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Regionaler Waldbericht Bayern - Bayerische Landesanstalt für Wald ...

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<strong>Regionaler</strong> <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> <strong>Bayern</strong> 2005<br />

Nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

Regionale PEFC-Arbeitsgruppe <strong>Bayern</strong>


Der Druck dieses <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong>s wurde durch die<br />

<strong>Bayerische</strong> Staatsforsten (AöR)<br />

ermöglicht.


<strong>Regionaler</strong> <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Stand Februar 2005<br />

Regionale PEFC-Arbeitsgruppe <strong>Bayern</strong>


Titelbild: Altholz mit Fichten- und Buchennaturverjüngung<br />

Foto: D. Zernecke<br />

<strong>Regionaler</strong> <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> <strong>Bayern</strong> 2005<br />

Alle Rechte vorbehalten.<br />

Nachdruck, auch auszugsweise, sowie fotomechanische und elektronische Wiedergabe<br />

nur mit Genehmigung des Herausgebers.<br />

Herausgeber und Vertrieb: Regionale PEFC-Arbeitsgruppe <strong>Bayern</strong><br />

c/o <strong>Bayerische</strong>r <strong>Wald</strong>besitzerverband e.V.<br />

Max -Joseph -Straße 9<br />

80333 München<br />

Schriftleitung: R. Menzel, <strong>Bayerische</strong>s Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten<br />

Der Herausgeber dankt der <strong>Bayerische</strong>n Forstverwaltung <strong>für</strong> die Unterstützung.<br />

Februar 2005<br />

ZUKUNFT WALD


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1 PEFC-Zertifizierung der Forstwirtschaft 1<br />

1.1 Gründe <strong>für</strong> die Zertifizierung 1<br />

1.2 Das System PEFC 3<br />

2 Daten zur Region „Freistaat <strong>Bayern</strong>“ 9<br />

2.1 Der <strong>Wald</strong> und seine Eigentümer 9<br />

2.2 <strong>Wald</strong>wachstumsbedingungen in <strong>Bayern</strong> 9<br />

2.3 Die innere Struktur: Vorrat, Zuwachs, Altersklassenverteilung 10<br />

2.4 Forstliche Organisation in <strong>Bayern</strong> 10<br />

2.5 Struktur der Holzwirtschaft 11<br />

2.6 Struktur der Papierindustrie 11<br />

3 Nachhaltigkeit in der Forstwirtschaft – Leitlinien<br />

und Programme <strong>für</strong> eine nachhaltige<br />

Forstwirtschaft<br />

3.1 Nachhaltigkeit in der Geschichte 12<br />

3.2 Nachhaltigkeit heute – Leitlinien und Programme <strong>für</strong><br />

eine nachhaltige Forstwirtschaft<br />

4 Antragstellung und Zertifizierung 18<br />

4.1 Zertifizierungsverfahren 18<br />

4.2 Einbezogener <strong>Wald</strong>besitz 18<br />

4.3 Zertifizierungsstelle 18<br />

4.4 Regionale Abstimmung 18<br />

4.5 Verfahren zur Systemstabilität 19<br />

4.6 Termin <strong>für</strong> den Zwischenbericht und die<br />

Kontrollstichprobe<br />

4.7 Termin <strong>für</strong> die Wiederholungsprüfung und<br />

Fortschreibung des regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong>es<br />

ZUKUNFT WALD<br />

12<br />

13<br />

19<br />

19


ZUKUNFT WALD<br />

5 Information der <strong>Wald</strong>besitzer –<br />

Kommunikation und Dialog mit<br />

interessierten Gruppen<br />

5.1 Informationsbedarf 20<br />

5.2 Informationswege 20<br />

5.3 Kommunikation und Dialog mit interessierten Gruppen<br />

Regionale Abstimmung<br />

21<br />

5.3.1 Naturschutzverbände 21<br />

5.3.2 Holz bearbeitende und verarbeitende Industrie 21<br />

5.3.3 Arbeitnehmervertretung 22<br />

5.3.4 Forstunternehmer 22<br />

5.3.5 Öffentlichkeit 22<br />

5.3.6 Zukünftige Maßnahmen 22<br />

6 Zertifizierungskriterien 23<br />

7 Die Helsinki-Kriterien 24<br />

KRITERIUM 1 ERHALTUNG UND ANGEMESSENE VERBESSERUNG DER<br />

FORSTLICHEN RESSOURCEN UND IHR BEITRAG ZU<br />

GLOBALEN KOHLENSTOFFKREISLÄUFEN<br />

KRITERIUM 2 ERHALTUNG DER GESUNDHEIT UND VITALITÄT VON<br />

FORSTÖKOSYSTEMEN<br />

KRITERIUM 3 ERHALTUNG UND FÖRDERUNG DER PRODUKTIONS-<br />

FUNKTION DER WÄLDER (HOLZ- UND NICHTHOLZ)<br />

KRITERIUM 4 BEWAHRUNG, ERHALTUNG UND ANGEMESSENE VER-<br />

BESSERUNG DER BIOLOGISCHEN VIELFALT IN WALD-<br />

ÖKOSYSTEMEN<br />

KRITERIUM 5 ERHALTUNG UND ANGEMESSENE VERBESSERUNG DER<br />

SCHUTZFUNKTION BEI DER WALDBEWIRTSCHAFTUNG (VOR<br />

ALLEM BODEN UND WASSER)<br />

KRITERIUM 6 ERHALTUNG SONSTIGER SOZIO-ÖKONOMISCHER<br />

FUNKTIONEN UND BEDINGUNGEN<br />

8 Umsetzung und Kontrolle 204<br />

9 Impressum 205<br />

20<br />

24<br />

39<br />

91<br />

120<br />

161<br />

164


ZUKUNFT WALD<br />

I<br />

II<br />

III<br />

IV<br />

V<br />

Anlagen:<br />

Übersicht der Kriterien und Indikatoren<br />

Verbesserte pan-europäische Indikatoren<br />

<strong>für</strong> nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

(Wien 2003)<br />

Pan-Europäische Empfehlungen <strong>für</strong> die<br />

operationale Ebene<br />

<strong>für</strong> nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

(Lissabon 1998)<br />

Gegenüberstellung der operationalen<br />

Empfehlungen von Lissabon (PEOLG),<br />

der Wien Indikatoren und der Indikatoren<br />

des Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong>s<br />

Leitlinie <strong>für</strong> nachhaltige<br />

<strong>Wald</strong>bewirtschaftung zur Einbindung des<br />

<strong>Wald</strong>besitzers in den regionalen Rahmen


1 Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes<br />

(PEFC) - Zertifizierungssystem <strong>für</strong> nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

1.1 Gründe <strong>für</strong> die Zertifizierung<br />

Unsere natürlichen Lebensgrundlagen sind nicht unerschöpflich. Deshalb<br />

müssen wir unsere weitere Entwicklung vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis<br />

besser steuern. Diese Einsicht ist seit der richtungsweisenden Konferenz<br />

<strong>für</strong> Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) in<br />

Rio de Janeiro im Jahre 1992 fest im politischen Bewusstsein verankert.<br />

So wurde mit der AGENDA 21 das richtungsweisende Aktionsprogramm <strong>für</strong><br />

das 21. Jahrhundert als ein wesentliches Ergebnis dieser Konferenz von 178<br />

teilnehmenden Staaten verabschiedet. Dieses Programm beinhaltet detaillierte<br />

Handlungsaufträge, um einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken,<br />

eine schrittweise Verbesserung zu erreichen und eine nachhaltige<br />

Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen. 1 Als Leitbild dieses<br />

Aktionsprogramms steht die nachhaltige Entwicklung („sustainable development“)<br />

unserer Lebensverhältnisse in ökologischer, gesellschaftlicher und<br />

wirtschaftlicher Hinsicht:<br />

nachhaltige Entwicklung<br />

=<br />

ökologische Nachhaltigkeit<br />

+<br />

gesellschaftliche Nachhaltigkeit<br />

+<br />

wirtschaftliche Nachhaltigkeit<br />

Besonders Wälder nehmen auf Grund ihrer vielfältigen ökologischen, wirtschaftlichen,<br />

sozialen und kulturellen 2 Bedeutung im Rahmen der natürlichen<br />

Ressourcen eine zentrale Rolle ein. Dies betrifft längst nicht nur die Tropenwälder,<br />

sondern auch die durch unsensible Nutzung gefährdeten Wälder der<br />

borealen Zone und die durch Schadstoffe in ihrer Vitalität gefährdeten Wälder<br />

der Industriestaaten. Globale Bemühungen um den Erhalt, den Schutz<br />

und die Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung der<br />

Wälder sind deshalb als vordringliche Aufgaben <strong>für</strong> Gegenwart und Zukunft<br />

in der AGENDA 21 formuliert.<br />

UNCED Rio 1992<br />

ZUKUNFT WALD<br />

AGENDA 21:<br />

globale Neuorientierung<br />

der menschlichen<br />

Lebensweise<br />

„sustainable<br />

development″<br />

AGENDA 21 fordert<br />

globale Bemühungen<br />

um Erhalt,<br />

Schutz und nachhaltige<br />

Nutzung der<br />

Wälder<br />

1 AGENDA 21, Dokumente, dt. Übersetzung des Bundesministeriums <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 1997, Vorwort<br />

2 AGENDA 21, S. 79<br />

KAPITEL 1 SEITE 1


ZUKUNFT WALD<br />

Bereits im Jahr 1990 wurde in Straßburg eine europäische Ministerkonferenz<br />

einberufen, die sich mit den zunehmenden <strong>Wald</strong>schäden und dem Schutz der<br />

Wälder in Europa befasste. Als Konsequenz aus dieser Verpflichtung wurde<br />

der europäische Forstdialog fortgesetzt; nunmehr allerdings unter der Maßgabe,<br />

die forstlich relevanten Ziele der AGENDA 21 <strong>für</strong> Europa in konkreten<br />

Handlungsrichtlinien aufzuarbeiten.<br />

Im Jahr 1993 verpflichteten sich in Helsinki auf der „Ministerkonferenz zum<br />

Schutz der Wälder in Europa“ 37 Staaten dazu, allgemeine Leitlinien <strong>für</strong> die<br />

nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in Europa und <strong>für</strong> die Erhaltung der<br />

biologischen Vielfalt der europäischen Wälder (Resolutionen H1 und H2) als<br />

Politikinstrument einzusetzen. Auf Grundlage dieser allgemeinen Leitlinien<br />

wurden im Jahr 1994 in Genf auf Expertenebene konkreter gefasste Handlungsvorgaben<br />

ausgearbeitet. Als Ergebnis entstanden sechs ratifizierte gesamteuropäische<br />

Kriterien zur Förderung und Umsetzung internationaler<br />

Verpflichtungen hinsichtlich einer nachhaltigen <strong>Wald</strong>bewirtschaftung.<br />

SEITE 2 KAPITEL 1<br />

Die sechs Helsinki-Kriterien lauten:<br />

1. Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen<br />

Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen<br />

2. Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen<br />

3. Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der<br />

Wälder (Holz- und Nichtholzprodukte)<br />

4. Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung<br />

der biologischen Vielfalt in <strong>Wald</strong>ökosystemen<br />

5. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen<br />

bei der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung (vor allem Boden<br />

und Wasser)<br />

6. Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen und<br />

Bedingungen<br />

Auf der Dritten Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Lissabon (1998)<br />

wurden die Empfehlungen <strong>für</strong> eine nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung und<br />

Nachhaltigkeitsindikatoren verabschiedet. Damit hat der Prozess, Eckwerte<br />

<strong>für</strong> die zukünftige Entwicklung der Wälder in Europa zu formulieren, vorläufig<br />

seinen Abschluss gefunden.<br />

Anhand dieser sechs gesamteuropäischen Kriterien werden die Kernelemente<br />

einer nachhaltigen <strong>Wald</strong>bewirtschaftung aufgezeigt. Mit Hilfe von Merkmalswerten,<br />

so genannten Indikatoren (siehe Anhang), dienen die Kriterien auf<br />

nationaler Ebene zur Bewertung und Berichterstattung über die Fortschritte<br />

in Richtung einer nachhaltigen <strong>Wald</strong>bewirtschaftung.<br />

[Strassburg 1990]<br />

1. Ministerkonferenz<br />

– Beginn des<br />

Europäischen<br />

Forstdialog aus<br />

Sorge um den <strong>Wald</strong><br />

[Helsinki 1993]<br />

2. Ministerkonferenz<br />

zum Schutz der<br />

Wälder in Europa<br />

[Lissabon 1998]<br />

3. Ministerkonferenz<br />

zum Schutz der<br />

Wälder<br />

sechs gesamteuropäische<br />

Kriterien <strong>für</strong><br />

eine nachhaltige<br />

<strong>Wald</strong>bewirtschaftung;<br />

Lissabon-<br />

Indikatoren


Unter dem Begriff „Indikator“ ist zu verstehen:<br />

Ein Maß <strong>für</strong> ein Merkmal eines Kriteriums.<br />

Eine quantitative oder qualitative Variable, die gemessen oder<br />

beschrieben werden kann und bei periodischer Wiederholung<br />

Veränderungen anzeigt.<br />

Die Beschäftigung der Politik mit einer notwendigen Neuorientierung der<br />

Gesellschaft hat natürlich auch die Öffentlichkeit <strong>für</strong> die Umsetzung des<br />

Nachhaltigkeitsprinzips in unserer weiteren Entwicklung sensibilisiert. Kunden<br />

und Marktpartner der Forstwirtschaft wie auch die Bevölkerung erwarten<br />

vor dem Hintergrund der Verpflichtungen aus den internationalen Konferenzen<br />

zum Schutz der Wälder in wachsendem Maße einen glaubwürdigen und<br />

schlüssigen Nachweis <strong>für</strong> die nachhaltige Bewirtschaftung der heimischen<br />

Wälder. Ausgehend von diesen Erwartungen fand in den vergangenen Jahren<br />

die Idee einer Überprüfung der Anforderungen an eine nachhaltige Behandlung<br />

der Wälder immer stärker Eingang in die öffentliche Diskussion.<br />

Mittels Zertifizierung, das heißt durch die Überprüfung festgelegter Anforderungen<br />

und die Vergabe von Zertifikaten bei Erfüllung dieser Anforderungen,<br />

wird diese Leistung bescheinigt, transparent gemacht und dem umweltkritischen<br />

Verbraucher eine zuverlässige Information übermittelt.<br />

Bezüglich der europäischen Kriterien wird auf Tabelle 1 des RWB 2000 verwiesen.<br />

1.2 Das System PEFC<br />

Bereits 1995 griffen skandinavische <strong>Wald</strong>besitzerorganisationen die Idee einer<br />

Zertifizierung der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung auf. Im Jahr 1998 begannen dann<br />

staatliche, körperschaftliche und private Organisationen der <strong>Wald</strong>besitzer sowie<br />

Organisationen der Forst- und Holzwirtschaft aus mehreren europäischen<br />

Ländern, auf Grundlage der gesamteuropäischen Kriterien und Indikatoren<br />

zur Förderung und Umsetzung internationaler Verpflichtungen hinsichtlich<br />

einer nachhaltigen <strong>Wald</strong>bewirtschaftung, ein konzertiertes System zur freiwilligen<br />

und unabhängigen Überprüfung und Zertifizierung nachhaltiger <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

zu entwickeln. Dabei stand die Berücksichtigung der europäischen<br />

Besonderheiten der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung im weltweiten Vergleich stark<br />

im Vordergrund.<br />

Im Juni 1998 beschloss der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) auf seiner<br />

Mitgliederversammlung in Dessau, dieses Projekt „Europäisches Zertifizierungssystem“<br />

von deutscher Seite aus zu unterstützen („Dessauer Erklärung“).<br />

Informationsbedarf<br />

wächst<br />

Zertifizierung als<br />

Überprüfung bestimmterAnforderungen<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Aktivitäten der europäischen<br />

<strong>Wald</strong>besitzer<br />

führen zu PEFC<br />

DFWR als Dachorganisation<br />

<strong>für</strong> Umsetzung<br />

von PEFC in<br />

Deutschland<br />

KAPITEL 1 SEITE 3


ZUKUNFT WALD<br />

Im Oktober 1998 einigten sich in Helsinki schließlich Organisationen aus 15<br />

europäischen Ländern auf gemeinsame Elemente und Anforderungen, die<br />

von Zertifizierungssystemen erfüllt werden müssen, um an einer paneuropäischen<br />

Zertifizierung der Forstwirtschaft (Pan-European Forestry Certification)<br />

teilnehmen und das Zertifikat und das PEFC-Logo verwenden zu<br />

können. In der Folge haben die PEFC – Steuerungsgruppe und die PEFC –<br />

Arbeitsgruppe am Aufbau des pan-europäischen Zertifizierungssystems gearbeitet.<br />

Am 30. Juni 1999 wurde in Paris der internationale PEFC-Rat gegründet<br />

und gleichzeitig die Einrichtung eines PEFC-Sekretariats beschlossen. Der<br />

internationale PEFC-Rat koordiniert als Dachorganisation die nationale Umsetzung<br />

des PEFC und vertritt PEFC nach außen hin auf oberster Ebene. Er<br />

setzt sich aus Vertretern der jeweiligen nationalen Organisationen zusammen.<br />

Zur Zeit sind 28 Nationen Mitglied bei PEFC.<br />

Ebenfalls im Oktober 1998 fiel der Startschuss <strong>für</strong> die Entwicklung eines<br />

deutschen Beitrages zum pan-europäischen Zertifizierungssystem. Die Projektleitung<br />

übernahm der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR). In den Bundesländern<br />

Baden-Württemberg, <strong>Bayern</strong> und Thüringen wurden Pilotprojekte<br />

gestartet, um die Umsetzung von PEFC auf regionaler Ebene in Deutschland<br />

zu entwickeln und die Praxistauglichkeit <strong>für</strong> eine bundesweite Umsetzung zu<br />

erproben. Die Gesamtkonzeption und Koordination dieses Projektes wurde<br />

dem Institut <strong>für</strong> Management und Umwelt (IMU) übertragen.<br />

Um auf gesamtdeutscher Ebene die relevanten interessierten Gruppen sowie<br />

die Marktpartner einzubinden und eine optimale Betreuung der Modellprojekte<br />

zu gewährleisten, wurde im März 1999 ein deutscher PEFC-Projektbeirat<br />

durch den DFWR einberufen. Dieser verfolgte das Ziel, die Zwischenergebnisse<br />

der Pilotregionen mit Verbandsvertretern aller waldrelevanten Interessengruppen<br />

auf nationaler Ebene offen zu diskutieren.<br />

Die Gründung des Deutschen Forst-Zertifizierungsrates (DFZR) fand am 21.<br />

Juli 1999 auf Grundlage des Potsdamer Beschlusses des DFWR statt. Mitglieder<br />

im Deutschen Forst-Zertifizierungsrat sind neben Vertretern der drei<br />

<strong>Wald</strong>besitzarten, die Säge- und Werkstoffindustrie, der Holzhandel, die Papierindustrie,<br />

Naturschutzverbände, die Arbeitnehmerverbände, die forstlichen<br />

Lohnunternehmer und in beratender Funktion auch Verbraucherverbände<br />

Mitglied im Deutschen Forst-Zertifizierungsrat (DFZR). Am<br />

21.12.1999 wurde daraus der eingetragene Verein PEFC Deutschland (Abbildung<br />

1).<br />

Die inhaltlichen Anforderungen des Zertifizierungssystems sind in der Systembeschreibung<br />

festgelegt und werden laufend aktualisiert.<br />

Ob die Zertifizierungsvorgaben eingehalten werden, prüfen unabhängige Zertifizierungsstellen.<br />

Die Anforderungen (z.B. Akkreditierung nach internationalen<br />

Standards), die <strong>für</strong> die Zertifizierungsstellen gelten, sind ebenfalls in der<br />

Systembeschreibung festgelegt.<br />

Um einen möglichst breiten Konsens zwischen allen an einer nachhaltigen<br />

<strong>Wald</strong>bewirtschaftung interessierten bzw. davon betroffenen Gruppen zu erreichen,<br />

wurde und wird bei der Entwicklung von PEFC Wert darauf gelegt,<br />

auch andere soziale Interessenvertretungen wie z.B. Arbeitnehmerverbände<br />

sowie Umwelt- und Naturschutzorganisationen in die Systementwicklung mit<br />

einzubeziehen.<br />

SEITE 4 KAPITEL 1<br />

Beginn PEFC als Initiative<br />

15 europäischer<br />

Länder im Oktober<br />

1998<br />

Internationaler PEFC-<br />

Rat<br />

nationale Umsetzung<br />

Modellregionen Baden-Württemberg,<br />

<strong>Bayern</strong> und Thüringen<br />

PEFC-Projektbeirat<br />

Deutscher Forst-<br />

Zertifizierungsrat<br />

unabhängige Zertifizierungsstellen<br />

PEFC bietet allen am<br />

<strong>Wald</strong> interessierten<br />

Gruppen Mitarbeit an


In den vergangenen Jahren hat sich PEFC zu dem erfolgreichsten Zertifizierungssystem<br />

in <strong>Bayern</strong> entwickelt. Mehr als 110.000 <strong>Wald</strong>besitzer unterstützen<br />

PEFC mit ihrer Mitgliedschaft. Somit werden nachweißlich mehr als 1,8<br />

Millionen ha <strong>Wald</strong> (ca. 77 % der <strong>Wald</strong>fläche) nach den PEFC-Standards bewirtschaftet.<br />

2002 traten nun dem Pan European Forest Certification Council (= PEFCC)<br />

auch nicht-europäische Mitglieder bei, so dass am 31.10.2003 die Bedeutung<br />

des Akronyms PEFC in „Programme for the Endorsement of Forest Certification<br />

schemes“ geändert wurde. PEFC bildet den internationalen Rahmen<br />

zur Anerkennung nationaler Zertifizierungssysteme und -initiativen. Das<br />

Technische Dokument sowie die Satzung des PEFCC (s.<br />

http://www.pefc.org) definieren Mindestanforderungen <strong>für</strong> Forstzertifizierungssysteme<br />

und Standards, die auf nationaler und regionaler Ebene erfüllt<br />

werden müssen.<br />

Für den Erflog einer Zertifizierung ist aber auch notwendig dem Verbraucher<br />

die Möglichkeit zu geben gezielt Produkte aus Rohstoffen gesicherter Herkunft<br />

nachzufragen. Auch hier hat sich in den vergangenen Jahren viel getan,<br />

618 Betriebe nehmen an der PEFC-Chain-of-Custody Zertifizierung teil und<br />

sorgen so <strong>für</strong> eine lückenlose Kette an Produkten die aus multifunktional<br />

nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen.<br />

Ziele von PEFC sind,<br />

den Verbrauchern Gewissheit über die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen<br />

bei der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung zu geben,<br />

das Niveau der nachhaltigen <strong>Wald</strong>bewirtschaftung zu sichern und weiter zu<br />

verbessern, und<br />

die Marktposition des Rohstoffes Holz zu verbessern und damit die Wertschöpfungspotenziale<br />

sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Forst-<br />

und Holzwirtschaft zu stärken. 3<br />

· Nichtdiskriminierung (z.B. der Kleinprivatwaldbesitzer, <strong>für</strong> die eine einzelbetriebliche<br />

Zertifizierung aus methodischen und Kostengründen kaum<br />

möglich ist);<br />

· Freiwilligkeit (das Zertifizierungsverfahren ist keine Pflicht, sondern ein<br />

Angebot an die <strong>Wald</strong>besitzer, den gesellschaftlichen Entwicklungen und<br />

Anforderungen entgegen zu kommen);<br />

· Kosteneffizienz (der regionale Ansatz berücksichtigt die hohe Regelungsdichte<br />

und das vorhandene staatliche Kontrollsystem und bindet diese Infrastruktur<br />

in die Zertifizierung ein, sodass entstehende Kosten gering gehalten<br />

werden können);<br />

· Europäische Basis (den spezifischen europäischen Verhältnissen wird bei<br />

der Zertifizierung Rechnung getragen);<br />

· Internationalität (PEFC ist offen <strong>für</strong> die Anerkennung anderer forstlicher Zertifizierungssysteme<br />

in- und außerhalb Europas, sofern sie ebenfalls glaubwürdig,<br />

freiwillig und transparent sind und <strong>Wald</strong>besitzer nicht diskriminieren);<br />

3 AFZ/Der <strong>Wald</strong>, 24/1998, S. 1483<br />

ZUKUNFT WALD<br />

PEFC eine Erfolgsgeschichte<br />

PEFC - ein globales<br />

Projekt<br />

PEFC- vom <strong>Wald</strong> zum<br />

Verbraucher<br />

Ziele von PEFC<br />

Nichtdiskriminierung<br />

Freiwilligkeit<br />

Kosteneffizienz<br />

europäische Basis<br />

Internationalität<br />

KAPITEL 1 SEITE 5


ZUKUNFT WALD<br />

· Unabhängigkeit (die Transparenz und Glaubwürdigkeit des Nachhaltigkeitsnachweises<br />

gegenüber der Öffentlichkeit wird durch eine unabhängige<br />

Prüfung der gestellten Anforderungen erhöht).<br />

Die Anforderungen an die Erfüllung der Nachhaltigkeit werden direkt aus<br />

den Helsinki-Kriterien und den Indikatoren zur nachhaltigen <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

in Europa (Lissabon-Beschlüsse) entwickelt. Sie entsprechen damit<br />

den aus der AGENDA 21 abgeleiteten europaweit gültigen Standards zum<br />

Schutz zur zukünftigen Entwicklung der Wälder.<br />

Das Zertifizierungsverfahren nach PEFC zeichnet sich durch ein zweistufiges<br />

Verfahren aus. So wird in einem ersten Schritt eine gesamte Region anhand<br />

der geforderten Dokumentationen danach bewertet, ob die grundsätzlichen<br />

Voraussetzungen der nachhaltigen <strong>Wald</strong>bewirtschaftung gegeben sind (Begutachtungsverfahren).<br />

Erst in einem zweiten Schritt wird bei positiver Begutachtung<br />

der Region das administrativ vereinfachte Zertifikats-Vergabeverfahren<br />

durchgeführt.<br />

SEITE 6 KAPITEL 1<br />

Unabhängigkeit<br />

Grundlage von PEFC:<br />

Helsinki - Kriterien<br />

zweistufiges Zertifizierungsvorgehen:<br />

-regionale Begutachtung<br />

-Zertifikatsvergabe


Von zentraler Bedeutung ist, dass dieses System im Vergleich zu anderen Zertifizierungsmethoden<br />

den Ansatz einer regionalen Zertifizierung in den Vordergrund<br />

stellt. Damit ist PEFC direkt auf die spezifischen Verhältnisse Europas<br />

zugeschnitten. Kennzeichen dieser europäischen Besonderheit sind:<br />

· die historisch gewachsene hohe Besiedlungsdichte und die daraus resultierende<br />

intensive Einflussnahme des Menschen auf die Landschaft. Europa<br />

ist in großen Teilen altes Kulturland - unberührte Wildnis gibt es kaum<br />

mehr;<br />

· die weitgehend lückenlos und klar festgelegten Eigentumsrechte mit durch<br />

Kleinprivatwaldbesitz geprägten Eigentumsverhältnissen. Neben dem<br />

<strong>Wald</strong>besitz in öffentlicher Hand gehört der <strong>Wald</strong> in Europa rund 12 Mio.<br />

<strong>Wald</strong>besitzern 4 ;<br />

· die seit Generationen gewachsene und im Allgemeinen durch gesetzliche<br />

Vorgaben gekennzeichnete auf nachhaltige Bewirtschaftung ausgerichtete<br />

Behandlung der Wälder. Die europäische und insbesondere die deutsche<br />

Forstwirtschaft befindet sich in Fragen der Nachhaltigkeit international auf<br />

höchstem Niveau;<br />

· die hohe Infrastruktur mit einer in der Regel flächendeckenden staatlichen<br />

Forstverwaltungsstruktur, durch welche eine Einhaltung der gesetzlichen<br />

Bestimmungen gewährleistet wird.<br />

4 IMU, News-Letter Nr. 1, Dezember 1998<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Eigenart von PEFC:<br />

auf europäische Besonderheiteneingehender<br />

regionaler Zertifizierungsansatz<br />

KAPITEL 1 SEITE 7


ZUKUNFT WALD<br />

SEITE 8 KAPITEL 1<br />

Ablauf der regionalen Zertifizierung


2 Daten zur Region „Freistaat <strong>Bayern</strong>“<br />

2.1 Der <strong>Wald</strong> und seine Eigentümer<br />

Die Wälder <strong>Bayern</strong>s sind nicht herrenlos; der gesamte <strong>Wald</strong> ist im Besitz von<br />

Privatpersonen, altrechtlichen Gemeinschaften, Körperschaften, im Besitz<br />

des Landes und des Bundes. <strong>Wald</strong>eigentum berechtigt jedoch nicht nur zur<br />

Nutzung des <strong>Wald</strong>es, sondern bedeutet <strong>für</strong> den <strong>Wald</strong>besitzer auch die Wahrnehmung<br />

vieler Pflichten. Der <strong>Wald</strong>besitzer muss heute viele Gesetze beachten<br />

und sich in der Art seiner sachgemäßen bzw. im öffentlichen <strong>Wald</strong> sogar<br />

vorbildlichen <strong>Wald</strong>bewirtschaftung an ganz bestimmten Grundsätzen orientieren.<br />

Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist dabei die bestimmende Prämisse.<br />

Dieser Grundsatz des sorgsamen, nachhaltigen Handelns leistet die Gewähr<br />

da<strong>für</strong>, dass mit Natur und Landschaft pfleglich, sparsam und verantwortungsvoll<br />

umgegangen wird. Die <strong>Wald</strong>besitzer von heute sind nicht nur <strong>für</strong> den<br />

<strong>Wald</strong> unserer Generationen verantwortlich. Sie legen auch den Grundstein <strong>für</strong><br />

die Wälder zukünftiger Generationen.<br />

Eigentümer und Größenstruktur<br />

Informationen über die <strong>Wald</strong>verteilung und die <strong>Wald</strong>besitzverhältnisse sind<br />

forstpolitische Kenngrößen zur Charakterisierung der gesellschaftlichen Ausgangsbedingungen<br />

<strong>für</strong> die Forstwirtschaft. Sie sind unter dem Indikator 1 umfassend<br />

beschrieben.<br />

2.2 <strong>Wald</strong>wachstumsbedingungen in <strong>Bayern</strong><br />

Die Wachstumsbedingungen in <strong>Bayern</strong> werden durch die natürlichen Standortsbedingungen<br />

bestimmt. <strong>Bayern</strong> weist eine starke naturräumliche Gliederung<br />

auf, die sich in der <strong>Wald</strong>verteilung und den differenzierten <strong>Wald</strong>wachstumsbedingungen<br />

niederschlägt. Bestimmende Faktoren <strong>für</strong> das <strong>Wald</strong>wachstum<br />

sind Höhenlage, Relief, Klima und die geologische und bodenkundliche<br />

Ausgangssituation.<br />

Im internationalen und nationalen Vergleich sind die klimatischen und standörtlichen<br />

Bedingungen <strong>für</strong> das <strong>Wald</strong>wachstum in <strong>Bayern</strong> günstig. Sie erlauben<br />

die Existenz leistungsfähiger und stabiler Mischwälder.<br />

Die Vielfalt der natürlichen Standortsbedingungen schlägt sich in den 15<br />

Wuchsgebieten <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> nieder. Die heutigen Wälder sind das Ergebnis einer<br />

langen Nutzungsgeschichte. Ihr Aufbau und ihre Zusammensetzung weichen<br />

deshalb deutlich von natürlichen Verhältnissen ab.<br />

Eine Übersicht der Wuchsgebiete in <strong>Bayern</strong> ist im RWB 2000 S. 10 ersichtlich.<br />

Eigentum verpflichtet<br />

Günstige natürliche<br />

Voraussetzungen<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KAPITEL 2 SEITE 9


ZUKUNFT WALD<br />

2.3 Die innere Struktur:<br />

Vorrat, Zuwachs, Altersstruktur und Zustand<br />

Holzvorrat, Holzzuwachs und Altersstruktur sind wichtige forstliche Mess-<br />

und Zielgrößen, die Auskunft über die Produktivität der Wälder geben. Mit<br />

gegenwärtig durchschnittlich rund 320 Efm/ha sind die Wälder in <strong>Bayern</strong>,<br />

gemessen am Standortspotenzial, relativ vorratsreich. Nach den Ergebnissen<br />

der letzten Bundeswaldinventur ergibt sich ein mittlerer Vorratsanstieg von<br />

rund 23% in den letzten 15 Jahren. Markant ist diese Entwicklung besonders<br />

bei der Fichte, <strong>für</strong> die eine Zunahme von rund 22 EF/ha (reell) oder 72<br />

Efm/ha (ideell) im Wirtschaftswald ermittelt wurde. Bei den Laubhölzern<br />

zeichnet sich bei der Buche mit einer Zunahme von 48% ebenfalls eine deutliche<br />

Erhöhung des Holzvorrats ab.<br />

Damit weist der <strong>Wald</strong> in <strong>Bayern</strong> nach derzeitigem Kenntnisstand die höchste<br />

Holzvorratshaltung seit Beginn der geregelten Forstwirtschaft auf. Diese sichert<br />

die nachhaltige Versorgung mit dem umweltfreundlichen Rohstoff<br />

Holz.<br />

Der durchschnittliche laufende Holzzuwachs in <strong>Bayern</strong>s Wäldern beträgt gegenwärtig<br />

10,4 Efm je Jahr und ha. Die Nutzungsmenge lag hingegen in den<br />

zurückliegenden Jahren bei etwa 6,6 Efm. Für ganz <strong>Bayern</strong> ergeben sich<br />

knapp 13 Mio. Efm. Das heißt, dass in <strong>Bayern</strong> zur Zeit weit weniger Holz geerntet<br />

wird, als nach den Ergebnissen der <strong>Wald</strong>inventuren zuwächst.<br />

Die geschilderte Vorratslage hängt in erster Linie mit einer unausgeglichenen<br />

Altersklassenstruktur zusammen. So besteht in <strong>Bayern</strong>s Wäldern insbesondere<br />

bei den Nadelbaumarten ein deutlicher Überhang an mittleren Altersklassen.<br />

Dies ist ein Ergebnis der oben erwähnten Nachkriegskulturarbeit, die durch<br />

große Fichtenreinbestände besonders augenscheinlich wird. Die Laubbäume<br />

präsentieren sich hingegen mit einer relativ ausgeglichenen Altersstruktur und<br />

einer dementsprechend günstigeren Vorratsausstattung. Mit dieser Altersklassenlagerung<br />

liegt der Schwerpunkt der Nutzungseingriffe zur Zeit noch im<br />

Pflege- und Durchforstungsbereich, d.h. in der Ernte von eher schwächeren<br />

bis mittelstarken Holzsortimenten.<br />

Weitere Informationen hierzu finden sich bei den Indikatoren 7 bis 12.<br />

2.4 Forstliche Organisation in <strong>Bayern</strong><br />

Wegen der großen standörtlichen Unterschiede in einem Flächenstaat wie<br />

<strong>Bayern</strong> spielt das so genannte "Gesetz des Örtlichen" eine besonders große<br />

Rolle. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass <strong>für</strong> die Bevölkerung und die<br />

<strong>Wald</strong>besitzer ein Ansprechpartner zur Verfügung steht, der die örtlichen Bedingungen<br />

kennt und seine Managementerfahrungen weitergeben kann. Die<br />

<strong>Bayerische</strong> Staatsforstverwaltung (ab 01.07.2005 <strong>Bayerische</strong> Forstverwaltung<br />

und Unternehmen <strong>Bayerische</strong> Staatsforsten) und viele Vereine und Verbände<br />

tragen engagiert dazu bei, auf den <strong>Wald</strong> bezogene Erfahrungen und Kenntnisse<br />

an die ortsansässigen <strong>Wald</strong>eigentümer weiterzugeben.<br />

SEITE 10 KAPITEL 2<br />

aktueller Holzvorrat<br />

schöpft das Standortspotenzialnahezu<br />

aus<br />

aktueller Holzzuwachs<br />

ca. 10,4 Erntefestmeter<br />

je Jahr<br />

und ha<br />

Altersstruktur ist<br />

nicht ideal<br />

derzeitiger Nutzungsschwerpunkt:<br />

schwache bis mittlere<br />

Sortimente


2.5 Holzwirtschaft<br />

Der <strong>Bayerische</strong> Holzwirtschaftsrat vertritt rund 12.500 Betriebe mit ca.<br />

150.000 Beschäftigten in <strong>Bayern</strong> und einem Umsatz von 15 bis 20 Mrd. Euro.<br />

Wirtschaftszweige wie die Säge- und Holzindustrie, die Fertighausindustrie, die<br />

Holz- und Möbelindustrie, der Holzhandel, das Schreiner- und Zimmererhandwerk<br />

sowie die Papier- und Zellstoffindustrie sind letztlich auf den Rohstoff<br />

Holz angewiesen. Arbeitsplätze werden dezentral im Land angeboten.<br />

Der heimische Rohstoff ist ein Garant <strong>für</strong> kurze Transportwege und trägt somit<br />

zur Verkehrsminderung und Umweltentlastung bei.<br />

Eine umfangreiche Darstellung der bayerischen Holzwirtschaft findet sich unter<br />

gleichem Kapitel im Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> <strong>Bayern</strong> 2000.<br />

2.6 Papierindustrie<br />

Die Papierindustrie ist eine international stark verflochtene Branche. Das betrifft<br />

sowohl die Eigentümerstruktur als auch die Warenströme. Deutschland,<br />

das 2004 mit einer Jahresproduktion von Papier, Pappe und Karton in Höhe<br />

von 22 Mio. Tonnen Europas größter Produktionsstandort ist, importierte im<br />

gleichen Jahr 8 Mio. Tonnen und exportierte 7,5 Mio. Tonnen. Es liegt damit<br />

weltweit an 5. Stelle. In Deutschland wurden 2003 rd. 850.000 Tonnen Zellstoff<br />

hergestellt. Der Jahresumsatz der deutschen Papierindustrie und Zellstoffindustrie<br />

betrug 2004 12,6 Mrd. Euro.<br />

Eine umfangreiche Darstellung gerade der bayerischen Papierindustrie findet<br />

sich unter gleichem Kapitel im Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> <strong>Bayern</strong> 2000.<br />

<strong>Bayerische</strong>r Holzwirtschaftsrat<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Deutschland<br />

weltweit an 5. Stelle<br />

in der Jahres-<br />

produktion<br />

KAPITEL 2 SEITE 11


ZUKUNFT WALD<br />

3 Nachhaltigkeit in der <strong>Wald</strong>wirtschaft – Leitlinien und Programme <strong>für</strong><br />

eine nachhaltige Forstwirtschaft<br />

3.1 Nachhaltigkeit in der Geschichte<br />

Schon immer nutzten Menschen den <strong>Wald</strong> zur Sicherung der eigenen Existenz<br />

und das Holz seiner Bäume als vielseitig verwendbaren Bau-, Werk- und<br />

Brennstoff. 1 Wachsen die gesellschaftlichen Ansprüche, so verknappen sich<br />

die Ressourcen. Es entsteht die Notwendigkeit, umsichtig mit dem sich verknappenden<br />

Gut umzugehen, zu haushalten, zu wirtschaften.<br />

Als sich in Mitteleuropa mit Ausgang des Mittelalters die Holzknappheit auf<br />

Grund einer wachsenden Bevölkerung und entsprechend steigender Nachfrage<br />

nach dem elementaren Energieträger und Rohstoff „Holz“ stetig verschärfte<br />

und schließlich zur Ausplünderung und Zerstörung der „holzliefernden“<br />

Wälder führte, wurde die Ressourcenverknappung unübersehbar. Man<br />

erkannte, dass das <strong>Wald</strong>wachstum seine Grenzen hat. Die Zeit war reif, dass<br />

sich die Idee der nachhaltigen Nutzung des <strong>Wald</strong>es entwickeln konnte. Aus<br />

Sorge um die Zukunft leitete man mehr und mehr die Forderung ab, dass<br />

jährlich nur ein Teil des <strong>Wald</strong>es genutzt werden sollte, um nicht die Nutzungsmöglichkeiten<br />

und somit in damaliger Zeit eine Existenzgrundlage künftiger<br />

Generationen zu gefährden. 2 Dieses Vorsorgeprinzip – im <strong>Wald</strong> geboren<br />

– wurde im deutschsprachigen Raum mit dem Begriff der Nachhaltigkeit<br />

bezeichnet. Über die Jahre wurde der Begriff der Nachhaltig weiterentwickelt<br />

und vor allem in der jüngeren Zeit auf die öklogischen und sozialen Aspekte<br />

der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung ausgeweitet. (Weitere Informationen zur Geschichte<br />

der Nachhaltigkeit im RWB 2000 unter gleichem Kapitel)<br />

So definiert die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (Helsinki<br />

1993) nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung folgendermaßen:<br />

„Die Betreuung von <strong>Wald</strong>flächen und ihre Nutzung in einer Art und Weise, die die biologische<br />

Vielfalt, die Produktivität, die Verjüngungsfähigkeit, die Vitalität und die Fähigkeit,<br />

gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen<br />

auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, erhält und anderen Ökosystemen<br />

keinen Schaden zufügt.“<br />

Hierdurch zielt die moderne nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung vor allem darauf<br />

ab, den <strong>Wald</strong> als funktionsfähiges und leistungsstarkes Ökosystem zu erhalten.<br />

Denn nur die Erfüllung dieser Anforderung bietet „nachhaltig“ die<br />

Basis da<strong>für</strong>, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche der Gesellschaft durch<br />

das querschnittsorientierte forstliche Know-how bestmöglich zum Ausgleich<br />

zu bringen und möglichst optimal zu erfüllen 3 (multifunktionale Forstwirtschaft).<br />

1 Zukunft <strong>Wald</strong>. Nachhaltigkeit in <strong>Bayern</strong>s Wäldern, S. 5<br />

2 Bundesministerium <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Unser <strong>Wald</strong> – Natur und Wirtschaftsfaktor zugleich, S. 34<br />

3 Ich der <strong>Wald</strong> bin mehr als Sie denken, CMA, 1994, S. 9<br />

SEITE 12 KAPITEL 3<br />

unser Leben basiert<br />

auf Nutzung der<br />

Natur<br />

der Nachhaltigkeitsgedanke<br />

ist im<br />

<strong>Wald</strong> geboren!<br />

Definition der<br />

Nachhaltigkeit in<br />

der <strong>Wald</strong>wirtschaft<br />

– <strong>für</strong> Europa<br />

gemäß Helsinki<br />

1993<br />

nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

setzt Erhalt des<br />

Ökosystems <strong>Wald</strong><br />

voraus


Die Finanzkraft europäischer Lebensverhältnisse verdeckt, dass unser Rohstoffverbrauch<br />

global gesehen sehr hoch ist und nur durch Importe gedeckt<br />

werden kann. Gerade aus dieser Situation heraus stehen wir weltweit gesehen<br />

in einer besonderen Verantwortung und sind aufgerufen, die günstige Ausgangssituation<br />

bei der Forstwirtschaft zu nutzen und weltweit zu demonstrieren,<br />

dass Rohstoffnutzung und Erhalt des Ökosystems sich bei einer nachhaltigen<br />

Forstwirtschaft in einem hohen Grad vereinbaren lassen. Ein derartiges<br />

Wirtschaften mit der Natur und nicht gegen die Natur ist das Wesensmerkmal<br />

einer nachhaltig umweltverträglichen Forstwirtschaft.<br />

Eine solche nachhaltige Forstwirtschaft kann als praktisches Beispiel <strong>für</strong> die<br />

mögliche Entwicklung unserer Industriegesellschaft 4 unter dem Leitbild der<br />

AGENDA 21 herangezogen werden.<br />

Diese Form der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung durchzusetzen und weiterzuentwickeln,<br />

ist das zentrale Anliegen der pan-europäischen und internationalen Bestrebungen<br />

zum Schutz der Wälder. Zertifizierung soll nachweisen, ob und wie<br />

diese Ziele der nachhaltigen <strong>Wald</strong>bewirtschaftung eingehalten beziehungsweise<br />

umgesetzt werden. Sie macht den hierbei erreichten Stand und die in Angriff<br />

genommenen oder geplanten Bestrebungen zur kontinuierlichen Verbesserung<br />

transparent.<br />

3.2 Nachhaltigkeit heute – Leitlinien und Programme<br />

<strong>für</strong> eine nachhaltige Forstwirtschaft<br />

Nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung verpflichtet zu einer solchen Nutzung der gegenwärtig im<br />

<strong>Wald</strong> verfügbaren Ressourcen, dass künftigen Generationen gleichwertige Nutzungsmöglichkeiten<br />

sowohl im Bereich der Holzproduktion als auch im Bereich der infrastrukturellen<br />

Leistungen erhalten bleiben; sie schließt das Streben nach einer Optimierung dieser Nutzungsmöglichkeiten<br />

unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der<br />

Eigentümerzielsetzungen mit ein.<br />

E. Nießlein, 1985 5<br />

Rechtliche Anforderungen<br />

In <strong>Bayern</strong> werden die <strong>Wald</strong>besitzer ihrer gesellschaftlichen Verantwortung <strong>für</strong><br />

die Nachhaltigkeit aller <strong>Wald</strong>funktionen und <strong>für</strong> die im <strong>Wald</strong> lebenden Pflanzen-<br />

und Tierarten samt ihrer Lebensgemeinschaften durch eine sachgemäße,<br />

naturnahe Bewirtschaftung der Wälder gerecht. Damit erfüllen sie u.a. folgende<br />

rechtliche Anforderungen:<br />

Den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen hat Deutschland 1994 als<br />

Staatsziel im Grundgesetz (Artikel 20a) verankert. Das heißt, dass der Staat<br />

die Verpflichtung hat, in Verantwortung <strong>für</strong> die künftigen Generationen die<br />

natürlichen Lebensgrundlagen durch entsprechende Rechtsprechung und<br />

durch die vollziehende Gewalt zu schützen.<br />

4<br />

Ich der <strong>Wald</strong> bin mehr als Sie denken, CMA, 1994, S. 9<br />

5<br />

E. Nießlein, „Forstpolitik. Ein Grundriss sektoraler Politik“, Verlag Paul Parey, 1985<br />

Rohstoffnutzung –<br />

wir stehen in der<br />

Pflicht!<br />

nachhaltige Forstwirtschaft<br />

als praktisches<br />

Beispiel <strong>für</strong><br />

AGENDA 21<br />

Zertifizierung der<br />

Forstwirtschaft legt<br />

erreichten Grad der<br />

Nachhaltigkeit offen<br />

Schutz der natürlichenLebensgrundlagen<br />

als Staatsziel<br />

im GG (Artikel 20a)<br />

verankert<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KAPITEL 3 SEITE 13


ZUKUNFT WALD<br />

Die deutsche Verfassung basiert auf dem Grundsatz, dass Eigentum verpflichtet<br />

und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen<br />

soll (Artikel 14). <strong>Wald</strong>besitz begründet dabei auf Grund seiner vielfältigen<br />

Leistungen und Wirkungen <strong>für</strong> das Allgemeinwohl eine besonders intensive<br />

Sozialbindung. Diese Sozialbindung legt dem <strong>Wald</strong>besitzer in erhöhtem Maße<br />

Einschränkungen der freien Verfügungsgewalt über das <strong>Wald</strong>eigentum durch<br />

rechtliche Vorgaben auf.<br />

Auf der Ebene der Bundesgesetzgebung bestehen insbesondere im Raumordnungsgesetz,<br />

im Bundesnaturschutzgesetz und im Bundeswaldgesetz rechtliche<br />

Vorgaben in Bezug auf die Behandlung des <strong>Wald</strong>eigentums.<br />

Das Raumordnungsgesetz (ROG) dient dazu, Grundsätze <strong>für</strong> eine geordnete<br />

räumliche Landesentwicklung festzuschreiben. In § 1 Abs. 2 ROG wird<br />

als Leitvorstellung „eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und<br />

wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen<br />

in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumigen ausgewogenen<br />

Ordnung führt″ formuliert.<br />

In § 2 ROG (10. Grundsatz der Raumordnung) wird der nachhaltigen Forstwirtschaft<br />

besondere Beachtung geschenkt: „... die räumlichen Voraussetzungen<br />

da<strong>für</strong> zu schaffen oder zu sichern sind, dass die Landwirtschaft ... sich<br />

entwickeln kann, und gemeinsam mit einer leistungsfähigen, nachhaltigen<br />

Forstwirtschaft dazu beiträgt, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen<br />

sowie Natur und Landschaft zu pflegen und zu gestalten.“<br />

Detaillierte rechtliche Vorgaben <strong>für</strong> eine nachhaltige Forstwirtschaft finden<br />

sich schließlich im Bundeswaldgesetz (B<strong>Wald</strong>G).<br />

So wird nach § 1 B<strong>Wald</strong>G mit dem Gesetz der Zweck verfolgt, den <strong>Wald</strong> wegen<br />

seines wirtschaftlichen Nutzens, seiner Bedeutung <strong>für</strong> die Umwelt und die<br />

Erholung der Bevölkerung zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine<br />

ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, die Forstwirtschaft<br />

zu fördern und einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit<br />

und den Belangen der <strong>Wald</strong>besitzer herbeizuführen. Unter „<strong>Wald</strong>“<br />

ist dabei der <strong>Wald</strong> jedweder Eigentumsart zu verstehen.<br />

Grundsätze der forstlichen Rahmenplanung, die als Teil der Raumordnung<br />

und Landesplanung u.a. zur Sicherung der <strong>Wald</strong>funktionen dient, nennt der<br />

§ 6 (3) B<strong>Wald</strong>G.<br />

Danach ist <strong>Wald</strong> nach seiner Fläche und räumlichen Verteilung grundsätzlich<br />

zu erhalten. Der <strong>Wald</strong> soll ferner so beschaffen sein, dass seine Funktionsfähigkeit<br />

auf Dauer gewährleistet ist. Auf geeigneten Standorten soll eine nachhaltige,<br />

möglichst hohe und hochwertige Holzerzeugung angestrebt werden.<br />

Wo Schutz- und Erholungsfunktionen des <strong>Wald</strong>es besonderes Gewicht haben,<br />

soll diesen Vorrang vor der wirtschaftlichen Nutzung eingeräumt werden.<br />

Die <strong>Wald</strong>fläche soll durch Erstaufforstung von Ödland etc. im Sinne der<br />

raumordnerischen Maßgaben möglichst vergrößert werden. Strukturelle<br />

Nachteile wie Kleinstbesitz und Gemengelage sollen durch die Bildung von<br />

forstlichen Zusammenschlüssen verbessert werden.<br />

SEITE 14 KAPITEL 3<br />

Grundgesetz der<br />

Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

ROG formuliert<br />

„nachhaltige<br />

Raumentwicklung“<br />

als Leitvorstellung<br />

§ 2 ROG schenkt<br />

nachhaltiger Forstwirtschaftbesondere<br />

Beachtung<br />

B<strong>Wald</strong>G<br />

nachhaltige Sicherung<br />

der ordnungsgemäßenBewirtschaftung<br />

des <strong>Wald</strong>es<br />

jedweder Eigentumsart<br />

gesetzlich<br />

festgeschrieben<br />

Grundsätze der<br />

forstlichen Rahmenplanung<br />

Erhaltung des <strong>Wald</strong>es<br />

und seiner<br />

Funktionsfähigkeit


In § 11 B<strong>Wald</strong>G wird eine generelle Verpflichtung bei der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

festgelegt: „Der <strong>Wald</strong> soll im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß<br />

und nachhaltig bewirtschaftet werden.“<br />

Entsprechend § 41 B<strong>Wald</strong>G ist die staatliche Förderung insbesondere auf die<br />

Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung des <strong>Wald</strong>es zu richten.<br />

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält den Handlungsauftrag,<br />

eine nachhaltige Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen („sustainable<br />

development“) zu verwirklichen.<br />

Die Zielsetzung nach § 1 BNatSchG lautet: „Natur und Landschaft im besiedelten<br />

und nicht besiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln,<br />

dass<br />

· die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />

· die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />

· die Pflanzen- und Tierwelt sowie<br />

· die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />

als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung <strong>für</strong> seine Erholung<br />

in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind.„<br />

Für die Einflussnahme auf eine nachhaltige Forstwirtschaft ist hierbei von besonderer<br />

Bedeutung, dass nach § 1 (3) BNatSchG der ordnungsgemäßen<br />

Land- und Forstwirtschaft <strong>für</strong> die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft<br />

eine zentrale Bedeutung zukommt; sie dient i.d.R. den Zielen dieses<br />

Gesetzes.<br />

Dabei sind laut § 2 BNatSchG folgende <strong>für</strong> die Forstwirtschaft relevanten allgemeinen<br />

Grundsätze zu beachten:<br />

„(9) Die Vegetation ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen Nutzung zu sichern,<br />

dies gilt insbesondere <strong>für</strong> <strong>Wald</strong>, ...<br />

(10) Die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften<br />

sind ... in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen.<br />

Ihre ... Lebensräume ... sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und<br />

wiederherzustellen.<br />

(11) Für Naherholung, Ferienerholung und sonstige Freizeitgestaltung sind in<br />

ausreichendem Maße ... Flächen zu erschließen ...<br />

(12) Der Zugang zu Landschaftsteilen, die sich nach ihrer Beschaffenheit <strong>für</strong><br />

die Erholung der Bevölkerung besonders eignen, ist zu erleichtern.“<br />

Nach § 10 BNatSchG haben Eigentümer und Nutzungsberechtigte zumutbare<br />

Maßnahmen auf Grundlage der Naturschutzgesetze zu dulden. Art. 36 und<br />

36a des <strong>Bayerische</strong>n Naturschutzgesetzes sehen eine Entschädigung bzw. einen<br />

Erschwernisausgleich <strong>für</strong> die Grundstückseigentümer bei enteignungsgleichen<br />

oder wesentlichen Nutzungsbeschränkungen vor.<br />

Diese rahmengesetzlichen Vorschriften werden auf Länderebene weiter präzisiert.<br />

Unmittelbare gesetzliche Grundlage zur Bewirtschaftung der Wälder in<br />

<strong>Bayern</strong> ist somit das <strong>Wald</strong>gesetz <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> (Bay<strong>Wald</strong>G) von 1975.<br />

§ 11 B<strong>Wald</strong>G: ordnungsgemäße<br />

und<br />

nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

Staatliche Förderung<br />

BNatSchG<br />

nachhaltige Entwicklung<br />

der natürlichenLebensgrundlagengefordert<br />

nachhaltige Forstwirtschaft<br />

dient den<br />

Zielen des<br />

BNatSchG<br />

<strong>Bayerische</strong>s Naturschutzgesetz<br />

(Bay-<br />

NatschG)<br />

<strong>Wald</strong>gesetz <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong><br />

(Bay<strong>Wald</strong>G)<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KAPITEL 3 SEITE 15


ZUKUNFT WALD<br />

Das <strong>Wald</strong>gesetz <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> (Bay<strong>Wald</strong>G) von 1975 trägt dieser Entwicklung<br />

Rechnung. Art. 1 formuliert als forstpolitische Grundsätze, dass<br />

– der <strong>Wald</strong> zu erhalten bzw. zu vermehren ist.<br />

– abgenutzte oder durch Schadereignisse beseitigte <strong>Wald</strong>flächen binnen<br />

3 Jahren wieder aufzuforsten sind.<br />

– der <strong>Wald</strong> vor Schäden zu bewahren ist.<br />

– der <strong>Wald</strong> mit standortgemäßen Baumarten bestockt sein soll.<br />

– die Schutzfähigkeit des <strong>Wald</strong>es gesichert oder wiederhergestellt werden<br />

muss.<br />

– der <strong>Wald</strong> sachgemäß, d.h. nach den geltenden Ordnungsvorschriften und<br />

nachhaltig bewirtschaftet werden muss.<br />

– der <strong>Wald</strong> besonders wichtig <strong>für</strong> den Naturhaushalt und somit möglichst<br />

auch naturnah zu bewirtschaften ist.<br />

Wie ein roter Faden zieht sich der Begriff Nachhaltigkeit – offen und verdeckt,<br />

umfassend verstanden – durch das <strong>Wald</strong>gesetz <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong>. Kernvorschriften<br />

des Bay<strong>Wald</strong>G sind Art. 1 Nr. 4 i. V. m. Art. 5 Nr. 3, 8, 9, v. a. 14<br />

(i.V.m. § 11 B<strong>Wald</strong>G), 15, 16, 18, 19, 20 – 22 Bay<strong>Wald</strong>G. Nachhaltigkeit ist<br />

folglich heute nicht nur mehr so zu verstehen, dass dem <strong>Wald</strong> jährlich mindestens<br />

gleichmäßige Nutzungen entnommen werden können. Sie heißt im<br />

umfassenden Sinne auch, die Produktionsgrundlagen des <strong>Wald</strong>es, nämlich<br />

Standort und <strong>Wald</strong>bestand selbst zu erhalten und zu verbessern sowie alle<br />

vom <strong>Wald</strong> zu erbringenden sonstigen Aufgaben wie Schutz- und Erholungsfunktionen<br />

dauerhaft zu gewährleisten. Hierzu gehört auch seine biologische<br />

Vielfalt.<br />

Gemäß Art. 14 Bay<strong>Wald</strong>G ist der <strong>Wald</strong> entsprechend den Grundsätzen des<br />

Art. 1 Bay<strong>Wald</strong>G sachgemäß zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren.<br />

Von Wissenschaft und Praxis anerkannte Grundregeln bei Verjüngung,<br />

Pflege, Nutzung und dem Schutz des <strong>Wald</strong>es tragen dazu bei, die ökonomischen<br />

und ökologischen Leistungen und somit seine materiellen und immateriellen<br />

Wirkungen nachhaltig zu sichern und bereitzustellen.<br />

Art. 5 Nr. 3 Bay<strong>Wald</strong>G formuliert den Grundsatz, dass<br />

"... unter Beachtung der anderen Funktionen stets eine nachhaltige, höchstmögliche Holzerzeugung<br />

.. anzustreben“ ist.<br />

Die Gesamtheit dieser Bewirtschaftungsprinzipien finden sich in den neueren<br />

Nachhaltigkeitsdefinitionen wieder. Forstliche Nachhaltigkeit beinhaltet heute<br />

folgende fünf Hauptkomponenten [BERNASCONI 1996]:<br />

– Langfristigkeit<br />

– Sozialpflichtigkeit<br />

– Ökonomie<br />

– Verantwortung<br />

– Handlungsrelevanz<br />

SEITE 16 KAPITEL 3<br />

Artikel 1 Bay<strong>Wald</strong>G<br />

Nachhaltigkeit im<br />

Bay<strong>Wald</strong>G<br />

„.. nachhaltige,<br />

höchstmögliche<br />

Holzerzeugung ...<br />

anzustreben.“


Sachgemäß ist <strong>Wald</strong>bewirtschaftung nur, wenn sie den Prinzipien der Nachhaltigkeit<br />

folgt. So wäre es bspw. unsachgemäß, hiebsunreife Bestände einzuschlagen.<br />

Ein Kleinwaldbesitzer kommt diesen Vorgaben nach, wenn er nach<br />

der Nutzung hiebsreifer Bestände die Flächen wieder bestockt (Art. 15 Bay-<br />

<strong>Wald</strong>G). Damit lässt das Bay<strong>Wald</strong>G dem kleinparzellierten <strong>Wald</strong>besitz eine<br />

gewisse betriebliche Freiheit. Kleinprivatwald kann in vielen Fällen nur in<br />

Form des aussetzenden Betriebs bewirtschaftet werden.<br />

Das Nachhaltigkeitsprinzip hat in <strong>Bayern</strong> eine über Jahrhunderte reichende<br />

Tradition. Seit zwei Jahrhunderten hat die bayerische Forstwirtschaft trotz<br />

schwerster Nöte in Kriegs- und Nachkriegszeiten Bestand, ohne ihr Produktionskapital<br />

dauerhaft zu übernutzen. Zeitweise gab es zwar – etwa zur Nachkriegszeit<br />

– großflächige Kahlflächen und teilweise übernutzte Wälder. Dem<br />

vorbildlichen Engagement aller bayerischen <strong>Wald</strong>besitzer ist es jedoch zu verdanken,<br />

dass alle Wunden des <strong>Wald</strong>es inzwischen wieder verheilt sind. In Anbetracht<br />

weltweiter Holzübernutzung und beschleunigter <strong>Wald</strong>zerstörung erscheint<br />

das bayerische Beispiel konsequenter nachhaltiger <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

geradezu als ideal. Es kommt darin die vorbildliche <strong>Wald</strong>gesinnung der<br />

bayerischen <strong>Wald</strong>besitzer zum Ausdruck. Die langjährige, teilweise über viele<br />

Generationen reichende Verbundenheit der bayerischen <strong>Wald</strong>besitzer mit ihrem<br />

<strong>Wald</strong> ist ein entscheidender Garant <strong>für</strong> eine nachhaltige, pflegliche Bewirtschaftung<br />

der Wälder.<br />

Während – den Zeitbedürfnissen gehorchend – in den letzten<br />

200 Jahren unter Nachhaltigkeit in der Forstwirtschaft in erster Linie<br />

die Maxime verstanden worden ist, nicht mehr Holz zu nutzen<br />

als laufend nachwächst, erfüllt nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

heute ein breiteres Spektrum. Nachhaltigkeit bedeutet heute über<br />

die Holzlieferung hinaus dauerhafte biologische Vielfalt und Bewahrung<br />

der positiven Wirkungen des <strong>Wald</strong>es. Nachhaltigkeit bezieht<br />

außer der Holzproduktion auch alle anderen vom <strong>Wald</strong> erbrachten<br />

Funktionen mit ein, nämlich dauerhafte Schutzwirkungen,<br />

ständige Bereitstellung als Erholungsraum, permanente Zufluchtstätte<br />

<strong>für</strong> Tiere und Pflanzen usw. Das ursprünglich ungeschriebene<br />

Gesetz der Nachhaltigkeit ist heute fest in den <strong>Wald</strong>gesetzen des<br />

Bundes und im <strong>Wald</strong>gesetz <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> verankert.<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Forstliche Nachhaltigkeit<br />

– in <strong>Bayern</strong><br />

eine jahrhundertealte<br />

Tradition<br />

KAPITEL 3 SEITE 17


ZUKUNFT WALD<br />

4 Antragstellung und Zertifizierung<br />

4.1 Zertifizierungsverfahren<br />

Das Zertifizierungsverfahren richtet sich nach der Nummer 7 der Systembeschreibung<br />

zur Zertifizierung einer nachhaltigen <strong>Wald</strong>bewirtschaftung in<br />

Deutschland. Es handelt sich dabei um das regionale Zertifizierungsverfahren..<br />

In <strong>Bayern</strong> ist <strong>für</strong> die regionale Begutachtung der gesamte <strong>Wald</strong> in die<br />

Antragstellung einbezogen. Im Falle einer positiven Begutachtung durch die<br />

Zertifizierungsstelle haben somit alle <strong>Wald</strong>besitzer der Region <strong>Bayern</strong> die<br />

Möglichkeit an dem Zertifizierungssystem nach PEFC teilzunehmen und das<br />

PEFC-Logo zu nutzen.<br />

In <strong>Bayern</strong> sind Antragsteller <strong>für</strong> die Zertifizierung der Region der<br />

· <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband (Vertretung des Privat- und Kommunalwaldes),<br />

· der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband (Vertretung des Privatwaldes) und<br />

· der Freistaat (Vertretung des Staatswaldes), repräsentiert durch die <strong>Bayerische</strong><br />

Staatsforstverwaltung (ab 01.07.2005 geteilt in <strong>Bayerische</strong> Forstverwaltung<br />

und in das Unternehmen <strong>Bayerische</strong> Staatsforsten)<br />

4.2 Einbezogener <strong>Wald</strong>besitz<br />

Die Antragstellung in <strong>Bayern</strong> zur Begutachtung der Region bezieht sich auf<br />

alle <strong>Wald</strong>besitzarten.<br />

Damit werden rd. 2.56 Mio. Hektar <strong>Wald</strong>fläche begutachtet. Der <strong>Wald</strong> teilt<br />

sich auf die einzelnen <strong>Wald</strong>besitzarten auf. Siehe hierzu Indikator 1.<br />

4.3 Zertifizierungsstelle<br />

Die Zertifizierungsstelle ist eine unabhängige dritte Stelle, die die <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

und/oder den <strong>Wald</strong>zustand in der zu zertifizierenden Einheit auf<br />

der Grundlage der Zertifizierungskriterien überprüft und zertifiziert. Zertifizierungsstellen<br />

müssen den unter Nummer 6.3.2 der Systembeschreibung beschriebenen<br />

Anforderungen genügen.<br />

4.4 Regionale Abstimmung<br />

Die regionale Abstimmung über die Zertifizierung des <strong>Wald</strong>es in <strong>Bayern</strong> findet<br />

im Rahmen einer Arbeitsgruppe statt. Diese Arbeitsgruppe wurde mit Beginn<br />

des Modellprojektes gegründet und trifft sich in der Regel 5-6 mal im<br />

Jahr. Die Regionale Arbeitsgruppe ist ein offenes Gremium. Interessierte Institutionen<br />

können auf Antrag Mitglied der Regionalen Arbeitsgruppe werden.<br />

SEITE 18 KAPITEL 4<br />

regionaler Zertifizierungsansatz<br />

Antragsteller:<br />

<strong>Wald</strong>besitzerverband,Bauernverband,<br />

Freistaat <strong>Bayern</strong><br />

Zertifizierungsstelle:<br />

unabhängige<br />

dritte Stelle, unparteiisch<br />

und kompetent


Mitglieder der Regionalen Arbeitsgruppe in <strong>Bayern</strong><br />

<strong>Bayerische</strong> <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft<br />

<strong>Bayerische</strong>r Bauernverband<br />

<strong>Bayerische</strong>r Gemeindeunfallversicherungsverband - <strong>Bayerische</strong> Landesunfallkasse<br />

<strong>Bayerische</strong>r <strong>Wald</strong>besitzerverband e.V.<br />

<strong>Bayerische</strong>s Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten<br />

Bundesforst<br />

Forstverwaltung der Stadt Augsburg<br />

Haindl UPM-Kymmene Papier GmbH & Co. KG<br />

Hauptpersonalrat<br />

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt<br />

Schutzgemeinschaft Deutscher <strong>Wald</strong><br />

Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V.<br />

Verband der <strong>Bayerische</strong>n Säge- und Holzindustrie e.V.<br />

4.5 Verfahren zur Systemstabilität<br />

Verfahren zur Systemstabilität <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> gem. Nummer 7.5 der Systembeschreibung<br />

wurden entwickelt und umgesetzt bzw. in vorhandene Strukturen<br />

integriert. Die aktuellen Verfahren können bei der Geschäftsstelle der regionalen<br />

PEFC – Arbeitsgruppe <strong>Bayern</strong> angefordert bzw. unter www.pefc.de eingesehen<br />

werden.<br />

4.6 Termin <strong>für</strong> den Zwischenbericht und das Vor-Ort-<br />

Audit<br />

Die Antragsteller werden in Absprache mit der zuständigen Zertifizierungsstelle<br />

die genaue Art und den Zeitpunkt <strong>für</strong> das Vor-Ort-Audit gem. Nummer 8.3<br />

der Systembeschreibung festlegen.<br />

Die Antragsteller werden ferner in Absprache mit der zuständigen Zertifizierungsstelle<br />

ggf. Art und Zeitpunkt <strong>für</strong> den Zwischenbericht gem. Nummer<br />

7.6.2.5 festlegen.<br />

4.7 Termin <strong>für</strong> die Wiederholungsprüfung und<br />

Fortschreibung des regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong>s<br />

Der Termin <strong>für</strong> die Wiederholungsprüfung (Nummer 7.6.2.6) des regionalen<br />

<strong><strong>Wald</strong>bericht</strong>s ist fünf Jahre nach Abschluss der aktuellen Begutachtung.<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KAPITEL 4 SEITE 19


ZUKUNFT WALD<br />

5 Information der <strong>Wald</strong>besitzer – Kommunikation und Dialog mit<br />

interessierten Gruppen<br />

Eine zentrale Grundlage <strong>für</strong> die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens<br />

nach PEFC ist die umfassende Information der <strong>Wald</strong>besitzer der Region. Information<br />

dient der Schaffung von Transparenz und Vertrauen in das PEFC-<br />

Zertifizierungssystem. Im Folgenden wird dargestellt, mit welchen Instrumenten<br />

in <strong>Bayern</strong> Informationsarbeit über das Zertifizierungsverfahren geleistet<br />

wurde und welche Möglichkeiten zur Nachfrage der einzelne <strong>Wald</strong>besitzer<br />

hat.<br />

5.1 Informationsbedarf<br />

Die an der Zertifizierung interessierten <strong>Wald</strong>besitzer müssen über folgende<br />

Themenbereiche ausreichend informiert werden:<br />

1. Ablauf des Zertifizierungsverfahrens<br />

2. Indikatorenliste als Grundlage <strong>für</strong> die Zertifizierung<br />

3. Regionalbericht als Beschreibung der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung in <strong>Bayern</strong><br />

4. Die Verpflichtungserklärung als Grundlage zur Einbindung des einzelnen<br />

<strong>Wald</strong>besitzers bzw. forstlichen Zusammenschlusses in das System der regionalen<br />

Zertifizierung<br />

5. Die Beantragung und Verwendung der Zertifikate durch den einzelnen<br />

<strong>Wald</strong>besitzer<br />

6. Die Durchführung des Vor-Ort-Audits zur Überprüfung der Einhaltung<br />

der Verpflichtungserklärung<br />

Die <strong>Wald</strong>besitzer in <strong>Bayern</strong> wurden im Rahmen der PEFC-Zertifizierung über<br />

diese Inhalte informiert.<br />

5.2 Informationswege<br />

Ideeller Träger der Zertifizierung in <strong>Bayern</strong> sind die Vertreter des <strong>Wald</strong>besitzers,<br />

wie sie in der regionalen Arbeitsgruppe zur Zertifizierung mitgewirkt haben.<br />

Insoweit übernehmen auch der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband, der <strong>Bayerische</strong><br />

<strong>Wald</strong>besitzerverband und die <strong>Bayerische</strong> Staatsforstverwaltung sowie die<br />

Arbeitsgruppe selbst die Information aller betroffener Personenkreise.<br />

Über folgende Wege gab die Regionale Arbeitsgruppe im wesentlichen Informationen<br />

weiter:<br />

· PEFC-Info <strong>Bayern</strong><br />

· Teilnahme an Messen (z.B. <strong>Bayerische</strong>s Zentral- Landwirtschaftsfest)<br />

Über folgende Wege gab die Staatsforstverwaltung im wesentlichen Informationen<br />

weiter:<br />

· Dienstbesprechungen auf verschiedenen Ebenen der Staatsforstverwaltung<br />

· Vorträge und Diskussionen mit <strong>Wald</strong>besitzern, Vereinigungen und dem<br />

forstlichen Beirat<br />

· Abstimmung mit den jeweils jährlich <strong>für</strong> das Vor-Ort-Audit gezogenen Betrieben<br />

· verwaltungsinterne Informationsschreiben<br />

SEITE 20 KAPITEL 5<br />

Themenbereiche<br />

der Information<br />

Informationswege


· PEFC-Newsletter<br />

· Homepage des <strong>Bayerische</strong>n Staatsministeriums www.forst.bayern.de<br />

Der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband und der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband beschritt<br />

hauptsächlich folgende Informationswege:<br />

· Verbandsgremien,<br />

· Verbandszeitschrift “Der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzer“<br />

· Veröffentlichungen über das „Landwirtschaftliche Wochenblatt“<br />

· Versammlungen der <strong>Wald</strong>besitzervereinigungen<br />

· Vorträge und Informationsveranstaltungen<br />

· Veranstaltungen an der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Wald</strong>bauernschule<br />

· Abstimmung mit den jeweils jährlich <strong>für</strong> das Vor-Ort-Audit gezogenen Betrieben<br />

Weitere Informationen lieferten diverse Artikel in Fachzeitschriften, die Homepage<br />

von PEFC-Deutschland www.pefc.de und der Versand der von<br />

PEFC-Deutschland erstellten Informationsmaterialien.<br />

5.3 Kommunikation und Dialog mit interessierten<br />

Gruppen<br />

Kommunikation und offener Dialog mit allen interessierten Gruppen sind ein<br />

wesentlicher Bestandteil des PEFC-Prozesses im Rahmen des Modellprojektes<br />

in <strong>Bayern</strong>. Es wurde daher großer Wert darauf gelegt, dass alle notwendigen<br />

Informationen <strong>für</strong> die Interessierten verfügbar sind. Gleichzeitig ist ein<br />

wesentliches, stets betontes Element der Partizipation, dass sowohl Anregungen<br />

und Hinweise als auch Kritik jederzeit an die Regionale Arbeitsgruppe gerichtet<br />

werden konnte und können.<br />

Die wichtigsten Interessengruppen wurden informiert und gleichzeitig zur<br />

Mitarbeit in der Regionalen Arbeitsgruppe eingeladen. Die sonstige Öffentlichkeit<br />

wurde mittels allgemeiner Kommunikationsmittel und in Einzelfällen<br />

auf Anfrage informiert.<br />

5.3.1 Naturschutzverbände<br />

Die Naturschutzverbände sind im Zusammenhang mit naturnaher nachhaltiger<br />

<strong>Wald</strong>bewirtschaftung wichtige Interessenvertreter. Deshalb wurden mit<br />

den großen, auf Landesebene organisierten Verbänden auf Einladung des<br />

Staatsministeriums Gespräche zum Thema Zertifizierung geführt.<br />

Die Schutzgemeinschaft Deutscher <strong>Wald</strong>, der Bund Naturschutz in <strong>Bayern</strong><br />

und der Landesbund <strong>für</strong> Vogel-, Arten- und Biotopschutz wurden zur Mitarbeit<br />

in der regionalen Arbeitsgruppe eingeladen.<br />

5.3.2 Holz bearbeitende- und Holz verarbeitende Industrie<br />

Die Verbände der holzbe- und –verarbeitende Industrie sind von Anfang an<br />

Partner im PEFC-Prozess in <strong>Bayern</strong>.<br />

Information aller<br />

Interessengruppen<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Naturschutzverbände<br />

weiterverarbeitende<br />

Industrie<br />

KAPITEL 5 SEITE 21


ZUKUNFT WALD<br />

5.3.3 Arbeitnehmervertretung<br />

Die Arbeitnehmervertretung der Staatsforstverwaltung wie die Gewerkschaft<br />

wurden frühzeitig über den PEFC-Prozess informiert. Der Vorsitzende des<br />

Hauptpersonalrates ist stellvertretend <strong>für</strong> die gesamte Arbeitnehmervertretung<br />

Mitglied der regionalen Arbeitsgruppe.<br />

5.3.4 Forstunternehmer<br />

Seit Einführung des Zertifizierungssystems <strong>für</strong> Forstunternehmer "Deutsches<br />

Forstservice Zertifikat" (DFSZ) ist der Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft<br />

(VdAW e.V.) als Berufsorganisation der Forstunternehmer in <strong>Bayern</strong><br />

Mitglied in der regionalen Arbeitsgruppe. Das 2002 entwickelte DFSZ ist<br />

vollumfänglich konform zu den PEFC-Leitlinien und umfasst die Zertifizierung<br />

der Dienstleistung und des Holzhandels.<br />

5.3.5 Öffentlichkeit<br />

Die Information der Öffentlichkeit erfolgte über verschiedene Wege:<br />

· aktive Pressearbeit des Bayer. Staatsministeriums (ab 01.07.2005 geteilt in<br />

<strong>Bayerische</strong> Forstverwaltung und in das Unternehmen <strong>Bayerische</strong> Staatsforsten),<br />

des <strong>Bayerische</strong>n <strong>Wald</strong>besitzerverbands und des <strong>Bayerische</strong>n Bauernverbands<br />

· PEFC-Info <strong>Bayern</strong><br />

· Vorträge<br />

· Einzelgespräche mit Entscheidungsträgern<br />

· Beantwortung von Anfragen<br />

· Homepage des <strong>Bayerische</strong>n Staatsministeriums www.forst.bayern.de und<br />

von PEFC-Deutschland www.pefc.de<br />

· Versand von Informationsmaterialien von PEFC<br />

· Messebeteiligungen<br />

5.3.6 Zukünftige Maßnahmen<br />

Zukünftig wird es wichtig sein, (weiterhin) sowohl nach innen (<strong>Wald</strong>besitzer<br />

und deren Marktpartner) wie nach außen (Bevölkerung und interessierte<br />

Gruppierungen) zu informieren. Schwerpunkte der Informationsarbeit sind:<br />

· Information der Teilnehmer zur Einhaltung der Zertifizierungsvorgaben<br />

· verstärkte Informationsarbeit nach außen zur Stärkung der Glaubwürdigkeit<br />

von PEFC<br />

SEITE 22 KAPITEL 5<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

Forstunternehmer<br />

Schwerpunkte


6 Zertifizierungskriterien<br />

Die zentrale Grundlage der Begutachtung einer nachhaltigen <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

im PEFC bilden die Kriterien, Indikatoren und operativen Empfehlungen,<br />

die auf den Ministerkonferenzen von Helsinki, Lissabon und Wien<br />

sowie auf jeweils folgenden Expertentreffen erarbeitet wurden.<br />

Die Zertifizierungsgrundlagen entsprechen damit der Vorgabe der Systembeschreibung.<br />

Die Zertifizierungskriterien gliedern sich nach<br />

· den sechs Helsinki-Kriterien<br />

· den Leitlinien <strong>für</strong> eine nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung auf operationaler<br />

Ebene (= operational level guidelines)<br />

· und den dazu entwickelten 52 Indikatoren. Die erarbeiteten Indikatoren orientieren<br />

sich zunächst an den 44 operationalen Empfehlungen von Lissabon.<br />

Nach dem Helsinki Kriterium werden in Tabellenform die Indikatoren mit<br />

Kennzahlen, die Ziele aus dem Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> 2000 bzw. <strong>für</strong> 2005,<br />

die Quellen zur Beschreibung der Indikatoren, der Bezug zu den operationalen<br />

Empfehlungen von Lissabon (PEOLG) sowie der Bezug zu den Wien Indikatoren<br />

aufgeführt. Der Volltext der PEOLG – Empfehlungen wie auch<br />

der Wien Indikatoren finden sich in der Anlage.<br />

Die dargestellten Indikatoren werden zwei Gruppen zugeordnet: die mit „R“<br />

gekennzeichneten Indikatoren dienen ausschließlich der Beschreibung von<br />

nicht durch die Forstwirtschaft beeinflussbaren Rahmenbedingungen, die mit<br />

„S“ gekennzeichneten Indikatoren sind systemrelevant und dienen der Zertifizierungsstelle<br />

als Grundlage <strong>für</strong> die Zertifizierung.<br />

Soweit erforderlich werden die gesetzlichen Vorgaben der Beschreibung der<br />

jeweiligen Indikatoren vorangestellt. Die Ziele aus dem Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong><br />

2005 werden – soweit nicht aus der Beschreibung ersichtlich – gesondert<br />

bewertet. Im abschließenden Datenteil werden Kennzahlen des jeweiligen Indikators<br />

in Tabellenform und Abbildungen dargestellt.<br />

Gliederung<br />

Leseanweisung<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KAPITEL 6 SEITE 23


ZUKUNFT WALD<br />

7 Die Helsinki – Kriterien<br />

Kriterium 1: Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen<br />

Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen<br />

SEITE 24 KRITERIUM 1


ZUKUNFT WALD<br />

Indikatoren Kennzahlen<br />

S/<br />

R<br />

1 Gesamtwaldfläche Fläche ha<br />

Räumliche Verteilung<br />

R<br />

2 <strong>Wald</strong>fläche je Einwohner R<br />

3 Erstaufgeforstete und umgewandelte Fläche<br />

Ha/ Jahr S<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Indikator 1: Die Gesamtwaldfläche soll erhalten und ggf. vermehrt werden.<br />

Indikator 3: Die Erstaufforstungsfläche soll mindestens die Rodungsfläche kompensieren.<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Indikator 1: Die Gesamtwaldfläche soll erhalten und ggf. vermehrt werden.<br />

Quellen:<br />

Jahresbericht der Bayer. Staatsforstverwaltung<br />

Bayer. Statistisches Landesamt<br />

Bundeswaldinventur<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jedes Jahr<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 1.1.a: <strong>Wald</strong>flächen erhalten oder vergrößern und die Qualität verbessern<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 1.1 und 4.7<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

Gesetzliche Regelungen etc. Zitat/Kurzbeschreibung<br />

Art. 141 Abs. 1 Satz 3 BV ...den <strong>Wald</strong> wegen seiner besonderen Bedeutung <strong>für</strong> den Naturhaushalt<br />

zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben<br />

oder auszugleichen, ...<br />

§ 10 Bundeswaldgesetz Grundsätzliches zum Thema Erstaufforstung<br />

Art. 1 Satz 3 Nr. 1 Bay<strong>Wald</strong>G ...Die <strong>Wald</strong>fläche zu erhalten und erforderlichenfalls zu vermehren,...<br />

Art. 5 Nr. 1 Bay<strong>Wald</strong>G Er ist deshalb nach Fläche, räumlicher Verteilung, Zusammensetzung<br />

und Struktur so zu erhalten, zu mehren und zu gestalten, dass<br />

er seine Funktionen bestmöglich und nachhaltig erfüllen kann.<br />

Art. 6 Bay<strong>Wald</strong>G Unter der Beachtung der Grundsätze des Art. 5 sind <strong>Wald</strong>funktionspläne<br />

als forstliche Rahmenpläne aufzustellen.<br />

Art. 7 Bay<strong>Wald</strong>G Sicherung der Funktionen des <strong>Wald</strong>es<br />

Art. 9 Bay<strong>Wald</strong>G Erhaltung des <strong>Wald</strong>es (<strong>Wald</strong>zerstörung, Rodung)<br />

Art. 10 Bay<strong>Wald</strong>G Schutzwald<br />

Art. 11 Bay<strong>Wald</strong>G Bannwald<br />

Art. 15 Bay<strong>Wald</strong>G Wiederaufforstung<br />

Art. 16 Bay<strong>Wald</strong>G Erstaufforstung<br />

Art. 17 Bay<strong>Wald</strong>G Feuergefahr im <strong>Wald</strong><br />

KRITERIUM 1 SEITE 25


ZUKUNFT WALD<br />

Art. 26 Bay<strong>Wald</strong>G Forstaufsicht ist eine hoheitliche Tätigkeit, die der Freistaat <strong>Bayern</strong><br />

ausübt, um den (...) <strong>Wald</strong> zu erhalten.<br />

Art. 33 Bay<strong>Wald</strong>G Forstschutz<br />

Art. 39 Bay<strong>Wald</strong>G Verwaltungsverfahrensregelungen bspw. zur Rodung, Erstaufforstung<br />

Art. 46 Bay<strong>Wald</strong>G Regelung von Ordnungswidrigkeiten bei Rechtsverstößen<br />

Art. 13 BayLplG Landesentwicklungsprogramm (LEP)<br />

Art. 17 BayLplG Regionalpläne<br />

Art. 15 BayLplG <strong>Wald</strong>funktionspläne sind fachliche Pläne i.S.d. LplG<br />

Richtlinien zum Vollzug des Art. Erstaufforstungsrichtlinien<br />

16 Bay<strong>Wald</strong>G<br />

Art. 31 VO (EG) Nr. 1257/1999 Finanzielle Förderung<br />

DES RAES<br />

Beschreibung:<br />

1. Gesamtwaldfläche und <strong>Wald</strong>fläche je Einwohner<br />

<strong>Bayern</strong> ist auf gut einem Drittel seiner Fläche bewaldet, dies sind in etwa 2.56 Mio. Hektar, und gehört mit<br />

einem <strong>Wald</strong>anteil von 36 % hinter Hessen (42 %), Rheinland-Pfalz (42 %) und Baden-Württemberg<br />

(38 %) zu den waldreichen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland (31 %). Etwa 2.5 Mio Hektar<br />

<strong>Wald</strong> verteilen sich auf die sieben Regierungsbezirke. Der <strong>Wald</strong>anteil schwankt zwischen 28 % in Schwaben<br />

und 42 % in Oberfranken. Bei einer Einwohnerzahl von rund 12,4 Mio. entspricht dies einem Wert<br />

von gut 2 000 m2 <strong>Wald</strong> pro Einwohner (∅ Deutschland: 1.300 m2 pro Einwohner).<br />

Hervorzuheben sind die oftmals geschlossenen, waldreichen Gebiete der Alpen und ihrer Vorberge, der<br />

<strong>Bayerische</strong> und Oberpfälzer <strong>Wald</strong>, das Fichtelgebirge, der Frankenwald, der Spessart und die Rhön.<br />

2. Erstaufgeforstete und umgewandelte Fläche:<br />

Gegenüber der Beschreibung im Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> 2000 haben sich lediglich geringfügige Änderungen<br />

bei den Prozentangaben ergeben. Auffällig sind die Änderungen bei der <strong>Wald</strong>fläche pro Einwohner,<br />

die aufgrund gestiegener Einwohnerzahlen bei nur geringfügig zunehmender <strong>Wald</strong>fläche deutlich abgenommen<br />

haben.<br />

Die seit Ende der 1990er Jahre zu beobachtende Konsolidierung der <strong>Wald</strong>flächenzunahme auf verhältnismäßig<br />

geringem Niveau hat sich in den Jahren 1999 bis 2003 fortgesetzt. Lediglich das Jahr 2001 stellte<br />

hier mit einer Flächenzunahme von 391 ha eine Ausnahme dar (Tabelle 1). Insgesamt ist die Erstaufforstungstätigkeit<br />

deutlich zurückgegangen bei gleichzeitig deutlicher Abnahme der Rodungstätigkeit. Mit 376<br />

ha ist die Erstaufforstungstätigkeit im Jahr 2002 auf den geringsten Wert seit der Erhebung der Daten<br />

1977 gesunken. Die weitere Entwicklung und damit die künftige <strong>Wald</strong>flächenbilanz wird insbesondere<br />

vom Strukturwandel in der Landwirtschaft abhängen.<br />

Ein hoher Anteil der Erstaufforstungen werden durch den Staat gefördert (von 1999 bis 2002: 48 %). Der<br />

aus Gründen des Gemeinwohls geforderte Anstieg des Laubholzanteils wird somit im <strong>Wald</strong> sichergestellt,<br />

da auf den geförderten Flächen Laubhölzer in angemessener Menge beteiligt sein müssen.<br />

Angesichts der deutlich gesunkenen Erstaufforstungsflächen der letzten Jahre können bereits geringfügige<br />

Veränderungen der Rodungs- und Erstaufforstungstätigkeit in den kommenden Jahren die positive <strong>Wald</strong>flächenbilanz<br />

(Abbildung 1) wieder ins Gegenteil verkehren. Deshalb sind die Erhaltung und, wo möglich<br />

und erforderlich, die Mehrung der <strong>Wald</strong>fläche auch weiterhin wichtige forstpolitische Ziele <strong>Bayern</strong>s (vgl.<br />

Art. 1 Bay<strong>Wald</strong>G).<br />

SEITE 26 KRITERIUM 1


Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Die Zielsetzungen wurden im Berichtszeitraum erreicht.<br />

Weiterführende Erläuterungen im Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> 2000 S. 45 ff.<br />

Datenteil:<br />

Abbildung 1: <strong>Wald</strong>flächenbilanz <strong>Bayern</strong> 1999 - 2003<br />

ha<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

-200<br />

-400<br />

-600<br />

<strong>Wald</strong>flächenbilanz <strong>Bayern</strong> 1999-2003<br />

1999 2000 2001 2002 2003<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Rodung<br />

Erstaufforstung<br />

Saldo<br />

KRITERIUM 1 SEITE 27


ZUKUNFT WALD<br />

Tabelle 1: <strong>Wald</strong>flächenbilanz 1977 – 2003<br />

Jahr<br />

Rodung<br />

SEITE 28 KRITERIUM 1<br />

Erstaufforstung<br />

Ha<br />

<strong>Wald</strong>flächenbilanz<br />

1977 1 080 569 – 511<br />

1978 948 491 – 457<br />

1979 947 571 – 376<br />

1980 775 594 – 181<br />

1981 645 698 + 53<br />

1982 493 696 + 203<br />

1983 312 520 + 208<br />

1984 408 488 + 80<br />

1985 429 557 + 128<br />

1986 409 766 + 357<br />

1987 292 1 019 + 727<br />

1988 315 1 217 + 902<br />

1989 412 1 221 + 809<br />

1990 272 921 + 649<br />

1991 266 827 + 561<br />

1992 225 1 353 + 1 128<br />

1993 339 2 401 + 2 062<br />

1994 182 2 404 + 2 222<br />

1995 206 1 507 + 1 301<br />

1996 194 1 172 + 978<br />

1997 277 701 + 424<br />

1998 301 657 + 356<br />

1999 296 573 + 277<br />

2000 370 577 + 207<br />

2001 234 625 + 391<br />

2002 189 376 + 187<br />

2003 130 429 + 299


Indikator Kennzahlen<br />

4 Gesamtvorrat fm<br />

fm/ha<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Der Gesamtvorrat soll entsprechend den standörtlichen Verhältnissen, Baumarten- und Altersverteilung<br />

in Höhe und Qualität optimal gehalten werden.<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Der durchschnittliche Zuwachs und die durchschnittliche Nutzung sollen unter gleichzeitiger Optimierung<br />

von Gesamtvorrat und Vorratsstruktur im Sinne einer naturnahen Forstwirtschaft gesteigert und<br />

durch einen standortgerechten <strong>Wald</strong>bau und Baumartenwahl möglichst verbessert werden.<br />

Quellen:<br />

– BWI II<br />

– Betriebsinventuren der Bayer. Staatsforstverwaltung<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

– BWI 10 – 20 Jahre (zurzeit ca. 15 Jahre, je nach Bedarf)<br />

– Betriebsinventur der Bayer. Staatsforstverwaltung:<br />

⋅ im einzelnen Forstamt alle 10 – 15 Jahre<br />

⋅ Gesamtergebnis <strong>für</strong> Unternehmen <strong>Bayerische</strong> Staatsforsten jedes Jahr<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 1.2.b: Vorrat an Ressourcen auf nachhaltigem Niveau sichern.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 1.2<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Beschreibung:<br />

Den maßvollen und schonenden Umgang mit dem wertvollen Holzvorrat in <strong>Bayern</strong>s Wäldern belegen<br />

eindrucksvoll die Zahlen der Bundeswaldinventur. Um insgesamt 182 Millionen Kubikmeter bzw. 23 %<br />

hat sich der Holzvorrat seit der ersten Bundeswaldinventur 1987 erhöht (Tabelle 2) Mit einer Gesamtmenge<br />

von beinahe 1 Milliarde Kubikmeter macht der Rohstoff Holz in <strong>Bayern</strong>s Wäldern fast ein Drittel<br />

der gesamtdeutschen Holzvorräte aus.<br />

Selbst die großen Stürme Vivian, Wiebke und Lothar konnten den stetigen Anstieg des Holzvorrats nicht<br />

bremsen: Mit einem Holzvorrat von durchschnittlich 403 Kubikmeter pro Hektar <strong>Wald</strong>fläche sind unsere<br />

Wälder derzeit so holzreich wie nie zuvor. Sogar europaweit liegen <strong>Bayern</strong>s Wälder damit an der Spitze.<br />

Das Nadelholz nimmt mit 743 Millionen m3 bzw. 76 % den Löwenanteil des gesamten Holzvorrats ein;<br />

der Anstieg der letzten Jahre betrug 16 %. Mit 53 % konnte das Laubholz besonders viel an Vorrat zulegen<br />

(Abbildung 2).<br />

Der Holzvorrat im Staatswald:<br />

Nach dem zweiten Weltkrieg war der Holzvorrat im Staatswald vergleichsweise niedrig. Aus verschiedenen<br />

Gründen, wie Verbesserung der Zuwachsleistung, verstärkte Bindung des Treibhausgases CO2 im<br />

<strong>Wald</strong> oder Erhöhung des ökologischen Wertes durch einen hohen Anteil an reifen <strong>Wald</strong>entwicklungsstadien<br />

wurde ein deutliche Erhöhung des Holzvorrates angestrebt. Seit 1950 ist der Holzvorrat stetig gestiegen<br />

und hat mit 282 m3 je Hektar den höchsten Stand erreicht, seit wir Aufzeichnungen darüber besitzen<br />

(Abbildung 3).<br />

S/<br />

R<br />

S<br />

KRITERIUM 1 SEITE 29


ZUKUNFT WALD<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Die Zielsetzung wurde im Berichtszeitraum erreicht.<br />

Datenteil:<br />

Tabelle 2: Veränderung der Holzvorräte (Mio. m 3 ) (Quelle: LWF, 2004)<br />

SEITE 30 KRITERIUM 1<br />

Holzvorrat 1970 1987<br />

Laubholz ......................<br />

Nadelholz .....................<br />

Gesamt ........................<br />

107<br />

529<br />

636<br />

154<br />

643<br />

797<br />

Zunahme<br />

1970 – 87<br />

44 %<br />

22 %<br />

25 %<br />

Abbildung 2: Veränderung der Holzvorräte (Quelle: LWF, 2004)<br />

Vorrat (Mio m 3 )<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

107<br />

529<br />

636<br />

Veränderung der Holzvorräte (Mio m 3 )<br />

154<br />

643<br />

797<br />

2002<br />

236<br />

743<br />

979<br />

1970 1987 2002<br />

Jahr<br />

236<br />

743<br />

Zunahme<br />

1987 – 2002<br />

53 %<br />

16 %<br />

23 %<br />

979<br />

Laubholz<br />

Nadelholz<br />

Gesamt


Abbildung 3: Holzvorrat und Nutzung im Staatswald. (Quelle: LWF-Bericht 39)<br />

Holzvorrat (m³/ha)<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

1900<br />

1910<br />

Vorrat<br />

Nutzung<br />

1920<br />

1930<br />

1940<br />

1950<br />

1960<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

1970<br />

1980<br />

1990<br />

2000 0<br />

Holznutzung m³/ha)<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 1 SEITE 31


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator Kennzahlen<br />

SEITE 32 KRITERIUM 1<br />

5 Vorratsstruktur fm/Baumartengruppe/Altersklasse<br />

fm/Baumartengruppe/Durchmesserklasse<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Die Vorratsstruktur soll entsprechend der Baumarten und Altersverteilung möglichst ausgeglichen sein,<br />

um eine nachhaltige Nutzung zu Gewährleisten.<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Siehe Indikator 4<br />

Quellen:<br />

– BWI II<br />

– Betriebsinventuren der Bayer. Staatsforstverwaltung<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

– BWI 10 – 20 Jahre (zurzeit ca. 15 Jahre, je nach Bedarf)<br />

– Betriebsinventur der Bayer. Staatsforstverwaltung:<br />

⋅ im einzelnen Forstamt alle 10 – 15 Jahre<br />

⋅ Gesamtergebnis <strong>für</strong> Unternehmen <strong>Bayerische</strong> Staatsforsten jedes Jahr<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 1.2.b: Vorrat an Ressourcen auf nachhaltigem Niveau sichern.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 1.2 und 1.3<br />

Beschreibung:<br />

Betrachtet man anhand der Ergebnisse der Bundeswaldinventur II die Entwicklung des Vorrats in den<br />

letzten 15 Jahren nach einzelnen Baumartengruppen, so liegt hier prozentual die Buche vorn; sie konnte<br />

ihren Holzvorrat seit der letzten Inventur um rund 40 Millionen Kubikmeter bzw. 48 % steigern. Beim<br />

Nadelholz wird weit über die Hälfte des Vorrats (69 %) von der Fichte gestellt, deren Holzmenge seit<br />

1987 um 71 Millionen Kubikmeter bzw. 16 % zugenommen hat.<br />

Die Betrachtung der Nachhaltigkeit beschränkt sich nicht nur auf die gesamte Nutzungsmenge, sondern<br />

beinhaltet auch eine differenzierte Betrachtung nach Baumarten, Alters- sowie Stärkeklassen. Die bayerischen<br />

Wälder weisen eine günstige Verteilung der Vorräte über die Altersklassen auf (Abbildung 4). Die<br />

massenreichste Altersklasse ist die Altersklasse zwischen 81 und 100 Jahren. Die Laubhölzer Buche und<br />

Eiche verfügen auch im Alter über 100 Jahren noch über große Holzvorräte. Alle Baumarten zeigen eine<br />

Verteilungsstruktur der Altersklassen, die eine nachhaltige Bewirtschaftung in der Vergangenheit belegen.<br />

Verglichen mit einer Ausstattung, die dem Normalwaldmodell entspricht, liegt in <strong>Bayern</strong> eine Überausstattung<br />

in den älteren Altersklassen vor, insbesondere bei der Fichte.<br />

<strong>Bayern</strong> ist durch hohe Holzvorräte und einem hohen Anteil starken Holzes gekennzeichnet. Der hohe<br />

Zuwachs und die zurückhaltende Nutzung der vergangenen Jahre hat eine deutlich Zunahme der starken<br />

und mittelstarken Hölzer nach sich gezogen. Die Durchmesserklasse 30 bis 40 Zentimeter BHD weist den<br />

höchsten Vorrat aller Durchmesserklassen auf. Über 30 Zentimeter BHD haben bei allen Baumarten und<br />

Durchmesserstufen die Vorräte zugenommen, am deutlichsten beim Laubholz mit um 100 % (Anstieg<br />

von 14,1 auf 29,4 Mio. VFm) im Bereich 50 bis 60 Zentimeter BHD. Die Vorräte aller Baumartengruppen<br />

im Bereich bis 30 Zentimeter liegen in der gleichen Größenordnung wie 1987 mit leicht abnehmender<br />

Tendenz im Nadelholz. Die Vorratsstruktur belegt die zurückhaltende Nutzung der Vergangenheit.<br />

S/<br />

R<br />

S


ZUKUNFT WALD<br />

Stärkeres Holz (Brusthöhendurchmesser ab 50 cm) macht bei der Buche derzeit mit rund 33 Millionen<br />

Kubikmeter beinahe ein Drittel ihres gesamten Holzvorrats aus. Bei der Fichte ergeben die dicken Bäume<br />

über 50 cm Brusthöhendurchmesser eine Vorratsmenge von rund 91 Millionen Kubikmeter, zum Gesamtvorrat<br />

dieser Baumart tragen sie mit 18 % bei (Abbildung 5).<br />

Vorratsentwicklung nach Baumarten und Stärkeklassen im Staatswald<br />

Vom Gesamtvorrat von rund 200 Millionen m3 (282 m3/ha) entfallen 55 % auf die Baumart Fichte, 15 %<br />

auf die Kiefer, 16 % auf die Buche, 4 % auf die Eiche und rund 10 % auf sonstige Baumarten. Die Buche,<br />

deren Holzvorrat in den letzten Jahrzehnten am stärksten von allen Baumarten zugenommen hat, ist damit<br />

im Bezug auf den Holzvorrat bereits die zweitwichtigste Baumart. Hervorzuheben ist auch, dass der<br />

Fichtenvorrat trotz der Sturmschäden Anfang der neunziger Jahre in etwa konstant geblieben ist (Abbildungen<br />

6).<br />

Betrachtet man die Dimension der Bäume so zeigt sich, dass der Vorratsanstieg beim stärkeren Holz<br />

besonders ausgeprägt war. Beispielhaft ist dies <strong>für</strong> den Starkholzvorrat von Fichte und Buche dargestellt.<br />

Bei der Buche hat sich der Holzvorrat der über 60 cm dicken Bäume seit 1970 mehr als verdreifacht (Abbildungen<br />

7).<br />

Anhand der Inventurdaten kann auch die weitere Entwicklung prognostiziert werden. Vom Lehrstuhl<br />

<strong>für</strong> <strong>Wald</strong>bau und Forsteinrichtung der Technischen Universität München wurde die Vorratsentwicklung<br />

<strong>für</strong> verschiedene Nutzungsszenarien auf 10 Jahre fortgeschrieben. Dieser Prognose liegt die Annahme<br />

zugrunde, dass jeder Baum im nächsten Zeitabschnitt genauso wachsen wird wie im zurückliegenden Zeitabschnitt.<br />

Der Gebirgsraum wurde aus der Prognoserechnung ausgeschlossen, da hier die Holznutzung<br />

weniger vom Zuwachs als von anderen Faktoren bestimmt wird. Das Ergebnis zeigt, dass bei der derzeit<br />

geplanten Einschlagshöhe die Holzvorräte im Staatswald tendenziell nochmals leicht zunehmen werden<br />

(Abbildung 8). Während der Vorrat der Nadelhölzer Fichte und Kiefer in etwa konstant bleiben wird, ist<br />

bei Buche und insbesondere Eiche mit einem weiteren Vorratsanstieg zu rechnen. Auch eine vom Lehrstuhl<br />

<strong>für</strong> <strong>Wald</strong>wachstumskunde durchgeführte Prognose des Holzaufkommens von Buche im Staatswald<br />

über die nächsten 30 Jahre lässt einen erheblichen Anstieg vor allem der Starkholzvorräte erwarten.<br />

Aufgrund der gestiegenen Nutzungen wird sich die Geschwindigkeit der Vorratszunahme im Staatswald<br />

im Vergleich zu den letzten zwei Jahrzehnten sowohl insgesamt als auch <strong>für</strong> die einzelnen Baumarten<br />

deutlich verlangsamen. Angesichts der heute erreichten Holzvorräte ist es auch sinnvoll, den Zuwachs<br />

weitgehend zu nutzen. Dies gilt insbesondere <strong>für</strong> fichtendominierte Wälder, wo die Gefährdung der Wälder<br />

durch Sturmwurf mit steigender Vorratshöhe zunimmt. In einzelnen Gebieten mit einem hohen Anteil<br />

an älteren Fichtenreinbeständen ist es sogar nötig, den Umbau in Richtung Mischwälder zu beschleunigen<br />

und dabei den Vorrat vorübergehend abzusenken. Bedeutsame Vorratsverluste sind in letzter Zeit<br />

nur im Zusammenhang mit starken Sturm- und Borkenkäferschäden aufgetreten. Hier ist es sinnvoller,<br />

den <strong>Wald</strong>umbau voranzutreiben und das Holz wirtschaftlich zu verwerten.<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Die Zielsetzung wurde im Berichtszeitraum erreicht.<br />

KRITERIUM 1 SEITE 33


ZUKUNFT WALD<br />

Datenteil:<br />

Abbildung 4: Vorrat nach Baumartengruppen und Altersklassen (Quelle: LWF, 2004)<br />

Vorrat (Mio. m³)<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

SEITE 34 KRITERIUM 1<br />

0<br />

Vorrat nach Baumartengruppen und Altersklassen<br />

1 - 20 21 - 40 41 - 60 61 - 80 81 - 100 101 - 120 121 - 140 141 - 160 > 160<br />

Altersklassen<br />

Abbildung 5: Vorrat nach Baumartengruppen und Durchmesserklassen<br />

(Quelle: LWF, 2004)<br />

Vorrat (Mio m³)<br />

350,0<br />

300,0<br />

250,0<br />

200,0<br />

150,0<br />

100,0<br />

50,0<br />

0,0<br />

von 7,0 bis<br />

9,9 cm<br />

von 10,0 bis<br />

19,9 cm<br />

Vorrat nach Baumartengruppen und Durchmesserklassen<br />

von 20,0 bis<br />

29,9 cm<br />

von 30,0 bis<br />

39,9 cm<br />

von 40,0 bis<br />

49,9 cm<br />

von 50,0 bis<br />

59,9 cm<br />

Durchmesserklassen (cm)<br />

von 60,0 bis<br />

69,9 cm<br />

von 70,0 bis<br />

79,9 cm<br />

von 80,0 bis<br />

89,9 cm<br />

ab 90 cm<br />

Lärche<br />

Kief er<br />

Douglasie<br />

Tanne<br />

Ficht e<br />

ALN<br />

ALH<br />

Buche<br />

Eiche<br />

Lärche<br />

Kiefer<br />

Douglasie<br />

Tanne<br />

Fichte<br />

ALN<br />

ALH<br />

Buche<br />

Eiche


Abbildung 6: Vorratsentwicklung der Hauptbaumarten im Staatswald<br />

(Quelle: LWF-Bericht 39)<br />

Der Holzvorrat von Buche und Eiche hat besonders stark<br />

zugenommen<br />

Vorratsentwicklung in %<br />

(1971=100%)<br />

150%<br />

140%<br />

130%<br />

120%<br />

110%<br />

100%<br />

Fichte<br />

Kiefer<br />

Buche<br />

Eiche<br />

1970 1975 1980 1985 1990 1995<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 7: Vorratsentwicklung von starkem Fichten- und Buchenholz im Staatswald (Quelle<br />

LWF-Bericht 39)<br />

Der Vorrat an Fichten dicker als 48 cm hat sich seit 1970 verdoppelt<br />

Fichtenvorrat > 48 cm<br />

[Mio Efm o.R.]<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005<br />

Der Vorrat an Buchen dicker als 60 cm hat sich seit 1970 mahr als<br />

verdreifacht<br />

Buchenvorrat > 60 cm<br />

[Mio. Efm o.R.]<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

Prognose<br />

0<br />

1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005<br />

Prognose<br />

Holzvorrat im m3/ha<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

1995 fm/ha<br />

sonst.<br />

Baumarten<br />

Eiche<br />

Buche<br />

Kiefer<br />

Fichte<br />

KRITERIUM 1 SEITE 35


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 8: Prognose des Holzvorrates <strong>für</strong> die nächsten 10 Jahren im Staatswald ohne<br />

Alpenraum (Quelle: LWF-Bericht 39)<br />

Holzvorrat in %<br />

SEITE 36 KRITERIUM 1<br />

Die Nachhaltigkeit der Holznutzung bleibt auch in Zukunft gewahrt<br />

120<br />

110<br />

100<br />

90<br />

80<br />

Fichte Kiefer Buche Eiche<br />

prognostizierter<br />

Holzvorrat in 10 Jahren<br />

aktueller Holzvorrat = 100 %


Indikator Kennzahl<br />

6 Kohlenstoffvorrat in Holzbiomasse und in<br />

Böden<br />

ZUKUNFT WALD<br />

S/<br />

R<br />

1.000 to S<br />

Ziel RWB 2000 und 2005:<br />

Der Kohlenstoffvorrat soll im Rahmen einer naturnahen Forstwirtschaft möglichst gesteigert, zumindest<br />

aber beibehalten werden, so weit dies mit dem Ziel der Gesamtvorratsentwicklung vereinbar ist.<br />

Quellen:<br />

– Zur Bedeutung des <strong>Wald</strong>es und der Forstwirtschaft im Kohlenstoffhaushalt, eine Analyse am Beispiel<br />

des Bundeslandes <strong>Bayern</strong> (Forstliche Forschungsberichte München; Nr. 159/1996; ISSN 0174-1810)<br />

- Klimatische Aspekte: Aufforstung, Kohlenstoff- <strong>Wald</strong>management und Brennholznutzung in der<br />

OECD – Wie bedeutsam ist der Beitrag zur CO2 – Minderung im Rahmen des Kyoto – Protokolls?<br />

(Kohlmair et. al., undatiert)<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 1.2.b: Vorrat an Ressourcen auf nachhaltigem Niveau sichern.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 1.4<br />

Beschreibung:<br />

Für <strong>Bayern</strong> wurde die Bedeutung des <strong>Wald</strong>es und der Forstwirtschaft <strong>für</strong> den Kohlenstoffhaushalt von<br />

Böswald (1996) umfassend dargestellt (Tabelle 3). Im Ergebnis zeigt sich, dass dem bewirtschafteten <strong>Wald</strong><br />

eine herausragende Bedeutung <strong>für</strong> eine nachhaltige Zukunftsvorsorge beigemessen werden muss.<br />

Untersuchungen von Kohlmaier et. al. (undatiert) zeigen aber auch, dass das Potenzial einer Kohlenstoffbindung<br />

durch zusätzliche Aufforstungen in der Vergangenheit stark überschätzt wurde. Eine <strong>für</strong><br />

Deutschland schon sehr schwierig zu realisierende <strong>Wald</strong>flächenausdehnung von 10 % (entsprechend etwa<br />

1 Mio. ha) würde innerhalb der nächsten 100 Jahre nur eine jährliche Bindung von durchschnittlich 1 Mio.<br />

t Kohlenstoff erreichen können, oder 4 Promille des derzeitigen CO 2 - Ausstoßes. Nichtsdestotrotz kann<br />

eine Aufforstung unter Berücksichtigung der anderen Nutzfunktionen des <strong>Wald</strong>es sinnvoll sein. Eine<br />

<strong>Wald</strong>flächenausdehnung wäre aus der Sicht der zukünftigen Ressourcenverfügbarkeit <strong>für</strong> Bioenergie unter<br />

Abwägung mit anderen Landnutzungsformen zu begrüßen.<br />

Untersuchungen zeigen, dass auch zukünftig ein Vorratsaufbau und damit einhergehend eine zusätzliche<br />

Festlegung von Kohlenstoff in den Wäldern stattfinden wird. Die Ausweitung der Holznutzung – als<br />

Rohstoff und oder als Energieträger – stellt ein weiteres nicht zu unterschätzendes Kohlenstoffminderungspotential<br />

dar.<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Die Zielsetzung wurde im Berichtszeitraum erreicht.<br />

Weiterführende Erläuterungen im Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> 2000 S. 67 ff.<br />

KRITERIUM 1 SEITE 37


ZUKUNFT WALD<br />

Datenteil:<br />

Tabelle 3: Kohlenstoffvorrat in den Wäldern <strong>Bayern</strong>s (Mio. t)<br />

SEITE 38 KRITERIUM 1<br />

Kompartiment<br />

Wirtschafts-<br />

wald<br />

Gesamtwald<br />

(einschl.<br />

Nichtwirt-<br />

schaftswald)<br />

Dendromasse......................................... 260,4 264,5<br />

Bodenvegetation .................................... 2,4 2,6<br />

Totholz ................................................... 4,0 4,8<br />

Org. Auflage und Bodenhumus.............. 234,0 241,6<br />

Summe.................................................. 500,8 513,5


Kriterium 2: Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 2 SEITE 39


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator<br />

SEITE 40 KRITERIUM 2<br />

7 Ablagerungen von Luftschadstoffen, klassifiziert<br />

nach Stickstoff, Schwefel und basischen<br />

Kationen (aus Dauerbeobachtungsflächen)<br />

Quellen:<br />

<strong>Wald</strong>zustandsberichte 1986-2003<br />

LWF- Bericht 22, WKS- Jahrbücher 1993-2000<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jährlich<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 2.1.b: Biotische und abiotische Schadfaktoren (z.B. Schädlinge, Krankheiten, Verbiss/Schälschäden,<br />

Feuer, klimatische Faktoren, Luftschadstoffe, Fäll-/Rückeschäden) regelmäßig überwachen.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 2.1<br />

Beschreibung:<br />

1. Lufthygienische Landesüberwachung<br />

Die Schadstoffbelastung der Luft wird in <strong>Bayern</strong> durch das kontinuierlich arbeitende Lufthygienische<br />

Landesüberwachungssystem <strong>Bayern</strong> (LÜB) kontrolliert. Das Messnetz umfasst derzeit 65 Mess-Stationen,<br />

die sich vorrangig in den Industrie- und Siedlungsschwerpunkten befinden. Mobile Einheiten ergänzen<br />

das System und dienen der Untersuchung regionaler, aktueller Fragestellungen. Die Einträge an Schadstoffen<br />

in den <strong>Wald</strong> erfassen diese Messungen außerhalb des <strong>Wald</strong>es aber nicht ausreichend. So werden im<br />

<strong>Wald</strong> auf Grund des Filtereffektes der Baumkronen zum Teil deutlich höhere Belastungen erfasst als im<br />

Freiland. Von großer Bedeutung sind daher die Messungen der 22 <strong>Wald</strong>klimastationen.<br />

2. <strong>Wald</strong>klimastationen in <strong>Bayern</strong><br />

Die <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft erarbeitete seit 1984 ein Konzept zum umfassenden<br />

Monitoring von <strong>Wald</strong>ökosystemen und begann 1989 mit dem Aufbau der 22 bayerischen <strong>Wald</strong>klimastationen.<br />

Details zur Probennahme und Analysemethoden werden in den Jahrbüchern der <strong>Bayerische</strong>n<br />

<strong>Wald</strong>klimastationen veröffentlicht. Im folgenden werden wichtige Kennwerte des Stoffhaushaltes<br />

im Jahr 2002 dargestellt:<br />

Regionale Verteilung der Schwefeleinträge<br />

Schwefelverbindungen werden maßgeblich bei der Verbrennung fossiler Energieträger freigesetzt. Mitte<br />

der achtziger Jahre wurde auf die dramatische Umweltbelastung durch Schwefel mit der Luftreinhaltepolitik<br />

reagiert. Die Erfolge von Entschwefelung der Kraftwerke und Verwendung schwefelarmer Energieträger<br />

sind an allen <strong>Wald</strong>klimastationen deutlich zu abzulesen: Der Eintrag von Sulfatschwefel ist seit Beginn<br />

der Messungen stark gesunken und lag 2003 im <strong>Wald</strong> zwischen 3 und 8 Kilogramm pro Hektar und Jahr<br />

(Abbildung 9). Lediglich drei Fichtenstationen (Rothenkirchen, Goldkronach und Flossenbürg) zeigen eine<br />

höhere Belastung (12, 15 und 17 kg je ha und Jahr). Hierbei handelt es sich um die <strong>Wald</strong>klimastationen<br />

in Nordostbayern, an denen eine stärkere Belastung durch grenzüberschreitende Schadstoffverfrachtungen<br />

aus der Tschechischen Republik, häufige winterliche Nebellagen und die starke Filterwirkung der<br />

Fichtenkronen zusammentreffen (siehe Abbildung 10). Die Einträge im <strong>Wald</strong> liegen hier zwei- bis dreimal<br />

höher als auf den benachbarten Freiflächen.<br />

S/<br />

R<br />

R


ZUKUNFT WALD<br />

An den anderen <strong>Wald</strong>klimastationen (Abbildung 10) liegen die Belastungen deutlich niedriger und es zeigen<br />

sich geringe Unterschiede zwischen Freiland und Bestand. Das kann zum einen mit der geringeren<br />

Grundbelastung, zum anderen - an den Laubholzstationen - mit der fehlenden Filterwirkung im Winter<br />

erklärt werden.<br />

Es fällt auf, dass besonders die nordöstlichen Stationen 2002 eine auffällige Erhöhung der Einträge gegenüber<br />

2001 zeigen. Die mittleren, gemessenen Sulfatkonzentrationen, das heißt die Sulfatmengen in Milligramm<br />

je Liter Niederschlag, waren 2002 nicht erhöht. Die höheren Einträge sind also nicht mit einer<br />

wieder steigenden Sulfatbelastung der Atmosphäre zu erklären, sondern mit den hohen Jahresniederschlägen<br />

des vergangenen Jahres, die an fast allen Stationen die höchsten Werte seit Beginn der Messungen<br />

erbrachten.<br />

Auch wenn die Einträge zurückgehen, kann es je nach Schwefel-Speichervermögen der Böden noch einige<br />

Jahrzehnte dauern, bis der über viele Jahre eingetragene Schwefel die <strong>Wald</strong>böden wieder verlässt. Auch<br />

diese den Boden verlassenden Schwefelverbindungen tragen weiterhin zur Bodenversauerung bei, indem<br />

sie basische Nährstoffe aus dem Boden auswaschen.<br />

Abbildung 9: Zeitlicher Verlauf der Schwefeleinträge an den bayerischen <strong>Wald</strong>klimastationen<br />

(Bestand).<br />

KRITERIUM 2 SEITE 41


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 10: Räumliche Verteilung der Schwefeleinträge an den bayerischen<br />

<strong>Wald</strong>klimastationen (Bestand) im Jahr 2002.<br />

SEITE 42 KRITERIUM 2<br />

Schwefeleinträge in kg S/ha (2002)<br />

6.7<br />

4.9<br />

6.3<br />

4.5<br />

5.9<br />

5.5<br />

5.0<br />

6.8<br />

3.2<br />

4.0<br />

3.5<br />

4.9<br />

5.7<br />

3.6<br />

4.0<br />

5.5<br />

4.8<br />

3.8<br />

4.7<br />

3.8<br />

5.1<br />

6.4<br />

5.8<br />

3.2<br />

11.7<br />

4.1<br />

4.2<br />

5.0<br />

6.6<br />

14.7<br />

6.7<br />

4.6<br />

4.3<br />

4.8<br />

Freiland<br />

3.5<br />

4.4<br />

16.7<br />

4.6<br />

7.0<br />

2.9<br />

5.7<br />

7.4<br />

5.8<br />

2.7<br />

Bestand<br />

Stickstoffeinträge<br />

Stickstoffverbindungen entstehen zum einen durch die Oxidation von Luftstickstoff bei hohen Temperaturen,<br />

das heißt bei Verbrennungsprozessen in Industrie, Verkehr und Haushalten. Aus diesen Stickoxiden<br />

wird im Niederschlag Nitrat (NO3 -) gebildet.<br />

Daneben wird ein erheblicher Anteil der gesamten atmosphärischen Stickstoffmengen durch landwirtschaftliche<br />

Tierhaltung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern produziert. Der dabei entstehende<br />

Ammoniak löst sich im Niederschlag zu Ammonium (NH4 +). Im Unterschied zu Nitratstickstoff und auch<br />

Sulfatschwefel reagiert Ammonium rasch mit anderen Stoffen und hält sich deshalb nur kurz in der Atmosphäre<br />

auf. Wälder in der Nähe starker Emissionsquellen, <strong>Wald</strong>ränder und Gebiete mit starker Verzahnung<br />

von <strong>Wald</strong> und Feldflur erhalten daher besonders hohe Frachten.<br />

Die Karte mit den Stickstoffeinträgen (Nitrat- und Ammoniumstickstoff) an den <strong>Wald</strong>klimastationen<br />

(Abbildung 11) zeigt, dass die Belastung im Jahr 2002 zwischen 5 und 23 Kilogramm je Hektar lagen.<br />

Werte über 20 kg/ha wurden an den Stationen Flossenbürg, Goldkronach und Kreuth erreicht. Aufgrund<br />

der zahlreichen, möglichen Quellen kann keine eindeutige Ursache <strong>für</strong> die hohen Einträge benannt werden.<br />

Eindeutige regionale Belastungsschwerpunkte wie bei der Schwefeldeposition sind nicht zu erkennen.<br />

An allen Fichtenstationen sind die Werte aufgrund der erwähnten Auskämmeffekte deutlich höher als auf<br />

den benachbarten, unbewaldeten Flächen.<br />

Im Unterschied zum Schwefel zeigen weder Ammonium (Abbildung 12) noch Nitrat einen gleichförmigen<br />

zeitlichen Trend. Ein deutlicher Rückgang der Einträge ist auch nicht zu erwarten, da die Emissionen<br />

allenfalls langsam zurückgehen.<br />

Neben den baumartenspezifischen Unterschieden in der Filterwirkung spielen die Lage der Klimastationen<br />

in den <strong>Wald</strong>gebieten (waldrandnah- oder fern) sowie die Nähe zu lokalen Emittenten eine Rolle.<br />

Nitrat und Ammonium sind wertvolle Pflanzennährstoffe. Stickstoff ist im Laufe der Vegetationsgeschichte<br />

mühsam aus der Luft gebunden worden und die Ökosysteme haben komplexe Mechanismen


ZUKUNFT WALD<br />

entwickelt, um den Stickstoff zurückzuhalten und Verluste zu vermeiden. Die heutigen, unnatürlichen, zusätzlichen<br />

Einträge an Stickstoff können in gewissem Ausmaß von den <strong>Wald</strong>bäumen genutzt werden, sie<br />

führen jedoch auch zu unkontrollierten Veränderungen im Stoffhaushalt. Im Extrem kann es zu Nitratauswaschungen<br />

kommen, die zeigen, dass das System den eigentlichen wertvollen Nährstoff nicht mehr<br />

zu nutzen vermag. Dieser Prozess wird von Bodenversauerung begleitet und belastet das Grundwasser.<br />

Den Stickstoffeinträgen können kritischen Eintragsgrenzen, die über ein einfaches Modell berechnet wurden,<br />

gegenübergestellt werden. Sie zeigen, ab welcher Belastung mit einer langfristigen nachteiligen Veränderung<br />

der <strong>Wald</strong>ökosysteme zu rechnen ist. An zwei Drittel der <strong>Wald</strong>klimastationen lagen die Stickstoffeinträge<br />

im Jahr 2002 über der am jeweiligen Standort auf Dauer verträglichen Eintragsgrenze und<br />

müssten um bis zu 65 % reduziert werden (Abbildung 11).<br />

Abbildung 11: Stickstoffeinträge an den bayerischen <strong>Wald</strong>klimastationen im Jahr 2002 (links).<br />

In der rechten Darstellung geben die Prozentzahlen in den Kreisen die zur Einhaltung der<br />

tolerierbaren Belastung erforderliche Reduktion der Einträge an.<br />

18.4<br />

7.0<br />

11.5<br />

13.6<br />

12.7<br />

15.3<br />

12.6 15.7<br />

9.0<br />

5.7<br />

10.1<br />

13.0<br />

13.8<br />

10.8<br />

12.2<br />

8.4<br />

10.5<br />

7.5<br />

13.0<br />

8.1<br />

11.2<br />

6.3<br />

11.8<br />

14.8<br />

12.5<br />

8.2<br />

Stickstoffeinträge in kgN/ha (2002)<br />

und erforderliche Reduktion (in %)<br />

12.6<br />

6.9<br />

13.5<br />

20.8<br />

8.9<br />

14.0<br />

23.2<br />

8.7<br />

9.7<br />

17.2<br />

Freiland<br />

21.8<br />

9.1<br />

13.2<br />

5.6<br />

16.3<br />

17.5<br />

15.8<br />

4.6<br />

Bestand<br />

#<br />

9%<br />

#<br />

30%<br />

55% #<br />

#<br />

33%<br />

#<br />

65% #<br />

53% #<br />

22%<br />

60% #<br />

#<br />

20%<br />

55% #<br />

52% #<br />

# #<br />

22%<br />

#<br />

21%<br />

22%<br />

KRITERIUM 2 SEITE 43


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 12: Zeitlicher Verlauf der Ammonium- und Nitrateinträge an den bayerischen<br />

<strong>Wald</strong>klimastationen (Bestand).<br />

Säureeintrag<br />

Die in die Wälder eingetragenen Schwefel- und Stickstoffverbindungen werden nur teilweise von den<br />

<strong>Wald</strong>bäumen aufgenommen und im Holz festgelegt oder in den Böden längerfristig gebunden. Der Überschuss<br />

wird mit dem Sickerwasser ausgewaschen und nimmt dabei andere wichtige Pflanzennährstoffe wie<br />

Calcium, Magnesium und Kalium mit. Dieser Verlust an Nährstoffen wird auch als Bodenversauerung bezeichnet,<br />

weil anschließend andere, sauer wirkende Stoffe wie Aluminium im Boden die Oberhand gewinnen.<br />

Die Summe der eingetragenen Schwefel- und Stickstoffverbindungen wird daher als Maß <strong>für</strong> die Ge-<br />

SEITE 44 KRITERIUM 2


ZUKUNFT WALD<br />

samtbelastung der Wälder mit versauernden Stoffen herangezogen. Die Einträge sind in Ionenäquivalente<br />

umgerechnet, um ihre Versauerungswirkung zu beschreiben.<br />

Die Säurebelastung an den <strong>Wald</strong>klimastationen lag im Jahr 2002 in Bereich von 0,5 bis 2,6 kmolc Säureäquivalent<br />

je Hektar und Jahr (Abbildung 13). Die deutliche abnehmenden Schwefeleinträge und weitgehend<br />

gleichbleibenden Stickstoffeinträge (siehe oben) führen zu einer stetigen Abnahme der Gesamtsäurebelastung<br />

(Abbildung 14), auch wenn sich <strong>für</strong> 2002 aufrgund der hohen Niederschläge eine leichte Erhöhung<br />

der Belastung gegenüber 2001 zeigt. Im Mittel aller Messstationen ist die Säuredeposition innerhalb<br />

eines Jahrzehntes um etwa die Hälfte zurückgegangen. Auch dies belegt die Erfolge der Luftreinhaltepolitik<br />

seit Mitte der achtziger Jahre.<br />

Um diese Säureeinträge in ihrer Wirkung beurteilen zu können, müssen tolerierbare Eintragsgrenzen <strong>für</strong><br />

das Schutzgut <strong>Wald</strong> definiert werden. Als Grundsatz soll ein weiteres Voranschreiten der Versauerung<br />

vermieden werden. Dies bedeutet, dass die Säurebelastung die standortspezifische Rate der Nachlieferung<br />

basisch wirkender Kationen nicht überschreiten darf (vgl. <strong>Bayerische</strong>r <strong>Wald</strong>zustandsbericht 2000).<br />

Die nordostbayerischen Mittelgebirge sowie die Kieferngebiete auf armen Sandstandorten in Franken und<br />

der Oberpfalz sind die Regionen in denen die derzeitigen Säureeinträge die kritischen Eintragsgrenzen um<br />

bis zu 70 % überschreiten (Abbildung 13). Die höchste Säurebelastung lag Nordostbayern (Goldkronach,<br />

Flossenbürg und Rothenkirchen), die höchste Überschreitung der kritischen Eintragsgrenze lag 2002 im<br />

Frankenwald (Station Rothenkirchen). Die teilweise hohen Einträge im südbayerischen Raum sind weniger<br />

bedenklich, da die dort vorherrschenden karbonathaltigen Böden ausreichende Pufferkapazität gegen<br />

Versauerung aufweisen.<br />

Da die Schwefeleinträge allgemein weiter zurückgegangen sind, die Stickstoffeinträge jedoch anhaltend<br />

hoch sind, wird der Säureeintrag zunehmend von den Stickstoffverbindungen dominiert. Somit ist die<br />

frühere Schwefeleintragsproblematik heute von einer Stickstoffproblematik abgelöst worden.<br />

KRITERIUM 2 SEITE 45


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 13: Einträge an Ammonium, Nitrat und Sulfat an den bayerischen<br />

<strong>Wald</strong>klimastationen im Jahr 2001 in kmolc pro Hektar und Jahr (links). Die Kreisdiagramme in<br />

der rechten Grafik geben die zur Einhaltung der tolerierbaren Belastung erforderliche<br />

Reduktion der Einträge an.<br />

SEITE 46 KRITERIUM 2<br />

#<br />

Versauernd wirkende Ammonium-, Nitrat- und<br />

Sulfateinträge im Jahr 2002 (in kmolc/ha) und erforderliche Reduktion (in %)<br />

1.3<br />

#<br />

#<br />

1.4<br />

1.5<br />

#<br />

#<br />

#<br />

#<br />

#<br />

1.2<br />

1.3<br />

1.0<br />

1.1<br />

1.2<br />

#<br />

#<br />

#<br />

1.8<br />

1.3<br />

#<br />

#<br />

#<br />

#<br />

0.8<br />

1.3<br />

#<br />

1.3<br />

2.1<br />

2.4<br />

1.5<br />

#<br />

#<br />

NO3<br />

2.6<br />

0.9<br />

#<br />

#<br />

#<br />

#<br />

1.6<br />

1.5<br />

#<br />

1.6<br />

0.5<br />

NH4<br />

SO4<br />

#<br />

35%<br />

69% #<br />

53% #<br />

67% #<br />

43% # #<br />

Abbildung 14: Zeitliche Entwicklung der versauernd wirkenden Deposition<br />

(Ammonium, Nitrat und Sulfat) an den bayerischen <strong>Wald</strong>klimastationen.<br />

kmolc/ha*a 4,5<br />

4<br />

3,5<br />

3<br />

2,5<br />

2<br />

1,5<br />

1<br />

0,5<br />

0<br />

+ - -<br />

Säureeinträge (NH4 + NO3 + SO4 )<br />

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002<br />

Buche Eiche Europ. Lärche Fichte Kiefer Mittelwert<br />

11%<br />

10% #


ZUKUNFT WALD<br />

Die in den 80er-Jahren intensiv einsetzende <strong>Wald</strong>schadensforschung untersuchte die Zusammenhänge<br />

zwischen Luftverschmutzung und den beobachteten <strong>Wald</strong>schäden. Das dabei erkannte Ausmaß des Eintrags<br />

von Luftverunreinigungen führte zu gewaltigen Anstrengungen der Luftreinhaltepolitik, die in den<br />

Einbau von Entschwefelungsanlagen in Großfeuerungsanlagen und von Katalysatoren bei PKW mündeten.<br />

Abbildung 15 zeigt die dabei erreichten Erfolge <strong>für</strong> Schwefeldioxid (SO2). So konnten die SO2-<br />

Emissionen in <strong>Bayern</strong> von 721.000 Tonnen im Jahr 1976 auf knapp 72.000 Tonnen im Jahr 2001 drastisch<br />

gesenkt werden.<br />

Abbildung 15: Schwefeldioxidemissionen in <strong>Bayern</strong> 1976-2001 nach Hauptverursachern<br />

(Quelle: Energieberichte des BayStMWVT, Berechnungen des BayStMLU; Abweichungen zu früheren<br />

Angaben durch Aktualisierung des Berechnungsverfahrens bedingt)<br />

Entwicklung der Stickoxide<br />

Hauptsächlich bei Verbrennungsvorgängen wie im Kfz-Verkehr, Industrie, oder Hausbrand entstehen<br />

Stickoxide. Diese können bei geeigneter Wetterlage über weite Distanzen transportiert werden. So sind<br />

hohe Stickoxidwerte auch in emittentenferneren Bereichen zu finden. Beispielsweise werden bei Hochdrucklagen<br />

die Stickoxide aus dem Großraum München in wenigen Stunden in den Alpenraum verfrachtet<br />

(„Alpines Pumpen“).<br />

Die emittierten Stickoxide führen nicht nur zur Stickstoffübersättigung und Versauerung der Böden sondern<br />

sind gleichzeitig auch Vorläufersubstanzen <strong>für</strong> Ozon.<br />

Insgesamt hält bei den Stickoxidemissionen seit einigen Jahren der Trend einer leichten Abnahme an. Neben<br />

den Kraft- und Heizwerken hat vor allem die Industrie ihre Emissionen aus der Verbrennung von Öl,<br />

Kohle und Gas inzwischen deutlich verringert. So beteiligen sich beispielsweise über 2700 Firmen am<br />

Umweltpakt II der <strong>Bayerische</strong>n Staatsregierung zur Energieeinsparung.<br />

Im Gegensatz zur begrenzten Anzahl der Schwefeldioxidemittenten handelt es sich bei den Stickstoffproduzenten<br />

um eine Vielzahl kleiner Emittenten, den Kraftfahrzeugen. Deren Entgiftung ist daher eine wesentlich<br />

schwierigere Aufgabe, gleichzeitig aber eine Verpflichtung <strong>für</strong> jeden einzelnen Autofahrer.<br />

Auch die Messungen an den <strong>Wald</strong>klimastationen bestätigen die nur geringe Reduktion der Stickoxidemissionen;<br />

(Abbildung 16) Die Werte fluktuieren nur mäßig und liegen bis auf wenige Ausnahmen dauerhaft<br />

im Bereich von 10 bis 20 kg ha -1 a -1. Vorausgesetzt, die Wälder waren in den Jahrzehnten vor Beginn der<br />

Messungen ähnlichen Einträgen ausgesetzt, dann sind bislang mehrere Hundert Kilogramm Stickstoff je<br />

Hektar großflächig in die Wälder gelangt. Diese Menge beansprucht die Speicherleistung der Wälder stark<br />

KRITERIUM 2 SEITE 47


ZUKUNFT WALD<br />

und übersteigt sie in einigen Fällen, da unter natürlichen Verhältnissen kaum zusätzlicher Stickstoff in die<br />

Wälder gelangen würde und alle Lebensvorgänge nur mit dem im Kreislauf befindlichen Stickstoff bestritten<br />

werden könnten.<br />

Abbildung 16: Stickoxidemissionen in <strong>Bayern</strong> 1976-1997 nach Hauptverursachern<br />

(Quelle: Energieberichte des BayStMWVT, Berechnungen des BayStMLU; Abweichungen zu früheren<br />

Angaben durch Aktualisierung des Berechnungsverfahrens bedingt)<br />

<strong>Wald</strong>klimastationen<br />

An den <strong>Wald</strong>klimastationen werden längerfristige zeitliche Entwicklungstrends aber auch jahreszeitliche<br />

Schwankungen der Nitratkonzentrationen erfasst. In Abbildung 17 ist die Entwicklung der Nitratkonzentrationen<br />

im Unterboden der 22 <strong>Wald</strong>klimastationen dargestellt. Einige Stationen, wie z.B. der Auenstandort<br />

Landau mit den höchsten Nitratkonzentrationen im Bodensickerwasser, zeigen einen ausgeprägten<br />

Jahresverlauf mit den höchsten Konzentrationen im Sommer. Unter Buchenwald auf der <strong>Wald</strong>klimastation<br />

Bad Brückenau werden dagegen die höchsten Konzentrationen im Frühjahr gefunden. Offensichtlich<br />

kann hier das Nitrat während der Vegetationszeit vom Bestand aufgenommen werden, so dass erst zum<br />

Winter hin wieder ansteigt. Andere Stationen, wie der Fichtenwald an der <strong>Wald</strong>klimastation Zusmarshausen,<br />

weisen keinen ausgeprägten Jahresverlauf auf.<br />

SEITE 48 KRITERIUM 2


Abbildung 17: Entwicklung der Jahresmittelwerte der Nitratkonzentrationen in der<br />

Bodenlösung an den <strong>Wald</strong>klimastationen jeweils in der größten beprobten Tiefe seit Beginn<br />

der Messungen.<br />

- [mg l -1 ]<br />

NO 3<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001<br />

ZUKUNFT WALD<br />

ALT<br />

AOE<br />

BBR<br />

BER<br />

BOD<br />

DIN<br />

EBE<br />

EBR<br />

FLO<br />

FRE<br />

GOL<br />

KRE<br />

LAN<br />

MIT<br />

PEG<br />

RIE<br />

ROK<br />

ROT<br />

SOG<br />

SON<br />

WUE<br />

ZUS<br />

Die längerfristige Zeitreihe der mittleren Nitratkonzentrationen zeigt in den letzten 3 Jahren vor allem an<br />

den Stationen mit höheren Konzentrationen (Landau, Bad Brückenau und Altötting) kontinuierlich sinkende<br />

Tendenz. Ob dies mit den ebenfalls leicht gesunkenen Einträgen in Zusammenhang steht, kann zur<br />

Zeit noch nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Zu berücksichtigen sind hier auch die in den einzelnen<br />

Jahren unterschiedlichen Sickerwassermengen, so dass bei Betrachtung der Nitratfrachten ein anderes Bild<br />

entstehen könnte. An den Stationen mit geringeren Nitratkonzentrationsniveau ist dagegen kaum eine<br />

Änderung in den letzten Jahren festzustellen. Die Nitratproblematik wird somit auch in den kommenden<br />

Jahren eine der zentralen Fragestellungen des Umweltmonitorings im <strong>Wald</strong> bleiben.<br />

Alleine mit den Konzentrationen der Bodenlösung ist keine Aussage über die Fracht (kg pro ha und Jahr)<br />

zu treffen, die aus Konzentration und Wassermenge je Zeiteinheit berechnet wird. Der Wasserfluss im<br />

Boden kann nur mit erheblichen Aufwand direkt gemessen werden, so dass er entweder indirekt geschätzt<br />

wird (Chlorid-Methode) oder modelliert werden muss. An der LWF wurden <strong>für</strong> alle <strong>Wald</strong>klimastationen<br />

aus Niederschlägen, Temperatur, Vegetation und bodenphysikalischen Eigenschaften der Wasserhaushalt<br />

der letzten Jahre modelliert. Mit diesen Daten können die Entwicklungen in der Bodenlösung den Einträgen<br />

gegenüber gestellt werden. Von besonderem Interesse sind die unter dem Wurzelraum liegenden<br />

Messstellen, da die dort gemessenen Stoffe nicht mehr von den Wurzeln aufgenommen werden können,<br />

damit dem Ökosystem verloren gehen und das Grundwasser belasten können.<br />

Abbildung 18 zeigt den jährlichen Stickstoffaustrag mit dem Sickerwasser an den <strong>Wald</strong>klimastationen in<br />

Kilogramm je Hektar. Die Werte schwanken stark zwischen 0 und 25 Kilogramm. Auffällig ist, dass alle<br />

Kiefernstationen (rote Linien) fast keine Stickstoffverluste aufweisen. Die Kiefern stocken auf meist ärmeren<br />

Böden und können den ganzen eingetragenen Stickstoff verwerten. Andere Stationen zeigen in einzelnen<br />

Jahren hohe Verluste (besonders Lärche in Berchtesgaden, Fichte in Sonthofen, Buche in Bad Brückenau<br />

und Schongau). Die Gemeinsamkeit dieser Stationen sind relativ hohe Niederschläge, die zu größeren<br />

Wasserflüssen und damit höheren Frachten im Boden führen sowie eine vergleichsweise kurze Vegetationszeit,<br />

welche die Stickstoffaufnahme durch die <strong>Wald</strong>pflanzen begrenzt.<br />

KRITERIUM 2 SEITE 49


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 19 stellt die durchschnittlichen jährlichen Stickstoffeinträge den jährlichen, modellierten Auswaschungen<br />

gegenüber. Die Diagonale zeigt gleiche Ein- und Austräge. Wie in Abbildung 18 ist zu erkennen,<br />

dass alle Kiefernstationen (rote Punkte) keine oder geringste Austräge aufweisen, unabhängig von der<br />

Größe der Einträge.<br />

Andere Stationen, vor allem Goldkronach oder Kreuth, zeigen bei sehr hohen Belastungen vergleichsweise<br />

geringe Auswaschungen, das heißt, die Bestände können große Teile des Stickstoffs noch verwenden<br />

bzw. speichern.<br />

An einigen <strong>Wald</strong>klimastationen, besonders Berchtesgaden, Sonthofen, Bad Brückenau und Schongau nähern<br />

sich die Austräge den Einträgen. Hier sind die <strong>Wald</strong>ökosysteme zunehmend stickstoffgesättigt.<br />

Abbildung 18: Stickstofffrachten unter dem Wurzelraum an den bayerischen<br />

<strong>Wald</strong>klimastationen. Aus gemessenen Konzentrationen und modellierten Wasserflüssen<br />

berechnet.<br />

30,00<br />

25,00<br />

20,00<br />

15,00<br />

10,00<br />

5,00<br />

0,00<br />

SEITE 50 KRITERIUM 2<br />

Berchtesgaden<br />

Stickstoffausträge mit dem Sickerwasser<br />

Schongau<br />

Sonthofen<br />

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001<br />

Buche Eiche Europ. Lärche Fichte Kiefer<br />

Bad Brückenau


Abbildung 19: Stickstoffausträge gegenüber Stickstoffeinträgen.<br />

Die schwarze Linie zeigt Einträge und Austräge gleicher Größe. Rote Punkte: Kiefer,<br />

blau: Fichte, grün: Buche, orange: Eiche, schwarz: Lärche<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

Austrag [kg/ha*a]<br />

Berchtesgaden<br />

Stickstoff: Austrag zu Eintrag<br />

Sonthofen<br />

Schongau<br />

Bad Brückenau<br />

5<br />

Landau<br />

Flossenbürg<br />

Kreuth<br />

Würzburg<br />

Altötting Mitterfels<br />

0<br />

0 5<br />

Pegnitz<br />

Ebrach<br />

Rothenbuch<br />

Bodenwöhr Altdorf<br />

Dinkelsbühl<br />

Riedenburg<br />

10 15<br />

Rothenkirchen<br />

Zusmarshausen<br />

Freising<br />

20 25 30<br />

Eintrag [kg/ha*a]<br />

Goldkronach<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 2 SEITE 51


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator<br />

SEITE 52 KRITERIUM 2<br />

8 Chemische Bodeneigenschaften (pH,<br />

Kationenaustauschkapazität, organischer<br />

Kohlenstoff-Gehalt, Basensättigung) bezogen<br />

auf Bodenversauerung und Eutrophierung,<br />

klassifiziert nach Hauptbodentypen<br />

Quellen:<br />

<strong>Wald</strong>zustandsberichte 1986 - 2003.<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jährlich.<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 2.1.b: Biotische und abiotische Schadfaktoren (z.B. Schädlinge, Krankheiten, Verbiss/Schälschäden,<br />

Feuer, klimatische Faktoren, Luftschadstoffe, Fäll-/Rückeschäden) regelmäßig überwachen.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 2.2<br />

Beschreibung:<br />

Der Zustand der bayerischen <strong>Wald</strong>böden wird in einem dreistufigen System untersucht. Bei der <strong>Wald</strong>bodeninventur<br />

wurden 1987 in einem 8x8 km-Raster, das in das 4x4 km-Raster der <strong>Wald</strong>zustandserhebung<br />

eingebunden ist, 424 Punkte beprobt. Die zweite Stufe stellen die Bodendauerbeobachtungsflächen dar<br />

(Abbildung 20). In diesem bayerweiten Netz sind 77 <strong>Wald</strong>boden-Dauerbeobachtungsflächen eingebunden,<br />

die von der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft betreut werden. Am intensivsten<br />

wird der Bodenzustand an den 22 bayerischen <strong>Wald</strong>klimastationen untersucht. Hier wurde nicht nur der<br />

physikalische und chemische Bodenzustand bislang einmalig erhoben, sondern an diesen 22 Stationen<br />

wird auch die chemische Zusammensetzung des Bodenwassers kontinuierlich erfasst.<br />

In einem bislang einmaligen Forschungsprojekt der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft<br />

wurde in den letzten beiden Jahren eine Stickstoffinventur bayerischer <strong>Wald</strong>böden durchgeführt.<br />

S/<br />

R<br />

R


Abbildung 20: Vorsorgender Bodenschutz in den Wäldern <strong>Bayern</strong>s: Mess- und<br />

Beobachtungsnetz der LWF (aus SCHUBERT, 2002)<br />

ZUKUNFT WALD<br />

<strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>bodeninventur (WBI)<br />

Die Ergebnisse der <strong>Wald</strong>bodeninventur in <strong>Bayern</strong> wurden ausführlich von GULDER und KÖLBEL<br />

(1993) dargestellt. Danach lassen sich die bayerischen <strong>Wald</strong>böden durch eine vergleichende Betrachtung<br />

der wichtigsten bodenchemischen Kennwerte in 10 bis 30 cm Bodentiefe (pH-Wert, effektive Austauschkapazität,<br />

Basensättigung, austauschbare und langfristig verfügbare Nährstoffvorräte) in drei Gruppen einteilen.<br />

In Abbildung 21 sind die Anteile der Stichprobenpunkte <strong>für</strong> diese drei Gruppen dargestellt. Danach<br />

entfallen knapp die Hälfte (45 %) der bayerischen <strong>Wald</strong>böden auf die Gruppe (2) der stark versauerten<br />

Standorte, die auch ohne menschliche Beeinflussung durch geringe pH-Werte (in Wasser) unter 4,2 und<br />

Basensättigungen zwischen 5 und 15 % geprägt sind. Sie liegen häufig in den Mittelgebirgen, die durch<br />

höhere Schadstoffbelastung und Auswaschungsverluste gekennzeichnet sind. Demgegenüber stehen die<br />

sehr gut basenversorgten Böden (Basensättigungen über 50 %) mit großem Puffervermögen gegenüber<br />

Säureeinträgen. Die Böden dieser Gruppe (1), zumeist aus kalkalpinem Ausgangsmaterial, Muschelkalk<br />

und Weißjura, besitzen zusammen einen Anteil von 28 % der Inventurpunkte. Auf die dritte Gruppe entfallen<br />

rund 25 % der Standorte. Hierbei handelt es sich um erkennbar versauerte Böden mit landesweit<br />

gesehen durchschnittlichen chemischen Kennwerten (pH: 4,0 - 4,5; effektive Austauscherkapazität: 60 -<br />

120 μmol IE g -1; Basensättigung: 10 - 30 %). Auf diesen Böden ist die Gefahr einer weiteren Bodenversauerung<br />

und damit einer weiteren Einschränkung der biologischen Aktivität im Boden und Verschlechterung<br />

der Nährstoffversorgung der darauf stockenden Bestände besonders hoch.<br />

KRITERIUM 2 SEITE 53


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 21: Aufteilung der Stichprobenpunkte der <strong>Wald</strong>bodeninventur auf bodenchemische<br />

Gruppen abgegrenzt nach Clusteranalyse<br />

(Daten aus GULDER und KÖLBEL, 1993)<br />

SEITE 54 KRITERIUM 2<br />

Flächenanteile der bayerischen <strong>Wald</strong>standorte<br />

nach bodenchemischen Gruppen<br />

45%<br />

25%<br />

2%<br />

28%<br />

Gruppe 1: Sehr gut basenversorgte Böden mit großem Puffervermögen<br />

Gruppe 2: Stark versauerte Böden mit geringen pH-Werten und Basensättigungen<br />

Gruppe 3: Erkennbar versauerte Böden mit durchschnittlichen chemischen Kennwerten<br />

Andere<br />

<strong>Wald</strong>boden- Dauerbeobachtungsflächen (BDF)<br />

Aufgrund einer maximalen Beprobungstiefe von 30 cm können aus den Daten der bayerischen <strong>Wald</strong>bodeninventur<br />

keine Aussagen über die Unterbodenverhältnisse und ihr Einfluss auf die <strong>Wald</strong>ernährung abgeleitet<br />

werden. Auch sind keine Rückschlüsse auf mögliche Gefährdungen des Grund- und Quellwassers<br />

durch Säure- und Aluminiumfreisetzung oder Belastung mit Nitrat, Sulfat oder Schwermetallen möglich.<br />

Diese Lücke wird durch das, allerdings statistisch nicht flächenrepräsentative, bayerische <strong>Wald</strong>boden-<br />

Dauerbeobachtungsprogramm geschlossen, bei dem auch der Unterboden in das Untersuchungsprogramm<br />

mit aufgenommen wurde. Eine umfangreiche Auswertung der Erstbeprobung dieser 77 Dauerbeobachtungsflächen<br />

ist als Forstlicher Forschungsbericht erschienen (SCHUBERT, 2002). In diesem Bericht<br />

werden die Ergebnisse von den Bodendauerbeobachtungsflächen zu denen der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Wald</strong>bodeninventur<br />

in Beziehung gesetzt. Danach sind die Kohlenstoff-, Stickstoff- und Calciumvorräte im<br />

Oberboden wie sie auf den Bodendauerbeobachtungsflächen gemessen wurden <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> weithin repräsentativ,<br />

während die Phosphor-, Kalium- und Magnesiumvorräte nur ca. die Hälfte der bayerischen<br />

<strong>Wald</strong>bodenfläche widerspiegelt. Da aber vor allem die Elemente Phosphor, Kalium, Calcium und Magnesium<br />

im Unterboden die höchsten Vorratswerte aufweisen, wurden durch die Beschränkung der <strong>Wald</strong>bodeninventur<br />

auf die obersten 30 cm ein Großteil der Nährstoffvorräte nicht erfasst. Dies zeigt sich auch<br />

an der Verteilung der austauschbaren basischen Kationen im Datenkollektiv der Bodendauerbeobachtungsflächen<br />

(Abbildung 22). Diese wichtige Kenngröße zur ökologischen wie auch zur ökonomischen<br />

Einschätzung der <strong>Wald</strong>standorte zeigt einerseits die Ausstattung der Böden mit einem wichtigen Teil der<br />

Hauptnährelemente <strong>für</strong> die Bäume an. Anderseits ist die Basenausstattung der Böden eine wichtige Weisergröße<br />

um die Bodenversauerung zu beurteilen. Aus Abbildung 22 wird deutlich, dass die Basenversorgung<br />

der <strong>Wald</strong>böden stark von dem jeweiligen Ausgangssubstrat aus dem die Böden entstanden sind abhängig<br />

ist. Ein Basenvorrat über 500 kmol IE pro Hektar wird ausschließlich auf den kalkhaltigen Gesteinen<br />

oder auf Lößlehm erreicht. Die in den Mittelgebirgen verbreiteten Granite, Gneise, Phyllite oder<br />

Sandsteine weisen durchweg niedrigere Basenvorräte auf. Aus Abbildung 22 wird auch ersichtlich, dass<br />

auf den reicheren Standorten ein erheblicher Anteil der Basenvorräte im Unterboden zu finden ist, die bei<br />

der <strong>Wald</strong>bodeninventur (bayerischen Bodenzustandserfassung) nicht mit einbezogen wurden. Vor allem<br />

auf diesen Standorten ergibt sich daher alleine aus den Daten der Bodenzustandserfassung ein unvollstän-


ZUKUNFT WALD<br />

diges Bild. Können diese tieferliegenden Nährstoffvorräte von den Wurzeln der <strong>Wald</strong>bäume erschlossen<br />

werden, stellt sich die Ernährung dieser Bestände wesentlich günstiger dar, als dies der Oberbodenzustand<br />

zunächst erwarten ließe. Vor allem Laubbäume sind dabei über die sogenannte "Basenpumpe" in der Lage,<br />

langfristig sogar den Oberbodenzustandes zu verbessern. Dabei werden die im basenreicheren Unterboden<br />

aufgenommenen basischen Kationen über den Streufall dem Oberboden wieder zugeführt. In<br />

Fichten- oder Kiefernbeständen ist das seltener der Fall, so dass dort in der Regel ungünstigere Humusformen<br />

anzutreffen sind. Dies bestätigen auch die Aufnahmen der Humusformen an den Inventurpunkten<br />

der Bodenzustandserhebung. Knapp ein Viertel der Flachlandbestände wiesen dabei ökologisch günstige<br />

Mull- und F-Mull-Humusformen auf. Allerdings war aufgrund des hohen Fichtenanteils die ungünstigere<br />

Humusform Moder mit 37 % am häufigsten vertreten. 34 % der Bestände wiesen die ungünstigsten<br />

Humusformen (Rohhumus und rohhumusarteiger Moder) auf (GULDER und KÖLBEL, 1993).<br />

Abbildung 22: Übersicht der effektiven austauschbaren basischen Kationenvorräte<br />

aller 56 <strong>Wald</strong>-BDF mit den Oberbodenanteilen aufsteigend sortiert nach den Gesamtvorräten.<br />

Zur Orientierung sind ihnen die geologischen Substrate, zusammenfassend in zwei<br />

Hauptgruppen, zugeordnet (aus SCHUBERT, 2002)<br />

<strong>Wald</strong>klimastationen<br />

An den <strong>Wald</strong>klimastationen werden neben den Einträgen mit dem Niederschlag auch die Stoffkonzentrationen<br />

im Bodenwasser in verschiedenen Tiefen gemessen. Multipliziert mit der jährlichen Sickerwassermenge<br />

ergibt sich die Fracht in kg pro Hektar und Jahr. Für alle <strong>Wald</strong>klimastationen wurde aus Niederschlägen,<br />

Temperatur, Vegetation und bodenphysikalischen Eigenschaften der Wasserhaushalt der letzten<br />

Jahre modelliert. Mit diesen Daten können die Entwicklungen in der Bodenlösung den Einträgen gegenübergestellt<br />

werden. Von besonderem Interesse sind die unter dem Wurzelraum liegenden Messstellen, da<br />

KRITERIUM 2 SEITE 55


ZUKUNFT WALD<br />

die dort gemessenen Stoffe nicht mehr von den Wurzeln aufgenommen werden können. Sie gehen damit<br />

dem Ökosystem verloren und können das Grundwasser belasten. Die Ergebnisse werden unter den Indikatoren<br />

28 bis 33 dargestellt.<br />

Stickstoffinventur <strong>Bayerische</strong>r <strong>Wald</strong>böden<br />

Im Rahmen des von der Staatsforstverwaltung finanzierten Forschungsprojektes „Regionale Übersicht<br />

über den Stickstoffstatus und das Nitrataustragsrisiko in <strong>Bayern</strong>s Wäldern“, wurde von der <strong>Bayerische</strong>n<br />

<strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft in den vergangenen zwei Jahren eine landesweite Stickstoffinventur<br />

in <strong>Wald</strong>böden durchgeführt. Mit einem außergewöhnlich großen Aufwand wurden auf einem 8x8km<br />

Raster an 399 Standorten Bodenproben entnommen und auf Stickstoff untersucht. Die Aufarbeitung<br />

der gewonnenen Daten ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen, dennoch geben die ersten Ergebnisse einen<br />

ersten landesweiten Überblick über den Stickstoffstatus der bayerischen Wälder bzw. über das Ausmaß<br />

und den qualitativen Fortschritt der Stickstoffsättigung. Außerdem bilden sie die Datenbasis zur Entwicklung<br />

eines flexiblen Informationssystems als Planungsgrundlage zur angepassten <strong>Wald</strong>bewirtschaftung.<br />

Abbildung 23 zeigt die Nitratkonzentrationen in der Bodenlösung aller untersuchten Standorte. Die Werte<br />

streuen sehr stark. Der Minimalwert ist in allen Horizonten 0 mg/l, der Maximalwert deutlich über 100<br />

mg/l (absolutes Maximum: 833 mg/l). In der Auflage nehmen die Nitratkonzentrationen mit zunehmender<br />

Tiefe ab.. Im Mineralboden sind sie im Mittel (Median) im A-Horizont am geringsten, in der Tiefenstufe<br />

0 – 30 cm am größten und nehmen dann mit zunehmender Tiefe wieder geringfügig ab. Böden mit<br />

extrem hohen Nitratkonzentrationen befinden sich meist in unmittelbarer Nähe zu landwirtschaftlichen<br />

Flächen (Abstand kleiner als 30 m), sind z.T. Stauwasser- bzw. Auenböden oder zeigen besonders gute<br />

Bedingungen <strong>für</strong> Nitrat produzierende Mikroorganismen.<br />

Abbildung 23: Nitratkonzentrationen (mg/l) in sieben Tiefenstufen bayerischer <strong>Wald</strong>böden.<br />

Graphik A zeigt alle Werte, in Graphik B wurden die Extremwerte ausgeblendet<br />

(N = 399 Standorte)<br />

Nitrat Nitrat in in mg/l mg/l<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

SEITE 56 KRITERIUM 2<br />

LL<br />

Of Of<br />

AA<br />

Oh Oh<br />

A B<br />

60 60 - - 100 100 cm cm<br />

30 30 - - 60 60 cm cm<br />

0 0 - - 30 30 cm cm<br />

Nitrat Nitrat in in mg/l mg/l<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

LL<br />

Of Of<br />

Oh Oh<br />

AA<br />

60 60 - - 100 100 cm cm<br />

30 30 - - 60 60 cm cm<br />

0 0 - - 30 30 cm cm


ZUKUNFT WALD<br />

Von besonderem Interesse sind die Nitratkonzentrationen unterhalb des Wurzelraumes, weil das Nitrat<br />

dort von den Bäumen nicht mehr aufgenommen und somit in das Grundwasser ausgewaschen werden<br />

kann. Als unterhalb des Wurzelraums wird hierbei die jeweils unterste beprobte Tiefenstufe angesehen.<br />

Betrachtet man die Häufigkeitsverteilung der Nitratkonzentrationen in diesem Austragshorizont, so wird<br />

deutlich, dass die niedrigeren Konzentrationen anteilsmäßig bei weitem überwiegen. Abbildung 24 verdeutlicht<br />

diese linkssteile Verteilung der Nitratkonzentrationen unterhalb des Hauptwurzelraumes. Die<br />

Konzentrationsklassen bis zum Trinkwassergrenzwert von 50 mg/l umfassen über 90 % der untersuchten<br />

Böden. Die restlichen 8 % weisen Spitzenwerte bis nahezu 300 mg/l auf. Auch die Häufigkeitsverteilung<br />

der Nitratkonzentrationen bis 20 mg/l ist linkssteil; die Klasse von 0 – 1 mg/l enthält die meisten Einzelwerte<br />

(13,8 % aller aufgenommenen Standorte). In 33 Fällen konnte kein Nitrat in den Austragshorizonten<br />

nachgewiesen werden. Dies entspricht 8 % der untersuchten Standorte und ist damit gleichzeitig der<br />

höchste Einzelwert der Erhebung. An 22 % der Standorte wurden Nitratkonzentrationen bis 2 mg/l und<br />

an 46 % bis 5 mg/l gemessen.<br />

Abbildung 24: Häufigkeitsverteilung der Nitratkonzentrationen in der Bodenlösung bayerischer<br />

<strong>Wald</strong>böden unterhalb des Hauptwurzelraums (jeweils unterste beprobte Tiefenstufe) bezogen<br />

auf Feldkapazität (pF 1,8; N = 399)<br />

Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit in in in in in in in in in % % % % % % % % %<br />

70<br />

70<br />

60<br />

60<br />

50<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit Häufigkeit in in in in in in in % % % % % % %<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Konzentrationsklassen Nitrat in mg/l bez. auf pF 1,8<br />

0-10 0-10 0-10 0-10 0-10 0-10 0-10 0-10 0-10<br />

10-20 10-20 10-20 10-20 10-20 10-20 10-20 10-20 10-20<br />

20-30 20-30 20-30 20-30 20-30 20-30 20-30 20-30 20-30<br />

30-40 30-40 30-40 30-40 30-40 30-40 30- 30-40 30-40<br />

0-1 0-1 0-1 0-1 0-1 0-1 0-1 0-1<br />

40<br />

40-50 40-50 40-50 40-50 40-50 40-50 40-50 40-50 40-50<br />

1-2 1-2 1-2 1-2 1-2 1-2 1-2 1-2<br />

50-60 50-60 50-60 50-60 50-60 50-60 50-60 50-60 50-60<br />

2-3 2-3 2-3 2-3 2-3 2-3 2-3 2-3<br />

60-70 60-70 60-70 60-70 60-70 60-70 60-70 60-70 60-70<br />

3-4 3-4 3-4 3-4 3-4 3-4 3-4 3-4<br />

70-80 70-80 70-80 70-80 70-80 70-80 70-80 70-80 70-80<br />

4-5 4-5 4-5 4-5 4-5 4-5 4-5 4-5<br />

80-90 80-90 80-90 80-90 80-90 80-90 80-90 80-90 80-90<br />

5-6 5-6 5-6 5-6 5-6 5-6 5-6 5-6<br />

90-100 90-100 90-100 90-100 90-100 90-100 90-100 90-100 90-100<br />

6-7 6-7 6-7 6-7 6-7 6-7 6-7 6-7<br />

100-110 100-110 100-110 100-110 100-110 100-110 100-110 100-110 100-110<br />

7-8 7-8 7-8 7-8 7-8 7-8 7-8 7-8<br />

110-120 110-120 110-120 110-120 110-120 110-120 110-120 110-120 110-120<br />

8-9 8-9 8-9 8-9 8-9 8-9 8-9 8-9<br />

120-130 120-130 120-130 120-130 120-130 120-130 120-130 120-130 120-130<br />

9-10 9-10 9-10 9-10 9-10 99-10<br />

9-10<br />

130-140 130-140 130-140 130-140 130-140 130-140 130-140 130-140 130-140<br />

10-11 10-11 10-11 10-11 10-11 10-11 10-11<br />

140-150 140-150 140-150 140-150 140-150 140-150 140-150 140-150 140-150<br />

150-160 150-160 150-160 150-160 150-160 150-160 150-160 150-160 150-160<br />

11-12 11-12 11-12 11-12 11-12 11-12 11-12<br />

160-170 160-170 160-170 160-170 160-170 160-170 160-170 160-170 160-170<br />

12- 12- 12- 12- 12- 12- 12- 13 13 13 13 13 13 13<br />

170-180 170-180 170-180 170-180 170-180 170-180 170-180 170-180 170-180<br />

13-14 13-14 13-14 13-14 13-14 13-14 13-14<br />

180-190 180-190 180-190 180-190 180-190 180-190 180-190 180-190 180-190<br />

14-15 14-15 14-15 14-15 14-15 14-15 14-15<br />

190-200 190-200 190-200 190-200 190-200 190-200 190-200 190-200 190-200<br />

15- 15- 15- 15- 15- 15- 15- 16 16 16 16 16 16 16<br />

200-210 200-210 200-210 200-210 200-210 200-210 200-210 200-210 200-210<br />

16-17 16-17 16-17 16-17 16-17 16-17 16-17<br />

210-220 210-220 210-220 210-220 210-220 210-220 210-220 210-220 210-220<br />

17- 17- 17- 17- 17- 17- 17- 18 18 18 18 18 18 18<br />

220-230 220-230 220-230 220-230 220-230 220-230 220-230 220-230 220-230<br />

18-19 18-19 18-19 18-19 18-19 18-19 18-19<br />

230-240 230-240 230-240 230-240 230-240 230-240 230-240 230-240 230-240<br />

19-20 19-20 19-20 19-20 19-20 19-20 19-20<br />

240-250 240-250 240-250 240-250 240-250 240-250 240-250 240-250 240-250<br />

250-260 250-260 250-260 250-260 250-260 250-260 250-260 250-260 250-260<br />

260-270 260-270 260-270 260-270 260-270 260-270 260-270 260-270 260-270<br />

270-280 270-280 270-280 270-280 270-280 270-280 270-280 270-280 270-280<br />

280-290 280-290 280-290 280-290 280-290 280-290 280-290 280-290 280-290<br />

290-300 290-300 290-300 290-300 290-300 290-300 290-300 290-300 290-300<br />

Konzentrationsklassen Nitrat in mg/l bez. auf pF 1,8<br />

Die bei der Nitratinventur unterhalb des Hauptwurzelraumes gemessenen Nitratkonzentrationen sind<br />

nicht identisch mit den Konzentrationen, die im Grundwasser wiedergefunden werden. Verdünnungseffekte<br />

und mögliche Denitrifikationsverluste haben hierauf starken Einfluss. Insbesondere bei dichten Unterbodenhorizonten<br />

ist mit verzögertem Transport und Verlusten durch Denitrifikation zu rechnen. Umgekehrt<br />

gilt <strong>für</strong> durchlässige Böden, dass die Auswaschung schnell erfolgt. Bedenklich sind hier hohe<br />

Konzentrationen in den den Alpen vorgelagerten Schotterebenen, möglicherweise auch in flachgründigen<br />

Böden im Jura. Sandige Böden sind diesbezüglich schwer zu beurteilen. Hohe Nitratkonzentrationen werden<br />

auch in Auenböden gefunden. Dies ist jedoch nur in zweiter Hinsicht „natürlich“, da der Zustand des<br />

Vorfluters den seines Einzugsgebietes kumulativ widerspiegelt und nach außen trägt.<br />

Ein <strong>Wald</strong>ökosystem verliert unter naturnahen Bedingungen in der Regel keinen oder nur sehr wenig Stickstoff<br />

über den Bodenweg, da sich natürliche Ökosysteme in der Regel im Stickstoff-Defizit befinden.<br />

KRITERIUM 2 SEITE 57


ZUKUNFT WALD<br />

Wälder, die diese Dynamik noch aufweisen, sind in <strong>Bayern</strong> noch am häufigsten. Allerdings trifft dies insgesamt<br />

nur noch auf ca. 15 % der untersuchten Standorte zu. Nahezu 80 % der untersuchten Bestände<br />

weisen Nitratkonzentrationen über 2 mg/l unterhalb des Hauptwurzelraumes auf. Über 5 mg/l sind es<br />

immerhin noch 55 % aller Standorte, die damit möglicherweise als mehr oder weniger stickstoffgesättigt<br />

gelten können. Eine genaue Definition der Stickstoffsättigung ist derzeit noch nicht möglich, da hierzu die<br />

Berechnung von Stickstoffflüssen notwendig wäre. Dies ist zur Zeit nur an den bayerischen <strong>Wald</strong>klimastationen<br />

möglich. Die Untersuchungen an der WKS Goldkronach haben gezeigt, dass Systeme mit Nitratkonzentrationen<br />

< 5 mg/l unterhalb des Hauptwurzelraumes auf hohem Niveau gesättigt sein können<br />

(GENSIOR & KÖLLING 2002). Dieser Umstand spricht da<strong>für</strong>, die Grenze <strong>für</strong> eine qualitative Aussage<br />

eher gering anzusetzen, weshalb hier die Grenze vorläufig auf 2 mg/l festgelegt wurde. Aufgrund der Relevanz<br />

und der Brisanz dieses Wertes, werden hierzu in Folge der Inventur verstärkt Analysen durchgeführt,<br />

die zu einem fundierten Wert führen werden.<br />

Zusammenhänge zwischen Nitratkonzentrationen und anderen Bodenparametern bzw. externen Faktoren<br />

konnten in einfachen Korrellationsanalysen bisher nicht gefunden werden. Die Stickstoffumsetzung im<br />

<strong>Wald</strong> ist jedoch sehr komplex und beruht auf dem Zusammenspiel verschiedener Komponenten des<br />

Stickstoffkreislaufs und unterliegt zudem einem starken Außeneinfluss, so dass erst die Betrachtung eines<br />

umfassenden Parametersatzes hier Erfolg verspricht. In den weiteren Auswertungen sollen daher die Parameter<br />

differenzierter betrachtet werden und die zu unterschiedlichen Zeitpunkten gewonnenen Nitratproben<br />

mit Hilfe der Ergebnisse von den <strong>Bayerische</strong>n <strong>Wald</strong>klimastationen auf eine einheitliche Zeitbasis<br />

bezogen werden. Dies ermöglicht dann die Erstellung einer landesweiten Übersichtskarte über den Stickstoffstatus<br />

der Wälder <strong>Bayern</strong>s. Mit Modellen kann dann nicht nur der Nitrataustrag quantifiziert und das<br />

diesbezügliche Risiko konkretisiert, sondern auch Bilanzen erstellt werden. So können Werte einzelner<br />

Beprobungen, wie sie die N-Inventur liefert, durch eine relativ einfache und vor allem kostengünstige Methode,<br />

weitgehende, quantifizierbare Aussagen bezüglich des Stickstoffhaushaltes am jeweiligen Standort<br />

ermöglichen. Diese können dann Grundlage planungs- bzw. handlungsrelevanter Entscheidungen in der<br />

forstlichen und wissenschaftlichen Praxis sein.<br />

Zusammenfassung:<br />

Mit den oben beschriebenen Erhebungen stehen Grundlagen <strong>für</strong> die forstliche Praxis zur Erhaltung und<br />

Verbesserung des bodenchemischen Zustandes der <strong>Wald</strong>böden zur Verfügung. Die langfristige Beobachtung<br />

des <strong>Wald</strong>bodenzustandes ermöglicht es, Veränderungen zu erkennen und entsprechende Vorsorge<br />

zu betreiben. Die Ergebnisse finden Eingang in <strong>Wald</strong>baurichtlinien und sind Grundlage <strong>für</strong> die Beratung<br />

der Privatwaldbesitzer.<br />

SEITE 58 KRITERIUM 2


Indikator Kennzahl<br />

9 Nadel/Blattverlust einer oder mehrer Hauptbaumarten<br />

Quellen:<br />

• <strong>Wald</strong>zustandsbericht 2003/2004<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jährlich<br />

ZUKUNFT WALD<br />

S/<br />

R<br />

Kronenzustandsstufe R<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 2.1.b: Biotische und abiotische Schadfaktoren (z.B. Schädlinge, Krankheiten, Verbiss/Schälschäden,<br />

Feuer, klimatische Faktoren, Luftschadstoffe, Fäll-/Rückeschäden) regelmäßig überwachen.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 2.3<br />

Beschreibung:<br />

Die Methode der <strong>Wald</strong>zustandserhebung ist seit Beginn der Inventuren unverändert geblieben. Sie wurde<br />

bereits mehrfach beschrieben (siehe u. a. Forstliche Forschungsberichte Nr. 57, 1983). Die seit 1983 gewonnenen<br />

Aufnahmen sind so über die Jahre hinweg vergleichbar. Wichtigstes Kriterium ist die Einwertung<br />

des Belaubungs- bzw. Benadelungsgrades an den Inventurbäumen, die sogenannten Nadel- und<br />

Blattverluste. Daneben werden z. B. der Grad der Fruchtbildung, Art und Umfang von Schäden durch Insekten<br />

oder Pilze und Intensität von Vergilbungen erhoben.<br />

Erhebung des <strong>Wald</strong>zustands auf internationaler Ebene<br />

Im Jahr 1983 entwickelte maßgeblich die <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft (LWF)<br />

ein Verfahren, den Gesundheitszustand des <strong>Wald</strong>es mit einem Stichprobenverfahren objektiv zu erfassen.<br />

Diese Methode wird seit 1984 deutschlandweit praktiziert.<br />

Ausgehend von den Vereinten Nationen (Wirtschaftskommission der UN) wurde 1985 die Genfer Luftreinhaltekonvention<br />

von 20 Staaten unterzeichnet. Das daraus entstandene Programm „Cooperative Programme<br />

on the Assessment and Monitoring of Air Pollution Effects on Forests“ (ICP Forests, vgl.<br />

www.icp-forests.org) wird inzwischen von mehr als 35 Nationen durchgeführt, darunter auch die USA<br />

und Kanada. Neben dem Einfluss von Luftverschmutzung auf Wälder befasst sich das Programm auch<br />

mit den Auswirkungen auf Wasser oder die menschliche Gesundheit.<br />

Die gemeinsamen Anstrengungen der Mitgliedsnationen in ICP Forests führten inzwischen zum größten<br />

Biomonitoring-System der Welt. Inzwischen bestehen auch in einigen asiatischen Staaten Überlegungen,<br />

ein <strong>Wald</strong>monitoring nach diesem Vorbild aufzubauen. Dieses Programm erfüllt gleichzeitig auch Forderungen<br />

der Resolutionen der Ministerkonferenzen zum Schutz der Wälder in Europa von Straßburg, Helsinki<br />

und Lissabon. Zusätzliche Bedeutung erlangte das Monitoring-Programm im Rahmen der Diskussionen<br />

und Forschung zur Klimaerwärmung.<br />

Ausgehend von der Genfer Luftreinhaltekonvention verabschiedeten das Europäische Parlament und die<br />

EU-Kommission 1986 die Verordnung Nr. 3528/86 „Schutz des <strong>Wald</strong>es gegen Luftverschmutzung“ und<br />

schrieben damit die jährliche Erhebung des Kronenzustandes auf dem 16 x 16 km-Raster verbindlich vor.<br />

Dieses Level I-Programm wurde im Jahr 1994 ergänzt durch Level II (<strong>Wald</strong>klimastationen). Seit 2003 regelt<br />

die Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 („Forest Focus“) die EU-einheitliche Durchführung und<br />

(Ko-)Finanzierung des <strong>Wald</strong>monitorings.<br />

Die Daten der <strong>Wald</strong>zustandserhebung in <strong>Bayern</strong> werden daher nicht nur <strong>für</strong> den bayerischen <strong>Wald</strong>zustandsbericht<br />

verwendet, sondern finden auch Eingang in die <strong>Wald</strong>zustandsberichte des Bundes, der EU<br />

und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen.<br />

KRITERIUM 2 SEITE 59


ZUKUNFT WALD<br />

Stichprobenumfang und Qualitätssicherung<br />

Für die Außenaufnahmen <strong>für</strong> den <strong>Wald</strong>zustandsbericht 2004 waren 14 Inventurteams rund vier bis<br />

sechs Wochen unterwegs. Insgesamt wurden 24 232 Bäume auf ihren Kronenzustand hin eingewertet,<br />

darunter u.a. 12 821 Fichten, 5 098 Kiefern, 878 Tannen, 2 507 Buchen und 858 Eichen. Aufgrund ihrer<br />

besonderen Funktionen wurden die Wälder im bayerischen Alpenraum im 4 x 4 km-Raster intensiver untersucht.<br />

Durch intensive Schulung und Kontrolle wird die räumliche und zeitliche Vergleichbarkeit der Aufnahmen<br />

gewährleistet:<br />

– Mitarbeiter der LWF nehmen am bundesweiten Feinabstimmungskurs teil.<br />

– Die Inventurteams werden von der LWF unmittelbar vor Beginn der Arbeiten eine Woche lang geschult.<br />

Dabei werden dieselben Schulungsunterlagen und Schulungsbestände wie seit vielen Jahren<br />

verwendet.<br />

– Alle Länder in Deutschland benutzen jedes Jahr das gleiche Bildmaterial mit den unterschiedlich stark<br />

verlichteten Bäumen.<br />

– An über 20 Prozent der Inventurpunkte erfolgten Kontrollen durch die Inventurbeauftragten der<br />

Forstdirektionen und durch die LWF.<br />

Ergebnisse der <strong>Wald</strong>zustandserhebung 2003/2004<br />

Erfassung entnommener und ersetzter Bäume<br />

Anhand des verbliebenen Stockes kann meist der Grund <strong>für</strong> das Ausscheiden eines Baumes zuverlässig<br />

ermittelt werden. Von den 18 877 Bäumen des bayernweiten Rasters wurden seit der Aufnahme 2003 954<br />

ersetzt (Tabelle 4). Dies sind rund 5 % der Stichprobe (zudem „ruhen“ vier Stichprobenbestände, da der<br />

„alte“ Inventurbestand nicht mehr existiert und gleichzeitig noch keine bonitierbare Verjüngung nachgewachsen<br />

ist). In knapp 40 % der Fälle (372 Bäume) war eine reguläre, planmäßige Nutzung der Grund <strong>für</strong><br />

die Entnahme. In rund 30 % mussten Bäume wegen Schädlingsbefall entnommen werden (282 Bäume).<br />

Besonders betroffen davon war die Fichte mit 226 Bäumen.<br />

Die Werte liegen leicht über der üblichen durch Nutzung oder natürlichem Ausfall bedingten Quote. Innerhalb<br />

eines Zeitraums von drei Jahren (Vergleich mit der letzten Erhebung im 4 km x 4 km-Raster) wären<br />

rund drei Prozent entnommener Bäume zu erwarten gewesen.<br />

Ergebnisse <strong>für</strong> alle Baumarten<br />

Der mittlere Nadel-/Blattverlust verschlechterte sich um 4,1 Prozentpunkte innerhalb eines Jahres massiv.<br />

Der Anteil deutlicher Schäden stieg dadurch um 15 Prozentpunkte an. Die Zunahme erfolgte fast ausschließlich<br />

im Bereich von 25 bis 60 % Nadel- oder Blattverlust (Tabelle 5).<br />

Der Anteil stark geschädigter Bäume (Nadel- oder Blattverluste über 60 %) erhöhte sich um einen Prozentpunkt<br />

auf 3 %. Der Anteil abgestorbener Bäume liegt mit 0,7 % (150 Bäume) gleichfalls höher als im<br />

Vorjahr. Das Gesamtergebnis ist das schlechteste seit Beginn der Inventuren. Der mittlere Nadel-/Blattverlust<br />

übersteigt das Maximum im Jahr 1992 um 2,1 Prozentpunkte. Insgesamt fielen die Werte<br />

der Laubbäume gegenüber denen der Nadelbäume signifikant schlechter aus.<br />

Fruktifikation und Vergilbung<br />

Bis auf die Eiche waren bei fast allen Baumarten Früchte zu erkennen (Tabelle 6), allerdings deutlich weniger<br />

als im Vorjahr. Die Früchte der Eiche sind im Juli aufgrund ihrer geringen Größe noch sehr schlecht<br />

zu erkennen und könnten unterschätzt worden sein. Am stärksten fruktifizierte die Buche.<br />

Vergilbungen waren nur in geringem Ausmaß (weniger als 2 % der Bäume) bei Fichte, Kiefer und Eiche<br />

zu beobachten. 2,4 % der Buchen und knapp 7 % der Tannen wiesen meist geringe Vergilbungen auf.<br />

SEITE 60 KRITERIUM 2


Sonstige Auffälligkeiten<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Die Inventurteams notierten in diesem Jahr vielfältige Veränderungen im Erscheinungsbild der Bäume.<br />

Bei Fichte und Kiefer wurde v. a. in Mittelfranken häufig über verkürzte Nadeln und Triebe berichtet. In<br />

Schwaben und Oberbayern waren insbesondere an <strong>Wald</strong>rändern und aufgerissenen Beständen stark verlichtete<br />

und zerzauste Fichten mit matten, graugrünen Nadeln zu beobachten. An Eiche waren überaus<br />

häufig in diesem Jahr wieder Insekten- und Pilzschäden festzustellen, vor allem der Johannistrieb war<br />

durch Mehltau teilweise stark beeinträchtigt. Auf ungünstigen Standorten beobachteten die Teams vor allem<br />

bei jüngeren Bäumen stellenweise massive Spätfrostschäden.<br />

Vor allem aus Franken kamen Beschreibungen von Buchen mit erheblich verkleinerten Blättern auf 1/3<br />

bis 1/8 der normalen Blattgrößen. Einzelne wenige Buchen wiesen kaum noch Blätter auf, während die<br />

Nachbarbäume derselben Art normal und dicht belaubt waren. Teams aus dem Alpenraum berichten, dass<br />

im Bergwald, allerdings außerhalb der Inventurpunkte, absterbende Buchen zu beobachten waren.<br />

Regionale Besonderheiten<br />

Bestände mit höheren Nadel- oder Blattverlusten (über 30 % mittleres Nadel- oder Blattverlustprozent)<br />

sind vor allem im Alpenraum und in erheblich geringerem Umfang in Unterfranken zu finden. Im Alpenraum<br />

wurden kaum noch Inventurpunkte, die älter als 60 Jahre sind, als völlig gesund und vital eingewertet.<br />

Ergebnisse <strong>für</strong> die Fichte<br />

Der mittlere Nadelverlust nahm im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 Prozentpunkte zu. Er liegt nun bei<br />

24,1 %, dem höchsten Wert seit Beginn der Inventuren. Der Anteil der Fichten mit deutlichen Schäden<br />

(Schadstufe 2 bis 4) erhöhte sich von 23 auf 37 %. Dies betrifft nahezu ausschließlich den Bereich von 25<br />

bis 60 % (Schadstufe 2). Unverändert blieb dagegen der Anteil an Fichten mit starken Nadelverlusten<br />

(mindestens 65 % Nadelverlust) bei 3 %. Mit 0,6 % liegt auch der Anteil der abgestorbenen Fichten höher<br />

als im Vorjahr.<br />

Regionale Verteilung<br />

Fichten mit höheren Verlustprozenten stellten die Inventurteams wie in den Vorjahren vor allem im Alpenraum<br />

fest. Dabei hat sich der Zustand der Fichten hier im Vergleich zu der letzten Aufnahme im<br />

4 x 4 km-Raster im Jahr 2001 nochmals verschlechtert. Einzig im Allgäu finden sich etwas günstigere Werte.<br />

Oberbayern und Schwaben liegen mit 39 % bzw. 37 % deutlicher Schäden im Landesdurchschnitt.<br />

Höhere Werte finden sich mit einem Anteil von 50 % deutlicher Schäden in Mittelfranken. Gerade auf<br />

dem fränkischen Keuper ist die Trockenheit im Sommer 2003 aufgrund der Standortsbedingungen besonders<br />

gravierend ausgefallen.<br />

Beachtenswert hoch sind die Anteile stark verlichteter Fichten (Schadstufe 3, Nadelverluste über 60 %) in<br />

Mittelfranken (6 %), Oberfranken (4 %) und Oberbayern (6 %).<br />

Ergebnisse <strong>für</strong> die Kiefer<br />

Bei der Kiefer nahm der mittlere Nadelverlust um 2,5 Prozentpunkte zu und erreicht mit 24,8 % den<br />

höchsten Wert seit Beginn der Inventuren. Der Anteil deutlicher Schäden erhöhte sich um<br />

12 Prozentpunkte auf 32 %. Nur noch 9 % der Kiefer weisen in Schadstufe 0 keine oder geringe Nadelverluste<br />

auf. 1 % der Kiefern (56 Bäume) wurde tot aufgefunden.<br />

Die Häufigkeitsverteilung zeigt, dass vor allem im Bereich zwischen 25 und 45 % Nadelverlust eine deutliche<br />

Zunahme zu beobachten war. Entsprechend nahm die Anzahl der Kiefern mit geringen Nadelverlusten<br />

unter 20 % spürbar ab. Bei den Inventuren in den vergangenen beiden Jahren wurden kaum noch Kiefern<br />

gefunden, die eine optimale Benadelung besitzen.<br />

Biotische Schäden wurden nur in geringem Umfang beobachtet. Ursachen waren meist Insektenschäden<br />

(<strong>Wald</strong>gärtner) oder Pilze.<br />

KRITERIUM 2 SEITE 61


ZUKUNFT WALD<br />

Regionale Verteilung<br />

Vergleichsweise weniger starke mittlere Nadelverluste weist die Kiefer vor allem in Niederbayern (21,1 %)<br />

und der Oberpfalz (22,7 %) auf. Stärker verlichtete Bestände liegen in der Rhön, im Spessart und auf der<br />

Fränkischen Platte.<br />

Ergebnisse <strong>für</strong> die Tanne<br />

Entgegen dem diesjährigen allgemeinen Trend hat sich die Tanne selbst in diesem Jahr weiter erholt. Der<br />

mittlere Nadelverlust nahm um 1,6 Prozentpunkte auf 27,5 % ab. Der Anteil der Schadstufengruppe 2 bis<br />

4 „deutliche Schäden“ liegt mit 47 % um 2 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Erfreulich ist die Zunahme<br />

kaum oder nicht verlichteter Tannen (Schadstufe 0) um 3 Prozentpunkte.<br />

Gleichwohl zeigen die Tannen ein sehr differenziertes Bild. Viele Tannen weisen eine günstige Benadelung<br />

auf. Andererseits sind sechs Prozent der Tannen weiterhin stark geschädigt (Nadelverluste über<br />

60 %), im Alpenraum sogar 11 %. Gerade hier hat diese Baumart wichtige Funktionen <strong>für</strong> die Stabilisierung<br />

der Böden zu erfüllen.<br />

Ergebnisse <strong>für</strong> die Buche<br />

Der Kronenzustand der Buche hat sich besonders deutlich verschlechtert. Der mittlere Blattverlust nahm<br />

um sieben Prozentpunkte auf 28,6 % zu. Der Anteil deutlicher Schäden (Schadstufen 2 bis 4) stieg von 25<br />

auf 46 %. Nur 1992 wurden diese Werte noch übertroffen. Die Zunahme basiert fast ausschließlich auf<br />

Buchen mit Blattverlusten zwischen 25 und 65 %.<br />

Drastisch abgenommen hat der Anteil der ungeschädigten Buchen (Schadstufe 0) auf nur noch 13 %<br />

(2003: 30 %). Ungewöhnlich ist auch der hohe Anteil stark verlichteter Buchen (mehr als 60 % Blattverlust)<br />

mit 5 %.<br />

Für die Belaubung der Buche ist der Anteil an fruktifizierenden Bäumen von großer Bedeutung. 2004 wiesen<br />

allerdings nur 8,5 % (2003: 23 %) der Buchen mittlere oder starke Fruktifikation auf. Die Fruktifikation<br />

gab somit nur bedingt <strong>für</strong> den schlechten Kronenzustand der Buche den Ausschlag. Bis auf Fraßschäden<br />

durch Springrüssler, die weitgehend keine Bedeutung haben, waren auch kaum direkt durch Schädlinge<br />

verusachte Blattverluste festzustellen.<br />

Regionale Verteilung<br />

Stärker verlichtete Buchen finden sich insbesondere in der Rhön, im Spessart und im Alpenraum. Dies<br />

bestätigen auch die Aufnahmen an den Dauerbeobachtungsflächen. Mit 21,4 % mittlerem Blattverlust<br />

weist die Buche dagegen in Schwaben eine vergleichsweise dichtere Belaubung auf.<br />

Ergebnisse <strong>für</strong> die Eiche<br />

Der mittlere Blattverlust der Eiche nahm deutlich um 8,8 Prozentpunkte zu. Er liegt mit 28,2 % auf vergleichbarem<br />

Niveau wie im Jahr 1997 nach den großen Insektenfraßschäden. 50 % der Eichen liegen in<br />

der Schadstufengruppe 2 bis 4 (deutliche Schäden), 3 % sind stark geschädigt. Die bis dato schlechtesten<br />

Werte aus dem Jahr 1994 (35,2 % mittlerer Blattverlust, 64 % deutliche Schäden) wurden jedoch bei weitem<br />

nicht erreicht.<br />

Die Häufigkeitsverteilung zeigt, dass der Anteil an Eichen mit Blattverlusten zwischen 5 und 25 % im<br />

Vergleich zum Vorjahr deutlich abgenommen hat. Demgegenüber hat der Anteil Eichen mit Blattverlusten<br />

von 30 bis 75 % entsprechend zugenommen.<br />

2004 waren allerdings erstmals wieder in größerem Umfang Insektenschäden zu beobachten. Fast 40 %<br />

der Eichen wiesen Blattverluste aufgrund biotischer Schäden auf. Dabei wurden v. a. Schäden durch<br />

Schwammspinner, Frostspanner und Eichenprozessionsspinner beobachtet.<br />

Regionale Verteilung<br />

Schlecht belaubte Eichen sind überall in <strong>Bayern</strong> zu finden, regionale Schwerpunkte waren nicht festzustellen.<br />

SEITE 62 KRITERIUM 2


Ergebnisse <strong>für</strong> die <strong>Bayerische</strong>n Alpen<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Die <strong>Bayerische</strong>n Alpen waren in den vergangenen Jahren mit Abstand das Wuchsgebiet in <strong>Bayern</strong> mit den<br />

höchsten mittleren Nadel- bzw. Blattverlusten. Auch hier hinterließ der Dürresommer 2003 seine Spuren,<br />

wenn auch nicht ganz so stark wie im Flachland. In diesem Jahr liegt der mittlere Nadel-/Blattverlust bei<br />

27 % und damit um 2,8 Prozentpunkte höher als im Jahr 2001 (letzte Erhebung im 4 x 4 km-Raster) (Tabelle<br />

7). Mit 44 % sind die deutlichen Schäden (Schadstufe 2 bis 4) um 7 Prozentpunkte gestiegen und liegen<br />

8 (13) Prozentpunkte höher als das Gesamtergebnis <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong>. Auch der mittlere Nadel-/Blattverlust<br />

ist außerhalb der <strong>Bayerische</strong>n Alpen stärker gestiegen als innerhalb.<br />

Neben der Fichte verschlechterte sich vor allem die Buche gegenüber 2001 deutlich. Der Anteil deutlicher<br />

Schäden erhöhte sich bei Fichte um sechs Punkte auf 44 %, bei Buche dagegen sogar um acht Prozentpunkte<br />

auf 42 %. Der mittlere Blattverlust beträgt bei Buche nun 26,5 % (Jahr 2001: 24,2 %), bei Fichte<br />

26 % (Jahr 2001: 23,6 %). 42 % der Buchen und 44 % der Fichten weisen damit inzwischen „deutliche<br />

Schäden“ (über 25 % Blatt- oder Nadelverlust) auf.<br />

Bemerkenswert ist auch der mit 4 % weiterhin recht hohe Anteil stark verlichteter Buchen. Niedrig liegt in<br />

der Stichprobe dagegen der Anteil abgestorbener Buchen mit 0,1 %.<br />

Regional zeigt sich bei Fichte und Buche wie in den Vorjahren allenfalls in den Allgäuer Alpen und im<br />

Mangfallgebirge eine geringfügig günstigere Situation.<br />

Günstiger präsentiert sich die Entwicklung bei der Tanne. Mit 32,2 % mittlerem Nadelverlust ist die Tanne<br />

wieder um durchschnittlich 2,4 Prozentpunkte dichter benadelt. Dennoch sind 57 % der Tannen immer<br />

noch deutlich geschädigt (Schadstufe 2 bis 4). Auch hat der Anteil stark verlichteter Tannen nicht abgenommen.<br />

Auffällig ist das Ergebnis <strong>für</strong> die „sonstigen Baumarten“. Während in den letzten Jahren der Anteil deutlicher<br />

Schäden bei 16 % (1994) und 14 % (1997) lag, beträgt der Anteil deutlicher Schäden in diesem Jahr<br />

29 % (Jahr 2001: 27 %). Gerade diese Baumarten erfüllen oft wichtige ökologische Funktionen und tragen<br />

wesentlich zur Stabilität der Bergmischwälder bei.<br />

Bewertung<br />

Bereits an den Ergebnissen der Wiederholungsaufnahme im Spätsommer 2003 (s. <strong>Wald</strong>zustandsbericht<br />

2003, S. 49) war zu erkennen, dass der Jahrhundertsommer 2003 nachhaltig den Kronenzustand der<br />

<strong>Wald</strong>bäume prägen wird. Die Ergebnisse der diesjährigen Inventur sind daher unter den teilweise drastischen<br />

Auswirkungen der Hitze- und Trockenheitsperiode im Sommer 2003 zu bewerten. Dennoch ist<br />

festzustellen, dass das Gesamtergebnis über alle Baumarten das schlechteste seit Beginn der Inventuren im<br />

Jahr 1983 ist und das bisherige Maximum im Jahr 1992 deutlich übertrifft. Damals waren nach den Orkanen<br />

im Jahr 1990 sowie heißen und regional trockenen Sommern die Nadel- und Blattverluste deutlich gegenüber<br />

den Werten der achtziger Jahre angestiegen. Eine praktisch ähnliche Entwicklung zeigt sich nun<br />

<strong>für</strong> die Inventur 2004 nach dem Jahrhundertsommer 2003.<br />

So überraschte es nicht, dass gerade die <strong>für</strong> Trockenheit sehr empfindliche Fichte mit einer Zunahme um<br />

3,6 Prozentpunkte besonders deutlich reagiert hat. Als flachwurzelnde Baumart hatte sie als Erste keinen<br />

Zugriff mehr auf tieferliegendes Bodenwasser.<br />

Die Tanne dagegen kam als tiefwurzelnde Baumart mit dem Trockenjahr deutlich besser zurecht. Vor allem<br />

über junge Tannen mit dichter, optimaler Benadelung berichten die Inventurteams. Sattgrüne Benadelung<br />

sowie lange Nadeln und Triebe lassen auf eine neue sehr vitale Tannengeneration hoffen. Nach der<br />

deutlichen Reduktion der Schwefeldioxidemissionen können zumindest junge Tannen offensichtlich solche<br />

Trockenphasen wieder sehr gut meistern.<br />

Dass die Laubbäume ausgeprägter reagieren, war schon in früheren Trockenjahren zu beobachten. In den<br />

Folgejahren waren die Buchen aber rasch wieder deutlich dichter belaubt. Dieses Phänomen entspricht<br />

der bekannt hohen Elastizität von Buchenkronen. Auf Trockenphasen reagiert die Buche anders als Nadelbäume,<br />

da diese mehrere Nadeljahre haben. Die Belaubung wird zum großen Teil vom Vorjahr über<br />

die Anlage der Knospen beeinflusst. Bei günstigen Witterungsbedingungen können Laubbäume daher bereits<br />

im übernächsten Jahr wieder eine dichte Belaubung tragen, sofern nicht Wurzelschäden eine Schwächung<br />

verursacht haben.<br />

KRITERIUM 2 SEITE 63


ZUKUNFT WALD<br />

Bei der Eiche sind möglicherweise wieder steigende Insektenschäden zu be<strong>für</strong>chten. Schon in diesem Jahr<br />

zeigten knapp 40 % der Eichen Schäden durch Insektenfraß oder Pilzbefall.<br />

Die Bedeutung des Jahrhundertsommers 2003 auf den Kronenzustand wird wohl noch in den Folgejahren<br />

nachwirken. Auch nach der Inventur 1992 war eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der Bäume<br />

ebenfalls erst Zug um Zug in den folgenden Jahren 1993 bis 1996 eingetreten.<br />

Die Ergebnisse zeigen außerdem, dass der Bergwald weiterhin am stärksten geschädigt ist. Wegen der lebenswichtigen<br />

regionalen und überregionalen Schutzwirkungen des Bergwaldes, z. B. vor Hochwasser und<br />

Lawinen, geben die Ergebnisse daher mehr denn je Grund zur Besorgnis und zeigen, dass weiterhin alle<br />

Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Funktionen des Bergwaldes zu erhalten bzw. wieder<br />

herzustellen.<br />

Datenteil:<br />

Tabelle 4: <strong>Wald</strong>zustandserhebung 2004: Entnommene und ersetzte Bäume<br />

Baum-<br />

art<br />

Plan-<br />

mäßig<br />

genutzt<br />

SEITE 64 KRITERIUM 2<br />

bio-<br />

tische<br />

Ein-<br />

flüsse<br />

z. B.<br />

In-<br />

sekten<br />

abioti-<br />

sche<br />

Ein-<br />

flüsse<br />

z. B.<br />

Sturm<br />

unbekannteUrsache <br />

angeschobener<br />

oder<br />

hän-<br />

gender<br />

Stichproben<br />

baum<br />

Kronenbruch<br />

> 50 %<br />

Um-<br />

setzen<br />

in<br />

Kraftklasse<br />

4 oder<br />

5<br />

Sonstiger<br />

Grund<br />

bereits mehrere<br />

Jahre toter<br />

Baum<br />

biot. unb. abiot.<br />

Summe<br />

Baumart<br />

Fichte.... 169 226 82 73 4 5 9 18 2 1 2 591<br />

Kiefer .... 121 25 8 19 6 2 3 4 1 0 4 193<br />

Tanne.... 9 9 3 10 0 0 1 1 0 0 0 33<br />

Buche.... 39 16 10 10 0 2 5 0 0 0 0 82<br />

Eiche..... 13 1 1 2 0 0 0 0 0 1 0 18<br />

Sonst.<br />

Laubh.... 16 3 2 3 0 0 0 1 0 0 1 26<br />

Sonst.<br />

Nadelh. . 5 2 2 0 0 0 2 0 0 0 0 11<br />

Summe. 372 282 108 117 10 9 20 24 3 2 7 954


Tabelle 5: <strong>Wald</strong>zustandserhebung 2004: Nadel- oder Blattverluste<br />

Baumart Jahr<br />

<strong>Bayern</strong><br />

alle<br />

Baum-<br />

arten<br />

Fichte<br />

48 %<br />

Kiefer<br />

23 %<br />

Tanne<br />

2 %<br />

Summe<br />

Nadel-<br />

holz<br />

Buche<br />

10 %<br />

Eiche<br />

6 %<br />

Summe<br />

Laub-<br />

holz<br />

Mittleres<br />

Nadel-/<br />

Blatt-<br />

verlust-<br />

prozent<br />

Schadstufe<br />

0 1 2 3 4 2 bis 4<br />

ohne<br />

Schad-<br />

merkmale<br />

schwach<br />

geschädigt<br />

(Warnstufe)<br />

mittelstark<br />

geschädigt<br />

stark<br />

geschädigt<br />

abge-<br />

storben<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Summe<br />

deutliche<br />

Schäden<br />

2004 24,6 22 42 33 3 0,7 37<br />

2003 20,5 29 50 19 2 0,3 22<br />

2002 20,1 29 50 19 2 0,4 21<br />

2001 19,7 34 41 23 1 0,4 25<br />

2004 24,1 26 38 33 3 0,6 37<br />

2003 20,5 32 45 20 3 0,4 23<br />

2002 20,4 32 43 22 2 0,4 25<br />

2001 19,4 38 37 24 1 0,5 26<br />

2004 24,8 09 59 30 1 1,0 32<br />

2003 22,3 12 68 19 1 0,5 20<br />

2002 21,1 15 69 14 1 0,6 16<br />

2001 21,6 22 53 24 1 0,5 25<br />

2004 27,5 24 29 40 5 1,4 47<br />

2003 29,1 21 30 42 7 0,0 49<br />

2002 31,4 21 30 41 8 0,4 50<br />

2001 29,7 24 25 43 8 0,4 51<br />

2004 24,3 21 44 32 2 0,7 35<br />

2003 21,2 26 52 20 2 0,4 23<br />

2002 20,7 26 50 20 2 0,5 22<br />

2001 20,2 33 42 24 1 0,5 26<br />

2004 28,6 13 40 42 5 0,1 46<br />

2003 21,6 29 46 22 3 0,0 25<br />

2002 19,8 29 50 19 2 0 21<br />

2001 21,7 27 43 29 1 0,1 30<br />

2004 28,2 20 30 47 3 0,4 50<br />

2003 19,4 27 55 17 1 0,1 18<br />

2002 19,4 27 55 16 1 0,4 17<br />

2001 19,6 34 42 23 1 0,5 24<br />

2004 25,5 25 36 34 4 0,4 39<br />

2003 18,6 37 43 18 2 0,1 20<br />

2002 18,2 36 47 16 1 0,1 17<br />

2001 18,4 40 38 22 1 0,2 23<br />

KRITERIUM 2 SEITE 65


ZUKUNFT WALD<br />

Tabelle 6: <strong>Wald</strong>zustandserhebung 2004: Fruktifikation<br />

SEITE 66 KRITERIUM 2<br />

Baumart/Fruktifikation Keine Gering Mittel und stark<br />

Fichte........................................... 85 11 4<br />

Kiefer ........................................... 56 37 6<br />

Tanne........................................... 82 16 2<br />

Buche........................................... 76 16 8<br />

Eiche............................................ 99 1 0<br />

Tabelle 7: <strong>Wald</strong>zustandserhebung 2004: Ergebnisse <strong>für</strong> die <strong>Bayerische</strong>n Alpen<br />

Wuchs-<br />

gebiet<br />

Schadstufe<br />

0 1 2 3 + 4 2 bis 4<br />

ohne<br />

Schadmerkmale<br />

schwach<br />

geschädigt<br />

mittelstark<br />

geschädigt<br />

stark geschädigt<br />

und abgestorben<br />

Summe<br />

deutliche<br />

Schäden<br />

Jahr 94 97 01 04 94 97 01 04 94 97 01 04 94 97 01 04 94 97 01 04<br />

<strong>Bayerische</strong><br />

Alpen.................. 34 34 32 26 34 35 30 31 28 27 33 37 4 4 4 6 32 31 37 44<br />

Fichte................. 36 36 35 27 33 33 28 29 28 27 33 38 3 4 4 6 31 31 37 44<br />

Tanne................. 16 20 20 20 29 31 20 24 47 42 48 45 8 8 12 11 55 50 60 57<br />

Buche................. 24 21 22 22 41 45 43 36 30 29 32 38 5 5 3 4 35 34 34 42<br />

Sonst. Lbh.......... 47 49 43 29 37 37 30 42 13 13 25 20 3 1 2 9 16 14 27 29


Indikator Kennzahlen<br />

10 <strong>Wald</strong>flächen, die Schäden aufweisen, klassifiziert<br />

nach Hauptverursachern (abiotisch, biotisch<br />

und vom Menschen)<br />

Quellen:<br />

• Jahresbericht der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung 2003<br />

• <strong>Wald</strong>brandstatistik des Bundes und der Länder<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jährlich.<br />

ha/Schadursache<br />

%/Schadursache<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 2.1.b: Biotische und abiotische Schadfaktoren (z.B. Schädlinge, Krankheiten, Verbiss/Schälschäden,<br />

Feuer, klimatische Faktoren, Luftschadstoffe, Fäll-/Rückeschäden) regelmäßig überwachen.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 2.4<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Gesetzliche Regelungen etc. Zitat/Kurzbeschreibung<br />

Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 Bay<strong>Wald</strong>G „einen standortgemäßen Zustand des <strong>Wald</strong>es zu bewahren oder wieder<br />

herzustellen“<br />

Art. 1 Abs. 1 Nr. 3 Bay<strong>Wald</strong>G „die Schutzfähigkeit des <strong>Wald</strong>es zu sichern und zu stärken“<br />

Art. 14 Abs. 1 Bay<strong>Wald</strong>G „und vor Schäden zu bewahren“<br />

Art. 17 Bay<strong>Wald</strong>G Feuergefahr<br />

Art. 18 Abs. 1 Nr. 3 Bay<strong>Wald</strong>G „den <strong>Wald</strong> vor Schäden zu bewahren“<br />

Art. 32 - 36 Bay<strong>Wald</strong>G Forstschutz (incl. dazu erlassenen Forstschutzrichtlinien)<br />

§ 34 Abs. 2 PflSchG Schädlingsprognose<br />

BayFwG, StGB, VVB, PflAbfV Regelungen zur Verhinderung des <strong>Wald</strong>brands<br />

Grundsätze <strong>für</strong> den <strong>Wald</strong>schutz Verbindliche Regelung <strong>für</strong> den Staatswald<br />

im bayerischen Staatswald<br />

<strong>Wald</strong>brandrichtlinien Verbindliche Richtlinie <strong>für</strong> die gesamte <strong>Bayerische</strong> Staatsforstverwaltung<br />

Agrarstatistikgesetz, 12. Ab- Verpflichtung zur Meldung der ZE-Anfälle<br />

schnitt Holzstatistik (§§ 78 - 84)<br />

FoRG und FoRGDV Verringerung der Forstrechtsbelastung als forstpolitisches Ziel<br />

Beschreibung:<br />

Die <strong>Wald</strong>schutzprobleme haben sich im Berichtszeitraum insgesamt verstärkt:<br />

• der "Jahrhundertsommer 2003"<br />

• die zyklische Zunahme von Schadinsekten<br />

• neue Schädlinge (z.B. Erlen-Phytophtora)<br />

Monatelange Trockenheit und außergewöhnlich hohe Temperaturen von Februar bis Oktober 2003 führten<br />

zu einem starken Anstieg der <strong>Wald</strong>brandgefahr, der unmittelbaren Trockenheitsschäden (Vergilbung,<br />

vorzeitiger Blattfall, Absterben einzelner Bäume, Ausfall von Jungkulturen) sowie der Borkenkäferpopula-<br />

S/<br />

R<br />

R<br />

R<br />

KRITERIUM 2 SEITE 67


ZUKUNFT WALD<br />

tion (v. a. auch Kupferstecher). Welche mittel- bis langfristigen Schäden (Zuwachsverluste, herabgesetzte<br />

Vitalität) entstanden sind, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Aktuelle Forschungsergebnisse aus<br />

Frankreich prognostizieren eine über Jahrzehnte verminderte Fitness gegen abiotische und biotische Faktoren<br />

sowie eine erhöhte Absterbewahrscheinlichkeit. Die Hitze- und Dürrephase in Mitteleuropa war laut<br />

Münchner Rück das weltweit teuerste Schadereignis im Jahr 2003 (13 Mrd. $, 19.000 Todesopfer). Die<br />

mittel- und langfristigen Schäden an den Wäldern sind darin nicht enthalten.<br />

Der Klimawandel wird bis Mitte des Jahrhunderts selbst bei moderaten Annahmen zu einer beträchtlichen<br />

Veränderung der Standortbedingungen führen. Anpassungsmaßnahmen müssen intensiv fortgesetzt bzw.<br />

beschleunigt werden. Hinsichtlich der Rolle der Fichte ist in manchen Landesteilen ein Kurswechsel (einzige<br />

Hauptbaumart � Nebenbaumart auf Zeit) nötig. Besonders erschwerend kommt hinzu, dass der<br />

Klimawandel voraussichtlich nicht kontinuierlich und gerichtet erfolgt, sondern durch häufige, kurzfristige<br />

Extreme in jede Richtung ("Achterbahnfahrt") geprägt sein wird.<br />

Zu den Aufgaben der Forstbehörden im Rahmen des Pflanzenschutzes gehören insbesondere u.a. die Überwachung<br />

der Pflanzenbestände (Wälder), die Beratung, Aufklärung und Schulung der <strong>Wald</strong>besitzer über<br />

Pflanzenschädlinge und die Durchführung des Warndienstes. Im folgenden werden die wichtigsten<br />

Ereignisse seit dem Jahr 2000 erläutert.<br />

1. Biotische Schäden<br />

Borkenkäfer an Nadelbäumen gehörten auch in <strong>Bayern</strong> zu den wichtigsten <strong>Wald</strong>schädlingen. In den Jahren<br />

2000 bis 2003 wurden zahlreiche Fichtenbestände vom Buchdrucker und Kupferstecher heimgesucht.<br />

Die Entwicklung der Käfer innerhalb eines Jahres wurde sehr entscheidend von der Witterung geprägt. So<br />

führte eine mehrwöchige Schlechtwetterphase 2000 dazu, dass sich nur zwei Generationen entwickeln<br />

konnten und damit ein Rückgang des Stehendbefalls zu verzeichnen war. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist<br />

das Brutraumangebot insbesondere im Bereich von Sturmwurflücken. Dies führte 2001 als Folge des Orkans<br />

Lothar zu einem Anstieg des Befalls. Im Jahr 2003 schließlich kam es durch die extreme Trockenheit<br />

und Hitze zur Entwicklung von drei Generationen und damit zu einer Massenvermehrung.<br />

Der Kupferstecher hatte bis 2002 ausschließlich kleinräumig in einzelnen Beständen zu größeren Schäden<br />

geführt. Dagegen entwickelte er sich 2003 dramatisch und führte in allen Landesteilen, sicherlich auch<br />

durch die extreme Witterung bedingt, zu nicht gekanntem Primärbefall bei der Fichte und sogar bei anderen<br />

Nadelbäumen. In dieser Situation folgte der Buchdrucker im späteren Sommer häufig dem Kupferstecher<br />

in die geschwächten Bäume.<br />

Keine unmittelbare Gefahr <strong>für</strong> die <strong>Wald</strong>bestände, aber erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen hat der<br />

Befall von lagerndem Holz durch die Nutzholzborkenkäfer. Aus diesem Grund ist eine rasche Abfuhr des<br />

Holzes ratsam.<br />

In erheblichen Teilen Südostbayerns spielt die Kleine Fichtenblattwespe mittlerweile eine entscheidende<br />

Rolle in der Frage, ob der Anbau von fichtenreichen Beständen weiterhin empfohlen werden kann. Inzwischen<br />

werden auch 70- bis 80-jährige Fichten wipfeldürr und sterben ab. Zwar war im Jahr 2000 noch ein<br />

leichter Rückgang der Schadfläche zu verzeichnen, doch seitdem ist wieder eine Ausbreitung zu beobachten<br />

(Abbildung 25). Die Entwicklung der Kleinen Fichtenblattwespe hängt wesentlich vom zeitlichen Zusammenfallen<br />

des Austriebs der Fichtenknospen mit dem Schwärmflug der Weibchen ab. Als Gegenmaßnahme<br />

kommt nur ein rascher Umbau der Fichtenreinbestände in Mischbestände mit einem hohen Anteil<br />

an Laubbaumarten und nicht gefährdeten Nadelbaumarten in Betracht.<br />

2. Jährliche <strong>Wald</strong>brandfläche<br />

Im langjährigen Vergleich war das Jahr 2003 ein außergewöhnlich intensives <strong>Wald</strong>brandjahr. Extreme<br />

Trockenheit und Hitze sorgten über Monate hinweg <strong>für</strong> hohe oder gar höchste <strong>Wald</strong>brandgefahr. Mit<br />

intensiver Öffentlichkeitsarbeit, täglicher Luftbeobachtung und gezielten Einsatzübungen zusammen mit<br />

den Feuerwehren hielten Forstämter und <strong>Wald</strong>besitzer gemeinsam dagegen. So kam es "nur" zu 182<br />

Bränden mit 204,4 ha Brandfläche, trotz allem ein Vielfaches der Vorjahre (Tabelle 8). Die gezielte<br />

Steigerung der Mischwaldflächen, die gute Erschließung und die schnelle Alarmierung/Bekämpfung<br />

(Luftbeobachter, Mobilfunk) zahlten sich aus. Die "vermiedenen Schäden" dürften in die Millionen gehen.<br />

SEITE 68 KRITERIUM 2


ZUKUNFT WALD<br />

3. Forstrechte im <strong>Wald</strong><br />

Die Tabelle 9 erlaubt einen Überblick über die Belastung des Staatswaldes durch Weiderechte. Streurechte<br />

werden i.d.R. heute nicht mehr ausgeübt und können daher vernachlässigt werden. Die Staatsforstverwaltung<br />

verfolgt seit langem die Reduzierung vorhandener Forstrechte. So konnten im Jahr 2003 96 Forstrechte<br />

mit einem Betrag von 1,1 Mio. Euro ganz oder teilweise abgelöst werden. Dadurch konnte die mit<br />

Weiderechten belastete Bergwaldfläche von rund 95.000 ha im Jahr 1960 auf derzeit etwa 55.000 ha verringert<br />

werden. Daten zu Forstrechtsbelastungen im Privat- und Körperschaftswald liegen nicht vor.<br />

Einführende Erläuterungen im Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> 2000 S. 101 ff.<br />

Datenteil:<br />

Abbildung 25: Entwicklung der Befallsfläche der Kleinen Fichtenblattwespe seit 2000 bis 2003<br />

Fläche in ha<br />

70000<br />

60000<br />

50000<br />

40000<br />

30000<br />

20000<br />

10000<br />

0<br />

Oberbayern-<br />

Schwaben<br />

Niederbayern-<br />

Oberpfalz<br />

Kleine Fichtenblattwespe<br />

Oberfranken-<br />

Mittelfranken<br />

Unterfranken Summe<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

KRITERIUM 2 SEITE 69


ZUKUNFT WALD<br />

Tabelle 8: <strong>Wald</strong>brandstatistik 2003<br />

SEITE 70 KRITERIUM 2<br />

Merkmal Deutschland <strong>Bayern</strong><br />

Anzahl......................... gesamt .................................... 2.524 182<br />

davon Bundeswald ................. 214 48<br />

Fläche ......................... gesamt ................................ha 1.315,1 204,8<br />

davon Bundeswald .............ha 214,2 108,8<br />

Anteil Nadelholz...................% 59,5 71,5<br />

häufigste Monate ........ 1. (%) August (34%) August (30%)<br />

2. (%) April (18%) April (22%)<br />

3. (%) Juni (14%) Juli (11%)<br />

4. (%) Juli (13%) März (10%)<br />

Ursachen .................... Vorsatz 537 7<br />

Fahrlässigkeit.......................... 492 47<br />

sonst. Handlungen.................. 152 45<br />

natürliche Ursachen................ 111 6<br />

Unbekannt............................... 1.232 77<br />

Schaden...................... gesamt ..........................Tsd. € 2.984 769<br />

je ha Brandfläche............ €/ha 2.269 3.762<br />

Tabelle 9: Stand der Streu- und Weiderechte am 01.01.2003<br />

Merkmal Ober-<br />

bayern-<br />

Schwaben<br />

Nieder-<br />

bayern-<br />

Ober-<br />

pfalz<br />

Forstdirektion<br />

Ober-<br />

franken<br />

Mittel-<br />

franken<br />

Unter-<br />

franken<br />

Stand der<br />

Forstrechtsbelastungen<br />

am<br />

01.01.2003<br />

Summe<br />

Weiderechte<br />

im Hochgebirge und Bayer. <strong>Wald</strong> ....... Zahl . 1264 7 0 0 0 1271<br />

NKG 15031 28 0 0 0 15059<br />

Sonstige .............................................. Zahl . 0 6 7 28 0 13<br />

NKG 0 6 0 0<br />

1) Aufaddierung nicht sinnvoll, da nicht von allen Forstdirektionen vergleichbares Zahlenmaterial vorliegt.<br />

1)


Indikator Kennzahlen<br />

11 Zwangsbedingte Entnahme Fm<br />

Quellen:<br />

% des Hiebsatzes<br />

• Jahresberichte der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung (ZE im Staatswald)<br />

• Testbetriebsnetz<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jährlich.<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 2.1.b: Biotische und abiotische Schadfaktoren (z.B. Schädlinge, Krankheiten, Verbiss/Schälschäden,<br />

Feuer, klimatische Faktoren, Luftschadstoffe, Fäll-/Rückeschäden) regelmäßig überwachen.<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Beschreibung:<br />

Der „Jahrhundertsommer“ 2003 führte zu erheblichen Belastungen <strong>für</strong> den <strong>Wald</strong> und speziell <strong>für</strong> den<br />

Holzmarkt. Vor allem die durch Wassermangel und Fruktifikation geschwächten Fichten waren in der<br />

Folge einem Ansturm von Borkenkäfern ausgesetzt. Besonders prekär wurde die Lage in Teilen des Tertiären<br />

Hügellandes, der Münchner Schotterebene, im westlichen Mittel –und nördlichen Oberfranken.<br />

Insgesamt fielen Dürre und Käfer allein im Staatswald eine knappe Million Festmeter Fichte zum Opfer.<br />

Der Rundholzmarkt reagierte darauf mit deutlichen Preisabschlägen.<br />

Tabelle 10 zeigt den Anteil an zwangsbedingten Entnahmen (ZE) am Gesamteinschlag in % über alle<br />

<strong>Wald</strong>besitzarten. Abbildung 26 zeigt den Gesamteinschlag <strong>für</strong> den Staatswald, differenziert nach regulärem<br />

und zwangsbedingten Einschlag.<br />

Datenteil:<br />

Tabelle 10: Anteil der zwangsbedingten Entnahmen (ZE) am Gesamteinschlag in %<br />

Jahr Privatwald Kommunalwald Staatswald<br />

1995 ................... 33 19 29<br />

1996 ................... 29 16 15<br />

1997 ................... 18 09 12<br />

1998 ................... 10 10 11<br />

1999 ................... 22 09 15<br />

2000 ................... 42 32 29<br />

2001 ................... 23 11 10<br />

2002 ................... 21 13 10<br />

2003 ................... 18 26 36<br />

S/<br />

R<br />

R<br />

KRITERIUM 2 SEITE 71


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 26: Holzeinschlag im Staatswald reguläre und zwangsbedingte Nutzungen (incl. NH)<br />

Mio. fm<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

SEITE 72 KRITERIUM 2<br />

Holzeinschlag im Staatswald<br />

reguläre und zwangsbedingte Nutzungen<br />

(incl. NH)<br />

ZE-Sonstiges<br />

ZE-Insekten<br />

ZE-Sturm<br />

reg. Einschlag<br />

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003


Indikator Kennzahlen<br />

12 Gekalkte <strong>Wald</strong>fläche Fläche ha,<br />

% der <strong>Wald</strong>fläche<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Die gekalkte <strong>Wald</strong>fläche soll auf die stark zur Versauerung neigenden <strong>Wald</strong>flächen beschränkt bleiben.<br />

Die Düngung wird daher nur im konkreten Bedarfsfall auf der Basis einer bodenkundlichen Untersuchung<br />

durchgeführt.<br />

Quellen:<br />

Angaben der <strong>Wald</strong>besitzarten.<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jährlich.<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 2.1.b: Biotische und abiotische Schadfaktoren (z.B. Schädlinge, Krankheiten, Verbiss/Schälschäden,<br />

Feuer, klimatische Faktoren, Luftschadstoffe, Fäll-/Rückeschäden) regelmäßig überwachen.<br />

Beschreibung:<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Die differenzierte Betrachtung von Kalkungsmaßnahmen wurde im regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> 2000<br />

ausführlich beschrieben. Die „Grundsätze <strong>für</strong> die Düngung im <strong>Wald</strong> - Düngerichtlinien 1987 <strong>für</strong> den<br />

bayerischen Staatswald" sind <strong>für</strong> den bayerischen Staatswald weiterhin bindend und stellen die Grundlage<br />

der Beratung im Privat- und Körperschaftswald dar.<br />

Um Nährstoffmängel und Bodenveränderungen auszugleichen, sollen alle Möglichkeiten der biologischen<br />

Sanierung (Laubbaumeinbringung, Basenpumpe, angepasste Nutzungsintensität) bevorzugt eingesetzt werden.<br />

In standortsgemäßen Wäldern passen sich die Baumarten durch das Ausnutzen der natürlichen Potenziale<br />

den jeweiligen Standortsbedingungen an und nicht umgekehrt. Durch die Wahl standortsgemäßer<br />

Baumarten wird der wichtigste Beitrag zur Erhaltung intakter und zur biologischen Sanierung geschädigter<br />

<strong>Wald</strong>böden geleistet. Biomasseentzüge, die sich am natürlichen Nachlieferungsvermögen des Bodens orientieren,<br />

verhindern langfristig die Entstehung von Mangelsituationen.<br />

Zur Unterstützung der biologischen Melioration von basenarmen <strong>Wald</strong>böden, zur Vorbereitung bzw.<br />

Förderung der Laubbaumeinbringung auf diesen Standorten und zur Behebung von Ernährungsschwächen<br />

kann eine Kalkung/Düngung sinnvoll sein, ebenso zur Beseitigung von Bodenschäden durch Immissionseinflüsse<br />

oder frühere Übernutzung (Bodensanierung). Da die künstliche Zufuhr von Puffersubstanzen<br />

und Nährstoffen erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden <strong>Wald</strong>ökosysteme hat, wird vor<br />

jeder Düngemaßnahme eine boden- und bestandsbezogene Düngediagnose durchgeführt. Sie stützt sich<br />

auf Aussagen der Standortkartierung, der Humus- und Vegetationsansprache sowie auf die Ergebnisse<br />

von Nadel-, Blatt- und Bodenanalysen.<br />

Gekalkte <strong>Wald</strong>fläche in Hektar<br />

Von 1981 bis 1999 wurden im <strong>Bayerische</strong>n Staatswald jährlich zwischen 300 ha und 7000 ha Bestandesfläche<br />

gekalkt, das sind im Durchschnitt 4000 ha/Jahr. Aus finanziellen Gründen musste die Kalkung seither<br />

stark eingeschränkt werden. Im Jahr 2000 wurden im Staatswald nur 170 Hektar gekalkt, 2001 und 2002<br />

fand keine Kalkungsmaßnahme statt. Im Rahmen eines INTERREG- Projektes, das von der EU kofinanziert<br />

wird, wurden im Jahr 2003 in Nordostbayern 950 Hektar gekalkt.<br />

S/<br />

R<br />

S<br />

KRITERIUM 2 SEITE 73


ZUKUNFT WALD<br />

Im Privat- und Körperschaftswald, wo Düngungsmaßnahmen finanziell bezuschusst werden, ist die<br />

Kalkung stark zurückgegangen. Während in den Jahren 1995 bis 1999 Kalkungen auf rund 600 Hektar/Jahr<br />

gefördert wurden, lag die geförderte Fläche im Jahr 2003 nur noch bei rund 100 Hektar.<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Die Zielsetzungen wurden im Berichtszeitraum eingehalten.<br />

Weiterführende Erläuterungen im Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> 2000 S. 83 ff.<br />

SEITE 74 KRITERIUM 2


Indikator Kennzahl<br />

13 Vor- und Unterbau, ggf. andere<br />

waldbauliche Maßnahmen<br />

ZUKUNFT WALD<br />

S/<br />

R<br />

Fläche ha S<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Sanierungs- und Umbauprogramme und die sanierte <strong>Wald</strong>fläche sollen eine nachhaltige Sicherung der<br />

gefährdeten Wälder bzw. Gebiete gewährleisten.<br />

Quellen:<br />

BWI II<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 2.1. a: Geschädigte <strong>Wald</strong>ökosysteme sanieren, wo immer dies durch waldbauliche Maßnahmen<br />

möglich ist.<br />

Beschreibung:<br />

Ein wichtiges Ziel naturnaher Forstwirtschaft ist die Erhaltung und Schaffung von standortgemäßen und<br />

stabilen Mischbeständen. Neben betrieblichen Vorteilen besitzen Mischbestände gegenüber Reinbeständen<br />

eine deutlich größeren Strukturreichtum und gewährleisten so ökologische Vielfalt in den Wäldern.<br />

Die Verjüngung von Mischwäldern bzw. der Umbau von Nadelholzreinbeständen erfordert eine rechtzeitige<br />

Verjüngung der Mischbaumarten insbesondere von Tanne und Buche unter dem Schirm der Altbestände.<br />

Bei der Bundeswaldinventur wurde <strong>für</strong> Jungbestände unter Schirm in <strong>Bayern</strong> eine Fläche von 1, 8 Mio.<br />

Hektar ermittelt. Im Gegensatz zu den Erhebungen von 1987 wurde bei der aktuellen Inventur der waldbauliche<br />

Voranbau nicht mehr gesondert erfasst. Aussagen über die Entwicklung von Vor- bzw. Unterbauflächen<br />

können daher nicht getroffen werden.<br />

Die o.g. Fläche unter Schirm kann nicht in ihrer Gesamtheit als Unterbau- bzw. Vorausverjüngung gewertet<br />

werden, da bei der aktuellen Inventur alle Verjüngungspflanzen unabhängig vom Alter der Bestockung<br />

erhoben wurden. Somit gehen auch Flächen in die Berechnung ein, die in noch nicht verjüngungsreifen<br />

Beständen, z.B. JD, aufgenommen wurden.<br />

Umbau von Nadelreinbeständen zu Mischbeständen im Staatswald<br />

Der Umbau von reinen Nadelwäldern erfordert in der Regel den Voranbau von Mischbaumarten. Als Beispiel<br />

seien hier die Anstrengungen der Bayrischen Staatsfortverwaltung zum Umbau reiner Fichten- und<br />

Kiefernwälder in Mischbestände erläutert.<br />

Die Forsteinrichtung im Staatswald wies zum Stand 1.1.2003 auf einer Fläche von 45.000 ha Fichtenreinbestände<br />

in der Endnutzung aus. Auf 39 % dieser Fläche wuchs bereits eine Vorausverjüngung. Während<br />

sich in den Altbeständen nur knapp 6 % Laubbäume fanden, sind es in der Vorausverjüngung bereits 31<br />

% (Abbildung 27). Die Laubbäume in der Verjüngung wurden überwiegend durch Vorbaumaßnahmen<br />

aktiv eingebracht.<br />

Auf 6.700 ha wuchsen im Staatswald noch Kiefernreinbestände, die gleichfalls in Endnutzung stehen.<br />

Diese Wälder sind bereits auf 47 % der Fläche vorausverjüngt. Ein Laubbaumanteil von 42 % in der Vorausverjüngung<br />

steht hier einem Anteil von nur 3 % in dem Altbestand gegenüber (Abbildung 28). Hätten<br />

sich nicht zahlreiche Fichten aus natürlicher Verjüngung eingefunden, wäre der Laubbaumanteil in der<br />

Verjüngung noch größer.<br />

KRITERIUM 2 SEITE 75


ZUKUNFT WALD<br />

Datenteil:<br />

Abbildung 27: Die Zusammensetzung des Altbestandes und der Vorausverjüngung in<br />

Fichtenreinbeständen des Staatswaldes, die in der Endnutzung stehen.<br />

(Quelle: Auswertung FE-Datenbank durch LWF)<br />

Anteil an der Fläche<br />

SEITE 76 KRITERIUM 2<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

90%<br />

66%<br />

Fichte Sonst.<br />

Nadelbäume<br />

Reine Fichtenwälder<br />

Altbestand<br />

Vorausverjüngung<br />

10% 10% 11%<br />

4% 3% 3%<br />

0%<br />

2%<br />

Buche Vogelbeere Sonst.<br />

Laubbäume<br />

Abbildung 28: Die Zusammensetzung des Altbestandes und der Vorausverjüngung in<br />

Kiefernreinbeständen des Staatswaldes, die in der Endnutzung stehen.<br />

(Quelle: Auswertung FE-Datenbank durch LWF)<br />

Anteil an der Fläche<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

90%<br />

37%<br />

6%<br />

19%<br />

Reine Kiefernwälder<br />

1% 2% 1%<br />

Kiefer Fichte Sonst.<br />

Nadelbäume<br />

23%<br />

Altbestand<br />

Vorausverjüngung<br />

7%<br />

1%<br />

1%<br />

12%<br />

Eiche Birke Sonst.<br />

Laubbäume


Indikator Kennzahl<br />

14 Fällungs- und Rückeschäden % S<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Der Fällungs- und Rückeschäden sollen im Rahmen einer naturnahen Forstwirtschaft möglichst verringert<br />

werden, keinesfalls aber steigen.<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Die Boden-, Fällungs- und Rückeschäden sollen möglichst verringert werden, keinesfalls aber steigen.<br />

Die neuesten Erkenntnisse bzgl. technischer Vorschriften und Prüfungen <strong>für</strong> eingesetztes Gerät werden<br />

berücksichtigt.<br />

Quelle:<br />

BWI II<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

10 – 20 Jahre, je nach Bedarf<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 1.2.a: Verfahren auswählen, die <strong>Wald</strong>-, Boden- oder Wasserressourcen nicht schädigen.<br />

Nr. 2.1.b: Biotische und abiotische Schadfaktoren (z.B. Schädlinge, Krankheiten, Verbiss/Schälschäden,<br />

Feuer, klimatische Faktoren, Luftschadstoffe, Fäll-/Rückeschäden) regelmäßig überwachen.<br />

Nr. 2.2.b: Baum- und Bodenschäden auf ein Mindestmaß reduzieren.<br />

Nr. 3.2.b: Schäden an verbliebenen Bäumen sowie am <strong>Wald</strong>boden vermeiden.<br />

Nr. 4.2.e: Kein dauerhafter Schaden an den Ökosysteme durch Pflege- und Erntemaßnahmen.<br />

Nr. 5.2.a: Besondere Sorgfalt auf empfindlichen Böden und in erosionsanfälligen Gebieten durch Anwendung<br />

geeigneter Verfahren (kein Tiefpflügen) und Maschinen.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 2.4<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

Siehe Indikator 10.<br />

Beschreibung:<br />

Nach den Ergebnissen der Bundeswaldinventur 2002 weisen im bayerischen Durchschnitt 8 % der Bäume<br />

über 7 Zentimeter BHD Fällungs- und Rückeschäden auf. Bei den empfindlicheren dünnrindigen Baumarten<br />

Buche, Tanne und Fichte liegen die Werte über dem Durchschnitt (Abbildung 29). Gegenüber der<br />

Bundeswaldinventur aus dem Jahre 1987 mit 8 % Rückeschäden ist keine zahlenmäßige Veränderung eingetreten.<br />

Da in der ersten Bundeswaldinventur Fällungsschäden nicht zu den Rückeschäden zugerechnet<br />

wurden, ist eine Verbesserung der Rückeschadenssituation aus den aktuellen Ergebnissen zu folgern.<br />

<strong>Bayern</strong>weites Qualitätsprojekt „Bestands- und bodenschonende Holzernte“<br />

Die Vermeidung von Schäden an Boden und Bäumen liegt im ureigensten Interesse eines jeden Forstbetriebes.<br />

Dennoch sind eine ungeregelte Feinerschließung und flächiges Befahren der Bestände mit Schäden<br />

an Boden und Bestand immer wieder zu finden.<br />

Seit einigen Jahren wird von der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung verstärkt an einer Verbesserung der<br />

Situation gearbeitet. Nach Vorarbeiten in einzelnen Forstdirektionen wurde im Jahr 2003 ein bayernweites<br />

S/<br />

R<br />

KRITERIUM 2 SEITE 77


ZUKUNFT WALD<br />

Qualitätsprojekt „bestands- und bodenschonende Holzernte“ begonnen. Die Anforderungen sind in<br />

den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Holznutzung hat zugenommen und die Abnehmer verlangen<br />

oftmals eine kurzfristige Lieferung. Andererseits sind Frostperioden, bei denen das Holz auf gefrorenem<br />

Boden problemlos aus dem <strong>Wald</strong> gebracht werden kann, in den meisten Gegenden <strong>Bayern</strong>s zu einer Seltenheit<br />

geworden. Um Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten sind insbesondere folgende<br />

Punkte von Bedeutung:<br />

1. Organisation:<br />

Durch intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten müssen die Lieferpläne <strong>für</strong> das Holz besser auf die Bodenbedingungen<br />

abgestellt werden. Sofern große Schäden zu be<strong>für</strong>chten sind, kann dann auf einen anderen<br />

<strong>Wald</strong>ort oder gar eine andere Region ausgewichen werden.<br />

2. Systemische Feinerschließung:<br />

In einem Abstand von ca. 30 m werden Befahrungslinien ausgewiesen, auf denen sich die Maschinen bewegen.<br />

Außerhalb dieser Linien findet keine Befahrung statt und der Boden bleibt intakt.<br />

3. Moderne Holzerntetechnik:<br />

Beim Einsatz von Harvestern wird möglichst eine Reisigmatte auf der Rückegasse aufgebaut, die die Last<br />

auf dem Boden verteilt. Da moderne Rückefahrzeuge Breitreifen verwenden, verringern sie den Bodendruck<br />

und erhalten damit die Befahrbarkeit der Rückegasse. In den letzten Jahren hat der Anteil moderner<br />

Maschinen mit Breitreifen stark zugenommen. Erhebungen im Staatswald der Forstdirektion Niederbayern/<br />

Oberpfalz zeigen, dass die zunehmend eingesetzten Forwarder (Rückefahrzeuge mit Kran, die kürzere<br />

Holzabschnitte vollständig auflegen) fast vollständig mit Breitreifen ausgerüstet sind (Abbildung 30).<br />

Die im o. g. Qualitätsprojekt gesammelten Erfahrungen werden bei der Beratung im Privat- und Körperschaftswald<br />

vermittelt.<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Die Ergebnisse der BWI II zeigen, dass die Zielsetzungen im Berichtszeitraum erreicht wurden.<br />

SEITE 78 KRITERIUM 2


Datenteil:<br />

Abbildung 29: Stämme mit Fällungs- und Rückeschäden (Quelle: LWF, 2004)<br />

Anteil in %<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Eiche<br />

4<br />

Buche<br />

9<br />

Stämme mit Fällungs- und Rückeschäden<br />

ALH<br />

3<br />

ALN<br />

3<br />

Fichte<br />

10<br />

Tanne<br />

11<br />

Douglasie<br />

4 4<br />

Kiefer<br />

4<br />

alle Baumarten<br />

Abbildung 30: Anteil der Rückefahrzeuge mit Breitreifen (600 mm und breiter), die im<br />

Staatswald im Bereich Niederbayern/Oberpfalz im Jahr 2001 eingesetzt wurden<br />

(Quelle: LWF Bericht 39, S. 44)<br />

Moderne Rückefahrzeuge mit Breitreifen helfen Bodenschäden vermeiden<br />

Anteil in %<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Schlepper Forwarder<br />

Breitreifen<br />

Normalreifen<br />

ZUKUNFT WALD<br />

8<br />

KRITERIUM 2 SEITE 79


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator Kennzahlen<br />

15 Eingesetzte Fördermittel Euro,<br />

SEITE 80 KRITERIUM 2<br />

Euro/ ha<br />

Ziel RWB 2000 und 2005:<br />

Ein Förderprogramm zum Ausgleich von <strong>Wald</strong>schäden soll in Angriff genommen werden.<br />

Quellen:<br />

• Förderrichtlinien<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

• Förderrichtlinien werden nach Bedarf aktualisiert<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 2.1.c: Pläne erstellen, wie <strong>Wald</strong>schäden verhindert und Zustandsverschlechterungen gemindert<br />

werden können, und entsprechende Politikinstrumente nutzen.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 2.4<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

Gesetzliche Regelungen etc. Zitat/Kurzbeschreibung<br />

Verordnungen der EU 1. VO (EWG) #1613/89 DES RATES: Schutz des <strong>Wald</strong>es gegen<br />

Luftverschmutzung<br />

2. VO (EG) Nr. 1257/1999 DES RATES über die Förderung der<br />

Entwicklung des ländlichen Raumes durch den EAGFL.<br />

3. VO (EWG) #1100/98 DES RATES: Informations- und Kommunikationssystem<br />

<strong>für</strong> die Forstwirtschaft<br />

§ 15 - 41 B<strong>Wald</strong>G Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Förderung der Forstwirtschaft<br />

Art. 19 Bay<strong>Wald</strong>G Körperschaftswald mit einzelnen Dienstleistungstatbeständen und<br />

Zuwendungen<br />

Gesetz zur Förderung der bayeri- Art. 1 Abs. 1 a) „... die Stellung der bayerischen Land- und Forstschen<br />

Landwirtschaft (LwFöG) wirtschaft ... in der Gesellschaft zu sichern.“<br />

Art. 1 Abs. 1 b) „... die Produktion qualitativ hochwertiger landund<br />

forstwirtschaftlicher Erzeugnisse ... zu fördern. Für eine angemessene<br />

Beratung zu sorgen“ (Art. 20, 28 LwFöG/siehe auch Art.<br />

2, 4, 5, 15-19 LwFöG).<br />

Verordnung über die Förderung<br />

der privaten und körperschaftlichen<br />

<strong>Wald</strong>wirtschaft (PuKWFV)<br />

Verordnung über die Bewirtschaf- Vierter Teil: Gewährung von Zuschüssen im Falle der Anstellung<br />

tung und Beaufsichtigung des eines Forstbetriebsleiters und des fachkundigen Personals <strong>für</strong> die<br />

Körperschaftswaldes (KwaldV) Betriebsausführung durch die Körperschaft;<br />

Fünfter Teil: Vertragliche Übernahme der Betriebsleitung und Betriebsausführung<br />

durch die Forstbehörden<br />

Forstliches Förderprogramm 1995<br />

<strong>Wald</strong>bauliches Förderprogramm<br />

1995<br />

S/<br />

R<br />

S


Beschreibung:<br />

ZUKUNFT WALD<br />

An den Grundsätzen zur Förderung sind zum Ende des Berichtszeitraum Änderungen vorgenommen<br />

worden. Die Grundsätze und Fördertatbestände sind in den „Richtlinien <strong>für</strong> Zuwendungen zu waldbaulichen<br />

Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR 2004)“ und in der<br />

„Richtlinie <strong>für</strong> Zuwendungen zu Maßnahmen der <strong>Wald</strong>erschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms<br />

(FORSTWEGR 2004) und der „Richtlinie <strong>für</strong> Zuwendungen <strong>für</strong> projektbezogene Maßnahmen<br />

der forstlichen Zusammenschlüsse im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTZUSR<br />

2004)“ geregelt.<br />

Im Zuge der Forstreform werden zukünftig Änderungen eintreten, die vor allem die Förderungen der<br />

Körperschaftswaldungen insgesamt betrifft. Hier ist vorgesehen, eine Betriebsleitung und -ausführung nur<br />

noch entgeltlich den Gebietskörperschaften, d. s. i. w. die Kommunen, anzubieten.<br />

Der Gesamtaufwand des Freistaates <strong>Bayern</strong> <strong>für</strong> Personal- und Sachkosten einschließlich Zuwendungen<br />

entsprach in den Jahren 2000 bis 2003 einem Gegenwert von rd. 226 Mio. €. Neben der Beratung haben<br />

finanzielle Hilfen zur <strong>Wald</strong>erschließung, zur Standorterkundung, zur Naturverjüngung und zur Erst- und Wiederaufforstung<br />

sowie der Schädlingsbekämpfung Schwerpunkte gebildet (Abbildung 31, Tabelle 11).<br />

Förderung der Körperschaftswaldungen<br />

Von den rd. 6 500 bekannten Körperschaftswaldungen haben knapp 5 300 den Forstbehörden Betriebsleitung<br />

und -ausführung übertragen; lediglich 172 lassen nur die Betriebsleitung durch die Forstbehörden<br />

vornehmen. Das entspricht im ersten Fall etwa 230 000 ha, im zweiten Fall knapp 70 000 ha Fläche. Die<br />

Forstbehörden betreuen somit insgesamt 85 % der Körperschaftswaldfläche.<br />

Für Körperschaften mit eigenem Personal wurden zwischen 1999 und 2003 rd. 5,8 Mio. € an Personalkostenzuschüssen<br />

ausbezahlt.<br />

Förderung des Privatwaldes<br />

Im Zeitraum zwischen 1999 und 2002 wurden <strong>für</strong> die Privatwaldberatung rd. 73 Mio. € an finanziellen<br />

Fördermitteln ausbezahlt (Tabelle 11).<br />

Förderung der Forstbetriebsgemeinschaften<br />

Derzeit sind rd. 126 000 private und körperschaftliche <strong>Wald</strong>besitzer mit einer <strong>Wald</strong>fläche von<br />

1 210 000 ha auf freiwilliger Basis in 166 Forstbetriebsgemeinschaften zusammengeschlossen. Dies bedeutet,<br />

dass rd. 18 % aller <strong>Wald</strong>besitzer mit rd. 74 % der Privat- und Körperschaftswaldfläche in Forstbetriebsgemeinschaften<br />

vereint sind. Die Tätigkeit der Forstbetriebsgemeinschaften wurde durch finanzielle<br />

Zuwendungen zum Verwaltungsaufwand und zu überbetrieblichen Investitionen zwischen 1999 und 2003<br />

mit zusammen rd. 8,5 Mio. € gefördert. Die unterschiedlichen Zuwendungen bezüglich ihrer Höhe durch<br />

Land, Bund und EU <strong>für</strong> den Privat- und Körperschaftswald seit 1976 sind aus der Tabelle 12 und der Abbildung<br />

32 ersichtlich.<br />

Einführende Erläuterungen im Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> 2000 S. 125 ff und S. 139 ff.<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Die Ausführungen belegen, dass geeignete Instrumente zur Unterstützung der privaten und körperschaftlichen<br />

<strong>Wald</strong>besitzer in <strong>Bayern</strong> bestehen. Die Förderinstrumente zielen neben einer Erhaltung und Verbesserung<br />

des <strong>Wald</strong>zustandes auch auf die wirtschaftliche Stärkung der <strong>Wald</strong>besitzer ab. Insbesondere den<br />

forstwirtschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen kommen als Multiplikatoren im Sinne der „Hilfe zur<br />

Selbsthilfe“ eine bedeutende Rolle zu. Im Rahmen der Forstverwaltungsreform sollen diese die betriebliche<br />

Einzelberatung ihrer Mitglieder übernehmen und da<strong>für</strong> gestärkt und verlässlich gefördert werden.<br />

Mit den bestehenden Förderprogrammen wurde die Zielsetzung im Berichtszeitraum erreicht.<br />

KRITERIUM 2 SEITE 81


ZUKUNFT WALD<br />

Datenteil:<br />

Tabelle 11: Fördermaßnahmen <strong>für</strong> den Zeitabschnitt 1999/2003<br />

SEITE 82 KRITERIUM 2<br />

Maßnahme<br />

Einheiten Zuschuss in Euro an<br />

ha, lfm, fm, to Private Körperschaften<br />

<strong>Wald</strong>brandschäden.................................................... 10 42.973 2.347<br />

Vorerhebungen.......................................................... 58 3.539 0<br />

Boden-, Nadel-, Blattanalysen................................... 0 0<br />

Bodenbearbeitung ..................................................... 0 0 0<br />

Vorwald...................................................................... 12 6.509 5.225<br />

Räumen bei Zwangsumbau ...................................... 126 175.151 45.250<br />

Räumen nach Katastrophen...................................... 113 171.681 30.572<br />

Erstaufforstung .......................................................... 1.799 7.318.124 509.942<br />

Schnellwachsende Baumarten.................................. 2 2.390 0<br />

Billigsaaten, Billigpflanzungen................................... 2 2.020 0<br />

Verjüngung (NVJ) ...................................................... 4.677 2.494.283 2.182.422<br />

Verjüngung (Pflanzung/Saat) .................................... 427 709.989 692.767<br />

Wiederaufforstung ..................................................... 2.297 4.421.665 2.676.571<br />

Umbau ....................................................................... 399 810.196 630.289<br />

Umbau unter U/2 ....................................................... 183 533.387 295.299<br />

Unterbau.................................................................... 345 266.535 942.771<br />

Vorbau ....................................................................... 955 1.568.302 2.090.892<br />

Nachbesserung ......................................................... 41 95.310 55.660<br />

<strong>Wald</strong>randgestaltung................................................... 146.843 215.637 29.081<br />

Jungwuchspflege....................................................... 1.517 171.281 209.742<br />

Läuterung .................................................................. 2.531 319.204 323.986<br />

JD im Schutzwald...................................................... 57 6.923 12.824<br />

Düngung mit Kalkmehl .............................................. 3.143 110.124 1.002<br />

Düngung mit Kali, Magnesium .................................. 19 1.881 0<br />

Standorterkundung.................................................... 315.130 11.201.669 126.664<br />

Erstaufforstungsprämie ............................................. 47.092 10.241.174 233.525<br />

Abwehr von Larvenfraß ............................................. 362 9.923 7.579<br />

Abwehr rindenbrütender Insekten ............................. 1.056.232 2.403.374 564.476<br />

Schutzwaldbeihilfe..................................................... 221.826 3.848.308 442.213<br />

<strong>Wald</strong>lebensgemeinschaft .......................................... 802 15.374 37.785<br />

Verwaltungskosten Forstzusammenschlüsse ........... 7.604.518 122.592<br />

Investitionen Forstzusammenschlüsse. .................... 800.012 4.756<br />

<strong>Wald</strong>erschließung...................................................... 692.214 15.863.625 3.657.444<br />

Betriebskosten Nasslagerung ................................... 44.828 53.260 9.363<br />

Personalkosten KW................................................... 0 5.815.374<br />

Ausgleichszahlungen................................................. 248.110 0<br />

Forsteinrichtung KW.................................................. 0 5.686.356<br />

Aus- und Fortbildung / WBS...................................... 885.326 0<br />

Zinszuschüsse........................................................... 18.793 0<br />

Summe...................................................................... 72.751.661 27.445.517


Tabelle 12: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in <strong>Bayern</strong> (Stand Ende 2003)<br />

Forstdirektion<br />

Anzahl der<br />

Zusammenschlüsse<br />

Anzahl der Mitglieder<br />

Mitgliedsfläche<br />

in ha<br />

2002 2003 2002 2003 2002 2003<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Anteil an<br />

PW / KW -<br />

<strong>Wald</strong>-<br />

fläche *<br />

<strong>Wald</strong>besitzer<br />

*<br />

Oberbayern - 27 27 28.428 28.483 247.762 250.357 71 % 22 %<br />

Schwaben 21 21 20.556 20.848 182.827 185.684 91 % 26 %<br />

Niederbayern - 22 22 19.913 19.902 159.868 159.321 67 % 30 %<br />

Oberpfalz 29 28 18.067 18.257 180.683 180.348 64 % 14 %<br />

Oberfranken - 18 17 17.790 18.025 127.761 128.511 75 % 20 %<br />

Mittelfranken 16 16 16.813 16.597 136.910 139.469 84 % 22 %<br />

Unterfranken 38 35 4.446 3.829 172.865 171.217 75 % 30 %<br />

<strong>Bayern</strong> 171 166 126.013 125.941 1.208.676 1.214.907 74 % 18 %<br />

Abbildung 31: Beratungstätigkeit 1999/2003<br />

Beratungsstunden<br />

180000<br />

160000<br />

140000<br />

120000<br />

100000<br />

80000<br />

60000<br />

40000<br />

20000<br />

0<br />

1999 2000 2001 2002 2003<br />

FBG-Beratung<br />

Sammelberatung<br />

Einzelberatung<br />

KRITERIUM 2 SEITE 83


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 32: Zuwendungen des Freistaates <strong>Bayern</strong> seit 1976 an den Privat- und<br />

Körperschaftswald<br />

Mio. Euro<br />

140,0<br />

120,0<br />

100,0<br />

80,0<br />

60,0<br />

40,0<br />

20,0<br />

0,0<br />

1976<br />

SEITE 84 KRITERIUM 2<br />

1978<br />

1980<br />

1982<br />

1984<br />

1986<br />

1988<br />

1990<br />

1992<br />

1994<br />

1996<br />

1998<br />

2000<br />

2002<br />

EU<br />

Land<br />

Bund


Indikatoren Kennzahl<br />

16 Kataloge / Empfehlungen <strong>für</strong> die Baumartenwahl<br />

(auf Grundlage der Standortskartierung)<br />

17 Anteil der durch die Standortskartierung erfassten<br />

Fläche<br />

ZUKUNFT WALD<br />

S/<br />

R<br />

% S<br />

Ziel RWB 2000 und 2005:<br />

Die Standortserkundung (außerhalb des Hochgebirges) soll fortgeführt und deren Empfehlungen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Quellen:<br />

Jahresbericht der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jährlich<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 2.2.b: (Wieder-) Aufforstung mit standortangepassten Baumarten und Provenienzen.<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

Gesetzliche Regelungen etc. Zitat/Kurzbeschreibung<br />

Gesetz zur Förderung der bayerischen<br />

Landwirtschaft (LwFöG)<br />

Art. 1 Abs. 1 a) „... die Stellung der bayerischen Land- und Forstwirtschaft<br />

... in der Gesellschaft zu sichern.“<br />

Art. 1 Abs. 1 b) „... die Produktion qualitativ hochwertiger land- und<br />

forstwirtschaftlicher Erzeugnisse ... zu fördern.“<br />

Art. 1 Nr. 2 Bay<strong>Wald</strong>G „...einen standortgemäßen Zustand des <strong>Wald</strong>es zu bewahren oder<br />

wiederherzustellen...“<br />

Art. 19 Abs. 2 S. 1 Bay<strong>Wald</strong>G Untersuchung der <strong>Wald</strong>standorte gilt als Teil der Forstwirtschaftspläne<br />

und Forstbetriebsgutachten<br />

Art. 20, 22 Abs. 3 Bay<strong>Wald</strong>G Beihilfe zur Standorterkundung<br />

<strong>Wald</strong>bauliches Förderprogramm<br />

1995<br />

Beschreibung:<br />

Entscheidungen bei der Pflege und Nutzung des <strong>Wald</strong>es wirken über viele Generationen. Um so wichtiger<br />

ist eine fundierte Entscheidungsgrundlage, die es ermöglicht, dauerhaft einen stabilen, gesunden und naturnahen<br />

<strong>Wald</strong> aufzubauen. Die Standorterkundung stellt diese Grundlage dar. Sie macht Angaben über<br />

Klima, Nährstoffversorgung, Wasserhaushalt oder auch Gefahren <strong>für</strong> den <strong>Wald</strong> und gibt letztendlich die<br />

<strong>für</strong> den jeweiligen Standort geeigneten Baumarten an.<br />

Der gesamte Staatswald – mit Ausnahme der Standorte im Hochgebirge – ist bereits mit rd. 630.000 ha<br />

vollständig kartiert. Im Privat- und Körperschaftswald ist <strong>für</strong> über eine Million Hektar die Standortkartierung<br />

abgeschlossen.<br />

S<br />

KRITERIUM 2 SEITE 85


ZUKUNFT WALD<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Die langjährige finanzielle Förderung, die Kleinstwaldbesitzern die vollständigen Kosten <strong>für</strong> die Standortkartierung<br />

erstattet, laufen mit Ende der Programmplanung 2006 aus. Es ist zu erwarten, dass bis dahin<br />

<strong>für</strong> die verbleibenden rund 100.000 ha <strong>Wald</strong>flächen die Standortkartierung zumindest begonnen wird. Die<br />

Standortkartierung aller <strong>Wald</strong>flächen in <strong>Bayern</strong> – mit Ausnahme von Sonderstandorten - dürfte 2008 landesweit<br />

abgeschlossen sein. Die Zielsetzung wurde im Berichtszeitraum erreicht.<br />

Weiterführende Erläuterungen im Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> 2000 S. 129.<br />

SEITE 86 KRITERIUM 2


Indikator<br />

18 Abbaubare Betriebsmittel S<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Die neuesten Erkenntnisse werden <strong>für</strong> den Staatswald in Form von Anweisungen und Richtlinien und<br />

<strong>für</strong> den Privat- und Körperschaftswald auf dem Wege der Beratung und Fortbildung berücksichtigt.<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Betriebsmitteln soll gefördert werden.<br />

Quelle:<br />

Angaben des <strong>Bayerische</strong>n Staatsministeriums <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 2.2.b: Auslaufen von Öl und Abfallentsorgung vermeiden.<br />

Bezug zu Wien Indikator:<br />

Beschreibung:<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Regelungen zur Vermeidung von Schäden durch Öl<br />

Aus Gründen des Umweltschutzes wurden alle Forstämter zum Schutze der <strong>Wald</strong>böden bereits Anfang<br />

1987 angewiesen, <strong>für</strong> staatliche Motorsägen anerkannt umweltfreundliche Kettenschmieröle auf pflanzlicher<br />

Basis und <strong>für</strong> staatliche Maschinen mit Hydraulikanlagen umweltfreundliches Hydrauliköl zu verwenden.<br />

Diese Öle tragen das Prüfzeichen des „Blauen Engels“, das durch das Umwelt-Bundesamt vergeben<br />

wird. Darüber hinaus wurden <strong>für</strong> den Einsatz von Unternehmern im bayerischen Staatswald nach<br />

einem Beschluss des <strong>Bayerische</strong>n Landtags vom 28.11.1996, Drs. 13/6607 zusätzliche Vertragsbedingungen<br />

festgelegt. Sie enthalten unter der Ziffer 4 „Eingesetze Arbeitsmittel“ folgenden Passus:<br />

„Für Verlustschmierungen, insbesondere die Kettenschmierung von Motorsägen, dürfen ausschließlich biologisch schnell abbaubare<br />

Öle verwendet werden. Zur Vermeidung von Umweltschäden durch einen ungehinderten Austritt von Hydraulikflüssigkeiten<br />

oder Schmiermitteln dürfen nur in technisch einwandfreien Zustand befindliche Maschinen und Geräte zum<br />

Einsatz kommen. Weiterhin sind beim Einsatz stets geeignete Bindemittel und Auffanggefäße in ausreichendem Umfang<br />

mitzuführen. ...“<br />

Selbst bei Klein-Selbstwerbern sind die staatlichen Revierleiter jedoch im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion<br />

angewiesen, kein Holz an Selbstwerber mit untauglichen Arbeitsmitteln zu verkaufen.<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Im Staatswald sind o.g. Empfehlungen und Regelungen verbindlich. Es kann daher davon ausgegangen<br />

werden, dass <strong>für</strong> Verlustschmierungen auf der gesamten Staatswaldfläche ausschließlich biologisch abbaubare<br />

Öle verwendet werden.<br />

Die dargestellten Grundsätze stellen auch Grundlage <strong>für</strong> die staatliche Beratung des Privat- und Körperschaftswaldes<br />

dar.<br />

Die Zielsetzungen wurden im Berichtszeitraum somit erreicht.<br />

S/<br />

R<br />

KRITERIUM 2 SEITE 87


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator Kennzahlen<br />

SEITE 88 KRITERIUM 2<br />

19 Eingesetzte Pflanzenschutzmittel L/ Mittel<br />

ha/ Mittel<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Die neuesten Erkenntnisse werden <strong>für</strong> den Staatswald in Form von Anweisungen und Richtlinien und<br />

<strong>für</strong> den Privat- und Körperschaftswald auf dem Wege der Beratung und Fortbildung berücksichtigt.<br />

Pflanzenschutzmittel sollen in geringst möglichen Umfang eingesetzt werden..<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Pflanzenschutzmittel sollen in geringst möglichen Umfang eingesetzt werden.<br />

Quellen:<br />

Grundsätze <strong>für</strong> den <strong>Wald</strong>schutz im <strong>Bayerische</strong>n Staatswald<br />

Pflanzenschutzmittelverzeichnis der Biologischen Bundesanstalt<br />

der aktuelle Datenstand ist über die Homepage der BBA www.bba.de verfügbar.<br />

Angaben der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

Angaben BayWa<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 2.2.c: Einsatz von Pestiziden und Herbiziden auf ein Mindestmaß reduzieren.<br />

Nr. 5.2.b: Besondere Sorgfalt und Vermeidung von Chemikalieneinsatz auf <strong>Wald</strong>flächen mit Wasserschutzfunktion.<br />

Beschreibung:<br />

Regelungen zum Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten<br />

Regelungen zum Einsatz von Pestiziden finden sich u.a. im Pflanzenschutzgesetz einschließlich zugehöriger<br />

Verordnungen und Bekanntmachungen, dem <strong>Bayerische</strong>n Naturschutzgesetz und dem <strong>Bayerische</strong>n<br />

Wassergesetz. Des Weiteren bestehen Regelungen zum Schutz der Bienen. Sie haben alle zum Ziel, den<br />

Einsatz von Pflanzenschutzmittel auf eine Minimum zu begrenzen. § 6 PflschG verpflichtet den <strong>Wald</strong>besitzer<br />

beispielsweise dazu, die Grundsätze der guten fachlichen Praxis bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

zu beachten.<br />

Für den Staatswald wurden darüber hinaus „Grundsätze <strong>für</strong> den <strong>Wald</strong>schutz im <strong>Bayerische</strong>n Staatswald“<br />

erarbeitet, die <strong>für</strong> den Staatswald verbindlich sind und Grundlage bei der Beratung der Privat- und Körperschaftswälder<br />

darstellen.<br />

Pflanzenschutzmittelverzeichnis<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Auswahl von Pflanzenschutzmitteln in <strong>Bayern</strong> ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis,<br />

Teil 4 Forst, der Biologischen Bundesanstalt (BBA). Es enthält alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel und<br />

wird auf der Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse laufend aktualisiert.<br />

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) soll im Rahmen einer naturnahen Forstwirtschaft<br />

auf absolute Notfälle beschränkt werden. Die Ausbringungsmenge von Herbiziden und Fungiziden<br />

im Staatswald ist seit 1970 stark zurückgegangen. Seit 1997 wurden keine Herbizide und Fungizide mehr<br />

ausgebracht und mit Einführung der neuen <strong>Wald</strong>baugrundsätze im Jahr 2002 wurde ihr Einsatz generell<br />

verboten. Insektizide werden nur in Ausnahmefällen bei bestandsbedrohendem Befall eingesetzt. Aufgrund<br />

der meist zyklischen Massenvermehrung von Insekten ist auch der Insektizideinsatz durch sprung-<br />

S/<br />

R<br />

S


ZUKUNFT WALD<br />

hafte Veränderungen gekennzeichnet. In den letzten 5 Jahren konnte im Staatswald auf den Einsatz von<br />

Insektiziden weitgehend verzichtet werden (Abbildung 33).<br />

Neue Zahlen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Privat- und Körperschaftswald liegen nicht vor.<br />

Nach Angaben der BayWa, die den Großteil des Vertriebes von Pflanzenschutzmitteln in <strong>Bayern</strong> an private<br />

Kunden abwickelt, nehmen die Verkaufsmengen seit Jahren ebenfalls stetig ab. Es ist daher davon<br />

auszugehen, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln insgesamt deutlich reduziert wurde.<br />

Sehr deutlich spürbar wurde ein Nachteil des äußerst geringen Pflanzenschutzmittel-Einsatzes im <strong>Wald</strong>:<br />

Aufgrund des geringen Umsatzes und der hohen Entwicklungs-/ Zulassungskosten sind bei einer Reihe<br />

von Pflanzenschutzmittel die Zulassungen abgelaufen und die Hersteller verzichten auf eine Neuzulassung.<br />

Im Kalamitätsfall kann es vorkommen, dass kein oder kein waldverträgliches Pflanzenschutzmittel<br />

zur Verfügung steht. So geschehen bei der Schwammspinner- und Eichenprozessionsspinner-Gradation<br />

2004 in Unter- und Mittelfranken. Die Begleitwirkungen von KARATE auf die übrige Insektenfauna erscheinen<br />

aus forstlicher Sicht unvertretbar stark. Auf massives Betreiben des Staatsministeriums <strong>für</strong><br />

Landwirtschaft und Forsten wurden Nomolt (im Wege der Lückenindikation) genehmigt sowie Dimilin,<br />

das aufgrund langjähriger Erfahrung als das verträglichste wirksame Pflanzenschutzmittel gilt, vom Bundesamt<br />

<strong>für</strong> Verbraucherschutz und Lebensmittelkontrolle (BVL) wieder zugelassen. Die tatsächliche Verfügbarkeit<br />

am Markt hängt nunmehr von den Herstellern ab.<br />

Zu den wichtigsten und wirksamsten Maßnahmen gehört auch weiterhin die Beratung der betroffenen<br />

<strong>Wald</strong>besitzer über Art und Umfang der <strong>Wald</strong>schutz-Risiken und mögliche Abhilfemaßnahmen. Subsidiär<br />

hierzu erfolgt zum Schutz der Wälder und des Eigentums der benachbarten <strong>Wald</strong>besitzer aber notfalls<br />

auch der Einsatz hoheitlicher Mittel (Anordnung der Bekämpfung, Androhung und ggf. Durchführung<br />

der Ersatzvornahme).<br />

Die staatliche Förderung der insektizidfreien Borkenkäfer-Bekämpfung wurde im März 2004 neu geregelt.<br />

<strong>Wald</strong>besitzer erhalten 2 € (im Schutzwald 6 €) pro Festmeter Stammholz bzw. Kronenholz <strong>für</strong> Entrindung,<br />

Abtransport oder sonstige insektizidfreie Behandlung der eingeschlagenen Fichten.<br />

Hinsichtlich der "urbanen <strong>Wald</strong>besitzer" setzen die Forstbehörden auf logistische Verbesserungen (z.B.<br />

elektronisches <strong>Wald</strong>verzeichnis) und gezielte Informationsarbeit, insbesondere auch in Medien, die von<br />

der Gesamtbevölkerung bzw. von der städtischen Bevölkerung wahrgenommen werden.<br />

Die <strong>Wald</strong>schutz-Informationen auf dem Internet-Portal der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung wurden<br />

systematisch ausgebaut, v. a. zu Borkenkäfer, <strong>Wald</strong>brandgefahr, Erlen-Phytophtora oder Mäuseschäden.<br />

Eine deutliche fachliche Verbesserung verspricht das landesweite Borkenkäfer-Monitoringsystem, das<br />

die LWF im Frühjahr 2004 aufbaut hat. Durch eine kontinuierliche Beobachtung der Populationsdynamik<br />

wird insbesondere die Kontrolle der Wälder und Aufarbeitung der befallenen Bäume wesentlich effektiver<br />

ablaufen als bisher.<br />

Hinsichtlich der Erlen-Phytophtora wurden große Anstrengungen unternommen zur Erhebung der<br />

Verbreitung, zur Forschung sowie zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung.<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist über alle <strong>Wald</strong>besitzarten seit Jahren stark rückläufig. Dieser<br />

Trend wird sich sicherlich aufgrund der Bewusstseinsänderung vieler <strong>Wald</strong>besitzer und einer aufklärenden<br />

Beratung durch die Forstämter und durch die PEFC Zertifizierung auf das notwendigste Maß weiter fortsetzen.<br />

In Kalamitätsphasen erfolgt der flächige Einsatz weiterhin nur unter wissenschaftlicher Betreuung<br />

und Beratung durch die <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft (LWF). Die Zielsetzungen konnten<br />

im Berichtszeitraum umgesetzt werden.<br />

KRITERIUM 2 SEITE 89


ZUKUNFT WALD<br />

Datenteil:<br />

Abbildung 33: Pflanzenschutzmitteleinsatz im Staatswald (ohne Schutz des liegenden Holzes)<br />

(Quelle: LWF-Bericht 39)<br />

SEITE 90 KRITERIUM 2<br />

Die Ausbringungsmenge an Pflanzenschutzmitteln ist stark zurückgegangen<br />

Behandelte Fläche in ha<br />

8000<br />

6000<br />

4000<br />

2000<br />

0<br />

Herbizide<br />

Insektizide<br />

Fungizide<br />

1970 1975 1981 1986 1996 1998 2000 2002<br />

Indikator Kennzahlen<br />

20 Eingesetzte Düngemittel kg/Mittel<br />

ha/ Mittel<br />

Ziel RWB 2000 und 2005:<br />

Düngung im <strong>Wald</strong> soll auf das standörtlich notwendige Maß beschränkt bleiben. Sie wird daher nur im<br />

konkreten Bedarfsfall auf der Basis einer fachgutachterlichen Beurteilung durchgeführt.<br />

Quelle:<br />

Angaben des <strong>Bayerische</strong>n Staatsministeriums <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jährlich<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 2.2.d: Einsatz von Düngemitteln kontrolliert und umweltverträglich.<br />

Beschreibung:<br />

Siehe hierzu die grundsätzlichen Aussagen unter Indikator 12.<br />

S/<br />

R<br />

S


ZUKUNFT WALD<br />

Kriterium 3: Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder<br />

(Holz- und Nichtholz)<br />

Indikator Kennzahlen<br />

S/<br />

R<br />

21 Verhältnis Zuwachs – Nutzung Fm/ha S<br />

Ziel:<br />

Siehe Indikator 4<br />

Quellen:<br />

– BWI II<br />

– Stand der Fällung gegenüber den Hiebssätzen (<strong>für</strong> den Staatswald)<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

– BWI 10 – 20 Jahre (zurzeit ca. 15 Jahre, je nach Bedarf)<br />

– jährlich (bei Stand der Fällung)<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 1.2.a: Ausgleich zwischen den Ernte- und Zuwachsraten sichern.<br />

Nr. 3.2.c: Erntemenge von Holz- und Nichtholzprodukten darf nachhaltiges Maß nicht überschreiten<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 3.1<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

Gesetzliche Regelungen etc. Zitat/Kurzbeschreibung<br />

Art. 1 Nr. 4 Bay<strong>Wald</strong>G 4. die Erzeugung von Holz und anderen Naturgütern durch eine<br />

nachhaltige Bewirtschaftung des <strong>Wald</strong>es zu sichern und zu erhöhen.<br />

Art. 14 Bay<strong>Wald</strong>G Sachgemäße Bewirtschaftung des <strong>Wald</strong>es<br />

Art. 18 Bay<strong>Wald</strong>G Vorbildliche Bewirtschaftung des Staatswaldes<br />

Art. 19 Bay<strong>Wald</strong>G Vorbildliche Bewirtschaftung des Kommunalwaldes<br />

Beschreibung:<br />

Nahezu 33 Millionen Kubikmeter Holz sind seit der letzten Bundeswaldinventur jährlich zugewachsen;<br />

dies entspricht einem Holzzuwachs je Hektar <strong>Wald</strong>fläche von durchschnittlich 13 Kubikmeter im Jahr<br />

(Abbildung 34). Pro Sekunde wächst in <strong>Bayern</strong>s Wäldern 1 Kubikmeter Holz. Jedem Einwohner <strong>Bayern</strong>s<br />

stehen damit pro Jahr rund 2,5 Kubikmeter Holz aus heimischen Wäldern zur Verfügung.<br />

Als Ursache <strong>für</strong> den – im Vergleich zu den Prognosen früherer Jahre – überraschend hohen Holzzuwachs<br />

werden vielfältige Gründe genannt: Eine längere Vegetationsperiode, die Einstellung früherer Übernutzungen<br />

von <strong>Wald</strong> und Boden sowie hohe Stickstoffeinträge aus der Luft, die als Dünger <strong>für</strong> die Bäume<br />

wirken, tragen zu der hohen Wuchsleistung der Wälder bei. Zuviel Stickstoff kann aber auch negative Folgen<br />

haben, z. B. Bodenversauerung und Nährstoffmangel. Ob und wie lange unsere Wälder auf dem hohen<br />

Niveau weiter wachsen, kann derzeit allerdings noch nicht abgeschätzt werden.<br />

Etwa zwei Drittel der in <strong>Bayern</strong>s Wäldern jährlich zuwachsenden Holzmenge (ca. 20 Millionen Kubikmeter)<br />

wurden genutzt; der Rest verblieb im <strong>Wald</strong> (Abbildung 35). Ohne das Prinzip der Nachhaltigkeit zu<br />

gefährden, könnte daher noch deutlich mehr von dem vielseitigen und umweltfreundlichen Rohstoff Holz<br />

geerntet werden, als dies momentan der Fall ist.<br />

KRITERIUM 3 SEITE 91


ZUKUNFT WALD<br />

Allerdings ist nicht jeder Zuwachs auch nutzbar: Zu hohe Erntekosten in schwer zugänglichen Lagen,<br />

rechtliche Einschränkungen z. B. in Schutzgebieten, aber auch mangelnde Absatzmöglichkeiten führen<br />

dazu, dass Holz im <strong>Wald</strong> verbleibt.<br />

Bei Fichte und Kiefer wurde der überwiegende Teil des Zuwachses entnommen (Abbildung 36). Bei Buche<br />

und Eiche verblieb der weitaus größte Teil des Zuwachses im <strong>Wald</strong>. Der Überblick über Entnahme<br />

und Zuwachs bei Fichte nach Durchmesserklassen zeigt, dass in den Klassen zwischen 10 bis 60 cm<br />

Durchmesser der Zuwachs in weitgehend gleichmäßigem Anteil entnommen wurde (Abbildung 37).<br />

Gleichgewicht zwischen Holzzuwachs und Holzentnahmen während der letzten zehn<br />

Jahre am Beispiel des bayerischen Staatswaldes<br />

Der aktuelle jährliche Holzzuwachs im Staatswald liegt in einer Größenordnung von 6 Mio. m3 (8,3 fm/ha<br />

und Jahr). Etwa 0,8 Mio. m3 oder knapp 15 % des Gesamtzuwachses werden im Alpenraum geleistet.<br />

Dort sind die Nutzungsmöglichkeiten insbesondere durch schwierige Geländeverhältnisse aber auch<br />

durch sonstige Einschränkungen begrenzt. In den im Gebirge gelegenen Staatswäldern wird deshalb nur<br />

knapp die Hälfte des Zuwachses genutzt. Anders ist die Situation im Flachland, wo der nutzbare Zuwachs<br />

bereits weitgehend ausgeschöpft wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es auch hier viele Bereiche<br />

gibt, die aufgrund von rechtlichen (z. B. Schutzgebiete) oder standörtlichen (z. B. steile Einhänge, Felskuppen)<br />

Einschränkungen nicht oder nur teilweise nutzbar sind. Altholzinseln oder Totholz, das zur Erhöhung<br />

der biologische Vielfalt im <strong>Wald</strong> belassen wird, sind ein weiteres Beispiel <strong>für</strong> Zuwachs, der im<br />

<strong>Wald</strong> verbleibt. Und oftmals gebietet es schon die wirtschaftliche Vernunft, in Bereichen mit hohen Bringungskosten<br />

und/oder schlechten Holzqualitäten extensiv zu wirtschaften und den Zuwachs nicht vollständig<br />

zu nutzen. Damit wird deutlich, dass Gesamtzuwachs und nutzbarer Zuwachs nicht gleichgesetzt<br />

werden dürfen. Kein Forstbetrieb, der mit naturnahen Wäldern arbeitet kann den Gesamtzuwachs vollständig<br />

nutzen. Bei der Einschlagshöhe der letzten 5 Jahre blieb die Nachhaltigkeit der Holznutzung aber<br />

auch unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte voll gewahrt (Abbildung 38).<br />

SEITE 92 KRITERIUM 3


Datenteil:<br />

Abbildung 34: Jährlicher Holzzuwachs nach Baumartengruppen (Quelle: LWF, 2004)<br />

m 3 je Hektar und Jahr<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Eiche<br />

9<br />

Buche<br />

Jährlicher Holzzuwachs nach Baumartengruppen<br />

13<br />

AlLH<br />

10<br />

ALN<br />

7<br />

Fichte<br />

17<br />

Tanne<br />

16<br />

Douglasie<br />

Abbildung 35: Vorratsentnahme in Prozent vom Zuwachs (Quelle: LWF, 2004)<br />

Vorratsentnahme in Prozent vom Zuwachs<br />

39%<br />

61%<br />

17<br />

Nutzung<br />

Kiefer<br />

9<br />

im <strong>Wald</strong><br />

verbleibender<br />

Zuwachs<br />

ZUKUNFT WALD<br />

13<br />

KRITERIUM 3 SEITE 93


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 36: Zuwachs und Nutzung bei den Baumartengruppen Fichte, Kiefer,<br />

Buche, Eiche (Quelle: verändert aus LWF, 2004)<br />

m³/ha*a<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

SEITE 94 KRITERIUM 3<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

17<br />

Zuwachs und Nutzung bei den Baumartengruppen Fi, Ki, Bu, Ei<br />

12<br />

9<br />

6<br />

Fi Ki Bu Ei<br />

13<br />

Baumartengruppen<br />

Abbildung 37: Zuwachs und Nutzung der Fichte nach Durchmesserklassen<br />

(Quelle: verändert aus LWF, 2004)<br />

m³/ha*a<br />

5,0<br />

4,5<br />

4,0<br />

3,5<br />

3,0<br />

2,5<br />

2,0<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,5<br />

0,0<br />

0,2<br />

von 7,0<br />

bis 9,9<br />

cm<br />

2,8<br />

1,7<br />

von 10,0<br />

bis 19,9<br />

cm<br />

Zuwachs und Nutzung bei Fi nach Durchmesserklassen<br />

4,4<br />

3,1<br />

von 20,0<br />

bis 29,9<br />

cm<br />

4,4<br />

3,4<br />

von 30,0<br />

bis 39,9<br />

cm<br />

2,9<br />

2,2<br />

von 40,0<br />

bis 49,9<br />

cm<br />

1,3<br />

0,9<br />

4<br />

von 50,0<br />

bis 59,9<br />

cm<br />

Durchmesserklassen<br />

0,4<br />

0,3<br />

von 60,0<br />

bis 69,9<br />

cm<br />

9<br />

3<br />

0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

von 70,0<br />

bis 79,9<br />

cm<br />

von 80,0<br />

bis 89,9<br />

cm<br />

Zuwachs<br />

Nutzung<br />

Zuwachs<br />

Nutzung<br />

ab 90 cm


Abbildung 38: Zuwachs und Nutzung (Mittelwert von 5 Jahren) im Staatswald.<br />

(Quelle: LWF-Bericht 39)<br />

Die Nachhaltigkeit bleibt trotz höherer Nutzungen gewahrt<br />

m3/ha, Jahr<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Nutzungseinschränkungen<br />

Zuwachs Nutzung 98-<br />

02<br />

Zuwachs<br />

Flachland Alpenraum<br />

Nutzung 98-<br />

02<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 3 SEITE 95


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator Kennzahlen<br />

22 Wert und Menge des vermarkteten Rundholzes<br />

Quellen:<br />

• <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jährlich<br />

SEITE 96 KRITERIUM 3<br />

Euro/fm<br />

Fm differenziert nach Sortimentsgruppen<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 3.1.a: Planung:, Erzeugung eines Sortiments von Holz- und Nichtholzprodukten sowie Dienstleistungen<br />

nachhaltig sichern.<br />

Nr. 3.1.b: Planung: solide wirtschaftliche Leistung erbringen und neue Märkte <strong>für</strong> alle relevanten Waren<br />

und Dienstleistungen berücksichtigen.<br />

Nr. 3.2.a: Breites Spektrum an erzeugten Waren und Dienstleistungen gewährleisten.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 3.2<br />

Beschreibung:<br />

1. Wert des vermarkteten Rundholzes<br />

Aktuelles im Zeitraum 1999 bis 2003<br />

Der Holzmarkt wurde vom Sturm Lothar Weihnachten 1999 erheblich gestört: in ganz <strong>Bayern</strong> fielen ca.<br />

4,3 Mio. fm Kalamitätsholz an, wovon allein in Schwaben ca. 2,9 Mio. fm zu verzeichnen waren. Gleichzeitig<br />

hielt die Konjunkturschwäche im Bausektor, insbesondere beim Ein- und Zweifamilienhausbau an,<br />

so dass neben fallenden Absatzmöglichkeiten auch die Holzpreise unter Druck gerieten. Durch den zweiten<br />

Irakkrieg und den starken Euro brachen zusätzlich die außereuropäischen Absatzmärkte stark ein.<br />

Ausweichmöglichkeiten am Schnittholzmarkt in den Export sowie eine leichte Sonderkonjunktur <strong>für</strong> Verpackungsware<br />

führten nur bedingt zu einer Entspannung im Folgejahr.<br />

Aufgrund der unter den Erwartungen bleibenden Käferholzanfälle stellte sich beim Fichtenstammholz ab<br />

2001 eine leichte Erholung der Preisentwicklung bis in die Verkaufsaison 2002 ein. Der Sägebedarf musste<br />

mit Frischholzeinkäufen gedeckt werden. Die sommerlichen „Jahrhunderttemperaturen“ in 2003 brachten<br />

allerdings ab August zunehmend Käferhölzer auf den Markt, wodurch nochmals ein Preisverfall von rund<br />

15 % zu verzeichnen war.<br />

Der Absatz von Buchenstammholz ist seit Jahren mengen- und preismäßig rückläufig. Eine Erholung in<br />

diesem Marksegment zeichnet sich noch nicht ab. Ähnliche Entwicklungen finden sich bei der „Bauholzkiefer“.<br />

Lediglich die Eiche verzeichnet steigende Absatzmengen und Preise.<br />

Im Zellstoff- und Holzwerkstoffindustriesektor war aufgrund der anhaltend schwierigen Erlössituation<br />

das Aufkommen ebenfalls rückläufig. Alternative Absatzwege, insbesondere die energetische Verwertung,<br />

wurden von der Anbieterseite konsequent vorangetrieben. Dies führte in jüngster Zeit zu deutlichen<br />

Preisaufschlägen im Industrieholzbereich.<br />

Entwicklung von Holzpreisen<br />

Im folgenden Datenteil wird am Beispiel der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung die Entwicklung der<br />

Holzpreise dargestellt.<br />

Weiterführende Erläuterungen im regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> 2000 S. 151 ff.<br />

S/<br />

R<br />

R


Datenteil:<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 39: Entwicklung der Holzpreise (ohne MWSt.) der <strong>Bayerische</strong> Staatsforstverwaltung<br />

€/fm<br />

(bei IS<br />

€/rm)<br />

Entwicklung der Holzpreise (ohne MWSt.) der <strong>Bayerische</strong>n<br />

Staatsforstverwaltung<br />

150,00<br />

100,00<br />

50,00<br />

0,00<br />

1953<br />

1955<br />

1957<br />

1959<br />

1961<br />

1963<br />

1965<br />

1967<br />

1969<br />

1971<br />

1973<br />

1975<br />

1977<br />

1979<br />

1981<br />

1983<br />

1985<br />

1987<br />

1989<br />

1991<br />

1993<br />

1995<br />

1997<br />

1999<br />

2001<br />

2003<br />

Jahre<br />

Bu L B 3b, ue Fi H4, e Kie L B 2b,e Fi IS N<br />

KRITERIUM 3 SEITE 97


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 40: <strong>Bayerische</strong> Staatsforstverwaltung Entwicklung der Holzpreise – Stammholz<br />

Euro/fm<br />

(ohne MWSt)<br />

SEITE 98 KRITERIUM 3<br />

200<br />

180<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Bayer. Staatsforstverwaltung<br />

Entwicklung der Holzpreise - Stammholz<br />

Regieverkauf, unentrindet, frei Strasse, einschl. Zwangseinschläge<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

Abbildung 41: <strong>Bayerische</strong> Staatsforstverwaltung Entwicklung der Holzpreise –<br />

Industrieholz lang<br />

€/fm<br />

(ohne MWSt)<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

Bayer. Staatsforstverwaltung<br />

Entwicklung der Holzpreise - Industrieholz lang<br />

Regieverkauf, unentrindet, frei Strasse, einschl. Zwangseinschläge<br />

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

Fichte Kiefer Buche Eiche<br />

Eiche<br />

Buche<br />

Fichte<br />

Kiefer


Abbildung 42: Durchschnittserlöse (Euro/fm) der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

€/fm (o. MWSt.)<br />

90,00<br />

80,00<br />

70,00<br />

60,00<br />

50,00<br />

40,00<br />

30,00<br />

20,00<br />

10,00<br />

0,00<br />

Durchschnittserlöse (€/fm) der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverw altung<br />

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

ZUKUNFT WALD<br />

VerkR<br />

VerkR + SW<br />

2. Menge des vermarkteten Rundholzes<br />

Da <strong>für</strong> den gesamten Privatwald in <strong>Bayern</strong> nur Schätzgrößen zur Verfügung stehen wird am Beispiel des<br />

Staatswaldes die verkaufte Holzmenge bis einschließlich 2002 im Datenteil dargestellt.<br />

Der „Jahrhundertsommer“ 2003 führte zu erheblichen Belastungen <strong>für</strong> den <strong>Wald</strong> und speziell <strong>für</strong> den<br />

Holzmarkt. Vor allem die durch Wassermangel und Fruktifikation geschwächten Fichten waren in der<br />

Folge einem Ansturm von Borkenkäfern ausgesetzt. Besonders prekär wurde die Lage in Teilen des Tertiären<br />

Hügellandes, der Münchner Schotterebene, im westlichen Mittel –und nördlichen Oberfranken.<br />

Insgesamt fielen Dürre und Käfer allein im Staatswald eine knappe Million Festmeter Fichte zum Opfer.<br />

Der Rundholzmarkt reagierte darauf mit deutlichen Preisabschlägen.<br />

Für 2004 ist keine Entspannung der Lage zu erwarten. Um noch größere Schäden zu vermeiden sind<br />

Forstleute und <strong>Wald</strong>besitzer weiterhin zu größter Aufmerksamkeit und Anstrengung im Einsatz gegen<br />

den Borkenkäfer gezwungen.<br />

KRITERIUM 3 SEITE 99


ZUKUNFT WALD<br />

Datenteil:<br />

Abbildung 43: Staatswald <strong>Bayern</strong> Holzeinschlag<br />

1.000 fm<br />

9.000<br />

8.000<br />

7.000<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

SEITE 100 KRITERIUM 3<br />

Staatswald <strong>Bayern</strong><br />

Holzeinschlag<br />

Nadel- und Laubholz: Stammholz / Industrieholz / Restholz<br />

1980<br />

1981<br />

1982<br />

1983<br />

1984<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

Abbildung 44: Staatswald <strong>Bayern</strong> Holzeinschlag nach Baumartengruppen<br />

fm<br />

9.000.000<br />

8.000.000<br />

7.000.000<br />

6.000.000<br />

5.000.000<br />

4.000.000<br />

3.000.000<br />

2.000.000<br />

1.000.000<br />

0<br />

Staatsw ald <strong>Bayern</strong><br />

Holzeinschlag nach Baumartengruppen<br />

(ab 2002 Unternehmen <strong>Bayerische</strong> Staatsforsten)<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

Nd-/Lb-Restholz<br />

Lb-Industrieholz<br />

Lb-Stammholz<br />

Nd-Industrieholz<br />

Nd-Stammholz<br />

Ei<br />

Bu, soLbh<br />

Kie/Lä/Str<br />

Fi/Ta/Dgl


Abbildung 45: Staatswald <strong>Bayern</strong> Holzeinschlag 2003 nach Forstdirektionen und<br />

Baumartengruppen<br />

fm<br />

2.500.000<br />

2.000.000<br />

1.500.000<br />

1.000.000<br />

500.000<br />

0<br />

Oberbayern-<br />

Schwaben<br />

Staatswald <strong>Bayern</strong><br />

Holzeinschlag 2003<br />

nach Forstdirektionen und Baumartengruppen<br />

Niederbayern-<br />

Oberpfalz<br />

Forstdirektionen<br />

Oberfranken-<br />

Mittelfranken<br />

Ei<br />

Unterfranken<br />

Bu/so.Lbh<br />

Kie/Lä/Str<br />

Fi/Ta/Dgl<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 3 SEITE 101


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator Kennzahlen<br />

23 Wert und Menge der vermarkteten Nicht-<br />

Holzprodukte<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Die Bewertung und zunehmende Vermarktung der bisher unentgeltlich zur Verfügung gestellten Leistungen<br />

des <strong>Wald</strong>es wird angestrebt.<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Wert und Menge der vermarkteten Nichtholzprodukte sollen gesteigert werden.<br />

Quellen:<br />

• Jahresbericht der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

• Angaben des <strong>Bayerische</strong>n <strong>Wald</strong>besitzerverbandes<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jährlich<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 3.1.a: Planung:, Erzeugung eines Sortiments von Holz- und Nichtholzprodukten sowie Dienstleistungen<br />

nachhaltig sichern.<br />

Nr. 3.1.b: Planung: solide wirtschaftliche Leistung erbringen und neue Märkte <strong>für</strong> alle relevanten Waren<br />

und Dienstleistungen berücksichtigen.<br />

Nr. 3.2.a: Breites Spektrum an erzeugten Waren und Dienstleistungen gewährleisten.<br />

Nr. 3.2.c: Forsterzeugnisse optimal nutzen und auf angemessene Nährstoffentnahme achten.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 3.3<br />

Beschreibung:<br />

Wert und Menge der vermarkteten Nicht-Holzprodukte<br />

Die Nicht-Holzprodukte tragen i.W. nur bei größeren Forstbetrieben nachhaltig zum Betriebsertrag bei.<br />

Die überwiegende Anzahl der Kleinstprivatwaldbesitzer hat aufgrund der geringen Flächenausstattung<br />

nicht die Möglichkeit, dauerhaft diese Produkte marktfähig bereit zu stellen. In größeren Forstbetrieben,<br />

wie z. B. in einzelnen staatlichen Forstämtern oder Kommunen kann dieses Segment durchaus eine bedeutende<br />

Größenordnung annehmen (z. B. Abbau von Bodenschätzen, Vermietungen, Verpachtung).<br />

Die Bewertung von Nicht-Holzprodukten eines Forstbetriebes erfolgt i.d.R. nur <strong>für</strong> Nebennutzungen,<br />

Jagd sowie weiteren Zuschüssen. Im Folgenden werden daher nur die monetär bewertbaren Produkte herangezogen.<br />

Privat- und Körperschaftswald<br />

Für den Privat- und Körperschaftswald können Daten zum Erlös von Nicht- Holzprodukten aus den Erhebungen<br />

des Testbetriebsnetzes herangezogen werden. Für das Wirtschaftsjahr 2003 gilt erstmals ein<br />

neues Erhebungsverfahren im Testbetriebsnetz Forstwirtschaft. Dabei wird sowohl die Ertrags- als auch<br />

die Aufwandseite in unterschiedliche Produktbereiche gegliedert. Produktbereich (PB 1) umfasst das<br />

Kerngeschäft „Produktion von Holz und anderen Erzeugnissen“. Die weiteren Produktionsbereiche sind<br />

„Schutz und Sanierung“ (PB 2), „Erholung und Umweltbildung“ (PB 3), „Leistungen <strong>für</strong> Dritte“ (PB 4)<br />

sowie „Hoheitliche und sonstige behördliche Aufgaben“ (PB 5). Die Abbildungen 46 und 47 zeigen, dass<br />

der Anteil von sonstigen Erträgen im PB 1 am Betriebsertrag im Privatwald 7 % und im Körperschafts-<br />

SEITE 102 KRITERIUM 3<br />

S/<br />

R<br />

S


ZUKUNFT WALD<br />

wald 9 % <strong>für</strong> das Jahr 2003 ausmachen. Die erstmalig erfassten Produktionsbereiche PB 2 bis PB 5 erreichen<br />

im Privatwald lediglich 1 %, im Körperschaftswald dagegen erwartungsgemäß mit 5 % einen deutlich<br />

höheren Wert.<br />

Staatswald<br />

Im Jahr 2000 hat das Unternehmen <strong>Bayerische</strong> Staatsforsten ein neues Rechnungswesen auf der Grundlage<br />

der kaufmännischen Buchführung eingeführt (FORIS). Damit hat sich die Transparenz deutlich verbessert.<br />

Erfolgsneutrale Positionen, wie interne Unternehmerleistungen oder Eigennutzung von Gebäuden<br />

werden gesondert erfasst. Rechnerische Verschiebungen sind die Folge, der Holzerlös hat dadurch<br />

nur noch einen Anteil von 84 % (früher 90 %) (Abbildungen 48 und 49).<br />

Im Bereich der Nebennutzungen wurde dabei nach einem Maximum im Jahr 2000 durch die rückläufige<br />

Baukonjunktur in den letzten beiden Jahren ein etwas geringeres Ergebnis eingefahren, die Einnahmen<br />

aus Jagd und Fischerei blieben dagegen in etwa konstant.<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Ein direkter Bezug dieser Zielsetzung zum Indikator 23 besteht nicht. Das Ziel aus dem RWB 2000 bezieht<br />

sich vielmehr auf Leistungen, die der <strong>Wald</strong> durch sein Vorhandensein und seinen vielseitigen Funktionen<br />

<strong>für</strong> die Allgemeinheit erbringt. Hierzu gehören die allgemein anerkannten Schutz- und Erholungsfunktionen.<br />

Wichtige Parameter zur Erfüllung dieser Funktionen werden in verschiedenen Indikatoren<br />

dieses Berichtes beleuchtet und daher nicht an dieser Stelle bewertet.<br />

KRITERIUM 3 SEITE 103


ZUKUNFT WALD<br />

Datenteil:<br />

Abbildung 46: Ertrag im Privatwald 2003 Aufteilung nach Ertragsstellen<br />

SEITE 104 KRITERIUM 3<br />

PB 2 -5<br />

1%<br />

Sonst.Ertrag PB Holz<br />

7%<br />

Selbstwerberh.<br />

27%<br />

Ki., Lä.<br />

4%<br />

Förderung<br />

5%<br />

Eiche<br />

1%<br />

Buche<br />

4%<br />

Fichte<br />

51%<br />

Ertrag im<br />

Privatwald 2003<br />

Abbildung 47: Ertrag im Körperschaftswald 2003 Aufteilung nach Ertragsstellen<br />

Selbstwerberh.<br />

7%<br />

PB 2 -5<br />

5%<br />

Sonst.Ertrag PB Holz<br />

6%<br />

Ki., Lä.<br />

7%<br />

Förderung<br />

4%<br />

Fichte<br />

52%<br />

Eiche<br />

5%<br />

Buche<br />

14%<br />

Ertrag im<br />

Körperschaftswald 2003


Abbildung 48: Erlös im Staatswald 2003 Aufteilung nach Erlösstellen<br />

Erlös im Staatswald 2003 Aufteilung nach Erlösstellen<br />

4% 2% 5% 2% 1%<br />

86%<br />

Holz<br />

Nebennutzungen<br />

Jagd und Fischerei<br />

Unternehmerleistungen<br />

Gebäude<br />

Sonstiges<br />

Abbildung 49: Höhe der Nebennutzungseinnahmen und Anteil an den Gesamteinnahmen im<br />

Staatswald 1996 bis 2002<br />

Höhe der Nebennutzungseinnahmen und Anteil an den Gesamteinnahmen<br />

Mio. EUR<br />

15<br />

12<br />

9<br />

6<br />

3<br />

0<br />

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002<br />

Mio. EUR %<br />

ZUKUNFT WALD<br />

%<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

KRITERIUM 3 SEITE 105


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator Kennzahlen<br />

24 Art der vermarkteten Dienstleistungen, ggf.<br />

Wert und Menge<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Die Anzahl und Fläche der <strong>Wald</strong>pflegeverträge insbesondere <strong>für</strong> den Kleinprivatwald soll gesteigert<br />

werden.<br />

Quellen:<br />

• Jahresbericht der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

• Angaben des <strong>Bayerische</strong>n <strong>Wald</strong>besitzerverbandes<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jährlich<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 3.1.a: Planung:, Erzeugung eines Sortiments von Holz- und Nichtholzprodukten sowie Dienstleistungen<br />

nachhaltig sichern.<br />

Nr. 3.1.b: Planung: solide wirtschaftliche Leistung erbringen und neue Märkte <strong>für</strong> alle relevanten Waren<br />

und Dienstleistungen berücksichtigen.<br />

Nr. 3.2.a: Breites Spektrum an erzeugten Waren und Dienstleistungen gewährleisten.<br />

Nr. 3.2.c: Forsterzeugnisse optimal nutzen und auf angemessene Nährstoffentnahme achten.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 3.4<br />

Beschreibung:<br />

Die <strong>Bayerische</strong>n Forstzusammenschlüsse als auch der Kommunal- und Körperschaftswald bieten unterschiedlichste<br />

Dienstleistungen an. Als wichtigste Dienstleistung ist hier der <strong>Wald</strong>pflegevertrag zu nennen.<br />

Aber auch die Betriebsleitung- und Betriebsausführung im Kommunal- und Körperschaftswald werden<br />

nach Öffnung der entsprechenden Regelungen sicherlich von den Forstzusammenschlüssen angeboten<br />

werden.<br />

<strong>Bayerische</strong> Staatsforstverwaltung<br />

Im Geschäftsfeld 3 Dienstleistungen der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung werden Dienstleistungen im<br />

Körperschafts- und Privatwald vereinnahmt. Hierzu gehört die Betriebsleitung und Betriebsausführung in<br />

den Körperschaftswäldern und den Körperschaftswald gleichgestellten <strong>Wald</strong>ungen, soweit dies entsprechend<br />

dem <strong>Wald</strong>gesetz <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> vertraglich vereinbart ist. Für die Jahre 2003 bzw. 2004 wurden hier<strong>für</strong><br />

1,45 Mio. Euro bzw. 1,51 Mio. Euro vereinnahmt.<br />

Im Rahmen der privaten und körperschaftlichen Förderung werden auch kostenpflichtige Leistungen von<br />

der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung den <strong>Wald</strong>besitzern angeboten. Hierzu gehören v. a. Auszeichnen<br />

von Hieben, Holzaufnahme oder pauschale Kostensätze bei Wegebauten. Für die Jahre 2003 bzw. 2004<br />

wurden in diesem Bereich 0,47 Mio. Euro bzw. 0,34 Mio. Euro von der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

vereinnahmt.<br />

SEITE 106 KRITERIUM 3<br />

S/<br />

R


Indikator Kennzahlen<br />

25 <strong>Wald</strong>fläche, die nach einem Bewirtschaftungsplan oder<br />

etwas Gleichwertigem bewirtschaftet wird<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Möglichst alle Forstbetriebe über 100 ha sollen eine betriebliche Planung aufweisen.<br />

ZUKUNFT WALD<br />

S/<br />

R<br />

ha, % S<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Auch Forstbetriebe unter 100 ha sollen verstärkt über eine Betriebsplanungsgrundlage („Hof-Plan“) verfügen<br />

können.<br />

Quellen:<br />

Angaben des Bayer. <strong>Wald</strong>besitzerverband (auf der Grundlage von Informationen der Oberfinanzdirektionen)<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jedes Jahr<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 1.1.b: Inventur und Kartierung im Einklang mit den lokalen und nationalen Bedingungen.<br />

Nr. 1.1.c: Bewirtschaftungspläne auf Basis der Gesetzgebung sowie auf vorhandenen Landnutzungsplänen<br />

(abhängig von Größe und Nutzung der <strong>Wald</strong>fläche) ausarbeiten und regelmäßig aktualisieren.<br />

Nr. 1.1.d: Regelmäßiges Monitoring der forstlichen Ressourcen und Ergebnisse wieder in den Planungsvorgang<br />

einfließen lassen.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 3.5<br />

Beschreibung:<br />

Aufgrund der Betriebsgröße im Klein- und Kleinstprivatwald fehlen hier in der Regel langfristige Betriebspläne.<br />

Lediglich die Forstbetriebe über 30 ha Holzbodenfläche legen im Regelfall die langfristigen<br />

Betriebspläne den Finanzbehörden zur Anerkennung vor, wenn bei Kalamitäten steuerliche Erleichterungen<br />

in Anspruch genommen werden können. Aufgrund umfassender Änderungen im Steuerrecht ist jedoch<br />

die Vorlage von Betriebsplänen aus Steuergründen nach Aussage der Oberfinanzdirektionen seit<br />

1999 rückläufig. Aussagen zu Anzahl und Fläche von Betriebsplänen im Privatwald sind daher nicht möglich.<br />

Sämtliche bayerischen Kommunalwaldbetriebe über 5 ha verfügen auf Grund gesetzlicher Vorgaben über<br />

langfristige Betriebspläne (Tabelle 13). Kommunen unter 5 ha erhalten auf Wunsch vom staatlichen<br />

Forstamt eine Hiebssatzschätzung.<br />

Im Staatswald bestehen <strong>für</strong> sämtliche <strong>Wald</strong>flächen langfristige Forstbetriebspläne, die alle 10 bis 15 Jahre<br />

aktualisiert werden.<br />

Holzvorrats- und Zuwachsaufnahme im Kleinprivatwald - „Hofplan-<strong>Wald</strong>“<br />

Durch die Vorrats- und Zuwachsaufnahmen erhält der einzelne <strong>Wald</strong>besitzer einen Überblick über seinen<br />

Bestand mit Vorrat, Zuwachs und Nutzungsmöglichkeiten und dies Sortimentsbezogen. Diese Daten<br />

werden von einem unabhängigen Sachverständigen erhoben. Daten wie Alter, Vorrat, Zuwachs werden<br />

jedoch nur dem <strong>Wald</strong>besitzer bekannt gegeben. Der Geschäftsführung des entsprechenden Forstzusammenschlusses<br />

stellt der <strong>Wald</strong>besitzer Daten zur Verfügung, die einen Überblick über anfallende Sortimente<br />

<strong>für</strong> einen Nutzungszeitraum von 10 Jahren ermöglichen und es somit dem Forstzusammenschluss erlauben<br />

aktiv auf die <strong>Wald</strong>besitzer zuzugehen. Der Forstzusammenschluss kann auf Basis dieser Daten we-<br />

KRITERIUM 3 SEITE 107


ZUKUNFT WALD<br />

sentlich besser die Holzreserven aus dem Kleinprivatwald mobilisieren und weiß längerfristig, mit welchen<br />

Mengen zu rechnen sind. Dadurch ist eine bessere, kontinuierliche und gezielte Versorgung der Holzindustrie<br />

mit dem Rohstoff Holz möglich.<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Für den Staats- und Körperschaftswald liegen wie oben beschrieben Betriebspläne vor. Aussagen zu Anzahl<br />

und Fläche von Betriebsplänen im Privatwald sind nicht möglich, so dass eine Bewertung<br />

der Zielsetzung <strong>für</strong> den Privatwald nicht erfolgen kann.<br />

Mit dem Pilotprojekt Aiglsbach ist vom <strong>Bayerische</strong>n <strong>Wald</strong>besitzerverband mit der Unterstützung des<br />

Holzabsatzfonds eine Initiative gestartet worden, mit der durch eine Holzvorrats- und Zuwachsaufnahme<br />

im Kleinprivatwald betriebliche Planungsinstrumente zur Verfügung gestellt werden können. Als Folge<br />

der guten Erfahrungen planen bereits weitere Forstzusammenschlüsse die Durchführung einer solchen<br />

Holzvorrats- und Zuwachsaufnahme <strong>für</strong> ihre <strong>Wald</strong>besitzer.<br />

Die Zielsetzung wurde daher im RWB 2005 geändert und auf eine Betriebsplanungsgrundlage analog zum<br />

vorgestellten „Hof-Plan“ abgestellt. Als Messgröße können künftig Zahl und Umfang von derartigen<br />

Betriebsplänen herangezogen werden.<br />

Datenteil:<br />

Tabelle 13: Forstwirtschaftspläne bzw. -gutachten<br />

im Körperschaftswald <strong>Bayern</strong>s<br />

Merkmal<br />

SEITE 108 KRITERIUM 3<br />

Gutacht-<br />

licher<br />

Hiebssatz<br />

Forstbetriebsgutachten<br />

Forstwirt-<br />

schafts-<br />

plan<br />

Größe............ < 5 ha > 5 – 50 ha > 50 ha<br />

Anteil 1 ........... 1,3 % 13,3 % 85,3 %<br />

1 Geringfügige Änderungen bei den Prozentangaben wegen aktualisierten Zahlen zu Körperschaftswaldbetrieben in <strong>Bayern</strong>.


Indikator<br />

26 Forstorganisation (Organigramm) S<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 3.1.c: Planung: Politikinstrumente nutzen, die Produktion forstwirtschaftlicher Erzeugnisse und<br />

Dienstleistungen fördern.<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Beschreibung:<br />

Das <strong>Wald</strong>gesetz <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> (Bay<strong>Wald</strong>G) regelt die flächendeckende Organisation der bayerischen Staatsforstverwaltung.<br />

Das Bundeswaldgesetz (B<strong>Wald</strong>G) beinhaltet Regelungen über forstwirtschaftliche Verbände,<br />

Vereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften.<br />

Gesetzliche Regelungen etc.<br />

Art. 14 GG, Art. 163 BV<br />

Zitat/Kurzbeschreibung<br />

Art. 1 Ziffer 6 Bay<strong>Wald</strong>G “6. die <strong>Wald</strong>besitzer in der Verfolgung dieser Ziele unterstützen und<br />

zu fördern.”<br />

Art. 1 Ziffer 7 Bay<strong>Wald</strong>G “7. einen Ausgleich zwischen den Belangen der Allgemeinheit und<br />

der <strong>Wald</strong>besitzer herbeiführen.”<br />

Art. 3 Bay<strong>Wald</strong>G <strong>Wald</strong>eigentümer, <strong>Wald</strong>besitzer<br />

Art. 26 Bay<strong>Wald</strong>G Forstaufsicht<br />

Art. 27 Bay<strong>Wald</strong>G Forstbehörden<br />

Art. 28 Bay<strong>Wald</strong>G Aufgaben der Forstbehörden<br />

Art. 40 Bay<strong>Wald</strong>G Zuständigkeiten im Rechtsbereich der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse<br />

§ 37 ff. B<strong>Wald</strong>G Forstwirtschaftliche Vereinigungen<br />

§ 4 PuKWFV Forstlicher Beirat<br />

Beschreibung<br />

1. Flächendeckende Organisation der staatlichen Forstorganisation<br />

Die forstliche Organisation in <strong>Bayern</strong> wird maßgeblich durch die Staatsforstverwaltung geprägt. Wie andere<br />

staatliche Verwaltungen innerhalb und außerhalb <strong>Bayern</strong>s steht die Staatsforstverwaltung aufgrund der<br />

Verwaltungsreform vor grundlegenden Veränderungen.<br />

a) Aktueller Stand:<br />

Die Staatsforstverwaltung ist dreistufig aufgebaut (Abbildung 50). Dem Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />

und Forsten obliegen die Gesamtleitung sowie solche Aufgaben, die von besonderer politischer oder<br />

sonst erheblicher Bedeutung sind. Den Forstdirektionen auf der Mittelstufe obliegen Führungs- und<br />

Leitungsaufgaben gegenüber den Forstämtern und Sonderbehörden ihres Bezirks, wie das Festlegen bzw.<br />

Vereinbaren von Zielen, das Erstellen mittel- und langfristiger Pläne und Programme oder die Fach- und<br />

Dienstaufsicht. Außerdem sind sie als höhere Forstbehörde und höhere Jagdbehörde (dies hinsichtlich des<br />

Staatswalds) tätig. Derzeit 127 Forstämter bilden die operative Ebene. Sie sind schwerpunktmäßig <strong>für</strong> das<br />

Wirtschaften im Rahmen der Aufgaben und Ziele und <strong>für</strong> das forstbehördliche Verwaltungshandeln zuständig.<br />

Die Amtsbereiche der Forstämter sind in rund 980 Forstreviere gegliedert. Die Revierleiter sind<br />

zumeist spezialisiert entweder mit der Staatswaldbewirtschaftung oder mit Hoheits- und Dienstleistungs-<br />

S/<br />

R<br />

KRITERIUM 3 SEITE 109


ZUKUNFT WALD<br />

aufgaben im Privat- und Körperschaftswald betraut. Neben den genannten Forstbehörden bestehen einige<br />

Sonderbehörden, Betriebe und Schulen <strong>für</strong> spezielle Aufgaben. Zum Personal gehören rund 2.000 Beamte,<br />

600 Angestellte, 30 Verwaltungsarbeiter und 2.300 <strong>Wald</strong>arbeiter.<br />

Aufgaben der Staatsforstverwaltung:<br />

Die Staatsforstverwaltung bewirtschaftet den <strong>Wald</strong> des Freistaats <strong>Bayern</strong>; einzelne Staatswaldflächen mit<br />

besonderer Zweckbestimmung sind anderen Behörden (insbes. Versuchsgüterverwaltungen) zugeordnet.<br />

Der Staatswald dient nach Art. 18 Bay<strong>Wald</strong>G dem allgemeinen Wohl in besonderem Maße und ist daher<br />

vorbildlich zu bewirtschaften. Der Staatsforstverwaltung obliegen darüber hinaus hoheitliche und schlichthoheitliche<br />

Aufgaben in Bezug auf den Privat- und Körperschaftswald. Dazu gehören insbesondere die<br />

Forstaufsicht, die Beteiligung als Träger öffentlicher Belange etwa bei raumbedeutsamen Planungen, die<br />

Förderung der privaten und kommunalen <strong>Wald</strong>besitzer durch Beratung, Aus- und Fortbildung und finanzielle<br />

Leistungen sowie die vertraglich geregelte Betriebsleitung und -ausführung im Körperschaftswald.<br />

Die genannten Aufgabenbereiche haben folgende Inhalte:<br />

• die Bewirtschaftung und Verwaltung der Staatswaldungen unter Berücksichtigung der Funktionen des<br />

<strong>Wald</strong>es, insbesondere Sicherung der Schutzfunktion und Verbesserung der Erholungsfunktion,<br />

• die Bewirtschaftung und Verwaltung der Staatsjagden,<br />

• die Förderung der privaten und körperschaftlichen <strong>Wald</strong>wirtschaft,<br />

• die Betriebsleitung und Betriebsausführung im Körperschaftswald und diesem gleichgestellten <strong>Wald</strong>,<br />

so weit dies entsprechend dem <strong>Wald</strong>gesetz <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> vertraglich vereinbart ist,<br />

• die Bereitstellung der forstlichen Fachplanung (<strong>Wald</strong>funktionspläne), der Forstwirtschaftspläne und<br />

Forstbetriebsgutachten im Körperschaftswald, die <strong>Wald</strong>inventur, die Durchführung von Aufforstungen<br />

aus Gründen des öffentlichen Wohls,<br />

• die Mitwirkung beim Vollzug des <strong>Wald</strong>gesetzes <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> (Rodung, Nutzungsänderung, Schutz-,<br />

Bann- und Erholungswald, Neuaufforstung) und die Mitwirkung beim Vollzug anderer den <strong>Wald</strong><br />

betreffender Rechtsvorschriften in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Verwaltungen,<br />

• die Schutzwaldsanierung,<br />

• die Forstaufsicht (Erhaltung, Sicherung und Schutz des Privat- und Körperschaftswaldes),<br />

• der Forstschutz (Sicherung des <strong>Wald</strong>es und der dem Forstbetrieb dienenden Anlagen gegen rechtswidrige<br />

Handlungen Dritter, Verhütung und Unterbindung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften,<br />

die den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der Natur regeln, Mitwirkung<br />

bei der Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen),<br />

• die Ausbildung des forstlichen Nachwuchses <strong>für</strong> die Laufbahnen des gehobenen technischen Forstdienstes<br />

und des höheren Forstdienstes (auch über den eigenen Personalbedarf hinaus, "Allgemeine<br />

Ausbildungsstätte"),<br />

• <strong>Wald</strong>pädagogik als Bildungsauftrag.<br />

b) Ausblick Forstverwaltungsreform 2004<br />

Die vom <strong>Bayerische</strong>n Landtag und der <strong>Bayerische</strong>n Staatsregierung beschlossenen Eckpunkte zur Reform<br />

der Staatsforstverwaltung streben folgende Änderungen an:<br />

• Trennung der betrieblichen von den forstbehördlichen Aufgaben.<br />

• Zur Bewirtschaftung des Staatswaldes und der Staatsjagden wird ein eigenständiges Unternehmen in<br />

der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet („<strong>Bayerische</strong> Staatsforsten“).<br />

• Die forstbehördlichen Aufgaben werden abgebaut. Der Staat konzentriert sich auf die im allgemeinen<br />

Wohl unverzichtbaren Aufgaben. So soll die betriebsbezogene Einzelberatung der <strong>Wald</strong>besitzer künftig<br />

von den Selbsthilfeeinrichtungen erbracht werden. Die nicht kostendeckenden Leistungen der Betriebsleitung<br />

und -ausführung im Körperschaftswald sollen durch schrittweise Anpassung der Entgelte<br />

zurückgeführt werden.<br />

SEITE 110 KRITERIUM 3


ZUKUNFT WALD<br />

• Organisatorisch werden die Forstämter mit den forstbehördlichen Aufgaben und die Landwirtschaftsämter<br />

zu „Ämtern <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten“ zusammengelegt.<br />

• Die künftige Behördenstruktur wird zweistufig aufgebaut. Die bisherigen Mittelstellen (Forstdirektionen)<br />

entfallen.<br />

• Der Personalstand wird um 20 % verringert.<br />

2. Die Bundesforstverwaltung<br />

Die Bundesrepublik Deutschland besitzt in <strong>Bayern</strong> rund 36 000 ha <strong>Wald</strong>fläche. Die Bewirtschaftung dieser<br />

Wälder erfolgt durch die am 01.01.2005 gegründete Bundesanstalt <strong>für</strong> Immobilienaufgaben (BImA)<br />

und innerhalb dieser durch die Geschäftssparte Bundesforst. Die BImA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht<br />

des Bundesministerium der Finanzen. Rund 32 000 ha werden militärisch genutzt (Truppenübungsplätze,<br />

Standortübungsplätze und sonstige militärische Einrichtungen). Diese Flächen sind aus Sicherheitsgründen<br />

vom allgemeinen Betretungsrecht ausgenommen. Die Zweckbestimmung dieser Liegenschaften<br />

erfordert von der Bundesforst ein an die unterschiedlichen Nutzungsinteressen angepasstes forstliches<br />

Handeln.<br />

3. Interessenvertretung des privaten und kommunalen <strong>Wald</strong>besitzes<br />

Die zahlreichen privaten und körperschaftlichen <strong>Wald</strong>besitzer verfügen flächendeckend über eigenständige<br />

forstorganisatorische Strukturen. Sie vertreten ihre gemeinsamen forstlichen Interessen über entsprechende<br />

Verbände und Zusammenschlüsse. Besonders hervorzuheben sind hierbei der <strong>Bayerische</strong> Städtetag,<br />

der <strong>Bayerische</strong> Gemeindetag, der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband, der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband, der<br />

Landesfachausschuss der forstlichen Zusammenschlüsse, die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen sowie<br />

die Forstzusammenschlüsse selbst.<br />

3.1 Der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband<br />

Der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband vertritt als eingetragener Verein seit seiner Gründung im Jahr 1918<br />

die Interessen des Privat- und Körperschaftswaldes in <strong>Bayern</strong>. Der Verband wurde 1933 zwangsweise<br />

aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von 1933 bis 1945 vom Reichsnährstand wahrgenommen. 1945 wurde<br />

er wiedergegründet.<br />

Organisation<br />

Ihm sind heute 110.000 private und körperschaftliche <strong>Wald</strong>besitzer mit einer Mitgliedsfläche von über<br />

1 Million ha angeschlossen. Der Verband betreut 128 Forstbetriebsgemeinschaften bzw. <strong>Wald</strong>bauernvereinigungen<br />

in sieben Regierungsbezirken.<br />

Der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband wird satzungsgemäß durch einen fünfköpfigen Vorstand vertreten.<br />

Dieser besteht zurzeit aus zwei Vertretern des mittleren und größeren Privatwaldes, zwei Vertretern der<br />

angeschlossenen Forstbetriebsgemeinschaften und einem Vertreter des Kommunalwaldes.<br />

Aufgaben<br />

Der Verband nimmt <strong>für</strong> seine Mitglieder satzungsgemäß folgende Aufgaben wahr:<br />

– Die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften,<br />

politischen Parteien, Behörden und gegenüber der Öffentlichkeit<br />

– die Beratung und Unterstützung der Mitglieder in allen Fragen des forstlichen Betriebes<br />

– die Förderung der forstlichen Ausbildung und Fortbildung<br />

– die Ausbildung und Ausbreitung des forstlichen Verbands- und Genossenschaftswesens.<br />

Der <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>besitzerverband vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf nationaler Ebene durch<br />

die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher <strong>Wald</strong>besitzerverbände (AGDW) und im Deutschen<br />

Forstwirtschaftsrat (DFWR) sowie auf europäischer Ebene im Zentralverband der Europäischen<br />

<strong>Wald</strong>besitzer (CEPF).<br />

KRITERIUM 3 SEITE 111


ZUKUNFT WALD<br />

3.2 Der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband<br />

Der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Als<br />

Berufsorganisation der bayerischen Land- und Forstwirtschaft ist er staatlich anerkannt und nimmt die<br />

Gesamtinteressen der bayerischen Land- und Forstwirtschaft umfassend wahr. Der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband<br />

ist über den Deutschen Bauernverband im Deutschen Forstwirtschaftsrat vertreten.<br />

Organisation<br />

Der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband baut sich derzeit folgendermaßen auf:<br />

– 180 000 Mitglieder<br />

– 7000 Ortsverbände<br />

– 72 Kreisverbände mit 63 Geschäftsstellen<br />

– 7 Bezirksverbände mit 7 Hauptgeschäftsstellen.<br />

1 Landesverband mit dem Präsidium, der Präsidentenkonferenz, der Landesversammlung, dem Generalsekretariat.<br />

Ergänzend zu den genannten Gremien existieren im <strong>Bayerische</strong>n Bauernverband noch so genannte<br />

Landesfachausschüsse. Der Landesfachausschuss der forstlichen Zusammenschlüsse setzt sich aus<br />

den Vertretern der 7 Forstwirtschaftlichen Vereinigungen der Bezirke zusammen, denen die Forstzusammenschlüsse<br />

angeschlossen sind.<br />

Aufgaben<br />

Der Landesfachausschuss der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse verfolgt nachstehende Aufgaben:<br />

– Beratung und Unterrichtung der Mitglieder<br />

– Auf die Anpassung der Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes hinzuwirken, z. B. durch Holzmarktorientierungsgespräche.<br />

– Erfahrungsaustausch und Erarbeitung gemeinsamer Richtlinien und Stellungnahmen auf den Gebieten<br />

der Gesetzgebung, des Steuer-, Rechts- und Versicherungswesens.<br />

– Förderung der Öffentlichkeitsarbeit.<br />

3.3 Forstbetriebsgemeinschaften und Forstwirtschaftliche Vereinigungen<br />

In jedem bayerischen Bezirk gibt es eine Forstwirtschaftliche Vereinigung, unter deren Dach sich die<br />

Forstbetriebsgemeinschaften des Bezirks vereinigen. Die Geschäftsführung der Forstwirtschaftlichen Vereinigungen<br />

obliegt den Hauptgeschäftsstellen des <strong>Bayerische</strong>n Bauernverbandes.<br />

In <strong>Bayern</strong> sind auf Bezirksebene Forstwirtschaftliche Vereinigungen als privatwirtschaftliche Zusammenschlüsse<br />

von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften / <strong>Wald</strong>besitzervereinigungen organisiert. Die<br />

Forstbetriebsgemeinschaften sind eingetragene Vereine und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder. In<br />

<strong>Bayern</strong> existieren 178 forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die in der Regel als Forstbetriebsgemeinschaft<br />

(FBG) oder <strong>Wald</strong>besitzervereinigung (WBV) geführt werden. Insgesamt sind 117 000 <strong>Wald</strong>besitzer<br />

mit rd. 1.144.000 ha in einer derartigen freiwilligen Selbsthilfeeinrichtung organisiert (Tabelle 14). Die<br />

Aufgaben sind im Bundeswaldgesetz (§§ 15-20) aufgelistet.<br />

Der Tätigkeitsschwerpunkt lässt sich folgendermaßen darstellen:<br />

– Beratung und Schulung der Mitglieder<br />

– Gemeinsame Vermarktung von Rohholz und sonstigen forstlichen Produkten<br />

– Gemeinsamer Pflanzenbezug<br />

– Überbetrieblicher Einsatz von Maschinen und Arbeiterrotten<br />

– Bau und Unterhalt von Forstwegen<br />

– Durchführung des Holzeinschlags, der Holzaufarbeitung und der Holzbringung<br />

– Abstimmung der <strong>für</strong> die forstwirtschaftliche Erzeugung wesentlichen Vorhaben und Absatz des Holzes<br />

oder sonstiger Forstprodukte<br />

– Ausführung der Forstkulturen, Bodenverbesserungen und Bestandespflegearbeiten einschließlich des<br />

Forstschutzes.<br />

Die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse unterstützen die Mitglieder insbesondere bei der Vermarktung<br />

von Rohholz und bei der Pflege ihrer Wälder, durch die Organisation des überbetrieblichen Arbeiter-<br />

und Maschineneinsatzes, bei der Durchführung von Holzernte- und Pflegearbeiten, bei der marktgerechten<br />

Aufbereitung und Sortierung der dabei anfallenden Holzerzeugnisse, beim Bezug von Betriebsmitteln,<br />

SEITE 112 KRITERIUM 3


ZUKUNFT WALD<br />

insbesondere beim Forstpflanzenbezug, bei der gemeinschaftlichen Anschaffung von Forstmaschinen. Sie<br />

beraten die Mitglieder auch in waldbaulichen Fragen sowie in Fragen der Arbeitssicherheit.<br />

3.4 Der Forstliche Beirat und der Landesbeirat Holz<br />

Der Forstliche Beirat (§ 4 PuKWFV) ist mit ehrenamtlichen Vertretern der erwähnten Gremien besetzt<br />

und zur Beratung in Fragen der Förderung der privaten und körperschaftlichen <strong>Wald</strong>wirtschaft beim<br />

Staatsministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft und Forsten gebildet.<br />

Der Landesbeirat Holz ist ein Zusammenschluss von Interessenvertretern und Unternehmen aus der<br />

Forst- und Holzbranche. Hauptziel des Landesbeirats ist die Förderung der Holzverwendung, insbesondere<br />

die des heimischen Holzes. Dazu bringt er sich in Kooperation mit seinen Partnern in regionale und<br />

überregionale Gemeinschaftsaktivitäten zur Förderung der Holzverwendung ein. Aktuelle Informationen<br />

finden sich unter www.bayern.infoholz.de.<br />

3.5 Sonstige direkt an <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft interessierte Organisationen<br />

Zu nennen sind auch die folgenden direkt an <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft interessierten Organisationen:<br />

– Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) - Bereich Forstwirtschaft,<br />

– Bund Deutscher Forstleute (BDF) - Landesverband <strong>Bayern</strong>,<br />

– Verband der höheren Verwaltungsbeamten – Fachbeirat <strong>für</strong> Forstbeamte (VHBB),<br />

– <strong>Bayerische</strong>r Forstverein,<br />

– Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße <strong>Wald</strong>wirtschaft (ANW) - Landesgruppe <strong>Bayern</strong>,<br />

– Schutzgemeinschaft Deutscher <strong>Wald</strong> (SDW),<br />

– <strong>Bayerische</strong>r Landesjagdverband (BJV),<br />

– Ökologischer Jagdverein in <strong>Bayern</strong> (ÖJV),<br />

– Umwelt- und Naturschutzverbände,<br />

– Verein <strong>für</strong> forstliche Standortserkundung (VfS),<br />

– der <strong>Bayerische</strong> Holzwirtschaftsrat (siehe Kapitel 2.5),<br />

sowie eine Vielfalt von örtlich, überörtlich oder landesweit agierenden Vereinigungen, die je nach Interessenlage<br />

insbesondere aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder einer besseren Marktstellung als<br />

Anbieter oder Nachfrager entstanden sind.<br />

Bei der IG BAU, dem BDF und dem VHBB – Fachbeirat Forsten steht die Vertretung berufspolitischer<br />

Interessen ihrer in der Forstwirtschaft beschäftigten Mitglieder im Vordergrund. Der <strong>Bayerische</strong> Forstverein<br />

und die ANW sind stärker berufsständisch orientierte Organisationen, die hauptsächlich Ziele im Bereich<br />

der forstlichen Fortbildung von Forstleuten und <strong>Wald</strong>besitzern verfolgen. Die SDW hingegen ist eine<br />

Vereinigung, die in stärkerem Maße auch am <strong>Wald</strong> interessierte Bürger einbezieht und sich insbesondere<br />

<strong>für</strong> den Erhalt des <strong>Wald</strong>es, verbunden mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit, Jugenderziehung und Erwachsenenbildung,<br />

einsetzt. Der <strong>Bayerische</strong> Landesjagdverband und der Ökologische Jagdverein vertreten<br />

die Interessen der Jäger und <strong>Wald</strong>besitzer in jagdpolitischer Hinsicht. Die Umwelt- und Naturschutzverbände,<br />

deren Mitglieder sich aus Naturschützern aller Bevölkerungskreise rekrutieren, verfolgen in erster<br />

Linie Arten- und Biotopschutzziele.<br />

Die Durchführung der Standortserkundung im Privat- und Körperschaftswald hat nach Beschluss des<br />

<strong>Bayerische</strong>n Landtags in enger Zusammenarbeit zwischen den berufsständischen Vertretungen, der Wissenschaft<br />

und der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung zu erfolgen. Daraufhin wurde am 21. März 1984 der<br />

VfS, eine Selbsthilfeorganisation im Dienst der <strong>Wald</strong>bauern, ins Leben zu rufen.<br />

KRITERIUM 3 SEITE 113


ZUKUNFT WALD<br />

Datenteil:<br />

Abbildung 50: Organisationsstruktur der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

(ab 01.07.2005 geteilt in <strong>Bayerische</strong> Forstverwaltung und in das Unternehmen <strong>Bayerische</strong><br />

Staatsforsten)<br />

SEITE 114 KRITERIUM 3<br />

Organisationsstruktur der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

Stand: Dezember 2003


Tabelle 14: Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in <strong>Bayern</strong> (September 2004)<br />

Forstdirektionen<br />

Forstbetriebsgemeinschaften<br />

Mitglieder Gesamtwaldfläche <strong>Wald</strong>besitzer<br />

Anzahl Flächen ha ha erfasst ( %) Anzahl erfasst ( %)<br />

Mittelfranken ........... 16 16 597 139 469 167 000 84 77 000 22<br />

Schwaben ............... 21 21 197 189 611 204 000 93 81 000 26<br />

Oberfranken ............ 17 18 025 128 511 172 000 75 91 000 20<br />

Oberbayern ............. 27 28 896 251 296 354 000 71 127 000 23<br />

Niederbayern 22 20 060 159 583 237 000 67 67 000 30<br />

Oberpfalz 27 18 663 182 057 282 000 65 129 000 14<br />

Unterfranken ........... 33 3 907 163 952 229 000 72 130 000 3<br />

<strong>Bayern</strong> .................... 163 127 345 1 214 479 1 645 000 74 702 000 18<br />

Indikatoren Kennzahlen<br />

27 Beratung und Betreuung des Nichtstaats- ha<br />

waldes<br />

%<br />

28 Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Zahl,<br />

ha,<br />

Mitgliederzahl<br />

Ziel RWB 2000 und 2005:<br />

Durch Beratung, Förderung und sonstige Instrumente sollen strukturelle Nachteile behoben und Verbesserungen<br />

erreicht werden.<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 3.1.c: Planung: Politikinstrumente nutzen, die Produktion forstwirtschaftlicher Erzeugnisse und<br />

Dienstleistungen fördern.<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Beschreibung:<br />

Der Bereich der Beratung und Förderung, die geförderten Maßnahmen, die eingesetzten Fördermittel und<br />

die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse wurden bereits unter dem Indikator 15 beschrieben.<br />

S/<br />

R<br />

S<br />

KRITERIUM 3 SEITE 115


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator Kennzahl<br />

29 Durchforstungsrückstände (Nomenklatur<br />

siehe BWI)<br />

Ziel RWB 2000:<br />

SEITE 116 KRITERIUM 3<br />

S/<br />

R<br />

ha S<br />

Die <strong>Wald</strong>pflege ist so durchzuführen, dass der <strong>Wald</strong> seine Funktionen bestmöglich erfüllen kann<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Siehe Indikator 4.<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 3.2.b: Verjüngungs-, Pflege und Erntearbeiten sollen rechtzeitig erfolgen und die Ertragsfähigkeit<br />

des Standortes nicht mindern.<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

Gesetzliche Regelungen etc. Zitat/Kurzbeschreibung<br />

Art. 1 Abs. 1. Nr. 2 Bay<strong>Wald</strong>G „2. einen standortgemäßen Zustand des <strong>Wald</strong>es zu bewahren oder<br />

wieder herzustellen.“<br />

Art. 14 Abs. 1 Bay<strong>Wald</strong>G „Der <strong>Wald</strong> ist im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Gesetzes<br />

sachgemäß zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren.“<br />

Art. 14 Abs. 2 - 5 Bay<strong>Wald</strong>G Schutzfunktion, Kahlhieb im Schutzwald<br />

Art. 18 Abs. 1 Bay<strong>Wald</strong>G, insbe- Vorbildlichkeit im Staatswald, insbesondere<br />

sondere Nummer 1bis 3 „Die mit der Bewirtschaftung betrauten Behörden haben insbesondere<br />

standortgemäße, gesunde, leistungsfähige und stabile Wälder zu<br />

erhalten oder zu schaffen.“<br />

Art. 19 Abs. 1 Bay<strong>Wald</strong>G Vorbildlichkeit im Körperschaftswald<br />

Beschreibung:<br />

Die Pflege insbesondere von jüngeren <strong>Wald</strong>beständen ist <strong>für</strong> die ökologische und ökonomische Leistungsfähigkeit<br />

der Wälder von großer Bedeutung. Unterlassene Pflege gefährdet die zukünftige Stabilität und<br />

Wertleistung unserer Wälder. Die Pflegekonzepte sind baumarten- und standortsspezifisch und hängen<br />

zudem von den Zielen des <strong>Wald</strong>besitzers ab. Aus diesem Grunde existieren keine einheitlich gültigen<br />

"Sollpflegekonzepte". Damit ist es auch nicht möglich, Pflegerückstände bayernweit direkt zu erheben.<br />

Die Aussagen zum Pflegerückstand, die bei der ersten Bundeswaldinventur erhoben wurden, haben sich<br />

als wenig aussagekräftig herausgestellt. Bei der zweiten Bundeswaldinventur wurde deshalb auf ein derartige<br />

Erhebung verzichtet.<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Aussagen über Pflegerückstände werden bei der Bundeswaldinventur II nicht mehr erhoben, so dass eine<br />

Bewertung dieses Zieles anhand konkreter Daten nicht mehr möglich ist. Verschiedene Indikatoren dieses<br />

Berichtes beschreiben allerdings anhand unterschiedlicher Parameter der Bundeswaldinventur wie z. B.<br />

Baumartenanteile, Vorratsstruktur, Alterklassenaufteilung oder Naturnähe die Erfüllung der vielfältigen<br />

Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des <strong>Wald</strong>es in <strong>Bayern</strong>. Insofern ist davon auszugehen, dass eine<br />

sachgerechte <strong>Wald</strong>pflege gewährleistet ist.


Indikator Kennzahlen<br />

30 Wegedichte, Wegeneubau, Wegeunterhalt Lfm LKW-fähige Wege/ha/Besitzart S<br />

Ziel RWB 2000 und 2005:<br />

Die nicht erschlossenen Wälder sollen sachgerecht erschlossen werden.<br />

Quellen:<br />

• BWI 1986 – 1990<br />

• Angaben des <strong>Bayerische</strong>n Staatsministeriums <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

– BWI 10 - 20 Jahre (zur Zeit ca. 15 Jahre, je nach Bedarf)<br />

– jährlich<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 3.2.d: Für effiziente Leistungserbringung angemessene Infrastruktur (z. B. Straßen, Rückewege,<br />

Brücken), umweltverträglich planen, bauen und instandhalten.<br />

Nr. 4.2.f: Infrastruktur umweltverträglich planen und bauen unter Berücksichtigung von Schlüsselarten<br />

– insbesondere ihrer Migrationsmuster.<br />

Nr. 5.2.c: Exposition unbewachsenen Bodens bei Baumaßnahmen minimieren und Eintrag von Bodenmaterial<br />

in Wasserläufe vermeiden. Geeignete Straßenentwässerungsanlagen bauen und warten.<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

Gesetzliche Regelungen etc. Zitat/Kurzbeschreibung<br />

Art. 14 Abs. 1 Bay<strong>Wald</strong>G „Der <strong>Wald</strong> ist im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Gesetzes<br />

sachgemäß zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren.“<br />

Landesentwicklungsprogramm „Die biologische Vielfalt des <strong>Wald</strong>es soll erhalten und nachhaltig genutzt<br />

werden.“ Und „Der <strong>Wald</strong> soll zur Verbesserung der Bewirtschaftung<br />

und der Pflege mit Forstwirtschaftswegen stete nur bedarfsgerecht<br />

und naturschonend sowie unter Berücksichtigung der<br />

Belange der Erholung erschlossen werden.“<br />

Richtlinien <strong>für</strong> die Erschließung Ziffer 2.2: „Für die zu erschließenden <strong>Wald</strong>ungen ist eine generelle<br />

des Staatswaldes in <strong>Bayern</strong> (RES) Planung zu fertigen, die das gesamte Netz der LKW-fahrbaren<br />

<strong>Wald</strong>wege festlegt. Die Linienführung ist so zu gestalten, dass die<br />

<strong>Wald</strong>flächen mit einer möglichst geringen Wegelänge optimal erschlossen<br />

werden.“<br />

FWeg-RL Wegebau im Privat- und Körperschaftswald (so weit staatlich gefördert)<br />

Beschreibung:<br />

Eine angemessene Erschließung der Wälder mit <strong>Wald</strong>wegen, unbefestigten Rückegassen und - wo notwendig<br />

- mit befestigten Rückewegen ist Vorraussetzung <strong>für</strong> eine sachgemäße <strong>Wald</strong>bewirtschaftung. Sie<br />

gewährleistet neben dem rationellen Transport von <strong>Wald</strong>erzeugnissen und der effizienten Bewältigung<br />

von <strong>Wald</strong>schutzaufgaben auch die Erhaltung der Schutz- und Erholungsfunktion des <strong>Wald</strong>es.<br />

S/<br />

R<br />

KRITERIUM 3 SEITE 117


ZUKUNFT WALD<br />

Wegedichte je Hektar<br />

Die <strong>Wald</strong>wegedichte in <strong>Bayern</strong> ist in Tabelle 15 aus Daten der BWI I dargestellt. Als „Rückewege“ die in<br />

erster Linie der Holzbringung durch Schlepper zum Lkw-fahrbaren Weg dienen, wurden Wege unter 2 m<br />

Breite eingestuft. Für breitere Wege erfolgte dementsprechend eine Zuordnung zu den Fahrwegen. Diese<br />

Einteilung berücksichtigt nicht, dass Wege unter 3 m Breite in ihrer Verkehrbedeutung häufig den Rückewegen<br />

<strong>für</strong> Schlepper zuzuordnen sind, und nicht den Fahrwegen <strong>für</strong> Lastkraftwagen. Die Wegedichte <strong>für</strong><br />

das Wuchsgebiet „<strong>Bayerische</strong> Alpen“ ist auf Grund der besonderen Voraussetzungen <strong>für</strong> die Holzernte<br />

und -bringung in Tabelle 16 gesondert dargestellt. Ein Vergleich mit anderen Statistiken wie beispielsweise<br />

den Wegebaustatistiken der Staatsforstverwaltung ist daher nur begrenzt möglich. Die Ergebnisse der<br />

BWI werden in diesem Punkt jedoch in Fachkreisen stark angezweifelt. Vermutlich liegt die Begründung<br />

<strong>für</strong> die viel zu hoch ausgefallenen Werte bei Fehlern im Aufnahmeverfahren. Die Wegedichte als Indikator<br />

<strong>für</strong> eine angemessene Infrastruktur im <strong>Wald</strong> ist aus diesem Grunde nur bedingt aussagekräftig. Besser<br />

geeignet wäre z. B. die durchschnittliche Rückeentfernung.<br />

Wegebaustatistik im Staatswald<br />

Beim Vergleich dieser Ergebnisse mit der Wegebaustatistik der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung (siehe<br />

Jahresbericht 1987) zeigt sich, wie sich die Problematik der Zuordnung der „<strong>Wald</strong>wege“ auswirkt. Der<br />

Jahresbericht weist <strong>für</strong> 1987 im Staatswald nur 30,5 lfm/ha erschließungswirksame „Fahrwege“ aus, die<br />

Bundeswaldinventur dagegen 47,5 lfm/ha. In die Wegebaustatistik gingen über lange Jahre alle Neubauten<br />

von Lkw-fahrbaren Forstwegen mit ihrer exakten Länge ein. An ersterer Zahl ist daher kaum zu zweifeln.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass auch <strong>für</strong> die Wälder der anderen <strong>Wald</strong>eigentümer die Fahrwegelängen<br />

auf Grund der Überschneidung mit den Schlepperwegen durch die Bundeswaldinventur zu hoch angeschätzt<br />

wurden. Der deutlichere Unterschied bei den Rückewegen – 69,8 lfm/ha im Staatswald (BWI) gegenüber<br />

29,4 lfm/ha nach dem Jahresbericht 1987 – hat eine andere Ursache. In der Wegenachweisung<br />

der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung werden nur Rückewege geführt, die mit Baumaschinen angelegt<br />

wurden. In den Zahlen der Bundeswaldinventur sind darüber hinaus auch die Rückegassen in der Kategorie<br />

„Rückewege“ enthalten. Das Wegenetz im Staatswald ist mehr oder weniger fertig gestellt. Im Jahre<br />

1998 wurden zwar insgesamt nochmals 27 km LKW-fahrbare <strong>Wald</strong>wege fertig gestellt. Wegeneubauten in<br />

dieser Größenordnungen dienen jedoch meistens nicht dem weiteren Ausbau der Erschließung, sondern<br />

sind zur Anpassung des Erschießungsnetzes an veränderte Gegebenheiten notwendig (z. B. Neuorientierung<br />

der Abfuhr durch Grenzöffnung). Die derzeitige Wegedichte im Bereich der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

(1998) beträgt mit 21.746 km privaten <strong>Wald</strong>wegen ca. 25,6 lfm/ha (siehe auch Empfehlung<br />

5.2. c).<br />

Wegebedarfsplanung<br />

Privat- und Körperschaftswald<br />

Der forstliche Wegebau ist auch weiterhin ein Schwerpunktthema in der finanziellen Förderung. So konnten<br />

in den letzten zwei Jahren über 320 km neuer Forstwege mit Fördermitteln fertiggestellt werden. Ein<br />

naturnaher <strong>Wald</strong>bau und die Vorsorge bei Insektenkalamitäten machen eine aktuelle Überprüfung der<br />

Notwendigkeit eines jeden einzelnen neuen Forstweges erforderlich. Mit der ab Herbst 2004 geltenden<br />

neuen Förderrichtlinie wird daher auf die veraltete Wegebedarfsplanung verzichtet. Überschlägig lässt sich<br />

jedoch feststellen, dass noch ca. 350.000 ha <strong>Wald</strong>flächen nicht ausreichend erschlossen sind, wobei<br />

Grenzflächen, deren Erschließung technisch schwierig ist und bei denen die Kosten/Nutzen Analyse keine<br />

Deckung auf absehbare Zeit ergibt, dabei nicht berücksichtigt sind.<br />

Bewertung von Zielen aus RWB 2000:<br />

Für den Staatswald ist eine ausreichende Erschließung i.W. abgeschlossen. Im Privat- und Körperschaftswald<br />

wurden im Zeitraum 1998 bis 2003 rd. 750 km Forstwege mit einem Fördervolumen von 20,7 Mio.<br />

Euro gebaut. Ca. 350.000 ha <strong>Wald</strong>flächen sind noch nicht ausreichend erschlossen. Durch eine finanzielle<br />

Förderung von Wegebaumaßnahmen ist die Erschließung weiterer <strong>Wald</strong>flächen Zug um Zug auch künftig<br />

gesichert. An der Zielsetzung wird daher festgehalten.<br />

SEITE 118 KRITERIUM 3


Datenteil:<br />

Tabelle 15: Die Wegedichte in den Wäldern <strong>Bayern</strong>s<br />

<strong>Wald</strong>art<br />

Rücke-<br />

wege<br />

Fahrwege<br />

2 – 3 m 3 – 5 m > 5 m Summe<br />

sonstige<br />

Wege<br />

Wege<br />

insgesamt<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Bezugsfläche<br />

lfm/ha ha<br />

Bundeswald ............ 54,2 24,5 13,2 11,4 49,1 1,9 105,2 049 629<br />

Staatswald .............. 68,9 27,9 16,8 02,8 47,5 6,3 122,7 0761 387<br />

Körperschaftswald .. 78,4 39,5 17,4 03,2 60,2 5,7 144,3 0335 890<br />

Privatwald ............... 89,3 32,7 08,9 01,2 42,9 4,5 136,7 1 379 440<br />

alle Eigentümer....... 81,0 32,0 12,5 02,2 46,7 5,2 132,9 2 526 346<br />

Tabelle 16: Die Wegedichte im forstlichen Wuchsgebiet „<strong>Bayerische</strong> Alpen“<br />

Höhe über<br />

NN (m)<br />

Wege-<br />

gefälle<br />

Merkmal<br />

Rücke-<br />

wege<br />

Fahrwege<br />

2 – 3 m 3 – 5 m > 5 m Summe<br />

sonstige<br />

Wege<br />

Wege<br />

insgesamt<br />

Bezugsfläche<br />

lfm/ha ha<br />

250 – 499 53,6 134,0 0,0 0,0 134,0 26,8 214,4 1 564<br />

500 – 749 33,8 19,2 13,7 0,0 32,9 23,8 90,4 22 942<br />

750 – 1 000 36,0 15,3 13,4 2,3 31,1 11,5 78,6 98 352<br />

1 000 – 1 249 16,9 8,7 10,1 1,2 20,0 17,4 54,3 107 839<br />

über 1 249 1,8 7,0 1,8 0,0 8,9 10,6 21,2 68 655<br />

bis 10 9,5 7,3 5,3 0,5 13,0 8,0 30,5<br />

11 – 20 8,4 3,3 4,4 0,1 6,7 3,4 18,5 299 352<br />

( %) über 20 3,2 1,1 0,1 0,0 1,1 2,7 7,0<br />

Gelände- bis 15 17,3 19,2 24,1 3,6 46,9 6,3 70,5 87 040<br />

neigung 16 – 30 44,6 8,3 7,8 1,0 17,1 19,2 80,9 40 406<br />

( %) über 30 17,7 9,1 2,6 0,0 11,7 17,5 46,9 171 906<br />

Gesamt 21,2 12,0 9,5 1,2 22,7 14,4 58,3 299 352<br />

KRITERIUM 3 SEITE 119


ZUKUNFT WALD<br />

Kriterium 4: Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der<br />

biologischen Vielfalt in <strong>Wald</strong>ökosystemen<br />

SEITE 120 KRITERIUM 4


Indikator Kennzahlen<br />

31 Bestockungstypen Fläche ha,<br />

Fläche ha dominiert von eingebürgerten<br />

Baumarten<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Die Mischungs- und Bestandstypen sollen einer möglichst standortgerechten Baumartenmischung entsprechen.<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Es sollen möglichst standortgerechte Mischungs- und Bestandstypen angestrebt oder erhalten werden.<br />

Quellen:<br />

BWI II<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

BWI 10 - 20 Jahre (zurzeit ca. 15 Jahre, je nach Bedarf)<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 4.2.b: Einheimischen Arten und lokale, gut standortangepassten Provenienzen den Vorzug gegeben<br />

werden. Nur eingeführte Arten nach Bewertung und Minimierung der Auswirkungen verwenden.<br />

Nr. 4.2.c: Vielfalt der horizontalen (Mischbestände) wie auch der vertikalen Strukturen (ungleichaltrige<br />

Bestände, Landschaften) fördern.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 4.1 und 4.4<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Gesetzliche Regelungen etc. Zitat/Kurzbeschreibung<br />

Art. 1 Satz 1Bay<strong>Wald</strong>G „Der <strong>Wald</strong> ist von besonderer Bedeutung <strong>für</strong> den Naturhaushalt und<br />

ist wesentlicher Teil der natürlichen Lebensgrundlage.“<br />

Art. 1 Ziffer 2 Bay<strong>Wald</strong>G „2. einen standortgemäßen Zustand des <strong>Wald</strong>es zu bewahren oder<br />

wieder herzustellen.“<br />

Art. 1 Ziffer 3 Bay<strong>Wald</strong>G „3. die Schutzfähigkeit des <strong>Wald</strong>es zu sichern und zu stärken.“<br />

Art. 14 Abs. 1 Bay<strong>Wald</strong>G “den <strong>Wald</strong> sachgemäß zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren“<br />

Art. 18 Abs. 1 Sätze 3 und 4 Nr. „Die mit der Bewirtschaftung betrauten Behörden haben insbesonde-<br />

1 Bay<strong>Wald</strong>G<br />

re standortgemäße, gesunde, leistungsfähige und stabile Wälder zu<br />

erhalten oder zu schaffen. Sie haben ferner 1. die Schutz- und Erholungsfunktion<br />

des <strong>Wald</strong>es zu sichern und zu verbessern sowie bei allen<br />

Maßnahmen die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege<br />

und der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen.“<br />

Art. 19 Abs. 1 Satz 1 Bay<strong>Wald</strong>G „Bei der Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes sind über die <strong>für</strong><br />

alle <strong>Wald</strong>besitzer geltenden Vorschriften hinaus die Grundsätze des<br />

Art. 18 Abs. 1 ... zu beachten.“<br />

S/<br />

R<br />

S<br />

KRITERIUM 4 SEITE 121


ZUKUNFT WALD<br />

Beschreibung:<br />

Ein besonderes Anliegen naturnaher Forstwirtschaft ist die Arten- und Struktur- Vielfalt. Für den ökologischen<br />

Reichtum der Wälder ist sie besonders wichtig. Vor mehr als 100 Jahren bereits forderte der<br />

Münchner <strong>Wald</strong>bauprofessor Karl Gayer in seinem Buch „Der gemischte <strong>Wald</strong>“, verschiedene standortgemäße<br />

Baumarten in stufigen Beständen möglichst kleinräumig zu mischen. Auch heute setzt die naturnahe<br />

Forstwirtschaft auf eine an der Natur orientierte Mischung der Baumarten, um die Gesundheit und<br />

die Widerstandskraft der Wälder langfristig zu erhalten und zu verbessern.<br />

Mischwälder prägen den <strong>Wald</strong> in <strong>Bayern</strong>: Auf 83 % der <strong>Wald</strong>fläche sind zwei oder mehrere Baumarten am<br />

<strong>Wald</strong>aufbau beteiligt (Abbildung 51). Reine Laubmischwälder und Mischbestände, in denen Laubbaumarten<br />

dominieren, machen einen Anteil von 23 % aus. Darüber hinaus sind Laubbäume auf 40 % der <strong>Wald</strong>fläche<br />

Beständen beigemischt, in denen der Anteil an Nadelbäumen überwiegt. Die häufig kritisierten Nadelbaumreinbestände<br />

Nadelbaumreinbestände erreichen nur einen Anteil von 16 % (ca. 390.000 ha).<br />

Veränderungen in Wäldern laufen zwangsläufig relativ langsam ab. Daher wird es noch einige Zeit dauern,<br />

bis sich auch in den heute noch nadelholzdominierten Mischwäldern und in den Nadelbaumreinbeständen<br />

durch die konsequente Verjüngung von Laubbaumarten ein Wandel hin zu naturnahen Mischwäldern<br />

vollzogen hat.<br />

Mindestens 62 verschiedene Baumarten kommen in den bayerischen Wäldern vor. In dieser bunten Vielfalt<br />

konnten auch etwa 18 besonders seltene einheimische Baumarten wie beispielsweise Elsbeere, Eibe,<br />

Mehlbeere oder Moorbirke ihren wichtigen Platz in den bayerischen Wäldern behaupten. Durch <strong>Wald</strong>pflege,<br />

Förderprogramme und spezielle Nachzuchtprogramme werden die seltenen, <strong>für</strong> die Vielfalt der<br />

Wälder besonders wichtigen Baumarten unterstützt.<br />

Mit einem Anteil von etwa 1,7 % machen „fremdländische“, d.h. nicht bei uns heimische Baumarten wie<br />

z. B. Douglasie, Weymouthskiefer, Roteiche und Robinie nur einen kleinen Anteil an der gesamten <strong>Wald</strong>fläche<br />

aus.<br />

Vor allem Fichte, Kiefer, Buche und Eiche prägen heute als Hauptbaumarten das Erscheinungsbild unserer<br />

Wälder. Kann man den „selteneren“ heimischen Baumarten Lärchen, Tannen, Bergahornen, Birken<br />

und Eschen in unseren Wäldern noch recht häufig begegnen, so sind viele andere wie z. B. Aspe, Hainbuche<br />

und Schwarzerle nur kleinflächig oder regional begrenzt anzutreffen.<br />

Ein besonderes Anliegen naturnaher Forstwirtschaft ist es, die Vielfalt der heimischen, standortgerechten<br />

Baumarten zu erhöhen. Die Daten der Bundeswaldinventur machen deutlich, dass das Bemühen der<br />

<strong>Wald</strong>besitzer um eine breitere Baumartenvielfalt (Baumarten-Diversität) recht erfolgreich war; über die<br />

Hälfte der Aufnahmepunkte weisen in der Hauptbestockung drei oder mehr unterschiedliche Baumarten<br />

auf (Abbildung 52). Als „Reinbestand“ aus einer Baumart werden nur 17 % der Wälder eingestuft. Dazu<br />

können allerdings neben reinen Fichten- oder Kiefernwäldern beispielsweise auch Buchenwälder zählen,<br />

deren dichtes Blätterdach konkurrenzschwächere Arten an der Entfaltung hindert.<br />

Für die ökologische Beurteilung spielt es eine wichtige Rolle, inwieweit die jeweils vorhandenen Baumarten<br />

der natürlichen <strong>Wald</strong>zusammensetzung zuzurechnen sind. Aus den Inventurdaten der Bundeswaldinventur<br />

geht hervor, dass – unabhängig von der Anzahl der Baumarten – vom einschichtigen Bestand bis<br />

hin zum baumartenreichen <strong>Wald</strong> – auf 73 % der Aufnahmepunkte solche Baumarten vorkommen, die der<br />

potenziell natürlichen Vegetation (pnV) angehören (Abbildung 53).<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte zeigt, dass die noch vorhandenen Reinbestände vermehrt in<br />

standortgerechte Mischwälder umgewandelt werden. Im Zuge der staatlichen Beratung und Förderung<br />

sowie der Information der <strong>Wald</strong>besitzer durch die Interessensvertretungen konnte dieser Trend im Berichtszeitraum<br />

fortgeführt werden. Die Zielsetzung wurde somit umgesetzt.<br />

SEITE 122 KRITERIUM 4


Datenteil:<br />

Abbildung 51: Mischwald-Typen (Quelle: LWF, 2004)<br />

17%<br />

16%<br />

1%<br />

Mischwald-Typen<br />

40%<br />

7%<br />

16%<br />

3%<br />

Laubwälder aus einer Baumart<br />

Mischwälder aus Laubbäumen<br />

Laub-Nadel-Mischwälder<br />

Wälder mit mehreren<br />

gleichrangigen Baumarten<br />

Nadel-Laub-Mischwälder<br />

Mischwälder aus Nadelbäumen<br />

Nadelwälder aus einer Baumart<br />

Abbildung 52: Verteilung der Baumartenvielfalt (Hauptbestockung) (Quelle: LWF, 2004)<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 4 SEITE 123


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 53: Beteiligung potenziell natürlicher Baumarten (Hauptbestockung)<br />

(Quelle: LWF, 2004)<br />

SEITE 124 KRITERIUM 4<br />

25,6%<br />

16,6%<br />

Beteiligung potenziell natürlicher Baumarten (Hauptbestockung)<br />

1,7%<br />

0,1%<br />

23,8%<br />

32,2%<br />

Hauptbaumart der pnV<br />

Nebenbaumart der pnV<br />

Pionierbaumart der pnV<br />

keine pnV-Art, aber heimische Art<br />

nicht heimische, aber europäische<br />

Art<br />

außereuropäische Art


Indikator Kennzahl<br />

32 Baumartenanteile (BWI Nomenklatur) % S<br />

Ziel RWB 2000 und 2005:<br />

Der Laubholz- und Tannenanteil soll zur Erreichung standortsgerechter Mischbestände erhöht werden.<br />

Quelle:<br />

Forsterhebung 1948, GRI, BWI<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

BWI 10 - 20 Jahre (zurzeit ca. 15 Jahre, je nach Bedarf)<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 4.2.b: Einheimischen Arten und lokale, gut standortangepassten Provenienzen den Vorzug gegeben<br />

werden. Nur eingeführte Arten nach Bewertung und Minimierung der Auswirkungen verwenden.<br />

Nr. 4.2.c: Vielfalt der horizontalen (Mischbestände) wie auch der vertikalen Strukturen (ungleichaltrige<br />

Bestände, Landschaften) fördern.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 4.1 und 4.4<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Gesetzliche Regelungen etc. Zitat/Kurzbeschreibung<br />

Art. 1 Satz 1Bay<strong>Wald</strong>G „Der <strong>Wald</strong> ist von besonderer Bedeutung <strong>für</strong> den Naturhaushalt und<br />

ist wesentlicher Teil der natürlichen Lebensgrundlage.“<br />

Art. 1 Ziffer 2 Bay<strong>Wald</strong>G „2. einen standortgemäßen Zustand des <strong>Wald</strong>es zu bewahren oder<br />

wieder herzustellen.“<br />

Art. 1 Ziffer 3 Bay<strong>Wald</strong>G „3. die Schutzfähigkeit des <strong>Wald</strong>es zu sichern und zu stärken.“<br />

Art. 14 Abs. 1 Bay<strong>Wald</strong>G “den <strong>Wald</strong> sachgemäß zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren“<br />

Art. 18 Abs. 1 Sätze 3 und 4 Nr. „Die mit der Bewirtschaftung betrauten Behörden haben insbesonde-<br />

1 Bay<strong>Wald</strong>G<br />

re standortgemäße, gesunde, leistungsfähige und stabile Wälder zu<br />

erhalten oder zu schaffen. Sie haben ferner 1. die Schutz- und Erholungsfunktion<br />

des <strong>Wald</strong>es zu sichern und zu verbessern sowie bei allen<br />

Maßnahmen die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege<br />

und der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen.“<br />

Art. 19 Abs. 1 Satz 1 Bay<strong>Wald</strong>G „Bei der Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes sind über die <strong>für</strong><br />

alle <strong>Wald</strong>besitzer geltenden Vorschriften hinaus die Grundsätze des<br />

Art. 18 Abs. 1 ... zu beachten.“<br />

Beschreibung:<br />

Von Natur aus würden Laubbäume das Erscheinungsbild unserer Wälder bestimmen. In früheren Jahrhunderten,<br />

in denen sich die Forstwirtschaft stark am wachsenden Holzbedarf orientierte, wurden die<br />

Laubwälder immer mehr von Fichten- und Kiefernwäldern verdrängt. Risiken durch Stürme und Schädlinge,<br />

wachsende Ansprüche der Gesellschaft und auch die neuartigen <strong>Wald</strong>schäden rückten in den letzten<br />

Jahrzehnten die wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile laubbaumreicher Wälder wieder verstärkt ins<br />

Bewusstsein. Mit großen finanziellen und personellen Anstrengungen der <strong>Wald</strong>besitzer gelang es in den<br />

vergangenen 15 Jahren, den Anteil der Laubbäume an der <strong>Wald</strong>fläche in <strong>Bayern</strong> um 6 %-Punkte auf insgesamt<br />

32 Prozent zu erhöhen (Abbildung 54).<br />

S/<br />

R<br />

KRITERIUM 4 SEITE 125


ZUKUNFT WALD<br />

Vor allem Kiefern und Fichten haben erheblich an Boden verloren. Die Laubwaldfläche stieg dagegen um<br />

136.000 ha an (Abbildung 55), dies entspricht der 2–fachen Ausdehnung des Bodensees. Buchen und Eichen,<br />

aber auch „Andere Laubbäume mit hoher Lebensdauer“ (Hainbuche, Esche, Bergahorn,<br />

Spitzahorn, Feldahorn, Linde, Ulme, Kirsche, Robinie, Kastanie, Elsbeere) wie Eschen, Ahorne und<br />

Hainbuchen sowie „Andere Laubbäume mit niedriger Lebensdauer“ (Birke, Erle, Pappel, Balsampappel,<br />

Weide, Vogelbeere, sonstige Laubbäume) wie Birken, Erlen, Pappeln und Weiden zählen zu den Gewinnern<br />

dieser Entwicklung.<br />

Die „kurzlebigen“ Baumarten spielen als Phosphor und Kalipumpe <strong>für</strong> die Gesundheit der <strong>Wald</strong>böden<br />

eine wichtige Rolle und wirken sich als Beimischung in jüngeren Beständen z.T. positiv auf das Wachstum<br />

der Hauptbaumarten aus; auch zur Artenvielfalt in den Wäldern tragen sie wesentlich mit bei. Wegen ihrer<br />

kürzeren Lebenserwartung kommen Birken, Erlen und Co. jedoch in den älter werdenden Beständen immer<br />

weniger vor.<br />

In beeindruckender Weise wirkte sich der in den letzten zwei Jahrzehnten eingeschlagene Weg zu einer<br />

naturnahen Forstwirtschaft auf den Laubbaumanteil in der jüngsten <strong>Wald</strong>generation aus. Die jungen Wälder<br />

sind heute so reich an Laubbäumen wie seit langem nicht mehr: Jeder zweite Jungbaum unter 20 Jahren<br />

ist ein Laubbaum (Abbildung 56). Nicht nur in der Gruppe der unter 20-jährigen Wälder nahm der<br />

Laubbaumanteil seit der letzten <strong>Wald</strong>inventur besonders deutlich zu, auch unter dem Kronendach der<br />

Altbäume hat sich häufig laubbaumreicher Jungwuchs eingestellt. Dies zeigt, dass sich <strong>Bayern</strong>s <strong>Wald</strong>besitzer<br />

eng am zentralen Ziel naturnaher Forstwirtschaft orientieren: dem stabilen, artenreichen und leistungsfähigen<br />

Mischwald.<br />

Betrachtet man <strong>Bayern</strong>s Wälder insgesamt, dann prägen vor allem Fichten, Kiefern, Buchen und Eichen<br />

heute deren Erscheinungsbild (Abbildung 57): Mit rund 45 % nimmt die Fichte den weitaus größten Anteil<br />

an der <strong>Wald</strong>fläche ein. Deutlich an Fläche eingebüßt hat die Kiefer in den letzten fünfzehn Jahren.<br />

Durch die Aufgabe der Streunutzung und die zunehmenden Stickstoffeinträge aus der Luft verbesserte<br />

sich die Qualität vieler nährstoffarmer Böden. Beim „Sorgenkind“ Weißtanne zeigt sich ein ermutigendes<br />

Signal. Erstmals konnte der Rückgang dieser <strong>für</strong> die Stabilität der Wälder so wichtigen Baumart gestoppt<br />

werden. Angesichts eines Flächenanteils von 2,1 % sind allerdings auch weiterhin große Anstrengungen<br />

notwendig, um dieser Baumart den Platz in unseren Wäldern zurückzugeben, den sie einstmals eingenommen<br />

hat.<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Die Ergebnisse der BWI II zeigen, dass die Zielsetzung einer Zunahme von Laubholz erreicht werden<br />

konnte. Bei der Tanne konnte lediglich ein weiterer Rückgang verhindert werden. Es gilt daher künftig<br />

verstärkt durch Information und Beratung die <strong>Wald</strong>besitzer über die <strong>für</strong> die Stabilität so wichtigen Tanne<br />

aufzuklären und vorhandene Fördermöglichkeiten auszunutzen. Die Zielsetzung bleibt daher <strong>für</strong> den<br />

RWB 2005 in gleicher Form erhalten.<br />

SEITE 126 KRITERIUM 4


Datenteil:<br />

Abbildung 54: Anteil der Laubbäume in <strong>Bayern</strong>s Wäldern (Quelle: LWF, 2004)<br />

Anteil in Prozent<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

22%<br />

78%<br />

Anteil der Laubbäume in <strong>Bayern</strong>s Wäldern<br />

26%<br />

74%<br />

32%<br />

1970 1987 2002<br />

Abbildung 55: Flächenbilanz nach Baumarten (Quelle: LWF, 2004)<br />

Jahr<br />

68%<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Laubbäume<br />

Nadelbäume<br />

KRITERIUM 4 SEITE 127


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 56: Fläche der Baumartengruppen nach Altersklassen (Quelle: LWF, 2004)<br />

Fläche (ha)<br />

450.000<br />

400.000<br />

350.000<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

SEITE 128 KRITERIUM 4<br />

0<br />

Flächen der<br />

Baumartengruppen nach Altersklassen<br />

1 - 20 Jahre 21 - 40 Jahre 41 - 60 Jahre 61 - 80 Jahre 81 - 100 Jahre 101 - 120<br />

Jahre<br />

Altersklassen<br />

Abbildung 57: Flächenentwicklung der Hauptbaumarten<br />

(Quelle: verändert aus LWF, 2004)<br />

Anteil in %<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

121 - 140<br />

Jahre<br />

Flächenentwicklung der Hauptbaumarten<br />

141 - 160<br />

Jahre<br />

161 - 180<br />

Jahre<br />

> 180 Jahre<br />

Lärche<br />

Kief er<br />

Douglasie<br />

Tanne<br />

Ficht e<br />

ALN<br />

ALH<br />

Buche<br />

Eiche<br />

19 8 7<br />

2002


Indikator Kennzahl<br />

33 Anteil Naturverjüngung % S<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 2.2.a: Nutzen aus natürlichen Strukturen und Prozessen ziehen, vorbeugende biologische Maßnahmen<br />

nutzen, genetische, Arten- und Strukturvielfalt fördern/erhalten, um Widerstandsfähigkeit zu<br />

verbessern.<br />

Nr. 4.2.a: Naturverjüngung soll der Vorzug gegeben werden, standortgerechte Provenienzen und geeignete<br />

Bedingungen vorausgesetzt.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 4.2<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

Siehe Indikator 32.<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

Siehe Indikator 32.<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Beschreibung:<br />

Ein wichtiges Ziel naturnaher Forstwirtschaft ist ein möglichst hoher Anteil an Naturverjüngung. Bei der<br />

Einschätzung im Rahmen der Bundeswaldinventur 2002 wurde <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> ermittelt, dass 83 % der Jungbäume<br />

bis 4 Meter Höhe aus Naturverjüngung entstanden sind. Bei der Baumartenverteilung zeigt sich,<br />

dass das Laubholz den größten Anteil der aufgenommenen Pflanzen ausmacht (Abbildung 58). In diesen<br />

Zahlen sind neben den geplanten auch sämtliche natürliche Ansamungen (z. B. Böschungsränder, Anflug<br />

in Jungebeständen) enthalten. Insoweit sind die Daten zur Beurteilung der Verjüngungssituation in den<br />

Altbeständen nicht aussagekräftig. Ein detaillierteres Bild liefern die Daten der Forstinventur im Staatswald.<br />

Diese beziehen sich nur auf zur Beurteilung relevanten Verjüngungs- und Kulturflächen.<br />

Anteil der Naturverjüngung im bayerischen Staatswald<br />

Abbildung 59 zeigt den Anteil der Naturverjüngung und Pflanzung bzw. Saat bei der Wiederbewaldung im<br />

Staatswald seit 1980. Bis heute konnte der Naturverjüngungsanteil durch die Umstellung der Verjüngungsverfahren<br />

in Verbindung mit einer konsequenten Anpassung der Schalenwildbestände auf etwa<br />

65 % deutlich erhöht werden.<br />

S/<br />

R<br />

KRITERIUM 4 SEITE 129


ZUKUNFT WALD<br />

Datenteil:<br />

Abbildung 58: Baumarten in der Verjüngung<br />

36%<br />

SEITE 130 KRITERIUM 4<br />

0%<br />

5%<br />

0%<br />

2%<br />

14%<br />

5%<br />

Baumarten der Naturverjüngung<br />

21%<br />

17%<br />

Eiche<br />

Buche<br />

andere Lb hoher Lebensdauer<br />

andere Lb niedriger Lebensdauer<br />

Fichte<br />

Tanne<br />

Douglasie<br />

Kiefer<br />

Lärche<br />

Abbildung 59: Anteil der Naturverjüngung bei der Wiederbewaldung im Staatswald<br />

(LWF-Bericht 39)<br />

Wiederbewaldung im Staatswald geschieht heute vorwiegend über Naturverjüngung<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Pflanzung/Saat<br />

Naturverjüngung<br />

1980-89 1990-93 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002


Abbildung 60: Entwicklung der Vorausverjüngung (LWF-Bericht 39)<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Indikatoren Kennzahlen<br />

S/<br />

R<br />

34 Forstliche Gutachten zum Abschussplan Erfasste Fläche S<br />

36 Verbissprozent % S<br />

Ziel RWB 2000 und 2005:<br />

Die Schalenwilddichte darf eine naturnahe Forstwirtschaft und die Verjüngung von <strong>Wald</strong>beständen mit<br />

standortgerechten Baumarten nicht beeinträchtigen.<br />

Quelle:<br />

Vegetationsgutachten seit 1991<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

alle drei Jahre<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 4.2.g: Druck durch Tierpopulationen und Beweidung auf die Verjüngung ausgleichen.<br />

Nr. 5.2.a: Reduzierung des Drucks der Tierpopulationen.<br />

KRITERIUM 4 SEITE 131


ZUKUNFT WALD<br />

Beschreibung:<br />

Forstliches Gutachten<br />

Nach Art. 32 Abs. 1 des <strong>Bayerische</strong>n Jagdgesetzes ist bei der Festsetzung der Abschusspläne <strong>für</strong> abschussplanpflichtiges<br />

Schalenwild vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der <strong>Wald</strong>verjüngung<br />

zu berücksichtigen. Hierzu ist den Forstämtern vorher Gelegenheit zu geben, sich auf der Grundlage<br />

eines forstlichen Gutachtens über eingetretene Wildschäden zu äußern und ihre Auffassung zur Situation<br />

der <strong>Wald</strong>verjüngung darzustellen. Die Forstlichen Gutachten sind <strong>für</strong> die an der Aufstellung der Abschusspläne<br />

Beteiligten ein wertvolles Hilfsmittel und stellen <strong>für</strong> die unteren Jagdbehörden eine wesentliche<br />

Entscheidungsgrundlage bei der Abschussplanung dar. Sie liefern ein wichtigen Beitrag zur Versachlichung<br />

der Diskussion in der <strong>Wald</strong>-Wild-Frage. Es ist damit gleichzeitig ein Kontrollinstrument, das hegegemeinschaftsweise<br />

zeigt, ob die aufgestellten Abschusspläne bzw. deren Erfüllung zur Erreichung der<br />

Ziele ausreichend war. Das Forstliche Gutachten trägt somit dazu bei, stabile und standortgemäße Wälder<br />

in <strong>Bayern</strong> zu erhalten und zu schaffen. Dazu gehört, dass die natürliche Verjüngung vorhandener, gemischter<br />

Altbestände sowie die Saat und Pflanzung von Hauptbaumarten i.W. ohne Schutzmaßnahmen<br />

erfolgen kann.<br />

Die bayernweiten Ergebnisse der Forstlichen Gutachten werden in einem Abschlussbericht „Forstliches<br />

Gutachten zur Situation der <strong>Wald</strong>verjüngung“ dargestellt. Ein entsprechender Bericht ist auf der Grundlage<br />

des Beschlusses des <strong>Bayerische</strong>n Landtages vom 19. März 1986 (Drs. 10/9715) jeweils im dreijährigen<br />

Abstand dem <strong>Bayerische</strong>n Landtag vorzulegen.<br />

Ergebnisse 2003<br />

Im Frühjahr 2003 wurde zum siebten Mal seit 1986 in allen Hegegemeinschaften die Verbissbelastung<br />

mittels Stichprobeninventur an rund 2 Mio. jungen Bäumen erhoben und in einem Gutachten die Situation<br />

der <strong>Wald</strong>verjüngung dargestellt. Die Ergebnisse des Gutachtens dienen den unteren Jagdbehörden als<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Abschussplanung <strong>für</strong> Schalenwild (außer Schwarzwild).<br />

Die Ergebnisse der Verbissinventur zeigen, dass in <strong>Bayern</strong> im Wesentlichen alle Baumarten, die <strong>für</strong> standortgerechte,<br />

stabile Mischbestände von Bedeutung sind, in nennenswertem Anteil in der Verjüngung vorkommen.<br />

Die Verbissbelastung an den jungen Bäumen durch Reh-, Rot- und Gamswild ist gegenüber der<br />

letzten Erhebung im Jahre 2000 geringfügig zurückgegangen (Abbildung 61 und 62). Der Verbiss bei<br />

Fichte und Kiefer ist in der Regel in den allermeisten Hegegemeinschaften gering. Dagegen ist beim<br />

Laubholz und insbesondere bei der Tanne nach wie vor vielerorts ein zu hoher Verbiss festzustellen. Die<br />

Verbissbelastung ist im Staatswald wie in den Vorjahren deutlich günstiger.<br />

Die Ergebnisse des Forstlichen Gutachtens sind auch unter www.forst.bayern.de einzusehen.<br />

Bewertung von Zielen aus RWB 2000:<br />

Die Ergebnisse der Forstlichen Gutachten zeigen, dass örtlich in <strong>Bayern</strong> eine Anpassung der Schalenwilddichte<br />

weiterhin notwendig ist. Insbesondere die oftmals standörtlich notwendigen Mischbaumarten können<br />

sich noch nicht ausreichend aufgrund zu häufigen Verbiss durch Schalenwild verjüngen. Der Vergleich<br />

mit dem Staatswald zeigt, dass eine konsequente Anpassung der Wildbestände zu einer deutlich<br />

günstigeren Verjüngungssituation führt. Es ist daher erforderlich, weiterhin alle Maßnahmen zu ergreifen,<br />

die eine Verbesserung der Gesamtsituation ermöglichen. Hierunter fällt auch eine verstärkte Aufklärung<br />

der <strong>Wald</strong>besitzer, der Jagdausübungsberechtigten und der Jagdgenossenschaften. Eingebunden sollen<br />

hierbei verstärkt die forstwirtschaftlichen Vereinigungen sowie die Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften.<br />

Die Zielsetzung bleibt daher erhalten.<br />

SEITE 132 KRITERIUM 4


Datenteil:<br />

Abbildung 61: Zeitreihe Leittriebverbiss (1991 bis 2003)<br />

Anteil der Pflanzen mit Leittriebverbiss (%)<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Eiche<br />

Tanne<br />

Buche<br />

Fichte<br />

Kiefer<br />

1991 1994 1997 2000 2003<br />

Jahr<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 4 SEITE 133


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 62: Einschätzung der Verbissbelastung (1997 bis 2003)<br />

<strong>Bayern</strong><br />

gesamt 1997<br />

SEITE 134 KRITERIUM 4<br />

2000<br />

2003<br />

Regierungsbezirke<br />

Oberbayern 1997<br />

2000<br />

2003<br />

Niederbayern 1997<br />

2000<br />

2003<br />

Oberpfalz 1997<br />

2000<br />

2003<br />

Oberfranken 1997<br />

2000<br />

2003<br />

Mittelfranken 1997<br />

2000<br />

2003<br />

Unterfranken 1997<br />

2000<br />

2003<br />

Schwaben 1997<br />

2000<br />

2003<br />

5<br />

2<br />

5<br />

3<br />

5<br />

6<br />

4<br />

6<br />

5<br />

5<br />

7<br />

4<br />

4<br />

12<br />

0<br />

3<br />

5<br />

13<br />

7<br />

4<br />

2<br />

1<br />

12<br />

53<br />

54<br />

59<br />

42<br />

44<br />

44<br />

43<br />

41<br />

46<br />

49<br />

44<br />

42<br />

41<br />

6<br />

31<br />

36<br />

40<br />

37<br />

27<br />

27<br />

23<br />

27<br />

31<br />

31<br />

17<br />

36<br />

32<br />

44<br />

42<br />

38<br />

34<br />

günstig tragbar zu hoch deutlich zu hoch<br />

40<br />

40<br />

51<br />

47<br />

47<br />

47<br />

46<br />

47<br />

44<br />

45<br />

44<br />

47<br />

53<br />

49<br />

47<br />

51<br />

62<br />

2<br />

68<br />

6<br />

6<br />

17<br />

8<br />

11<br />

9<br />

5<br />

15<br />

1<br />

4<br />

5<br />

8<br />

8<br />

15<br />

18<br />

13<br />

18<br />

11<br />

9<br />

25<br />

12<br />

9<br />

9


Indikator Kennzahl<br />

35 Gegen Wild gezäunte Fläche ha S<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Die <strong>Wald</strong>verjüngung soll i.d.R. ohne Zaun möglich sein.<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Die Verjüngung von standortgerechten Baumarten soll in der Regel ohne Schutzmaßnahmen möglich<br />

sein.<br />

Quelle:<br />

bayernweite Jagdrevier- und Wildstatistik, die am StMELF geführt wird.<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jährlich<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 4.2.g: Druck durch Tierpopulationen und Beweidung auf die Verjüngung ausgleichen.<br />

Nr. 5.2.a: Reduzierung des Drucks der Tierpopulationen.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 4.2<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Beschreibung:<br />

Die Ermittlung von gezäunten Flächen im <strong>Wald</strong> ist kaum möglich. Die bei der Abschussplanung verwendeten<br />

Daten hierzu sind mit systembedingten Unschärfen behaftet. Auf die Erhebungen diese Daten wird<br />

daher zukünftig verzichtet.<br />

Die Entwicklung der gezäunten <strong>Wald</strong>fläche wird daher beispielhaft am Staatswald dargestellt (Abbildung<br />

63). Mit der Umstellung auf eine naturnahe <strong>Wald</strong>bewirtschaftung Anfang der 1980er Jahre wurden verstärkt<br />

Mischbaumarten wie Buche, Tanne oder Edellaubhölzer gepflanzt und das Naturverjüngungspotential<br />

der Altbestände zur natürlichen Wiederbewaldung ausgenutzt. Aufgrund der damals noch hohen<br />

Wildbestände mussten die Verjüngungen mit Zäunen gegen zu starken Wildverbiss oftmals geschützt<br />

werden. Die gezäunte Fläche stieg deshalb stetig an und erreicht 1992 bei der Wiederbewaldung nach den<br />

Sturmschäden Vivian und Wibke ihren Höhepunkt. Durch eine konsequentere Anpassung der Schalenwildbestände<br />

ging die gezäunte Fläche seitdem kontinuierlich zurück.<br />

Bewertung von Zielen aus RWB 2000:<br />

Grundsätzlich sind Zäune zwar geeignet Verjüngungen zu schützen, dennoch wirken sie nur räumlich begrenzt<br />

und wirken nur so lange, wie sie wilddicht gehalten werden können. Des Weiteren sind mit dem<br />

Bau und Unterhalt von Zäunen <strong>für</strong> den <strong>Wald</strong>besitzer erhebliche Kosten verbunden.<br />

Die positive Entwicklung der Verbissbelastung führt dazu, dass die Verjüngung der <strong>Wald</strong>bestände mehr<br />

und mehr ohne Schutzmaßnahmen erfolgen kann. Besonders deutlich wird dies im Staatswald, wo die gezäunte<br />

Fläche drastisch zurückgeführt werden konnte.<br />

Der Trend zur Abnahme von gezäunten Verjüngungen konnte im Berichtszeitraum fortgeführt werden,<br />

allerdings sind örtlich noch Defizite zu erkennen. Es gilt also weiterhin die <strong>Wald</strong>besitzer, die Jagdgenossen<br />

und Jäger über die Notwendigkeit angepasster Schalenwildbestände aufzuklären. Eingebunden sollen<br />

hierbei verstärkt die forstwirtschaftlichen Vereinigungen sowie die Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften.<br />

Die Zielsetzung bleibt daher in abgeänderter Form erhalten.<br />

Weiterführende Erläuterungen im Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> 2000 S. 232 f.<br />

S/<br />

R<br />

KRITERIUM 4 SEITE 135


ZUKUNFT WALD<br />

Datenteil:<br />

Abbildung 63: Zeitreihe zur umzäunten Staatswaldfläche (Quelle: LWF-Bericht 39 b1)<br />

SEITE 136 KRITERIUM 4<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

gezäunte Fläche in Tsd ha seit 1992 nimmt die gezäunte <strong>Wald</strong>fläche ab<br />

78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 2000 2002


Indikator Kennzahlen<br />

37 Naturnähe der <strong>Wald</strong>fläche Fläche ha, eingeteilt in „sehr naturnah“,<br />

„naturnah“, „bedingt naturnah“,<br />

kulturbetont“, und „kulturbestimmt“<br />

(vgl. BWI)<br />

Quellen:<br />

BWI II<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 4.1.a: Biologische Vielfalt ( Ökosysteme, ggf. Landschaft, Arten, Gene) erhalten und verbessern.<br />

Nr. 4.1.b: .Inventur und Planung: ökologisch wichtige <strong>Wald</strong>biotope (geschützte, seltene, empfindliche,<br />

typische, mit endemischen oder bedrohten Arten, mit genetischen in-situ Ressourcen) einbeziehen.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 4.3<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Beschreibung:<br />

In den vergangenen Jahrhunderten sind durch den menschlichen Einfluss vielerorts die natürlichen Laubwälder<br />

von Fichten und Kiefern zurückgedrängt worden. Die Bewertung der Baumartenmischung nach<br />

ihrer Naturnähe zeigt, dass in den meisten Wäldern <strong>Bayern</strong>s der „naturnahe“ Charakter der Baumartenzusammensetzung<br />

trotzdem noch immer zu finden ist.<br />

Bewertung der Naturnähe nach Bundeswaldinventur:<br />

Die Bewertung orientiert sich an der modellhaften Vorstellung der potenziell natürlichen Vegetation. Die<br />

Einteilung der Naturnähestufen erfolgt über den Anteil der Baumarten der natürlichen <strong>Wald</strong>gesellschaft<br />

(nat. WG).<br />

Naturnähestufe<br />

Anforderungen an Anteil der Baumarten<br />

(nat. WG = Natürliche <strong>Wald</strong>gesellschaft)<br />

Sehr naturnah Baumarten der nat. WG mind. 90 %<br />

Alle Hauptbaumarten der nat. WG vorhanden,<br />

insgesamt mind. 50 %<br />

Naturnah Baumarten der nat. WG mind. 75 %<br />

Hauptbaumarten der nat. WG vorhanden, mind. 10 %<br />

Bedingt naturnah Baumarten der nat. WG mind. 50 %<br />

kulturbetont Baumarten der nat. WG mind. 25 %<br />

kulturbestimmt Alle übrigen Bestände<br />

Auf über 40 % der <strong>Wald</strong>fläche – das sind fast eine Million Hektar – ist die vorhandene Baumartenzusammensetzung<br />

auch heute noch sehr nahe an dem von der Natur vorgegebenen Baumartenspektrum orientiert<br />

(„sehr naturnah“ und „naturnah“, Abbildung 64). In rund drei Viertel der Wälder wird zumindest eine<br />

„bedingt naturnahe“ Baumartenzusammensetzung erreicht. Noch stärker als bei den alten Wäldern ist<br />

die Nähe zur Natur bei den jungen Bäumen unter dem Schirm von Altbäumen ausgeprägt: 86 % dieser<br />

Verjüngungsflächen sind „sehr naturnah“, „naturnah“ und „bedingt naturnah“ eingestuft.<br />

Regional ergibt sich <strong>für</strong> die Naturnähe der Baumartenzusammensetzung ein recht unterschiedliches Bild<br />

(Abbildung 65). In den Wäldern der <strong>Bayerische</strong>n Alpen (15) und des <strong>Bayerische</strong>n <strong>Wald</strong>es (11) beispielsweise<br />

hat sich das natürliche Baumartenspektrum bis heute weitgehend erhalten. Dem gegenüber weist der<br />

geringe Anteil „sehr naturnaher“ Wälder z. B. im Frankenwald/ Fichtelgebirge/Steinwald (8) darauf hin,<br />

dass dort die Mischbaumarten Tanne und Buche im Bergmischwald noch zu gering vertreten sind.<br />

S/<br />

R<br />

S<br />

KRITERIUM 4 SEITE 137


ZUKUNFT WALD<br />

Datenteil:<br />

Abbildung 64: Naturnähe der Baumartenzusammensetzung<br />

(Quelle: LWF-Auswertung, 2004)<br />

SEITE 138 KRITERIUM 4<br />

8%<br />

Naturnähe der Baumartenzusammensetzung<br />

17%<br />

34%<br />

10%<br />

31%<br />

sehr naturnah<br />

naturnah<br />

bedingt naturnah<br />

kulturbetont<br />

kulturbestimmt


Abbildung 65: Naturnähe der Baumartenzusammensetzung in den Wuchsgebieten <strong>Bayern</strong>s<br />

(Quelle: LWF, 2004)<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 4 SEITE 139


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator Kennzahl<br />

38 Volumen an stehendem und liegendem Totholz fm S<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Totholz soll im angemessenen Umfang erhalten werden.<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Totholz und besondere Strukturformen wie z. B. Höhlenbäume sollen in angemessenen Umfang erhalten<br />

werden, soweit der Forstschutz, die Verkehrssicherheit und die Arbeitssicherheit es zulassen.<br />

Quelle:<br />

BWI<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

– nach Bedarf<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 4.2.h: Stehendes und liegendes Totholz, hohle Bäumen, alte Gehölze und besondere seltene Baumarten<br />

in einer ausreichenden Menge und Verteilung belassen.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 4.5<br />

Beschreibung:<br />

Totes Holz gehört zum natürlichen Lebens- Kreislauf in den Wäldern und trägt zur Artenvielfalt bei. Totes<br />

Holz bietet Lebensraum <strong>für</strong> eine Fülle von Pilz-, Tier- und Pflanzenarten, die im absterbenden, toten<br />

und sich allmählich zersetzenden Holz unterschiedlichste Nischen und Lebensräume finden.<br />

Über Jahrhunderte hinweg nutzte der Mensch im <strong>Wald</strong> jedes Stück Holz. In den letzten Jahrzehnten haben<br />

eine geringere Nachfrage nach Brennholz und zunehmendes Wissen über den Wert des Totholzes <strong>für</strong><br />

die Stabilität des Ökosystems <strong>Wald</strong> zu einer Anreicherung mit totem Holz geführt. Mittlerweile gehört totes<br />

Holz nicht nur in Nationalparks und Naturwaldreservaten, sondern auch in den Wirtschaftswäldern<br />

häufig schon zum gewohnten Erscheinungsbild: Rund 13 Kubikmeter Totholz je Hektar wurden durchschnittlich<br />

in <strong>Bayern</strong>s Wäldern registriert.<br />

Den größten Anteil an diesem sehr beachtlichen Totholzvorrat machen liegende Baumteile und Wurzelstöcke<br />

aus (Abbildung 66). Um einen Überblick über die Gesamtmenge an Totholz zu bekommen, wurde<br />

erstmals auch das im Boden verbliebene Stockholz inventarisiert. „Stehendes Totholz“ trägt etwa zu einem<br />

Viertel zum Totholzvorrat unserer Wälder bei. Häufig ist deutlich zersetztes und vermodertes Holz<br />

im <strong>Wald</strong> zu finden, das dort bereits mehrere Jahre bis Jahrzehnte gelegen ist (Abbildung 67).<br />

Entsprechend seinem Anteil in der Hauptbestockung unserer Wälder ist das Nadelholz auch beim<br />

Totholzvorrat dominant. Ökologisch besonders wertvolle, dicke Stämme kommen in den bayerischen<br />

Wäldern eher selten vor. Die größten Vorräte finden sich – übereinstimmend <strong>für</strong> Laub- und Nadelholz –<br />

bei Hölzern im schwächeren Durchmesserbereich (20 bis 39 cm).<br />

Bewertung von Zielen aus RWB 2000:<br />

Die Zielsetzung wurde in vollem Umfang erreicht.<br />

SEITE 140 KRITERIUM 4<br />

S/<br />

R


Datenteil:<br />

Abbildung 66: Totholzvorrat nach Typ des Totholzes (Quelle: verändert aus LWF, 2004)<br />

Vorrat m 3 /ha<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

1,5<br />

Totholzvorrat nach Typ des Totholzes<br />

1,3<br />

Abbildung 67: Totholzvorrat nach Zersetzungsgrad (Quelle: verändert aus LWF, 2004)<br />

Vorrat m 3 /ha<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

1,7<br />

4,1<br />

1<br />

Totholzvorrat nach Zersetzungsgrad<br />

5,3<br />

3,4<br />

5,9<br />

2,5<br />

0,1<br />

ZUKUNFT WALD<br />

stehend,<br />

ganzer Baum<br />

stehend,<br />

Bruchstück<br />

Wurzelstöcke<br />

liegend<br />

Abfuhrrest<br />

frisch<br />

abgestorben<br />

beginnende<br />

Zersetzung<br />

fortgeschrittene<br />

Zersetzung<br />

stark vermodert<br />

KRITERIUM 4 SEITE 141


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator Kennzahl<br />

39 Generhaltungsbestände und anerkannte<br />

Saatgutbestände<br />

Ziel RWB 2000:<br />

SEITE 142 KRITERIUM 4<br />

S/<br />

R<br />

ha S<br />

Genschutzwälder sollen – soweit tatsächlich erforderlich – in ausreichendem Maß vorhanden sein.<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Die Fläche der zugelassenen Saatgutbestände soll erhalten und vermehrt werden.<br />

Quellen:<br />

Angaben der LSP<br />

Erntezulassungsregister<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 4.2.b: Einheimischen Arten und lokale, gut standortangepassten Provenienzen den Vorzug gegeben<br />

werden. Nur eingeführte Arten nach Bewertung und Minimierung der Auswirkungen verwenden.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 4.6<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

Die gesetzlichen Grundlagen entsprechen denen unter Ziffer 7.4. Zur Sicherung der genetischen Vielfalt<br />

gibt es darüber hinaus noch weitere Regelungen:<br />

Gesetzliche Regelungen etc. Kurzbeschreibung<br />

Richtlinie 1999/105/EG des Rates<br />

vom 22.12.1999 über den<br />

Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut<br />

Abl.EG 2000 Nr.<br />

L11 S. 17 und Nationale Umsetzungen<br />

FoVG vom 22.05.2002 Forstvermehrungsgutgesetz <strong>für</strong> Deutschland<br />

Forstvermehrungsgut – Her- Verordnung über Herkunftsgebiete <strong>für</strong> forstliches Vermehrungsgut<br />

kunfts-GebietsverordnungFas- <strong>für</strong> Deutschland<br />

sung vom 15.01.2003<br />

Forstvermehrungsgut – Zulas- Mindestanforderungen <strong>für</strong> Zulassungen <strong>für</strong> Deutschland<br />

sungsverordnung vom<br />

20.12.2002<br />

Forstvermehrungsgut – Durch- Vorschriften u. a. zur Kennzeichnung von forstlichem Vermehrungsführungsverordnung<br />

vom gut <strong>für</strong> Deutschland<br />

20.12.2002<br />

VO zur Durchführung des Bayer. Rechtsverordnung zur Identitätssicherung von forstlichem<br />

FoVG<br />

Vermehrungsgut<br />

Herkunftsgebiete und Herkunftsempfehlungen<br />

<strong>für</strong> forstliches<br />

Vermehrungsgut in <strong>Bayern</strong><br />

Stand 2003


Beschreibung:<br />

ZUKUNFT WALD<br />

1. Der <strong>Wald</strong> als Genbank<br />

<strong>Wald</strong>bau und forstliche Genressourcen<br />

Besonders im landwirtschaftlichen Bereich hat die Pflanzenzüchtung viele neue Formen bei Kulturpflanzen<br />

hervorgebracht und diese z. B. hinsichtlich ihrer Widerstandskraft und Ertragsleistung ständig verbessert.<br />

Wie sieht es hier mit der Forstpflanzenzüchtung aus? Unsere <strong>Wald</strong>bäume sind langlebig und bringen<br />

meist erst im höheren Alter Samen. Damit braucht die Forstpflanzenzüchtung Jahrzehnte bis erste gesicherte<br />

Ergebnisse vorliegen. Der züchterische Fortschritt ist damit ungleich langsamer als bei den einjährigen<br />

Kulturpflanzen in der Landwirtschaft. Dies relativiert die Erfolgsaussichten der Pflanzenzüchter im<br />

forstlichen Bereich deutlich. Auch die Biotechnologie (z. B. Arbeit an Gewebekulturen) und Gentechnologie<br />

können den Züchtungsfortschritt im forstlichen Bereich nicht wesentlich beschleunigen. Außerdem<br />

wird wegen der unerwünschten genetischen Einengung und des großen technisch-finanziellen Aufwands<br />

bei einschlägigen öffentlichen Einrichtungen in <strong>Bayern</strong> an transgenen Forstpflanzen nicht gearbeitet. Die<br />

Forstpflanzenzüchtung in Deutschland sieht ihre Hauptaufgabe in der Erhaltung der in der natürlichen<br />

Auslese entstandenen Vielfalt. Diese genetische Vielfalt ist Voraussetzung <strong>für</strong> größtmögliche ökologische<br />

Stabilität und geringstes Risiko sowohl heute als auch bei sich ändernden Umweltbedingungen. Gezielte<br />

Züchtungen auf Hochleistungssorten wurden bisher nur bei den „schnellwachsenden Baumarten“ (Pappeln<br />

und Weiden) durchgeführt. Insbesondere die zahlreichen Pappelsorten – oft Kreuzungen zwischen<br />

amerikanischen und europäischen Arten – haben höhere Erträge und eine bessere Qualität als die reinen<br />

Arten. Außerdem spielen Resistenzfragen bei der Sortenauswahl – z. B. gegen den Pappelrost – in der<br />

Pappelzüchtung eine wesentliche Rolle. Die sogenannten Energiewälder (Kurzumtriebsplantagen <strong>für</strong><br />

Biomasse und Energieerzeugung) eröffnen diesen Baumarten neue Anbaumöglichkeiten. Gegen Krankheitserreger<br />

waren die Erfolge der Resistenzzüchtung im forstlichen Bereich bisher sehr gering. Kreuzungsversuche<br />

von hochempfindlichen europäischen mit weitgehend resistenten asiatischen Ulmenarten<br />

mit dem Ziel, die Resistenz gegen die Ulmenwelke zu erhöhen, haben zwar zum Teil Sorten mit höherer<br />

Widerstandsfähigkeit gegen diesen Pilz hervorgebracht. Die neuen Sorten eignen sich aber wegen ihrer<br />

ökologischen Eigenschaften nicht <strong>für</strong> den Anbau im <strong>Wald</strong>. Sie werden im wesentlichen nur in Grünanlagen<br />

angepflanzt. Immer wieder wird von einer Resistenzzüchtung gegen neuartige <strong>Wald</strong>schäden gesprochen.<br />

Dies würde sowohl die genaue Kenntnis der Schadfaktoren als auch deren Wirkungsweise erfordern.<br />

Nur dann könnte unter Ausschluss anderer Ursachen über mehrere Generationen hinweg gezielt auf<br />

Resistenz gegen diesen Schadfaktor hin ausgelesen werden. Bei den neuartigen <strong>Wald</strong>schäden haben wir<br />

hinsichtlich der Schadfaktoren und der Wirkungspfade noch erhebliche Wissensdefizite. Außerdem würde<br />

eine Auslesezüchtung mit mehrfacher Massenauslese bei einer Generationsdauer von mindestens 30 bis<br />

70 Jahren mehrere hundert Jahre in Anspruch nehmen. Schon aus diesen Gründen ist es in unserer sich<br />

schnell verändernden Umwelt nicht möglich, „waldschadensresistente“ Bäume zu züchten. Außerdem<br />

kann es nicht Ziel einer fortschrittlichen Umweltpolitik sein, den <strong>Wald</strong> an die Schadstoffbelastung anzupassen.<br />

Wir müssen vielmehr die Schadstoffbelastung der Umwelt so minimieren, dass natürliche und naturnahe<br />

Ökosysteme ohne Hilfsmaßnahmen fortbestehen können.<br />

Forstliche Genbank<br />

Die forstliche Genbank kann demnach nur der <strong>Wald</strong> selbst sein. In ihm und nur dort wird - unter von<br />

Menschen wenig beeinflussten Verhältnissen - die genetische Mannigfaltigkeit unter dynamischen Bedingungen<br />

über Jahrzehnte und Jahrhunderte hindurch nicht nur erhalten, sondern gleichzeitig laufend ausgewählt<br />

und fortentwickelt. Naturnaher <strong>Wald</strong>bau gewährleistet grundsätzlich die effektivste Form der insitu<br />

Generhaltung. Zahlreiche Untersuchungen an Naturverjüngungen und Durchforstungen begründen<br />

diese Feststellung.<br />

Ausblick<br />

Die <strong>Bayerische</strong> Staatsforstverwaltung hält daher an dem Grundsatz fest, dass der <strong>Wald</strong> auf ganzer Fläche<br />

naturnah bewirtschaftet werden soll. Segregationsmodelle mit einerseits großzügigen Schutzgebieten v. a.<br />

in unproduktiven Regionen und andererseits intensiver Holzernte auf den bewirtschafteten Flächen werden<br />

gesamtökologisch nicht als zielführend im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erachtet. Allerdings<br />

zeigt es sich, dass einzelne genetisch besonders wertvoll erscheinende Reliktbestände in <strong>Bayern</strong> zum Bei-<br />

KRITERIUM 4 SEITE 143


ZUKUNFT WALD<br />

spiel in den höheren Lagen der bayerischen Mittelgebirge in ihrer spezifischen genetischen Substanz erhalten<br />

werden sollen. Es muss hier sichergestellt werden, dass notwendige Kunstverjüngungen ausschließlich<br />

mit Vermehrungsgut aus dem jeweiligen Bestand angelegt werden. Folgende Erhaltungsmöglichkeiten gibt<br />

es (Die Reihenfolge der aufgeführten Möglichkeiten beschreibt einerseits die abnehmende Erhaltungswirksamkeit<br />

und andererseits den zunehmenden Aufwand, Abbildung 68):<br />

Abbildung 68: Erhaltungsmöglichkeiten der genetischen Vielfalt im <strong>Wald</strong><br />

Abnehmende<br />

Wirksamkeit,<br />

Sicherheit,<br />

zunehmender<br />

Aufwand<br />

SEITE 144 KRITERIUM 4<br />

1. Nachhaltswirtschaft im <strong>Wald</strong><br />

2. Gezielte Pflege ausgewählter Bestände<br />

3. Gezielte Verjüngung ausgewählter Bestände einschließlich Saat und<br />

Pflanzung mit besonderen Schutzvorkehrungen<br />

4. Saat/Pflanzung in schadstoffärmeren Gebieten (Evakuierung) einschließlich<br />

Samenplantagen<br />

5. Langfristige Einlagerung im Kühlhaus (kontrollierte Bedingungen) von<br />

– Saatgut<br />

– Pollen<br />

– Geweben<br />

Der Grundsatz der Generhaltung in <strong>Bayern</strong> lautet daher:<br />

Einsatz der einfachen, aus Sicht der Generhaltung wirkungsvollen, dabei „billigen“ „in-situ-Maßnahmen“,<br />

wo irgend möglich. Wo dies wegen Schadverlauf oder steigendem Risiko nicht mehr möglich ist, sollte in<br />

die nächst aufwändigere Stufe gewechselt werden. Die so erreichte Vernetzung aller möglichen Maßnahmen<br />

führt zu einem realistischen Erhaltungsansatz.<br />

2. Spezielle Maßnahmen zum Erhalt und Förderung der Baumartenvielfalt<br />

a) Maßnahmen zur Erhaltung des Genpools am Standort (= in-situ-Erhaltung)<br />

Grundvoraussetzung <strong>für</strong> den Erhalt und die Förderung der Baumartenvielfalt ist die Erhaltung und Förderung<br />

der Vielfalt der <strong>Wald</strong>ökosysteme und deren nachhaltige Bewirtschaftung. Das <strong>Wald</strong>gesetz <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong><br />

und die Standorterkundung (Indikator 38) sowie - bezogen auf den Staatswald - die Grundsätze der<br />

FER 1982 (hohe Umtriebszeiten, hoher Anteil an Naturverjüngung etc.) sind wichtige Bestandteile. Die<br />

umfangreichen Sanierungsprogramme (Indikatoren 22 und 23) in den Mittelgebirgen und den Alpen sowie<br />

Unterpflanzungen z. B. im Nürnberger Reichswald gehören hierzu. Gleiches gilt <strong>für</strong> Kalkungs- und Düngungsmaßnahmen<br />

(Indikatoren 20 und 47 bis 49) zur Revitalisierung von geschwächten Beständen im<br />

Sinne gezielter Generhaltung.<br />

Vielfalt der Baumarten<br />

Die Forstwirtschaft ist auf widerstandsfähige, stabile und leistungsfähige Wälder angewiesen. Am besten<br />

erfüllen standortgemäße, autochthone <strong>Wald</strong>bestände diese Anforderungen. Sie konnten sich über <strong>Wald</strong>generationen<br />

hinweg den jeweiligen Standortbedingungen anpassen. Wenn zusätzlich noch mögliche,<br />

künftige Veränderungen in Betracht gezogen werden, dann müssen unsere Bäume auch über eine möglichst<br />

große genetische Vielfalt verfügen. Nur dann können sie sich langfristig neuen Situationen anpassen.<br />

Erhalten wir ausreichend große Populationen unserer Bäume im <strong>Wald</strong>, so wird das genetische Spektrum<br />

der Baumarten in seiner ganzen Breite gesichert. Eine breite Baumartenpalette und Naturverjüngung sind<br />

damit unser bester Beitrag zur Generhaltung am natürlichen Standort (In-situ-Erhaltung). Natürliche Verjüngung<br />

(Indikator 76) erfüllt diese Forderungen dann optimal, wenn der Ausgangsbestand die notwendigen<br />

Voraussetzungen bezüglich Baumartenzusammensetzung sowie deren genetischer Veranlagung bietet.<br />

Naturverjüngung weist durch ihre spezifischen Rekombinations- und Partnerzusammensetzungen ein sehr<br />

hohes Maß an genetischer Vielfalt auf. Das Erbgut der Eltern wird somit ohne Verluste an die Nachkommen<br />

weitergegeben. Die zu mehr als 50 % natürlich verjüngten Bestände im Staatswald sind genetisch<br />

ein Abbild ihrer bewährten Mutterbestände. Während der langen Verjüngungszeiträume und der unter-<br />

insitu <br />

exsitu


ZUKUNFT WALD<br />

schiedlichen Lichtverhältnisse erhalten viele Bäume einer Art, aber auch die verschiedenen Arten ihre<br />

Chance sich anzusamen.<br />

Artspezifische/angepasste Naturverjüngungsverfahren mit überwiegend kleinräumigen Bestandesstrukturen<br />

Angepasste Naturverjüngungsverfahren sind Bestandteil des Konzeptes naturnaher Forstwirtschaft (siehe<br />

Indikator 54). <strong>Wald</strong>bauverfahren, verbunden mit Namen wie Karl REBEL oder Karl GAYER, haben eine<br />

gute Tradition und äußerst zielgerechte <strong>Wald</strong>strukturen geschaffen. Sie sind <strong>für</strong> den Staatswald verbindlich<br />

und werden durch Beratung und Förderung dem Privat- und Körperschaftswald empfohlen. Im Rahmen<br />

einer wissenschaftlichen Untersuchung der seinerzeitigen, Bayer. <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> forstliche Saat- und<br />

Pflanzenzucht (LSP), Amt (ASP) [BEHM, KONNERT 1999] in den Forstämtern Bamberg und Scheßlitz<br />

konnte nachgewiesen werden, dass lange Verjüngungszeiträume und kleinflächiges Vorgehen, wie beim<br />

Schirm-/Femelschlagverfahren den Erhalt und die Weitergabe genetischer Variation sichern. Biochemisch-genetische<br />

Analysen bestätigten, dass die genetische Information der Eltern bei der gewählten Art<br />

der Naturverjüngung ungestört weitergegeben wird [KONNERT 1997]. Naturnahe Forstwirtschaft ist daher<br />

auch hinsichtlich des Genpools nachhaltig. Die mittleren Werte der allelischen Vielfalt, Diversität und<br />

Differenzierung, die die innerpopulationale Variation quantifizieren, zeigen eine hohe Ähnlichkeit in Altbestand<br />

und Verjüngung. Dieser Nachweis unterstützt die Konzepte einer naturnahen Forstwirtschaft.<br />

Keine Samenplantage, kein Generhaltungsprogramm kann diese Ergebnisse in vergleichbarer Weise ersetzen.<br />

Erhaltung von ausgewählten Beständen einschließlich deren Verjüngung<br />

Die „in-situ-Erhaltung“ von ausgewählten Saatgutbeständen einschließlich deren Verjüngung mit dem<br />

Schwerpunkt bei zugelassenen Saatguterntebeständen ist ebenfalls ein wichtiger Baustein zur Erhaltung<br />

des Genpools unserer bedeutendsten Baumarten. Hauptarbeiten sind Auswahl dieser Bestände, Bodenanalyse,<br />

notfalls Düngung, Kalkung, Überwachung des Gesundheitszustandes sowie die Verjüngung dieser<br />

Bestände. Ggf. müssen diese Bestände gezäunt werden.<br />

b) Maßnahmen zur Erhaltung des Genpools außerhalb des Standorts (= ex-situ-Erhaltung)<br />

Wo die natürlichen Voraussetzungen nicht oder unzureichend gegeben sind, ist die bedarfsgerechte Versorgung<br />

der <strong>Wald</strong>besitzer mit geeigneten Herkünften forstlichen Vermehrungsgutes <strong>für</strong> künstliche Verjüngungsmaßnahmen<br />

eine wesentliche Voraussetzung <strong>für</strong> einen zielgerichteten <strong>Wald</strong>bau. Folgende Instrumente<br />

sichern die genetische Nachhaltigkeit bei künstlicher Verjüngung ab:<br />

1. Regelungen des Gesetzes über forstliches Vermehrungsgut<br />

2. Herkunftsgebiete/Herkunftsempfehlungen <strong>für</strong> forstliches Vermehrungsgut (Indikator 79)<br />

3. Spezielle Maßnahmen zur Erhaltung seltener Baumarten<br />

4. Breite Palette von Hauptbaumarten aus privaten und staatlichen Baumschulen<br />

5. Samenplantagenprogramm<br />

6. Genbank zur längerfristigen Saatguteinlagerung<br />

7. Samenklengen, Pflanzgärten etc.<br />

1. Regelungen des FoVG (Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22. Dezember 1999/ Forstvermehrungsgutgesetz vom<br />

22.05.2002, BGBL 2002 Teil I Nr. 32, Seite 1658<br />

Das FoVG soll die Identität von ökosystemgerechtem forstlichem Vermehrungsgut beim Handel sicherstellen.<br />

Eine sehr wichtige Maßnahme zur Erhaltung der genetischen Vielfalt ist die Auswahl möglichst<br />

vieler Saatguterntebestände im Sinne des FoVG und die aktive Nutzung dieses Potenzials. Rund 22.000<br />

nach dem FoVG in <strong>Bayern</strong> zugelassene Erntebestände mit einer Fläche von rund 74. 000 ha gewährleisten,<br />

dass auch bei künstlicher Verjüngung eine breite genetische Ausgangsbasis erhalten wird. Das sind<br />

etwa 5,7 % der Gesamtwaldfläche (12 % des Staatswaldes) der mannbaren Bestände. Auswahl und Pflege<br />

dieser Bestände erfolgt im Rahmen des normalen Forstbetriebs. Bei richtigem Umgang ist Saatgut ein sehr<br />

KRITERIUM 4 SEITE 145


ZUKUNFT WALD<br />

wirkungsvolles Mittel <strong>für</strong> die Generhaltung. Neben der seit Jahren aktiv geförderten Zulassung von Beständen<br />

<strong>für</strong> die Saatgutgewinnung hat die Bayer. Staatsforstverwaltung die qualifizierte Ernte von Saatgut<br />

durch weitere Maßnahmen gestärkt. Hierzu gehören die aktive und differenzierte Prognose und Vergabepraxis<br />

vorhandener Erntemöglichkeiten, laufend fortentwickelte Erntetechniken und eine verbesserte<br />

Kontrolle der Ernte. Neue Wege der Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut wurden entwickelt.<br />

Unter impulsgebender Mitwirkung des ASP wurde ein privatrechtlicher Zertifizierungsring <strong>für</strong> überprüfbare<br />

forstliche Herkunft gegründet. Seit 01.07.2004 wird zertifiziertes Pflanzgut dem <strong>Wald</strong>besitz angeboten.<br />

In dem verwendeten Verfahren werden die gelieferten Pflanzen mit dem ursprünglichen Saatgut<br />

verglichen. Hierbei werden neueste biochemisch-genetische Methoden eingesetzt. Die Dokumentationspflicht<br />

aus dem FoVG wird wirkungsvoll ergänzt durch den genetischen Nachweis.<br />

2. Herkunftsgebiete/Herkunftsempfehlungen <strong>für</strong> forstliches Vermehrungsgut<br />

(siehe Indikator 79)<br />

3. Spezielle Maßnahmen zur Erhaltung seltener Baumarten<br />

Seit Jahren werden seltene Baum- und Straucharten wie Eibe, Speierling, Ulme, Alpenheckenkirsche oder<br />

Pimpernuss durch das Programm „seltene und gefährdete Baum- und Straucharten im Staatswald“ gefördert<br />

(Indikator 73). Von dem ASP wird in Zusammenarbeit mit den Forstämtern im Staatswald Saatgut<br />

seltener Baum- und Straucharten gewonnen und die daraus gezogenen Pflanzen wieder an vergleichbaren<br />

Standorten ausgebracht. Das ASP erntet alljährlich möglichst viel Saatgut z. B. von der vom Ulmensterben<br />

bedrohten Ulme. Die daraus gezogenen Pflanzen werden an die Forstämter abgegeben. Samenplantagen<br />

<strong>für</strong> seltene Baum- und Straucharten ergänzen die Anstrengungen zum Schutz dieser Arten. In den Betrieben<br />

des ASP wird seit langem an der Nachzucht dieser Arten gearbeitet, besonders an der Saatgutaufbereitung,<br />

Stratifizierung und Anzucht der Pflanzen. Privatbetriebe haben sich in <strong>Bayern</strong> zu einer Erzeugergemeinschaft<br />

zusammengeschlossen, um auch bei gesetzlich nicht geregelten Arten herkunftsgerechtes<br />

Vermehrungsgut anbieten zu können. Auch diese Entwicklung hat das ASP fachlich unterstützt.<br />

4. Breite Palette von Hauptbaumarten aus privaten und staatlichen Baumschulen<br />

Nur ein kleiner Teil des auf dem Markt vorhandenen Saat- und Pflanzguts stammt aus dem staatlichen Bereich.<br />

Das ASP ist eine Spezialeinrichtung der Bayer. Staatsforstverwaltung zur teilweisen Versorgung des<br />

Staatswaldes mit ausgewähltem, herkunftsgesichertem forstlichem Vermehrungsgut. In <strong>Bayern</strong> bestehen<br />

darüber hinaus eine Vielzahl privater Baumschulen, die <strong>für</strong> eine nachhaltige Belieferung der Forstbetriebe<br />

in <strong>Bayern</strong> mit herkunftsgerechtem Saat- und Pflanzgut sorgen. Sie unterliegen alle einer staatlichen Kontrolle<br />

und müssen die vorhandenen Rechtsgrundlagen strikt beachten.<br />

5. Samenplantagen der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

Es gibt zahlreiche Sondersituationen, in denen Saatgut nicht in natürlichen <strong>Wald</strong>beständen geerntet werden<br />

kann, etwa Hochlagenherkünfte von Lärche, die während der Samenreife wegen hoher Schneelage<br />

nicht erreicht werden können, oder Einzelbäume wie die Wildkirsche, die oft so weit voneinander stehen,<br />

dass sehr wahrscheinlich mit Inzucht zu rechnen ist. In den Hochlagen des <strong>Bayerische</strong>n <strong>Wald</strong>es und der<br />

Alpen wurde aus autochthonen Fichtenrelikten Erhaltungsplantagen (26 ha) zusammengestellt. Ebenso<br />

wurden aus den Hauptschadensgebieten der Tanne im <strong>Bayerische</strong>n und Frankenwald Erhaltungsplantagen<br />

(13 ha) angelegt. In geeigneten Gebieten werden daher nach artspezifischen, phänotypischen Kriterien<br />

Auslesebäume ausgewählt, von denen Pfropfmaterial in gemeinsamen Blüheinheiten zusammengepflanzt<br />

wird. Es werden so genannte Samenplantagen oder auch Samengärten aufgebaut mit dem Ziel, möglichst<br />

viele passende Erbträger <strong>für</strong> das Entstehen neuen Lebens zusammenzubringen. Es gibt derzeit 85 ha Samenplantagen<br />

in <strong>Bayern</strong>. Davon wurden 56 ha <strong>für</strong> Nadelholz und 29 <strong>für</strong> Laubholz angelegt. Zurzeit existieren<br />

48 Anlagen <strong>für</strong> 20 Baumarten aus 38 Herkunftsgebieten mit 2910 nach dem Phänotyp ausgewählten<br />

Klonen.<br />

6. Genbank zur längerfristigen Saatguteinlagerung<br />

Die langfristige Saatguteinlagerung wurde bislang als das wirkungsvollste Instrument der ex-situ-<br />

Erhaltung angesehen. Auf engem Raum kann hier eine Fülle genetischer Informationen unter kontrollier-<br />

SEITE 146 KRITERIUM 4


ZUKUNFT WALD<br />

ten, günstigen Umweltbedingungen über mehr oder weniger lange Zeiträume erhalten werden. Inzwischen<br />

liegen bereits rd. 1.300 kg Saatgut 28 verschiedener Baumarten bestandesweise getrennt in den Betrieben<br />

des ASP Laufen und Bindlach in Kühlräumen. Die Form der Lagerung ist technisch einfach und preiswert.<br />

Über Doppellagerung wird die Gefahr des Verlustes verringert. Genetische Prüfungen legen jedoch<br />

den Verdacht nah, dass Verluste an Keimfähigkeit gepaart sind mit Verlusten an genetischer Diversität.<br />

Daher wird diese Form der Generhaltung überprüft.<br />

7. Vorhandene Einrichtungen in der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

Am 22.6.1989 beschloss der <strong>Bayerische</strong> Landtag die Anlage einer forstlichen Genbank. Der vorhandene<br />

fachliche und technische Vorlauf an dem ASP mit ihren beiden Samenklengen und Pflanzgärten führte<br />

dazu, dass sie mit der Koordinierung des bayerischen Generhaltungsprogramms beauftragt wurde. Das<br />

ASP wurden Sondermittel bereitgestellt <strong>für</strong><br />

• verbesserte Saatguterntetechniken,<br />

• schonende Saatgutaufbereitung in klimatisierten Räumen,<br />

• erweiterte Kühlkapazität <strong>für</strong> die langfristige Saatgutlagerung,<br />

• ein neues Pflanzenkühlhaus speziell <strong>für</strong> Hochlagenpflanzgut,<br />

• insgesamt drei Planstellen<br />

Etwa 60 ausgebildete Zapfenpflücker (Forstwirte) verteilt über die Forstämter in ganz <strong>Bayern</strong> verfügen<br />

über eine ausgereifte Klettertechnik und eine gute Ausrüstung. Es bestehen zwei funktionsfähige moderne<br />

Samenklengen zur Aufbereitung des geernteten Saatguts. Die Lagerung des Saatguts zwischen +4° C und -<br />

15 °C ist ausreichend <strong>für</strong> normale Saatgutvorratshaltung ohne schwerfrüchtiges Saatgut. Ferner gibt es ca.<br />

18 ha Baumschulfläche aufgeteilt auf zwei Pflanzgärten - in Laufen/Salzach und Bindlach bei Bayreuth -<br />

zur Rückführung von ex-situ-Erhaltung zurück in den <strong>Wald</strong> (in situ).<br />

4. Genetische Untersuchungen in Labor- und Feldversuchen<br />

Genetische Variation ist Grundlage der Angepasstheit und Anpassungsfähigkeit der Wälder. Sie ist eine<br />

wichtige Komponente der Biodiversität, deren Sicherung aus ökologischer und ökonomischer Sicht wichtig<br />

ist. An dem ASP wird die genetsiche Zusammensetzung von <strong>Wald</strong>baumpopulationen mittels biochemisch-genetischer<br />

Methoden (Isoenzymanalysen) und molekulargenetischer Methoden (DNA-Analysen)<br />

untersucht. Für die Hauptbaumarten in <strong>Bayern</strong> (Tanne, Fichte, Buche, Eiche) liegen inzwischen umfangreiche<br />

Kenntnisse zu Art und Ausmaß der genetischen Variation aus solche Laboruntersuchungen vor.<br />

Punktuelle Untersuchungen gibt es <strong>für</strong> zahlreiche Nebenbaumarten, wie Bergahorn, Linde, Vogelkirsche.<br />

Zur Zeit wird die Douglasie untersucht. <strong>Wald</strong>bauliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Generhaltung<br />

wurden mit diesen Methoden auf ihre genetischen Auswirkungen hin überprüft. In den letzten drei Jahren<br />

wurden im Labor die Grundlagen <strong>für</strong> das weltweit erste System zur Überprüfbarkeit der Herkunft bei<br />

forstlichem Vermehrungsgut (Herkunftssicherung) geschaffen, das als „ZüF-System“ auf privatrechtlicher<br />

Basis in die Praxis umgesetzt wurde.<br />

Gleichzeitig werden durch das ASP Feldversuche durchgeführt, die langjährig ausgerichtet sind und in denen<br />

die Angepasstheit verschiedener Herkünfte an unterschiedliche Standortbedingungen geprüft wird.<br />

Die Ergebnisse aus Labor- und Feldversuchen dienen der forstlichen Praxis als Entscheidungshilfen bei<br />

der natürlichen und künstlichen Verjüngung von <strong>Wald</strong>beständen, bei Durchforstungseingriffen, bei der<br />

Herkunftssicherung, bei Maßnahmen zur Generhaltung, so dass auch die genetische Komponente der<br />

Nachhaltigkeit gewahrt wird.<br />

5. Generhaltungsbestände<br />

Genschutzwälder sind nur ausnahmsweise notwendig. Ein entsprechendes Konzept liegt jedoch vor.<br />

Dieser Indikator enthält i. ü. eine Vielzahl von Einzelaussagen, zu denen auf die grundsätzlichen Aussagen<br />

verwiesen wird. Abschließend muss noch auf einen wichtigen Aspekt hingewiesen werden: Nicht die<br />

Größe und die Zahl der vorhandenen Samenplantagen oder Genbanken bzw. die Investition in „ex-situ-<br />

KRITERIUM 4 SEITE 147


ZUKUNFT WALD<br />

Maßnahmen“ sind Ausdruck <strong>für</strong> die Vorbildlichkeit bei der Erhaltung und ggf. Verbesserung der genetischen<br />

Nachhaltigkeit in der Forstwirtschaft. Die genetische Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft muss sich<br />

in erster Linie an dem Grad der Natürlichkeit der waldbaulichen Maßnahmen, der „in-situ-Maßahmen“<br />

messen lassen. Hierin nimmt die bayerische Forstwirtschaft - betrachtet man z. B. den Anteil der Naturverjüngung<br />

im <strong>Bayerische</strong>n Staatsforst - weltweit eine Spitzenstellung ein.<br />

6. Anerkannte Saatgutbestände<br />

Es handelt sich dabei um die Fläche, die nach dem FoVG zur Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut<br />

zugelassen ist. Die Fläche der zugelassenen Saatgutbestände orientiert sich überwiegend an den Möglichkeiten,<br />

und nicht so sehr am Bedarf, um nicht eine unnötige genetische Einengung bei der Saatguternte<br />

zu bewirken. Derzeit gibt es in <strong>Bayern</strong> rund 5.850 Zulassungseinheiten mit insgesamt 75.000 Hektar<br />

<strong>Wald</strong>. Durch das FoVG wurden einige neue Baumarten von nationaler Bedeutung eingeführt. Wenn es<br />

sich bei ihnen auch um sogenannte Nebenbaumarten handelt, so sind hier noch Anstrengungen bei Auswahl<br />

und Zulassungen zu machen. Dies gilt <strong>für</strong> alle Besitzarten.<br />

7. Herkunftsgebiete/Herkunftsempfehlungen <strong>für</strong> forstliches Vermehrungsgut<br />

In der Fassung vom 15.01.2003 wurden von dem ASP Herkunftsempfehlungen erarbeitet. Sie helfen den<br />

<strong>Wald</strong>besitzern bei der Auswahl der geeigneten Herkunft und erleichtern es Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieben,<br />

ein bedarfsgerechtes Angebot bereitstellen zu können. Die Herkunftsempfehlungen sind <strong>für</strong><br />

den Staatswald verbindlich und sind im P- und K-<strong>Wald</strong> Voraussetzung <strong>für</strong> eine Förderung.<br />

Die Herkunftsempfehlungen gründen auf<br />

1. den in wenigstens 200 Jahren gesammelten Erfahrungen forstlicher Praxis,<br />

2. Ergebnissen jahrzehntelanger Forschungsarbeiten zur Genetik der <strong>Wald</strong>bäume,<br />

3. biochemischen Prüfmethoden (meist Isoenzym-Gelektrophorese).<br />

112 von insgesamt 205 Herkunftsgebieten in Deutschland liegen – zumindest mit Teilen – in <strong>Bayern</strong>, das<br />

sind 54 % aller Herkunftsgebiete in Deutschland. Die neue EU-Richtlinie hat einen erheblich erweiterten<br />

Baumartenkatalog, von dem 28 Arten als national wichtig im FoVG behandelt werden.<br />

Bewertung von Zielen aus RWB 2000:<br />

Genschutzwälder als solche sind nur in Ausnahmefällen notwendig, ein Konzept hierzu wurde erarbeitet.<br />

Die Zielsetzung wurde daher im Berichtszeitraum erreicht.<br />

Anerkannte Saatgutbestände sind zur Deckung des Bedarfs von entscheidenderen Bedeutung. Wie aus der<br />

Beschreibung ersichtlich, sind <strong>für</strong> alle Baumarten anerkannte Saatgutbestände in ausreichendem Umfang<br />

in <strong>Bayern</strong> vorhanden.<br />

SEITE 148 KRITERIUM 4


Indikator Kennzahl<br />

40 Vorkommen gefährdeter Arten (mindestens<br />

nach Roter Liste gemäß IUCN)<br />

ZUKUNFT WALD<br />

S/<br />

R<br />

Anzahl S<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Die Artenvielfalt soll erhalten bzw. verbessert werden und wird an den nachfolgenden Weisern gemessen.<br />

Quellen:<br />

Bay. Landesamt f. Umweltschutz (2003): Rote Liste gefährdetere Tiere <strong>Bayern</strong>s. Augsburg, 384 S.<br />

Blaschke, M., C. Hahn & W. Helfer (2004): Die Pilzflora der <strong>Bayerische</strong>n Naturwaldreservate. Berichte<br />

der Bay. <strong>Landesanstalt</strong> f. <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft, 43: 5-30.<br />

Müller, J. (2004): Welchen Beitrag leisten Naturwaldreservate zum Schutz von <strong>Wald</strong>vogelarten? Ornithol.<br />

Anz. 43: 3-18<br />

Strätz, C. & J. Müller (2004 im Druck): Weichtiere in den Naturwaldreservaten Oberfrankens. Berichte<br />

der Bay. <strong>Landesanstalt</strong> f. <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft<br />

Müller-Kroehling, S. (2001): Welchen Lebensräumen entstammt die heutige Artenvielfal in Mitteleuropa<br />

(am Beispiel der Laufkäfer). Natur und Kulturlandschaft 5: 99-109<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 4.1.a: Biologische Vielfalt ( Ökosysteme, ggf. Landschaft, Arten, Gene) erhalten und verbessern.<br />

Nr. 4.1.b: Inventur und Planung: ökologisch wichtige <strong>Wald</strong>biotope (geschützte, seltene, empfindliche,<br />

typische, mit endemischen oder bedrohten Arten, mit genetischen in-situ Ressourcen) einbeziehen.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 4.8<br />

Beschreibung:<br />

Von den Internationalen Abkommen zum Erhalt der Biologischen Vielfalt (Konferenzen in Rio und Helsinki)<br />

wurde der Erhalt der Biologischen Vielfalt gefordert. Um einen Einblick zu gewinnen, wo diese Biologische<br />

Vielfalt im Themenkomplex Wälder in Gefahr ist, dienen als verlässliches Instrument die Roten<br />

Listen. Für <strong>Bayern</strong> wurden diese frisch aktualisiert und stellen daher den aktuellen, oftmals stark verbesserten<br />

Stand der Wissenschaft dar. Für eine Bewertung eignen sich nur die Artengruppen, deren Ökologie<br />

und Verbreitung ausreichend bekannt sind, um sie in Gefährdungsstufen einzuteilen.<br />

Für Wälder haben sich folgende Gruppen bewährt: Pilze, Vögel, Xylobionte Käfer, Laufkäfer und Schnecken.<br />

Diese Gruppen sind ausreichend artenreich, um Bewertungen vorzunehmen, und werden daher in<br />

der <strong>Wald</strong>ökologieforschung bevorzugt untersucht. Im Folgenden werden wichtige Erkenntnisse zu den<br />

einzelnen Gruppen vorgestellt:<br />

Vögel<br />

Von den 94 Vogelarten der Roten Liste <strong>Bayern</strong>s sind nur 22 Arten enger an den <strong>Wald</strong> gebunden. Gefährdete<br />

<strong>Wald</strong>vogelarten sind vor allem Arten mit hohem Anspruch an Höhlen und Totholz wie Weißrückenoder<br />

Dreizehenspecht und die Schnäpperarten Halsband- und Zwergschnäpper. Letzterer hat seine einzigen<br />

Vorkommen in Nordbayern bezeichnenderweise nur in totholzreichen Naturwaldreservaten.<br />

Des weiteren sind Arten lichter Nadelwälder bedroht wie Ziegenmelker und Auerhuhn, deren häufig<br />

anthropogen ausgemagerten und aufgelichteten Habitate heute zuwachsen oder im Gebirge durch dichte<br />

monotone Nadelforste verdrängt wurden.<br />

Insgesamt sind es gerade die totholzreichen Schutzgebiete in denen hohe Dichten gefährdeter Arten auftreten<br />

(Müller 2004). Daneben spielen <strong>für</strong> den Vogelartenschutz naturnah bestockte Laubwälder mit Altbäumen<br />

im Hügelland und in den Niederungen sowie Nadelwälder in den Gebirgen eine wichtige Rolle.<br />

KRITERIUM 4 SEITE 149


ZUKUNFT WALD<br />

Xylobionte Käfer<br />

Von den 1400 in <strong>Bayern</strong> nachgewiesenen Arten gelten 81 als bereits ausgestorben (Tabelle 17). Weitere<br />

107 gelten als vom Aussterben bedroht. Das bedeutet, dass sie nur noch reliktäre, vereinzelte Vorkommen<br />

besitzen. Dabei handelt es sich um Arten, die besonders hohe Ansprüche an <strong>Wald</strong>strukturen, natürliche<br />

Baumartenzusammensetzung und Biotoptradition besitzen. Im Rahmen der <strong>Wald</strong>ökologieforschung<br />

konnten bisher 688 xylobionte Käferarten nachgewiesen werden. Davon finden sich 246 Arten auf der<br />

Roten Liste wieder (Kategorien 0 bis 3). Der Anteil der Roten Liste Arten am Gesamtspektrum hängt ab<br />

von der Naturnähe der Untersuchungsfläche und ihrer Umgebung (Abbildung 69).<br />

Den höchsten Anteil gefährdeter Arten weisen Naturwaldreservate und alte <strong>Wald</strong>schutzgebiete in großen<br />

Laubwaldungen auf. Hierzu gehören Flächen wie das NSG Rohrberg im Spessart oder das Naturwaldreservat<br />

<strong>Wald</strong>haus im Steigerwald. Sie werden gefolgt von naturnahen Laubwirtschaftswäldern. Hier sind<br />

noch aktive oder ehemalige Mittelwälder neben konventionellen Hochwäldern mit eingeflossen. Deren<br />

Reichtum an seltenen Arten beruht häufig auf der Vielfalt der Strukturen, die eine Mittelwaldwirtschaft<br />

durch die Überhälter erzeugt (Müller et al. 2004).<br />

Ebenfalls hohe Anteile gefährdeter Arten weisen Schutzgebiete im natürlichen Verbreitungsgebiet von<br />

Nadelholzarten wie der Fichte im Hochgebirge auf. Hier leben ebenfalls zahlreiche seltene Arten. Laubwaldschutzgebiete,<br />

die in eine gesellschaftsfremde Nadelforstumgebung eingebettet sind, weisen deutlich<br />

geringere Rote Liste Anteile auf. Häufig beruht das vorkommen seltener Arten nur noch auf Hutewaldresten<br />

einer früheren Laubwaldtradition, wie im Eichelgarten bei München. Am schlechtesten schneiden<br />

Wirtschaftswälder der Nadelforsten ab. Obwohl hier Laub- und Nadelholzbestände untersucht wurden,<br />

konnten relativ geringe Anteile seltener Arten gefunden werden.<br />

Abbildung 69: Anteil roter Liste Arten in Naturwaldreservaten bzw. alten Schutzgebieten sowie<br />

Wirtschaftswäldern in naturnaher Umgebung und gesellschaftsfremden Nadelforsten<br />

(aus Datenbank LWF)<br />

SEITE 150 KRITERIUM 4<br />

Anteil der Rote Liste Arten<br />

0,35<br />

0,3<br />

0,25<br />

0,2<br />

0,15<br />

0,1<br />

0,05<br />

0<br />

NWRLaubwald NWRNadelforst NWRNadelwald WWLaubwald WWNadelforst<br />

Damit wird deutlich, dass naturnahe <strong>Wald</strong>gebiete und altbaumreiche <strong>Wald</strong>bestände <strong>für</strong> den Schutz der<br />

Holzkäferfauna von größter Bedeutung sind. Eine Analyse der Urwaldreliktarten ergab Funde in <strong>Bayern</strong><br />

nur in den Schutzgebieten und naturnahen Laubwäldern.


Laufkäfer<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Laufkäfer (Carabidae) sind eine artenreiche Familie bodenbewohnender Käfer und gelten als Standard-<br />

Gruppe zur Bewertung von Lebensräumen. Laufkäfer erlauben u.a. Rückschlüsse über Habitatqualität,<br />

Standortsfaktoren (besonders auf Sonderstandorten), Minimalareal-Fragen, Habitattradition und Vernetzung<br />

von Lebensräumen.<br />

Im Rahmen des laufenden Projektes der <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft „Laufkäfergilden auf<br />

Sonderstandorten im <strong>Wald</strong>“ (Kuratoriumsprojekt V52) werden die Laufkäfergemeinschaften verschiedener<br />

<strong>Wald</strong>gesellschaften untersucht.<br />

Abbildung 70: Gefährdungseinstufungen der lebensraumtypischen Laufkäfer wichtiger<br />

bayerischer <strong>Wald</strong>typen (Orig. Müller-Kroehling)<br />

Gefährdungsanteile<br />

Laufkäferarten (%)<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Buchenwald<br />

Eichenwald<br />

Auwald<br />

Moorwald<br />

<strong>Wald</strong>gesellschaften (Gruppen)<br />

nicht_gefährdet<br />

RL_V<br />

Die Gefährdungseinstufungen (nach der aktuellen Roten Liste, Lorenz et al. 2004, Abbildung 70) der habitattypischen<br />

Arten der wichtigsten vier <strong>Wald</strong>lebensraumgruppen Buchenwälder, Eichenwälder, Au- und<br />

Moorwälder, <strong>für</strong> deren Erhalt <strong>Bayern</strong> eine besondere Verantwortung hat, erlauben Rückschlüsse auf die<br />

Gefährdungssituation dieser Lebensräume.<br />

Buchenwälder als <strong>Wald</strong>gesellschaften des standörtlichen Mittelbereichs sind relativ arm an hochspezialisierten<br />

Arten. Entsprechend gering ist der Anteil stärker gefährdeter Arten. Die wenigen doch gefährdeten<br />

Arten der Buchenwälder, wie Pterostichus aethiops, bevorzugen totholzreiche Zerfallsstadien. Diese Arten<br />

sind gebietsweise oft sehr selten geworden und weisen in nadelholzdominierten Gebieten oftmals größere<br />

Verbreitungslücken auf.<br />

Auch bei der Gruppe der Eichenwälder ist die Mehrzahl der typischen Arten ungefährdet, wenn dies hier<br />

auch bereits <strong>für</strong> ca. ein Viertel der Arten nicht gilt. Diese gefährdeten Arten, wie der Große und Kleine<br />

Puppenräuber, sind durchwegs Arten natürlicher Eichenwälder, die in den häufig sekundären Ausprägungen<br />

auf Buchenstandorten nicht vorkommen.<br />

Die beiden wichtigsten Gruppen von Wäldern auf Sonderstandorten Auwald und Moorwald haben eine<br />

weite Verbreitung in <strong>Bayern</strong>. Das Überflutungsregime der Auwälder erfordert ebenso wie die Nährstoffarmut,<br />

Nässe und Kälte der Moorwälder hochgradige Anpassungen an den Lebensraum. Für beiden<br />

Gruppen, besonders die Moorwälder, spiegelt die Auswertung einen hohen Anteil gefährdeter Arten wider.<br />

Dies geht auf den weit verbreiteten Flächenverlust der Lebensräume, aber auch den aktuell verbreitet<br />

nur mäßig naturnahen Zustand der Wuchsstandorte dieser Lebensräume zurück. Durch die weit verbreitete<br />

Eindeichung der Auwälder und Entwässerung der Moore sind die charakteristischen Arten dieser Lebensräume<br />

überwiegend gefährdet, zum Teil auch stark gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits<br />

ausgestorben. Aktuelle Bestrebungen, diese Lebensräume zu renaturieren und revitalisieren, sind dringend<br />

RL_3<br />

RL_2<br />

RL_1<br />

RL_0<br />

KRITERIUM 4 SEITE 151


ZUKUNFT WALD<br />

erforderlich. Auf diesen Renaturierungsflächen zeigen sie teilweise bereits erste Früchte, besonders in Auwäldern<br />

als dynamischem Lebensraum mit entsprechend hohem Wiederherstellungspotenzial.<br />

Schnecken<br />

Etwa 56 % der Schneckenfauna ist an Wälder gebunden. Von diesen 114 Landschnecken konnten allein in<br />

oberfränkischen Reservaten 64 Arten nachgewiesen werden. Insgesamt konnten dabei 47 Arten der Roten<br />

Liste nachgewiesen werden. Auf der Basis von mehr als 900 Untersuchungsflächen konnte eine deutliche<br />

Reihung in der Artenzahl von Wäldern aufgezeigt werden (Strätz & Müller 2004):<br />

Forst- bzw. <strong>Wald</strong>typ (räumlicher Bezug: <strong>Wald</strong>gebiete Unter- und Mittelfrankens sowie<br />

der nördlichen Oberpfalz)<br />

SEITE 152 KRITERIUM 4<br />

festgestellte<br />

Artenzahl (ca.)<br />

NWR oder naturnahe Wälder fels- und quellreicher Kalkgebiete (Frankenalb, Muschelkalk) 50 - 70<br />

NWR oder naturnahe Bergwälder der nordostbayerischen Grenzgebirge mit Quellfluren,<br />

Blockhalden, Felsstandorten (ohne Sonderstandorte und bodensaure Standorte)<br />

40 - 55<br />

bewirtschaftete Laubmischwälder (Hochwald) in Kalkgebieten 40 - 50<br />

Mittel- und Niederwälder in Kalkgebieten 30 – 40<br />

NWR oder naturnahe Wälder des Keupergebietes (mittlere Basenversorgung) 30 - 35<br />

Mittel- und Niederwälder (basenarme Standorte) 10 – 20<br />

Fichtenmischwald (bodensauer) 10 - 15<br />

ehemals Streu genutzte Kiefernwälder auf Terrassen- und Flugsanden (bodensauer) 5 –10<br />

dichte Fichtenmonokultur mit starker Nadelstreuauflage ohne Unterwuchs (bodensauer) < 5<br />

Die beiden entscheidenden Kriterien <strong>für</strong> die Artenvielfalt sind bei den Schnecken die Geologie, der Wasserhaushalt<br />

und der Totholzvorrat. Am schlechtesten schneiden dichte Fichtenforste mit starker Streuauflage<br />

ab.<br />

Pilze<br />

Pilz sind stark strukturabhängig. Viele der Arten sind obligatorisch an Totholz gebunden. Durch eine Verarmung<br />

unsere Wälder an Totholz sind viele Arten heute selten geworden oder ausgestorben. Durch ihre<br />

weite Ausbreitungsmöglichkeit über Sporen können im Gegensatz zu beispielsweise den Holzkäfern, aber<br />

geeignete Habitate relativ rasch wiederbesiedelt werden. Dies ist auch der Grund warum heute in Naturwaldreservaten<br />

viele spektakuläre Wiederfunde gelingen. Von den ca. 6000 aus Mitteleuropa bekannten<br />

Arten konnten in nur 30 Naturwaldreservaten bisher 1307 Arten nachgewiesen werden. Die Arten der Roten<br />

Liste verteilen sich wie folgt:<br />

Rote Liste <strong>Bayern</strong> 2003<br />

Arten in Naturwald-<br />

reservaten<br />

0 0<br />

1 1<br />

2 30<br />

3 140<br />

4 61<br />

Damit zählen die Pilze zu den ersten Gewinnern von gezielten Totholz und Altbaumkonzepten in den<br />

Wäldern <strong>Bayern</strong>s.


Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Anhand der aktualisierten Daten zu vorkommenden Rote Liste Arten wird aufgezeigt, dass <strong>für</strong> Wälder typische<br />

Arten in <strong>Bayern</strong> in großem Umfang vorkommen. Die Art der Bewirtschaftung der Wälder ist <strong>für</strong><br />

das Vorhandensein dieser Arten von besonderer Bedeutung. Eine naturnahe <strong>Wald</strong>bewirtschaftung sichert<br />

Lebensräume <strong>für</strong> verschiedenste Arten und trägt damit zur Artenvielfalt in <strong>Bayern</strong>s Wäldern bei. Die Zielsetzung<br />

wurde im Berichtszeitraum wie die o.g. Ergebnisse zeigen nicht gefährdet.<br />

Datenteil:<br />

Tabelle 17: In <strong>Bayern</strong>s Wäldern nachgewiesene Rote Liste Xylobionter Käferarten<br />

EDV_CODE GATTUNG ART Rote Liste BY 2003<br />

801.001-.002-. Tetratoma desmarestii 0<br />

841.001-.006-. Trox perrisii 0<br />

91-.010-.003-. Polygraphus subopacus 0<br />

91-.025-.004-. Trypophloeus asperatus 0<br />

23-.113-.007-. Sepedophilus bipustulatus 1<br />

24-.010-.001-. Saulcyella schmidtii 1<br />

25-.0011.001-. Benibotarus taygetanus 1<br />

31-.011-.001-. Dermestoides sanguinicollis 1<br />

34-.001-.011-. Ampedus cardinalis 1<br />

34-.001-.013-. Ampedus brunnicornis 1<br />

34-.040-.001-. Crepidophorus mutilatus 1<br />

36-.007-.001-. Rhacopus sahlbergi 1<br />

491.003-.002-. Oxylaemus variolosus 1<br />

55-.008-.014-. Cryptophagus lysholmi 1<br />

561.001-.002-. Laemophloeus kraussi 1<br />

561.004-.006-. Cryptolestes abietis 1<br />

58-.003-.0101. Latridius consimilis 1<br />

58-.003-.012-. Latridius brevicollis 1<br />

58-.004-.011-. Enicmus planipennis 1<br />

58-.007-.0171. Corticaria lateritia 1<br />

58-.007-.020-. Corticaria bella 1<br />

59-.004-.009-. Mycetophagus fulvicollis 1<br />

60-.003-.001-. Pycnomerus terebrans 1<br />

60-.019-.001-. Aulonium trisulcum 1<br />

61-.003-.003-. Symbiotes armatus 1<br />

68-.012-.009-. Anobium thomsoni 1<br />

68-.016-.008-. Xyletinus longitarsis 1<br />

711.006-.001-. Salpingus aeneus 1<br />

74-.003-.001-. Euglenes pygmaeus 1<br />

80-.013-.001-. Hypulus quercinus 1<br />

83-.031-.001-. Bius thoracicus 1<br />

86-.006-.001-. Aesalus scarabaeoides 1<br />

10-.005-.002-. Abraeus parvulus 2<br />

18-.001-.001-. Euthiconus conicicollis 2<br />

18-.010-.003-. Scydmaenus perrisii 2<br />

23-.081-.002-. Atrecus longiceps 2<br />

23-.1111.001-. Carphacis striatus 2<br />

24-.006-.005-. Euplectus sparsus 2<br />

30-.005-.006-. Dasytes nigrocyaneus 2<br />

31-.003-.001-. Tilloidea unifasciata 2<br />

34-.001-.010-. Ampedus praeustus 2<br />

34-.0011.001-. Brachygonus megerlei 2<br />

34-.004-.001-. Procraerus tibialis 2<br />

34-.007-.001-. Elater ferrugineus 2<br />

34-.033-.002-. Denticollis rubens 2<br />

34-.038-.002-. Stenagostus rhombeus 2<br />

36-.004-.001-. Dromaeolus barnabita 2<br />

36-.012-.001-. Xylophilus corticalis 2<br />

38-.020-.028-. Agrilus auricollis 2<br />

45-.005-.004-. Globicornis corticalis 2<br />

KRITERIUM 4 SEITE 153


ZUKUNFT WALD<br />

EDV_CODE GATTUNG ART Rote Liste BY 2003<br />

50-.009-.008-. Epuraea laeviuscula 2<br />

532.001-.001-. Phloeostichus denticollis 2<br />

54-.002-.008-. Triplax lepida 2<br />

55-.006-.001-. Henoticus serratus 2<br />

55-.008-.022-. Cryptophagus fuscicornis 2<br />

55-.008-.023-. Cryptophagus labilis 2<br />

55-.014-.052-. Atomaria atrata 2<br />

55-.014-.054-. Atomaria bella 2<br />

58-.004-.013-. Enicmus testaceus 2<br />

58-.004-.016-. Enicmus atriceps 2<br />

58-.007-.003-. Corticaria pineti 2<br />

58-.007-.017-. Corticaria polypori 2<br />

59-.004-.010-. Mycetophagus populi 2<br />

60-.018-.001-. Colydium elongatum 2<br />

601.002-.001-. Arthrolips obscurus 2<br />

601.008-.002-. Orthoperus punctulatus 2<br />

61-.012-.001-. Mycetina cruciata 2<br />

65-.007-.003-. Ennearthron pruinosulum 2<br />

67-.014-.001-. Xylopertha retusa 2<br />

68-.005-.003-. Xestobium austriacum 2<br />

68-.006-.004-. Episernus granulatus 2<br />

68-.010-.002-. Gastrallus laevigatus 2<br />

68-.022-.004-. Dorcatoma substriata 2<br />

68-.022-.005-. Dorcatoma punctulata 2<br />

69-.008-.002-. Ptinus coarcticollis 2<br />

70-.007-.001-. Ischnomera sanguinicollis 2<br />

711.003-.002-. Rabocerus gabrieli 2<br />

73-.004-.011-. Anaspis marginicollis 2<br />

73-.004-.013-. Anaspis ruficollis 2<br />

80-.009-.003-. Phloiotrya vaudoueri 2<br />

80-.011-.001-. Xylita laevigata 2<br />

80-.011-.002-. Xylita livida 2<br />

80-.016-.002-. Melandrya barbata 2<br />

80-.019-.001-. Osphya bipunctata 2<br />

82-.005-.001-. Pseudocistela ceramboides 2<br />

82-.008-.001-. Mycetochara flavipes 2<br />

82-.008-.002-. Mycetochara axillaris 2<br />

82-.008-.006-. Mycetochara humeralis 2<br />

83-.023-.008-. Corticeus fasciatus 2<br />

83-.030-.001-. Uloma culinaris 2<br />

85-.047-.008-. Protaetia lugubris 2<br />

85-.049-.001-. Osmoderma eremita 2<br />

86-.001-.001-. Lucanus cervus 2<br />

86-.004-.001-. Ceruchus chrysomelinus 2<br />

87-.015-.002-. Stenocorus quercus 2<br />

87-.027-.0021. Leptura aurulenta 2<br />

87-.0274.009-. Corymbia scutellata 2<br />

87-.0291.001-. Pedostrangalia revestita 2<br />

87-.037-.001-. Obrium cantharinum 2<br />

87-.058-.001-. Clytus tropicus 2<br />

87-.060-.001-. Plagionotus detritus 2<br />

87-.080-.001-. Exocentrus adspersus 2<br />

87-.082-.005-. Saperda perforata 2<br />

90-.015-.001-. Choragus horni 2<br />

93-.079-.003-. Phloeophagus thomsoni 2<br />

10-.002-.004-. Plegaderus dissectus 3<br />

10-.005-.001-. Abraeus granulum 3<br />

16-.008-.001-. Liodopria serricornis 3<br />

18-.006-.004-. Scydmoraphes minutus 3<br />

18-.009-.015-. Euconnus pragensis 3<br />

21-.002-.001-. Ptenidium gressneri 3<br />

21-.002-.003-. Ptenidium turgidum 3<br />

21-.012-.006-. Ptinella tenella 3<br />

SEITE 154 KRITERIUM 4


EDV_CODE GATTUNG ART Rote Liste BY 2003<br />

21-.017-.001-. Baeocrara variolosa 3<br />

23-.002-.001-. Siagonium quadricorne 3<br />

23-.014-.004-. Phyllodrepa nigra 3<br />

23-.014-.011-. Phyllodrepa linearis 3<br />

23-.0141.001-. Hapalaraea pygmaea 3<br />

23-.0801.001-. Hypnogyra glabra 3<br />

23-.081-.003-. Atrecus pilicornis 3<br />

23-.104-.014-. Quedius brevicornis 3<br />

23-.104-.024-. Quedius plagiatus 3<br />

23-.1261.002-. Holobus apicatus 3<br />

23-.131-.001-. Cyphea curtula 3<br />

23-.132-.004-. Placusa incompleta 3<br />

23-.142-.004-. Euryusa coarctata 3<br />

23-.182-.004-. Dinaraea arcana 3<br />

23-.194-.002-. Thamiaraea hospita 3<br />

23-.201-.008-. Phloeopora bernhaueri 3<br />

24-.006-.004-. Euplectus decipiens 3<br />

24-.006-.007-. Euplectus bescidicus 3<br />

24-.008-.004-. Plectophloeus erichsoni 3<br />

24-.015-.004-. Batrisodes adnexus 3<br />

25-.004-.002-. Platycis cosnardi 3<br />

29-.001-.001-. Troglops albicans 3<br />

29-.003-.001-. Hypebaeus flavipes 3<br />

30-.002-.005-. Aplocnemus tarsalis 3<br />

30-.003-.001-. Trichoceble floralis 3<br />

30-.003-.002-. Trichoceble memnonia 3<br />

30-.005-.004-. Dasytes subalpinus 3<br />

31-.007-.002-. Thanasimus rufipes 3<br />

322.004-.001-. Thymalus limbatus 3<br />

33-.002-.001-. Lymexylon navale 3<br />

34-.001-.004-. Ampedus erythrogonus 3<br />

34-.001-.005-. Ampedus rufipennis 3<br />

34-.001-.014-. Ampedus nigerrimus 3<br />

34-.001-.016-. Ampedus cinnabarinus 3<br />

34-.001-.021-. Ampedus nigroflavus 3<br />

34-.001-.022-. Ampedus elongatulus 3<br />

36-.002-.001-. Isorhipis melasoides 3<br />

36-.003-.001-. Eucnemis capucina 3<br />

36-.008-.002-. Dirhagus pygmaeus 3<br />

36-.008-.004-. Dirhagus lepidus 3<br />

36-.011-.001-. Hylis olexai 3<br />

38-.020-.008-. Agrilus graminis 3<br />

38-.020-.023-. Agrilus populneus 3<br />

45-.006-.001-. Megatoma undata 3<br />

45-.010-.001-. Trinodes hirtus 3<br />

46-.001-.001-. Nosodendron fasciculare 3<br />

50-.009-.010-. Epuraea thoracica 3<br />

50-.009-.011-. Epuraea angustula 3<br />

50-.009-.014-. Epuraea boreella 3<br />

50-.009-.024-. Epuraea distincta 3<br />

50-.009-.030-. Epuraea muehli 3<br />

50-.009-.032-. Epuraea silacea 3<br />

52-.001-.002-. Rhizophagus grandis 3<br />

52-.001-.010-. Rhizophagus nitidulus 3<br />

52-.001-.012-. Rhizophagus parvulus 3<br />

54-.002-.001-. Triplax aenea 3<br />

54-.002-.003-. Triplax russica 3<br />

55-.007-.001-. Pteryngium crenatum 3<br />

55-.008-.029-. Cryptophagus dorsalis 3<br />

55-.014-.041-. Atomaria diluta 3<br />

55-.014-.0491. Atomaria elongatula 3<br />

55-.014-.053-. Atomaria procerula 3<br />

58-.003-.0081. Latridius hirtus 3<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 4 SEITE 155


ZUKUNFT WALD<br />

EDV_CODE GATTUNG ART Rote Liste BY 2003<br />

58-.004-.009-. Enicmus brevicornis 3<br />

58-.004-.0121. Enicmus frater 3<br />

58-.0061.004-. Stephostethus pandellei 3<br />

58-.007-.014-. Corticaria abietorum 3<br />

59-.002-.001-. Triphyllus bicolor 3<br />

59-.004-.003-. Mycetophagus piceus 3<br />

59-.004-.008-. Mycetophagus multipunctatus 3<br />

60-.014-.001-. Cicones variegatus 3<br />

65-.003-.001-. Ropalodontus perforatus 3<br />

65-.006-.001-. Cis lineatocribratus 3<br />

65-.006-.003-. Cis jacquemartii 3<br />

65-.006-.005-. Cis comptus 3<br />

68-.008-.002-. Oligomerus brunneus 3<br />

68-.012-.010-. Anobium emarginatum 3<br />

68-.022-.003-. Dorcatoma chrysomelina 3<br />

68-.022-.006-. Dorcatoma dresdensis 3<br />

68-.022-.007-. Dorcatoma robusta 3<br />

69-.008-.017-. Ptinus sexpunctatus 3<br />

73-.001-.003-. Scraptia fuscula 3<br />

73-.004-.021-. Anaspis costai 3<br />

74-.002-.008-. Aderus populneus 3<br />

74-.003-.002-. Euglenes oculatus 3<br />

80-.005-.003-. Orchesia luteipalpis 3<br />

80-.005-.005-. Orchesia fasciata 3<br />

80-.007-.001-. Abdera affinis 3<br />

80-.007-.002-. Abdera flexuosa 3<br />

80-.007-.003-. Abdera quadrifasciata 3<br />

80-.009-.002-. Phloiotrya rufipes 3<br />

80-.016-.003-. Melandrya dubia 3<br />

801.001-.003-. Tetratoma ancora 3<br />

82-.001-.002-. Allecula morio 3<br />

83-.014-.001-. Bolitophagus reticulatus 3<br />

83-.022-.002-. Pentaphyllus testaceus 3<br />

83-.023-.007-. Corticeus bicolor 3<br />

85-.048-.001-. Valgus hemipterus 3<br />

85-.050-.001-. Gnorimus nobilis 3<br />

86-.005-.001-. Sinodendron cylindricum 3<br />

87-.011-.002-. Rhagium sycophanta 3<br />

87-.022-.002-. Cortodera humeralis 3<br />

87-.023-.003-. Grammoptera abdominalis 3<br />

87-.027-.0051. Leptura arcuata 3<br />

87-.0271.001-. Anoplodera rufipes 3<br />

87-.0271.002-. Anoplodera sexguttata 3<br />

87-.032-.003-. Cerambyx scopolii 3<br />

87-.047-.001-. Anisarthron barbipes 3<br />

87-.049-.003-. Ropalopus femoratus 3<br />

87-.053-.001-. Callidium coriaceum 3<br />

87-.055-.003-. Phymatodes pusillus 3<br />

87-.055-.007-. Phymatodes rufipes 3<br />

87-.057-.004-. Xylotrechus antilope 3<br />

87-.071-.002-. Mesosa nebulosa 3<br />

87-.080-.002-. Exocentrus lusitanus 3<br />

87-.085-.002-. Stenostola ferrea 3<br />

87-.087-.002-. Tetrops starkii 3<br />

90-.001-.001-. Platyrhinus resinosus 3<br />

90-.003-.001-. Tropideres albirostris 3<br />

90-.005-.001-. Phaeochrotes cinctus 3<br />

91-.011-.001-. Hylesinus crenatus 3<br />

91-.026-.003-. Cryphalus saltuarius 3<br />

91-.029-.001-. Pityophthorus exsculptus 3<br />

91-.032-.002-. Pityogenes trepanatus 3<br />

92-.001-.001-. Platypus cylindrus 3<br />

93-.077-.002-. Cossonus parallelepipedus 3<br />

SEITE 156 KRITERIUM 4


EDV_CODE GATTUNG ART Rote Liste BY 2003<br />

93-.111-.004-. Pissodes scabricollis 3<br />

93-.112-.005-. Magdalis fuscicornis 3<br />

93-.112-.007-. Magdalis exarata 3<br />

93-.1311.001-. Dryophthorus corticalis 3<br />

93-.135-.004-. Acalles pyrenaeus 3<br />

93-.135-.011-. Acalles lemur 3<br />

93-.135-.013-. Acalles commutatus 3<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 4 SEITE 157


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator Kennzahlen<br />

41 <strong>Wald</strong>flächen, die zur Erhaltung der biologischen<br />

und landschaftlichen Vielfalt sowie<br />

spezifischer natürlicher Elemente besonders<br />

geschützt werden (entspricht MCPFE-<br />

Klasse 1 und 2 und andere Schutzkategorien)<br />

SEITE 158 KRITERIUM 4<br />

ha,<br />

% der <strong>Wald</strong>fläche<br />

Ziel RWB 2000:<br />

<strong>Wald</strong>schutzgebiete sollen möglichst erhalten und/ oder gepflegt werden.<br />

Quellen:<br />

<strong>Bayerische</strong> Staatsforstverwaltung<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 4.1.a: Biologische Vielfalt ( Ökosysteme, ggf. Landschaft, Arten, Gene) erhalten und verbessern.<br />

Nr. 4.1.b: Inventur und Planung: ökologisch wichtige <strong>Wald</strong>biotope (geschützte, seltene, empfindliche,<br />

typische, mit endemischen oder bedrohten Arten, mit genetischen in-situ Ressourcen) einbeziehen.<br />

Nr. 4.2.i: Besondere Schlüsselbiotope (z. B. Quellbereiche, Feuchtgebiete, Felsen und Schluchten)<br />

schützen, bei Schäden durch forstliche Maßnahmen wiederherstellen.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 4.9<br />

Beschreibung:<br />

Im Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> 2000 wurden die Schutzgebietskategorien <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> im einzelnen bereits ausführlich<br />

beschrieben. Im Rahmen der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa am 10. bis 11.<br />

Oktober 2002 in Wien wurde eine gemeinsame Erhebungsrichtlinie zur Erhebung von <strong>Wald</strong> in Schutzgebieten<br />

– MCPFE-Richtlinie zur Erhebung von <strong>Wald</strong> in Schutzgebieten und Schutzwald und sonstigen<br />

Flächen mit Bäumen und Sträuchern in Europa – erarbeitet (nähere Ausführungen zur<br />

MCPFE-Erhebungsrichtline werden unter Indikator Nr. 43 und 44 beschrieben). Anhand dieser Richtlinie<br />

fand erstmalig eine Erhebung von <strong>Wald</strong> in Schutzgebieten im Jahre 2002 statt. Die Ergebnisse sind aus<br />

Tabelle 18 ersichtlich.<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Negative Veränderungen bei <strong>Wald</strong>schutzgebieten sind im Berichtszeitraum nicht zu erkennen. Die Zielsetzung<br />

wurde daher erreicht.<br />

S/<br />

R<br />

S


Datenteil:<br />

Tabelle 18: MCPFE- Erhebung: Zuordnung der Schutzgebiete<br />

(BW: <strong>Bayerische</strong>r <strong>Wald</strong>; BGL: Berchtesgadener Land)<br />

<strong>Bayern</strong> MCPFE Fläche <strong>Wald</strong> (in ha)<br />

Nationalpark (Naturzone) 1.2 A 18 179<br />

BW: 11 450<br />

BGL: 6 729<br />

Naturwaldreservat 1.2 A 6 409<br />

NSG (Totalschutz) 1.2 A ca. 3 600<br />

Biosphärenreservat (Kern) 1.2 A 17 433<br />

BW: 10 321<br />

BGL: 6 729<br />

Rhön: 383<br />

Netto-Gesamtfläche 1.2 26 700<br />

1.3.1 Nationalpark (Randzone) 1.3 A 15 479<br />

BW: 12 812<br />

BGL: 2 657<br />

1.3.2 NSG (sonst.) und flächenhaftes Naturdenkmal<br />

1.3 A 83 500<br />

1.3.3 FFH-Gebiet 1.3 A 310 800<br />

1.3.4 Vogelschutzgebiet 1.3 A 224 100<br />

1.3.5 Landschaftsbestandteil, Grünbestand 1.3 A 7 300<br />

1.3.6 Biosphärenreservat (Pflegezone) 1.3 A 23 600<br />

BW: 3 008<br />

BGL: 2 657<br />

Rhön: 18 000<br />

(geschätzt)<br />

1.3.7 gesetzlich geschützte Biotope 1.3 B ca. 100 000<br />

Netto-Gesamtfläche 1.3 ca. 450 000<br />

Netto-Gesamtfläche 1.3<br />

(nach Abzug von 1.2)<br />

ca. 425 000 ha<br />

Naturpark 2 A 930 000<br />

Landschaftsschutzgebiet 2 A 1 000 000<br />

Erholungswald 2 A 940<br />

Netto-Gesamtfläche 2. 1 200 000<br />

Netto-Gesamtfläche 2.<br />

(nach Abzug von 1.2 und 1.3 )<br />

ca. 1 000 000<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 4 SEITE 159


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator Kennzahl<br />

42 Niederwald, Mittelwald, Hutewald Fläche ha S<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Mittel- und Niederwälder sollen an geeigneten Standorten erhalten werden.<br />

Ziel:<br />

Mittel- und Niederwälder sollen unter geeigneten Bedingungen erhalten werden.<br />

Quelle:<br />

BWI II<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

BWI 10 - 20 Jahre (zurzeit ca. 15 Jahre, je nach Bedarf)<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 4.2.d: Historische Bewirtschaftungsformen fördern.<br />

Beschreibung:<br />

1. Historische <strong>Wald</strong>nutzungsformen (Hute-, Nieder- und Mittelwald)<br />

In <strong>Bayern</strong> haben sich in einigen Landschaften noch Flächen mit historischen <strong>Wald</strong>nutzungsformen wie<br />

Hutewälder, Mittel- und Niederwälder erhalten. Ein Schwerpunkt bildet der Regierungsbezirk Unterfranken,<br />

wo v. a. im Privat- und Körperschaftswald derartige Wälder noch in bemessenen Umfang anzutreffen<br />

sind. Eine Beschreibung dieser <strong>Wald</strong>nutzungsformen erfolgte bereits im Regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> 2000.<br />

Mittel- und Niederwälder sind v. a. aus ökologischer Sicht sehr wertvolle <strong>Wald</strong>ökosysteme. Zahlreiche<br />

Untersuchungen (LfU, LWF, u.a.) belegen diese besondere Bedeutung. Mittelwälder zeichnen sich durch<br />

eine hohe Strukturvielfalt aus, die verschiedensten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bietet. Ging man<br />

in der Vergangenheit davon aus, dass die Artenfülle v. a. von Offenlandarten geprägt ist, zeigen neuere<br />

Untersuchungen, dass die überwiegende Zahl der hier verstärkt auftretenden Arten typische <strong>Wald</strong>arten<br />

sind, die aber an exklusive Strukturen wie besonntes Totholz oder Lücken gebunden sind (Müller et. al.<br />

2004). Typische Arten, die von dieser Strukturvielfalt profitieren, sind die xylobionten Käfer, verschiedene<br />

Vogelarten, Nachtschmetterlinge und Ameisen. Die höchste Artenvielfalt von Nachtschmetterlingen und<br />

xylobionten Käfern findet man auf schwachwüchsigen Standorten in Eichenmischwäldern (Hacker& Müller<br />

2003). Niederwälder mit intensiver Nutzung der Stockausschläge bieten nur bestimmten Artengruppen<br />

eine verbesserte Lebensgrundlage. Auf entsprechenden Standorten können hier bis zu 90 % aller gefährdeten<br />

Tagfalterarten in einem <strong>Wald</strong>gebiet vorkommen (Bolz 2001, Treiber 2003).<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Die Betriebsarten Nieder-, Mittel- und Plenterwald weisen gegenüber dem schlagweisen Hochwald mit 2,3<br />

Millionen Hektar eine geringe Verbreitung auf. Die historisch bedeutsamen Betriebsarten Nieder- und<br />

Mittelwald, die durch Stockausschlag und Schwachholzerzeugung gekennzeichnet sind, sind mit ca. 28 000<br />

Hektar auf knapp 1 % der <strong>Wald</strong>fläche vertreten. Die Fläche ist gegenüber der letzten Inventur relativ konstant.<br />

Der hohen Bedeutung dieser Wälder <strong>für</strong> den Naturschutz wird somit Rechnung getragen und in<br />

seinem Flächenumfang erhalten.<br />

SEITE 160 KRITERIUM 4<br />

S/<br />

R


ZUKUNFT WALD<br />

Kriterium 5: Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen<br />

bei der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung (vor allem Boden und<br />

Wasser)<br />

Indikatoren Kennzahlen<br />

43 <strong>Wald</strong>flächen, die zur Vorbeugung von Bodenerosion,<br />

zur Erhaltung des Wasservorrats<br />

oder zur Aufrechterhaltung anderer<br />

Funktionen des Ökosystems <strong>Wald</strong> bestimmt<br />

sind (entspricht MCPFE-Klasse 3)<br />

44 <strong>Wald</strong>flächen, die zum Schutz der Infrastruktur<br />

und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen<br />

vor Naturgefahren bestimmt sind<br />

(entspricht MCPFE-Klasse 3)<br />

Quellen:<br />

<strong>Bayerische</strong> Staatsforstverwaltung<br />

S/<br />

R<br />

ha, % S<br />

ha, % S<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 5.1.a: Schutzfunktionen (Infrastruktur, Boden, Wasser) bewahren und zu verbessern.<br />

Nr. 5.1.b: Gebiete mit Schutzfunktionen registrieren, kartieren und in Planung berücksichtigen<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 5.1 und 5.2<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

Gesetzliche Regelungen etc. Zitat/Kurzbeschreibung<br />

Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 Bay<strong>Wald</strong>G „einen standortgemäßen Zustand des <strong>Wald</strong>es zu bewahren oder<br />

wieder herzustellen,“ * *<br />

Art. 1 Abs. 1 Nr. 3 Bay<strong>Wald</strong>G „die Schutzfähigkeit des <strong>Wald</strong>es zu sichern und zu stärken“*<br />

Art. 5, 6 u. 7 Bay<strong>Wald</strong>G <strong>Wald</strong>funktionsplanung<br />

Art. 9 Abs. 1 Bay<strong>Wald</strong>G „Jede Handlung, durch welche die Produktionskraft des <strong>Wald</strong>bodens<br />

vernichtet oder wesentlich geschwächt oder durch welche der<br />

<strong>Wald</strong>boden beseitigt wird (<strong>Wald</strong>zerstörung), ist verboten.“<br />

Art. 10 Bay<strong>Wald</strong>G Schutzwald*<br />

Art. 14 Abs. . 2 - 5 Bay<strong>Wald</strong>G Schutzfunktion, Kahlhieb im Schutzwald*<br />

Art. 18 Abs. 1 Bay<strong>Wald</strong>G, insbesondere<br />

Nummer 1 und 3<br />

Vorbildlichkeit im Staatswald*<br />

Art. 19 Abs. 1 Bay<strong>Wald</strong>G Vorbildlichkeit im Körperschaftswald*<br />

Beschreibung:<br />

Zu Indikator Nr. 43:<br />

<strong>Wald</strong>böden besitzen durch ihre intensive Durchwurzelung, durch ihren hohen Humusgehalt, durch eine<br />

hohe biologische Aktivität und durch eine weitgehend ungestörte Lagerung eine besondere Struktur. Sie<br />

sind besonders reich an Poren und in besonderem Maße zur Wasserspeicherung befähigt. Oberflächenab-<br />

KRITERIUM 5 SEITE 161


ZUKUNFT WALD<br />

fluss kommt in Wäldern nur äußerst selten vor, in der Regel infiltrieren die Niederschläge in den Boden<br />

und werden dort zeitweilig zurückgehalten. Bodenabtrag (Erosion) findet daher auf ungestörten <strong>Wald</strong>böden<br />

nur selten statt und ist lokal auf Rinnen und Gräben beschränkt. Durch den relativ hohen Eigenverbrauch<br />

an Wasser tragen Wälder in niederschlagsreichen Regionen zur Entlastung des Bodenspeichers<br />

bei. Die Böden unter <strong>Wald</strong> sind meistens trockener als unter anderen Landnutzungsformen und können<br />

auch stärkere Niederschlagsereignisse wirksam abpuffern.<br />

Leistung der Forstwirtschaft: Mit einer schonenden Bewirtschaftung der Wälder kann ihre Funktion als Erosionsschutz<br />

und Wasserrückhaltung erhalten werden. Mögliche Beeinträchtigungen der Bodenstruktur<br />

durch Befahrung und Bau von Wirtschaftswegen (auch von Rückewegen) kann durch entsprechende Planung<br />

und Ausführung der Maßnahmen auf ein Minimum reduziert werden. Durch Maßnahmen der<br />

<strong>Wald</strong>pflege und Verjüngung wird dauerhaft eine <strong>Wald</strong>bestockung erhalten, die neben der vorteilhaften<br />

Bodenstruktur wesentlich zur Funktionenerfüllung beiträgt.<br />

Zu Indikator 44:<br />

In vielen Gebirgsbereichen und in den Uferbereichen der Fließgewässer erfüllen Wälder wichtige Funktionen<br />

bei der Abwehr von Naturgefahren wie Steinschlag, Muren, Ufererosion und Lawinen. Diese Wälder<br />

besitzen unmittelbar Objektschutzfunktionen und können direkt einzelnen Schutzobjekten zugeordnet<br />

werden. Beispielhaft können Verkehrswege, Siedlungen und Flussufer genannt werden. Die Schutzobjekte<br />

können aber auch land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sein. In der Umgebung von Talsperren<br />

erfüllen Wälder wichtige Funktionen der Gewässerreinhaltung.<br />

Leistung der Forstwirtschaft: Objektschutzwälder werden mit besonderer Zielsetzung bewirtschaftet. Die<br />

Holzproduktion tritt stark in den Hintergrund, alle Maßnahmen sind auf die Erhaltung oder Steigerung<br />

der Funktionenerfüllung ausgerichtet. Die Bewirtschaftung von Objektschutzwäldern erfordert einen hohen<br />

Aufwand, der in vielen Fällen durch die Holzerlöse nicht gedeckt wird. Über die unter Indikator 43<br />

genannten Maßnahmen hinaus sind in Objektschutzwäldern zusätzliche technische Maßnahmen wie Verbauungen<br />

notwendig. Diese sind einerseits zusätzliche Schutzmaßnahmen, andererseits ermöglichen oder<br />

erleichtern sie waldbauliche Maßnahmen, wie z.B. die Verjüngung der Bestände.<br />

MCPFE-Erhebungsrichtlinie:<br />

Die MCPFE-Richtlinien zur Erhebung von <strong>Wald</strong> in Schutzgebieten und Schutzwald und sonstigen Flächen<br />

mit Bäumen und Sträuchern in Europa sind das Ergebnis der Umsetzung des gemeinsamen „Arbeitsprogramms<br />

zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen und landschaftlichen Vielfalt in <strong>Wald</strong>ökosystemen<br />

1997-2000“ der MCPFE (Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa) und von<br />

„Umwelt <strong>für</strong> Europa“ (Gesamteuropäische Ministerprozess der Umweltminister). Sie beruhen auf Auswertungen<br />

der nationalen Daten über <strong>Wald</strong> in Schutzgebieten und Schutzwald und sonstige Flächen mit<br />

Bäumen und Sträuchern in den europäischen Ländern, die im Rahmen einer zusätzlichen TBFRA-<br />

Erhebung (UN-ECE/FAO-Erhebung der Forstressourcen in den gemäßigten und borealen Klimazonen)<br />

im Jahr 2000 gesammelt wurden. Die MCPFE-Erhebungsrichtlinien wurden in einem Beratungsprozess in<br />

Vorbereitungsgruppen, Arbeitsgruppen und Workshops ausgearbeitet, an denen Länder und Organisationen,<br />

die an der MCPFE teilgenommen haben, beteiligt waren.<br />

Die MCPFE-Erhebungsrichtlinien sollen ein umfassendes Bild des <strong>Wald</strong>es in Schutzgebieten und der<br />

Schutzwälder sowie sonstiger Flächen mit Bäumen und Sträuchern in Europa liefern, wobei Verbindungen<br />

zu internationalen Klassifizierungssystemen <strong>für</strong> alle Arten von Schutzgebieten bestehen. Da die internationale<br />

Vergleichbarkeit ein Ziel der MCPFE-Erhebungsrichtlinie ist, entsprechen Begriffe und Definitionen<br />

der TBFRA-Terminologie. Außerdem entsprechen im Rahmen dieser Richtlinien zugewiesener<br />

<strong>Wald</strong> in Schutzgebieten und zugewiesene sonstige Flächen mit Bäumen und Sträuchern der IUCN-<br />

Definition <strong>für</strong> Schutzgebiete. Weitere Informationen zu den MCPFE-Erhebungsrichtlinien sind unter<br />

www.mcpfe.com (MCPFE-Verbindungsbüro in Warschau) abrufbar.<br />

Im Rahmen einer ersten, europaweit einheitlichen Erhebung von Schutzgebieten in Wäldern nach den<br />

MCPFE-Richtlinien im Jahre 2002 wurde eine Übersicht der Schutzgebiete im <strong>Wald</strong> erstellt, die nach dem<br />

Ausmaß der Einschränkungen der forstlichen Bewirtschaftung differenziert und Überschneidungen zwi-<br />

SEITE 162 KRITERIUM 5


ZUKUNFT WALD<br />

schen verschiedenen - insbesondere auch verschieden stark einschränkenden - Schutzgebietstypen berücksichtigt.<br />

Tabelle 19 zeigt den Umfang der <strong>für</strong> die MCPFE-Klasse 3 zugeordneten Schutzgebietsflächen in<br />

<strong>Bayern</strong>.<br />

Datenteil:<br />

Tabelle 19: Zuordnung der Schutzgebiete MCPFE-Klasse 3<br />

<strong>Bayern</strong> MCPFE<br />

Fläche <strong>Wald</strong><br />

(in ha)<br />

Schutzwald Art. 10 Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 3.1 B ca 130 000<br />

Wasserschutzgebiete 3.1 A ca 160 000<br />

Netto-Gesamtfläche 3.1 ca 245 000<br />

Schutzwald Art. 10 Abs. 1 Nr. 3 3.2 B ca 059 000<br />

Netto-Gesamtfläche 3 ca 290 000<br />

KRITERIUM 5 SEITE 163


ZUKUNFT WALD<br />

Kriterium 6: Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen und<br />

Bedingungen<br />

SEITE 164 KRITERIUM 6


Indikator Kennzahlen<br />

45 Anzahl der Forstbetriebe <strong>Wald</strong>besitzarten ha, %,<br />

Größenklassen ha, %<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Die breit gefächerte Eigentumsstruktur in <strong>Bayern</strong> soll beibehalten werden.<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Die breit gefächerte Eigentumsstruktur in <strong>Bayern</strong> soll beibehalten werden. <strong>Wald</strong>eigentum soll geschützt<br />

und gestärkt werden.<br />

Quellen:<br />

Bayer. Agrarbericht 2004<br />

BWI I u. II<br />

Jahresbericht 2003 der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

Bayer. StMELF<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

jedes Jahr<br />

Bayer. Agrarbericht (alle zwei Jahre)<br />

BWI 10 – 20 Jahre (zur Zeit ca. 15 Jahre, je nach Bedarf)<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr. 6.1 b: Eigentumsrechte und Grundbesitzvereinbarungen klar definieren. Rechtsansprüche<br />

geklärt und beachtet<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 6.1<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Gesetzliche Regelungen etc. Zitat/Kurzbeschreibung<br />

Art. 1 Satz 2 Bay<strong>Wald</strong>G ”Er hat landeskulturelle, wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche<br />

Aufgaben zu erfüllen.”<br />

Art. 1 Ziffer 6 Bay<strong>Wald</strong>G ”die <strong>Wald</strong>besitzer in der Verfolgung dieser Ziele zu unterstützen<br />

und zu fördern.”<br />

Art. 1 Ziffer 7 Bay<strong>Wald</strong>G ”einen Ausgleich zwischen den Belangen der Allgemeinheit und<br />

der <strong>Wald</strong>besitzer herbeizuführen.”<br />

Art. 5, 6 und 7 Bay<strong>Wald</strong>G Funktionen des <strong>Wald</strong>es, <strong>Wald</strong>funktionsplanung<br />

Art. 20 ff. Bay<strong>Wald</strong>G Förderung der privaten und körperschaftlichen <strong>Wald</strong>wirtschaft<br />

Beschreibung:<br />

Die Eigentumsstruktur mit den unterschiedlichsten Besitzgrößenklassen trägt dazu bei, <strong>Bayern</strong>s <strong>Wald</strong>landschaften<br />

in ihrer Vielgestaltigkeit zu bewahren. 55 % der <strong>Wald</strong>fläche in <strong>Bayern</strong> sind Privatwald. 13 %<br />

Körperschaftswald, 2 % Bundeswald und 30 % Landeswald (Abbildung 71).<br />

Nach neuesten Erhebungen verteilt sich der <strong>Wald</strong>besitz im Privatwald <strong>Bayern</strong>s auf ca. 700.000 einzelne<br />

Eigentümer. Dieser Anstieg seit 1999 (500.000) begründet sich zur Hauptsache auf einen im Jahre 2002<br />

durchgeführten Datenabgleich mit den Vermessungsbehörden. Nach den Ergebnissen der Bundeswaldinventur<br />

2002 machen <strong>Wald</strong>besitzer mit unter 20 Hektar Besitzgröße mit 959.000 Hektar landesweit, 68 %<br />

S/<br />

R<br />

R<br />

KRITERIUM 6 SEITE 165


ZUKUNFT WALD<br />

der Privatwaldfläche aus (Abbildung 72). <strong>Wald</strong>besitzer mit über 500 Hektar Besitz bewirtschaften mit<br />

147.000 Hektar 11 % der Privatwaldfläche <strong>Bayern</strong>s.<br />

Im Körperschaftswald sind die Verhältnisse umgekehrt. 49 % der Körperschaftswälder gehören zu Besitzgrößen<br />

über 500 Hektar. <strong>Wald</strong>flächen mit unter 20 Hektar Besitzgröße sind nur bei 4 % der Körperschaftswälder<br />

gegeben (Abbildung 73).<br />

Derzeit ist eine Änderung der Eigentumsstruktur hinsichtlich der Verteilung auf die Besitzarten nicht zu<br />

erwarten. Es sind keine Tendenzen zu erkennen, <strong>Wald</strong>flächen in großem Stil zu veräußern bzw. größere<br />

Struktureinheiten zusammenzufassen.<br />

Die Verteilung innerhalb der Besitzart Privatwald unterliegt jedoch einem stetigen Wandel. Zwar sind<br />

auch hier keine umfangreichen Veräußerungen zu erwarten. Viele landwirtschaftlich geprägte Betriebe mit<br />

traditionell geringem <strong>Wald</strong>besitz sehen diese Flächen immer noch als Sicherheit und Pfand <strong>für</strong> kommende<br />

Generationen an. Jedoch kommen, hauptsächlich aufgrund Flächenteilung wegen Erbfalles, jedes Jahr<br />

mehrere Tausend neue <strong>Wald</strong>besitzer hinzu. Viele dieser <strong>Wald</strong>besitzer leben in den Städten; somit steigt<br />

automatisch der Anteil an den sogen. „urbanen <strong>Wald</strong>besitzern“. Es kann darüber hinaus davon ausgegangen<br />

werden, dass zahlreiche <strong>Wald</strong>besitzer in <strong>Bayern</strong> gar nicht wissen, dass sie über <strong>Wald</strong>eigentum verfügen.<br />

Diese <strong>Wald</strong>besitzer zu erreichen ist die große Herausforderung der nächsten Jahre, der sich der Staat im<br />

Zuge seiner Beratung in Verbindung mit den Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse verstärkt widmen<br />

muss. Hierbei geht es verstärkt darum, die auf diesen Besitzflächen stockenden Holzvorräte <strong>für</strong> den in<br />

Zukunft steigenden Holzbedarf zu mobilisieren. Das Ziel, die breit gefächerte Eigentumsstruktur in <strong>Bayern</strong><br />

beizubehalten ist daher nicht gefährdet.<br />

Bewertung von Zielen aus RWB 2000:<br />

Die o.g. Ausführungen machen deutlich, dass eine breitgefächerte Eigentumsstruktur in <strong>Bayern</strong> nicht gefährdet<br />

wird. Dennoch sind alle Maßnahmen und Instrumente zu nutzen, um die Bewirtschaftung insbesondere<br />

im Kleinprivatwald sicherzustellen und damit Eigentumsveränderungen entgegenzuwirken. Die<br />

Zielsetzung im Berichtszeitraum wurde erreicht.<br />

Datenteil:<br />

Abbildung 71: <strong>Wald</strong>besitzverteilung in <strong>Bayern</strong><br />

SEITE 166 KRITERIUM 6<br />

55%<br />

<strong>Wald</strong>besitzverteilung in <strong>Bayern</strong><br />

13 %<br />

2%<br />

30%<br />

Privatwald<br />

Körperschaftswald<br />

Bundeswald<br />

Staatswald


Abbildung 72: Besitzstruktur Privatwald (Quelle: LWF-Auswertung, 2004)<br />

4%<br />

9%<br />

4%<br />

4%<br />

3%<br />

8%<br />

Besitzstruktur Privatwald<br />

68%<br />

bis 20 ha<br />

über 20 bis 50 ha<br />

über 50 bis 100 ha<br />

über 100 bis 200 ha<br />

über 200 bis 500 ha<br />

über 500 bis 1000 ha<br />

über 1000 ha<br />

Abbildung 73: Besitzstruktur Körperschaftswald (Quelle: LWF-Auswertung, 2004)<br />

30%<br />

19%<br />

Besitzstruktur Körperschaftswald<br />

4% 6%<br />

23%<br />

8%<br />

10%<br />

bis 20 ha<br />

über 20 bis 50 ha<br />

über 50 bis 100 ha<br />

über 100 bis 200 ha<br />

über 200 bis 500 ha<br />

über 500 bis 1000 ha<br />

über 1000 ha<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 6 SEITE 167


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator Kennzahlen<br />

46 Nettoerlöse der Forstbetriebe (nach Eigentumsart)<br />

SEITE 168 KRITERIUM 6<br />

S/<br />

R<br />

Euro/ha S<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Der Nettoerlös soll u.a. durch die Steigerung der Arbeitsproduktivität unter Berücksichtigung ökologischer<br />

und sozialer Aspekte verbessert werden.<br />

Quellen:<br />

Bayer. Agrarbericht 2002<br />

Testbetriebsnetz Forstwirtschaft<br />

Jahresbericht 2003 der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

Bayer. StMELF<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung)<br />

Nr.3.1 a : Planung: Erzeugung eines Sortiments von Holz- und Nichtholzprodukten sowie Dienstleistungen<br />

nachhaltig sichern<br />

Nr. 3.1 b: Planung: Solide wirtschaftliche Leistung erbringen und neue Märkte <strong>für</strong> alle relevanten Waren<br />

und Dienstleistungen berücksichtigen<br />

Nr. 3.2 a: Breites Spektrum an erzeugten Waren und Dienstleistungen gewährleisten<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 6.3<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

Gesetzliche Regelungen etc. Zitat/Kurzbeschreibung<br />

Art. 1 Nr. 4 Bay<strong>Wald</strong>G Die Erzeugung von Holz und anderen Naturgütern durch eine nachhaltige<br />

Bewirtschaftung des <strong>Wald</strong>es zu sichern und zu erhöhen.<br />

Art. 14 Abs. 1 Bay<strong>Wald</strong>G Der <strong>Wald</strong> ist sachgemäß zu bewirtschaften<br />

Art. 18 Abs. 1 Nr. 2 Bay<strong>Wald</strong>G ... 2. Die Holzerzeugung möglichst zu steigern, die hierzu erforderlichen<br />

Holzvorräte zu halten, die <strong>Wald</strong>erzeugnisse nach wirtschaftlichen<br />

Grundsätzen zu verwerten.<br />

Art. 19 Abs. 1 Satz 1 Bay<strong>Wald</strong>G Bei der Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes sind über die <strong>für</strong><br />

alle <strong>Wald</strong>besitzer geltenden Vorschriften hinaus die Grundsätze der<br />

Verpflichtung <strong>für</strong> das Gemeinwohl und der Vorbildlichkeit der Bewirtschaftung<br />

des Art. 18 Abs. 1 ... zu beachten.<br />

Art. 7 BayHO Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit – verpflichtet den Kommunal- und<br />

Staatswald<br />

FER 1982, FE-KöW 1982 gilt <strong>für</strong> den Staatswald bzw. den Körperschaftswald (siehe auch Indikatoren<br />

5 und 15)<br />

Forstreform 1995, Abschnitte B Seit 1995: gilt <strong>für</strong> den Staatswald<br />

I – B III, B IV Nr. 3<br />

Holzwerbekampagne Seit 1995: finanziert mit Mitteln des Staatsforstbetriebs, nützt allen<br />

<strong>Wald</strong>besitzern gleichermaßen<br />

Holzvertriebssystem Vermarktungsstrategie <strong>für</strong> den Holzvertrieb in der <strong>Bayerische</strong>n<br />

Staatsforstverwaltung


ZUKUNFT WALD<br />

Beschreibung:<br />

Wirtschaftliche Situation der Forstbetriebe in <strong>Bayern</strong><br />

Zur Beschreibung der wirtschaftlichen Situation der Forstbetriebe können folgende Erhebungen herangezogen<br />

werden:<br />

1. Testbetriebsnetz<br />

Aussagen <strong>für</strong> Privat- und Körperschaftswald größer 200 ha<br />

Circa 50 Betriebe des Privat- und Körperschaftswaldes mit einer repräsentierten <strong>Wald</strong>fläche von rund<br />

48.000 ha nehmen jährlich auf freiwilliger Basis an den Erhebungen teil. Die Aufbereitung der Daten erfolgt<br />

durch die <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft (LWF). Für das Erhebungsjahr 2003 können<br />

folgende Aussagen getroffen werden:<br />

Der durchschnittliche Holzvorrat in den Betrieben liegt bei 277 Vfm/ha im Privatwald und 292 Vfm/ha<br />

im Körperschaftswald. Der Hiebssatz beträgt 5,7 fm/ha im Privatwald bzw. 6,1 fm/ha im Körperschaftswald.<br />

Die tatsächliche Nutzung liegt wie in den vergangenen Jahren deutlich über dem Hiebsatz. Die Einschlagsentwicklung<br />

zeigt die Abbildung 74.<br />

Der Einsatz von Arbeitskräften in der Holzernte ist in den Besitzarten äußerst unterschiedlich und zeigt je<br />

nach Holzmarktlage und Einschlagsintensität jährliche Schwankungen.<br />

Für das Wirtschaftsjahr 2003 gilt erstmals ein neues Erhebungsverfahren im Testbetriebsnetz Forstwirtschaft.<br />

Dabei wird sowohl die Ertrags- als auch die Aufwandseite in unterschiedliche Produktbereiche gegliedert<br />

(Abbildung 75 und 76). Produktbereich (PB 1) umfasst das Kerngeschäft „Produktion von Holz<br />

und anderen Erzeugnissen“. Die weiteren Produktionsbereiche sind „Schutz und Sanierung“ (PB 2), „Erholung<br />

und Umweltbildung“ (PB 3), „Leistungen <strong>für</strong> Dritte“ (PB 4) sowie „Hoheitliche und sonstige behördliche<br />

Aufgaben“ (PB 5). Die neue Erhebung nach Produktionsbereichen ermöglicht es, eine Reinertragsrechnung<br />

<strong>für</strong> die einzelnen Sparten zu erstellen und das Gesamtergebnis als Unternehmensertrag auszuweisen<br />

(Abbildung 77, 78 und 79). Die privaten Testbetriebe schlossen das Wirtschaftsjahr 2003 mit einem<br />

positivem Gesamtergebnis von 69,- Euro/ ha (ohne Förderung) ab. Der Reinertrag im Bereich „Produktion<br />

von Holz“ belief sich auf 71,- Euro/ha. De facto weisen die Betriebe in den Bereichen „Schutz“<br />

und „Erholung“ eine Deckungslücke von 2,- Euro/ha ohne entsprechende Erträge auf. Auch im Körperschaftswald<br />

errechnete sich im Mittel ein positives Ergebnis von 8,- Euro/ha (ohne Förderung). Die kleineren<br />

Betriebe unter 500 ha glichen mit dem sehr hohen Reinertrag von 101,- Euro/ha allerdings die negativen<br />

Ergebnisse der größeren Betriebe aus. Für den Sektor „Produktion von Holz“ lag der Durchschnittswert<br />

bei 20,- Euro/ha.<br />

KRITERIUM 6 SEITE 169


ZUKUNFT WALD<br />

Datenteil:<br />

Abbildung 74: Einschlag in den Besitzarten 1998 bis 2002<br />

SEITE 170 KRITERIUM 6<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Einschlag fm/ ha<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

Privatwald 6,5 8,2 8,3 6,5 7,6 8,5<br />

Körperschaftswald 6,4 7,0 7,4 6,0 8,4 8,3<br />

Staatswald 5,6 5,8 6,0 6,8 6,3 7,2<br />

Abbildung 75: Betriebsaufwand nach Kostenstellen im Privatwald<br />

Betriebsaufwand nach Kostenstellen<br />

Privatwald<br />

Verwaltung<br />

39%<br />

PB 2-5<br />

1%<br />

sonstige KS<br />

19%<br />

Holzernte<br />

27%<br />

<strong>Wald</strong>erneuerurung<br />

6 %<br />

<strong>Wald</strong>pflege<br />

5%<br />

<strong>Wald</strong>schutz<br />

3%


Abbildung 76: Betriebsaufwand nach Kostenstellen im Körperschaftswald<br />

Betriebsaufwand nach Kostenstellen<br />

Körperschaftswald<br />

Verwaltung<br />

31%<br />

PB 2-5<br />

10%<br />

sonstige KS<br />

9%<br />

<strong>Wald</strong>schutz<br />

5%<br />

Abbildung 77: Ertrag und Aufwand 2003<br />

€ / ha<br />

450<br />

350<br />

250<br />

150<br />

50<br />

-50<br />

384<br />

313<br />

71<br />

Ertrag und Aufwand<br />

Produktbereich Holz<br />

365<br />

345<br />

20<br />

Privatwald Körperschaftswald<br />

Holzernte<br />

36%<br />

<strong>Wald</strong>erneuerung<br />

6%<br />

<strong>Wald</strong>pflege<br />

4%<br />

Ertrag<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Aufwand<br />

Reinertrag I<br />

KRITERIUM 6 SEITE 171


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 78: Zeitreihe Privatwald<br />

SEITE 172 KRITERIUM 6<br />

Zeitreihe Privatwald<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

€/ ha HB 600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

-200<br />

1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003<br />

Abbildung 79: Zeitreihe Körperschaftswald<br />

€ /ha HB<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

-200<br />

Zeitreihe Körperschaftswald<br />

-400<br />

1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003<br />

Reinertrag<br />

(ohne<br />

Förderung)<br />

Betriebsertrag<br />

Betriebsaufwand<br />

Reinertrag<br />

(ohne<br />

Förderung<br />

)<br />

Betriebsertrag<br />

Aussagen <strong>für</strong> Privatwald kleiner 200 ha<br />

Seit dem Wirtschaftsjahr 2000 werden mittels schriftlicher Befragung auf freiwilliger Basis Daten aus dem<br />

Kleinprivatwald durch die <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft (LWF) erhoben und aufbereitet.<br />

Etwa 1000 <strong>Wald</strong>besitzer nehmen jährlich daran teil.<br />

Einschlag pro Hektar<br />

Abbildung 80 zeigt, dass die Einschlagstätigkeiten im Kleinprivatwald in der Vergangenheit unterschätzt<br />

wurde. Insbesondere beim <strong>Wald</strong>besitz kleiner 10 ha ergeben sich seit der Hochrechnung aus der Befragung<br />

der <strong>Wald</strong>besitzer deutlich höhere Einschlagswerte.


ZUKUNFT WALD<br />

Der gesamte Einschlag im Kalenderjahr 2003 betrug im Kleinprivatwald 8,5 Mio. fm (Vorjahr 6,8 Mio.<br />

fm) oder 6,83 fm/ha. Im Privatwald größer 10 ha bis 200 ha lag der Einschlag bei 6,2 fm /ha, in der Besitzgröße<br />

kleiner 10 ha bei 7,24 fm/ha. Wie im Vorjahr war die Nutzungsintensität im kleineren <strong>Wald</strong>besitz<br />

höher als im größeren <strong>Wald</strong>besitz.<br />

Einschlag und Verkauf<br />

Anders als mit dem Einschlag verhält es sich mit dem Holzverkauf. Hier ist der größere <strong>Wald</strong>besitz aktiver.<br />

68 % des anfallenden Holzes (Vorjahr 63 %) geht in den Verkauf, während die <strong>Wald</strong>besitzer mit Besitzgrößen<br />

kleiner 10 ha nur etwa 30 % (Vorjahr 33 %) vermarkten (Abbildungen 81, 82 und 83).<br />

Im Privatwald kleiner 10 ha spielt das Sortiment Brennholz eine bedeutende Rolle. Angesichts der zur Zeit<br />

hohen Mineralölpreise ist dies ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor <strong>für</strong> den bäuerlichen Betrieb. Umgerechnet<br />

ersetzen diese Brennholzmengen im Kleinprivatwald etwa 426 Mio. Liter Heizöl mit einem Kohlendioxidausstoß<br />

von rund 1,2 Mio. Tonnen. Bei einem Heizölpreis von 0,40 Euro/ l entspricht dies einer<br />

regionaler Wertschöpfung von 185 Mio. Euro.<br />

Vermarktung des Holzes<br />

Die größeren <strong>Wald</strong>besitzer vermarkten mehr Holz über Säger, Händler und forstwirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtungen.<br />

Die kleineren <strong>Wald</strong>besitzer haben dagegen einen höheren Selbstbehalt und vermarkten<br />

ihre Einschlagsmenge stärker privat. Insgesamt ist der Verkauf über die WBV/FBG in allen Besitzarten<br />

der häufigste Vermarktungsweg (Abbildung 84).<br />

Eigenleistung - Unternehmereinsatz<br />

Der Anteil der Familienarbeitskräfte liegt im Erhebungsjahr 2002 bei 94 % im <strong>Wald</strong>besitz kleiner 10 ha<br />

und bei 78 % im <strong>Wald</strong>besitz größer 10 ha. Fremdarbeit wird erwartungsgemäß stärker bei den Nichtlandwirten<br />

geleistet. Sie führen nur noch 55 % der Einschlagsarbeiten selber aus, bereits 32 % werden durch<br />

Unternehmer erledigt.<br />

Nichtlandwirte Nebenerwerbslandwirte Vollerwerbslandwirte<br />

Selbst oder Familie 55% 89% 88%<br />

Unternehmer 32% 5% 5%<br />

Nachbarn/Freunde 5% 3% 3%<br />

Maschinenring 8% 3% 3%<br />

Die geleistete Arbeitszeit im Kleinprivatwald differenziert innerhalb der Berufsausbildung wenig, zwischen<br />

den Besitzgrößen aber stark (Abbildung 85). Ein Grund hier<strong>für</strong> dürfte die vermehrte Brennholzaushaltung<br />

im kleineren <strong>Wald</strong>besitz sein.<br />

KRITERIUM 6 SEITE 173


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 80: Chronik der Einschlagserhebung<br />

fm/ha<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

bis 1997<br />

Schätzung<br />

durch<br />

Revierleiter<br />

SEITE 174 KRITERIUM 6<br />

Chronik der Einschlagserhebungen<br />

>200 ha (TBF) 10-200 ha


Abbildung 82: Einschlag und Verkauf 2003 im Kleinprivatwald kleiner 10 ha<br />

Millionen fm<br />

6,0<br />

5,0<br />

4,0<br />

3,0<br />

2,0<br />

1,0<br />

0,0<br />

Kleinprivatwald kleiner 10 ha<br />

Einschlag Verkauf<br />

Stammholz Industrieholz Brennholz Gesamt<br />

Abbildung 83: Einschlag und Verkauf 2003 im Kleinprivatwald größer 10 ha<br />

Millionen fm<br />

6,0<br />

5,0<br />

4,0<br />

3,0<br />

2,0<br />

1,0<br />

0,0<br />

Kleinprivatwald größer 10 ha<br />

Einschlag Verkauf<br />

Stammholz Industrieholz Brennholz Gesamt<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 6 SEITE 175


ZUKUNFT WALD<br />

Abbildung 84: Besitzgröße und Vermarktungsverhalten<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

SEITE 176 KRITERIUM 6<br />

Besitzgröße und Vermarktungsverhalten<br />

Säger Händler WBV/FBG Privat kein Verkauf<br />

Abbildung 85: Arbeitszeit im Kleinprivatwald 2002<br />

Akh/ha<br />

25,0<br />

20,0<br />

15,0<br />

10,0<br />

5,0<br />

0,0<br />

2,5 4,1 4,2<br />

9,1 8,9 9,3<br />

Arbeitszeit im Kleinprivatwald 2002<br />

6,8<br />

15,1<br />

Vollerwerb Nebenerwerb kein Landwirt kleiner 10 ha größer 10 ha Alle<br />

2,4<br />

7,7<br />

3,2<br />

9,0<br />

größer 10 ha<br />

kleiner 10 ha<br />

ausserhalb der<br />

Holzernte<br />

in der<br />

Holzernte<br />

2. Staatswald<br />

Die Bewirtschaftung des Staatswaldes ist in Art. 18 <strong>Wald</strong>gesetz <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> geregelt. Danach hat der<br />

Staatswald besondere Leistungen (z. B. besondere Allgemeinwohlverpflichtung, Vorbildlichkeit) zu erbringen.<br />

Andererseits unterliegt der Staatsforstbetrieb im Vergleich zu anderen Forstbetrieben aufgrund politischer<br />

Vorgaben gewissen Einschränkungen. Hierzu gehört u.a. die bestmögliche Inwertsetzung von touristischen<br />

Nutzungen am und im <strong>Wald</strong> (Camping-Plätze, Skilifte). Anzucht und Verkauf von Forstpflanzen<br />

in großem Stil ist der Staatsforstverwaltung auf Grund eines Landtagsbeschlusses nicht erlaubt. Zu<br />

Gunsten des privaten und kommunalen <strong>Wald</strong>besitzes hielten sich die staatlichen Forstämter beim Verkauf


ZUKUNFT WALD<br />

ihres Schadholzes nach den Jahrhundertstürmen in den Jahren 1990 und 2000 zurück. Bei der Bewertung<br />

der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse ist diese Sondersituation zu berücksichtigen.<br />

Vertriebssystem der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

Im Mittelpunkt des Holzvertriebssystems stehen Kundenorientierung und Optimierung interner Abläufe.<br />

Durch eine auf die speziellen Bedürfnisse der Kunden (Segmente) abgestellte Vertriebsorganisation erfolgt<br />

regional wie überregional eine intensive individuelle Betreuung und Bündelung der Vertriebsmengen:<br />

Forstämter: kleinere und mittlere Stammholzkunden<br />

Kunden mit breitgefächerten Produktbedürfnissen<br />

Großkundenbetreuer: große Nadelholzsägewerke (auf eigenen Wunsch)<br />

meist überregional<br />

Spezialkundenbetreuer: Großkunden mit spezifischer Produktpalette<br />

z. B. Nadelstarkholz, Papierholz, Laubwertholz, Industrieholz<br />

In betriebsinternen Abstimmungsprozessen (Vertriebsplanung) wird sichergestellt, dass das Holz mit<br />

größtmöglicher Wertschöpfung räumlich und zeitnah optimal zur Verfügung gestellt wird. Das zentrale<br />

Rechnungsbüro <strong>für</strong> Groß- und Spezialkunden bietet dem Kunden eine Abrechnungsstelle (bayernweit)<br />

<strong>für</strong> überregionale Holzkäufe.<br />

Betriebliche Situation der Staatsforstverwaltung<br />

Die bayerische Staatsforstverwaltung gliedert sich in das wirtschaftliche Unternehmen <strong>Bayerische</strong> Staatsforsten<br />

und übrige Bereiche wie die Forstlichen Schulen und die <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft<br />

(LWF).<br />

Der Gesamtaufwand <strong>für</strong> das wirtschaftliche Unternehmen <strong>Bayerische</strong> Staatsforsten im Jahr 2001 liegt laut<br />

Wirtschaftsrechnung bei rund 387 Mio. Euro. Entsprechend den unterschiedlichen Aufgaben des Unternehmens<br />

<strong>Bayerische</strong> Staatsforsten erfolgt die Ergebnisrechnung in vier Geschäftsfeldern (GF). Auf das<br />

Geschäftsfeld 4 – Hoheitliche und sonstige behördliche Aufgaben – entfallen rund 30 Mio. Euro. Im Geschäftsfeld<br />

3 – Dienstleistungen <strong>für</strong> Dritte (u.a. Privat- und Körperschaftswald) – wurden rund 63 Mio.<br />

Euro aufgewendet, hinzu kamen Fördermittel in Höhe von 24 Mio. Euro. Hier stand die Beseitigung des<br />

Orkans „Lothar“ im Vordergrund.<br />

Im Jahr 2002 reduzierte sich der Gesamtaufwand auf rund 383 Mio. Euro. Hiervon entfallen auf hoheitliche<br />

und sonstige behördliche Aufgaben im Geschäftsfeld 4 rund 31 Mio. Euro. Inklusive Fördermittel in<br />

Höhe von 16,9 Mio. Euro wurden im Geschäftsfeld 3 <strong>für</strong> Dienstleistungen <strong>für</strong> Dritte insgesamt 78 Mio.<br />

Euro aufgewendet.<br />

Der Zuschuss <strong>für</strong> den Nationalpark <strong>Bayerische</strong>r <strong>Wald</strong> und der von der Staatsforstverwaltung zu tragende<br />

Anteil am Zuschuss <strong>für</strong> den Nationalpark Berchtesgaden betrugen 2001 rund 9,2 Mio. Euro und 2002<br />

rund 10,4 Mio. Euro.<br />

Im Jahr 2003 lag der Gesamtaufwand1 <strong>für</strong> das wirtschaftliche Unternehmen <strong>Bayerische</strong> Staatsforsten bei<br />

rund 344 Mio. Euro. Auf das Geschäftsfeld 4 – Hoheit entfielen im Jahr 2003 Kosten von 28 Mio. EUR.<br />

Im Geschäftsfeld 3 – Dienstleistungen <strong>für</strong> Dritte – entstanden Kosten von rd. 45 Mio. EUR, hinzu kamen<br />

Fördermittel in Höhe von rd. 22,9 Mio. €.<br />

Betriebsergebnis im Staatswald<br />

Das Betriebsergebnis im Geschäftsfeld 1 – Produktion – liegt im Jahr 2001 bei rund 2 Mio. Euro (Tabelle<br />

20). Vergleicht man den Gesamterlös mit dem Jahr 2000, so ergibt sich eine Steigerung von rund 14 Mio.<br />

1<br />

ab dem Jahr 2003 wurden die Pensionslasten (Versorgungspauschale) in der Wirtschaftsrechung und allen Geschäftsfeldern entsprechend Haushaltsplan<br />

in Höhe von 30 % der Bezüge aktiver Beamter angesetzt.<br />

KRITERIUM 6 SEITE 177


ZUKUNFT WALD<br />

Euro trotz fallender Holzpreise, da mehr Holz vermarktet wurde als im Vorjahr. Die durchschnittlichen<br />

Holzpreise vor dem Sturm Lothar (Jahr 1999: ca. 64 Euro/ fm) fielen im Lauf des Jahres 2001 auf ca. 52<br />

Euro/ fm.<br />

Im Jahr 2002 wurde das Betriebsergebnis des Vorjahres im Geschäftsfeld 1 – Produktion – um 4 Mio. Euro<br />

übertroffen. Die Kosten gingen von 258 Mio. Euro im Jahr 2001 auf 248 Mio. Euro zurück. Ein Grund<br />

hier<strong>für</strong> war die angespannte Haushaltsituation. Als Folge konnten zum Teil notwendige Vorhaben nicht<br />

planmäßig ausgeführt werden.<br />

Mit zwei Mio. EUR lag das Betriebsergebnis 2003 der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforsten im Geschäftsfeld 1 –<br />

Produktion um vier Mio. EUR unter dem Vorjahresergebnis (6 Mio. EUR). Ein weiteres Absinken des<br />

Betriebsergebnisses konnte nur durch sehr restriktive Einsparungen verhindert werden. Vergleicht man<br />

den Gesamterlös im Geschäftsfeld 1 mit dem Vorjahr, so ist ein leichter Rückgang von 254 Mio. EUR auf<br />

253 Mio. EUR zu verzeichnen. Der Holzerlös pro Festmeter Einschlag lag um rund 4 €/fm unter dem<br />

Vorjahr. Die Gesamtkosten stiegen von 248 Mio. EUR auf 251 Mio. EUR an. Diese Steigerung ist im Wesentlichen<br />

auf den erhöhten Einschlag und Maßnahmen zum Schutz des <strong>Wald</strong>es zurück zu führen.<br />

Für die Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktion wurden im Jahr 2001 rund 18 Mio. Euro und 2002<br />

rund 19 Mio. Euro im Geschäftsfeld 2 – Schutz und Erholung – aufgewendet. Das Ergebnis im Geschäftsfeld<br />

2 – Schutz- und Erholung lag im Jahr 2003 bei - 19,5 Mio. EUR. Im Vorjahr betrug das bereinigte<br />

2 Ergebnis - 16 Mio. EUR.<br />

Tabelle 20: Betriebsergebnisse Staatswald Geschäftsfeld 1<br />

SEITE 178 KRITERIUM 6<br />

Zeitreihe der Betriebsergebnisse im Staatswald in den Jahren 1997 bis 2003<br />

Merkmal 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

Erlös Mio. EUR 238 240 256 241 255 254 253<br />

€/fmE 58 61 66 62 58 61 54<br />

€/ha HB 327 334 357 332 350 348 346<br />

Kosten Mio. EUR 234 226 239 241 253 248 251<br />

€/fmE 57 58 62 62 58 59 54<br />

€/ha HB 322 314 333 331 347 340 344<br />

Ergebnis Mio. EUR 4 14 17 1 2 6 2<br />

€/fmE 1 4 5 0 0 2 0<br />

€/ha HB 5 20 24 1 3 9 3<br />

Kosten <strong>für</strong> Pensionslasten mit 30 % der Bezüge aktiver Beamter angesetzt (analog dem Vorgehen bei Staatsbetrieben);<br />

fmE: Einschlag ohne NH; haHB: Angaben incl. Saalforstverwaltung, ohne Nationalparke, ab 2000 mit Nationalpark Berchtesgaden;<br />

von 2000 bis 2002 Kosten ohne Landesunfallkasse und Infrastrukturleistungen des EPL 08.<br />

Ab Jahr 2000: Umstellung des Rechnungswesens, Herleitung der Betriebsergebnisse in der Kosten und Leistungsrechnung,<br />

3. Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation in den Forstbetrieben<br />

Holzwerbekampagne<br />

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation aller <strong>Wald</strong>besitzer stellt die<br />

Holzwerberbekampagne der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung dar, die unter dem Stichwort „<strong>Bayerische</strong>r<br />

Forst“ läuft. Ziel der Werbekampagne ist es, den Holzabsatz insbesondere im Baubereich als größten


ZUKUNFT WALD<br />

Verbrauchssektor <strong>für</strong> heimisches Holz weiter auszubauen und zu fördern. Da<strong>für</strong> stellt die Staatsforstverwaltung<br />

erhebliche finanzielle und personelle Mittel aus dem Forstbetrieb zur Verfügung. Mit der Werbekampagne<br />

soll erreicht werden, den Architekten und Bauherren Holz als universellen und modernen Baustoff<br />

als Alternative oder auch als Ergänzung zu konventionellen Materialien vorzustellen. Mit einem<br />

Medienmix aus Events, Großflächenplakaten, Radiowerbung und einem sehr erfolgreichen Kinofilm wirbt<br />

die Kampagne „Holz gehört einfach dazu“ <strong>für</strong> die Verwendung von Holz.<br />

Erste Erfolge zeigen sich: Von 1995 bis 2002 stieg die Zahl der in <strong>Bayern</strong> genehmigten Einfamilienhäuser<br />

in Holzbauweise von 1224 auf 3460, bzw. von 5,1 % auf 13,9 %.<br />

Zertifizierung nach PEFC<br />

Die Zertifizierung ist ein wichtiges und notwendiges Marketinginstrument <strong>für</strong> die <strong>Wald</strong>besitzer. <strong>Bayern</strong><br />

unterstützt das Zertifizierungssystem nach PEFC und hat es mit vorangetrieben. Seit der Vergabe der ersten<br />

PEFC – Zertifikate im Jahre 2000 wurde die <strong>Wald</strong>bewirtschaftung auf derzeit 1.833.917 Hektar bzw.<br />

73 % der <strong>Wald</strong>fläche zertifiziert.<br />

Werbung <strong>für</strong> den Rohstoff Holz durch die Verbände der Forst- und Holzwirtschaft und<br />

des <strong>Wald</strong>besitzes<br />

Die Verbände der Forst- und Holzwirtschaft und des <strong>Wald</strong>besitzes werben auf zahlreichen Veranstaltung<br />

und mit Hilfe ihrer Medien und Veröffentlichungen <strong>für</strong> einen verstärkten Einsatz des nachwachsenden<br />

Rohstoffes Holz und tragen so mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu einer positiven Entwicklung der Nettoerlöse<br />

der Forstbetriebe bei.<br />

KRITERIUM 6 SEITE 179


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator<br />

47 Gesamtausgaben <strong>für</strong> langfristige nachhaltige<br />

Dienstleistungen aus Wäldern<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Die bisher unentgeltlich bereitgestellten Dienstleistungen aus dem <strong>Wald</strong> sollen erfasst und monetär gewürdigt<br />

werden. Auf einen Ausgleich der Aufwendungen soll hingewirkt werden.<br />

Quellen:<br />

Angaben der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung):<br />

Nr. 6.2 c : Erholungsfunktion und den ästhetischen Wert der Wälder, berücksichtigen.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 6.4<br />

Beschreibung:<br />

1. Kartierung von <strong>Wald</strong>funktionen<br />

In <strong>Bayern</strong> erfolgt die Kartierung von Schutzfunktionen des <strong>Wald</strong>es durch die <strong>Wald</strong>funktionsplanung.<br />

<strong>Wald</strong>funktionspläne sind gemäß Art. 6 Bay<strong>Wald</strong>G Fachpläne im Sinne des Art. 15 <strong>Bayerische</strong>s Landesplanungsgesetzes<br />

(BayLplG) und Forstliche Rahmenpläne im Sinne des § 7 Bundeswaldgesetz (B<strong>Wald</strong>G). Für<br />

ganz <strong>Bayern</strong> liegen mittlerweile rechtskräftige <strong>Wald</strong>funktionspläne vor. Wesentlicher Bestandteil sind die<br />

<strong>Wald</strong>funktionskarten. Sie liegen mittlerweile auch digitalisiert vor. <strong>Wald</strong>funktionspläne haben im Rahmen<br />

der Raumordnung und Landesplanung, aber auch bei konkreten Genehmigungsverfahren einen hohen<br />

Stellenwert. Die <strong>Wald</strong>funktionsplanung ist damit eine wesentliche Informations- und Entscheidungsgrundlage<br />

bei allen <strong>Wald</strong> betreffenden Planungen und Maßnahmen. Abbildungen 86 und 87 zeigen den<br />

Anteil an der Gesamtwaldfläche <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> mit besonderer Bedeutung <strong>für</strong> die verschiedenen <strong>Wald</strong>funktionen.<br />

2. Schwerpunkt Erholungswald<br />

In <strong>Bayern</strong> bestehen zwei Kategorien von Erholungswald im engeren Sinne. Beide Kategorien verdeutlichen,<br />

dass der Erholungsfunktion im <strong>Wald</strong> eine sehr wichtige Bedeutung beigemessen wird. <strong>Wald</strong>, der<br />

wegen seiner besonderen Bedeutung <strong>für</strong> die Erholung der Bevölkerung in Plänen nach dem <strong>Bayerische</strong>n<br />

Landesplanungsgesetz als Erholungsgebiet ausgewiesen ist, kann durch Rechtsverordnung zum Erholungswald<br />

erklärt werden. Im Jahre 1996 wurde erstmalig in <strong>Bayern</strong> in Bad Wörishofen ein <strong>Wald</strong> per<br />

Rechtsverordnung zum Erholungswald erklärt. Die 940 ha große Fläche setzt sich zu etwa gleichen Teilen<br />

aus Privatwald und aus Wäldern der öffentlichen Hand zusammen.<br />

Erholungswald nach der <strong>Wald</strong>funktionskartierung<br />

Dieser <strong>Wald</strong> dient der physischen und psychischen Erholung und dem Naturerlebnis seiner Besucher in<br />

besonderem Maße. In der Intensitätsstufe I werden v. a. <strong>Wald</strong>flächen in der Umgebung von Städten,<br />

Fremdenverkehrs- und Kurorten sowie anderen Schwerpunkten des Erholungsverkehrs erfasst, die von so<br />

vielen Erholungssuchenden aufgesucht werden, dass Maßnahmen zur Lenkung des Besucherstromes und<br />

Erholungseinrichtungen erforderlich sind. Die Bewirtschaftung des <strong>Wald</strong>es wird weitgehend von der Erholungsfunktion<br />

bestimmt. Wälder der Intensitätsstufe II sind zwar ebenfalls stark besucht, nicht jedoch<br />

im gleichen Maß wie bei Stufe I. Bei der Bewirtschaftung des <strong>Wald</strong>es wird auf die Erholungsfunktion<br />

Rücksicht genommen. Immerhin 2,3% des <strong>Wald</strong>es in <strong>Bayern</strong> gehören zur Intensitätsstufe I, mehr als 15%<br />

zur Intensitätsstufe II. Im weiteren Sinne gehört hierzu auch der <strong>Wald</strong> mit besonderer Bedeutung <strong>für</strong> das<br />

Landschaftsbild. Mit der <strong>Wald</strong>funktionskartierung verfügt <strong>Bayern</strong> über ein geeignetes Instrument, die Erholungsfunktion<br />

im <strong>Wald</strong> mit den anderen Funktionen im <strong>Wald</strong> zu vereinbaren.<br />

SEITE 180 KRITERIUM 6<br />

S/<br />

R<br />

S


2. Schwerpunkt Wasserschutz<br />

ZUKUNFT WALD<br />

<strong>Wald</strong> und Wasser stehen in vielschichtiger Wechselwirkung. Verbreitung, Zusammensetzung, Wachstum,<br />

Struktur, Stabilität und Gesundheit unserer Wälder werden entscheidend von Wasser geprägt - Wasser in<br />

Form von Niederschlag, Bodenwasser und Grundwasser, von Oberflächengewässern wie Quellen, Bächen,<br />

Flüssen, Weihern und Seen und von wasserreichen Mooren. Neben der Wassermenge, die sowohl<br />

bei Mangel als auch bei Überfluss begrenzend <strong>für</strong> das Wachstum des <strong>Wald</strong>es wirkt, ist besonders die Beschaffenheit<br />

des Wassers (Wasserqualität bzw. Inhaltsstoffe im Wasser) <strong>für</strong> den <strong>Wald</strong> und die einzelnen<br />

Bäume wichtig. Im Wasser gelöste Nährstoffe sichern das ungestörte Baumwachstum. Andererseits belasten<br />

im Niederschlag oder im Boden- und Grundwasser enthaltene Schad- und Abfallstoffe unserer Industriegesellschaft<br />

den <strong>Wald</strong>. Der <strong>Wald</strong> wiederum beeinflusst zusammen mit dem <strong>Wald</strong>boden das Wasser<br />

in seiner Menge und seiner Qualität.<br />

Der Schutz des Wassers ist in vielen Rechtsvorschriften berücksichtigt. Der Schutzgedanke findet sich -<br />

neben den Vorgaben im <strong>Wald</strong>gesetz <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> - in Rechtsvorschriften mit mittelbar und unmittelbar<br />

wasserschützenden Inhalten wieder (z. B. im <strong>Bayerische</strong>n und Bundesnaturschutzgesetz, Immissionsrecht,<br />

Planungsrecht sowie <strong>Bayerische</strong>n Wassergesetz (BayWG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG)).<br />

Wasserschutzgebiete<br />

Mit knapp 141.000 ha nimmt <strong>Wald</strong> annähernd 2/3 der Fläche aller förmlich ausgewiesenen Wasserschutzgebiete<br />

in <strong>Bayern</strong> ein. Aber auch außerhalb dieser Schutzgebiete ist ein Großteil der <strong>Wald</strong>fläche von besonderer<br />

Bedeutung <strong>für</strong> Grund- und Oberflächenwasser, etwa durch Vermeidung von Erosion und Stoffeinträgen<br />

oder als Hochwasserschutz. <strong>Wald</strong> mit besonderer Bedeutung <strong>für</strong> den Wasserschutz ist <strong>für</strong> die<br />

Reinhaltung des Grundwassers sowie stehender oder fließender Oberflächengewässer von großer Wichtigkeit.<br />

Er verbessert die Stetigkeit der Wasserspende und wirkt ausgleichend auf den Wasserhaushalt. Er<br />

kann auch außerhalb festgesetzter oder hydrologisch begutachteter Wasserschutzgebiete (Wasserschutzgebiete,<br />

Heilquellen, wasserwirtschaftliche Vorranggebiete, Wassergewinnungsanlage, amtlich festgesetztes<br />

Überschwemmungsgebiet) vorliegen:<br />

• Die <strong>Wald</strong>bewirtschaftung verursacht im Vergleich zu anderen Bodennutzungsformen die geringste Belastung<br />

des Oberflächen- und Grundwassers mit schädlichen Stoffen.<br />

Wasser wird im Gegenteil im <strong>Wald</strong>boden gereinigt.<br />

• Die hohe Versickerungsrate gewährleistet eine gleichmäßige Wasserspende, auch bei langen Trockenperioden.<br />

• Bei Stark- und Dauerregen und bei Schneeschmelze verzögert der <strong>Wald</strong> den Oberflächenabfluss und<br />

dämpft damit Hochwasserspitzen.<br />

• Im Einzugsgebiet von Talsperren ist der <strong>Wald</strong> durch seine bodenschützende Wirkung besonders wichtig.<br />

Er sichert die Reinhaltung des Wassers und bewahrt Talsperren vor rascher Auffüllung durch Sedimente<br />

(v. a. Schlamm).<br />

Wasserqualität aus dem <strong>Wald</strong><br />

Im <strong>Wald</strong> gebildetes Grundwasser wird als hochwertiges Lebensmittel <strong>für</strong> die Trinkwasserversorgung genutzt.<br />

Die Qualität dieses Produkts ist so hoch, dass auf eine kostspielige Aufbereitung verzichtet werden<br />

kann. Die bayerischen <strong>Wald</strong>besitzer bewirtschaften den <strong>Wald</strong> naturnah und in der Regel ohne Dünge- und<br />

Pflanzenschutzmittel. Das Trinkwasser aus dem <strong>Wald</strong>e ist daher sauber. Grundwasser steht nicht unbegrenzt<br />

zur Verfügung. Die verfügbaren Grundwasservorkommen werden bayernweit schon zu etwa 75%<br />

genutzt. Gefahr droht dem Trinkwasser aus dem <strong>Wald</strong> durch den Eintrag von Schadstoffen aus der Luft.<br />

So kann saurer Regen schädliche Stoffe wie Aluminium oder Schwermetalle mobilisieren. Diese Stoffe<br />

können dann bei durchlässigem oder kalkarmen Untergrund bis ins Grundwasser gelangen und dessen<br />

Qualität beeinträchtigen. Auch Stickstoffverbindungen aus der Landwirtschaft und aus Kraftfahrzeugen<br />

können die Güte des Grundwassers aus dem <strong>Wald</strong> gefährden.<br />

Säurebelastung<br />

Nach Untersuchungen des <strong>Bayerische</strong>n Landesamts <strong>für</strong> Wasserwirtschaft (1997) gibt es Gebiete, die Versauerungsgefahr<br />

aufweisen. Hierzu gehören besonders die bayerischen Mittelgebirge mit Buntsandstein<br />

KRITERIUM 6 SEITE 181


ZUKUNFT WALD<br />

(Spessart, Rhön) und des paläozoischen Grundgesteins mit Schiefern, Gneisen und Graniten (Frankenwald,<br />

Fichtelgebirge, Oberpfälzer <strong>Wald</strong>, <strong>Bayerische</strong>r <strong>Wald</strong>). Die Untersuchung führten zum Ergebnis, dass<br />

die dortigen Grundwasservorkommen zu 16% schwach, 72% mäßig und 12% stark versauert waren.<br />

Schadensbegrenzung und nachhaltige Vorsorge erfordern ein Bündel integrierender und fachübergreifender<br />

Maßnahmen von der grenzüberschreitenden Kontrolle und Minimierung von Schadstoffemissionen<br />

über die Entwicklung grundwasserschonender Bewirtschaftung der Ökosysteme bis zum technischen<br />

Trinkwasserschutz.<br />

Nitratbelastung des Grundwassers im <strong>Wald</strong><br />

Die derzeit in <strong>Bayern</strong> festgestellten Nitratkonzentrationen legen eine bevorzugte Erschließung von waldbürtigen<br />

Grundwässern nahe, insbesondere im Vergleich mit Gebieten außerhalb des <strong>Wald</strong>es (LWF 1992).<br />

Die festgestellten Nitratkonzentrationen schwanken im Allgemeinen zwischen < 0,1 und 25 mg/l mit einem<br />

flächengewichteten Mittelwert von 10,5 mg/l <strong>für</strong> Gesamtbayern und liegen damit unter den Grenzoder<br />

Richtwerten <strong>für</strong> Nitrat in der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung (50 bzw. 25 mg/l). Die zukünftigen<br />

Werte hängen unter anderem von der Höhe der Stickstoffimmissionen, der Entwicklung des <strong>Wald</strong>zustands<br />

und der zu erwartenden Klimaerwärmung ab. Nach den bisherigen Erkenntnissen wird den Wäldern<br />

jedoch auch in Zukunft eine große Bedeutung <strong>für</strong> die Gewinnung von Trinkwasser zukommen. Die<br />

Forstwirtschaft leistet ihren Beitrag zum nachhaltigen Schutz des Wassers durch den Erhalt, die Pflege<br />

und die nachhaltige Nutzung der Wälder. Sie kann jedoch wirksame Maßnahmen zur Begrenzung und Reduzierung<br />

umweltbelastender Stoffeinträge nicht ersetzen.<br />

3. Schwerpunkt Bodenschutzwald<br />

Der Boden benötigt wegen seiner Bedeutung <strong>für</strong> menschliches, tierisches und pflanzliches Leben besonderen<br />

Schutz. Der Gesetzgeber hat den Bodenschutz in verschiedenen Rechtsnormen berücksichtigt. Dieser<br />

Schutzgedanke findet sich - neben dem <strong>Wald</strong>gesetz <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> - in Rechtsvorschriften mit mittelbar<br />

und unmittelbar bodenschützenden Inhalten wieder (z. B. im <strong>Bayerische</strong>n und Bundesnaturschutzgesetz,<br />

Immissionsrecht, Planungsrecht sowie Bundesbodenschutzgesetz). Gesunde <strong>Wald</strong>böden sind eine unabdingbare<br />

Voraussetzung, damit die Wälder ihre vielfältigen Funktionen erfüllen können:<br />

1. Lebensraum <strong>für</strong> Pflanzen und Tiere<br />

2. Stoffkreisläufe, Umwandlungsprozesse<br />

3. Filter, Puffer, Speicher.<br />

Bodenschutzwald<br />

<strong>Wald</strong> mit besonderer Bedeutung <strong>für</strong> den Bodenschutz bewahrt seinen Standort sowie benachbarte Flächen<br />

vor den Auswirkungen von Wasser-, Schnee- und Winderosionen sowie vor Aushagerung, Steinschlag,<br />

Rutschvorgängen und Bodenkriechen. Er geht über den Schutzwald gemäß Art. 10<br />

Abs. 1 Bay<strong>Wald</strong>G hinaus:<br />

• Durch eine intensive und tiefe Durchwurzelung kann der <strong>Wald</strong> Rutschvorgänge verhindern und den<br />

Boden mechanisch festigen.<br />

• Durch Windabschwächung und durch sein Wurzelwerk schützt der <strong>Wald</strong> seinen Standort und nachgelagerte<br />

Flächen vor Bodenverwehung.<br />

• Auf flachgründigen Standorten – besonders auf Kalkstein und Dolomit – schützt der <strong>Wald</strong> die Bodenkrume<br />

vor Humusschwund und Aushagerung.<br />

• Durch die günstigen Versickerungsbedingungen im <strong>Wald</strong>boden kommt es zu einer Verminderung des<br />

Oberflächenabflusses (s. a. Wasserschutzfunktion) und damit zu einer Abnahme der erodierenden<br />

Kraft des Wassers.<br />

• Durch seinen Wasserverbrauch trägt der <strong>Wald</strong> zur Drainage gefährdeter Hänge bei.<br />

• Dichter <strong>Wald</strong> verhindert das Schneegleiten, das Abrutschen von Schneebrettern und die Bildung von<br />

Bodenlawinen (s. a. Lawinenschutz). Dadurch werden auch Bodenaufschürfungen mit nachfolgender<br />

Bodenerosion verhindert.<br />

SEITE 182 KRITERIUM 6


ZUKUNFT WALD<br />

4. Sonstiger Schutzwald<br />

Schutz von Verkehrswegen<br />

<strong>Wald</strong> dient der Sicherung von Verkehrswegen (Straßen und Bahnlinien) vor Witterungseinflüssen, dem<br />

Schutz angrenzender Wälder und der Erhaltung des Landschaftsbildes an Verkehrswegen. Er kann<br />

• Steinschlag, Muren und Schneeverwehungen verhindern,<br />

• den Straßenkörper vor Abrutschungen schützen,<br />

• mindert die Seitenwindgefahr,<br />

• die optische Führung bei kurvenreichen Straßen und in bewegtem Gelände verbessern und<br />

• durch abwechslungsreiche <strong>Wald</strong>ränder der Ermüdung der Verkehrsteilnehmer entgegenwirken.<br />

Lawinenschutz<br />

Lawinen erweisen sich im Alpenraum immer wieder als tödliche Bedrohung. Ein intakter Schutzwald kann<br />

die Entstehung von Lawinen und Schneerutschen verhindern sowie abgehende Lawinen und Schneerutsche<br />

lenken, bremsen oder zum Halten bringen. Die Lawinengefährdung hängt im Wesentlichen von der<br />

Hangneigung, der Hangexposition, der Oberflächenrauigkeit und vom Relief ab. Im Abrissgebiet von Lawinen<br />

hält der <strong>Wald</strong> die Schneedecke fest. Bäume in ausreichender Zahl und gleichmäßiger Verteilung<br />

können die Schneedecke an den Boden „festnageln“ und damit einen Lawinenabbruch verhindern. Im<br />

<strong>Wald</strong> weist die Schneedecke einen unregelmäßigen Aufbau, eine geringe Schichtung und örtliche Verdichtungen<br />

auf. Sie neigt deshalb weniger zur Bildung von Schneebrettern und Lockerschneelawinen. Unterhalb<br />

und am Rand von Lawinenstrichen setzt der <strong>Wald</strong> den abgleitenden Schneemassen Widerstand entgegen,<br />

kann diese bremsen, lenken oder zum Halten bringen.<br />

Schutzwaldsanierungsprogramm in den <strong>Bayerische</strong>n Alpen<br />

In den Bergen kommt dem <strong>Wald</strong> eine überragende Bedeutung zu. Nur ein intakter Bergwald kann Siedlungen<br />

und Verkehrswege wirksam vor Lawinen, Steinschlag und Muren schützen. Zentrales Ziel der<br />

<strong>Wald</strong>bewirtschaftung im Gebirge ist es, die Schutzfunktion des <strong>Wald</strong>es nachhaltig zu sichern. Auf großer<br />

Fläche wird dieses Ziel durch die Bewirtschaftung des Bergwaldes sichergestellt. Neben der Pflege des<br />

Bergwaldes zur Sicherung stabiler Baumartenmischungen und Schaffung strukturreicher Bestandesformen<br />

geht es vor allem darum, die natürliche Verjüngung zu fördern.<br />

Wo die natürliche Regenerationskraft des Bergwaldes nicht mehr ausreicht, setzt die Schutzwaldsanierung<br />

an. In verlichteten Bergwäldern werden Jungpflanzen ausgebracht, die teilweise mit zeitlich befristeten<br />

Verbauungen vor Gleitschnee und auch <strong>Wald</strong>lawinen geschützt werden. Die erforderlichen Maßnahmen<br />

sind in dem steilen Gelände oft schwierig und verlangen spezielle Verfahren und Kenntnisse. Vorraussetzung<br />

<strong>für</strong> das Aufwachsen der Jungpflanzen bleibt nach wie vor ein angepasster Wildbestand. Das Programm<br />

zur Schutzwaldsanierung geht auf einen Beschluss des <strong>Bayerische</strong>n Landtages aus dem Jahr 1986<br />

zurück..<br />

Das Programm zur Sanierung geschädigter Schutzwälder wurde in allen <strong>Wald</strong>besitzarten in den Jahren<br />

2001 bis 2003 mit rund 9 Mio. Euro fortgeführt. So konnten in diesem Zeitraum rund 1,2 Mio. junge<br />

Bäume gepflanzt werden.<br />

Insgesamt werden noch umfangreiche Anstrengungen erforderlich sein, um die angestrebten Ziele vollständig<br />

zu erreichen. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel werden die Sanierungsmaßnahmen zunehmend<br />

auf die Pflanzungen und Verbauungen der Gefahrenbereiche oberhalb von Straßen und Siedlungen<br />

sowie besonders gefährdeter Gebiete von Wildbacheinzugsbereichen konzentriert.<br />

Sonstige Schutzgebietskategorien<br />

Die <strong>Wald</strong>funktionsplanung in <strong>Bayern</strong> nennt ferner die <strong>Wald</strong>flächen mit Klimaschutz-, Immissions- und<br />

Lärmschutz-, Sichtschutz- sowie Erholungsfunktionen. Sie gibt Auskunft über <strong>Wald</strong>flächen mit besonderer<br />

ökologischer Bedeutung, mit besonderer Bedeutung <strong>für</strong> das Landschaftsbild, mit besonderer Bedeutung<br />

<strong>für</strong> Lehre und Forschung. Schutzgebiete nach dem <strong>Wald</strong>gesetz <strong>für</strong> <strong>Bayern</strong> - Naturwaldreservate,<br />

Bannwald, Erholungswald und alle Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht sind darin dargestellt. Die<br />

KRITERIUM 6 SEITE 183


ZUKUNFT WALD<br />

Kartierungsergebnisse sind - aufgeteilt nach den 18 Planungsregionen in <strong>Bayern</strong> und den dazugehörigen<br />

Landkreisen - im jeweiligen <strong>Wald</strong>funktionsplan enthalten.<br />

Datenteil:<br />

Abbildung 86: Anteil des <strong>Wald</strong>es mit Funktionen<br />

SEITE 184 KRITERIUM 6


Abbildung 87: <strong>Wald</strong>funktionen<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 6 SEITE 185


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator<br />

48 Anzahl der im <strong>Wald</strong>sektor beschäftigten<br />

Personen<br />

49 Anzahl der in der Holzwirtschaft und Papierindustrie<br />

beschäftigten Personen<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Sicherung qualifizierter Arbeitsplätze im ländlichen Raum.<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Sicherung qualifizierter Arbeitsplätze im ländlichen Raum durch eine Unterstützung des Clusters Forst<br />

& Holz<br />

Quellen:<br />

• <strong>Bayerische</strong>r Agrarbericht 2002<br />

• Jahresbericht der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

• Berufsbildungsstatistik<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jährlich<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung):<br />

Nr. 6.1 a c : Planung: vielfältige gesellschaftliche Funktionen beachten, neue Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

in Betracht ziehen.<br />

Nr. 6.2 a: Größtmöglicher Nutzen aus lokalen Erfahrungen und Kenntnissen (<strong>Wald</strong>eigentümer, Nichtregierungsorganisationen,<br />

örtliche Bevölkerung).<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 6.5<br />

Beschreibung:<br />

1. Beschäftigte in der Forst- und Holzwirtschaft insgesamt<br />

In der Forstwirtschaft sind derzeit etwa 55 000 Personen beschäftigt. Rechnet man die Arbeitsleistung der<br />

<strong>Wald</strong>besitzer anteilsmäßig mit ein, werden etwa 75 000 Personen beschäftigt sein. Die Entwicklung der<br />

Anzahl der Beschäftigten in den holzbe- und verarbeitenden Betrieben zeigt die Abbildung 88.<br />

In beiden Wirtschaftszweigen ist weiterhin eine abnehmende Tendenz der Beschäftigungsverhältnisse zu<br />

verzeichnen.<br />

2. Anzahl der Ausbildungsverhältnisse im Forstbereich aller Eigentumsarten<br />

Die Tabelle 21 zeigt die Entwicklung der Anzahl der Ausbildungsverhältnisse. Sie haben in den letzten<br />

Jahren stetig abgenommen. Die <strong>Bayerische</strong> Staatsforstverwaltung hält trotz des aktuellen Personalabbaus<br />

jährlich einen Korridor von bis zu 40 Ausbildungsplätzen offen.<br />

3. Anzahl forstlicher Lohnunternehmer<br />

Nach Angaben des Verbandes der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) wird die Anzahl der forstlichen<br />

Lohnunternehmer in <strong>Bayern</strong> derzeit auf etwa 250 Unternehmer mit etwa 750 Beschäftigten geschätzt. Die<br />

geringere Anzahl gegenüber dem Jahr 2000 ergibt sich aufgrund erwerbswirtschaftlicher Kriterien zur Erfassung<br />

von Lohnunternehmern. So sind z. B. die nur saisonal als Rücker tätigen Landwirte in den aktuellen<br />

Schätzungen nicht mehr aufgenommen.<br />

SEITE 186 KRITERIUM 6<br />

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R<br />

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ZUKUNFT WALD<br />

4. Arbeitskräfte im Unternehmen <strong>Bayerische</strong> Staatsforsten<br />

Tabelle 22 zeigt die Entwicklung der Arbeitsverhältnisse <strong>für</strong> <strong>Wald</strong>arbeiter in der bayerischen Staatsforstverwaltung<br />

seit 1995. Trotz der Notwendigkeit zur Reduktion der Arbeitskräfte hält die <strong>Bayerische</strong> Staatsforstverwaltung<br />

an einem eigenen Personalstamm verbunden mit gesicherten Einstellungskorridoren <strong>für</strong><br />

Nachwuchskräfte fest.<br />

Bewertung von Zielen aus RWB 2000:<br />

In beiden Wirtschaftszweigen ist die Anzahl der Beschäftigten weiterhin rückläufig. In der Forstwirtschaft<br />

werden technische Fortschritte, insbesondere durch maschinelle Aufarbeitung in der Holzernte sowie der<br />

Einsatz von Lohnunternehmern verstärkt genutzt. Zur Erhaltung wirtschaftlich gesunder Betriebe ist es<br />

auch weiterhin erforderlich, die Anzahl der Beschäftigten auf ein notwendiges Maß zu reduzieren und Rationalisierungsmöglichkeiten<br />

zu nutzen. Gut ausgebildete, qualifizierte Arbeitskräfte werden aber auch in<br />

Zukunft das Rückrat der heimischen Forstbetriebe bleiben.<br />

In der Holzwirtschaft ist der Rückgang der Beschäftigten neben der technischen Entwicklung vor allem<br />

konjunkturbedingt. Schwierige Absatzmärkte und enormer Kostendruck führen zu weiterem Beschäftigungsabbau.<br />

Mehr und mehr müssen sich die Betriebe einer internationalen Konkurrenz stellen und mit<br />

innovativen Geschäftsideen und Kostenminimierung auf einem größerem Markt etablieren.<br />

Für die Stärkung des ländlichen Raums durch Schaffung technologisch hochwertiger Arbeitsplätze und <strong>für</strong><br />

die Sicherung dieser Arbeitsplätze in den Traditionsbranchen Forst und Holz ist das Cluster Forst & Holz<br />

von zentraler Bedeutung. In einer gemeinsamen Erklärung der Staatsregierung und den Interessensvertretungen<br />

der privaten <strong>Wald</strong>besitzer im September 2004 wurde die Anfertigung einer Clusterstudie Forst &<br />

Holz in <strong>Bayern</strong> auf den Weg gebracht, welche insbesondere auch auf Strukturfragen eingehen soll. Dabei<br />

sollen entsprechende Erhebungen gefördert werden, mit denen Erkenntnisse über das Nutzungspotenzial<br />

im Kleinprivatwald als Grundlage marktfähiger Strukturen gewonnen werden können. Damit wurden Initiativen<br />

zur Erreichung der Zielsetzung im Berichtszeitraum auf den Weg gebracht.<br />

KRITERIUM 6 SEITE 187


ZUKUNFT WALD<br />

Datenteil:<br />

Abbildung 88: Beschäftigte in holzbe- und –verarbeitenden Betrieben<br />

80000<br />

70000<br />

60000<br />

50000<br />

SEITE 188 KRITERIUM 6<br />

Beschäftigte in holzbe- und -verarbeitenden Betrieben<br />

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002<br />

Tabelle 21: Anzahl der Ausbildungsverhältnisse<br />

8%<br />

7%<br />

6%<br />

5%<br />

4%<br />

3%<br />

2%<br />

1%<br />

0%<br />

Jahr Ausbildungsverhältnisse Forstwirt<br />

Ausbildungsverhältnisse<br />

Revierjäger<br />

1995 211 1<br />

1996 166 1<br />

1997 160 6<br />

1998 151 3<br />

1999 168 4<br />

2000 162 8<br />

2001 156 7<br />

2002 156 10<br />

2003 161 9<br />

Bemerkung: Aufgrund der dreijährigen Ausbildungszeit werden pro Jahr etwa 50 – 60 Auszu-<br />

bildende eingestellt.<br />

Tabelle 22: Beschäftigte <strong>Wald</strong>arbeiter in der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

Jahr Beschäftigte <strong>Wald</strong>arbeiter*<br />

Veränderung gegenüber Vorjahr<br />

in %<br />

1995 3.470<br />

1996 3.192 – 8,0 %<br />

1997 2.975 – 6,8 %<br />

1998 2.789 – 6,3 %<br />

1999 2.695 – 3,4 %<br />

2000 2.588 – 4,0 %<br />

2001 2.518 – 2,7 %<br />

2002 2.479 – 1,5 %<br />

2003 2.431 – 1,9 %<br />

* Gesamtzahl der <strong>Wald</strong>arbeiter (befristet und unbefristet Beschäftigte) incl. Reinigungspersonal<br />

und Sonderbehörden ohne Auszubildende – jeweils Stand September<br />

Beschäftigte<br />

Veränderungen in %


Indikator<br />

50 Häufigkeit von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten<br />

in der <strong>Wald</strong>wirtschaft<br />

Ziel RWB 2000:<br />

Die Zahl der Unfälle soll möglichst abnehmen, keinesfalls aber steigen.<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Durch geeignete Maßnahmen soll auf eine Senkung der Unfallzahlen hingearbeitet werden. Die Arbeits-<br />

und Sicherheitsbedingungen sollen ständig verbessert werden.<br />

Quelle:<br />

Angaben der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und der <strong>Bayerische</strong>n Landesunfallkasse<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

Jährlich<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung):<br />

Nr. 6.2 b c : Die Arbeitsbedingungen sollen sicher sein und Anleitung und Schulung in sicheren Arbeitsverfahren<br />

angeboten werden.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 6.6<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Beschreibung:<br />

Wichtigste Vorraussetzung <strong>für</strong> eine Verringerung von Arbeitsunfällen im <strong>Wald</strong> ist eine umfassende Ausund<br />

Fortbildung. Indikator 51 beschreibt die vielfältigen Angebote <strong>für</strong> die im <strong>Wald</strong> beschäftigten Personen<br />

und <strong>Wald</strong>besitzer in <strong>Bayern</strong>. Jeder Einzelne ist gefordert, diese Angebote wahrzunehmen und geeignete<br />

Maßnahmen bei der <strong>Wald</strong>arbeit zu treffen. Im Rahmen der Beratung durch die Forstämter und Unfallversicherungsträger<br />

werden die Aus- und Fortbildungsangebote den <strong>Wald</strong>besitzern aufgezeigt.<br />

Durch die Fachkräfte <strong>für</strong> Arbeitssicherheit der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung erfolgt jährlich die Auswertung<br />

der Forstunfälle in Form eines Unfallberichtes. Er geht allen Behörden im Bereich der Staatsforstverwaltung<br />

und den örtlichen Revierleitern und Sicherheitsbeauftragten zu. Er dient als Grundlage<br />

zur Analyse der Unfallursachen und zur Steuerung der notwendigen Gegenmaßnahmen durch den Arbeitgeber.<br />

Wesentliche Unfallursache und mögliche Gegenmaßnahmen werden bereits im Bericht dargestellt.<br />

Daneben erfolgt eine kurze Unfallauswertung im Rahmen des Jahresberichtes der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung.<br />

Besonders schwerwiegende Unfälle werden zusätzlich von den Unfallversicherungsträgern untersucht<br />

und unter dem Gesichtspunkt der Unfallprävention ausgewertet.<br />

Bewertung von Zielen aus dem RWB 2000:<br />

Das angestrebte Ziel die Unfallzahlen möglichst zu senken, aber keinesfalls ansteigen zu lassen konnte leider<br />

nicht erreicht werden (Tabelle 23). Innerhalb der verschiedenen <strong>Wald</strong>besitzarten ist ein deutlicher Unterschied<br />

zu verzeichnen: im Staatswald nahmen die Unfälle tendenziell ab und im Privat- und Körperschaftswald<br />

zu. Die zahlreichen Unfälle bei der Aufarbeitung der Sturmschäden des Herbsturms Lothar<br />

(1999) trugen entscheidend zum Anstieg der Unfallzahlen in den Folgejahren bei. Um dieser Entwicklung<br />

gegenzusteuern versuchen die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Zusammenarbeit mit der<br />

<strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung die <strong>Wald</strong>besitzer verstärkt im Umgang mit der Motorsäge zu schulen.<br />

Diese Schulungen gilt es in den nächsten Jahren konsequent fortzusetzen. Hierzu sollen auch die Forstwirtschaftlichen<br />

Vereinigungen und Interessenverbände noch stärker eingebunden werden.<br />

S/<br />

R<br />

S<br />

KRITERIUM 6 SEITE 189


ZUKUNFT WALD<br />

Die Bayer. Landesunfallkasse hat im Bereich der Bayer. Staatsforstverwaltung in Form von Betriebsbesichtigungen,<br />

Unfalluntersuchungen und Schulungstätigkeiten dazu beigetragen, präventiv auf das Unfall-<br />

und Berufskrankheitungeschehen einzuwirken. Diese Leistungen sollen auch künftig erfolgsorientiert eingesetzt<br />

werden.<br />

Datenteil:<br />

Tabelle 23: <strong>Wald</strong>unfälle 1999 bis 2003<br />

Bezirk<br />

1999<br />

Gesamt Tödlich<br />

2000<br />

Gesamt tödlich<br />

2001<br />

Gesamt tödlich<br />

2002<br />

Gesamt tödlich<br />

2003<br />

Gesamt tödlich<br />

Schwaben ................................. 742 1 1 137 5 734 4 744 4 916 4<br />

Unterfranken ............................. 544 1 601 2 526 1 494 1 553 3<br />

Oberfranken/Mittelfranken ........ 885 1 1 007 4 898 4 949 3 1 203 5<br />

Niederbayern/Oberpfalz ........... 1 588 2 1 889 7 1 616 3 1 691 2 1 957 6<br />

Oberbayern............................... 990 0 1 366 3 1 129 7 1 041 6 1 131 3<br />

SEITE 190 KRITERIUM 6


Indikator<br />

51 Zahl und Struktur der Aus- und Fortbildungsangebote<br />

Ziel aus RWB 2000:<br />

Das Fortbildungsangebot soll bedarfsgerecht erweitert und auf aktuellem Stand gehalten werden.<br />

Das Schulungsangebot soll bedarfsgerecht erweitert und auf aktuellem Stand gehalten werden.<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Ziel RWB 2005:<br />

Das Aus- und Fortbildungsangebot soll bedarfsgerecht erweitert und auf aktuellem Stand gehalten werden.<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung):<br />

Nr. 6.1 e: <strong>Wald</strong>bewirtschafter, Vertragsnehmer, Beschäftigte und <strong>Wald</strong>eigentümer sollen genügend Informationen<br />

erhalten und sich durch ständige Schulung auf dem laufenden halten.<br />

Gesetzliche Vorgaben:<br />

Gesetzliche Regelungen etc. Zitat/Kurzbeschreibung<br />

Art. 19 Abs. 3 ff. Bay<strong>Wald</strong>G Ausbildungsstandards <strong>für</strong> Körperschaftswald<br />

Art. 20 Bay<strong>Wald</strong>G Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes<br />

BayBG Regelungen zu den Forstbeamten<br />

BAT Regelungen zu den Angestellten<br />

Art. 2 b) LwFöG ”die Verbesserung der Ausbildung und Weiterbildung <strong>für</strong> die<br />

Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft”<br />

§ 2 PuKWFV Ausbildung und Fortbildung, Beratung<br />

APO/ZAPO<br />

Verordnung über die Ausbildung zum<br />

Forstwirt/zur Forstwirtin vom<br />

23.1.1998 BGBL I Nr. 7 vom 3.2.1998<br />

(S. 206-218)<br />

Berufsbildungsgesetz<br />

§ 23 (1), SGB VII Aus- und Fortbildung durch die Unfallversicherungsträger<br />

diverse UVV<br />

Arbeitssicherheitsgesetz<br />

Zulassungs-, Ausbildungs- und Prü- Vollständige Regelung der zweijährigen Referendarszeit<br />

fungsordnung <strong>für</strong> den höheren Forstdienst<br />

v. 8.11.1974 (geändert mit VO<br />

vom 2.11.78 und 13.5.82)<br />

Zulassungs-, Ausbildungs- und Prü- Vollständige Regelung der einjährigen Anwärterzeit<br />

fungsordnung <strong>für</strong> den gehobenen Technischen<br />

Forstdienst v. 23.9.1977 (geändert<br />

mit VO v. 12.2.81 und 10.5.83)<br />

Praktikantenordnungen der Universitäten<br />

und Fachhochschulen<br />

Schulordnung <strong>für</strong> die Staatlichen Technikerschulen<br />

<strong>für</strong> ... <strong>Wald</strong>wirtschaft v.<br />

8.7.1992 (zuletzt geändert 11.09.2003)<br />

Fortbildungsrichtlinie vom 1.6.1993 Für Beamte und Angestellte der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

S/<br />

R<br />

S<br />

KRITERIUM 6 SEITE 191


ZUKUNFT WALD<br />

1. Ausbildungsstandards<br />

Berufsausbildung ”Forstwirtin/Forstwirt”<br />

Der Beruf des Forstwirts ist eine staatlich anerkannte Berufsausbildung. Sie ist durch das Berufsbildungsgesetz<br />

und die Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt klar geregelt. Die Ausbildung wird<br />

im Wechsel an den jeweiligen Ausbildungsbetrieben (Forstämtern), den <strong>Wald</strong>arbeitsschulen bzw. der<br />

<strong>Wald</strong>bauernschule und an dem Berufsbildungszentrum Neunburg v. <strong>Wald</strong> durchgeführt. Aufstiegsmöglichkeiten<br />

zum Forstwirtschaftsmeister bzw. Forsttechniker bestehen. Dem Auszubildenden werden Lern-<br />

und Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt.<br />

Berufsausbildung ”Staatlich geprüfter Forsttechniker, staatlich geprüfte Forsttechnikerin”<br />

An der <strong>Bayerische</strong>n Technikerschule <strong>für</strong> <strong>Wald</strong>wirtschaft in Lohr a. Main wird die zweijährige Ausbildung<br />

zum staatlich geprüften Forsttechniker angeboten. Forsttechniker sind Fachkräfte des mittleren Managements.<br />

Die Ausbildung vertieft die Allgemeinbildung und fördert die Persönlichkeitsbildung. Sie führt zur<br />

Ausbildereignung nach dem Berufsbildungsgesetz. Mit Zusatzprüfungen können der Jagdschein, die Befähigung<br />

zur Fachkraft <strong>für</strong> Arbeitssicherheit sowie die Fachgebundene Hochschulreife erworben werden.<br />

Berufsausbildung ”Diplom-Forstingenieur (FH) - gehobener technischer Forstdienst in <strong>Bayern</strong>”<br />

Im Studiengang Forstwirtschaft an der Fachhochschule Weihenstephan werden anwendungsorientierte<br />

Ingenieure/ innen <strong>für</strong> die Forstwirtschaft und andere damit verbundene Bereiche ausgebildet. Dabei wird<br />

eine abgeschlossene forstliche Ausbildung vermittelt, die <strong>für</strong> die Wahrnehmung der vielfältigen ökologischen,<br />

ökonomischen, technischen und administrativen Aufgaben in den verschiedensten Berufsfeldern<br />

erforderlich ist. Die Förderung von selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln ist ein weiterer<br />

Kernpunkt des Studiums. Weitere Informationen können unter www.fh-weihenstephan.de abgerufen<br />

werden.<br />

Um die technische Betriebsausführung in staatlichen oder kommunalen Forstrevieren übernehmen zu<br />

können, muss der Diplom- Forstingenieur in <strong>Bayern</strong> derzeit zusätzlich den einjährigen Vorbereitungsdienst<br />

bei den staatlichen Forstbehörden und die abschließende Anstellungsprüfung absolvieren.<br />

Berufsausbildung "Bachelor of Science in Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement" B.Sc. (TUM) und "Master of<br />

Science in Forst- und Holzwissenschaft" M.Sc. (TUM)<br />

Ziel des 6-semestrigen Bachelorstudiengangs ist, nachhaltiges Wirtschaften am Beispiel des Objektes<br />

„<strong>Wald</strong>“ zu erlernen. Basierend auf einer fundierten wirtschafts- und naturwissenschaftlichen Grundausbildung<br />

werden Methodenkompetenz und Systemverständnis rund um Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement<br />

vermittelt. Für einen erfolgreichen Berufseinstieg sind Methodenkenntnis und persönliche<br />

Kompetenzen entscheidend. Neben einer wissenschaftlich fundierten Fachausbildung werden daher auch<br />

die persönlichen Kompetenzen der Studierenden ausgebaut. Durch Projektarbeiten im Team, Zusatzangebote<br />

wie Rhetorik oder Konfliktmanagement und die Unterstützung bei Auslandsaufenthalten entwickeln<br />

sich die Studierenden zu Persönlichkeiten, die über den fachlichen Tellerrand hinausblicken. Ein 2monatiges<br />

Praktikum ist Bestandteil des Studiums. Das Bachelorstudium wird mit einer wissenschaftlichen<br />

Ausarbeitung, der Bachelor Thesis, abgeschlossen. Das Bachelorstudiums an der TU München wird in<br />

erster Linie als Drehscheibe zu einem weiterführenden wissenschaftsorientierten Masterstudiengang gesehen.<br />

Die Berufsfeldqualifikation ist jedoch ebenso gegeben. Zu den Berufsbildern des Bachelor-<br />

Absolventen zählen neben der Leitung kleinerer Forstbetriebe die Beschäftigung in Unternehmen der<br />

Forst- und Holzwirtschaft, sowie Planungstätigkeiten auf kommunaler Ebene. Im 3-semestrigen Masterstudiengang<br />

besteht die Möglichkeit zur Spezialisierung in Vertiefungsbereichen wie z. B. Forstbetriebssteuerung,<br />

Internationale Forstwirtschaft, Holzwirtschaft, Produktionssysteme und Management, Methoden<br />

der Holzforschung, Spezielle Dendrologie, <strong>Wald</strong>ökosysteme etc.. Vertiefungsbereiche sind fachübergreifende<br />

Module mit geringer Teilnehmerzahl, in denen Lehrformen wie Seminare überwiegen. Die anschließende<br />

Master Thesis stellt ein weiteres Element der wissenschaftlichen Vertiefung dar. Das 3monatige<br />

Auslandspraktikum bietet eine weitere Möglichkeit zur Profilbildung des Master-Absolventen.<br />

Mit dem Masterstudiengang kann das Promotionsrecht erworben werden. Berufsfelder des Master of<br />

Science sind Führungspositionen in der Forst- und Holzwirtschaft, in internationalen Organisationen und<br />

der Entwicklungshilfe, sowie die wissenschaftliche Laufbahn etc..<br />

SEITE 192 KRITERIUM 6


ZUKUNFT WALD<br />

Ein zweijähriger Vorbereitungsdienst mit abschließender Großer Forstlicher Staatsprüfung bei staatlichen<br />

Forstbehörden in <strong>Bayern</strong> rundet die Universitätsausbildung ab und qualifiziert unter anderem zur Betriebsleitung<br />

in staatlichen und kommunalen Forstbetrieben. Auch in privaten Forstbetrieben und in der<br />

Holz be- und –verarbeitenden Industrie ist die Große Forstliche Staatsprüfung häufig wichtiges Einstellungskriterium.<br />

2. Fortbildungsstandards<br />

<strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>bauernschule<br />

Die <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>bauernschule (WBS) ist die zentrale Fortbildungsstätte <strong>für</strong> den Privat- und Körperschaftswald<br />

und in ihrer Art einmalig in Deutschland. Sie vermittelt <strong>Wald</strong>besitzern die Grundlagen der<br />

<strong>Wald</strong>wirtschaft. Traditionell gehört ein Besuch der WBS <strong>für</strong> viele <strong>Wald</strong>besitzer zum forstlichen Selbstverständnis.<br />

Die WBS wurde bereits 1937 als Lehrstätte <strong>für</strong> den Privat- und Körperschaftswald gegründet. Sachbedarfsträger<br />

ist der „Verein <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>bauernschule e.V.“, dem u.a. der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband<br />

und <strong>Wald</strong>besitzerverband sowie die forstlichen Zusammenschlüsse angehören.<br />

Oberstes Ziel der Lehrgänge ist neben einer unfallsicheren Arbeit im <strong>Wald</strong> der Betriebsleiter mit Entscheidungskompetenz.<br />

Dazu gehören u.a. die Bereiche <strong>Wald</strong>bau, Betriebswirtschaft und Marketing. Das<br />

Pogramm der WBS umfasst in derzeit über 100 Lehrgängen und Veranstaltungen alle Aspekte der <strong>Wald</strong>wirtschaft.<br />

Die steigende Nachfrage an Lehrgängen der WBS zeigt die Entwicklung der Teilnehmerzahlen (Abbildung<br />

89). Die Auslastung der WBS lag im Jahr 2003 bei 107 % (Tabelle 24).<br />

Schulung durch <strong>Bayerische</strong>n <strong>Wald</strong>besitzerverband und <strong>Bayerische</strong>n Bauernverband<br />

Die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen, der <strong>Bayerische</strong><br />

<strong>Wald</strong>besitzerverband und der <strong>Bayerische</strong> Bauernverband bieten den <strong>Wald</strong>besitzern zahlreiche Veranstaltungen<br />

verschiedenster Art an. Die Information, Aus- und Fortbildung der <strong>Wald</strong>besitzer erfolgt durch die<br />

Forstbetriebsgemeinschaften/<strong>Wald</strong>besitzervereinigungen sehr intensiv, da diese in ständigem Kontakt mit<br />

ihren Mitgliedern vor Ort stehen. Das Angebot an die <strong>Wald</strong>besitzer reicht von Motorsägenlehrgängen<br />

(Wanderschulungen) über Rundschreiben bis hin zu Workshops und Lehrgängen.<br />

Fortbildung innerhalb der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

Die gezielte Fortbildung der Beschäftigten der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung hat seit Jahren eine hohe<br />

Priorität. Im Durchschnitt werden von jedem Beschäftigten (Beamte und Angestellte) pro Jahr ca. 3 Arbeitstage<br />

<strong>für</strong> Fortbildungsveranstaltungen aufgewendet (Abbildung 90). Die Fortbildungsveranstaltungen<br />

umfassen die Bereiche Verhalten, forstfachliche Themen und EDV. Das Fortbildungsangebot erscheint<br />

jährlich in Form einer Broschüre und umfasste im Jahr 2001 144, im Jahr 2003 134 und im Jahr 2004 175<br />

Veranstaltungen zur Weiterbildung. Einige davon stehen grundsätzlich auch den Beschäftigten kommunaler<br />

und privater Forstbetriebe offen. Daneben werden auf überregionaler Ebene Fortbildungsveranstaltungen<br />

von den Forstdirektionen angeboten. Auf Ebene der Forstämter gehört es zum Standard, die Beschäftigten<br />

im Rahmen von Mitarbeiterbesprechungen oder Exkursionen über neueste Entwicklungen<br />

und Erkenntnisse zu informieren.<br />

Fortbildung durch die Unfallversicherungsträger<br />

Ihrem gesetzlichen Fortbildungsauftrag im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Bayer. Landesunfallkasse<br />

durch vielfältige Beteiligungen und eigene Fortbildungsveranstaltungen <strong>für</strong> Beschäftigte und Führungskräfte<br />

aus dem Bereich der Bayer. Staatsforstverwaltung nachgekommen.<br />

Beratung der <strong>Wald</strong>besitzer und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse<br />

Die Beratung der <strong>Wald</strong>besitzer und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse durch die staatlichen Forstämter<br />

ist eine weitere Ergänzung zum bestehenden Fortbildungsangebot. Es ist beabsichtigt im Zuge der<br />

KRITERIUM 6 SEITE 193


ZUKUNFT WALD<br />

Reform der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung die betriebliche Einzelberatung auf die forstlichen Zusammenschlüsse<br />

als Multiplikatoren zu konzentrieren. Damit wird gewährleistet, dass auch auf regionaler Ebene<br />

eine intensive Fortbildung mit örtlichem Bezug erfolgt<br />

3. Forschungseinrichtungen und Aktivitäten<br />

Die Weiterentwicklung einer leistungs- und zukunftsfähigen Forstwirtschaft unter sich ändernden klimatischen<br />

wie politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfordert Forschung auf dem gesamten<br />

Gebiet der Forstwissenschaft. Aus diesem Grund kommt der angewandten Forschung an der <strong>Bayerische</strong>n<br />

<strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft und dem Amt <strong>für</strong> forstliche Saat- und Pflanzenzucht besondere<br />

Bedeutung zu. Darüber hinaus fördert die Staatsforstverwaltung auch Forschungsvorhaben insbesondere<br />

der forstlichen Hochschulen und Fachhochschulen am Standort Weihenstephan.<br />

Eine detaillierte Auflistung der Forschungsaktivitäten der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Landesanstalt</strong> enthält der jährlich<br />

erscheinende Tätigkeitsbericht, eine Auflistung aller Forschungs- und Entwicklungsaufgaben findet sich<br />

im jährlichen Statistikband zum Jahresbericht der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung.<br />

Die Zahl der an der <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft Beschäftigten betrug im Jahr 2001 bzw.<br />

2002 (Stand jeweils 31.12) 132 Beschäftigte, darunter 97 (2001) bzw. 91 (2002) wissenschaftlich tätige Personen.<br />

Den Umfang der von der Staatsforstverwaltung in den vergangenen Jahren geförderten Forschungs-<br />

und Entwicklungsvorhaben zeigt Abbildung 91.<br />

Die Studienfakultät <strong>für</strong> Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement der Technischen Universität München,<br />

der Fachbereich <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft der Fachhochschule Weihenstephan und die <strong>Landesanstalt</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft haben gemeinsam am 8. Mai 2003 das bundesweit bislang einmalige<br />

forstliche Kompetenzzentrum <strong>für</strong> <strong>Wald</strong>, Forst und Holz aus der Taufe gehoben. Das „Zentrum <strong>Wald</strong>-<br />

Forst-Holz Weihenstephan“ versteht sich dabei als zentraler Ansprechpartner zu forstfachlichen Fragen<br />

<strong>für</strong> alle <strong>Wald</strong>besitzarten. Es hat die Aufgabe, die vielfältigen Forschungsaufgaben zu koordinieren und <strong>für</strong><br />

einen möglichst effizienten Transfer neuen Wissens in die forstliche Praxis zu sorgen.<br />

Für den Wissenstransfer werden vielfältige Wege genutzt. Neben Vortragsreihen und Seminaren sowie der<br />

Herausgabe von Printmedien durch die <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft bedeutet dies die<br />

Nutzung des Internets als Kommunikations- und Informationsplattform. Dort finden sich unter<br />

www.forst.bayern.de allgemeine Informationen zur Forstwirtschaft bzw. unter www.lwf.bayern.de unter<br />

anderem eine Auflistung aller laufenden und abgeschlossenen Forschungsprojekte . Eine Zusammenstellung<br />

der Forschungsprojekte steht als pdf- Datei zum Download zur Verfügung. Abbildungen 92 und 93<br />

zeigen die Zahl der Anwendersitzungen bzw. die Zahl der Download dieser Internetseiten.<br />

Neue Forschungsergebnisse in allgemein verständlicher Form werden von der <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und<br />

Forstwirtschaft in der Zeitschrift „LWF aktuell“ und vom „Zentrum <strong>Wald</strong>-Forst-Holz Weihenstephan“<br />

durch die Loseblattsammlung „Ergebnisse forstlicher Forschung in <strong>Bayern</strong>“ veröffentlicht.<br />

Bewertung von Zielen aus RWB 2000:<br />

Die forstlichen Institutionen und Interessensvertretungen der <strong>Wald</strong>besitzer in <strong>Bayern</strong> - <strong>Bayerische</strong> Staatsforstverwaltung,<br />

<strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>bauernschule in Goldberg, <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft,<br />

Amt <strong>für</strong> forstliche Saat- und Pflanzenzucht, Studienfakultät <strong>für</strong> Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement<br />

an der Technischen Universität München, Fachbereich <strong>Wald</strong> und Forstwirtschaft der Fachhochschule<br />

Weihenstephan, Bayer. Landesunfallkasse - bieten ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsangebot<br />

an. Aktuelle Entwicklungen wie z. B. technische Fortschritte und <strong>für</strong> die Praxis wichtige wissenschaftliche<br />

Erkenntnisse werden aufgenommen und zeitnah vermittelt. Die steigenden Teilnehmerzahlen bei allen<br />

Lehrgängen und Schulungen bestätigen den hohen Standard und die Aktualität der Fortbildungsangebote.<br />

Die Zielsetzung wurde im Berichtszeitraum erreicht.<br />

SEITE 194 KRITERIUM 6


Datenteil:<br />

Abbildung 89: Zeitreihe Lehrgangsteilnehmer <strong>Bayerische</strong> <strong>Wald</strong>bauernschule<br />

Teilnehmer<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

Zeitreihe Teilnehm er<br />

90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03<br />

Jahr<br />

Grundlehrgänge GL-Bau, WoEnd<br />

Sonstige Fortbildungslehrgänge Ausbildung § 39/40<br />

M S-Lehrgänge FS- u. technische Lge<br />

WBV-Lehrgänge Sonstige LGe (ab 98 )<br />

Veranstaltungen (ab 99) F o B i F Ü AK , Sta F o V (a b 9 9 )<br />

Abbildung 90: Zahl der Beschäftigten (Beamte und Angestellte) der Staatsforstverwaltung pro<br />

Jahr <strong>für</strong> Fortbildungsveranstaltungen genutzter Arbeitstage<br />

Tage pro Stelle<br />

4,5<br />

4<br />

3,5<br />

3<br />

2,5<br />

2<br />

1,5<br />

1<br />

0,5<br />

0<br />

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 6 SEITE 195


ZUKUNFT WALD<br />

Tabelle 24: Teilnehmertage und Auslastung der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Wald</strong>bauernschule<br />

Anzahl Lehrgangstage Scheyern 2003: 176 Tage<br />

Teilnehmerkapazität Scheyern:<br />

(19 Tage mit 16 Teilnehmern ausschließlich in<br />

Einzelzimmern )<br />

26 Teilnehmer<br />

maximal erreichbare Teilnehmertage 2003:<br />

Anzahl Lehrgangstage Goldberg ab<br />

4386 Teilnehmertage<br />

06.10.03 55 Tage<br />

Teilnehmerkapazität Goldberg ab<br />

06.10.2003:<br />

36 Teilnehmer<br />

erreichbare Teilnehmertage Goldberg: 1980 Teilnehmertage<br />

maximale Teilnehmertage WBS 2003: 6366 Teilnehmertage<br />

erreichte Teilnehmertage 2003: 6829 Teilnehmertage<br />

Auslastung der WBS % 2003: 107,3 %<br />

Abbildung 91: Zwischen den Jahren 2000 und 2002 von der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung<br />

<strong>für</strong> Forschung und Entwicklung aufgewendeten Mittel<br />

Mittel <strong>für</strong> Forschung und Entwicklung<br />

(Mio. €)<br />

SEITE 196 KRITERIUM 6<br />

3<br />

2,5<br />

2<br />

1,5<br />

1<br />

0,5<br />

0<br />

2000 2001 2002


Abbildung 92: Zahl der Anwendersitzungen der Internetseiten www.forst.bayern.de und<br />

www.lwf.bayern.de<br />

Zahl der Anwendersitzungen<br />

800000<br />

700000<br />

600000<br />

500000<br />

400000<br />

300000<br />

200000<br />

100000<br />

0<br />

2001 2002 2003<br />

Abbildung 93: Zahl der Downloads von den Internetseiten www.forst.bayern.de und<br />

www.lwf.bayern.de<br />

Zahl der Downloads<br />

250000<br />

200000<br />

150000<br />

100000<br />

50000<br />

0<br />

www.forst.bayern.de<br />

www.lwf.bayern.de<br />

2002 2003<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KRITERIUM 6 SEITE 197


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator Kennzahl<br />

52 <strong>Wald</strong>flächen, zu denen die Öffentlichkeit<br />

Zutrittsrecht zu Erholungszwecken hat<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung):<br />

Nr. 6.1 c : Zugang der Öffentlichkeit zu Erholungszwecken sicherstellen.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 6.10<br />

Gesetzliche Grundlagen:<br />

Gesetzliche Regelungen etc. Zitat/Kurzbeschreibung<br />

Art. 141 Abs. 3 <strong>Bayerische</strong> Verfassung<br />

SEITE 198 KRITERIUM 6<br />

S/<br />

R<br />

% der <strong>Wald</strong>fläche S<br />

”Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien<br />

Natur, insbesondere das Betreten von <strong>Wald</strong> und Bergweide, das Befahren<br />

der Gewässer und die Aneignung wild wachsender <strong>Wald</strong>früchte<br />

in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. Dabei ist<br />

jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen.<br />

...”<br />

Art. 1 Ziffer 5 Bay<strong>Wald</strong>G „5. die Erholung der Bevölkerung im <strong>Wald</strong> zu ermöglichen und die<br />

Erholungsmöglichkeit zu verbessern.”<br />

Art. 1 Ziffer 7 Bay<strong>Wald</strong>G „7. Einen Ausgleich zwischen den Belangen der Allgemeinheit und<br />

der <strong>Wald</strong>besitzer herbeizuführen.”<br />

Art. 5 bis 7 Bay<strong>Wald</strong>G <strong>Wald</strong>funktionsplanung<br />

Art. 12 Bay<strong>Wald</strong>G Erholungswald<br />

Art. 13 Bay<strong>Wald</strong>G Betreten des <strong>Wald</strong>es<br />

Art. 18 Abs. 1 Satz 1 Bay<strong>Wald</strong>G „Der Staatswald dient dem allgemeinen Wohl im besonderen Maße.”<br />

Art. 18 Abs. 1 Satz 4 Ziffer 1 „Sie haben ferner die Schutz- und Erholungsfunktion des <strong>Wald</strong>es<br />

Bay<strong>Wald</strong>G<br />

zu sichern und zu verbessern.”<br />

Art. 19 Abs. 1 Bay<strong>Wald</strong>G Die Aussagen <strong>für</strong> den Staatswald gelten grundsätzlich auch <strong>für</strong> den<br />

Körperschaftswald<br />

Art. 28 Abs. 1 Ziffer 9 Bay<strong>Wald</strong>G „<strong>Wald</strong>pädagogik als Bildungsauftrag”<br />

Art. 21ff. BayNatschG Recht auf Naturgenuss und Erholung<br />

Art. 21 - 25 BayJG Einschränkungen des Betretungsrechts nach dem Jagdrecht<br />

Art. 2 Ziffer 12 BayLplG „Wälder sollen nach Lage, Ausdehnung und Art so erhalten werden,<br />

dass sie ... der Bevölkerung in ausreichendem Maß als Erholungsgebiete<br />

zur Verfügung stehen.”<br />

Beschreibung:<br />

Freier Zugang in allen Wäldern<br />

<strong>Bayerische</strong> Wälder können von jedermann betreten werden. Das Recht auf Genuss der Naturschönheiten<br />

und auf Erholung in der freien Natur ist in der bayerischen Verfassung verankert. Einschränkungen ergeben<br />

sich dort, wo Eigentümer-, Natur- oder Gemeinwohlinteressen Vorrang gebieten. Dies ist z. B. beim<br />

Zugang von umzäunten Forstkulturen, in ausgewiesenen Kerngebieten der Nationalparke oder auch in<br />

Wildschutzgebieten der Fall. Die Betretungsbeschränkungen sind in einschlägigen Rechtsnormen (z. B.<br />

<strong>Bayerische</strong> Naturschutzgesetz, <strong>Bayerische</strong> Jagdgesetz) nachvollziehbar <strong>für</strong> jedermann geregelt.<br />

Darüber hinaus ist es Ziel der <strong>Bayerische</strong>n Staatsregierung das Verständnis <strong>für</strong> Umwelt und Natur zu fördern<br />

und zu stärken. Der <strong>Bayerische</strong>n Staatsforstverwaltung wurde daher die Aufgabe der <strong>Wald</strong>pädagogik


ZUKUNFT WALD<br />

übertragen. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen und Veranstaltungen wird das Ökosystem <strong>Wald</strong> in seiner<br />

Vielschichtigkeit anschaulich dargestellt. Die immens steigende Teilnehmerzahl bei diesen Veranstaltungen<br />

zeigt das wachsende Interesse der Bevölkerung den <strong>Wald</strong> nicht nur als Erholungsort zu genießen,<br />

sondern auch den nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen im eigenen Bewusstsein zu verankern.<br />

Der Erholungsnutzung im <strong>Wald</strong> in <strong>Bayern</strong> wird großer Wert beigemessen. Die <strong>Wald</strong>funktionsplanung ist<br />

ausreichender Garant <strong>für</strong> die Vermeidung von Konflikten mit anderen Funktionen. Mit dem Recht auf<br />

freien Naturgenuss ist jedoch gleichzeitig eine Pflicht verbunden: Artikel 141 Absatz 3 der <strong>Bayerische</strong>n<br />

Verfassung verpflichtet jedermann, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Durch das Betretungsrecht<br />

wird das Eigentumsrecht des <strong>Wald</strong>besitzers eingeschränkt; es ist daher selbstverständlich, dass<br />

ein verantwortungsbewusster <strong>Wald</strong>besucher auch dieses Recht respektiert und dem <strong>Wald</strong> und somit dem<br />

<strong>Wald</strong>besitzer keinen Schaden zufügt.<br />

KRITERIUM 6 SEITE 199


ZUKUNFT WALD<br />

Indikator<br />

53 Freizeit- und Erholungseinrichtungen S<br />

Quelle:<br />

<strong>Bayerische</strong>r Agrarbericht 2002<br />

Turnus der Aktualisierung:<br />

alle drei Jahre<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung):<br />

Nr. 6.2 c : .Erholungsfunktion und den ästhetischen Wert der Wälder, berücksichtigen.<br />

Bezug zu Wien Indikator:<br />

Beschreibung:<br />

Erholung und Erholungseinrichtungen im <strong>Wald</strong> sollen grundsätzlich naturnah sein. Der gesamte naturnah<br />

bewirtschaftete <strong>Wald</strong> in <strong>Bayern</strong> wird als Erholungseinrichtung angesehen. Besondere bauliche Anlagen<br />

oder Einrichtungen im <strong>Wald</strong>, die das <strong>Wald</strong>bild verändern, werden deshalb nur ausnahmsweise vorgesehen.<br />

Der Staatswald im Besonderen erfüllt wichtige Aufgaben <strong>für</strong> die Erholung der Bevölkerung. Auf Grund<br />

des besonderen waldgesetzlichen Auftrags (vgl. Art. 18 Abs. 1 Satz 4 Ziffer 1 Bay<strong>Wald</strong>G) wurden im<br />

Staatswald eine Vielzahl von Erholungseinrichtungen angelegt (Tabelle 25). Die aktuellen Maßnahmen<br />

umfassen vor allem die Unterhaltung bestehender Erholungseinrichtungen. Hier sind vor allem Wander-,<br />

Rad- und Reitwege, Wanderparkplätze, <strong>Wald</strong>lehrpfade und sonstige Spiel- und Freizeitflächen zu nennen.<br />

Erholungseinrichtungen werden inzwischen nur noch an Schwerpunkten des Erholungsverkehrs neu eingerichtet.<br />

Dabei werden empfindliche Bereiche <strong>für</strong> den Naturschutz geschont, etwa durch gezielte Besucherlenkung.<br />

Das Angebot an Erholungseinrichtungen wird bewusst an einigen Orten mit vielen Besuchern<br />

konzentriert (Besucherlenkung), um da<strong>für</strong> andere Gebiete aus Naturschutzgründen oder aus Tierschutzgründen<br />

(Wildruhezonen) vor Störungen zu bewahren. Nur wenige Gebiete sind als so genannte<br />

Totalreservate von der freien Betretung ausgeschlossen.<br />

SEITE 200 KRITERIUM 6<br />

S/<br />

R


Datenteil:<br />

Tabelle 25: Übersicht der im Staatswald vorhandenen Erholungseinrichtungen<br />

(Stand: 01.01.2003)<br />

Erholungseinrichtungen<br />

im Staatswald<br />

vorhandene Erholungs-<br />

einrichtungen 13)<br />

davon von der Staatsforst-<br />

verwaltung eingerichtet und<br />

unterhalten<br />

Nr. Stück km ha Stück km ha<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

ZUKUNFT WALD<br />

1 Parkplätze 1) 1336 150,808 1048 97,4<br />

2 Wanderwege 2) 12) 9029,4 3151<br />

3 Radwege 3) 1674,5 684<br />

4 Reitwege 2) 550,1 356,1<br />

5 Skiwanderwege, Loipen 2) 1091,2 12,8<br />

6 Rodelbahnen 41 47,6 2 4,6<br />

7 <strong>Wald</strong>-, Naturlehrpfade 139 358,2 82 211,9<br />

8 Gesundheitspfade 77 157,7 12 26,7<br />

9 Rastplätze 4) 684 21,21 484 16,67<br />

10 Liegeflächen 5) 97 29,43 52 16,78<br />

11 Spielflächen 5) 118 47,74 45 15,57<br />

12 Sportplätze 6) 37 52,77 0 0<br />

13 Tennisplätze 16 7,85 0 0<br />

14 Golfplätze 3 75,85 0 0<br />

15 Minigolf 2 0,6 0 0<br />

16 Jugendzeltplätze 16 7,4 10 4,7<br />

17 Campingplätze 6 14,4 0 0<br />

18 Fahrradverleihe 0 0<br />

19 Reitställe 0 0<br />

20 Wanderheime, Schutzhäuser 7) 51 1<br />

21 Jugendherbergen, Schullandheime 8 3<br />

22 Gaststätten 61 4<br />

23 Unterstandshütten u.ä. 450 327<br />

24 offene Feuerstellen 26 16<br />

25 Wildparke 8) 2 7030 2 7030<br />

26 Wildschaugatter 9)<br />

a) Rotwild und Rehwild 11 36,7 6 19,1<br />

b) Damwild 5 44,6 3 38,8<br />

c) Muffelwild 3 8 2 7<br />

d) Schwarzwild 9 24,8 6 19,2<br />

e) Bär, Luchs, Wildkatze, Wolf 4 5,1 4 5,1<br />

f) sonstige 11 15,7 11 15,7<br />

27 Wildschaufütterungen 8 8<br />

28 Aussichtstürme 41 8<br />

29 Aussichtspunkte 10) 313 141<br />

30 Bergbahnen (incl. Schleppaufzüge) 112 1<br />

31 Skipisten 104 299,7 2 3,5<br />

32 Sprungschanzen 7 0<br />

33 Freibäder, Badeplätze 11) 148 69,6 56 31,3<br />

34 Ruhebänke 5288 2912<br />

KRITERIUM 6 SEITE 201


ZUKUNFT WALD<br />

SEITE 202 KRITERIUM 6<br />

Erholungseinrichtungen<br />

im Staatswald<br />

vorhandene Erholungs-<br />

einrichtungen 13)<br />

davon von der Staatsforst-<br />

verwaltung eingerichtet und<br />

unterhalten<br />

Nr. Stück km ha Stück km ha<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

35 Abfallbehälter 785 180<br />

36 Sanitäre Einrichtungen 79 59<br />

37 sonstige Erholungseinrichtungen 1020 698<br />

Erläuterungen:<br />

1)<br />

Nur Parkplätze außerhalb des Straßenkörpers <strong>für</strong> mindestens 10 Pkw.<br />

2)<br />

Nur markierte Strecken.<br />

3)<br />

Nur durch amtliches Verkehrszeichen ausgewiesene Strecken.<br />

4)<br />

Mindestausstattung: Sitzgruppe mit Tisch.<br />

5)<br />

Flächen, die zweckbestimmt, ausgewiesen und unterhalten werden.<br />

6)<br />

Nur Plätze, die vorwiegend dem Sport dienen.<br />

7)<br />

Z. B. Alpenvereinshaus, Naturfreundehaus.<br />

8)<br />

Wildparke gem. Art. 13 BayJG.<br />

9)<br />

Klein- und Großgehege, die <strong>für</strong> die Öffentlichkeit bestimmt sind, außer Wildparke gem. Art. 13 BayJG.<br />

10)<br />

Punkte mit ständiger und schöner Aussicht.<br />

11)<br />

Regelmäßig und häufig besuchte, allgemein zugängliche Badeplätze.<br />

12)<br />

Einschließlich Spazierwege.<br />

13)<br />

Einschließlich durch Dritte eingerichtete und/oder unterhaltene Einrichtungen.


Indikator Kennzahlen<br />

54 Anzahl der Plätze auf <strong>Wald</strong>flächen, denen<br />

kulturelle oder spirituelle Werte zugeordnet<br />

sind<br />

ZUKUNFT WALD<br />

Bezug zu operationalen Empfehlungen von Lissabon (Kurzfassung):<br />

Nr. 6.1 d : Standorte mit anerkannter besonderer historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung sollen<br />

geschützt werden.<br />

Bezug zu Wien Indikator: Nr. 6.11<br />

Beschreibung:<br />

Zahlreiche Bau- und Bodendenkmäler legen eindrucksvoll Zeugnis ab von der Vergangenheit und der<br />

Entwicklung unserer Kultur. Diese Denkmäler genießen nach Art. 141 Abs. 1 der <strong>Bayerische</strong>n Verfassung<br />

öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates. <strong>Wald</strong>gebiete bieten im Vergleich zu intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzten Regionen Bodendenkmälern häufig besseren Schutz. Ein Ziel der bayerischen Forstpolitik<br />

ist es daher, diese Denkmale insbesondere im Staatswald <strong>für</strong> künftigen Generationen als Zeitzeugnisse<br />

zu erfassen und <strong>für</strong> die Zukunft zu erhalten.<br />

Die <strong>Bayerische</strong> Staatsforstverwaltung schützt und pflegt viele Bau- und Bodendenkmäler. Im Rahmen der<br />

<strong>Wald</strong>funktionsplanung werden diese erfasst und können so bei der Bewirtschaftung des <strong>Wald</strong>es entsprechend<br />

berücksichtigt werden. Zu diesen Objekten gehören Wohnhöhlen aus der Steinzeit, Wehranlagen<br />

und Grabhügel aus der Bronzezeit, Viereckschanzen und Schürfgrubenfelder aus der Eisenzeit, Römerstraßen<br />

und der Limes aus der Römerzeit, Reihengräberfelder, Fluchtburgen und Turmhügel aus dem<br />

Früh- und Hochmittelalter sowie Hochäcker und Burgen aus dem Spätmittelalter. Daneben finden sich<br />

viele Marterl aus Stein unterschiedlichster Epochen und unzählige historische Grenzzeichen allerorts im<br />

und außerhalb des <strong>Wald</strong>es.<br />

Alle <strong>Wald</strong>besitzer sind dazu aufgefordert, die Bodendenkmale <strong>für</strong> nachfolgende Generationen zu erhalten.<br />

Bei der Bewirtschaftung ihres <strong>Wald</strong>es gilt es daher, die Zeugen der Vergangenheit vor Ort zu erkennen<br />

und alles gegen eine Beeinträchtigung zu unternehmen bzw. zu unterlassen. Insbesondere beim Bau von<br />

<strong>Wald</strong>wegen muss eine sorgfältige Planung da<strong>für</strong> Sorge tragen, dass historische Objekte nicht zerstört werden.<br />

Gleiches gilt <strong>für</strong> die Verfüllung von vorgeschichtlichen Gräben oder Wehranlagen.<br />

Informationen zu den Bodendenkmälern sind bei den Unteren Denkmalschutzbehörden der Landratsämter<br />

zu erhalten.<br />

S/<br />

R<br />

S<br />

KRITERIUM 6 SEITE 203


ZUKUNFT WALD<br />

8. Umsetzung und Kontrolle<br />

Die Umsetzung und Kontrolle richtet sich nach der aktuellen Systembeschreibung.<br />

Bei Durchführung der Wiederholungsbegutachtung und ggf. der<br />

Zwischenberichte wird über die Ergebnisse der gutachterlichen Kontrolle<br />

durch die Zertifizierer und der sonstigen Kontrollen berichtet.<br />

SEITE 204 KAPITEL 8


9. Impressum<br />

Der regionale <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> wurde von den Vertretern der regionalen Arbeitsgruppe<br />

(Ziffer 4.4) in Zusammenarbeit mit der <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Wald</strong> und<br />

Forstwirtschaft und dem Amt <strong>für</strong> forstliche Saat- und Pflanzenzucht erstellt<br />

und mit allen Beteiligten der Gruppe abgestimmt.<br />

ZUKUNFT WALD<br />

KAPITEL 9 SEITE 205


PEFC IN DEUTSCHLAND<br />

Kriterien, Empfehlungen und<br />

Indikatoren <strong>für</strong><br />

nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

auf regionaler Ebene<br />

(INDIKATORENLISTE)<br />

verabschiedet am 19. Januar 2005 vom Deutschen Forst-Zertifizierungsrat (DFZR)<br />

ANLAGE I SEITE 1


EINFÜHRUNG<br />

Bei der regionalen Zertifizierung nach PEFC in Deutschland wird zunächst ein<br />

<strong>Regionaler</strong> <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> erstellt. In diesem <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong> werden die in dieser<br />

Indikatorenliste aufgeführten Indikatoren <strong>für</strong> nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung <strong>für</strong><br />

die jeweilige Region beschrieben.<br />

Die zentrale Grundlage der Begutachtung einer nachhaltigen <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

bilden bei PEFC die Kriterien, Indikatoren und operativen Empfehlungen, die auf den<br />

Ministerkonferenzen von Helsinki (1993), Lissabon (1998) und Wien (2003) sowie auf<br />

jeweils folgenden Expertentreffen erarbeitet wurden.<br />

Diese Indikatorenliste ist nach den sechs Helsinki-Kriterien geordnet. Jeder Indikator<br />

wird wie folgt dargestellt:<br />

Nr.<br />

Indikator<br />

systemrelevant/<br />

Rahmenbedingung<br />

SEITE 2 ANLAGE I<br />

PEOLG:<br />

Bezug zu den<br />

pan-europäischen<br />

Leitlinien <strong>für</strong><br />

die operationale<br />

Ebene<br />

Wien-Indikator:<br />

Bezug zu den<br />

Indikatoren der<br />

Ministerkonferenz<br />

von Wien (2003)<br />

Kennzahl(en) und<br />

Hinweise zur Datenerfassung<br />

Deutscher Standard: Alter Indikator:<br />

Bezug zu den „PEFC- Bezug zur alten<br />

Standards <strong>für</strong> Indikatorenliste<br />

Deutschland“<br />

aus dem Jahre<br />

(Anhang III der<br />

Systembeschreibung)<br />

2000<br />

Die dargestellten Indikatoren werden zwei Gruppen zugeordnet:<br />

1. die mit “Rahmenbedingung” gekennzeichneten Indikatoren dienen ausschließlich<br />

der Beschreibung von nicht durch die Forstwirtschaft beeinflussbaren<br />

Rahmenbedingungen,<br />

2. die mit “systemrelevant” gekennzeichneten Indikatoren dienen der<br />

Zertifizierungsstelle als Grundlage <strong>für</strong> die Zertifizierung. Sofern sinnvoll und<br />

erforderlich sollen in den regionalen <strong><strong>Wald</strong>bericht</strong>en konkrete messbare Ziele <strong>für</strong><br />

diese Indikatoren festgelegt werden.<br />

Die vorliegende Indikatorenliste orientiert sich an allen 44 operationalen<br />

Empfehlungen von Lissabon (Anhang Ia der Systembeschreibung) sowie den 35<br />

quantitativen Indikatoren von Wien (Anhang Ib der Systembeschreibung), zu denen<br />

– soweit vorhanden – Bezüge hergestellt werden.<br />

Die Einhaltung der einzelbetrieblichen „PEFC-Standards <strong>für</strong> Deutschland“ beeinflusst<br />

nachhaltig die <strong>Wald</strong>bewirtschaftung in den Regionen und trägt maßgeblich zur<br />

Erfüllung der gesetzten Ziele bei. Der Bezug zum „Deutschen Standard“ zeigt jeweils<br />

diese Verbindung auf.<br />

Der Verweis „Alter Indikator“ bezieht sich auf die Indikatorenliste, die im Jahr 2000<br />

vom Deutschen Forstzertifizierungsrat verabschiedet wurde und von der vorliegenden<br />

Liste abgelöst wird.


INDIKATORENLISTE<br />

Helsinki-Kriterium 1:<br />

ERHALTUNG UND ANGEMESSENE VERBESSERUNG DER FORSTLICHEN<br />

RESSOURCEN UND IHR BEITRAG ZU GLOBALEN KOHLENSTOFFKREISLÄUFEN<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

Gesamtwaldfläche<br />

Rahmenbedingung<br />

PEOLG:<br />

1.1a<br />

<strong>Wald</strong>fläche je Einwohner<br />

Rahmenbedingung<br />

PEOLG:<br />

Erstaufgeforstete und<br />

umgewandelte Fläche<br />

systemrelevant<br />

Gesamtvorrat<br />

systemrelevant<br />

Vorratsstruktur<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

1.2c<br />

PEOLG:<br />

1.2.b<br />

PEOLG:<br />

1.2.b<br />

Wien-Indikator:<br />

1.1<br />

4.7<br />

Wien-Indikator:<br />

Wien-Indikator:<br />

Wien-Indikator:<br />

1.2<br />

Wien-Indikator:<br />

1.2<br />

1.3<br />

Kohlenstoffvorrat<br />

in Holzbiomasse und in Böden<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

Wien-Indikator:<br />

1.4<br />

Fläche ha,<br />

räumliche Verteilung<br />

Deutscher Standard: Alter Indikator:<br />

2<br />

Deutscher Standard:<br />

ha/Jahr<br />

Deutscher Standard:<br />

Fm,<br />

Fm/ha<br />

Deutscher Standard:<br />

1.2<br />

3.4<br />

Alter Indikator:<br />

103<br />

Alter Indikator:<br />

19<br />

Alter Indikator:<br />

10<br />

Fm/Baumartengruppe/Altersklasse,<br />

Fm/Baumartengruppe/Durchmesserklasse<br />

Deutscher Standard: Alter Indikator:<br />

4.1<br />

11<br />

81<br />

1.000 to<br />

Deutscher Standard:<br />

Alter Indikator:<br />

13<br />

Helsinki-Kriterium 2:<br />

ERHALTUNG DER GESUNDHEIT UND VITALITÄT VON FORSTÖKOSYSTEMEN<br />

7<br />

Ablagerung von Luftschadstoffen<br />

Rahmenbedingung<br />

PEOLG:<br />

2.1.b<br />

Wien-Indikator:<br />

2.1<br />

klassifiziert nach Stickstoff, Schwefel<br />

und basischen Kationen (aus<br />

Dauerbeobachtungsflächen)<br />

Deutscher Standard: Alter Indikator:<br />

28<br />

29<br />

30<br />

31<br />

32<br />

33<br />

ANLAGE I SEITE 3


8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

SEITE 4 ANLAGE I<br />

Chemische Bodeneigenschaften<br />

Rahmenbedingung<br />

PEOLG:<br />

2.1.b<br />

Wien-Indikator:<br />

2.2<br />

Nadel-/Blattverlust<br />

einer oder mehrerer Hauptbaumarten<br />

Rahmenbedingung<br />

PEOLG:<br />

2.1.b<br />

Wien-Indikator:<br />

2.3<br />

<strong>Wald</strong>flächen, die Schäden aufweisen<br />

Rahmenbedingung<br />

PEOLG:<br />

2.1.b<br />

Zwangsbedingte Entnahme<br />

Rahmenbedingung<br />

PEOLG:<br />

2.1.b<br />

Gekalkte <strong>Wald</strong>fläche<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

2.1.a<br />

Wien-Indikator:<br />

2.4<br />

Wien-Indikator:<br />

Wien-Indikator:<br />

Vor- und Unterbau,<br />

ggf. andere waldbauliche Maßnahmen<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

2.1.a<br />

Fällungs- und Rückeschäden<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

1.2.a II<br />

2.1.b<br />

2.2.bII<br />

3.2.b II<br />

4.2.e I<br />

5.2.a I<br />

Eingesetzte Fördermittel<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

2.1.c<br />

Wien-Indikator:<br />

Wien-Indikator:<br />

2.4<br />

Wien-Indikator:<br />

Kataloge / Empfehlungen <strong>für</strong> die<br />

Baumartenwahl<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

2.2.b I<br />

Wien-Indikator:<br />

(pH, Kationenaustausch-kapazität,<br />

C/N-Verhältnis, organischer<br />

Kohlenstoff-Gehalt, Basensättigung)<br />

bezogen auf Bodenversauerung und<br />

Eutrophierung, klassifiziert nach<br />

Hauptbodentypen<br />

Deutscher Standard:<br />

3.6<br />

Kronenzustandsstufe<br />

Deutscher Standard:<br />

ha/Schadursache,<br />

%/Schadursache<br />

Alter Indikator:<br />

24<br />

25<br />

Alter Indikator:<br />

34<br />

klassifiziert nach Hauptverursachern<br />

(abiotisch, biotisch und vom<br />

Menschen verursacht)<br />

Deutscher Standard: Alter Indikator:<br />

26<br />

Fm,<br />

% des Hiebsatzes<br />

Deutscher Standard:<br />

Fläche ha,<br />

% der <strong>Wald</strong>fläche<br />

Deutscher Standard:<br />

2.3<br />

Fläche ha<br />

Deutscher Standard:<br />

1.2<br />

%<br />

Deutscher Standard:<br />

2.5<br />

2.6<br />

2.7<br />

2.8<br />

2.9<br />

EURO,<br />

EURO/ha<br />

Deutscher Standard:<br />

(auf Grundlage der<br />

Standortskartierung)<br />

Deutscher Standard:<br />

4.3<br />

4.4<br />

Alter Indikator:<br />

27<br />

Alter Indikator:<br />

20<br />

Alter Indikator:<br />

21<br />

Alter Indikator:<br />

15<br />

Alter Indikator:<br />

35<br />

36<br />

37<br />

Alter Indikator:<br />

38<br />

79


17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

Anteil der durch die<br />

Standortskartierung erfassten Fläche<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

2.2.b I<br />

Abbaubare Betriebsmittel<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

2.2.b III<br />

Wien-Indikator:<br />

Wien-Indikator:<br />

Eingesetzte Pflanzenschutzmittel<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

2.2.c<br />

5.2.b<br />

Eingesetzte Düngemittel<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

2.2.d<br />

Wien-Indikator:<br />

Wien-Indikator:<br />

%<br />

Deutscher Standard:<br />

Deutscher Standard:<br />

5.6<br />

l/Mittel,<br />

ha/Mittel<br />

Deutscher Standard:<br />

2.1<br />

2.2<br />

kg/Mittel,<br />

ha/Mittel<br />

Deutscher Standard:<br />

2.4<br />

Alter Indikator:<br />

39<br />

Alter Indikator:<br />

42<br />

Alter Indikator:<br />

45<br />

46<br />

Alter Indikator:<br />

47<br />

48<br />

Helsinki-Kriterium 3:<br />

ERHALTUNG UND FÖRDERUNG DER PRODUKTIONSFUNKTION DER WÄLDER<br />

(HOLZ- UND NICHTHOLZ)<br />

21<br />

22<br />

23<br />

24<br />

Verhältnis Zuwachs – Nutzung<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

1.2.a I<br />

3.2.c I<br />

Wien-Indikator:<br />

3.1<br />

Wert und Menge des vermarkteten<br />

Rundholzes<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

3.1.a<br />

3.1.b<br />

3.2.a<br />

Wien-Indikator:<br />

3.2<br />

Wert und Menge der vermarkteten<br />

Nichtholzprodukte<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

3.1.a<br />

3.1.b<br />

3.2.a<br />

3.2.c II<br />

Wien-Indikator:<br />

3.3<br />

Art der vermarkteten Dienstleistungen,<br />

ggf. Wert und Menge<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

3.1.a<br />

3.1.b<br />

3.2.a<br />

3.2.c II<br />

Wien-Indikator:<br />

3.4<br />

Fm/ha<br />

Deutscher Standard:<br />

1.1<br />

EURO/Fm,<br />

Fm differenziert nach<br />

Sortimentsgruppen<br />

Deutscher Standard:<br />

3.1<br />

3.2<br />

Deutscher Standard:<br />

3.1<br />

3.2<br />

Deutscher Standard:<br />

3.2<br />

Alter Indikator:<br />

9<br />

Alter Indikator:<br />

53<br />

54<br />

62<br />

Alter Indikator:<br />

55<br />

Alter Indikator:<br />

ANLAGE I SEITE 5


25<br />

26<br />

27<br />

28<br />

29<br />

30<br />

SEITE 6 ANLAGE I<br />

<strong>Wald</strong>fläche, die nach einem<br />

Bewirtschaftungsplan oder etwas<br />

Gleichwertigem bewirtschaftet wird<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

1.1.b<br />

1.1.c<br />

1.1.d<br />

Forstorganisation<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

3.1.c<br />

Beratung und Betreuung des<br />

Nichtstaatswaldes<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

3.1.c<br />

Wien-Indikator:<br />

3.5<br />

Wien-Indikator:<br />

Wien-Indikator:<br />

ha, %<br />

Deutscher Standard:<br />

1.1<br />

(Organigramm)<br />

Deutscher Standard:<br />

ha,<br />

%<br />

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Zahl,<br />

ha,<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

3.1.c<br />

Pflegerückstände<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

3.2.b I<br />

Wegedichte, Wegeneubau,<br />

Wegeunterhaltung<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

3.2.d<br />

4.2.f<br />

5.2.c<br />

Wien-Indikator:<br />

Wien-Indikator:<br />

Wien-Indikator:<br />

Deutscher Standard:<br />

Mitgliederzahl<br />

Deutscher Standard:<br />

ha<br />

Alter Indikator:<br />

6<br />

Alter Indikator:<br />

115<br />

Alter Indikator:<br />

57<br />

Alter Indikator:<br />

59<br />

(unterlassende Pflegemaßnahmen in<br />

Jungbeständen oder Durchforstungen)<br />

Deutscher Standard: Alter Indikator:<br />

3.3<br />

63<br />

Lfm LKW-fähige Wege/ha/Besitzart<br />

Deutscher Standard:<br />

3.5<br />

Alter Indikator:<br />

65<br />

Helsinki-Kriterium 4:<br />

BEWAHRUNG, ERHALTUNG UND ANGEMESSENE VERBESSERUNG DER<br />

BIOLOGISCHEN VIELFALT IN WALDÖKOSYSTEMEN<br />

31<br />

32<br />

Bestockungstypen<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

4.2b<br />

4.2c<br />

Baumartenanteile<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

4.2.b<br />

4.2.c<br />

Wien-Indikator:<br />

4.1<br />

4.4<br />

Wien-Indikator:<br />

4.1<br />

4.4<br />

Fläche ha,<br />

Fläche ha dominiert von<br />

eingebürgerten Baumarten<br />

Deutscher Standard:<br />

4.1<br />

%<br />

Deutscher Standard:<br />

4.1<br />

Alter Indikator:<br />

80<br />

Alter Indikator:<br />

84


33<br />

34<br />

35<br />

36<br />

37<br />

38<br />

39<br />

40<br />

Anteil Naturverjüngung<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

2.2.a<br />

4.2.a<br />

Wien-Indikator:<br />

4.2<br />

Forstliche Gutachten zum Abschussplan<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

4.2.g<br />

5.2.a II<br />

Gegen Wild gezäunte Fläche<br />

systemrelevant<br />

Verbissprozent<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

4.2.g<br />

5.2.a II<br />

PEOLG:<br />

4.2.g<br />

5.2.a II<br />

Naturnähe der <strong>Wald</strong>fläche*<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

4.1.a<br />

4.1.b<br />

Wien-Indikator:<br />

Wien-Indikator:<br />

Wien-Indikator:<br />

Wien-Indikator:<br />

4.3<br />

Volumen an stehendem und liegendem<br />

Totholz<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

4.2.h<br />

Generhaltungsbestände und<br />

anerkannte Saatgutbestände<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

4.2.b<br />

Wien-Indikator:<br />

4.5<br />

Wien-Indikator:<br />

4.6<br />

Vorkommen gefährdeter Arten<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

4.1.a<br />

4.1.b<br />

Wien-Indikator:<br />

4.8<br />

41 <strong>Wald</strong>flächen, die zur Erhaltung der<br />

biologischen und landschaftlichen<br />

Vielfalt sowie spezifischer natürlicher<br />

Elemente besonders geschützt werden<br />

%<br />

Deutscher Standard:<br />

4.6<br />

4.7<br />

4.8<br />

erfasste Fläche ha<br />

Deutscher Standard:<br />

4.11<br />

ha<br />

Deutscher Standard:<br />

4.11<br />

%<br />

Deutscher Standard:<br />

4.11<br />

Fläche ha,<br />

Alter Indikator:<br />

76<br />

Alter Indikator:<br />

90<br />

Alter Indikator:<br />

91<br />

Alter Indikator:<br />

92<br />

eingeteilt in „sehr naturnah“,<br />

"naturnah","bedingt naturnah",<br />

"kulturbetont" und "kulturbestimmt"<br />

(vgl. BWI)<br />

Deutscher Standard:<br />

4.1<br />

Fm<br />

Fm/ha<br />

Deutscher Standard:<br />

4.10<br />

Ha<br />

Deutscher Standard:<br />

Anzahl<br />

Alter Indikator:<br />

72<br />

Alter Indikator:<br />

93<br />

Alter Indikator:<br />

77<br />

(mindestens nach Roter Liste gemäß<br />

IUCN)<br />

Deutscher Standard: Alter Indikator:<br />

4.2<br />

73<br />

4.9<br />

ha,<br />

% der <strong>Wald</strong>fläche<br />

(MCPFE-Klasse 1 und 2 und andere<br />

Schutzkategorien)<br />

ANLAGE I SEITE 7


42<br />

systemrelevant<br />

SEITE 8 ANLAGE I<br />

PEOLG:<br />

4.1.a<br />

4.1.b<br />

4.2.i<br />

Wien-Indikator:<br />

4.9<br />

Niederwald, Mittelwald, Hutewald<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

4.2.d<br />

Wien-Indikator:<br />

Deutscher Standard:<br />

4.9<br />

Fläche ha<br />

Deutscher Standard:<br />

Alter Indikator:<br />

75<br />

Alter Indikator:<br />

85<br />

86<br />

Helsinki-Kriterium 5:<br />

ERHALTUNG UND ANGEMESSENE VERBESSERUNG DER SCHUTZFUNKTIONEN<br />

BEI DER WALDBEWIRTSCHAFTUNG (VOR ALLEM BODEN UND WASSER)<br />

43<br />

44<br />

<strong>Wald</strong>flächen, die zur Vorbeugung von<br />

Bodenerosion, zur Erhaltung des<br />

Wasservorrats oder zur<br />

Aufrechterhaltung anderer Funktionen<br />

des Ökosystems <strong>Wald</strong> bestimmt sind<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

5.1.a<br />

5.1.b<br />

Wien-Indikator:<br />

5.1<br />

<strong>Wald</strong>flächen, die zum Schutz der<br />

Infrastruktur und Bewirtschaftung<br />

natürlicher Ressourcen vor<br />

Naturgefahren bestimmt sind<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

5.1.a<br />

5.1.b<br />

Wien-Indikator:<br />

5.2<br />

ha, %<br />

(entspricht MCPFE-Klasse 3)<br />

Deutscher Standard:<br />

4.8<br />

5.1<br />

5.2<br />

5.3<br />

5.4<br />

5.5<br />

ha, %<br />

Alter Indikator:<br />

96<br />

97<br />

98<br />

(entspricht MCPFE-Klasse 3)<br />

Deutscher Standard:<br />

5.1<br />

Alter Indikator:<br />

Helsinki-Kriterium 6:<br />

ERHALTUNG SONSTIGER SOZIO-ÖKONOMISCHER FUNKTIONEN UND<br />

BEDINGUNGEN<br />

45<br />

46<br />

Anzahl der Forstbetriebe<br />

Rahmenbedingung<br />

PEOLG:<br />

6.1b<br />

Wien-Indikator:<br />

6.1<br />

Nettoerlös der Forstbetriebe (nach<br />

Eigentumsart)<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

3.1.a<br />

3.1.b<br />

3.2.a<br />

Wien-Indikator:<br />

6.3<br />

<strong>Wald</strong>besitzarten ha,<br />

<strong>Wald</strong>besitzarten %,<br />

Größenklassen ha,<br />

Größenklassen %<br />

Deutscher Standard: Alter Indikator:<br />

1<br />

Verhältnis Ertrag/Aufwand in<br />

EURO/ha<br />

Deutscher Standard:<br />

3.1<br />

Alter Indikator:


47<br />

48<br />

49<br />

50<br />

51<br />

52<br />

53<br />

54<br />

Gesamtausgaben <strong>für</strong> langfristige<br />

nachhaltige Dienstleistungen aus<br />

Wäldern<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

6.2.c<br />

Wien-Indikator:<br />

6.4<br />

Anzahl der im <strong>Wald</strong>sektor beschäftigten<br />

Personen<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

6.1.a<br />

6.2.a<br />

Wien-Indikator:<br />

6.5<br />

Anzahl der in Holzwirtschaft und<br />

Papierindustrie beschäftigten Personen<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

6.1.a<br />

Wien-Indikator:<br />

6.5<br />

Häufigkeit von Arbeitsunfällen und<br />

Berufskrankheiten in der<br />

<strong>Wald</strong>wirtschaft<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

6.2.b<br />

Wien-Indikator:<br />

6.6<br />

Zahl und Struktur der Aus- und<br />

Fortbildungsangebote<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

6.1.e<br />

Wien-Indikator:<br />

<strong>Wald</strong>fläche, zu denen die Öffentlichkeit<br />

Zutrittsrecht zu Erholungszwecken hat<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

6.1.c<br />

Wien-Indikator:<br />

6.10<br />

Freizeit- und Erholungseinrichtungen<br />

systemrelevant<br />

PEOLG:<br />

6.2.c<br />

Wien-Indikator:<br />

Anzahl der Plätze auf <strong>Wald</strong>flächen,<br />

denen kulturelle oder spirituelle Werte<br />

zugeordnet sind<br />

Rahmenbedingung<br />

PEOLG:<br />

6.1.d<br />

Wien-Indikator:<br />

6.11<br />

Deutscher Standard:<br />

3.2<br />

Deutscher Standard:<br />

6.1<br />

6.2<br />

6.3<br />

Deutscher Standard:<br />

Deutscher Standard:<br />

6.4<br />

Deutscher Standard:<br />

6.5<br />

% der <strong>Wald</strong>fläche<br />

Deutscher Standard:<br />

6.8<br />

Deutscher Standard:<br />

Deutscher Standard:<br />

Alter Indikator:<br />

Alter Indikator:<br />

104<br />

Alter Indikator:<br />

105<br />

Alter Indikator:<br />

119<br />

Alter Indikator:<br />

112<br />

113<br />

118<br />

Alter Indikator:<br />

109<br />

Alter Indikator:<br />

121<br />

Alter Indikator:<br />

99<br />

ANLAGE I SEITE 9


Kriterium 1<br />

1.1 <strong>Wald</strong>fläche<br />

Verbesserte pan-europäische Indikatoren<br />

<strong>für</strong> nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung (Wien 2003)<br />

<strong>Wald</strong>- und andere bewaldete Flächen, klassifiziert<br />

nach <strong>Wald</strong>typ und Verfügbarkeit <strong>für</strong> Holzproduktion,<br />

sowie Anteil der <strong>Wald</strong>fläche und anderer bewaldeter<br />

Flächen an der gesamten Landesfläche.<br />

1.2 Holzvorrat<br />

Holzvorrat auf <strong>Wald</strong>- und anderen bewaldeten<br />

Flächen, klassifiziert nach <strong>Wald</strong>typ und<br />

Verfügbarkeit <strong>für</strong> Holzproduktion.<br />

1.3 Altersstruktur und/oder Durchmesserverteilung<br />

Altersstruktur und/oder Durchmesserverteilung auf<br />

<strong>Wald</strong>- und anderen bewaldeten Flächen, klassifiziert<br />

nach <strong>Wald</strong>typ und Verfügbarkeit <strong>für</strong> Holzproduktion.<br />

1.4 Kohlenstoffvorrat<br />

Kohlenstoffvorrat in Holzbiomasse und in Böden<br />

von <strong>Wald</strong>- und anderen bewaldeten Flächen.<br />

Kriterium 2<br />

2.1 Ablagerung von Luftschadstoffen<br />

Ablagerung von Luftschadstoffen in <strong>Wald</strong>- und<br />

anderen bewaldeten Flächen, klassifiziert nach N, S<br />

und basischen Kationen.<br />

2.2 Bodenzustand<br />

Chemische Bodeneigenschaften (pH, CEC, C/N,<br />

organischer C-Gehalt, Basensättigung) von <strong>Wald</strong>-<br />

und anderen bewaldeten Flächen bezogen auf<br />

Bodenversauerung und Eutrophierung, klassifiziert<br />

nach Hauptbodentypen.<br />

2.3 Nadel-/Blattverlust<br />

Nadel-/Blattverlust einer oder mehrerer<br />

Hauptbaumarten auf <strong>Wald</strong>- und anderen<br />

bewaldeten Flächen in den jeweiligen Nadel-<br />

/Blattverlustklassen „mittelstark“, „stark“ und<br />

„abgestorben“.<br />

2.4 <strong>Wald</strong>schäden<br />

<strong>Wald</strong>- und andere bewaldete Flächen, die Schäden<br />

aufweisen, klassifiziert nach Hauptverursachern<br />

(abiotisch, biotisch und vom Menschen verursacht)<br />

und nach <strong>Wald</strong>typ.<br />

Kriterium 3<br />

3.1 Holzzuwachs und –einschlag<br />

Gleichgewicht zwischen jährlichem Nettozuwachs<br />

und Einschlag auf <strong>Wald</strong>flächen, die <strong>für</strong> die<br />

Holzproduktion verfügbar sind.<br />

3.2 Rundholz<br />

Wert und Menge des vermarkteten Rundholzes.<br />

3.3 Nichtholzprodukte<br />

Wert und Menge der vermarkteten<br />

Nichtholzprodukte aus <strong>Wald</strong>- und anderen<br />

bewaldeten Flächen.<br />

3.4 Dienstleistungen<br />

Wert der vermarkteten Dienstleistungen aus <strong>Wald</strong>-<br />

und anderen bewaldeten Flächen.<br />

3.5 Wälder mit Bewirtschaftungsplänen<br />

Anteil der <strong>Wald</strong>- und anderen bewaldeten Flächen,<br />

die nach einem Bewirtschaftungsplan oder etwas<br />

Gleichwertigem bewirtschaftet werden.<br />

Kriterium 4<br />

4.1 Baumartenzusammensetzung<br />

<strong>Wald</strong>- und andere bewaldete Flächen, klassifiziert<br />

nach Anzahl der vorkommenden Baumarten und<br />

<strong>Wald</strong>typ.<br />

4.2 Verjüngung<br />

Verjüngungsfläche in gleichaltrigen und<br />

ungleichaltrigen Beständen, klassifiziert nach<br />

Verjüngungstyp.<br />

4.3 Natürlichkeitsgrad<br />

<strong>Wald</strong>- und andere bewaldete Flächen, eingeteilt in<br />

„natürlich (unberührt)“, „naturnah“ oder „Plantagen“,<br />

jeweils nach <strong>Wald</strong>typ.<br />

4.4 Eingebürgerte Baumarten<br />

<strong>Wald</strong>- und andere bewaldete Flächen, auf welchen<br />

eingebürgerte Baumarten vorherrschend sind.<br />

4.5 Totholz<br />

Volumen an stehendem und liegendem Totholz auf<br />

<strong>Wald</strong>- und anderen bewaldeten Flächen, eingeteilt<br />

nach <strong>Wald</strong>typ.<br />

ANLAGE II SEITE 1


4.6 Genetische Ressourcen<br />

SEITE 2 ANLAGE II<br />

Fläche, die zum Schutz und zur Nutzung<br />

forstgenetischer Ressourcen bewirtschaftet wird (in<br />

situ und ex situ Generhaltungswälder) und Fläche,<br />

die zur Saatgutproduktion bewirtschaftet wird.<br />

4.7 Landschaftsmuster<br />

Räumliches Muster der <strong>Wald</strong>bedeckung auf<br />

Landschaftsebene.<br />

4.8 Gefährdete <strong>Wald</strong>arten<br />

Anzahl der gefährdeten <strong>Wald</strong>arten, klassifiziert<br />

gemäß der Kategorien der Roten Liste nach IUCN<br />

im Verhältnis zur Gesamtanzahl an <strong>Wald</strong>arten.<br />

4.9 Geschützte Wälder<br />

<strong>Wald</strong>- und andere bewaldete Flächen, die zur<br />

Erhaltung der biologischen und landschaftlichen<br />

Vielfalt sowie spezifischer natürlicher Elemente<br />

gemäß den MCPFEErhebungsrichtlinien geschützt<br />

werden.<br />

Kriterium 5<br />

5.1 Schutzwälder – Boden, Wasser und andere<br />

Ökosystemfunktionen<br />

<strong>Wald</strong>- und andere bewaldete Flächen, die zur<br />

Vorbeugung von Bodenerosion, zur Erhaltung des<br />

Wasservorrats oder zur Aufrechterhaltung anderer<br />

Funktionen des Ökosystems <strong>Wald</strong> bestimmt sind,<br />

Teil der MCPFE-Klasse „Schutzfunktionen“.<br />

5.2 Schutzwälder – Infrastruktur und<br />

bewirtschaftete natürliche Ressourcen<br />

<strong>Wald</strong>- und andere bewaldete Flächen, die zum<br />

Schutz der Infrastruktur und bewirtschafteter<br />

natürlicher Ressourcen vor Naturgefahren bestimmt<br />

sind, Teil der MCPFE-Klasse „Schutzfunktionen“.<br />

Kriterium 6<br />

6.1 Forstbetriebe<br />

Anzahl der Forstbetriebe, klassifiziert nach<br />

Eigentumskategorie und Größenklasse.<br />

6.2 Beitrag des <strong>Wald</strong>sektors zum BIP<br />

Beitrag der <strong>Wald</strong>wirtschaft sowie der Holz- und<br />

Papierindustrie zum Bruttoinlandprodukt.<br />

6.3 Nettoerlös<br />

Nettoerlös der Forstbetriebe.<br />

6.4 Ausgaben <strong>für</strong> Dienstleistungen<br />

Gesamtausgaben <strong>für</strong> langfristige nachhaltige<br />

Dienstleistungen aus Wäldern.<br />

6.5 Arbeitnehmer im <strong>Wald</strong>sektor<br />

Anzahl der im <strong>Wald</strong>sektor beschäftigten Personen<br />

und ihre Arbeitsleistung, eingeteilt nach Geschlecht<br />

und Altersgruppe, Ausbildung und<br />

Berufsmerkmalen.<br />

6.6 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz<br />

Häufigkeit von Arbeitsunfällen und<br />

Berufskrankheiten in der <strong>Wald</strong>wirtschaft.<br />

6.7 Holzverbrauch<br />

Pro-Kopf-Verbrauch an Holz und Holzprodukten.<br />

6.8 Holzhandel<br />

Importe und Exporte von Holz und Holzprodukten.<br />

6.8 Energie aus Holzressourcen<br />

Anteil der Holzenergie am<br />

Gesamtenergieverbrauch, eingeteilt nach Herkunft<br />

des Holzes.<br />

6.10 Zutritt zu Erholungszwecken<br />

<strong>Wald</strong>- oder andere bewaldete Flächen, zu denen<br />

die Öffentlichkeit Zutrittsrecht zu Erholungszwecken<br />

hat, und Angabe, wie sehr davon Gebrauch<br />

gemacht wird.<br />

6.11 Kulturelle und spirituelle Werte<br />

Anzahl der Plätze auf <strong>Wald</strong>- und anderen<br />

bewaldeten Flächen, denen kulturelle oder<br />

spirituelle Werte zugeordnet sind.


Pan-Europäische Empfehlungen <strong>für</strong> die operationale Ebene<br />

<strong>für</strong> nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung (Lissabon 1998)<br />

Kriterium 1<br />

1.1.a Die <strong>Wald</strong>bewirtschaftungsplanung soll danach streben,<br />

den <strong>Wald</strong> und andere Gehölzflächen zu erhalten oder zu<br />

vergrößern und die Qualität des ökonomischen, ökologischen,<br />

kulturellen und sozialen Nutzens der forstlichen<br />

Ressourcen, wozu auch der Boden und das Wasser gehören,<br />

zu verbessern. Dabei sollen davon berührte<br />

Dienststellen in den Bereichen der Bodennutzungsplanung<br />

und des Naturschutzes voll in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

1.1.b Die Inventur und Kartierung forstlicher Ressourcen sollen<br />

im Einklang mit den lokalen und nationalen Bedingungen<br />

und Übereinstimmung mit den in diesen Leitlinien beschriebenen<br />

Themen eingeführt und aufrechterhalten<br />

werden.<br />

1.1.c Bewirtschaftungspläne oder entsprechende Pläne sollen<br />

der Größe und der Nutzung der <strong>Wald</strong>fläche entsprechend<br />

ausgearbeitet und regelmäßig aktualisiert werden. Sie<br />

sollen auf der Gesetzgebung sowie auf vorhandenen<br />

Landnutzungsplänen basieren und die forstlichen Ressourcen<br />

angemessen abdecken.<br />

1.1d Eine Überwachung der forstlichen Ressourcen und eine<br />

Bewertung ihrer Bewirtschaftung sollen regelmäßig erfolgen<br />

und ihre Ergebnisse wieder in den Planungsvorgang<br />

eingehen.<br />

1.2a (I) Die <strong>Wald</strong>bewirtschaftungsmaßnahmen sollen die<br />

Quantität und Qualität der forstlichen Ressourcen mittelund<br />

langfristig durch einen Ausgleich zwischen den Ernteund<br />

Zuwachsraten sichern. (II) Verfahren, die eine direkte<br />

oder indirekte Schädigung der <strong>Wald</strong>-, Boden- oder Wasserressourcen<br />

auf ein Mindestmaß reduzieren, sollen dabei<br />

bevorzugt werden.<br />

1.2.b Geeignete waldbauliche Maßnahmen sollen ergriffen<br />

werden, um den Vorrat an Ressourcen auf einem Niveau<br />

zu sichern oder auf ein Niveau zu bringen, das wirtschaftlich,<br />

ökologisch und sozial wünschenswert ist.<br />

1.2.c Die Umwandlung von aufgegebenen landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen sowie baumlosen Flächen in Forstflächen<br />

soll in Erwägung gezogen werden, wann immer dies zu<br />

einer wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und/oder<br />

kulturellen Aufwertung führen kann.<br />

Kriterium 2<br />

2.1.a Die <strong>Wald</strong>bewirtschaftungsplanung soll danach streben,<br />

die Gesundheit und Vitalität der <strong>Wald</strong>ökosysteme zu erhalten<br />

und zu stärken und geschädigte <strong>Wald</strong>ökosysteme<br />

zu sanieren, wo immer dies durch waldbauliche Maßnahmen<br />

möglich ist.<br />

2.1.b Die Gesundheit und Vitalität der Wälder soll regelmäßig<br />

überwacht werden, insbesondere die wichtigsten biotischen<br />

und abiotischen Faktoren, die sich auf die Gesundheit<br />

und die Vitalität der <strong>Wald</strong>ökosysteme auswirken<br />

können, wie z.B. Schädlinge, Krankheiten, Überweidung<br />

und Überbesatz, Feuer sowie Schäden, die durch klimatische<br />

Faktoren, Luftschadstoffe oder <strong>Wald</strong>bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

verursacht werden.<br />

2.1.c <strong>Wald</strong>bewirtschaftungspläne oder entsprechende Pläne<br />

sollen Mittel und Wege aufführen, wie die Gefahr von Zustandsverschlechterungen<br />

und Schäden der <strong>Wald</strong>ökosysteme<br />

gemindert werden kann. Die Planung der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

soll diejenigen Politikinstrumente nutzen,<br />

die zur Unterstützung dieser Aktivitäten eingerichtet wurden.<br />

2.2.a Die <strong>Wald</strong>bewirtschaftungsmaßnahmen sollen bestmöglichen<br />

Nutzen aus natürlichen Strukturen und Prozessen<br />

ziehen sowie vorbeugende biologische Maßnahmen nutzen<br />

sooft und soweit es wirtschaftliche machbar erscheint,<br />

um die Gesundheit und Vitalität der Wälder zu<br />

erhalten und zu stärken. Eine angemessene genetische, Arten-<br />

und Strukturvielfalt soll gefördert und/oder erhalten<br />

werden, um die Stabilität, Vitalität und Widerstandsfähigkeit<br />

der Wälder gegenüber schädlichen Umweltfaktoren zu verbessern<br />

und natürliche Regelungsmechanismen zu stärken.<br />

2.2.b Geeignete <strong>Wald</strong>bewirtschaftungsmaßnahmen, wie z.B. (I)<br />

die Wiederaufforstung und Aufforstung mit Baumarten<br />

und Provenienzen, die den Standortbedingungen angepasst<br />

sind, oder (II) der Einsatz von Pflege-, Ernte- und<br />

Transportverfahren, die Baum- und/oder Bodenschäden<br />

auf ein Mindestmaß reduzieren, sollen angewendet werden.<br />

(III) Das Auslaufen von Öl aufgrund von <strong>Wald</strong>bewirtschaftungsarbeiten<br />

oder die fahrlässige Abfallentsorgung<br />

auf <strong>Wald</strong>flächen soll unbedingt vermieden werden.<br />

2.2.c Der Einsatz von Pestiziden und Herbiziden soll unter Berücksichtigung<br />

geeigneter waldbaulicher Alternativen sowie<br />

sonstiger biologischer Maßnahmen auf ein Mindestmaß<br />

reduziert werden.<br />

2.2.d Der Einsatz von Düngemitteln soll kontrolliert und mit gebührender<br />

Rücksichtnahme auf die Umwelt erfolgen.<br />

Kriterium 3<br />

3.1.a Die Planung der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung soll darauf abzielen,<br />

die Fähigkeit der Wälder zur Erzeugung eines Sortiments<br />

von Holz- und Nichtholzprodukten sowie Dienstleistungen<br />

nachhaltig zu sichern.<br />

3.1.b Die Planung der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung soll darauf abzielen,<br />

eine solide wirtschaftliche Leistung zu erbringen, und<br />

dabei die Möglichkeiten neuer Märkte und wirtschaftlicher<br />

Aktivitäten im Zusammenhang mit allen relevanten Waren<br />

und Dienstleistungen der Wälder zu berücksichtigen.<br />

3.1.c <strong>Wald</strong>bewirtschaftungspläne oder entsprechende Pläne<br />

sollen die unterschiedlichen Nutzungen oder Funktionen<br />

der bewirtschafteten <strong>Wald</strong>fläche berücksichtigen. Die<br />

Planung der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung soll diejenigen Politikinstrumente<br />

nutzen, die zur Förderung der Produktion<br />

marktgängiger sowie nicht marktgängiger forstwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse und Dienstleistungen geschaffen wurden.<br />

3.2.a Die Qualität der <strong>Wald</strong>bewirtschaftungsmaßnahmen im<br />

Hinblick auf die Erhaltung und Verbesserung der forstlichen<br />

Ressourcen und Förderung eines auf Dauer breiten<br />

Spektrums an erzeugten Waren und Dienstleistungen soll<br />

gewährleistet sein.<br />

3.2.b (I) Verjüngungs-, Pflege und Erntearbeiten sollen rechtzeitig<br />

und so erfolgen, dass die Ertragsfähigkeit des<br />

Standortes nicht gemindert wird. (II) So sollen z.B. Schäden<br />

an verbliebenen Beständen und Bäumen sowie am<br />

<strong>Wald</strong>boden vermieden und geeignete Systeme angewandt<br />

werden.<br />

3.2.c (I) Die Erntemenge von Holz- und Nichtholzprodukten<br />

darf eine Menge nicht überschreiten, die dauerhaft gesichert<br />

werden kann. (II) Außerdem sollen die geernteten<br />

Forsterzeugnisse unter gebührender Berücksichtigung<br />

der Nährstoffentnahme optimal genutzt werden.<br />

3.2.d Eine angemessene Infrastruktur, wie z.B. Straßen, Rückewege<br />

oder Brücken, soll geplant, gebaut und instandgehalten<br />

werden, um eine effiziente Leistung der<br />

Güter und Erbringung der Dienstleistungen zu sichern<br />

und dabei die negativen Folgen <strong>für</strong> die Umwelt auf ein<br />

Mindestmaß zu reduzieren.<br />

Kriterium 4<br />

4.1.a Die <strong>Wald</strong>bewirtschaftungsplanung soll danach streben,<br />

die biologische Vielfalt auf Ebene der Ökosysteme, Arten<br />

und Gene sowie gegebenenfalls die landschaftliche Vielfalt<br />

zu bewahren, zu erhalten und zu verbessern.<br />

ANLAGE III SEITE 1


4.1.b Die Planung der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung sowie die terrestrische<br />

Inventur und Kartierung der forstlichen Ressourcen<br />

sollen ökologisch wichtige <strong>Wald</strong>biotope einbeziehen unter<br />

Berücksichtigung geschützter, seltener, empfindlicher oder<br />

typischer <strong>Wald</strong>ökosysteme, wie z.B. Auengebiete,<br />

Feuchtbiotope, Gebiete mit endemischen Arten sowie<br />

Lebensräume bedrohter Arten im Sinne anerkannter Referenzlisten<br />

sowie gefährdete oder geschützte genetische<br />

in-situ Ressourcen.<br />

4.2a Der natürlichen Verjüngung soll der Vorzug gegeben<br />

werden vorausgesetzt, dass die Bedingungen dazu geeignet<br />

sind, die Qualität und Quantität der forstlichen<br />

Ressourcen zu sichern, und dass die vorhandenen Provenienzen<br />

standortgerecht sind.<br />

4.2b Bei der Wiederaufforstung und Aufforstung sollen Herkünften<br />

einheimischer Arten sowie lokalen, gut standortangepassten<br />

Provenienzen gegebenenfalls der Vorzug<br />

gegeben werden. Es sollen nur solche eingeführten Arten,<br />

Provenienzen oder Sorten verwendet werden, deren<br />

Auswirkungen auf das Ökosystem und auf die genetische<br />

Integrität der einheimischen Arten und lokalen Provenienzen<br />

bewertet wurden, und wenn negative Auswirkungen<br />

vermieden oder minimiert werden können.<br />

4.2.d Historische Bewirtschaftungsformen, die wertvolle Ökosysteme,<br />

wie z.B. den Niederwald, geschaffen haben,<br />

sollen, falls wirtschaftliche machbar, an geeigneten<br />

Standorten gefördert werden.<br />

4.2.c Die <strong>Wald</strong>bewirtschaftungsmaßnahmen sollen gegebenenfalls<br />

die Vielfalt sowohl der horizontalen wie auch der<br />

vertikalen Strukturen, z.B. ungleichaltrige Bestände, und<br />

die Artenvielfalt, z.B. Mischbestände, fördern. Gegebenenfalls<br />

sollen die Maßnahmen auch auf die Bewahrung und<br />

Wiederherstellung der landschaftlichen Vielfalt abzielen.<br />

4.2.e (I) Pflege- und Erntemaßnahmen sollen so ausgeführt<br />

werden, dass kein dauerhafter Schaden an den Ökosystemen<br />

entsteht. (II) Wo immer möglich, sollen praktische<br />

Schritte zur Verbesserung und Erhaltung der biologischen<br />

Vielfalt ergriffen werden.<br />

4.2.f Die Infrastruktur soll so geplant und gebaut werden, dass<br />

Schäden an den Ökosystemen, insbesondere an seltenen,<br />

empfindlichen oder typischen Ökosystemen und<br />

Genreserven, auf ein Mindestmaß reduziert und dabei<br />

bedrohte oder andere Schlüsselarten – insbesondere ihre<br />

Migrationsmuster – berücksichtigt werden.<br />

4.2.g Unter gebührender Berücksichtigung des Bewirtschaftungsziels<br />

sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden,<br />

um den Druck durch Tierpopulationen und Beweidung<br />

auf die Verjüngung und das Wachstum der Wälder<br />

sowie auf die biologische Vielfalt auszugleichen.<br />

4.2.h Stehendes und liegendes Todholz, hohle Bäumen, alte<br />

Gehölze und besondere seltene Baumarten sollen in einer<br />

ausreichenden Menge und Verteilung belassen werden,<br />

um die biologische Vielfalt zu sichern, wobei die<br />

möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und Stabilität<br />

der Wälder und auf umgebende Ökosysteme zu berücksichtigen<br />

sind..<br />

4.2.i Besondere Schlüsselbiotope im <strong>Wald</strong>, wie z.B. Quellbereiche,<br />

Feuchtgebiete, Felsen und Schluchten sollen geschützt<br />

oder bei Schäden durch forstliche Maßnahmen<br />

gegebenenfalls wiederhergestellt werden.<br />

Kriterium 5<br />

5.1.a Die <strong>Wald</strong>bewirtschaftungsplanung soll danach streben,<br />

die Schutzfunktionen, die Wälder <strong>für</strong> die Gesellschaft<br />

erbringen, zu bewahren und zu verbessern. Zu diesen<br />

Schutzfunktionen gehören der Schutz der Infrastruktur<br />

vor Bodenerosion, Schutz der Wasserressourcen sowie<br />

Schutz vor schädlichen Auswirkungen des Wassers, wie<br />

z.B. Überschwemmungen oder Lawinen.<br />

5.1.b Gebiete, die konkrete und anerkannte Schutzfunktionen<br />

<strong>für</strong> die Gesellschaft erbringen, sollen registriert und kartiert<br />

werden, und die <strong>Wald</strong>bew.pläne oder entsprechende<br />

Pläne sollen diese Gebiete voll berücksichtigen.<br />

SEITE 2 ANLAGE III<br />

5.2.a (I) Besondere Sorgfalt soll den waldbaulichen Arbeiten<br />

auf empfindlichen Böden und in erosionsanfälligen Gebieten<br />

gelten sowie in Gebieten, in denen die Arbeiten eine<br />

massive Erosion von Bodenmaterial in die Wasserläufe<br />

zur Folge haben könnten. Ungeeignete Verfahren,<br />

wie z.B. das Tiefpflügen, sowie der Einsatz ungeeigneter<br />

Maschinen sollen auf diesen Flächen vermieden werden.<br />

(II) Besondere Maßnahmen zur Reduzierung des Drucks<br />

der Tierpopulationen auf die Wälder sollen ergriffen werden.<br />

5.2.b Besondere Sorgfalt soll den <strong>Wald</strong>bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

auf <strong>Wald</strong>flächen mit Wasserschutzfunktion gelten,<br />

um schädliche Auswirkungen auf die Qualität und<br />

Quantität der Wasserressourcen zu vermeiden. Der unangemessene<br />

Einsatz von Chemikalien oder anderen<br />

schädlichen Stoffen oder ungeeigneten waldbaulichen<br />

Verfahren, die sich nachteilig auf die Wasserqualität auswirken,<br />

sind zu vermeiden.<br />

5.2.c Der Bau von Straßen, Brücken und sonstiger Infrastruktur<br />

soll so ausgeführt werden, dass die Exposition unbewachsenen<br />

Bodens minimiert und der Eintrag von Bodenmaterial<br />

in Wasserläufe vermieden werden und der<br />

natürliche Pegel und die Funktion der Wasserläufe und<br />

Flussbetten erhalten bleibt. Geeignete Straßenentwässerungsanlagen<br />

sollen gebaut und gewartet werden.<br />

Kriterium 6<br />

6.1.a Die <strong>Wald</strong>bewirtschaftungsplanung soll danach streben,<br />

die vielfältigen Funktionen, die die Wälder <strong>für</strong> die Gesellschaft<br />

leisten, zu beachten, soll die Rolle der Forstwirtschaft<br />

in der ländlichen Entwicklung gebührend berücksichtigen<br />

und insbesondere neue Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

in Verbindung mit den sozio-ökonomischen<br />

Funktionen der Wälder in Betracht ziehen.<br />

6.1.b Eigentumsrechte und Grundbesitzvereinbarungen sollen<br />

<strong>für</strong> die betreffende <strong>Wald</strong>fläche klar definiert, dokumentiert<br />

und festgelegt werden. Auch sollen Rechtsansprüche,<br />

sowie Gewohnheits- und traditionelle Rechte in bezug auf<br />

die <strong>Wald</strong>gebiete geklärt, anerkannt und beachtet werden.<br />

6.1.c Ein angemessener Zugang der Öffentlichkeit zu den Wäldern<br />

zu Erholungszwecken ist sicherzustellen, wobei die<br />

Achtung von Eigentumsrechten und Rechten Dritter, die<br />

Auswirkungen auf die forstlichen Ressourcen und Ökosysteme<br />

sowie die Vereinbarkeit mit anderen <strong>Wald</strong>funktionen<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

6.1.d Standorte mit anerkannter besonderer historischer, kultureller<br />

oder religiöser Bedeutung sollen geschützt oder so<br />

bewirtschaftet werden, dass dieser Bedeutung Rechnung<br />

getragen wird.<br />

6.1.e <strong>Wald</strong>bewirtschafter, Vertragsnehmer, Beschäftigte und<br />

<strong>Wald</strong>eigentümer sollen genügend Informationen erhalten<br />

und darin bestärkt werden, sich durch ständige Schulung<br />

in nachhaltiger <strong>Wald</strong>bewirtschaftung auf dem laufenden<br />

zu halten.<br />

6.2.a <strong>Wald</strong>bewirtschaftungsmaßnahmen sollen den größtmöglichen<br />

Nutzen aus lokalen, auf den <strong>Wald</strong> bezogenen Erfahrungen<br />

und Kenntnissen, wie z.B. die der ortsansässigen<br />

Gemeinschaften, der <strong>Wald</strong>eigentümer, der Nichtregierungsorganisationen<br />

und der örtlichen Bevölkerung,<br />

ziehen.<br />

6.2.b Die Arbeitsbedingungen sollen sicher sein und Anleitung<br />

und Schulung in sicheren Arbeitsverfahren sollen angeboten<br />

werden.<br />

6.2.c Die <strong>Wald</strong>bewirtschaftungsarbeiten sollen alle sozio-ökonomischen<br />

Funktionen, insbesondere die Erholungsfunktion<br />

und den ästhetischen Wert der Wälder, berücksichtigen,<br />

z.B. durch die Erhaltung vielfältiger forstlicher Strukturen<br />

sowie durch die Förderung schöner Bäume, Haine,<br />

sowie anderer Besonderheiten wie Farben, Blumen und<br />

Früchte. Dies soll jedoch auf eine Art und Weise und in<br />

einem Maße geschehen, dass keine ernsthaften schädlichen<br />

Auswirkungen auf die forstlichen Ressourcen und<br />

<strong>Wald</strong>gebiete daraus resultieren.


ANLAGE IV SEITE 1


SEITE 2 ANLAGE IV


ANLAGE IV SEITE 3


SEITE 4<br />

2 ANLAGE IV


PEFC/04-01-01<br />

PEFC-STANDARDS<br />

FÜR DEUTSCHLAND<br />

Leitlinie<br />

<strong>für</strong> nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

zur Einbindung des <strong>Wald</strong>besitzers in<br />

den regionalen Rahmen<br />

verabschiedet am 19. Januar 2005 vom Deutschen Forst-Zertifizierungsrat (DFZR)<br />

ANLAGE V SEITE 1


Einführung<br />

Die nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung in Deutschland erfolgt in einer Weise, welche<br />

die biologische Vielfalt, die Produktivität, die Verjüngungsfähigkeit, die Vitalität und<br />

die Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und<br />

soziale Funktionen auf lokaler und nationaler Ebene zu erfüllen, erhält und anderen<br />

Ökosystemen keinen Schaden zufügt (Definition der Ministerkonferenz zum Schutz<br />

der Wälder in Europa).<br />

Nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung orientiert sich an den 1993 in Helsinki auf der Ministerkonferenz<br />

zum Schutz der Wälder in Europa beschlossenen Kriterien:<br />

1. Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr<br />

Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen<br />

2. Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen<br />

3. Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz- und Nichtholz)<br />

4. Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt<br />

in <strong>Wald</strong>ökosystemen<br />

5. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen bei der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

(vor allem Boden und Wasser)<br />

6. Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen und Bedingungen<br />

<strong>Wald</strong>besitzer, die ihre <strong>Wald</strong>bewirtschaftung an diesem gemeinsamen Ziel der umfassenden<br />

Nachhaltigkeit ausrichten, können sich an der PEFC-Zertifizierung beteiligen.<br />

Die Dokumentation der nachhaltigen <strong>Wald</strong>bewirtschaftung erfolgt auf regionaler Ebene<br />

auf Grundlage der Indikatorenliste. Die vorliegenden Standards präzisieren die<br />

aus den Helsinki-Kriterien abgeleiteten Anforderungen <strong>für</strong> die praktische <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

auf der betrieblichen Ebene.<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Standards beziehen sich ausschließlich<br />

auf die nachhaltige Bewirtschaftung<br />

von Wäldern. Flächig ausgeprägte<br />

Nebennutzungen bleiben von diesen<br />

Regelungen unberührt.<br />

SEITE 2 ANLAGE V<br />

Als flächig ausgeprägte Nebennutzungen<br />

gelten insbesondere Weihnachtsbaumoder<br />

Schmuckreisigkulturen. Diese Sonderflächen<br />

sind auf einer Karte abzugrenzen<br />

und bei Antragstellung gegenüber<br />

PEFC Deutschland e.V. zu dokumentieren.<br />

Produkte aus diesen Flächen dürfen<br />

– im Gegensatz zu Weihnachtsbäumen,<br />

die im Zuge regulärer <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

etwa bei der Jungwuchspflege anfallen<br />

– nicht mit dem PEFC-Logo gekennzeichnet<br />

werden.


Gesetzliche und andere Forderungen<br />

Gesetzliche und andere Forderungen, zu deren Einhaltung der <strong>Wald</strong>besitzer verpflichtet<br />

ist, werden beachtet. Hierzu gehören beispielsweise:<br />

• die auf international geltenden Konventionen beruhenden Rechtsvorschriften<br />

(z.B. Übereinkommen über biologische Vielfalt, Klimarahmenkonvention und<br />

Kyoto-Protokoll, Washingtoner Artenschutzübereinkommen [CITES], Protokoll<br />

• über die Biologische Sicherheit, ILO-„Kernarbeitsnormen“ [International Labour<br />

Organisation]),<br />

• die relevanten Bundes- und Landesgesetze sowie<br />

• alle <strong>für</strong> den <strong>Wald</strong>besitzer als Vertragspartner relevanten vertraglichen Verpflichtungen(z.B.<br />

Tarifverträge).<br />

1. Forstliche Ressourcen<br />

Die <strong>Wald</strong>bewirtschaftung erfolgt in einer umfassend nachhaltigen Art und Weise,<br />

welche die forstlichen Ressourcen und die von ihnen ausgehenden vielfältigen <strong>Wald</strong>funktionen<br />

erhält und gegebenenfalls verbessert sowie deren Beitrag zu globalen<br />

Kohlenstoffkreisläufen fördert.<br />

1.1 Bewirtschaftungspläne, die der Betriebsintensität<br />

und Betriebsgröße angepasst<br />

sind, sind zu erstellen.<br />

(a) Leitfaden 1<br />

1.2 Eine dauerhafte Bewaldung soll er- (a) Absenkung des Bestockungsgrades<br />

halten werden. Im Falle einer Verlichtung unter ein kritisches Niveau (0,4), soweit<br />

erfolgt die Verjüngung mit standort- nicht eine Verjüngung bereits erfolgt.<br />

gerechten Baumarten. Dabei sollen natürliche<br />

sukzessionale Entwicklungen, soweit<br />

sie den Verjüngungszielen dienen, einbezogen<br />

werden.<br />

1.3 Bei <strong>Wald</strong>umwandlungen (Nutzungsänderungen)<br />

anfallendes Holz darf nur als<br />

„PEFC-zertifiziert“ vermarktet werden,<br />

wenn es sich um – nach Naturschutz- und<br />

Forstrecht – genehmigte Rodungen handelt.<br />

2. Gesundheit und Vitalität des <strong>Wald</strong>es<br />

Gesundheit und Vitalität der <strong>Wald</strong>ökosysteme sind Voraussetzung <strong>für</strong> eine nachhaltige<br />

<strong>Wald</strong>bewirtschaftung. Im Rahmen der waldbaulichen Maßnahmen ist daher besondere<br />

Rücksicht auf die Empfindlichkeit des Ökosystems zu nehmen.<br />

2.1 Die Methoden des integrierten <strong>Wald</strong>schutzes<br />

sind anzuwenden.<br />

(a) Kombination von Verfahren, bei denen<br />

unter vorrangiger Berücksichtigung<br />

ANLAGE V SEITE 3


2.2 Bekämpfungsmaßnahmen unter Anwendung<br />

von Pflanzenschutzmitteln finden<br />

nur als letztes Mittel bei schwerwiegender<br />

Gefährdung des Bestandes oder<br />

der Verjüngung und ausschließlich auf<br />

der Grundlage eines schriftlichen Gutachtens<br />

einer fachkundigen Person statt.<br />

2.3 Bodenschutzkalkungen sollen nur<br />

nach Vorliegen eines boden- und/oder<br />

waldernährungskundlichen Gutachtens<br />

bzw. fundierter Standortserkundung<br />

durchgeführt werden.<br />

2.4 Düngung zur Ertragssteigerung ist zu<br />

unterlassen.<br />

SEITE 4 ANLAGE V<br />

mechanischer, biologischer, biotechnischer,<br />

pflanzenzüchterischer sowie anbau-<br />

und kulturtechnischer Maßnahmen<br />

die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel<br />

auf das notwendige Maß beschränkt<br />

wird. (§ 2 Pflanzenschutzgesetz)<br />

(a) Als Pflanzenschutzmittel im Sinne<br />

dieser Bestimmung gelten Herbizide, Insektizide,<br />

Fungizide und Rodentizide,<br />

nicht jedoch Wundverschluss- und Wildschadensverhütungsmittel.<br />

(b) Es dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel<br />

verwendet werden. Pflanzenschutzmittel<br />

sind restriktiv, d.h. auf<br />

das notwendige Maß beschränkt, und<br />

möglichst umweltverträglich einzusetzen.<br />

Vorgaben <strong>für</strong> die ordnungsgemäßen<br />

Ausbringung sind einzuhalten.<br />

(c) Polterspritzung ist ohne schriftliches<br />

Gutachten zulässig. Der Schutz durch<br />

andere Maßnahmen, wie z.B. die rechtzeitige<br />

Abfuhr des Holzes durch den Käufer,<br />

soll jedoch Vorrang haben.<br />

(d) Eine Person gilt dann als fachkundig,<br />

wenn sie eine forstliche Ausbildung an<br />

einer Universität oder Fachhochschule<br />

abgeschlossen hat.<br />

(e) Leitfaden 2<br />

2.5 Bei Holzerntemaßnahmen sind Schä- (a) Leitfaden 3<br />

den an Bestand und Boden weitestgehend<br />

zu vermeiden. Hier<strong>für</strong> ist es erforderlich,<br />

flächiges Befahren grundsätzlich<br />

zu unterlassen.<br />

(a) Kompensationsmaßnahmen, die der<br />

Erhaltung oder der Wiederherstellung<br />

der ursprünglichen Standortsgüte dienen,<br />

wie Bodenschutzkalkungen, gelten nicht<br />

als Düngung im Sinne dieser Regelung.


2.6 Ein dauerhaftes Feinerschließungsnetz<br />

ist aufzubauen, das einem waldund<br />

bodenschonenden Maschineneinsatz<br />

Rechnung trägt. Der Rückegassenabstand<br />

darf grundsätzlich 20 m nicht unterschreiten.<br />

Bei verdichtungsempfindlichen<br />

Böden sind größere Abstände anzustreben.<br />

2.7 Die technische Befahrbarkeit der Rückegassen<br />

soll erhalten bleiben.<br />

(a) Bei besonderen topographischen Situationen<br />

kann von einer streng schematischen<br />

Feinerschließung abgewichen<br />

werden, wenn dadurch Schäden an Boden<br />

oder Bestand vermieden werden<br />

können.<br />

(a) Die dauerhafte Funktionsfähigkeit der<br />

Rückegasse als Widerlager <strong>für</strong> Fahrzeuge<br />

ist sicherzustellen. Der Gleisbildung ist<br />

insbesondere durch folgende Maßnahmen<br />

entgegenzuwirken: optimale Planung<br />

und Logistik zur Reduktion der Überfahrten,<br />

witterungsbedingte Unterbrechungen<br />

der Holzernte, Stabilisierung<br />

der Rückegassen durch Reisigauflage,<br />

Ausnutzen aller technischer Optionen<br />

und Leistungen der Maschinen<br />

2.8 Das Befahren zusätzlich zur Holz- (a) Die Prüfkriterien des Kuratoriums <strong>für</strong><br />

ernte (Bodenbearbeitung, Pflanzung, <strong>Wald</strong>arbeit und Forsttechnik (KWF) ge-<br />

Saat) ist auf das unbedingt erforderliche ben Anhaltspunkte <strong>für</strong> die Bodenpfleg-<br />

Ausmaß zu begrenzen. Bei verdichtungslichkeit des Maschineneinsatzes: z.B. geempfindlichen<br />

Böden ist das Befahren ringer Reifeninnendruck, geringe Radlast,<br />

bodenschonend (geringe Bodenfeuchtig- möglichst Breitreifen, möglichst großer<br />

keit, bodenpfleglicher Maschineneinsatz) Reifendurchmesser.<br />

zu gestalten.<br />

2.9 Fällungs- und Rückeschäden am bestehenden<br />

Bestand und an der Verjüngung<br />

sind durch pflegliche <strong>Wald</strong>arbeit zu<br />

vermeiden.<br />

3. Produktionsfunktion der Wälder<br />

(a) Z-Bäume dürfen grundsätzlich nicht<br />

beschädigt werden. Am verbleibenden<br />

Bestand dürfen die Rückeschäden nur<br />

bei maximal 10 % der Stammzahl vorkommen.<br />

Auf entsprechende Schlagordnung<br />

und Schonung der Verjüngung ist<br />

zu achten.<br />

Die Sicherung der Produktionsfunktion der Wälder ist eine volkswirtschaftliche Aufgabe.<br />

Die heimische Holzproduktion gewährleistet die Bereitstellung des ökologisch<br />

wertvollen Rohstoffes Holz mit kurzen Transportwegen.<br />

3.1 Nur durch angemessene Einkünfte<br />

aus dem <strong>Wald</strong> ist der <strong>Wald</strong>besitzer in der<br />

Lage, auf lange Sicht eine umfassend<br />

nachhaltige <strong>Wald</strong>bewirtschaftung und<br />

Pflege zu gewährleisten. Aus diesem<br />

Grund hat er auf eine hohe Wertschöp-<br />

ANLAGE V SEITE 5


fung und ökonomischen Erfolg hinzuwirken.<br />

3.2 Die Stärkung der Produktionsfunktion<br />

umfasst die Erzeugung hoher Holzqualitäten<br />

und einer breiten Produktpalette im<br />

Rahmen der betrieblichen Zielsetzung.<br />

Der <strong>Wald</strong>besitzer soll deshalb seine Wälder<br />

produktorientiert, auch im Hinblick<br />

auf die Vermarktung von Nicht-Holz-Produkten<br />

und Dienstleistungen, bewirtschaften.<br />

3.3 Eine angemessene und auf die Betriebsziele<br />

abgestimmte Pflege ist sicher<br />

zu stellen.<br />

3.4 Die Endnutzung nicht-hiebsreifer Bestände<br />

ist grundsätzlich nicht zulässig.<br />

3.5 Eine bedarfsgerechte Erschließung<br />

des <strong>Wald</strong>es ist erforderlich. Dabei ist besondere<br />

Rücksicht auf Belange der Umwelt<br />

zu nehmen. Insbesondere sind<br />

schutzwürdige Biotope zu schonen. Bodenversiegelung<br />

mit Beton- und<br />

Schwarzdecken darf nur aus zwingenden<br />

Gründen vorgenommen werden.<br />

3.6 Auf Ganzbaumnutzung ist zu verzichten.<br />

Auf nährstoffarmen Böden ist<br />

auch von einer Vollbaumnutzung abzusehen.<br />

SEITE 6 ANLAGE V<br />

(a) Nutzung von Nadelbaumbeständen<br />

unter 50 Jahre bzw. Laubbaumbeständen<br />

unter 70 Jahre mit Ausnahme<br />

schnell wachsender Baumarten sowie<br />

Stockausschlagsbewirtschaftung im<br />

Rahmen von Niederwald- bzw. Mittelwald-Bewirtschaftungen.<br />

Pflegehiebe<br />

und Durchforstungen sowie Maßnahmen<br />

zum Umbau ertragsschwacher oder<br />

standortwidriger Bestockungen gelten<br />

nicht als Nutzung im Sinne dieser Regelung.<br />

(a) Ein <strong>Wald</strong> ist bedarfsgerecht erschlossen,<br />

wenn alle Bestände, deren Nutzung<br />

unter Würdigung wirtschaftlicher, ökologischer<br />

und sozialer Aspekte sinnvoll ist,<br />

mit den nach dem jeweiligen Stand der<br />

Bringungstechnik gängigen und örtlich<br />

verfügbaren Methoden durch die Holzbringung<br />

erreicht werden. In nicht oder<br />

nur extensiv genutzten Wäldern ist ein<br />

Grunderschließungsnetz erforderlich, das<br />

eine ausreichende Zugänglichkeit zum<br />

Katastrophenschutz und in Notfällen ermöglicht.<br />

(a) Bei der Nutzung und Entfernung aller<br />

ober- und unterirdischen Baumteile aus<br />

dem Bestand handelt es sich um eine<br />

Ganzbaumnutzung, bei der Nutzung und<br />

Entfernung aller oberirdischen Baumteile<br />

um eine Vollbaumnutzung. Nebennutzungen<br />

sind von dieser Regelung ausgenommen.


4. Biologische Vielfalt in <strong>Wald</strong>ökosystemen<br />

Die Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt<br />

geschieht im Konsens mit den internationalen Verpflichtungen.<br />

4.1 Mischbestände mit standortgerechten<br />

Baumarten sollen erhalten bzw. aufgebaut<br />

werden.<br />

Ein hinreichender Anteil von Baumarten<br />

der natürlichen <strong>Wald</strong>gesellschaften ist anzustreben.<br />

Bei der Beteiligung fremdländischer<br />

Baumarten ist sicherzustellen, dass dies<br />

nicht zu einer Beeinträchtigung der Regenerationsfähigkeit<br />

anderer Baumarten und<br />

damit zu deren Verdrängung führt.<br />

4.2 Seltene Baum- und Straucharten sind<br />

zu fördern.<br />

4.3 Es ist Saat- und Pflanzgut mit überprüfbarer<br />

Herkunft zu verwenden, soweit<br />

es am Markt verfügbar ist.<br />

(a) Bei einem Mischungsanteil zwischen<br />

10 und 50 % im Endbestand wird ein<br />

Bestand als gemischt angesehen.<br />

(b) Eine Baumart gilt dann als standortgerecht,<br />

wenn sie sich auf Grund physiologischer<br />

und morphologischer Anpassung<br />

an die Standortbedingungen in der<br />

Konkurrenz zu anderen Baumarten und<br />

zu Sträuchern, Gräsern und krautigen<br />

Pflanzen in ihrem gesamten Lebenszyklus<br />

von Natur aus behauptet, gegen<br />

Schäden weitgehend resistent ist und die<br />

Standortskraft erhält oder verbessert.<br />

Die Bewertung erfolgt in der Gesamtbetrachtung<br />

aller drei Kriterien Konkurrenzkraft,<br />

Sicherheit und Pfleglichkeit.<br />

So können auch Baumarten, zu deren<br />

Gunsten steuernde Eingriffe erfolgen<br />

(z.B. Eiche in Mischbeständen mit Buche)<br />

standortgerecht sein.<br />

(c) Der Anteil kann dann als hinreichend<br />

angesehen werden, wenn Reproduzierbarkeit<br />

<strong>für</strong> die nächste Bestandesgeneration<br />

durch natürliche Verjüngung gegeben<br />

ist (vgl. § 5 Abs. 5 BNatSchG).<br />

(a) Die Überprüfung hat nach einem<br />

fachlich allgemein anerkannten, geeigneten<br />

Verfahren, z.B. des Zertifizierungsringes<br />

<strong>für</strong> überprüfbare forstliche<br />

Herkunft (ZÜF), zu erfolgen.<br />

(b) Die Wildlingswerbung im eigenen<br />

Forstbetrieb und die Verwendung eigenen<br />

Saatgutes bleiben von dieser Regelung<br />

unberührt.<br />

ANLAGE V SEITE 7


4.4 Die Herkunftsempfehlungen <strong>für</strong> forstliches<br />

Saat- und Pflanzgut werden eingehalten.<br />

4.5 Gentechnisch veränderte Organismen<br />

kommen nicht zum Einsatz.<br />

4.6 Kleinflächige Verjüngungsverfahren<br />

werden angewendet.<br />

4.7 Die Naturverjüngung hat Vorrang gegenüber<br />

Pflanzung und Saat.<br />

4.8 Kahlschläge werden grundsätzlich unterlassen.<br />

Ausnahmen sind zulässig, wenn<br />

ein Umbau in eine standortgerechte Bestockung<br />

oder die Verjüngung einer<br />

standortgerechten Lichtbaumart aus dem<br />

Altbestand auf anderem Wege nicht möglich<br />

ist, wenn aufgrund kleinstparzellierter<br />

Betriebsstruktur andere waldbauliche Verfahren<br />

nicht anwendbar sind oder aus<br />

zwingenden Gründen des <strong>Wald</strong>schutzes,<br />

der wirtschaftlichen Situation des <strong>Wald</strong>besitzers<br />

oder der Verkehrssicherungspflicht.<br />

4.9 Auf die geschützten Biotope und<br />

Schutzgebiete sowie gefährdete Tier- und<br />

Pflanzenarten wird bei der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

besondere Rücksicht genommen.<br />

4.10 Totholz und Höhlenbäume werden in (a) Leitfaden 4<br />

angemessenem Umfang erhalten soweit<br />

ein solcher Nutzungsverzicht nicht zu unverhältnismäßigen<br />

wirtschaftlichen Nachteilen,<br />

Unfallverhütungs-, <strong>Wald</strong>schutz- oder<br />

Verkehrssicherungsproblemen führt.<br />

Zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile<br />

soll an Förderprogrammen oder Maßnahmen<br />

des Vertragsnaturschutzes teilgenommen<br />

werden.<br />

SEITE 8 ANLAGE V<br />

(a) Kahlschläge sind flächige Nutzungen<br />

in Beständen ohne Verjüngung, die auf<br />

der Fläche zu Freilandklima führen.<br />

(b) Kleinflächige Nutzungen, die der<br />

Entwicklung einer natürlichen Verjüngung<br />

oder dem Aufbau mehrstufiger Bestandesabfolgen<br />

dienen, und historische<br />

<strong>Wald</strong>nutzungsformen (Niederwaldbewirtschaftung)<br />

gelten nicht als Kahlschläge.<br />

(c) Kleinstparzellierte Besitzstrukturen<br />

sind gegeben, wenn die zusammenhängende<br />

Besitzfläche 5 ha unterschreitet.<br />

(d) Zwingende Gründe der wirtschaftlichen<br />

Situation des <strong>Wald</strong>besitzers sind<br />

wirtschaftliche Notlagen, die auf Anforderung<br />

gegenüber dem Zertifizierer in<br />

geeigneter Weise zu belegen sind.


4.11 Angepasste Wildbestände sind (a) Wildbestände gelten dann als ange-<br />

Grundvoraussetzung <strong>für</strong> naturnahe <strong>Wald</strong>passt, wenn die Verjüngung der Hauptbewirtschaftung<br />

im Interesse der biologibaumarten ohne Schutzmaßnahmen<br />

schen Vielfalt. Im Rahmen seiner Möglich- möglich ist und erhebliche, frische Schälkeiten<br />

wirkt der einzelne <strong>Wald</strong>besitzer auf schäden an den Hauptbaumarten nicht<br />

angepasste Wildbestände hin.<br />

großflächig auftreten.<br />

5. Schutzfunktionen der Wälder<br />

(b) Alle sinnvollen rechtlichen Möglichkeiten<br />

(z.B. Geltendmachung von Wildschäden)<br />

sind auszuschöpfen.<br />

(c) Leitfaden 5<br />

Bei der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung wird die Erhaltung und angemessene Verbesserung<br />

der Schutzfunktionen gefördert, da sie <strong>für</strong> die Allgemeinheit in einem dicht besiedelten<br />

Land von besonderer Bedeutung sind.<br />

5.1 Bei der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung sind alle<br />

Schutzfunktionen zu berücksichtigen.<br />

5.2 Kahlschläge im Bodenschutzwald sind<br />

zu unterlassen.<br />

5.3 Die Beeinträchtigung von Gewässern<br />

im <strong>Wald</strong> ist zu vermeiden.<br />

5.4 Auf die Neuanlage von Entwässe- (a) Wegegräben sind keine Entwässerungseinrichtungen<br />

ist zu verzichten. rungseinrichtungen im Sinne dieser Regelung.<br />

(b) Bestehende Einrichtungen dürfen gepflegt<br />

werden.<br />

(c) Die Anlage von Entwässerungseinrichtungen<br />

in Sonderfällen, wie Renaturierung<br />

ehemaliger Abbauflächen, ist<br />

zulässig.<br />

5.5 Auf eine flächige, in den Mineralboden<br />

eingreifende Bodenbearbeitung ist<br />

zu verzichten.<br />

(a) Eine schonende Bodenverwundung<br />

sowie eine plätzeweise und streifenweise<br />

Bodenbearbeitung ist zulässig, wenn die<br />

Einleitung einer Verjüngung auf anderem<br />

Wege nicht möglich ist.<br />

(b) Der Vollumbruch ist untersagt. Hierunter<br />

fällt nicht der Vollumbruch vor<br />

Erstaufforstungen und von <strong>Wald</strong>brandschutzstreifen.<br />

ANLAGE V SEITE 9


5.6 Biologisch schnell abbaubare Ketten- (a) Der Einsatz von Bioöl ist durch Behaftöle<br />

und Hydraulikflüssigkeiten sind zu schaffungsnachweis oder – bei Neuma-<br />

verwenden, sofern technisch sinnvoll und schinen – durch die Betriebsanleitung<br />

möglich. Eine Ausnahme gilt bei Hydrau- oder durch andere geeignete Nachweise<br />

likflüssigkeiten, wenn keine Freigabe des (z.B. Ölanalyse) zu belegen.<br />

Maschinenherstellers vorliegt. Notfall-<br />

Sets <strong>für</strong> Ölhavarien mit einer ausreichender<br />

Auffangkapazität müssen stets an<br />

Bord der Maschine mitgeführt werden.<br />

6. Gesellschaftliche und soziale Funktionen der Wälder<br />

Der <strong>Wald</strong>besitzer nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und insbesondere<br />

gegenüber den in seinem <strong>Wald</strong> arbeitenden Menschen in vollem Umfang<br />

wahr. Die vielfältigen sozio-ökonomischen Funktionen des <strong>Wald</strong>es werden sicher<br />

gestellt und gefördert.<br />

6.1 Ein den ökonomischen Verhältnissen (a) Als Fachpersonal gelten Arbeitskräfte,<br />

angepasster Bestand von forstwirtschaft- die eine entsprechende Ausbildung (z.B.<br />

lich ausgebildeten Fachpersonal soll er- Forstwirt oder Maschinenführer) abgehalten<br />

oder geschaffen werden. schlossen haben oder über mehrjährige<br />

Berufserfahrung verfügen.<br />

6.2 Werden im Forstbetrieb forstwirtschaftliche<br />

Dienstleistungs-, Lohnunternehmer<br />

und gewerbliche Selbstwerber<br />

eingesetzt, sollen deren Beschäftigte die<br />

erforderliche Qualifikation (s.o.) dokumentieren.<br />

SEITE 10 ANLAGE V<br />

(b) Bäuerliche Zuerwerbsbetriebe sind<br />

von dieser Regelung ausgenommen.<br />

(a) Leitfaden 3<br />

6.3 In der <strong>Wald</strong>arbeit sollen bei ver- (a) Beim Einsatz von Dienstleistungsgleichbarem<br />

Leistungsangebot und örtliund Lohnunternehmern sowie gewerblicher<br />

Verfügbarkeit nur solche chen Selbstwerbern, die ein RAL-Güte-<br />

Dienstleistungs-, Lohnunternehmer und zeichen, ein Deutsches Forst-Servicegewerbliche<br />

Selbstwerber eingesetzt Zertifikat oder ein vergleichbares, von<br />

werden, die ein RAL-Gütezeichen, ein PEFC anerkanntes Zertifikat besitzen,<br />

Deutsches Forst-Service-Zertifikat oder können die in Leitfaden 3 aufgelisteten<br />

ein vergleichbares von PEFC anerkanntes Anforderungen, ausschließlich der Ein-<br />

Zertifikat besitzen.<br />

haltung der tarifvertraglichen Vorgaben,<br />

als erfüllt angesehen werden.<br />

(b) Ich-AGs, Maschinenringe und bäuerliche<br />

Zuerwerbsbetriebe sind von dieser<br />

Regelung ausgenommen.


6.4 Die Unfallverhütungsvorschriften der<br />

zuständigen Versicherungsträger und die<br />

Betriebssicherheitsverordnungen sind<br />

einzuhalten.<br />

6.5 Allen in der Forstwirtschaft eingesetzten<br />

Beschäftigten ist die Möglichkeit<br />

zur Aus-, Weiter- und Fortbildung zu gewährleisten.<br />

Fortbildungsmaßnahmen<br />

sind zu dokumentieren.<br />

6.6 Die Beschäftigten in der Forstwirtschaft<br />

werden auf Grundlage geltender<br />

Tarifverträge der Forstwirtschaft beschäftigt.<br />

Sofern <strong>für</strong> den einzelnen Betrieb<br />

oder Beschäftigten keine Tarifbindung<br />

vorliegt, kommen regional geltende<br />

oder vergleichbare Bedingungen der<br />

Land- und Forstwirtschaft zur Anwendung.<br />

Sie sind Bestandteil des Arbeitsvertrages.<br />

6.7 Die Mitgestaltung des Betriebsgeschehens<br />

über die jeweils geltenden Gesetze<br />

der Mitbestimmung steht den Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern offen.<br />

6.8 Die Öffentlichkeit hat zum Zwecke<br />

der Erholung freien Zutritt zum <strong>Wald</strong>.<br />

Beschränkungen können zulässig sein<br />

insbesondere zum Schutz des Ökosystems<br />

sowie aus Gründen der <strong>Wald</strong>- und<br />

Wildbewirtschaftung, zum Schutz der<br />

<strong>Wald</strong>besucher, zur Vermeidung erheblicher<br />

Schäden oder zur Wahrung anderer<br />

schutzwürdiger Interessen des <strong>Wald</strong>besitzers.<br />

6.9 Auf Standorte mit anerkannter besonderer<br />

historischer, kultureller oder religiöser<br />

Bedeutung soll besondere Rücksicht<br />

genommen werden.<br />

ANLAGE V SEITE 11


LEITFÄDEN<br />

Die folgenden Leitfäden sind als ergänzende Erläuterungen zu verstehen, die den<br />

teilnehmenden <strong>Wald</strong>besitzern Hilfestellung bei der Auslegung und praktischen Umsetzung<br />

der PEFC-Standards geben sollen.<br />

LEITFADEN 1<br />

Wie sollte ein Bewirtschaftungsplan gestaltet sein?<br />

Forstbetriebe mit einer Flächengröße von über 100 ha sollen Forsteinrichtungswerke bzw. sofern solche<br />

nicht vorliegen, schriftliche Bewirtschaftungskonzepte erstellen, die mindestens folgende Angaben<br />

enthalten:<br />

1. Flächenverzeichnis<br />

2. Kartenwerk<br />

3. Bestandesbeschreibungen oder Betriebsbeschreibung „Forst“<br />

4. Altersklassenübersicht (nach Baumarten getrennt), auch Ergebnisse einer Stichprobenerhebung<br />

möglich<br />

5. Zuwachs- und Vorratsberechnung<br />

6. Zieldefinition (einschließlich langfristig anzustrebendem Baumartenverhältnis)<br />

7. Betriebsplanung<br />

8. Bemessung des Nutzungssatzes<br />

Betriebsgutachten <strong>für</strong> Forstbetriebe mit einer Flächengröße von unter 100 ha sollen mindestens die<br />

unter Nr. 1, 2, 5 und 8 aufgeführten Angaben enthalten. An die Stelle der Berechnung von Zuwachs<br />

und Vorrat (Nr. 5) kann eine Schätzung mit Hilfe der Ertragstafeln treten.<br />

Alle <strong>Wald</strong>besitzer ohne schriftliche Betriebsplanung sollen gegenüber dem Zertifizierer ihre Ziele und<br />

Planungen (Nutzung, Pflege, Verjüngung) detailliert darlegen.<br />

LEITFADEN 2<br />

Wie sollte ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dokumentiert werden?<br />

Ein Gutachten ist bei der Anwendung von Wundverschluss- und Wildschadensverhütungsmitteln sowie<br />

bei der Polterspritzung nicht erforderlich.<br />

Das Gutachten zum Pflanzenschutzmitteleinsatz sollte folgende Angaben enthalten:<br />

1. Name und Funktion des Gutachters<br />

2. Bezeichnung der <strong>Wald</strong>orte/Standorte<br />

3. ggf. Karte, in der die Einsatzbereiche gekennzeichnet sind<br />

4. Dokumentation, dass eine schwerwiegende Gefährdung vorlag.<br />

5. ggf. Fotodokumentation der Ausgangssituation<br />

6. Darstellung, dass alternative Methoden (z.B. biologisch-technischer Schutz, ...) nicht zielführend<br />

sind.<br />

7. Name und Dosierung des Präparates<br />

8. Zeitpunkt und Art der Ausbringung<br />

9. Ergebnis der Erfolgskontrolle<br />

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LEITFADEN 3<br />

Was sollte ein Vertrag mit Forstunternehmern oder Selbstwerbern<br />

beinhalten?<br />

Selbstwerber Dienstleister<br />

Privat Gewerblich<br />

1. Erfahrung beim Umgang mit der Motorsäge (durch den Besuch eines Grundlehrganges<br />

zu dokumentieren)<br />

X X X<br />

2. Qualifiziertes Personal (Maschinenführer-/Forstwirt-Ausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung)<br />

X X<br />

3. Einhaltung der UVV, insbesondere<br />

- geeignete persönliche Schutzausrüstung (Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Sicherheitsschuhe,<br />

Schnittschutzhose, Handschuhe),<br />

- keine Alleinarbeit mit der Motorsäge, mit Seilwinde und beim Baumbesteigen,<br />

- Absperren der Hiebsflächen (keine Personen im Gefahrenbereich),<br />

- Mitführen von Erste-Hilfe-Material vor Ort.<br />

X X X<br />

4. Maschinen nur auf den markierten Rückegassen und Fällungsschäden vermeiden (vgl.<br />

PEFC-Schwellenwert)<br />

X X X<br />

5. Ausschließlich Aufarbeitung der zugewiesenen Bäume/Kronen (Bedeutung von liegendem<br />

und stehendem Totholz)<br />

X X X<br />

6. Geeignete Geräte und Maschinen mit funktionssicheren sicherheitstechnischen Einrichtungen<br />

(möglichst mit KWF-Gebrauchswertprüfung (FPA))<br />

X X X<br />

7. Verwendung biologisch schnell abbaubarer Kettenhaftöle, Sonderkraftstoffe und Hydraulikflüssigkeiten,<br />

sofern technisch sinnvoll und möglich.<br />

X X X<br />

8. Mitführen eines Notfall-Sets <strong>für</strong> Ölhavarien X X<br />

9. Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen X X<br />

10. Gewerbeanmeldung, gewerbesteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Zugehörigkeit<br />

Berufsgenossenschaft, Versicherungsnachweise (Sozial-, Haftpflichtversicherung),<br />

Aufenthalts-/ Arbeitserlaubnis <strong>für</strong> Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten<br />

X X<br />

11. Einhaltung der tariflichen Vorgaben X X<br />

Wenn keine schriftlichen Verträge mit den Selbstwerbern/Dienstleistern geschlossen werden, sollen<br />

o.g. Inhalte in einem Merkblatt festgehalten werden, dessen Erhalt vom Selbstwerber/Dienstleister per<br />

Unterschrift bestätigt wird. Alle begleitenden Personen sind über o.g. Regeln zu informieren. Bei Subunternehmereinsatz<br />

muss eine Bestätigung vorliegen, dass die Vertragsinhalte auch von diesem eingehalten<br />

werden.<br />

Bei Missachtung der genannten Regeln ist der sofortige Ausschluss von der Holzwerbung und ggf. eine<br />

Vertragsstrafe in Aussicht zu stellen.<br />

Die Selbstwerber/Dienstleister sind an jedem Einsatzort über den nächsten Rettungspunkt zu informieren.<br />

LEITFADEN 4<br />

Was sollte bei der Erhaltung bzw. Schaffung eines angemessenen<br />

Totholzanteils beachtet werden?<br />

Geltungsbereich<br />

1. Bäume mit einem Alter von über 70 Jahren.<br />

2. vor allem Laubbäume.<br />

3. nur Bäume, deren Erhalt kein erhöhtes Risiko <strong>für</strong> die Arbeits- oder Verkehrssicherheit oder <strong>für</strong><br />

den <strong>Wald</strong>schutz darstellen würde.<br />

Als Totholz sollen belassen werden<br />

1. Horstbäume,<br />

2. Höhlenbäume soweit deren Vorkommen nicht gehäuft ist (über 10 Bäume pro Hektar) und<br />

diese wirtschaftlich nicht wertvoll sind,<br />

3. Bäume mit großen Durchmessern (> 50 cm bzw. > 30 cm BHD bei Weichlaubholz) und<br />

schlechter Qualität,<br />

4. einzelne gebrochene, geworfene oder bereits abgestorbene Bäume, sofern diese nur noch zur<br />

Brennholznutzung tauglich wären.<br />

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Ab 1 Stück starken liegenden oder stehenden Totholzes pro Hektar kann von einer guten Ausstattung<br />

an Totholz gesprochen werden.<br />

Das Totholzmanagement sollte Eingang in die schriftlichen Arbeitsaufträge finden. Eine Markierung<br />

der Totholzbäume vor Erntemaßnahmen ist wünschenswert.<br />

LEITFADEN 5<br />

Wie kann der <strong>Wald</strong>besitzer auf angepasste Wildbestände hinwirken?<br />

Der <strong>Wald</strong>besitzer soll auf der Grundlage der vegetationskundlichen Gutachten (soweit vorhanden) und<br />

durch jährliche <strong>Wald</strong>begänge auf angepasste Wildbestände hinwirken.<br />

Eigenjagdbezirke – in eigener Regie<br />

Dem Eigenjagdbesitzer ist es durch die Gestaltung der Abschussfestsetzung weitestgehend möglich,<br />

selbst auf angepasste Wildbestände hinzuwirken. Sollten die Rahmenbedingungen (Insellage, Wildbestände<br />

in den Nachbarrevieren) trotz entsprechender Bemühungen nicht den erwarteten Erfolg bringen,<br />

ist dies dem Zertifizierer glaubwürdig darzustellen. Das Wildschadensrisiko kann auch durch geeignete<br />

Bejagungsmethoden gesenkt werden.<br />

Verpachtete Eigenjagdbezirke<br />

Die Jagdpächter werden vom <strong>Wald</strong>besitzer über das in den PEFC-Standards definierte Ziel („Hauptbaumarten<br />

ohne Schutz“) und über die sich daraus ergebenen Maßnahmen informiert. Ersatz <strong>für</strong> auftretende<br />

Wildschäden wird geltend gemacht.<br />

In neu abzuschließenden Jagdpachtverträgen dienen beispielsweise folgende Maßnahmen zur Erfüllung<br />

der PEFC-Vorgaben:<br />

1. Jährlicher <strong>Wald</strong>begang<br />

2. Festlegung der Hauptbaumarten<br />

3. Wildschadensersatz im gesetzlichen Umfang<br />

4. Durchsetzung angemessener Abschussplanung<br />

5. Vertragsstrafe bei Nicht-Erfüllung des Abschusses unterhalb einer bestimmten Schwelle (z.B. 80<br />

%) in Abhängigkeit vom Gefährdungsgrad des vegetationskundlichen Gutachtens<br />

6. Vorzeitiges Kündigungsrecht bei mangelhafter Abschusserfüllung<br />

Verpachtete gemeinschaftliche Jagdbezirke<br />

Jagdgenossen, die sich zur Einhaltung der PEFC-Standards verpflichtet haben, sollen gegenüber dem<br />

Zertifizierer dokumentieren, dass sie in geeigneter Weise (schriftlich oder mündlich im Rahmen der<br />

Versammlungen der Jagdgenossenschaft) versucht haben, auf die Abschussfestsetzung und die Gestaltung<br />

von Jagdpachtverträgen nach o.g. Vorgaben Einfluss zu nehmen, dass sie ggf. Wildschäden<br />

geltend gemacht haben und dass sie auf einen jährlichen <strong>Wald</strong>begang hingewirkt haben.<br />

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