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Erläuterung zur Arbeitserlaubnis

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<strong>Erläuterung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitserlaubnis</strong><br />

1. Erfordernis der <strong>Arbeitserlaubnis</strong><br />

Eine schriftliche <strong>Arbeitserlaubnis</strong> ist bei allen Tiefbauarbeiten auf dem gesamten<br />

Hüttengelände erforderlich(z.B. Schachtung, Pfählung, Bohrung, Verdichtung usw.).<br />

Auch bei Suchschachtungen ist eine Freigabe erforderlich.<br />

Durch eine schriftliche <strong>Arbeitserlaubnis</strong> für Tiefbauarbeiten auf dem gesamten<br />

Hüttengelände sind die Fachabteilungen TI-I, TI-E, TI-M und TI-K über jegliche<br />

Tiefbaumaßnahmen (z.B. Schachtung, Pfählung, Bohrung, Verdichtung usw.) zu<br />

informieren. Auf diese Weise haben die Fachabteilungen die Möglichkeit, falls erforderlich,<br />

vorsorgliche Maßnahmen einzuleiten und sind im Störungsfall (Leitungs- oder<br />

Kabelbeschädigung) in die Lage versetzt, schnell und gezielt zu handeln.<br />

Die <strong>Arbeitserlaubnis</strong> ist vor der Durchführung einer Maßnahme von den zuständigen<br />

Fachabteilungen der HKM (TI-I, TI-E, TI-M, TI-K) abzeichnen zu lassen. Die<br />

Fachabteilungen händigen die für die Örtlichkeit maßgebenden Dokumente wie<br />

Kabelpläne, Rohrpläne oder Kanalpläne an den Projektverantwortlichen oder den<br />

Ausführenden aus.<br />

Der Rundlauf <strong>zur</strong> Erlangung der Freigabe beginnt bei der Abteilung<br />

„Ingenieurdienstleistungen“ TI-I (Sitz: TI-Bürogebäude, Str. 100); Leitung Herr Löffler, Ruf-<br />

Nr. 4131 oder Herr Gotsche, Ruf-Nr. 2359. Es folgen die Freigaben durch die Abteilungen<br />

„Elektrowerkstatt und Hochspannungsanlagen“, TI-E (Sitz: Halle M, Str. 413), Leitung Herr<br />

Reuß, Ruf-Nr. 2770, „Medien“, TI-M (Sitz: Halle N, Str. 413), Leitung Herr Polka, Ruf-Nr.<br />

2948, und „Kommunikations- und Datentechnik“, TI-K (Sitz: Bürogebäude Str. 200,<br />

gegenüber der 110kV-Anlage an der Hochbahn), Leitung Herr Kempkes, Ruf-Nr. 2299.<br />

Nach der vollständigen Unterzeichnung durch die Fachabteilungen ist der Abteilung<br />

„Immobilienwirtschaft“, PI, Leitung Herr Scheben, Ruf-Nr. 2823, eine Kopie des<br />

Freigabescheins zu übergeben.<br />

2. Zuständigkeit<br />

2.1 Der verantwortliche Veranlasser (Betriebsleiter oder dessen Beauftragter, z.B. BI, Mstr.<br />

des Produktions-, Erhaltungsbetriebes bzw. der Neubauabteilung) hat vor Beginn der<br />

Arbeiten folgende Aufgaben:<br />

- Die Gefahren bei den auszuführenden Arbeiten gegebenenfalls mit dem Betreiber der<br />

Anlage bzw. dem verantwortlich Ausführenden zu beurteilen und die erforderlichen<br />

Sicherheitsmaßnahmen festzulegen,<br />

- den <strong>Arbeitserlaubnis</strong>schein auszufüllen und<br />

- die Durchführung der durch die Fachabteilungen veranlassten Sicherheitsmaßnahmen<br />

zu überwachen.<br />

Stand 03/2011; TI-M; Seite 1 von 2


2.2 Der zuständige Aufsichtführende (Betriebsleiter oder dessen Beauftragter) hat die für den<br />

Arbeitsablauf in der <strong>Arbeitserlaubnis</strong> festgelegten Sicherheitsmaßnahmen zu veranlassen<br />

und deren Durchführung zu überwachen (BGV A 1 § 8).<br />

2.3 Wird aufgrund gegenseitiger Gefährdung von Arbeitsgruppen eine Koordination<br />

notwendig (BGV A 1, § 6), so ist ein HKM Mitarbeiter zu bestimmen der die Arbeiten<br />

aufeinander abstimmt und überwacht. Er ist weisungsbefugt. (z.B.: Veranlasser, Betreiber,<br />

Aufsichtsführender). Hinweis: Die blaue Karte ist auszufüllen.<br />

3. Gültigkeit, Mitführung, Verteilung<br />

Dieser <strong>Arbeitserlaubnis</strong>schein gilt für die umseitig bezeichnete Arbeit und ist vom<br />

Aufsichtführenden mitzuführen.<br />

Die Verteilung erfolgt gemäß Verteiler auf der Arbeiterlaubnis. (Ausführender, Betreiber<br />

(Fachabteilungen), Veranlasser, Werkfeuerwehr)<br />

Werden bei größeren Arbeitsunterbrechungen oder bei Änderungen im Arbeitsablauf neue<br />

Maßnahmen erforderlich, ist ein neuer <strong>Arbeitserlaubnis</strong>schein erforderlich.<br />

Die Erlaubnis hat erst Gültigkeit, wenn die verantwortlichen Betriebsleiter bzw.<br />

deren Vertreter oder Beauftragte unterzeichnet haben.<br />

4. Regelungen<br />

� interne Regelung HKM MPB ABL 7 „Zusammenarbeit mit Fremdfirmen“<br />

� Auftragnehmerordnung<br />

� Einweisung von Fremdfirmen (Grüne Karte)<br />

� Abstimmung von Sicherheitsmaßnahmen <strong>zur</strong> Durchführung von Bau-Montage- und<br />

Instandsetzungsarbeiten (Blaue Karte)<br />

5. Anweisungen<br />

� HKM- Anweisung „Tiefbauarbeiten auf dem HKM- Gelände“<br />

Stand 03/2011; TI-M; Seite 2 von 2

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