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unsere energieversorgung ausgewogener energiemix mit steinkohle

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Hohlräume verfüllen<br />

sich selber<br />

Durch den Kohlenabbau entstehen Hohlräume<br />

im Gebirge. Unter der Last des aufliegenden<br />

Gebirges brechen die Hangendschichten<br />

ein, wenn sie nicht mehr abgestützt<br />

werden.<br />

Seit langer Zeit wird versucht, Hohlräume<br />

wieder zu verfüllen oder, wie der Bergmann<br />

sagt, einen Versatz in den Bruchraum („Alter<br />

Mann“) einzubringen. Beim Blasversatz wird<br />

klein gebrochenes Bergematerial über<br />

Rohrleitungen <strong>mit</strong> Druckluft in den Bruchraum<br />

hinter den Schilden geblasen. Die anschließend<br />

aufliegenden Gebirgsschichten<br />

komprimieren die losen Schüttungen. Trotz<br />

zahlreicher Weiterentwicklungen hat sich<br />

der Blasversatz aber nicht durchsetzen<br />

können. Die technischen und logistischen<br />

Voraussetzungen waren zu hoch. Gleichzeitig<br />

ergaben sich erheblich erhöhte Betriebskosten.<br />

Außerdem ist die Reduzierung der<br />

Senkung an der Tagesoberfläche durch dieses<br />

Verfahren bei weitem nicht so groß, wie<br />

es zu Beginn der Entwicklungsarbeiten erwartet<br />

wurde.<br />

Ein anderes Verfahren ist die Bruchhohlraumverfüllung.<br />

Hierbei wird das kleingemahlene<br />

Bergematerial <strong>mit</strong> Verbrennungsaschen<br />

aus Kraftwerken und Grubenwasser<br />

vermischt. Pumpen befördern das Gemisch<br />

über Rohrleitungen in den Bruchraum.<br />

Dort verteilt sich das Gemisch in die<br />

Zwischenräume des lose geschütteten Bergematerials<br />

aus den Hangendschichten.<br />

Auch dieses hydromechanische Verfahren<br />

hat aber die Erwartungen nicht erfüllen können,<br />

die Auswirkungen des Kohlenabbaus<br />

an der Tagesoberfläche positiv zu beeinflussen.<br />

Wenn die Tagesoberfläche sich<br />

senkt<br />

Überall wo Bergbau betrieben wird, wird ein<br />

mineralischer Rohstoff oder fossiler Brennstoff<br />

– wie z. B. Kohle – abgebaut. Dabei<br />

werden Gesteinsmassen bewegt und aus<br />

der Erde herausgeholt. Beeinflusst wird dadurch<br />

das ursprüngliche physikalische<br />

Gleichgewicht im Gebirgskörper. Das kann<br />

zu unterschiedlichen Auswirkungen führen.<br />

Im Steinkohlenbergbau verfüllen sich die<br />

durch den Abbau der Kohle entstandenen<br />

Hohlräume sofort selbst, wenn das Gebirge<br />

24<br />

nicht mehr durch den Ausbau der Strecke<br />

oder im Streb gestützt wird. Im Anschluss<br />

daran senken sich die darüber liegenden<br />

Gesteinsschichten. Als Folge bilden sich an<br />

der Tagesoberfläche weiträumige Senkungsmulden.<br />

Diese Senkung ist um etwa<br />

10 - 20 Prozent geringer als die Dicke des<br />

abgebauten Flözes. Der Senkungsbereich<br />

über Tage wandert in dem Maße wie sich<br />

der untertägige Abbaubetrieb fortbewegt.<br />

Erst ist eine Genehmigung<br />

erforderlich<br />

Sämtliche bergbaulichen Aktivitäten und<br />

Bauten müssen in umfangreichen Verfahren<br />

genehmigt werden. Die in ihrer Laufzeit und<br />

Detaillierung unterschiedlichen Genehmigungen<br />

bauen aufeinander auf. Als erstes<br />

teilt der Bergbau der zuständigen Behörde<br />

<strong>mit</strong>, welche bergbaulichen Aktivitäten für einen<br />

längeren Zeitraum vorgesehen sind und<br />

beschreibt die grobe Planung hierfür. Dann<br />

wird gemäß den rechtlichen Vorgaben in aller<br />

Regel eine Umweltverträglichkeitsstudie<br />

(UVS) durchgeführt und ein Rahmenbetriebsplan<br />

aufgestellt. In ihm wird festgelegt,<br />

wann und wo z. B. Abbau erfolgen soll. In<br />

einem anschließenden Beteiligungsverfahren<br />

werden die Träger öffentlicher Belange –<br />

Kommunen, Fachbehörden und Ämter –<br />

angehört. Schließlich wird der Rahmenbetriebsplan<br />

öffentlich ausgelegt. Betroffene<br />

Bürger können dazu Einwendungen erheben.<br />

Diese werden dann auf einem Termin<br />

erörtert, wobei der Bergbaubetreiber als<br />

Antragsteller und die Gutachter Stellungnahmen<br />

abgeben können. Daraus resultiert<br />

ein Planfeststellungsbeschluss, der oft<br />

Nebenbestimmungen oder Auflagen enthält.<br />

Allein dieser Planungs- und Abstimmungsprozess<br />

dauert rund sechs bis acht<br />

Jahre. Erst jetzt verfügt der Steinkohlenbergbau<br />

über eine generelle Zulassung. Im<br />

Folgenden müssen nun die jeweiligen Vorhaben<br />

durch Hauptbetriebspläne und danach<br />

jedes einzelne Vorhaben, wie z. B. der<br />

Abbaubetrieb oder ein Streckenvortrieb<br />

durch sogenannte Sonder- oder Einzelbetriebspläne<br />

genehmigt werden. Erst danach<br />

ist die Aufnahme der Arbeiten möglich.<br />

Rahmenbetriebsplan-Verfahren des<br />

Bergwerks Walsum<br />

Gegenstand des Rahmenbetriebsplans<br />

ist der geplante Steinkohlenabbau des<br />

Bergwerks Walsum bis zum Jahr 2019.<br />

1994 – 1996<br />

11.09.1996<br />

13.09.1996<br />

19.02.1997<br />

08.08.2000<br />

bis 19.12.2000<br />

bis 16.01.2001<br />

Vorstudie (bergbauinterne<br />

Untersuchungen)<br />

Übergabe der „Planerischen<br />

Mitteilung“ des<br />

Bergbau-Unternehmens<br />

an die Bergbehörde<br />

Aufforderung der Bergbehörde,<br />

den Rahmenbetriebsplan<br />

<strong>mit</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) vorzulegen.<br />

Abstimmung des Untersuchungsrahmens<br />

<strong>mit</strong><br />

der Bergbehörde („Scoping“)<br />

Antragstellung des Bergbau-Unternehmens<br />

Öffentliche Auslegung<br />

Einwendungsfrist<br />

bis 25.01.2001 Beteiligungsverfahren<br />

der Träger öffentlicher<br />

Belange<br />

21.06.2001 – 02.07.2001<br />

1. Erörterungstermin<br />

31.10.2001 – 29.01.2002<br />

2. Erörterungstermin<br />

07.06.2002 Planfeststellung durch<br />

die Bergbehörde

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