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BVT-Merkblatt zu Abwasser- und Abgasbehandlung

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Kapitel 3<br />

Der dritte mit Vorteile <strong>und</strong> Nachteile überschriebene Absatz versucht einige Nutzeffekte <strong>und</strong> Probleme in Verbindung<br />

mit jeder Technik <strong>zu</strong> umreißen. Dabei sind die gr<strong>und</strong>legenden Gesetze der Massen- <strong>und</strong> Energieerhaltung<br />

<strong>zu</strong> beachten, die es nicht erlauben, dass gar keine Emissionen, <strong>und</strong> sei es nur in Spuren, in die Umwelt entlassen<br />

werden.<br />

Der vierte mit erreichbare Emissionswerte / Wirkungsgrade überschriebene Absatz gibt die Leistungsfähigkeit<br />

der Technik wieder. Er führt die erreichbaren Emissionswerte <strong>und</strong>/oder Wirkungsgrade auf. Bei den aufgeführten<br />

Werten handelt es sich um solche, die unter regelmäßig guten Betriebsbedingungen <strong>zu</strong> erwarten sind.<br />

Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Werte unter allen Umständen <strong>und</strong> bei allen Anwendungsfällen erreichbar<br />

sind. Die Erklärung der Begriffe „erreichbare Emissionswerte“ enthält Abschnitt 4.1. Wirkungsgrade werden<br />

auf die Rohfracht bezogen mit der Folge, dass niedrige Eingangswerte <strong>zu</strong> niedrigen Wirkungsgraden (Prozentsätzen),<br />

während hohe Eingangswerte <strong>zu</strong> hohen Wirkungsgraden führen, gleichwohl die Restkonzentration<br />

noch hoch sein kann.<br />

Der fünfte mit Medienübergreifende Wirkungen überschriebene Absatz gibt die Auswirkung auf die Umwelt<br />

wieder, die sich aus dem Einsatz dieser Technik ergibt, z. B. Anfall von Schlamm, Abwärme, Abgase, Geruch<br />

etc. sowie der Verbrauch von Einsatzstoffen, wie Wasser, Energie <strong>und</strong> Hilfsstoffe.<br />

Der sechste mit Überwachung überschriebene Absatz beschreibt die Ermittlung des Inputs, des Outputs <strong>und</strong><br />

des Normalbetriebs der technischen Einrichtungen in Übereinstimmung mit der besten Überwachungspraxis.<br />

Der siebte Absatz hat die Ökonomischen Daten <strong>zu</strong>m Gegenstand. Er versucht Informationen <strong>zu</strong> den Kosten<br />

der betreffenden Technik <strong>zu</strong> unterbreiten, soweit diese Informationen <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt werden. Zur Klarstellung,<br />

was in diesem Horizontaldokument unter Kosten verstanden wird, liefert Abschnitt 3.2 einige Erklärungen,<br />

ohne den Anspruch auf die Darlegung von speziellen wirtschaftlichen Aspekten <strong>zu</strong> erheben, für die die<br />

Lektüre des <strong>BVT</strong>-Referenzdokuments ökonomische <strong>und</strong> medienübergreifende Effekte empfohlen wird.<br />

3.2 Informationen <strong>zu</strong> den Kosten in diesem Horizontaldokument<br />

Die Kosten für die Errichtung einer neuen Technik <strong>zu</strong>r Emissionsminderung, für die Nachrüstung bestehender<br />

Technologien oder für die Einführung von prozessintegrierten Maßnahmen hängen weitgehend von standortspezifischen<br />

<strong>und</strong> produktionsspezifischen Aspekten ab. Folglich haben absolute Kosten bei einem horizontalen<br />

Ansatz für den konkreten Bau oder die Installation einer Behandlungstechnologie keinen wirklichen Informationsgehalt,<br />

da sie überhaupt nicht vergleichbar sind. Die Kosten für die Errichtung der geeigneten <strong>und</strong> erforderlichen<br />

Infrastruktur sind auch nicht enthalten. Ein anderer wichtiger Faktor bei der Auswahl einer geeigneten<br />

Behandlungstechnik ist die Amortisationszeit für eine prozessintegrierte Maßnahme. Da die anfallenden Kosten<br />

stets anlagen- oder prozessspezifisch sind, können sie in diesem Horizontaldokument nicht in geeigneter Weise<br />

berücksichtigt werden. Allerdings werden die Kosten der gelieferten Anlagen/Einrichtungen in Be<strong>zu</strong>g auf die<br />

Produktionskapazität, den <strong>Abwasser</strong>-/Abgasvolumenstrom oder die Schadstofffracht angegeben (d. h. Kosten je<br />

Tonne Produkt, m 3 <strong>Abwasser</strong> oder 1000 Nm 3 Abgas oder kg eines Schadstoffs). Die bei der Ermittlung von<br />

Kostenangaben <strong>zu</strong> berücksichtigenden Punkte sind in diesem Dokument nicht generell enthalten, da ihre standort-<br />

<strong>und</strong> prozessspezifischen Merkmale in den folgenden Abschnitten erläutert werden [cww/tm/48].<br />

3.2.1 Gegenüberstellung der Gesamtkosten <strong>zu</strong> den Kosten für die gelieferten Anlagen/Einrichtungen<br />

Beim Versuch der Bestimmung der Kosten von Techniken <strong>zu</strong>r Emissionsminderung wird oft davon ausgegangen,<br />

dass es am einfachsten ist, diejenige Technik aus<strong>zu</strong>wählen, die die vorliegenden Anforderungen am besten<br />

erfüllt, <strong>und</strong> beim Hersteller eine Kostenangabe an<strong>zu</strong>fordern. Dieser Ansatz ist zwar schnell <strong>und</strong> bequem, führt<br />

aber <strong>zu</strong> äußerst ungenauen Schät<strong>zu</strong>ngen der tatsächlichen Kosten der Emissionsminderungstechnik. Beim Vergleich<br />

von technischen Möglichkeiten erfolgt dieser Ansatz auf einer absoluten Basis, wie Kosten je reduzierter<br />

Emissionseinheit sowie auf einer relativen Basis. Bei den verschiedenen Techniken kann die Zusammenset<strong>zu</strong>ng<br />

der einzelnen Kostenstellen <strong>und</strong> der verschiedenen Kostenarten, die in Summe die Gesamtkosten ergeben, oft<br />

sehr unterschiedlich sein. Typischerweise macht der Zukauf der wichtigsten Anlagenteile 20-30% aus; er kann<br />

aber auch bei nur 10% liegen.<br />

50 <strong>Abwasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abgasbehandlung</strong>

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