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BVT-Merkblatt zu Abwasser- und Abgasbehandlung

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Kapitel 2<br />

d. h. es sollte ein optimaler Betrieb der Produktion <strong>und</strong> der Techniken <strong>zu</strong>r Emissionsverminderung sichergestellt<br />

werden, bei gleichzeitiger Minimierung der Umweltauswirkung als Ganzes. Normalerweise ist die Festlegung<br />

von Zielniveaus für jegliche in Frage kommenden Parameter nicht notwendig, sondern die Verwendung<br />

von Leitparametern <strong>zu</strong>r Charakterisierung der Emissionen. Die messbaren Zielwerte sollen in solch einer Art<br />

<strong>und</strong> Weise festgelegt werden, dass die Grenzwerte an der Emissionsstelle sowie die spezifischen örtlichen Bedingungen<br />

sicher eingehalten werden können.<br />

Es gibt verschiedene Arten von Zielset<strong>zu</strong>ngen, von denen eine Art die allgemeinen Anforderungen <strong>und</strong> eine<br />

andere die standortspezifischen Standards angibt. Beispiele für allgemeine Standards sind:<br />

� Anforderungen der Umweltqualitätsziele (EQO) oder der Umweltqualitätsstandards (EQS) sowie der Technologiestandards<br />

<strong>und</strong> der guten Produktionspraxis (GMP)<br />

� allgemeine Anforderungen an die Flussgebietsqualität (Wasserrahmenrichtlinie oder nationale Regelungen<br />

<strong>zu</strong>r Wasserqualität)<br />

� allgemeine Anforderungen für Emissionen in die Luft, internationale oder nationale Programme<br />

� Anforderungen durch firmeninterne Standards für alle Standorte, unabhängig von den örtlichen Genehmigungsanforderungen.<br />

Beispiele für standortspezifische Standards sind:<br />

� Anforderungen durch Genehmigungsbedingungen (z. B. Sicherstellung der permanenten Einhaltung der<br />

Emissionsgrenzwerte)<br />

� spezifische Begren<strong>zu</strong>ngen des ökotoxikologischen Gehalts jeglicher Emissionen in die Umwelt gemäß den<br />

für die Umweltmedien (Oberflächenwasser, Luft) festgelegten Grenzwerte, z. B. sind in Deutschland die erreichbaren<br />

Werte für die in Gewässer eingeleiteten Abwässer 10 :<br />

­ TF = 2 (Fischtest)<br />

­ TD = 4 (Daphnientest)<br />

­ TA = 8 (Algentest)<br />

­ TL = 16 (Leuchtbakterientest)<br />

­ TM = 1,5 (Mutagenität).<br />

Als langfristiges Ziel für die Zukunft beabsichtigt die deutsche chemische Industrie (entsprechend der VCI-<br />

Erklärung vom Mai 2000 [cww/tm/166]) die weitere Reduktion der toxischen Auswirkungen ihrer eingeleiteten<br />

Abwässer <strong>und</strong> berücksichtigt dafür:<br />

­ die akute Toxizität für Fische, Daphnien <strong>und</strong> Bakterien<br />

­ die chronische Algentoxizität<br />

­ die Mutagenität<br />

Sie strebt dabei an, dass ihre in die Gewässer eingeleiteten Abwässer einen Verdünnungsfaktor von T x = 2<br />

(T M = 1,5) nicht überschreiten; salzbedingte Toxizitäten werden dabei nicht berücksichtigt.<br />

Wenn Ziele festgelegt sind, sollte auch ein Maßnahmenplan für den Fall der Überschreitung eines Zielwertes<br />

während eines bestimmten Zeitraumes für einen oder mehrere Teilströme oder für die Emission in die Umwelt<br />

entwickelt werden. Diese Maßnahmen müssen klar festgelegt <strong>und</strong> die Verantwortlichen <strong>und</strong> die Zuständigkeit<br />

dafür bestimmt sein.<br />

Beispiele für interne Ziele sind:<br />

� kontinuierliche Reduktion der Schmutzfrachten,<br />

� Einhaltung der Genehmigungsanforderungen,<br />

� Reduktion der ökotoxikologischen Auswirkungen (siehe Abschnitt 2.2.1.2.1).<br />

Die Rolle der Überwachung bei der Zielset<strong>zu</strong>ng ist in Abschnitt 2.2.2.1 dargelegt.<br />

10 Die Toxizitätseinheiten (T-Werte oder manchmal G-Werte) werden als Verdünnungsfaktoren ausgedrückt, TX = 2 bedeutet, dass <strong>zu</strong>m Überleben der<br />

Testorganismen die Originalkonzentration auf die Hälfte verdünnt wird. Siehe auch Abschnitt 2.2.1.2.1.<br />

30 <strong>Abwasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abgasbehandlung</strong>

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