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BVT-Merkblatt zu Abwasser- und Abgasbehandlung

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Kapitel 6<br />

eingegangen. So trafen ein erstes <strong>und</strong> zweites Dokument über den Chemie-Sektor erst im November/Dezember<br />

1999 ein. Einige Unterlagen wurden erst nach der Vorlage des ersten Entwurfs übermittelt, andere trafen sogar<br />

erst eine Woche vor der zweiten Sit<strong>zu</strong>ng ein.<br />

UMFANG DES KONSENSES<br />

Dieses <strong>BVT</strong>-<strong>Merkblatt</strong> wurde von den meisten Mitgliedern der TWG unterstützt, obwohl im Hinblick auf vier<br />

<strong>BVT</strong>-Schlussfolgerungen Auffassungsunterschiede verzeichnet wurden. Ein Mitgliedstaat erklärte, dass in den<br />

<strong>BVT</strong>-Schlussfolgerungen <strong>zu</strong>m Umweltmanagement präzise Definitionen fehlen <strong>und</strong> konkrete <strong>BVT</strong>-<br />

Emissionswerte für Schwermetalle <strong>und</strong> AOX an der Einleitungsstelle festgelegt werden sollten. Einzelheiten<br />

hier<strong>zu</strong> sind in Kapitel 4 dargelegt.<br />

EMPFEHLUNGEN FÜR KÜNFTIGE ARBEITEN<br />

Das größte Problem im Informationsaustausch war, dass nützliche Leistungsangaben in Kombination mit Betriebsdaten<br />

(wie Energieverbrauch <strong>und</strong> -einsatz, Nut<strong>zu</strong>ng von Hilfsstoffen, medienübergreifende Wirkungen)<br />

fehlten. Um ein Beispiel <strong>zu</strong> nennen: Wenn die Sachverständigengruppe <strong>zu</strong> dem Schluss kam, dass keine für den<br />

gesamten Chemie-Sektor geltenden Emissionsgrenzwerte für Verfahren <strong>zu</strong>r Schwermetallbeseitigung festgelegt<br />

werden können, da diese in hohem Maße prozessabhängig sind, konnten <strong>zu</strong>r Untermauerung dieser Auffassung<br />

keine konkreten Daten vorgelegt werden. Folglich können in diesem <strong>BVT</strong>-<strong>Merkblatt</strong> keine Emissionsgrenzwerte<br />

– oder mit <strong>BVT</strong> verb<strong>und</strong>ene Emissionswerte – für Verfahren <strong>zu</strong>r Beseitigung von Schwermetallen genannt<br />

werden.<br />

Ferner besteht ein erheblicher Mangel an Kostendaten. Da die chemische Industrie (mit Ausnahme von<br />

CONCAWE) keinerlei Daten vorgelegt hat, musste für das <strong>BVT</strong>-<strong>Merkblatt</strong> auf andere verfügbare Quellen (im<br />

Wesentlichen auf die Datenblätter der US-EPA, das niederländische Dokument über <strong>BVT</strong> in der <strong>Abgasbehandlung</strong><br />

<strong>und</strong> die VITO-Datenbank über <strong>Abwasser</strong>behandlungstechniken) <strong>zu</strong>rückgegriffen werden. Allerdings bestehen<br />

weiterhin große Lücken. Folglich können bisher keine hinreichend verwertbaren, verlässlichen <strong>und</strong> vergleichbaren<br />

Kostendaten bereitgestellt werden. Generell war nicht bekannt, was genau in den Kostendaten der<br />

genannten Quellen enthalten war bzw. wie diese ermittelt wurden. Die relativen Kostendaten (je m 3 <strong>Abwasser</strong>,<br />

je 1000 Nm 3 Abgas oder je Masseeinheit Schadstoffe), die in diesem <strong>BVT</strong>-<strong>Merkblatt</strong> genannt werden, sollten<br />

daher eher als ein Anhaltspunkte für die Größeneinheit denn als konkrete Zahlen betrachtet werden. Die relativ<br />

wenigen konkreten Kostendaten, die im <strong>BVT</strong>-<strong>Merkblatt</strong> genannt werden, sind so aufgeführt, wie sie übermittelt<br />

wurden, d. h. Angaben in einzelstaatlichen Währungen wurden nicht in Euro umgerechnet. Es wird angeregt,<br />

die Frage des Konvertierungssystems für Kostendaten in dem <strong>BVT</strong>-<strong>Merkblatt</strong> über wirtschaftliche <strong>und</strong> medienübergreifende<br />

Belange <strong>zu</strong> behandeln. Die Schließung der bestehenden Lücken sowie die Berichtigung der Kostendaten<br />

ist eine wichtige Aufgabe für die Zukunft.<br />

Es liegt somit auf der Hand, dass für die künftige Arbeit vor allem die Schließung aller noch bestehenden Lücken<br />

empfohlen wird. Zu den Punkten, die bei einer Überarbeitung des <strong>BVT</strong>-<strong>Merkblatt</strong>s genauerer Betrachtung<br />

bedürfen, zählen:<br />

� eine stärkere Berücksichtigung der technischen Leistung, d. h. nicht nur der Leistungs- <strong>und</strong> Emissionswerte.<br />

Dabei sollte medienübergreifenden Wirkungen <strong>und</strong> Energieaspekten sowie der Beschaffung der benötigten<br />

Daten mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden;<br />

� Beispiele für in der Praxis einsetzbare Behandlungssysteme mit Blick auf einen parallelen Einsatz der verschiedenen<br />

Techniken an den Standorten der chemischen Industrie. Dabei sollten nicht nur die verschiedenen<br />

vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten oder „gute“ Leistungsdaten aufgezählt werden, sondern den<br />

Betreibern alle für eine Entscheidung benötigten Daten geliefert <strong>und</strong> gute, nachvollziehbare Gründe genannt<br />

werden;<br />

� Zur Verdeutlichung, was mit Schlagwörtern wie „gute Herstellungspraxis“, „angemessene Sicherheitserwägungen“<br />

<strong>und</strong> „Risikobewertung“ gemeint ist, sollten ausgewählte Beispiele für gute Ingenieurpraxis<br />

angeführt werden;<br />

� Konzentration auf das wichtigste Ziel des <strong>Merkblatt</strong>verfahrens, sprich die Genehmigungsbehörden <strong>zu</strong> informieren<br />

<strong>und</strong> sie in ihrer Entscheidungsfindung <strong>zu</strong> unterstützen. Dabei sollte nicht lediglich eine Liste der<br />

verfügbaren Verfahren („shopping list“) vorgelegt oder versucht werden, die <strong>zu</strong>ständige Person <strong>zu</strong> einer bestimmten<br />

Entscheidung <strong>zu</strong> bewegen. In diesem Zusammenhang könnte sich die Beachtung der vorgenannten<br />

drei Punkte als sinnvoll erweisen.<br />

308 <strong>Abwasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abgasbehandlung</strong>

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