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BVT-Merkblatt zu Abwasser- und Abgasbehandlung

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Kapitel 4<br />

� <strong>BVT</strong> für Schlammbehandlung<br />

Werden Schlämme aus <strong>Abwasser</strong>anlagen direkt am Chemiestandort behandelt, ist <strong>BVT</strong>:<br />

­ der Betreib der in Abschnitt 3.4 beschriebenen Verfahren. Auch Deponierung sollte in Betracht gezogen<br />

werden;<br />

­ Schlammeindickung (s. Abschnitt 3.4.1);<br />

­ Schlammstabilisierung (s. Abschnitt 3.4.2), um eine weitergehende Behandlung oder eine Entsorgung<br />

<strong>zu</strong> ermöglichen;<br />

­ so weit wie möglich der Einsatz von "Abfallenergie" aus chemischen Produktionsprozessen bei der<br />

thermischen Schlammbehandlung, z. B. Schlammtrocknung (s. Abschnitt 3.4.3);<br />

­ der Betrieb einer geeigneten <strong>Abgasbehandlung</strong> beim Einsatz von Schlammverbrennung (s. Abschnitt<br />

3.4.3).<br />

Die Schlammbehandlung außerhalb eines Chemiestandorts wird an dieser Stelle nicht berücksichtigt, da sie<br />

nicht Gegenstand des vorliegenden Dokuments ist. Dies bedeutet keinesfalls, dass eine Behandlung durch<br />

Subunternehmer außerhalb des Standorts nicht <strong>BVT</strong> wäre.<br />

4.3.2 Abgas<br />

Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit der Bestimmung von <strong>BVT</strong> für die <strong>Abgasbehandlung</strong> an einem Chemiestandort.<br />

<strong>BVT</strong> für prozessintegrierte Maßnahmen<br />

Ebenso wie beim <strong>Abwasser</strong> sind prozessintegrierte Maßnahmen die bevor<strong>zu</strong>gte Methode <strong>zu</strong>r Vermeidung oder<br />

Verminderung der Verschmut<strong>zu</strong>ng von Abgas <strong>und</strong> Abluft. Sie sind allerdings im Allgemeinen produktions- oder<br />

prozessspezifisch <strong>und</strong> in Be<strong>zu</strong>g auf ihre Anwendbarkeit besonders <strong>zu</strong> bewerten. Dies fällt in den Aufgabenbereich<br />

der vertikalen BREFs für den Chemiesektor sowie mit ihm verwandter Sektoren. Die in diesem Dokument<br />

getroffenen Entscheidungen <strong>zu</strong> <strong>BVT</strong> für prozessintegrierte Maßnahmen beziehen sich daher nur auf die<br />

generelle Notwendigkeit, solche Maßnahmen innerhalb einer Produktion ein<strong>zu</strong>richten.<br />

<strong>BVT</strong> ist:<br />

� der Einsatz prozessintegrierter Maßnahmen an Stelle von "End-of-Pipe“ Techniken, wenn eine solche Option<br />

besteht (z. B. für NOx aus Verbrennungsprozessen ist der Einsatz einer primären Minderungstechnik wie<br />

Low-NOx-Brenner einer sek<strong>und</strong>ären Behandlungstechnik vor<strong>zu</strong>ziehen);<br />

� eine Bewertung bestehender Produktionsanlagen im Hinblick auf die Möglichkeit einer Nachrüstung von<br />

prozessintegrierten Maßnahmen. Besteht eine solche Option, sollte sie möglichst realisiert werden (spätestens<br />

jedoch, wenn größere Änderungen an der Anlage vorgenommen werden). Dabei spielt die Beachtung<br />

der Sicherheitsvorschriften eine entscheidende Rolle, da einige dieser Vorschriften eine Realisierung von<br />

prozessintegrierten Maßnahmen auf Gr<strong>und</strong> von Explosions- oder Korrosionsgefahren eventuell nicht <strong>zu</strong>lassen;<br />

� eine Bewertung bestehender Produktionsanlagen im Hinblick auf die Möglichkeit <strong>zu</strong>r Minderung von gasförmigen<br />

Schadstoffen an der Entstehungsstelle. Besteht eine solche Option, sollte diese möglichst (auch<br />

unter Sicherheitsbedingungen) realisiert werden. Eine Schadstoffminderung an der Entstehungsstelle verringert<br />

die <strong>zu</strong> behandelnde Abgasmenge. Übermäßig anfallende Abgasmengen bedingen den Bau unnötig<br />

großer Behandlungsanlagen, was aus Kostengründen nicht effektiv ist;<br />

� bei Planung einer Neuanlage oder bei größeren Änderungen einer Altanlage alle Möglichkeiten für eine<br />

Schadstoffminderung an der Entstehungsstelle in Betracht <strong>zu</strong> ziehen.<br />

<strong>BVT</strong> für die Abgaserfassung<br />

Abgaserfassungssysteme werden eingebaut, um gasförmige Emissionen den entsprechenden Behandlungsanlagen<br />

<strong>zu</strong><strong>zu</strong>leiten. Sie bestehen aus einer Kapselung der Emissionsquelle, Absaugvorrichtungen <strong>und</strong> Rohrleitungen.<br />

<strong>BVT</strong> ist:<br />

� den Gasstrom <strong>zu</strong>r Behandlungsanlage durch größtmögliche Kapselung der Emissionsquellen <strong>zu</strong> minimieren.<br />

Hierbei haben jedoch die Prozessführung, Sicherheitsgesichtspunkte, Produktqualität <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsbedenken<br />

den Vorrang (s. Abschnitt 2.2.2.4.2);<br />

<strong>Abwasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abgasbehandlung</strong> 295

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