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BVT-Merkblatt zu Abwasser- und Abgasbehandlung

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Kapitel 4<br />

Als Ausgleich für die fehlenden <strong>BVT</strong>-Werte für die <strong>Abwasser</strong>einleitung von Schwermetallen sind in Annex<br />

7.6.4 Beispiele für solche Einleitungen aufgeführt. Diese Beispiele wollen die Spannweite der Schwermetallemissionen<br />

von Chemiestandorten unterschiedlicher Komplexizität aufzeigen.<br />

Abweichende Meinung (split view)<br />

Ein Mitgliedstaat besteht darauf, auf der Gr<strong>und</strong>lage der in Annex 7.6.4 angeführten Beispiele <strong>BVT</strong>-<br />

Werte für Schwermetalle an<strong>zu</strong>geben. Seiner Meinung nach können - wenn, wie oben dargelegt, eine Strategie<br />

der Vermeidung, Vorbehandlung <strong>und</strong> zentralen Behandlung verfolgt wird (s. den Absatz "Schwermetalle")<br />

- <strong>BVT</strong>-Werte für Schwermetalle angegeben werden, die für viele Chemiestandorte gültig sind.<br />

Folgende Langzeitmittelwerte (Jahresmittelwerte von 24-St<strong>und</strong>en-Mischproben) könnten bei einigen beispielhaften<br />

Chemiestandorten an der Einleitungsstelle / der letzten Behandlungsstufe erreicht werden<br />

(ohne Verdünnung des <strong>Abwasser</strong>s mit Niederschlags- oder Kühlwasser): Cd 0,02-0.833 μg/l; Hg 0,01-<br />

0,84 μg/l; Pb 10-100 μg/l; Cr 10-30 μg/l; Cu 20-60 μg/l; Ni 10-80 μg/l; Zn 4-174 μg/l. Man erklärt ferner,<br />

dass die Werte durch den Anteil der für Schwermetalle relevanten Produktionsvorgänge beeinflusst werden<br />

<strong>und</strong> somit vom Produktionsmix abhängig sind, was in bestimmten Fällen (insbesondere in der Feinchemikalienherstellung)<br />

höhere Werte <strong>zu</strong>r Folge haben kann. Bei Einleitungen in kommunale Kanalnetze<br />

müsse die Wirkung der kommunalen Kläranlage berücksichtigt werden, so weit sicher gestellt ist, dass<br />

die Schwermetalle nicht in andere Umweltmedien verlagert werden.<br />

Die TWG hat dieser Forderung nicht entsprochen mit der Begründung, dass es nicht sinnvoll wäre, <strong>BVT</strong>-<br />

Emissionswerte <strong>zu</strong> definieren, die durch spezifische Zusammenset<strong>zu</strong>ngen von <strong>Abwasser</strong>strömen in einzelnen<br />

Produktionsstätten beeinflusst sind. Dies würde <strong>zu</strong> Werten führen, von denen man nicht sagen<br />

könne, ob sie in der Realität Gültigkeit haben oder nicht. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wird die abweichende Meinung<br />

(split view) aufgezeigt.<br />

Die Situation der <strong>BVT</strong>-Werte für AOX ist vergleichbar mit der für Schwermetalle. Der spezielle Produktions-Mix<br />

an einem bestimmten Standort beeinflusst die eingeleitete AOX-Menge, so dass man keine für den<br />

gesamten Chemiesektor gültigen AOX-Werte erhalten kann. Darüber hinaus ist AOX in den meisten Mitgliedsstaaten<br />

noch kein Genehmigungsparameter. Das mag auch der Gr<strong>und</strong> dafür sein, dass lediglich ein<br />

Mitgliedsstaat AOX-Daten für die <strong>Abwasser</strong>einleitung lieferte. Ab dem Jahr 2003 muss <strong>zu</strong> AOX im Rahmen<br />

von EPER regelmäßig berichtet werden. Die regelmäßige Mess- <strong>und</strong> Berichtspflicht <strong>zu</strong> AOX könnte<br />

demnach von diesem Zeitpunkt an ein Antrieb sein, Emissionswerte für AOX verfügbar <strong>zu</strong> machen. Bis dahin<br />

jedoch kann die TWG nicht <strong>zu</strong> einer Entscheidung über <strong>BVT</strong>-Werte für AOX kommen. Dennoch, die<br />

Notwendigkeit, Emissionswerte für diesen Parameter <strong>zu</strong> erhalten, wurde herausgestellt.<br />

Abweichende Meinung (split view)<br />

Ein Mitgliedstaat besteht darauf, auf der Gr<strong>und</strong>lage der in Annex 7.6.2 angeführten Beispiele <strong>BVT</strong>-<br />

Werte für AOX <strong>zu</strong> benennen. Man erklärt, dass in diesem Mitgliedsstaat an einigen Chemiestandorten<br />

mit chlororganischer Produktion <strong>und</strong> zentraler <strong>Abwasser</strong>behandlung AOX-Werte zwischen 0,16 <strong>und</strong> 1,7<br />

mg/l erzielt werden.<br />

Die TWG hat dieser Forderung nicht entsprochen. Bei den angeführten Beispielen (s. Annex 7.6.2) handele<br />

es sich um verschiedene statistische Datensätze, die eine Festlegung von <strong>BVT</strong>-Werten nicht <strong>zu</strong>ließen.<br />

Es wurde sogar darauf hingewiesen, dass einer der als Beispiel angeführten niedrigsten AOX-<br />

Emissionswerte von einem Standort mit geringer Umweltleistung stammte, während der höchste Emissionswert<br />

von einem Standort mit einer sehr guten Umweltleistung gemeldet wurde. Unter diesen Bedingungen<br />

hielt die TWG es nicht für angemessen, <strong>BVT</strong>-Emissionswerte für AOX an<strong>zu</strong>geben. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong>e wird eine abweichende Meinung (split view) aufgezeigt.<br />

Die in Tabelle 4.8 aufgeführten <strong>BVT</strong>-Werte geben die Emissionswerte nach einer zentralen biologischen<br />

Behandlung wieder. Wird das <strong>Abwasser</strong> in eine kommunale Kläranlage geleitet, ist nach<strong>zu</strong>weisen, z. B.<br />

durch geeignete Labortests oder andere Erkenntnisse, dass gleichwertige Ergebnisse erzielt werden können.<br />

Die dezentrale Behandlungsstrategie ist gleichwertig mit der biologischen Endbehandlung, wenn sie vergleichbare<br />

Ergebnisse erzielt.<br />

294 <strong>Abwasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abgasbehandlung</strong>

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