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BVT-Merkblatt zu Abwasser- und Abgasbehandlung

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Kapitel 4<br />

� Schadstoffe, die sich nicht für eine biologische Behandlung eignen<br />

Abgesehen von den in den vorhergehenden Absätzen diskutierten Schadstoffen gibt es <strong>Abwasser</strong>teilströme,<br />

die sich nicht für eine biologische Behandlung eignen, wegen:<br />

­ eines nicht oder nur schlecht biologisch abbaubaren CSB,<br />

­ toxischer Stoffe, die den biologischen Prozess hemmen.<br />

Deshalb muss die Einleitung solcher Schadstoffe in eine biologische Behandlungsanlage vermieden werden.<br />

Eine Vorhersage, welche Schadstoffe hemmend auf die biologischen Prozesse in einer <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlage<br />

wirken, ist jedoch nicht möglich, da dies von der Adaption der in dieser Anlage wirkenden<br />

Mikroorganismen an die Schadstoffe abhängig ist. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das <strong>Abwasser</strong> in<br />

eine zentrale biologische <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlage auf dem Firmengelände oder in eine kommunale<br />

Kläranlage eingeleitet wird. Die Bedingungen für eine Vorbehandlung von Schadstoffen, die sich nicht für<br />

eine biologische Behandlung eignen, sind in beiden Fällen dieselben.<br />

<strong>BVT</strong> ist:<br />

­ den Eintrag von <strong>Abwasser</strong>inhaltsstoffen in biologische Behandlungssysteme <strong>zu</strong> vermeiden, wenn sie <strong>zu</strong><br />

Störungen dieser Systeme führen können;<br />

­ <strong>Abwasser</strong>teilströme mit relevantem, nicht biologisch abbaubarem Anteil vor oder anstelle einer biologischen<br />

Behandlung mit Hilfe geeigneter Techniken <strong>zu</strong> behandeln. Diese Techniken sind im Abschnitt<br />

3.3.4.2 beschrieben <strong>und</strong> in Tabelle 4.6 aufgelistet. Die letztendliche Auswahl des geeigneten<br />

Behandlungsverfahrens hängt ab von der tatsächlichen Situation, der Zusammenset<strong>zu</strong>ng des <strong>Abwasser</strong>stroms,<br />

des Zustandes der biologischen <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlage (sofern vorhanden), der Adaption<br />

ihrer Mikroorganismen <strong>und</strong> der Anforderungen durch den Vorfluter. Die Auswahl ist in jeder Hinsicht<br />

eine standortspezifische Angelegenheit.<br />

Abweichende Meinung (split view)<br />

Ein Mitgliedstaat vertrat die Meinung, dass das Kriterium "relevanter, nicht biologisch abbaubarer<br />

Anteil" genauer definiert werden muss, indem für die <strong>Abwasser</strong>ströme eine Reihe<br />

indikativer Werte für den schwer abbaubaren TOC (s. Abschnitt 3.3.4.2) angegeben werden<br />

­ der Einsatz von Techniken, die eine Stoffrückgewinnung ermöglichen (s. Tabelle 4.6):<br />

� NF / UO,<br />

� Adsorption unter Einsatz der bestgeeigneten Variante (Details s. Abschnitt 3.3.4.2.9),<br />

� Extraktion,<br />

� Destillation / Rektifikation,<br />

� Eindampfung,<br />

� Strippung;<br />

­ die Beseitigung eines relevanten Ammoniakgehaltes aus <strong>Abwasser</strong>strömen am Ort des Entstehens, z. B.<br />

durch Luft- oder Dampfstrippung (s. Abschnitt 3.3.4.2.14);<br />

­ der Einsatz von Techniken, die keines Zusatzbrennstoffes bedürfen (wenn eine Rückgewinnung nicht<br />

machbar ist <strong>und</strong> wenn auch andere Eliminierungsverfahren ausreichende Ergebnisse erzielen). Im Falle<br />

einer biologischen Endbehandlungsanlage kann es ausreichen, die refraktäre organische Fracht in biologisch<br />

abbaubare Stoffe <strong>zu</strong> spalten. Da<strong>zu</strong> dienen Verfahren wie (s. Tabelle 4.6):<br />

� chemische Oxidation (beim Einsatz von Chlor-haltigen Oxidationsmitteln ist sorgfältig <strong>zu</strong> prüfen,<br />

ob organische Chlorverbindungen gebildet werden),<br />

� chemische Reduktion,<br />

� chemische Hydrolyse;<br />

­ der Einsatz von Nassoxidation <strong>und</strong> <strong>Abwasser</strong>verbrennung nur dann, wenn keine andere Möglichkeit <strong>zu</strong>r<br />

Beseitigung von Toxizität oder Inhibitorwirkung besteht, oder wenn der Prozess selbstunterhaltend<br />

möglich ist, oder wenn dies die einzige Möglichkeit ist, ohne biologische Behandlung die Anforderungen<br />

an die Einleitung <strong>zu</strong> erfüllen<br />

­ den Wasserverbrauch bei den folgenden Behandlungstechniken in Betracht <strong>zu</strong> ziehen, sofern dies von<br />

Umweltrelevanz ist:<br />

� Extraktion,<br />

� Destillation / Rektifikation,<br />

� Eindampfung,<br />

� Strippen,<br />

<strong>Abwasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abgasbehandlung</strong> 287

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