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BVT-Merkblatt zu Abwasser- und Abgasbehandlung

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Kapitel 4<br />

� Schritt 2: mechanische Filtration, wenn der Feststoffanteil nicht weit genug gemindert werden<br />

kann, um ein Verstopfen von nachgeschalteten Behandlungseinrichtungen (z. B. Membranfiltration,<br />

Adsorption, chemische Oxidation unter Einsatz von UV) <strong>zu</strong> vermeiden.<br />

� Schritt 3: MF oder UF, wenn feststofffreies <strong>Abwasser</strong> benötigt wird, z. B. um ein Verstopfen von<br />

NF- oder UO-Anlagen <strong>zu</strong> vermeiden, oder wenn Partikel enthalten sind, die durch andere Filterverfahren<br />

nicht beseitigt werden können.<br />

­ Beseitigung von Feststoffen aus <strong>Abwasser</strong>strömen vor Einleitung in einen Vorfluter. Solange die Feststoffe<br />

keine gefährlichen Stoffe enthalten, sind die üblichen Verfahren:<br />

� Sedimentation / Luftflotation,<br />

� Filtration, falls es auf Gr<strong>und</strong> unvollständiger Abtrennung in vorgeschalteten Verfahren erforderlich<br />

sein sollte;<br />

­ Beseitigung von Feststoffen aus <strong>Abwasser</strong>strömen mit Techniken, die eine Rückgewinnung der Feststoffe<br />

ermöglichen. Ihnen ist der Vor<strong>zu</strong>g gegenüber Eliminationstechniken <strong>zu</strong> geben, sofern eine Wiederverwendung<br />

der Feststoffe machbar <strong>und</strong> praktikabel ist;<br />

­ Einsatz von Flockungs- <strong>und</strong>/oder Koagulationsmitteln in Gegenwart von fein dispersen oder anderweitig<br />

nicht abtrennbaren Stoffen, um absetzbare Flocken <strong>zu</strong> erzeugen;<br />

­ Abdecken oder Verschließen der Behandlungseinrichtung, falls Geruch <strong>und</strong>/oder Lärm ein Thema sind.<br />

Falls erforderlich, ist die Abluft einer weiteren <strong>Abgasbehandlung</strong> <strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen. Im Falle von Explosionsgefahr<br />

in der geschlossenen Behandlungseinrichtung sind die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen<br />

<strong>zu</strong> installieren;<br />

­ ordnungsgemäße Entsorgung des Schlamms durch Übergabe an einen <strong>zu</strong>gelassenen Entsorger oder<br />

durch Behandlung am dem Standort (s. Abschnitt <strong>zu</strong> Schlammbehandlung).<br />

Die als <strong>BVT</strong> an<strong>zu</strong>sehenden Verfahren sind, in Abhängigkeit von ihrer Anwendbarkeit, in den Abschnitten<br />

3.3.4.1.2 - 3.3.4.1.5 dargestellt <strong>und</strong> in Tabelle 4.3 aufgelistet.<br />

� Schwermetalle<br />

Da Schwermetalle chemische Elemente sind, die nicht zerstört werden können, sind Rückgewinnung <strong>und</strong><br />

Wiederverwertung die einzigen Möglichkeiten, ihre Freiset<strong>zu</strong>ng in die Umwelt <strong>zu</strong> verhindern. Alle anderen<br />

Optionen bewirken lediglich eine Verlagerung der Belastung zwischen den verschiedenen Medien: <strong>Abwasser</strong>,<br />

Abluft <strong>und</strong> Deponien. <strong>Abwasser</strong>ströme mit signifikanter Schwermetallfracht stammen aus Produktionsprozessen,<br />

in denen Schwermetalle hergestellt oder eingesetzt werden (z. B. als Katalysatoren), oder aus<br />

Reinigungsprozessen von Anlagenteilen aus solchen Produktionen.<br />

<strong>BVT</strong> ist :<br />

­ soweit möglich die vollständig getrennte Ableitung von <strong>Abwasser</strong>, das Schwermetallverbindungen enthält,<br />

<strong>und</strong><br />

­ die Behandlung der getrennt abgeleiteten <strong>Abwasser</strong>ströme am Ort des Entstehens, bevor sie mit anderen<br />

Strömen vermischt werden, <strong>und</strong><br />

­ der bevor<strong>zu</strong>gte Einsatz von Techniken, die eine Rückgewinnung ermöglichen. Techniken, die diese Anforderungen<br />

erfüllen, sind in Tabelle 4.4 aufgeführt; <strong>und</strong><br />

­ die weitere Elimination von Schwermetallen in einer abschließenden <strong>Abwasser</strong>behandlungsanlage<br />

(chemo-mechanische Stufe für anorganische Produktionen, biologische Behandlung für organische<br />

Produktionen) als Nachreinigung mit, soweit erforderlich, anschließender Schlammbehandlung.<br />

Die TWG sah sich nicht in der Lage, <strong>BVT</strong>-Emissionswerte für Schwermetalle in <strong>Abwasser</strong>teilströmen<br />

<strong>zu</strong> liefern, die auf den gesamten Chemiesektor Anwendung finden könnten. Die näheren Gründe hier<strong>zu</strong><br />

sind in Abschnitt 3.3.4.2.1 aufgeführt. Die Emissionswerte, die sich aus der Anwendung der o.g. <strong>BVT</strong><br />

ergeben, hängen vom Produktionsprozess ab, aus dem die Schwermetalle stammen.<br />

282 <strong>Abwasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abgasbehandlung</strong>

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