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BVT-Merkblatt zu Abwasser- und Abgasbehandlung

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Kapitel 4<br />

� Art. 9(5) der Richtlinie fordert die Einführung eines Überwachungsprogramms <strong>zu</strong>r Feststellung der Emissionen.<br />

Die daraus erhaltenen Informationen dienen der Benachrichtigung der Öffentlichkeit nach Art. 15(2)<br />

der Richtlinie. Das Überwachungsprogramm sollte die Schadstoffe <strong>und</strong>/oder Leitparameter enthalten, die<br />

für die Behandlungsanlage von Bedeutung sind. Die Häufigkeit der Messungen hängt vom Gefahrenrisiko<br />

der Schadstoffe, der Störungsanfälligkeit der Behandlungsanlage <strong>und</strong> der Schwankungsbreite der Emissionen<br />

ab;<br />

� Strategien <strong>zu</strong>r Behandlung von Löschwasser <strong>und</strong> Überlaufwasser fest<strong>zu</strong>legen (s. Abschnitt 2.2.4.1);<br />

� einen Notfallplan für unbeabsichtigte Freiset<strong>zu</strong>ngen fest<strong>zu</strong>legen, um eine schnellstmögliche, angemessene<br />

Reaktion auf interne Unfälle <strong>und</strong> Betriebsstörungen <strong>zu</strong> geben (s. Abschnitt 2.2.4.2);<br />

� die mit der <strong>Abwasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abgasbehandlung</strong> verb<strong>und</strong>enen Kosten der Produktion <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen.<br />

4.3 Spezielle <strong>BVT</strong><br />

Wenn die Gr<strong>und</strong>lage für eine Methodik <strong>zu</strong>m Umweltmanagement einmal geschaffen ist, ist der nächste Schritt<br />

hin <strong>zu</strong> einer integrierten Schadstoffvermeidung <strong>und</strong> -verminderung die Realisierung von technischen Maßnahmen.<br />

4.3.1 <strong>Abwasser</strong>teil<br />

Dieser Abschnitt ist der Bestimmung von <strong>BVT</strong> für die <strong>Abwasser</strong>behandlung an einem Chemiestandort gewidmet,<br />

wobei <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> den Behandlungs- (end-of-pipe-) Verfahren auch die erforderlichen Vermeidungs- <strong>und</strong><br />

Verminderungsverfahren betrachtet werden.<br />

<strong>BVT</strong> für prozessintegrierte Maßnahmen<br />

Wie bereits in den Abschnitten 1.3.1 <strong>und</strong> 3.3.1 erwähnt, sind prozessintegrierte Maßnahmen die bevor<strong>zu</strong>gten<br />

Methoden <strong>zu</strong>r Vermeidung oder Verminderung von <strong>Abwasser</strong>menge <strong>und</strong> / oder –verschmut<strong>zu</strong>ng. In der Regel<br />

sind sie jedoch produktions- oder prozessspezifisch, so dass ihre Anwendbarkeit einer speziellen Überprüfung<br />

bedarf. Dies gehört <strong>zu</strong>m Anwendungsbereich der vertikalen BREFs für den chemischen Sektor <strong>und</strong> den ihm<br />

nahe stehenden Sektoren. Daher beziehen sich die <strong>BVT</strong>-Schlussfolgerungen für prozessintegrierte Maßnahmen<br />

in diesem Dokument nur auf die allgemeine Notwendigkeit, diese Maßnahmen innerhalb einer Produktion ein<strong>zu</strong>richten<br />

<strong>und</strong> berücksichtigen daher ausschließlich Maßnahmen für Prozesse wie Produktwäsche, Gerätereinigung,<br />

Vakuumerzeugung <strong>und</strong> Kühlprozesse, die normalerweise bei den meisten Produktionen angewendet werden.<br />

<strong>BVT</strong> ist eine geeignete Kombination der folgenden Maßnahmen:<br />

� Einsatz prozessintegrierter, <strong>Abwasser</strong> oder Schadstoff rückführender Maßnahmen an Stelle von "End-ofpipe"-Technologien,<br />

wenn eine solche Option besteht;<br />

� Bewertung bestehender Produktionsanlagen im Hinblick auf die Möglichkeit einer Nachrüstung von prozessintegrierten<br />

Maßnahmen. Sollte eine solche Option bestehen, ist diese möglichst <strong>zu</strong> realisieren (spätestens<br />

jedoch, wenn größere Anderungen an der Anlage vorgenommen werden);<br />

� Kreislaufführung von Prozesswasser, sofern aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten <strong>und</strong> Gründen der Produktqualität<br />

machbar; vor der Einleitung sollte die maximale Zahl an Kreisläufen durchlaufen werden (s.<br />

Abschnitt 3.3.1.2);<br />

� Optimierung von Produktwäschen, wobei einstufige Durchlaufprozesse <strong>zu</strong> vermeiden sind, sofern dies aus<br />

Gründen der Produktqualität machbar ist (s. Abschnitt 3.3.1.1);<br />

� Vermeidung von Kontaktkühlsystemen (Direktkühlung) sofern machbar (s. Abschnitt 3.3.1.3)<br />

� Vakuumerzeugung mit geschlossenem Kreislauf anstelle von Wasserstrahl- oder Dampfstrahlpumpen, sofern<br />

dies machbar <strong>und</strong> der Einsatz aus Sicherheits- oder Korrosionsgründen nicht verboten ist (s. Abschnitt<br />

3.3.1.4);<br />

� Überprüfung, in wieweit Wasser einsetzende Abgasreinigungsverfahren durch andere Maßnahmen ersetzt<br />

werden können (s. Abschnitt 3.3.1.5). <strong>Abgasbehandlung</strong>sverfahren mit relativ hohem Wassereinsatz (als<br />

Wäscher- oder Kühlermedium) sind von besonderer Bedeutung in Gegenden mit geringen Wasservorräten.<br />

Beispiele für solche Maßnahmen, die in Gegenden mit Wasserknappheit von großer Bedeutung sein können,<br />

sind:<br />

­ Entstaubung mittels trockener Verfahren anstelle von Nasswäsche,<br />

­ SOx -Minderung in Rauchgasen bevor<strong>zu</strong>gt durch Sek<strong>und</strong>ärmaßnahmen als durch Systeme mit Nasswäschern.<br />

276 <strong>Abwasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abgasbehandlung</strong>

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