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BVT-Merkblatt zu Abwasser- und Abgasbehandlung

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Kapitel 4<br />

Offensichtlich ist es aber weder machbar noch praktikabel, alle als <strong>BVT</strong> ermittelten Verfahren sofort <strong>und</strong> auf<br />

einmal <strong>zu</strong> realisieren. Es ist jedoch machbar, <strong>BVT</strong> in bestehende Anlagen ein<strong>zu</strong>gliedern, sobald größere Änderungen<br />

geplant sind, oder die <strong>BVT</strong>, die Einwirkungen auf den gesamten Standort haben, mittels eines Sanierungskonzeptes<br />

schrittweise über einen Zeitraum hinweg <strong>zu</strong> realisieren. Solche Konzepte sind eine Herausforderung<br />

an Betreiber <strong>und</strong> Genehmigungsbehörde, <strong>zu</strong> einer Übereinkunft hinsichtlich Zeitablauf <strong>und</strong> Prioritätenset<strong>zu</strong>ng<br />

bei den erforderlichen Änderungen <strong>zu</strong> kommen.<br />

Beispielhafte Leitgedanken für ein Konzept <strong>zu</strong>r Prioritätenset<strong>zu</strong>ng in bestehenden Standorten wären:<br />

� In-Betracht-ziehen des momentanen Zustands des betroffenen Umweltmediums,<br />

� In-Betracht-ziehen des momentanen Belastungsgrades vor Ort,<br />

� In-Betracht-ziehen der Wirksamkeit der Maßnahmen in Be<strong>zu</strong>g auf das Verhältnis von gesamter Schadstoffminderung<br />

<strong>zu</strong> Kosten <strong>und</strong> Gefahrenpotential.<br />

4.2 Allgemeine <strong>BVT</strong><br />

<strong>BVT</strong> für ein Allgemeines Umweltmanagement<br />

Die Aufgabe eines Umweltmanagement ist:<br />

� Umweltziele für die Unternehmungen des Betreibers <strong>zu</strong> definieren,<br />

� eine optimale Betriebsweise <strong>und</strong> eine permanente Leistungssteigerung dieser Unternehmungen in Hinsicht<br />

auf die Umwelt sicher <strong>zu</strong> stellen,<br />

� die Erfüllung dieser Umweltziele <strong>zu</strong> verfolgen.<br />

Die in Abschnitt 2.2 beschriebenen Managementinstrumente sind bei der Festlegung von <strong>BVT</strong> <strong>zu</strong> berücksichtigen<br />

<strong>und</strong> sollten sich als Bedingungen oder Nebenbestimmungen in einem Genehmigungsbescheid widerspiegeln.<br />

Diese Instrumente sind nicht auf <strong>Abwasser</strong> <strong>und</strong> Abgas beschränkt, sondern eine Vorausset<strong>zu</strong>ng für beste<br />

Leistung, wie sie von der Richtlinie gefordert wird. Die <strong>BVT</strong>-Entscheidungen für das allgemeine Umweltmanagement,<br />

wie unten beschrieben, folgen denselben Gr<strong>und</strong>sätzen für alle Arten von Unternehmen, d. h. für<br />

kleine oder große. Im Gegensatz <strong>zu</strong> großen Gesellschaften ist das allgemeine Umweltmanagement von kleinen<br />

<strong>und</strong> mittleren Unternehmen (KMU) weniger komplex.<br />

<strong>BVT</strong> ist:<br />

� ein Umweltmanagement- (UMS) oder HSE-System (Health Safety Environment) <strong>zu</strong> realisieren <strong>und</strong> daran<br />

fest<strong>zu</strong>halten, dessen Gesamtumfang in Abschnitt 2.1 ausführlich behandelt wird (z. B. ISO 9001 / 14001,<br />

EMAS, Responsible Care ® , ICC-Business-Charter für Nachhaltige Entwicklung, CEFIC-Richtlinien <strong>zu</strong>m<br />

Umweltschutz). Elemente eines guten UMS können einschließen:<br />

­ Einführung einer transparenten Hierarchie in der Mitarbeiterverantwortung für UMS-Belange einschließlich<br />

<strong>Abwasser</strong>auslass, wobei die <strong>zu</strong>ständigen Mitarbeiter der Unternehmensleitung direkt Bericht<br />

erstatten;<br />

­ Erstellung <strong>und</strong> Veröffentlichung eines jährlichen Umweltberichts (z. B. als Teil von EMAS oder ISO<br />

9001 / 14001), um die Verbreitung von Leistungsverbesserungen in der Öffentlichkeit <strong>zu</strong> ermöglichen,<br />

der auch als Träger für den Informationsaustausch gemäß Artikel 16(2) der Richtlinie dienen kann;<br />

­ Festlegung interner (standort- oder unternehmensspezifischer) Umweltziele, die in regelmäßigen Abständen<br />

überprüft (s. Abschnitt 2.2.2.2) <strong>und</strong> im Jahresbericht veröffentlicht werden;<br />

­ Durchführung regelmäßiger Audits, um die Einhaltung der Gr<strong>und</strong>sätze des UMS sicher <strong>zu</strong> stellen;<br />

­ regelmäßige Überwachung der Leistungen <strong>und</strong> Fortschritte in Be<strong>zu</strong>g auf die Umset<strong>zu</strong>ng des UMS;<br />

­ regelmäßige Durchführung von Risikobewertungen, um mögliche Gefahren fest<strong>zu</strong>stellen (s. Abschnitt<br />

2.2.3.1);<br />

<strong>Abwasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abgasbehandlung</strong> 273

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