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BVT-Merkblatt zu Abwasser- und Abgasbehandlung

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Das B<strong>und</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit <strong>und</strong> die 16 B<strong>und</strong>esländer haben eine<br />

Verwaltungsvereinbarung geschlossen, um gemeinsam eine aus<strong>zu</strong>gsweise Überset<strong>zu</strong>ng der <strong>BVT</strong>-Merkblätter<br />

ins Deutsche <strong>zu</strong> organisieren <strong>und</strong> <strong>zu</strong> finanzieren, die im Rahmen des Informationsaustausches nach Artikel 16<br />

Absatz 2 der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung der Umweltverschmut<strong>zu</strong>ng<br />

(IVU-Richtlinie) (Sevilla-Prozess) erarbeitet werden. Die Vereinbarung ist am 10.1.2003 in Kraft getreten.<br />

Von den <strong>BVT</strong>-Merkblättern sollen die für die Genehmigungsbehörden wesentlichen Kapitel übersetzt werden.<br />

Auch Österreich unterstützt dieses Überset<strong>zu</strong>ngsprojekt durch finanzielle Beiträge.<br />

Als Nationale Koordinierungsstelle für die <strong>BVT</strong>-Arbeiten wurde das Umweltb<strong>und</strong>esamt (UBA) mit der Organisation<br />

<strong>und</strong> fachlichen Begleitung dieser Überset<strong>zu</strong>ngsarbeiten beauftragt.<br />

Die Kapitel 1 bis 6 des von der Europäischen Kommission veröffentlichten <strong>BVT</strong>-<strong>Merkblatt</strong>es <strong>zu</strong> <strong>Abwasser</strong><strong>und</strong><br />

<strong>Abgasbehandlung</strong> / -management in der chemischen Industrie, in denen die Besten Verfügbaren Techniken<br />

beschrieben sind, sind im Rahmen dieser Verwaltungsvereinbarung im Auftrag des Umweltb<strong>und</strong>esamtes<br />

übersetzt worden.<br />

Der nicht übersetzte Teil dieses Dokumentes (Anhänge) liegt in der englischsprachigen Originalfassung vor.<br />

Dieser englischsprachige Teil enthält weitere Informationen (u. a. Emissionsdaten der Branche, Vorgehensbeschreibungen<br />

etc.). An einigen Stellen gibt es in der deutschen Überset<strong>zu</strong>ng Verweise auf nicht übersetzte<br />

Textpassagen. Die deutsche Überset<strong>zu</strong>ng sollte daher immer in Verbindung mit dem englischen Text verwendet<br />

werden.<br />

Die Kapitel „Zusammenfassung“, „Vorwort“, „Anwendungsbereich“ <strong>und</strong> „Abschließende Bermerkungen“ basieren<br />

auf den offiziellen Überset<strong>zu</strong>ngen der Europäischen Kommission in einer zwischen Deutschland, Luxemburg<br />

<strong>und</strong> Österreich abgestimmten korrigierten Fassung.<br />

Die Überset<strong>zu</strong>ngen der weiteren Kapitel sind ebenfalls sorgfältig erstellt <strong>und</strong> fachlich durch das Umweltb<strong>und</strong>esamt<br />

<strong>und</strong> Fachleute der B<strong>und</strong>esländer geprüft worden. Diese deutschen Überset<strong>zu</strong>ngen stellen keine rechtsverbindliche<br />

Überset<strong>zu</strong>ng des englischen Originaltextes dar. Bei Zweifelsfragen muss deshalb immer auf die<br />

von der Kommission veröffentlichte englischsprachige Version <strong>zu</strong>rückgegriffen werden.<br />

Dieses Dokument ist auf der Homepage des Umweltb<strong>und</strong>esamtes unter www.bvt.umweltb<strong>und</strong>esamt.de<br />

abrufbar.<br />

<strong>Abwasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abgasbehandlung</strong>

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