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BVT-Merkblatt zu Abwasser- und Abgasbehandlung

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Kapitel 3<br />

3.3.4.2 Lösliche, biologisch nicht abbaubare oder hemmende Verunreinigungen / Physikalisch-chemische<br />

Behandlung<br />

Lösliche, biologisch nicht abbaubare Verunreinigungen des <strong>Abwasser</strong>s können in drei Klassen von Verbindungen<br />

unterteilt werden:<br />

� anorganische Verbindungen, wie Salze oder Schwermetallverbindungen,<br />

� organische Verbindungen als Quelle von refraktärem TOC,<br />

� hemmende organische oder anorganische Verbindungen, welche die biologischen Verfahren in einer biologischen<br />

AWBA stören.<br />

Anorganische Verbindungen werden durch biologische Behandlung nicht angegriffen <strong>und</strong> können, wie der refraktäre<br />

TOC, möglicherweise die biologischen Verfahren in einer biologischen AWBA stören. Beide erfordern<br />

üblicherweise eine spezielle, der zentralen AWBA vorgeschaltete Vorbehandlung. Vorbehandlungsverfahren<br />

sind:<br />

� Bildung fester Produkte durch chemische Umwandlungen, die in einem nachfolgenden Verfahren, wie Abschnitt<br />

3.3.4.1 beschrieben (vgl. Abschnitt 3.3.4.2.1 <strong>und</strong> 3.3.4.2.2) abgetrennt werden,<br />

� Bildung biologisch abbaubarer Verunreinigungen durch chemische Abbauprozesse (vgl. Abschnitte<br />

3.3.4.2.3 bis 3.3.4.2.7),<br />

� physikalische Eliminationsverfahren (vgl. Abschnitte 3.3.4.2.9 bis 3.3.4.2.14),<br />

� Bildung gasförmiger <strong>und</strong> fester Rückstande, die aus dem <strong>Abwasser</strong>strom abtrennbar sind, mittels Verbrennungsverfahren<br />

(vgl. Abschnitt 3.3.4.2.15).<br />

Bei neuen chemischen Anlagen in Deutschland ist es übliche Praxis, solche Verfahren <strong>zu</strong>r Vorbehandlung von<br />

<strong>Abwasser</strong>teilströmen (oder stattdessen verfahrensintegrierte Maßnahmen) ein<strong>zu</strong>setzen, die eine erhebliche biologisch<br />

nicht abbaubare Fracht enthalten (z. B. TOC-Eliminationsgrade unter 80 % <strong>und</strong> refraktäre TOC-Fracht<br />

von etwa 20 kg/d, 300 kg/a <strong>und</strong> 1 kg/Tonne Produkt, unabhängig von den örtlichen Verhältnissen). Bei bestehenden<br />

Anlagen werden solche Maßnahmen ergriffen, mit denen eine optimale Leistung hinsichtlich des Verhältnisses<br />

zwischen Nutzen für die Umwelt <strong>und</strong> Kosten erreicht wird. Zu Details vgl. Abschnitt 0.<br />

3.3.4.2.1 Fällung<br />

Beschreibung<br />

Bei der Fällung werden auf chemische Weise dispergierte Stoffe gebildet, die mit einem weiteren Verfahren,<br />

wie Sedimentation (Abschnitt 3.3.4.1.2), Entspannungsflotation (Abschnitt 3.3.4.1.3), Filtration (Abschnitt<br />

3.3.4.1.4) <strong>und</strong> falls notwendig, durch MF oder UF (Abschnitt 3.3.4.1.5) abgetrennt werden. Um nachgeschaltete<br />

Anlagen <strong>zu</strong> schützen oder um die Einleitung gefährlicher dispergierter Stoffe <strong>zu</strong> vermeiden, kann eine Feinabtrennung<br />

mittels Membrantechniken notwendig sein. Sie kann ebenso eine nützliche Technik <strong>zu</strong>r Entfernung<br />

kolloidaler Niederschläge (z. B. Schwermetallsulfide) sein.<br />

Eine Fällungsanlage besteht für gewöhnlich aus einem oder mehreren gerührten Mischtanks, wo das Agens <strong>und</strong><br />

evtl. weitere Chemikalien <strong>zu</strong>gesetzt werden, einem Sedimentationsbecken sowie Lagertanks für das chemische<br />

Agens. Falls erforderlich, werden – wie oben erwähnt – weitere Behandlungsanlagen hin<strong>zu</strong>gefügt. Das Sedimentationsbecken<br />

kann durch andere nachgeschaltete Einrichtungen <strong>zu</strong>r Rückhaltung von Schlamm ersetzt<br />

werden.<br />

Typische Fällungschemikalien sind:<br />

� Kalk (bei Kalkmilch sind die Ansetzeinrichtungen Bestandteil der Behandlungsanlage) (für Schwermetalle),<br />

� Dolomit (für Schwermetalle),<br />

� Natiumhydroxid (für Schwermetalle),<br />

� Soda (Natriumcarbonat) (für Schwermetalle),<br />

� Calciumsalze (außer Kalk) (für Sulfate oder Fluoride),<br />

� Natriumsulfid (für Quecksilber),<br />

� Polyorganosulfide (für Quecksilber).<br />

84 <strong>Abwasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abgasbehandlung</strong>

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