SFB SoSe 2010 - Baubetrieb und Bauwirtschaft - Bergische ...
SFB SoSe 2010 - Baubetrieb und Bauwirtschaft - Bergische ...
SFB SoSe 2010 - Baubetrieb und Bauwirtschaft - Bergische ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
VORLESUNGSSKRIPT<br />
SCHLÜSSELFERTIGBAU<br />
SS <strong>2010</strong><br />
<strong>Bergische</strong> Universität Wuppertal<br />
Fachbereich D, Abt. Bauingenieurwesen<br />
Lehr- <strong>und</strong> Forschungsgebiet <strong>Baubetrieb</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Manfred Helmus<br />
www.baubetrieb.de
Herausgeber:<br />
<strong>Bergische</strong> Universität Wuppertal<br />
Fachbereich D, Abt. Bauingenieurwesen<br />
Lehr- <strong>und</strong> Forschungsgebiet <strong>Baubetrieb</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Manfred Helmus<br />
Autoren:<br />
Dipl.-Ing. A. Weber (Kap 1 – 4)<br />
Dipl.-Ing. O. Weber (Kap 5)<br />
Dipl.-Ing. B. Offergeld (Kap 6)<br />
Dipl.-Ing. R. Oellingrath (Kap 7)<br />
Dipl.-Ing. S. Nisancioglu /<br />
Dipl.-Ing. D. Fromm (Kap 8)<br />
Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung <strong>und</strong> Verbreitung, sowie der<br />
Übersetzung sind vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendwelcher Form (Fotokopie,<br />
Mikroverfilmung, Verwendung in Datenverarbeitungsanlagen oder –programmen oder durch<br />
irgendein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert,<br />
verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Gr<strong>und</strong>lagen .................................................................................................................................... 1<br />
1.1 Veränderung durch sektoralen Wandel ............................................................................................... 1<br />
1.2 Einflussfaktoren auf das Angebotsprofil eines Bauunternehmens ...................................................... 3<br />
1.3 Marktgeschehen .................................................................................................................................. 4<br />
1.4 Unternehmensziele .............................................................................................................................. 6<br />
1.5 Unternehmensplanung ......................................................................................................................... 7<br />
1.6 Unternehmens- <strong>und</strong> Projektrisiken ...................................................................................................... 8<br />
2 Einsatzformen bauausführender Unternehmen ....................................................................... 11<br />
2.1 Gewerkeweise Vergabe an Fachunternehmer ................................................................................... 12<br />
2.2 Generalunternehmer (GU)................................................................................................................. 13<br />
2.3 Generalübernehmer (GÜ) .................................................................................................................. 15<br />
2.4 Totalunternehmer (TU) ..................................................................................................................... 16<br />
2.5 Totalübernehmer (TÜ) ...................................................................................................................... 18<br />
3 Die schlüsselfertige Bauausführung .......................................................................................... 20<br />
3.1 Intention des Schlüsselfertigbaus ...................................................................................................... 22<br />
3.2 Chancen ............................................................................................................................................. 25<br />
3.3 Risiken des Schlüsselfertig-Auftragnehmers .................................................................................... 26<br />
3.4 Kalkulation im Schlüsselfertigbau .................................................................................................... 28<br />
3.5 Vertragsarten im Schlüsselfertigbau ................................................................................................. 30<br />
3.6 Nachunternehmereinsatz im Schlüsselfertigbau ................................................................................ 31<br />
3.7 Bedeutung von Nachunternehmern ................................................................................................... 32<br />
4 Neue Formen – neue Beteiligte .................................................................................................. 34<br />
4.1 Partnering .......................................................................................................................................... 34<br />
4.1.1 Organisation <strong>und</strong> Ziele ...................................................................................................................... 35<br />
4.1.2 Vorteile von Partnering ..................................................................................................................... 37<br />
4.2 Wettbewerbsformen des Auslandes .................................................................................................. 39<br />
I
4.2.1 Traditional method ............................................................................................................................ 39<br />
4.2.2 Design and build methods ................................................................................................................. 40<br />
4.2.3 Management methods ....................................................................................................................... 41<br />
4.2.4 Design and management method ...................................................................................................... 45<br />
4.3 Guaranteed Maximum Price (GMP) ................................................................................................. 45<br />
4.4 Bauteam ............................................................................................................................................ 48<br />
4.5 Bausystemwettbewerb ....................................................................................................................... 48<br />
4.6 Partnerschaften zwischen Haupt- <strong>und</strong> Nachunternehmer .................................................................. 49<br />
4.7 Handwerkerkooperationen ................................................................................................................ 52<br />
4.8 Engagement über das Bauen hinaus .................................................................................................. 52<br />
4.8.1 Facility Management (FM) ............................................................................................................... 52<br />
4.8.2 Public Private Partnership (PPP) ....................................................................................................... 55<br />
5 Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau ....................................................................................... 58<br />
5.1 Vorgehensweise bei der Ablaufplanung ............................................................................................ 59<br />
5.1.1 Grobterminplan ................................................................................................................................. 60<br />
5.1.2 Detailterminplan ................................................................................................................................ 61<br />
5.2 Darstellungstechniken der Ablaufplanung ........................................................................................ 65<br />
5.2.1 Bauphasenplan .................................................................................................................................. 65<br />
5.2.2 Flussdiagramm (Flowchart) .............................................................................................................. 66<br />
5.2.3 Balkenplan ........................................................................................................................................ 67<br />
5.2.4 Zyklogramm (Zeit-Weg-Diagramm) ................................................................................................. 68<br />
5.2.5 Netzplan ............................................................................................................................................ 69<br />
6 Projektmanagement .................................................................................................................... 70<br />
6.1 Gr<strong>und</strong>lagen ........................................................................................................................................ 70<br />
6.2 Die Projektbeteiligten ........................................................................................................................ 71<br />
6.2.1 Der Bauherr ....................................................................................................................................... 72<br />
6.2.1.1 Bauherrenaufgaben .................................................................................................................... 72<br />
6.2.1.2 Bauherrenseitiges Projektmanagement ..................................................................................... 73<br />
II
6.2.1.3 Arten von Bauherren ................................................................................................................. 74<br />
6.2.2 Projektleitung .................................................................................................................................... 75<br />
6.2.3 Projektsteuerung ................................................................................................................................ 76<br />
6.3 Leistungsbilder .................................................................................................................................. 77<br />
6.3.1 Leistungsbild gemäß HOAI .............................................................................................................. 78<br />
6.3.2 Leistungsbild gemäß AHO-Heft Nr. 9 .............................................................................................. 78<br />
6.3.2.1 Projektsteuerung ........................................................................................................................ 78<br />
6.3.2.2 Die Projektleitung ..................................................................................................................... 82<br />
6.3.3 Abgrenzung zu den Leistungen anderer Projektbeteiligter .............................................................. 83<br />
6.3.3.1 Architekten <strong>und</strong> Fachplaner ...................................................................................................... 83<br />
6.3.3.2 Rechtsberatung .......................................................................................................................... 84<br />
7 Kalkulation .................................................................................................................................. 85<br />
7.1 Betriebswirtschaftliche Gr<strong>und</strong>lagen .................................................................................................. 85<br />
7.1.1 Rechnungswesen des Bauherrn ......................................................................................................... 85<br />
7.1.2 Baukostenplanung nach DIN 276 ..................................................................................................... 86<br />
7.1.3 Rechnungswesen des Bausunternehmens ......................................................................................... 86<br />
7.1.4 Baukosten .......................................................................................................................................... 88<br />
7.1.5 Baupreise ........................................................................................................................................... 89<br />
7.1.6 Baukalkulation .................................................................................................................................. 89<br />
7.2 Gr<strong>und</strong>lagen der Kalkulation .............................................................................................................. 91<br />
7.2.1 Ausschreibung <strong>und</strong> Vergabe ............................................................................................................. 91<br />
7.2.2 Leistungsverzeichnis ......................................................................................................................... 92<br />
7.2.3 Positionsarten .................................................................................................................................... 93<br />
7.3 Kalkulationsschema .......................................................................................................................... 94<br />
7.4 Kostenarten ....................................................................................................................................... 95<br />
7.4.1 Lohnkosten ........................................................................................................................................ 96<br />
7.4.1.1 Aufwandswerte ......................................................................................................................... 97<br />
7.4.1.2 Kalkulationslohn ....................................................................................................................... 98<br />
7.4.1.3 Tarifverträge des Baugewerbes ................................................................................................. 99<br />
III
7.4.1.4 Berechnungsbeispiel ................................................................................................................ 109<br />
7.4.2 Stoffkosten (Material) ..................................................................................................................... 110<br />
7.4.3 Gerätekosten .................................................................................................................................... 110<br />
7.4.3.1 Vorhaltegeräte ......................................................................................................................... 111<br />
7.4.3.2 Leistungsgeräte ....................................................................................................................... 111<br />
7.4.3.3 Baugeräteliste (BGL) .............................................................................................................. 112<br />
7.4.4 Fremdleistungen .............................................................................................................................. 116<br />
7.4.4.1 Nachunternehmerleistungen .................................................................................................... 116<br />
7.4.4.2 Fremdarbeitskosten ................................................................................................................. 116<br />
7.4.4.3 Preisbildung <strong>und</strong> Preisspiegel ................................................................................................. 117<br />
7.5 Kostengruppen ................................................................................................................................ 117<br />
7.5.1 Einzelkosten der Teilleistungen [EKT] ........................................................................................... 117<br />
7.5.2 Baustellengemeinkosten [BGK] ...................................................................................................... 118<br />
7.5.3 Allgemeine Geschäftskosten [AGK] ............................................................................................... 118<br />
7.5.4 Unternehmenszuschläge .................................................................................................................. 119<br />
7.5.4.1 Wagnis .................................................................................................................................... 119<br />
7.5.4.2 Gewinn .................................................................................................................................... 120<br />
7.6 Bauauftragsrechnung ....................................................................................................................... 120<br />
7.6.1 Angebotskalkulation ....................................................................................................................... 120<br />
7.6.2 Auftragskalkulation ......................................................................................................................... 121<br />
7.6.3 Arbeitskalkulation ........................................................................................................................... 122<br />
7.6.4 Nachtragskalkulation ....................................................................................................................... 122<br />
7.6.5 Nachkalkulation .............................................................................................................................. 123<br />
7.7 Kalkulationsverfahren ..................................................................................................................... 124<br />
7.7.1 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen ................................................................................... 124<br />
7.7.2 Kalkulation über die Angebotsendsumme ...................................................................................... 126<br />
8 Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> ............................................................................................. 128<br />
8.1 Geschichtliche Entwicklung des Controlling-Begriffs .................................................................... 128<br />
8.2 Definition des Controlling-Begriffs ................................................................................................ 129<br />
IV
8.3 Aufgaben des Controlling ............................................................................................................... 131<br />
8.4 Controlling eines Bauprojektes ....................................................................................................... 132<br />
9 Literaturverzeichnis.................................................................................................................. 134<br />
V
Abbildungsverzeichnis<br />
Abb. 1: Schema eines sektoralen Strukturwandels nach der Drei-Sektoren-Hypothese von FOURASTIÉ ............ 2<br />
Abb. 2: Üblicherweise für die Verwirklichung eines Bauvorhabens erforderliche Leistungen .............................. 3<br />
Abb. 3: Kennzeichen des Baumarktes 2006 ............................................................................................................ 5<br />
Abb. 4: Strategische Unternehmensplanung <strong>und</strong> deren Umsetzung ........................................................................ 7<br />
Abb. 5: K<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> projektbezogene Risiken im Baugeschäft ............................................................................. 8<br />
Abb. 6: Risiko (Wagnis) im Kalkulationsschema von Bauprojekten ...................................................................... 9<br />
Abb. 7: Beziehungen bei der gewerkeweisen Vergabe von Bauleistungen ........................................................... 12<br />
Abb. 8: Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten bei Mitwirkung eines Generalunternehmers ................. 13<br />
Abb. 9: Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten bei Mitwirkung eines Totalunternehmers ..................... 16<br />
Abb. 10: Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten nach BEHRENDT (erheblich verändert) .................... 19<br />
Abb. 11: Der Planer als Disponent von Bau- <strong>und</strong> Nutzungskosten nach PFARR ................................................. 24<br />
Abb. 12: Ausschreibungsunterlagen ...................................................................................................................... 28<br />
Abb. 13: Diversifikationsmöglichkeiten von Bauunternehmen <strong>und</strong> daraus resultierende Abhängigkeit .............. 33<br />
Abb. 14: Veränderung des Projektablaufes durch Partnering in Anlehnung an RAPPERT ................................. 38<br />
Abb. 15: traditionelle anglo-amerikanische Wettbewerbsmethode ....................................................................... 39<br />
Abb. 16: Beteiligte der design and build method .................................................................................................. 40<br />
Abb. 17: Beteiligte beim management contracting ............................................................................................... 42<br />
Abb. 18: Beispiel mit Option für das construction management at agency ........................................................... 44<br />
Abb. 19: Beispiel mit Option für das construction management at risk ................................................................ 45<br />
Abb. 20: Zusammensetzung GMP mit Aufteilungsmechanismen ......................................................................... 46<br />
Abb. 21: Bausystemwettbewerb nach BLECKEN ................................................................................................ 49<br />
Abb. 22: Partnering-Modell „Wertschöpfungspartnerschaften“ ............................................................................ 51<br />
Abb. 23: Strategisches Facility Management ........................................................................................................ 54<br />
Abb. 24: Gebäudemanagement als Bestandteil des operativen Facility Management .......................................... 54<br />
Abb. 25: Finanzierungs- <strong>und</strong> Organisationsmodelle von PPP ............................................................................... 55<br />
Abb. 26: Lageplan ................................................................................................................................................. 60<br />
Abb. 27: Beispiel einer Grobablaufplanung im Wohnungsbau BA 1 .................................................................... 61<br />
VI
Abb. 28: Beispiel für ein Arbeitsverzeichnis mit Gewerkenabhängigkeiten (A=Anfang, E=Ende) ..................... 63<br />
Abb. 29: Beispiel der Ermittlung des Arbeitszeitaufwandes <strong>und</strong> der Vorgangsdauer für Estricharbeiten ............ 64<br />
Abb. 30: Lageskizze/Bauphasenplan Bahnkreuzungsbauwerk Hamburg – Bremen ............................................. 65<br />
Abb. 31: Flussdiagramm zur Arbeitsvorbereitung ................................................................................................ 66<br />
Abb. 32: Einfacher Balkenplan ............................................................................................................................. 67<br />
Abb. 33: Balkennetzplan ....................................................................................................................................... 68<br />
Abb. 34. Linienzyklogramm Straßenbauwerk ....................................................................................................... 69<br />
Abb. 35: Netzplan .................................................................................................................................................. 70<br />
Abb. 36: Aufbauorganisation der Projektbeteiligten mit Einzelleistungsträgern .................................................. 72<br />
Abb. 37: Stellung der Projektleitung in der Projektorganisation ........................................................................... 75<br />
Abb. 38: Stellung der Projektsteuerung in der Projektorganisation ...................................................................... 77<br />
Abb. 39: Leistungsmatrix der Projektsteuerung im Projektablauf ......................................................................... 80<br />
Abb. 40: Leistungen der Phase 1: Projektvorbereitung ......................................................................................... 81<br />
Abb. 41: Rechnungswesen des Bauherren <strong>und</strong> des Bauunternehmens .................................................................. 87<br />
Abb. 42: Ablauf von der Planung bis zur Vergabe [Keil u. a.: Kostenrechnung für Bauingenieure] .................... 92<br />
Abb. 43: Kostenstruktur 2002 [Quelle: BWI Bau] ................................................................................................ 96<br />
Abb. 44: Anteil des SF-Baus an der Jahresbauleistung im Hochbau [Quelle: BWI Bau] ..................................... 96<br />
Abb. 45: Management-Regelkreis ....................................................................................................................... 129<br />
Abb. 46: Strategisches <strong>und</strong> operatives Controlling im Vergleich ........................................................................ 130<br />
VII
Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />
1 Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Dieses Kapitel beinhaltet eine einführende Darstellung der Einflussfaktoren auf das<br />
Angebot- <strong>und</strong> Leistungsprofil der bauausführenden Unternehmen.<br />
1.1 Veränderung durch sektoralen Wandel<br />
Die im Wachstum begriffene Volkswirtschaft unterliegt einem ständigen<br />
Strukturwandel, der in einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung durch die<br />
Entscheidungen von Unternehmen <strong>und</strong> privaten Haushalten getragen wird. Der Beitrag<br />
der Sektoren zum Sozialprodukt einer Volkswirtschaft verändert sich kontinuierlich,<br />
wobei zwischen dem Wachstumsprozess <strong>und</strong> dem Strukturwandel einer Volkswirtschaft<br />
eine Interdependenz besteht: Der Wachstumsprozess ist in der Regel mit einem<br />
strukturellen Wandel verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> dieser ist wiederum eine Prämisse für weiteres<br />
wirtschaftliches Wachstum. Aufbauend auf die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung<br />
kann eine Einteilung der Sektoren wie folgt vorgenommen werden:<br />
• Primärer Sektor: Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, Fischerei<br />
• Sek<strong>und</strong>ärer Sektor: Handwerk, Bergbau, Industrie (<strong>Bauwirtschaft</strong>)<br />
• Tertiärer Sektor: Dienstleistungen (u. a. Handel, Verkehr, Staat, private<br />
Haushalte, Kredit-/Versicherungswirtschaft, Bildungswesen)<br />
1
Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />
Anteil am Sozialprodukt [%]<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
Primärer Sektor<br />
Sek<strong>und</strong>ärer Sektor<br />
Tertiärer Sektor<br />
0<br />
[Zeitverlauf]<br />
Industrialisierung Wachstum Reife<br />
Unterentwickelte<br />
Entwickelte<br />
Hochentwickelte<br />
Volkswirtschaft<br />
Volkswirtschaft<br />
Volkswirtschaft<br />
Abb. 1: Schema eines sektoralen Strukturwandels nach der Drei-Sektoren-Hypothese von<br />
FOURASTIÉ<br />
Der wirtschaftliche Reifeprozess einer Volkswirtschaft, die Verschiebung vom primären<br />
Sektor, der in der Agrarwirtschaft den wesentlichen Anteil an der Entstehung des<br />
Sozialproduktes hat, zugunsten des sek<strong>und</strong>ären Sektors in der Industriegesellschaft <strong>und</strong><br />
dessen weitere Verdrängung durch den tertiären Sektor als Kennzeichen der<br />
Dienstleistungsgesellschaft wird in der „Drei-Sektoren-Hypothese“ von FOURASTIÉ<br />
beschrieben.<br />
Das Gr<strong>und</strong>muster der „Drei-Sektoren-Hypothese“ wird sowohl unter Verwendung der<br />
Beschäftigungszahlen als auch der Bruttowertschöpfung für hoch entwickelte<br />
Volkswirtschaften weitgehend bestätigt.<br />
Aktuell wird in den Wirtschaftswissenschaften erörtert, ob mit der Weiterentwicklung<br />
einer Volkswirtschaft von der Dienstleistungs- zur Informationsgesellschaft die<br />
Entstehung eines vierten Sektors einhergeht oder die nachfolgenden Bereiche weiterhin<br />
dem tertiären Sektor zuzuordnen sind:<br />
• Quartärer Sektor: Beschaffung, Verarbeitung <strong>und</strong> Bereitstellung von<br />
Informationen (Beratungseinrichtungen/-unternehmen, Verbände, Stiftungen<br />
etc.)<br />
2
Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />
1.2 Einflussfaktoren auf das Angebotsprofil eines Bauunternehmens<br />
Betrachtet man die Struktur der <strong>Bauwirtschaft</strong>, dann lässt sich die Branche relativ<br />
einfach nach Größenklassen (z. B. Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz) <strong>und</strong>/oder Sparten<br />
(u. a. Hoch-, Tief-, Straßenbau) gliedern. Ein weiteres Kriterium zur Differenzierung ist<br />
das angebotene Leistungs- bzw. Produktionsprogramm der Bauunternehmen. Vor der<br />
vertiefenden Darstellung der schlüsselfertigen Bauausführung muss daher kurz auf die<br />
Bauunternehmensführung <strong>und</strong> -organisation eingegangen werden. Einen Überblick der<br />
Leistungen, die üblicherweise mit der Verwirklichung eines Bauauftrages verb<strong>und</strong>en<br />
sein können, bietet folgende Grafik:<br />
Abb. 2: Üblicherweise für die Verwirklichung eines Bauvorhabens erforderliche Leistungen<br />
Ohne bereits behandelte Themeninhalte umfänglich zu rekapitulieren oder zukünftige<br />
Inhalte vorwegzunehmen, ist an dieser Stelle eine kurze Darstellung von Themen<br />
notwendig, um zu verdeutlichen, welche Faktoren das Angebots- bzw. Leistungsprofil<br />
eines Bauunternehmens beeinflussen.<br />
Ein sehr bedeutsamer Faktor für ein marktgängiges Leistungsprofil eines Bauunternehmens<br />
ist das Know-how des Unternehmens bzw. das „kollektive Wissen“ seiner<br />
Mitarbeiter. Gelingt es dem Unternehmen, sich aufgr<strong>und</strong> dieser Fähigkeiten <strong>und</strong> seiner<br />
3
Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />
Ressourcen auf Tätigkeiten zu konzentrieren, die es besser als Mitbewerber ausführt,<br />
spricht man von den Kernkompetenzen eines Unternehmens.<br />
Kernkompetenzen sind zeitgeb<strong>und</strong>ene Fähigkeiten, die schwer imitierbar sind <strong>und</strong><br />
nachhaltig zum K<strong>und</strong>ennutzen beitragen.<br />
Nach der vorgenannten Definition müssen Kernkompetenzen ständig neu erworben<br />
werden, denn langfristig betrachtet werden erfolgreiche Kompetenzen – trotz schwerer<br />
Imitierbarkeit – eine Adaptierung durch Mitbewerber erfahren. Um den Vorsprung<br />
gegenüber konkurrierenden Unternehmen nicht einzubüßen, ist es notwendig, eine<br />
weiterhin zukunftsgerechte Strategie mit einem ebensolchen Angebotsprofil zu<br />
entwickeln <strong>und</strong> operativ umzusetzen. Nur so kann sichergestellt werden, dauerhaft<br />
Alleinstellungsmerkmale gegenüber Mitbewerbern zu besitzen <strong>und</strong> sich aus ihrer Masse<br />
hervorzuheben.<br />
Sieht man von den Einflüssen durch die Exekutive bzw. die volkswirtschaftliche<br />
Gesamtentwicklung ab, so sind für die Angebots- <strong>und</strong> Leistungsprofile der Bauunternehmen<br />
mehrere Faktoren maßgeblich.<br />
1.3 Marktgeschehen<br />
Bei der Betrachtung der aktuellen Baumarktsituation ergeben sich zwangsläufig<br />
Überschneidungen mit der Volkswirtschaft <strong>und</strong> dem Bereich „Recht“. Die Unternehmen<br />
der deutschen <strong>Bauwirtschaft</strong> durchleben in den letzten Jahren eine unverändert<br />
schwierige Zeit. Die <strong>Bauwirtschaft</strong> befindet sich auch im Jahr 2006 in einem lang<br />
anhaltenden Schrumpfungsprozess, in dem die Unternehmen dieser Branche sich<br />
langfristig sinkenden Bauinvestitionen <strong>und</strong> Beschäftigtenzahlen gegenübersehen. Die<br />
Folgen sind die Verstärkung eines ruinösen Wettbewerbs mit einem hohen Rivalitätsgrad<br />
zwischen den Wettbewerbern <strong>und</strong> niedrigen Markteintrittsbarrieren für neue<br />
oder auch nur neu firmierende Unternehmen. Verschärft wird diese Konkurrenzsituation<br />
noch durch den im Baubereich hohen Anteil von DoItYourself-Leistungen <strong>und</strong> nicht<br />
zuletzt durch den Einsatz illegaler Arbeitnehmer. Nicht verschwiegen werden sollte,<br />
dass die Schwarzarbeit nicht nur Arbeitslose umfasst die einer Beschäftigung<br />
nachgehen, sondern auch Unternehmen die ohne Rechnung gegen Barzahlung arbeiten.<br />
In den nächsten Jahren wird mit Wegfall der deutschen Wettbewerbsbeschränkungen<br />
mit zunehmender, preiswerter Konkurrenz von Unternehmen <strong>und</strong> Arbeitnehmern aus<br />
4
Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />
den neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu rechnen sein. Die<br />
voranschreitende Harmonisierung der Normung wird diese Entwicklung noch fördern.<br />
Der Angebotspreis des bauausführenden Unternehmens ist oftmals das ausschlaggebende<br />
Vergabekriterium für Bauleistungen. Da im Branchenvergleich insbesondere<br />
bei den kleinen Bauunternehmen üblicherweise die Eigenkapitalquote <strong>und</strong> die Liquidität<br />
sehr gering sind, hat eine mangelnde Zahlungsmoral der K<strong>und</strong>en relativ schnell<br />
gravierende Auswirkungen: Den terminvariablen Einnahmen stehen terminfixe<br />
Ausgaben wie beispielsweise Löhne, Steuern, Sozialversicherungsabgaben <strong>und</strong> zur<br />
Zahlung anstehende Rechnungen gegenüber; darüber hinaus sind regelmäßig in<br />
erheblichem Umfang Leistungen vorzufinanzieren. Ausbleibende Einnahmen können<br />
daher rasch zu Liquiditätslücken <strong>und</strong> damit u. U. zu einer Existenzgefährdung des<br />
Unternehmens führen.<br />
Globalisierung<br />
wachsender<br />
Zeitdruck<br />
Schattenwirtschaft<br />
Absinken der<br />
Ausführungsqualität<br />
Baumarkt<br />
hohe<br />
Wettbewerbsintensität<br />
mangelnde<br />
Zahlungsmoral<br />
anhaltender<br />
Preisdruck<br />
Verrechtlichung<br />
des Bauens<br />
Abb. 3: Kennzeichen des Baumarktes 2006<br />
Mit einer geringen Bauzeit verkürzt sich auch der Finanzierungszeitraum des Gebäudes,<br />
da es früher seiner Nutzung zugeführt werden kann <strong>und</strong> entsprechend der Mietzins<br />
früher vereinnahmt wird. Parallel zu dem Wunsch des Bauherrn nach kürzeren<br />
Bauzeiten wurde durch mehrere Institute eine Zunahme der Bauschadensfälle bzw. ein<br />
Absinken der Bauqualität beobachtet. Als Ursache kommen beispielsweise u. a. infrage,<br />
der Einsatz von gering qualifiziertem Personal oder die nicht Einhaltung von Normen<br />
5
Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />
oder Herstellervorgaben wie beispielsweise die Trockenzeiten von Estrich infrage.<br />
Rekapituliert man die vorgenannten Kennzeichen <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen,<br />
erscheint es zwangsläufig, dass es häufig zu juristischen Auseinandersetzungen<br />
zwischen den am Bau Beteiligten kommt. Auch eine ausufernde Bürokratie mit neuen<br />
Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen, die zunehmende Integration von Justizaren in den<br />
Bauprozess, sei es durch unternehmenseigene Juristen oder zugekaufte Leistungen auf<br />
Baurecht spezialisierter Kanzleien, können bei dieser Entwicklung eine Rolle spielen.<br />
1.4 Unternehmensziele<br />
Ein bedeutender Bestandteil des Unternehmenskonzeptes ist die Festlegung des<br />
Unternehmensziels. Dieses Ziel setzt sich üblicherweise aus mehreren, unternehmensindividuell<br />
gewichteten, ökonomischen <strong>und</strong> nicht ökonomischen Teilzielen<br />
zusammen, in denen sich die Philosophie <strong>und</strong> die vom Unternehmen vertretenen Werte<br />
<strong>und</strong> Normen widerspiegeln. Seit einigen Jahren ist es allgemein üblich geworden, dass<br />
Unternehmen ihre Gr<strong>und</strong>sätze bzw. Leitlinien auch nach außen darstellen – zumeist<br />
ohne im Detail auf die Unternehmensziele einzugehen. Für Außenstehende ergibt sich<br />
ein positives Bild vom Unternehmen <strong>und</strong> ein ebensolches Unternehmensimage. Die<br />
Mitarbeiter werden angehalten, ihre Handlungen darauf auszurichten, die vorgegebene<br />
Zielsetzung zu erreichen.<br />
Im Allgemeinen sind Unternehmensziele immer auf die Zukunft gerichtet;<br />
sinnvollerweise sind Anstrengungen <strong>und</strong> Motivation notwendig, um sie zu erreichen. In<br />
Abhängigkeit von der zeitlichen Ausrichtung der Zielsetzung bzw. deren Wirkungszeitpunkt<br />
unterscheidet man Ziele: strategische als langfristige, taktische als mittelfristige<br />
<strong>und</strong> operative als kurzfristige Orientierung. Ein Zitat aus dem militärischen<br />
Ursprungsbereich der beiden erstgenannten Begrifflichkeiten verdeutlicht die<br />
Unterscheidung zwischen Strategie <strong>und</strong> Taktik: Nach General VON CLAUSEWITZ (1780-<br />
1831) ist „die Taktik die Lehre vom Gebrauch der Streitkräfte im Gefecht, die Strategie<br />
die Lehre vom Gebrauch der Gefechte zum Zwecke des Krieges“. Als einführende<br />
Differenzierung von Zielen erscheint nachfolgende Unterscheidung der Ziele in<br />
Anlehnung an DIEDERICHS dienlich:<br />
• Ertrags- bzw. Finanzorientierung<br />
6
Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />
• Wettbewerbsorientierung<br />
• Marktorientierung<br />
• Leistungsorientierung<br />
• Gesellschaftsorientierung<br />
1.5 Unternehmensplanung<br />
Eine zweckmäßige Unternehmensplanung stellt eine günstige Platzierung des Unternehmens<br />
auf dem Baumarkt sicher, um dadurch die Erreichung der Unternehmensziele<br />
zu gewährleisten. Der zeitliche Fokus dieser planerischen Überlegungen ist dabei<br />
zumeist wiederum strategisch ausgerichtet. Ein möglicher Ablauf <strong>und</strong> der Umfang<br />
strategischer Überlegungen, angefangen von der Sparte (z. B. Hoch- oder Tiefbau) bis<br />
zur Umsetzung der Strategie in operative Maßnahmen (Gründung von Niederlassungen,<br />
Diversifikation, Allianzen etc.) kann nachfolgender Grafik entnommen werden.<br />
Marketing<br />
Timing<br />
Maßnahmen<br />
Region<br />
Sparte<br />
Auftraggeber<br />
Bauwerkstypen<br />
„neue“<br />
Geschäftsfelder<br />
Abb. 4: Strategische Unternehmensplanung <strong>und</strong> deren Umsetzung<br />
7
Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />
1.6 Unternehmens- <strong>und</strong> Projektrisiken<br />
Bedingt durch die Spezifika der Branche (vgl. Skriptum <strong>Baubetrieb</strong>) sind die mit dem<br />
Bauen verb<strong>und</strong>enen Risiken vielfältig. Entsprechend bedeutend ist nach BIRTEL für die<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> eine angemessene Risikovorsorge.<br />
Risiko ist die Gefahr, dass eine wirtschaftliche Betätigung misslingt.<br />
Nach dieser Definition könnte man sagen, dass Risiken drohende zukünftige Verluste<br />
sind, die hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit <strong>und</strong> der Schadenshöhe ungewiss<br />
sind. Chancen wahrnehmen heißt Risiken eingehen, entsprechend ist die Erzielung<br />
wirtschaftlichen Erfolges immer mit Risiken verb<strong>und</strong>en. Als wesentliche<br />
risikopolitische Gr<strong>und</strong>sätze sind zu nennen:<br />
• Keine Handlung oder Entscheidung darf existenzbedrohende Risiken bewirken<br />
• Ertragsrisiken müssen durch Rendite prämiert werden<br />
• Risiken müssen gesteuert werden<br />
Generell ist zwischen den bereits erwähnten branchentypischen Risiken, beispielsweise<br />
die hohe Anzahl von Einmalk<strong>und</strong>en, <strong>und</strong> den k<strong>und</strong>en- bzw. projektspezifischen Risiken,<br />
die sich aus den besonderen Anforderungen eines konkreten Bauprojektes <strong>und</strong> seines<br />
Auftraggebers ergeben, zu unterscheiden. Zu der letztgenannten Risikokategorie zählen<br />
insbesondere:<br />
Abb. 5: K<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> projektbezogene Risiken im Baugeschäft<br />
8
Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />
Wichtig ist es, sich im Zusammenhang mit den Risiken des Baugeschäfts die Herausforderung<br />
der Branche zu verdeutlichen: In der Regel erfolgt die Produktion im Freien<br />
auf dem Gr<strong>und</strong>stück des K<strong>und</strong>en. D. h. es müssen nicht nur die gesamten<br />
Produktionsmittel, alle Stoffe <strong>und</strong> Materialien sowie die Arbeitsplätze für die<br />
Baustellenbelegschaft vorgesehen werden, sondern es muss eine vollständige, temporäre<br />
Produktionsinfrastruktur koordiniert entstehen, um zum richtigen Zeitpunkt vor Ort<br />
eingerichtet <strong>und</strong> betriebsfertig zu sein. Erschwert wird diese Aufgabe dadurch, dass<br />
Bauwerke traditionell Prototypen sind <strong>und</strong> das Personal aus einer Vielzahl von verschiedenen<br />
Unternehmen in Form der Baustellenbelegschaft für jedes Projekt neu<br />
zusammengestellt wird. Projektspezifische Erfahrungen können daher vor Baubeginn<br />
nicht vorliegen.<br />
Obwohl weder Erfahrungen über das Projekt <strong>und</strong> den K<strong>und</strong>en (bzw. sein Verhalten)<br />
vorliegen, noch die Eintrittswahrscheinlichkeit <strong>und</strong> die Höhe des drohenden wirtschaftlichen<br />
Schadens gewiss sind, muss bei der Ermittlung der Angebotssumme<br />
Vorsorge für einen solchen Fall getroffen werden (siehe Skript Kalkulation).<br />
Abb. 6: Risiko (Wagnis) im Kalkulationsschema von Bauprojekten<br />
In der <strong>Bauwirtschaft</strong> erhält das preiswerteste Unternehmen den Zuschlag. Bezogen auf<br />
den Risikoansatz in der Kalkulation bedeutet dies, den Auftrag bekommt das<br />
Bauunternehmen mit dem größten Abstand zur maximalen Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
eines drohenden Schadens. Während mit zunehmender Komplexität eines Bauwerkes<br />
üblicherweise die Anzahl der Mitbewerber sinkt, steigt mit wachsenden Risiken die<br />
Bedeutung des Faktors Wagnis in der Kalkulation. D. h. je höher das technische Risiko<br />
eines Projektes, desto bedeutender für die Auftragsvergabe ist die Unterschreitung der<br />
9
Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />
maximalen Eintrittswahrscheinlichkeit. Als vollkommen unkalkulierbar gelten<br />
Großschadensrisiken, beispielsweise bei technisch anspruchsvollen Bauaufgaben im<br />
Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Tunnelbau. Das nachfolgende Beispiel in Anlehnung an BAUER verdeutlicht<br />
die gr<strong>und</strong>legende Problematik:<br />
Zur Herstellung einer Tiefgarage für ein Verwaltungshochhaus wird im Gr<strong>und</strong>wasser<br />
eine Baugrube mittels überschnittener Bohrpfahlwand hergestellt. Direkt hinter der<br />
Pfahlwand ist ein Bahndamm, auf dem ein viel befahrenes Bahngleis verläuft. Beim<br />
Betonieren eines Pfahls wird durch die Bohrmannschaft ein Fehler gemacht, mit der<br />
Folge, dass unbemerkt ein Meter des Pfahls nicht richtig betoniert wird.<br />
Beim Ausheben der Baugrube gibt es durch das Loch in der Wand einen<br />
Wassereinbruch, durch das auch einige h<strong>und</strong>ert Meter Boden eingespült werden. Das<br />
Gleis setzt sich binnen weniger Minuten um 50 cm, der nächste Zug entgleist. Die<br />
Personenschäden sind erfreulicherweise gering, dennoch belaufen sich die Kosten des<br />
Unfalls auf insgesamt ca. 9 Mio. €, bestehend aus:<br />
- Personenschaden 0,5 Mio. €<br />
- Sachschaden <strong>und</strong> Stillstandsschaden der Bahn 6,0 Mio. €<br />
- Sanierung der Wand 0,3 Mio. €<br />
- Konventionalstrafe wegen der Bauzeitverzögerung 0,2 Mio. €<br />
- Schadensersatz für die verspätete Nutzung des Gebäudes 1,5 Mio. €<br />
- sonstige Kosten 0,5 Mio. €<br />
Bei einem Auftragswert von 1,5 Mio. € übertrifft die Schadenshöhe den Umsatz um gut<br />
das sechsfache.<br />
Bei diesem Beispiel ist zu berücksichtigen, dass zumindest Teile des Schadens von der<br />
Haftpflichtversicherung des verursachenden Unternehmens getragen werden. Aber<br />
10
Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />
zumindest die Schäden aus der Sachmangelhaftung wird das Unternehmen übernehmen<br />
müssen, <strong>und</strong> durch die folgenden Prämienerhöhungen der Haftpflichtversicherer wird<br />
ein weiterer Teil der Kosten doch wieder vom Unternehmen zu tragen sein.<br />
Die nachfolgend aufgeführten risikopolitischen Strategien ermöglichen, additativ<br />
eingesetzt, eine angemessene unternehmensindividuelle Risikopolitik:<br />
• Vermeiden neuer Produktionsverfahren, Baustoffe <strong>und</strong> veränderter<br />
Organisations- <strong>und</strong> Entscheidungsstrukturen<br />
• Vermindern durch Kooperationen <strong>und</strong> Begrenzungen der Auftragshöhe<br />
• Überwälzen auf die Lieferanten (von Ersatzstoffen) <strong>und</strong> Nachunternehmer<br />
• Versichern mit Bauhaftpflicht- <strong>und</strong> Warenkreditversicherung<br />
• Selbst tragen mittels bilanzieller Selbstversicherung bei drohenden Verlusten<br />
2 Einsatzformen bauausführender Unternehmen<br />
Die Darstellung der Wettbewerbs- <strong>und</strong> Einsatzformen von Baufirmen zeigt die generelle<br />
Tendenz der Entwicklung von Leistungen im Umfeld der eigentlichen<br />
Bauwerkserstellung.<br />
Bauleistungen werden nach verschiedenen „Vertragskonstellationen“ vergeben, hinter<br />
denen unterschiedliche organisatorische Konzepte bezüglich der Aufteilung bzw.<br />
Zusammenfassung von Planungs- <strong>und</strong> Ausführungsaufgaben auf die in Frage<br />
kommenden Vertragspartner der Auftraggeber stehen. Eine erste ordnende<br />
Begriffsbildung für die in der Praxis immer vielfältiger gewordenen Formen der<br />
Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber- <strong>und</strong> Auftragnehmer hat erstmals die 1973<br />
vorgelegte „Enquete über die <strong>Bauwirtschaft</strong>“ gegeben, die im Auftrage des<br />
B<strong>und</strong>esministeriums für Wirtschaft erstellt wurde. Zwischenzeitlich kam es wieder zu<br />
einzelnen Differenzierungen, so dass sich nunmehr folgende Gr<strong>und</strong>typen für den<br />
„Unternehmenseinsatz“ durch den Auftraggeber unterscheiden lassen:<br />
11
Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />
2.1 Gewerkeweise Vergabe an Fachunternehmer<br />
Entsprechend einem traditionellen Rollenbild der Bauwerkserstellung, dessen<br />
Entwicklung <strong>und</strong> Einflussnahme über mehrere Jahrh<strong>und</strong>erte bis zu den Zünften <strong>und</strong><br />
Handwerkerbünden zurückverfolgt werden kann, ist auch heute noch nach § 4 Nr. 3<br />
VOB/A die gewerkeweise Vergabe an Fachunternehmer die Regel. Die<br />
Fachunternehmen führen nur Leistungen in Teilbereichen einer Baumaßnahme (z. B.<br />
Mauer- <strong>und</strong> Beton-, Putz-, Elektro-, Sanitärarbeiten) aus. So vergebene Fachlose sind<br />
nicht zwingend identisch mit den Leistungsbereichen der ATV der VOB/C; sie können<br />
ganz oder teilweise einen oder mehrere Leistungsbereiche umfassen.<br />
Abb. 7: Beziehungen bei der gewerkeweisen Vergabe von Bauleistungen<br />
Ein Hauptunternehmer (HU) übernimmt die verantwortliche Ausführung eines<br />
Bauauftrages (z. B. der Rohbauarbeiten) <strong>und</strong> kann Teile der von ihm übernommenen<br />
Ausführungsleistungen (z. B. Schalarbeiten) an andere Bauunternehmer weiter<br />
vergeben. Der Hauptunternehmer übernimmt dabei die Gewährleistung für die<br />
Erfüllung des Vertrages gegenüber dem Bauherrn. Die weiter beauftragten<br />
Nachunternehmer (NU) haben hingegen keinerlei vertragliche Bindung zum Bauherrn;<br />
d. h. der Nachunternehmer haftet ausschließlich gegenüber seinem Auftraggeber. Da<br />
kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Bauherrn <strong>und</strong> dem Nachunternehmer<br />
besteht, enthalten Nachunternehmerverträge üblicherweise einen Passus, der es dem<br />
12
Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />
Bauherrn erlaubt bei Kündigung des Bauvertrages mit dem Hauptunternehmer die<br />
bestehenden Nachunternehmerverträge „zu übernehmen“.<br />
Ein Nachunternehmer führt Teile der vom Hauptunternehmer übernommenen<br />
Bauleistungen aus, ohne hierfür von einem Bauherrn beauftragt worden zu sein.<br />
Vom Nachunternehmer ist der Nebenunternehmer zu unterscheiden, der unter der<br />
Leitung des Hauptunternehmers Aufträge zur Erstellung von Leistungsabschnitten<br />
übernimmt, die im engen technischen Zusammenhang mit den Leistungen des<br />
Hauptunternehmers stehen. Der Hauptunternehmer vergibt Leistungen an<br />
Nebenunternehmer im Namen <strong>und</strong> für Rechnung des Auftraggebers <strong>und</strong> haftet hierfür<br />
ausschließlich im Rahmen der Überwachung der Bauausführung <strong>und</strong> der<br />
Rechnungsprüfung. D. h. der Bauherr bevollmächtigt den Hauptunternehmer, seine<br />
Aufsichts- <strong>und</strong> Weisungspflicht für die Leistungen des Nebenunternehmers zu<br />
übernehmen; das Vorhandensein von Sachkenntnis <strong>und</strong> Erfahrung des<br />
Hauptunternehmers im Bezug auf die zu überwachende Leistung ist Voraussetzung für<br />
die Bevollmächtigung durch den Bauherrn.<br />
2.2 Generalunternehmer (GU)<br />
Abb. 8: Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten bei Mitwirkung eines Generalunternehmers<br />
13
Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />
Als Generalunternehmen werden solche Unternehmen bezeichnet, die<br />
alleinverantwortlich sämtliche Fertigungsleistungen – i. d. R. nach Abschluss der<br />
Gestaltungs- <strong>und</strong> Konstruktionsplanung – des zu erstellenden Objektes übernehmen.<br />
Generalunternehmer sind selbst an der Bauausführung beteiligt, indem sie wesentliche<br />
Teile der Bauleistung selbst ausführen (meist Rohbauarbeiten: Erd-, Mauer-,<br />
Stahlbetonarbeiten) <strong>und</strong> Teile der übernommen Bauleistung – insbesondere die<br />
Ausbauarbeiten – an Nachunternehmer übertragen.<br />
Ein Generalunternehmer übernimmt den Auftrag zur Erstellung eines gesamten<br />
Bauwerks unter Erbringung eigener wesentlicher Bauleistungen – zumeist<br />
schlüsselfertig.<br />
Der Generalunternehmer übernimmt die Verantwortung für den gesamten Komplex der<br />
Bauwerkserstellung. Er trägt das gesamte technische <strong>und</strong> wirtschaftliche Risiko der<br />
Bauausführung <strong>und</strong> ist für diese Aufgabe alleiniger Vertragspartner des Bauherrn. Zu<br />
seinen Aufgaben zählen insbesondere:<br />
• Ausführung der Bauarbeiten, meist<br />
- Rohbauarbeiten mit eigener Personal- <strong>und</strong> Betriebsmittelkapazität, auch unter<br />
Nutzung von Mietkapazitäten<br />
- Vergabe der Ausbauleistungen an Fachunternehmen<br />
- Überwachung der Nachunternehmerleistungen in technischer <strong>und</strong> qualitativer<br />
Sicht<br />
• Technische, wirtschaftliche <strong>und</strong> zeitliche Koordination aller Leistungen<br />
- zur Einhaltung des vereinbarten Terminplanes<br />
- zur Erzielung einer funktionsfähigen Gesamtanlage<br />
• Erstellung der Ausführungspläne (sofern schlüsselfertig)<br />
- auf der Basis der Ausschreibungs- <strong>und</strong> Angebotsunterlagen<br />
14
Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />
- in Zusammenarbeit mit den Fachingenieuren <strong>und</strong> Fachunternehmen<br />
- in laufender Abstimmung mit dem Architekten<br />
Dem Bild des Generalunternehmers auf Seite der Bauausführung entspricht der<br />
Generalplaner bei der Bauobjektplanung. Der Generalplaner übernimmt die gesamte<br />
Planungsleistung in Form aller Architektur- <strong>und</strong> Ingenieuraufgaben einschließlich der<br />
Sonderfachleute für ein gesamtes Bauprojekt – zumeist mit Ausnahme der im<br />
bauausführenden Unternehmen notwendigen Planungsleistungen, wie z. B. der<br />
Schalungsplanung.<br />
2.3 Generalübernehmer (GÜ)<br />
Vom Generalunternehmer ist der Generalübernehmer zu unterscheiden. Von ihm spricht<br />
man, wenn das Aufgabenfeld wegen fehlender Produktionskapazität die Erbringung<br />
eigener Bauleistung ausschließt. Er erfüllt zwar gegenüber dem Auftraggeber die<br />
gleichen Funktionen wie die Generalunternehmer, jedoch eben ohne die Erbringung<br />
wesentlicher eigener Bauleistung. Sein Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere die<br />
Koordinierung von Nachunternehmern unter Beibehalt der Gesamtverantwortung.<br />
Ein Generalübernehmer übernimmt den Auftrag zur Erstellung eines gesamten –<br />
zumeist schlüsselfertigen – Bauwerks ohne Erbringung eigner wesentlicher<br />
Bauleistungen.<br />
Während Generalunternehmer üblicherweise durch Diversifikation ehemaliger<br />
Rohbauunternehmen entstehen, können Generalübernehmer beispielsweise durch den<br />
Aufbau einer ausgegliederten „Bauleitungsabteilung“ von Architektur- bzw.<br />
Ingenieurbüros oder durch die Gründung von Auslands-Niederlassungen klassischer<br />
Bauunternehmen entstehen.<br />
15
Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />
2.4 Totalunternehmer (TU)<br />
Abb. 9: Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten bei Mitwirkung eines Totalunternehmers<br />
Wenn ein Unternehmer neben der Erbringung wesentlicher Teile der Bauausführung<br />
auch Planungsleistungen, einschließlich dem Entwurf <strong>und</strong> ggf. dem Vorentwurf<br />
übernimmt, wird er als Total(bau)unternehmer bezeichnet. Es kommt hier zu einer<br />
Zusammenfassung aller Fachplaner <strong>und</strong> Fachunternehmer bzw. zu einer Vereinigung<br />
von Generalplaner <strong>und</strong> Generalunternehmer unter einer Leitung. Während dieser Typ in<br />
Skandinavien <strong>und</strong> den USA häufig genutzt wird, ist in Deutschland erst in den letzten<br />
Jahren eine steigende Nachfrage nach dieser Form des Unternehmenseinsatzes<br />
festzustellen, da Auftraggeber oftmals dazu übergehen, Bauleistungen anhand einer<br />
funktionalen Leistungsbeschreibung auszuschreiben. (VOB/A: „Leistungsbeschreibung<br />
mit Leistungsprogramm“). D. h. der Auftraggeber vergibt schon die (Vor-)<br />
Entwurfsplanung an den Totalunternehmer, der wie beim Generalunternehmer im<br />
Schlüsselfertigbau auch die Ausführungsplanung anfertigt.<br />
Ein Totalunternehmer übernimmt den Auftrag zur Planung <strong>und</strong> Erstellung eines<br />
gesamten schlüsselfertigen Bauwerks bei Erbringung eigner wesentlicher Leistungen.<br />
16
Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />
Die vollständige Auftragsübernahme geht daher insofern über die Aufgaben des<br />
Generalunternehmers hinaus, als dass neben Ausführungsleistungen zusätzlich auch<br />
Entwurfsbearbeitung, Planung <strong>und</strong> Konstruktion in einer Hand vereinigt sind, <strong>und</strong> zwar<br />
• entweder mit eigener Planungskapazität<br />
• oder in vertikaler Kooperation mit Planungsunternehmen.<br />
Dieser geschäftspolitischen Ausrichtung kommt in dem Maße größere Bedeutung zu,<br />
als dass die Auftraggeber für Planung <strong>und</strong> Ausführungen ihrer Bauvorhaben<br />
Komplettlösungen bevorzugen.<br />
Es gibt zwei charakteristische Ausprägungen der Totalunternehmerschaft:<br />
a) Objektspezifische Tätigkeit:<br />
Hierbei handelt es sich um Auftragsarbeiten, die der Totalunternehmer nach den<br />
individuellen Wünschen des Auftraggebers <strong>und</strong> unter Berücksichtigung seiner<br />
Produktionsgegebenheiten plant <strong>und</strong> ausführt.<br />
b) Objektneutrale Tätigkeit:<br />
In diesem Fall werden (offene oder geschlossene) Bausysteme (z. B. Fertighäuser,<br />
Hallen etc.) angeboten, die auf das Potenzial des Bauunternehmens abgestimmt sind.<br />
Das läuft auf eine (objektunabhängige) Produktplanung hinaus, was die Möglichkeiten<br />
des Marketings wesentlich erweitern kann, weil es den Weg in den Qualitätswettbewerb<br />
öffnet. Diese Unternehmen entwickeln die angebotenen Bauwerkstypen ohne Auftrag<br />
<strong>und</strong> auf eigenes Risiko.<br />
Der Totalunternehmer kann sein Leistungsangebot noch erweitern, z. B. durch<br />
Gr<strong>und</strong>stücksbeschaffung <strong>und</strong> Finanzierungsleistungen („investierender<br />
Totalunternehmer“) <strong>und</strong> beispielsweise auch Bauprojekte entwickeln. Bei der<br />
Projektentwicklung geht es nach DIEDERICHS darum, „die Faktoren Standort,<br />
Projektidee <strong>und</strong> Kapital so miteinander zu kombinieren, dass einzelwirtschaftlich<br />
wettbewerbsfähige (…) sowie gesamtwirtschaftlich sozial- <strong>und</strong> umweltverträgliche<br />
Projekte geschaffen <strong>und</strong> dauerhaft rentabel genutzt werden können.“ Stark vereinfacht<br />
dargestellt, wird ausgehend von einer Projektidee <strong>und</strong>/oder einem Gr<strong>und</strong>stück ein<br />
17
Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />
vermarktungsreifes Nutzungskonzept erarbeitet <strong>und</strong> im Regelfall, nachdem ein Anker-<br />
Nutzer bzw. ein Investor gef<strong>und</strong>en ist, mit der Projektdurchführung begonnen.<br />
2.5 Totalübernehmer (TÜ)<br />
Der Totalübernehmer übernimmt vom Auftraggeber das identische Aufgabenspektrum<br />
des Totalunternehmers, delegiert jedoch die Planungs- <strong>und</strong> Ausführungsleistungen<br />
vollständig an Nachunternehmer, wobei aber auch hier die Gesamtverantwortung<br />
gegenüber dem Auftraggeber verbleibt.<br />
Im Unterschied zum General- <strong>und</strong> Totalunternehmer verfügen Übernehmer also nicht<br />
über eigene Bauausführungs- <strong>und</strong> Bauplanungskapazitäten oder setzen sie im Regelfall<br />
nicht ein, sondern beschränken sich auf Koordinierungs- <strong>und</strong> Steuerungsfunktionen<br />
sowie die Übernahme der Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.<br />
Während General- <strong>und</strong> Totalunternehmertätigkeit produktionsorientiert sind, ist die<br />
Übernehmertätigkeit handelsorientiert; Übernehmer brauchen, da sie auch die<br />
Koordinierungsleistung weiter vergeben könnten, im Prinzip nicht baufachk<strong>und</strong>ig zu<br />
sein. Mit der VOB/A ist die Übernehmerschaft nicht vereinbar.<br />
18
Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />
Teilprozesse<br />
Probleme<br />
herkömmliche<br />
Funktionsbezeichnungen<br />
(ablauf- <strong>und</strong><br />
funktionsträger<br />
orientiert)<br />
traditionelle<br />
Funktionsträger<br />
"neue"<br />
Funktionsträger<br />
Bedarfsfeststellung<br />
Willensbildung <strong>und</strong><br />
Projektanstoß<br />
Optimierung<br />
funktionale Ansprüche<br />
Gr<strong>und</strong>ProgrammFunktionslegungplanungplanung sonst. Planungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
bauliche Gesamtkonzeption<br />
Bauvorbereitung<br />
Konstruktionsplanung<br />
Bauausführung<br />
Nutzung<br />
Abb. 10: Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten nach BEHRENDT (erheblich verändert)<br />
Zwischen den zuvor beschriebenen Organisationsformen liegen in der Praxis zahlreiche<br />
Übergangsformen. Die vorstehende Übersicht gibt einerseits eine zusammenfassende<br />
Darstellung der behandelten Formen <strong>und</strong> gleichzeitig eine vertiefende Darstellung der<br />
Inhalte der Planungs- <strong>und</strong> Ausführungsaufgaben.<br />
Wahl Material<br />
Gestaltung<br />
Ansprüche an die<br />
Bauwerkskomponenten<br />
Wahl Bausystem<br />
Wahl Dimension<br />
Baudurchführung<br />
Projektbeschreibung<br />
Angebotsbearbeitung<br />
Fertigungsplanung<br />
Fertigung<br />
Bauausführung<br />
Fertigungskontrolle<br />
Programmierung Ausschreibung<br />
nach Fachlosen<br />
Planung<br />
Vorplanung Entwurfsplanung Ausführungs- Überwachung<br />
planung der Ausführung<br />
Bauherr<br />
Fachplaner<br />
Berater<br />
Programmoptimierung<br />
Architekt<br />
Fachingenieure<br />
Berater Ablaufoptimierung<br />
Generalplaner<br />
Rohbau- <strong>und</strong><br />
Ausbauunternehmer<br />
Generalunternehmer<br />
Generalübernehmer<br />
mitplanender Generalunternehmer<br />
Generalplaner <strong>und</strong> Generalunter-/übernehmer<br />
Totalunter-/übernehmer<br />
(objektneutral/objektspezifisch tätig)<br />
Projektentwickler<br />
(investierender Totalunter-/übernehmer)<br />
Systemanbieter<br />
Vermittlung an Nutzer<br />
Verwaltung<br />
Fachunternehmer<br />
Betrieb <strong>und</strong> Unterhaltung<br />
Nutzerwandlung, Liquidität<br />
oder Rückbau<br />
19
Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />
Die Einteilung in die sechs Phasen (0-5) der Vorbereitung, Planung, Ausführung <strong>und</strong><br />
Nutzung von Bauvorhaben geht auf einen Arbeitskreis zurück, an dem Vertreter aller<br />
wesentlichen Verbände der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>und</strong> Vertreter der öffentlichen<br />
Auftraggeberschaft beteiligt waren.<br />
Als Fachunternehmer, als Generalunternehmer oder -übernehmer, als Totalunternehmer<br />
oder -übernehmer können nicht nur einzelne Unternehmen tätig werden. Es können sich<br />
auch mehrere Unternehmen zu dem Zweck zusammenschließen, gemeinschaftlich<br />
Planungs- <strong>und</strong>/oder Bauleistungen für einen bestimmten Auftrag anzubieten<br />
(Bietergemeinschaften) <strong>und</strong> auszuführen (Arbeitsgemeinschaften). In diesem Sinne sind<br />
Bieter- <strong>und</strong> Arbeitsgemeinschaften auch sog. Unternehmenseinsatzformen. Sie sind<br />
typische Kooperationsformen der bauausführenden Wirtschaft.<br />
3 Die schlüsselfertige Bauausführung<br />
Die schlüsselfertige Bauausführung hat sich zu einem bedeutenden Betätigungsfeld für<br />
Bauunternehmen in Deutschland entwickelt. Die Gründe, Erkennungszeichen werden<br />
im Nachfolgenden ebenso behandelt wie die Chancen <strong>und</strong> Risiken.<br />
Die hohe Wettbewerbsintensität auf vielen Absatzmärkten führt dazu, dass sich<br />
Unternehmen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren müssen. Die damit verb<strong>und</strong>ene<br />
Bündelung der Unternehmensressourcen erlaubt kaum mehr die Wahrnehmung<br />
langwieriger Planungs-, Abstimmungs- <strong>und</strong> Koordinierungsaufgaben im Bauprozess<br />
durch diese potenziellen Bauauftraggeber. Aus diesem Gr<strong>und</strong> orientieren sich<br />
Investitionsentscheidungen in den Unternehmen – wie bei institutionellen Anlegern –<br />
noch stärker an der Erfüllung vorgegebener funktionaler <strong>und</strong> wirtschaftlicher<br />
Vorgaben. So ist das Bedürfnis nach einem festen Ansprechpartner für die gesamte<br />
Projektabwicklung auch bei privaten Bauherren sehr häufig anzutreffen.<br />
Der Wunsch der K<strong>und</strong>en nach einem fertigen, betriebsbereiten Bauwerk, erstellt durch<br />
einen verantwortlichen Auftragnehmer zu einem festen <strong>und</strong> meist auch pauschalen<br />
Preis, veranlasste Bauunternehmer, ihre Leistungspalette entsprechend zu ergänzen.<br />
Unter dem Begriff der schlüsselfertigen Bauausführung ist diese Komplettleistung seit<br />
längerem bekannt <strong>und</strong> nimmt einen wachsenden Anteil am Gesamtbauvolumen ein.<br />
20
Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />
Als Schlüsselfertigbau (SF-Bau) bezeichnet man die komplette <strong>und</strong> gebrauchsfertige<br />
Erstellung eines Bauwerks zu einem festen Preis durch einen verantwortlichen<br />
Auftragnehmer.<br />
Mit der schlüsselfertigen Bauausführung sind unabdingbar drei Elemente verb<strong>und</strong>en:<br />
Ein Unternehmer übernimmt gegenüber dem Bauherrn das gesamte wirtschaftliche<br />
<strong>und</strong> technische Risiko der Bauwerkserstellung. Dies geschieht zu einem festen Preis;<br />
der zumeist auch pauschal ist, so dass der Auftraggeber vor Baubeginn genau die<br />
späteren Herstellkosten kennt, sofern es nicht im Verlauf der Baumaßnahme zu<br />
Abweichungen vom Bausoll kommt. Das fertige Bauwerk „muss nach fachlicher<br />
Meinung komplett <strong>und</strong> funktionsfähig sein“ (Entscheidung BGH „Schlüsselfertigbau“,<br />
BauR 1984; 395, 396). Funktionsfähig bedeutet für Hochbauten, dass das Gebäude<br />
nach Drehen des Haustürschlüssels in Benutzung genommen werden kann (daher der<br />
Begriff „Schlüsselfertig“), während bei Ingenieurbauwerken von einer betriebsbereiten<br />
Erstellung gesprochen wird.<br />
Der Umfang der durch den Schlüsselfertig-Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen<br />
(Bausoll) kann je nach Vertragsinhalt variieren. Er reicht von der einfachen Erstellung<br />
des Gesamtbauwerks durch Nachunternehmer <strong>und</strong> teilweiser Eigenleistung z. B. des<br />
Rohbaus bis zur reinen Überwachungsfunktion bei Erbringung aller Leistungen durch<br />
Dritte. In letztgenannten Fall können auch die Architekten <strong>und</strong> Fachplaner als<br />
Nachunternehmer angesehen werden.<br />
Die Aufgaben des Schlüsselfertigauftragnehmers beinhalten generell die Ausführung<br />
durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte (Nachunternehmer), die technischen <strong>und</strong><br />
qualitative Überwachung der eigenen <strong>und</strong> fremden Bauarbeiten, die wirtschaftliche,<br />
terminliche <strong>und</strong> qualitative Koordination mit dem Ziel der Erstellung eines kompletten<br />
<strong>und</strong> funktionsfähigen Bauwerks. Zwischen der vom Auftraggeber zu erbringenden<br />
Leistung <strong>und</strong> der geschuldeten Leistung des Schlüsselfertigauftragnehmers ist<br />
insbesondere die Schnittstelle zwischen Planung <strong>und</strong> Bauvorbereitung abzustimmen.<br />
Zwar umfasst sein Aufgabenbereich immer auch Planungsleistungen, aber in<br />
21
Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />
Abhängigkeit der Festlegung dieser Schnittstelle wird auch die<br />
Unternehmenseinsatzform (GU, GÜ oder TU bzw. TÜ) des<br />
Schlüsselfertigauftragnehmers definiert. Beim Schlüsselfertigbau wird zumindest die<br />
Vollendung bzw. das Risiko der Ausführungsplanung übernommen. Neben vielen<br />
Mischformen sind folgende gr<strong>und</strong>legende Schnittstellen-Vereinbarungen möglich:<br />
• Auftraggeberseitige Ausführungsplanung mit vollem Planungsvorlauf <strong>und</strong><br />
Einzelleistungsverzeichnissen gem. HOAI Phase 1 bis 7 (kein Schlüsselfertigbau-<br />
Bau):<br />
Der Auftraggeber erstellt die komplette Planung einschließlich der<br />
Ausführungsplanung <strong>und</strong> die Leistungsverzeichnisse für alle Gewerke. Das<br />
Bauunternehmen ist in diesem Fall als ausführendes Unternehmen mit<br />
Kontroll- <strong>und</strong> Überwachungsfunktion, aber ohne Einfluss auf die Planung tätig.<br />
• Auftragnehmerseitige Ausführungsplanung:<br />
Der Auftraggeber legt die Entwurfsplanung vor, die Anforderungen bzw. die<br />
Bauleistungen werden allerdings nicht detailliert aufgeführt, sondern lediglich<br />
funktionell (beispielsweise anhand eines Raumbuches) beschrieben. Die<br />
Erstellung der Ausführungsplanung ist, neben der Bauausführung zum<br />
Pauschalpreis, Aufgabe des beauftragten Generalunter-/übernehmers.<br />
• Auftragnehmerseitige Planung:<br />
Der Auftraggeber schreibt die zu erbringenden Bauleistungen funktional aus, d.<br />
h. er vergibt schon die komplette Planung einschließlich der (Vor)-<br />
Entwurfsplanung an den Totalunter-/übernehmer.<br />
3.1 Intention des Schlüsselfertigbaus<br />
Eine zunehmende Anzahl von K<strong>und</strong>en wünscht beim Bauen die Beschränkung der<br />
eigenen Aufgaben. Beispielsweise müssen schon die Angabe von Art <strong>und</strong> Güte des<br />
Bauwerks, der notwendigen Nutzfläche <strong>und</strong> des gewünschten zu erzielenden Mietzinses<br />
des Objektes eine ausreichende Kalkulationsgr<strong>und</strong>lage für den Auftragnehmer bilden.<br />
22
Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />
Wenn es für den Auftraggeber weniger bedeutend ist, ob ein Gebäude z. B. ein<br />
Stahlskelett- oder ein Betonbauwerk wird – da die Funktionalität des Bauwerks im<br />
Vordergr<strong>und</strong> steht – können die besonderen Fachkenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen der<br />
bauausführenden Unternehmen bereits bei der Planung des Bauwerks berücksichtigt<br />
werden. Den planenden Architekten <strong>und</strong> Fachingenieuren des Bauherrn können nicht<br />
die gesamten speziellen Kenntnisse aller für den Auftrag in Frage kommenden<br />
Unternehmen bekannt sein, so dass die Optimierungs- <strong>und</strong> Rationalisierungspotenziale<br />
für Kosten <strong>und</strong> Qualität nicht voll genutzt werden können.<br />
Als Lösungsmöglichkeit bietet sich die Einbindung von bauausführenden Unternehmen<br />
schon in der frühen Projektphase im Rahmen eines Planungs- <strong>und</strong> Ideenwettbewerbs an.<br />
Eine damit verb<strong>und</strong>ene Ausschreibung von Leistungen nach funktionalen<br />
Gesichtspunkten ermöglicht eine Nutzung des unternehmensindividuellen Know-hows<br />
(Bauverfahren, Material, Nachunternehmer) der am Bau Beteiligten, da dem<br />
Schlüsselfertigbau-Auftragnehmer die Wahl der wirtschaftlichsten Alternativen<br />
überlassen wird. Als Ziele für Optimierungen kommen beispielsweise in Frage:<br />
• Reduzierung des Zeitaufwandes<br />
• Verringerung der Kosten<br />
• Verbesserung der Qualität<br />
• Optimierung der Ökologie z. B. Energieverbrauch<br />
• Erhöhung der Sicherheit<br />
Eine Beauftragung mit vollständiger Planung hat noch einen weiteren Vorteil: Der<br />
Bauherr muss sich nicht mehr mit der Gesamtkoordination von Planung <strong>und</strong><br />
Bauausführung befassen, <strong>und</strong> je nach Vertragsgestaltung erhält er Planungs- <strong>und</strong><br />
Funktionssicherheit. Für ihn ist die Optimierung in der Planungsphase von großer<br />
Bedeutung, zu diesem Zeitpunkt herrscht die größtmögliche Kostenbeeinflussbarkeit für<br />
den gesamten Lebenszyklus – von der Bauwerkserstellung über die Nutzung bzw. den<br />
Betrieb bis zum Rückbau – seines Bauwerkes. Für den Anbieter der schlüsselfertigen<br />
Projektdurchführung besteht die Chance von dem in der <strong>Bauwirtschaft</strong> vorherrschenden<br />
23
Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />
Preiswettbewerb zu einem Rendite bringenden Ideen- <strong>und</strong> Leistungswettbewerb mit<br />
weniger Konkurrenz zu gelangen.<br />
Abb. 11: Der Planer als Disponent von Bau- <strong>und</strong> Nutzungskosten nach PFARR<br />
24
Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />
3.2 Chancen<br />
Auftraggeber möchten eine Leistung von einem (Schlüsselfertig)-Auftragnehmer. Sie<br />
wollen nicht auf eigenes Risiko mehrere Leistungen koordinieren, letztendlich sind sie<br />
nur an dem Nutzwert des Bauwerks <strong>und</strong> an seinem Preis-/Leistungsverhältnis<br />
interessiert.<br />
Mit der Beauftragung eines Schlüsselfertig-Auftragnehmers erhält der Bauherr einen<br />
verantwortlichen Ansprechpartner. Dies führt, schon durch die Übertragung der (Nach-<br />
)Unternehmerdisposition <strong>und</strong> der Gewerkekoordination, zu einer erheblichen<br />
Erleichterung für den Bauherrn. Ein Ansprech- <strong>und</strong> Vertragspartner bedeutet, ein<br />
Unternehmen haftet für die gesamte Durchführung <strong>und</strong> die Gesamtgewährleistung.<br />
Darüber hinaus sorgt der Auftragnehmer (GU, GÜ, TU oder TÜ) durch die (pauschale)<br />
Festpreisgarantie für Kostensicherheit <strong>und</strong> durch den Festtermin für Terminsicherheit.<br />
Dennoch wird es dem Bauherrn nicht per se gelingen, alle Risiken auszuschließen. Das<br />
Baugr<strong>und</strong>risiko (z. B. Tragfähigkeit, Kontamination) wird im Regelfall vertraglich<br />
ausgeschlossen <strong>und</strong> verbleibt dann genauso bei ihm wie das Risiko aus<br />
Baugenehmigungen. Gegen eine entsprechende Vergütung können üblicherweise diese<br />
Risiken vertraglich vom Generalunternehmer übernommen werden, im Gegensatz zu<br />
den Risiken falscher auftraggeberseitiger (Entwurfs-)Planung <strong>und</strong> dem Risiko<br />
vergessener Leistungen. Diese Wagnisse sind aber als auch Chance zu sehen. Gerade<br />
dadurch, dass er nicht im Detail, sondern funktional ausschreibt, erlaubt er dem<br />
Generalunternehmer, die Detaillierung <strong>und</strong> damit die Wahl der wirtschaftlichsten<br />
Alternativen selbst zu bestimmen.<br />
Ein weiteres, für den Auftraggeber sehr bedeutendes Argument für eine schlüsselfertige<br />
Bauausführung ist die Konzentration der koordinierten Gesamtplanung in einer Hand.<br />
Die Kosten eines Bauwerks lassen sich am stärksten in der Planungsphase beeinflussen.<br />
Schon die Übertragung der Ausführungsplanung <strong>und</strong> der Ausführung an ein<br />
Unternehmen ermöglichen technische Optimierungen, die einem Architektenplaner<br />
durch Unkenntnis der unternehmerischen Potenziale in der Regel fehlen werden. Die so<br />
einzusparenden Transaktionskosten, verb<strong>und</strong>en mit besseren Einkaufspreisen für<br />
Material <strong>und</strong> Fremdleistungen durch die „Marktmacht“ des Generalunternehmers,<br />
können zu einem Gesamtkostenvorteil – über den Lebenszyklus des Bauwerks gesehen<br />
– gegenüber einer traditionellen gewerkeweisen Vergabe von Leistungen führen.<br />
25
Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />
Insgesamt verfolgt der Auftraggeber mit dem Abschluss eines Schlüsselfertigbau-<br />
Vertrages im Vergleich zum „konventionellen“ Bauvertrag hauptsächlich das Ziel, das<br />
Know-How seines Auftraggebers zu nutzen <strong>und</strong> seine Risiken zu minimieren. Er<br />
erreicht mit der gewählten Vertragskonstellation eine weitestgehende (Planungs-),<br />
Funktions-, Qualitäts-, Termin- <strong>und</strong> Kostensicherheit.<br />
Für den Generalunternehmer bedeutet dies, dass er die Bauverfahren, Baustoffe <strong>und</strong><br />
Nachunternehmer entsprechend seinem Know-how so wählen kann, dass diese einen<br />
optimalen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> organisatorischen Bauprozess gewährleisten. Ist er<br />
eingeb<strong>und</strong>en in den Planungsprozess, besitzt er entsprechend mehr Möglichkeiten,<br />
durch eine geeignete Termin- <strong>und</strong> Koordinationsplanung seine Kapazitätsauslastung zu<br />
steuern. Dies hat zur Folge, dass der Generalunternehmer teilweise den Zwängen des<br />
Bereitstellungsgewerbes entkommen kann.<br />
Auf Gr<strong>und</strong> seines Komplett-Angebotes mit dem Teilbereich der Bauwerkserstellung ist<br />
der Auftragnehmer weniger ein bauausführendes Unternehmen als vielmehr Anbieter<br />
eines Gesamtsystems. Die Bauausführung ist zwar weiterhin – ggfs. auch wesentlicher –<br />
Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen, das Vergabekritierium allerdings ist<br />
nunmehr weniger der Preis, sondern ein wettbewerbsfähiges Systemangebot. Schon die<br />
Übernahme des Preis-, Termin-, Qualitäts- <strong>und</strong> Koordinierungsrisikos durch den<br />
Schlüsselfertig-Auftragnehmer ermöglicht eine Differenzierung zwischen<br />
Mitbewerbern. Die darüber hinausgehende Übernahme der Finanzierungs-, Planungs<strong>und</strong><br />
ggfs. Betriebsrisiken als Systemanbieter verstärkt diese Möglichkeit noch. Mit<br />
zunehmender Diversifikation findet eine Verlagerung von dem auf dem Baumarkt<br />
vorherrschenden Preiswettbewerb zu einem Leistungs-/Lösungswettbewerb statt.<br />
3.3 Risiken des Schlüsselfertig-Auftragnehmers<br />
Bedingt durch die Konstruktion zweier Ebenen von Rechtsverhältnissen erfolgt eine<br />
Risikoverlagerung zwischen den Vertragspartnern. Beauftragt der Auftraggeber einen<br />
General- bzw. Totalunternehmer mit der schlüsselfertigen Ausführung eines Bauvorhabens,<br />
ist dieser sein alleiniger Ansprechpartner. Er trägt das gesamte technische,<br />
wirtschaftliche <strong>und</strong> terminliche Wagnis für das Bauvorhaben, haftet <strong>und</strong> gewährleistet<br />
für alle im Bauvertrag übernommenene Leistungen selbst <strong>und</strong> direkt. Diese Wagnisse<br />
26
Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />
sichert er gegenüber seinem Auftraggeber mit entsprechenden Bürgschaften <strong>und</strong><br />
Sicherheiten ab.<br />
Die ihm übertragenen Risiken wird er, soweit möglich, an seine Nachunternehmer <strong>und</strong><br />
Lieferanten weitergeben; ganz gelingen wird ihm das nicht, denn zumindest das<br />
Koordinierungsrisiko <strong>und</strong> das Risiko aus seinem Anteil an der Gesamtwertschöpfung<br />
des Bauprojektes werden bei ihm verbleiben.<br />
Der Generalunternehmer übernimmt mit Abschluss des Generalunternehmer-Vertrages<br />
gesamtschuldnerisch, also auch für die von ihm an Nachunternehmer weitervergebenen<br />
Leistungen folgende Risiken <strong>und</strong> Haftungen:<br />
• Preisrisiko<br />
Die Eliminierung des Preisrisikos erfolgt durch die Abgabe einer<br />
Festpreisgarantie (Pauschalpreis). Sie beinhaltet u. a. das Massen- bzw.<br />
Mengenrisiko, das Risiko von evtl. Leistungslücken innerhalb der<br />
Ausschreibung <strong>und</strong> Mehrkosten infolge von Lohn- <strong>und</strong><br />
Materialpreissteigerungen während der Bauzeit.<br />
• Terminrisiko<br />
Die Übernahme des Terminrisikos beinhaltet die Zusicherung, mittels einer<br />
Termingarantie, das Bauvorhaben zu einem vorher festgelegten, verbindlichen<br />
Termin zu übergeben.<br />
• Ausführungsrisiko<br />
Das Ausführungsrisiko wird in Form einer Zusicherung, alle notwendigen,<br />
vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen, abgesichert. Die Garantie<br />
beinhaltet die Übernahme aller Risiken, die sich durch den evtl. Ausfall von<br />
Fachfirmen ergeben können.<br />
27
Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />
• Haftungsrisiko<br />
Die Übernahme der Gesamthaftung erfolgt für alle an der Bauwerkserstellung<br />
beteiligten Firmen <strong>und</strong> ihrer Gewerke. Dieses ist mit einem einheitlichen<br />
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs verb<strong>und</strong>en.<br />
• Gewährleistungsrisiko<br />
Durch eine Bürgschaft für das gesamte Bauvorhaben werden alle<br />
Gewährleistungsansprüche für das gesamte Bauwerk mit einer einheitlichen<br />
Gewährleistungsdauer<br />
übernommen.<br />
von dem Schlüsselfertigbau-Auftragnehmer<br />
Der Schlüsselfertig-Auftragnehmer wird mindestens Teile der von ihm zu erbringenden<br />
Leistungen an Nachunternehmer weiter vergeben. Er baut weniger selbst, als dass er<br />
bauen lässt. Seine Kernkompetenzen liegen <strong>und</strong> beschränken sich daher im<br />
Wesentlichen auf das Baustellenmanagement mit Logistik, Controlling <strong>und</strong><br />
Risikomanagement sowie ggfs. auf Planungsleistungen. Es besteht demnach eine starke<br />
Abhängigkeit des GU von der Qualität der Nachunternehmer auf dem Markt!<br />
3.4 Kalkulation im Schlüsselfertigbau<br />
Der Vermittlung des Basiswissens der Kalkulation soll hier nicht vorgegriffen werden,<br />
aber es erscheint notwendig, die gr<strong>und</strong>legenden Überlegungen zur Kalkulation<br />
schlüsselfertiger Bauprojekte zu erörtern.<br />
Abb. 12: Ausschreibungsunterlagen<br />
28
Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />
Bei der klassischen Form der gewerkeweisen Ausschreibung <strong>und</strong> Vergabe von<br />
Bauleistungen liegen wie in Abbildung 15 dargestellt dem Anbietenden im Regelfall zur<br />
Kalkulation detaillierte Ausschreibungsunterlagen vor. Auf Basis dieser Unterlagen<br />
wird mittels einer Zuschlagskalkulation über die Einzelkosten der Teilleistung eine<br />
Angebotssumme ermittelt, so dass man am Ende ein massenmäßig geprüftes <strong>und</strong> mit<br />
Preisen versehenes Leistungsverzeichnis erhält.<br />
Bei der schlüsselfertigen Bauausführung hingegen ist eine solche ausführliche<br />
Ausschreibung für das gesamte Bauvorhaben nicht zweckmäßig. Gerade aufgr<strong>und</strong> der<br />
fehlenden Detaillierung ist der Auftragnehmer gehalten, sein unternehmensspezifisches<br />
Know-how in das Bauprojekt einzubringen.<br />
Eine Bedarfsplanung in Form einer funktionalen Beschreibung, eines Pflichtenhefts<br />
oder eines Raumprogramms mit Angabe zur Nutzung <strong>und</strong> Qualität müssen ggf. schon<br />
als Gr<strong>und</strong>lage zur Preisermittlung ausreichen. Der potenzielle Auftragnehmer steht<br />
daher vor der Aufgabe, mit möglichst geringem Aufwand ein wirtschaftliches <strong>und</strong><br />
wettbewerbesfähiges Angebot zu erstellen (vgl. S. 7). Ob er diese Aufgabe erfolgreich<br />
bewerkstelligt, ist insbesondere eine Frage des Detaillierungsgrades. Je detailgetreuer<br />
kalkuliert wird, desto genauer wird zwar das Ergebnis, aber damit steigt auch der<br />
Aufwand des Kalkulationsvorgangs.<br />
Die klassische Form der Kalkulation ist zwar relativ genau, wäre aber für ein<br />
schlüsselfertiges Bauprojekt zu umfangreich <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der beschränkten<br />
Kalkulationskapazität eines Unternehmens kaum zu bewerkstelligen. Zur Auswahl<br />
stehen daher verschiedene Methoden der Kostenermittlung mit differenzierter<br />
Genauigkeit <strong>und</strong> entsprechendem Aufwand. Während sich die Kalkulation über Einzel-<br />
Gewerke in Kombination mit Anfragen an Nachunternehmer generell noch an die<br />
klassische Form anlehnt, basieren die Kalkulation über Flächen- bzw. Rauminhalte<br />
sowie die Elementmethode auf den Ebenen der Kostengliederungssystematik gemäß<br />
DIN 276 bzw. für die Mengenermittlung der DIN 277.<br />
Eine pauschale Regelung, wann <strong>und</strong> welche Methode angewendet wird, gibt es nicht<br />
(siehe Skript Kalkulation), je stärker ein Unternehmen an dem möglichen Auftrag<br />
interessiert ist, desto höher wird der Aufwand der Kalkulation sein. In der Praxis üblich<br />
ist eine Kombination verschiedener Methoden <strong>und</strong> damit unterschiedlicher<br />
29
Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />
Genauigkeiten. Diese Überlegung finden sich bei der Kalkulation mit Leitpositionen<br />
wieder. Bei diesem Verfahren wird in Abhängigkeit der Bedeutung eines Gewerkes für<br />
das Bauwerk oder einer Position für ein Gewerk ein Kalkulationsverfahren gewählt. So<br />
kann für Eigenleistungen ebenso die klassische Zuschlags-Kalkulation genutzt werden<br />
wie bei den Schlüssel-Gewerken, die aufgr<strong>und</strong> ihres Kostenanteils, ihrer terminlichen<br />
Lage im Bauablauf oder qualitativer Anforderungen eine hohe Bedeutung für die<br />
Erreichung des Projektziels besitzen. Reicht das Know-how im eigenen Unternehmen<br />
nicht aus, wird man Fachingenieure bzw. den möglichen späteren Nachunternehmer<br />
hinzuziehen um Kalkulationssicherheit zu erzielen. Bei den weniger bedeutenden<br />
Gewerken wird man in Abhängigkeit des Genauigkeitsgrades Kostenschätzungen bzw.<br />
Kostenberechnungen gem. DIN 276 auf Basis von – im Idealfall firmeninternen –<br />
Erfahrungswerten vornehmen. Mittels dieser Kalkulation wird nicht nur der<br />
Angebotspreis, sondern auch der maximale Vergabe(grenz)preis einer Fremdleistung<br />
ermittelt. Dieser Vergabepreis ist der Grenzbetrag; eine Vergabe der kalkulierten<br />
Nachunternehmerleistung oberhalb dieses Betrages führt zu einem Verlust, bei eine<br />
Beauftragung unterhalb kann ein Vergabegewinn realisiert werden.<br />
3.5 Vertragsarten im Schlüsselfertigbau<br />
Als wesentliche Vertragsarten im Schlüsselfertigbau finden – von den wenigen<br />
Ausnahmen der Nutzung von Einheitspreisverträgen abgesehen – üblicherweise<br />
Pauschalverträge Anwendung. Bei dieser Vertragsart kann zwischen zwei Arten<br />
unterschieden werden: dem Detail-Pauschalvertrag <strong>und</strong> dem Global-Pauschalvertrag.<br />
Beim Detail-Pauschalvertrag liegt eine detaillierte (<strong>und</strong> zumeist verpreiste)<br />
Leistungsbeschreibung vor, auf deren Basis für die Gesamtheit aller Leistung ein<br />
pauschaler Preis vereinbart wird. Die Global-Pauschalverträge lassen sich wiederum<br />
unterteilen: Der einfache Global-Pauschalvertrag verbindet die detaillierte<br />
Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen mit Komplettheitsklauseln (z. B.<br />
komplett, vollständig, betriebsbereit), aufgr<strong>und</strong> dessen der Auftragnehmer das Risiko<br />
einer vollständigen <strong>und</strong> funktionsfähigen Planungs- <strong>und</strong> Bauleistung übernimmt. Der<br />
Intention des Schlüsselfertigbaus entspricht der komplexe Global-Pauschalvertrag am<br />
ehesten. Hier wird die Leistung (zumindest zum Großteil) als Ganzes beschrieben, z. B.<br />
funktional, <strong>und</strong> auf Einzelangaben weitestgehend verzichtet.<br />
30
Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />
Mit dem Einzug „neuer“ Formen der Zusammenarbeit zwischen Bauherrn <strong>und</strong><br />
Hauptunternehmer haben sich auch vielfach „moderne“ Bezeichnungen als Basis für<br />
Bauverträge ergeben, die ein Managementkonzept wie beispielsweise das Partnering<br />
beinhalten. Für die weiterführenden Gr<strong>und</strong>lagen zum Thema Verträge im<br />
Schlüsselfertigbau sei auf das Skriptum Baurecht verwiesen.<br />
3.6 Nachunternehmereinsatz im Schlüsselfertigbau<br />
Die schlüsselfertige Bauausführung ist untrennbar mit dem Einsatz von<br />
Nachunternehmern verb<strong>und</strong>en. Als Vorteil ihres Einsatzes wird in der Literatur<br />
überwiegend die Möglichkeit der Spezialisierung genannt. Die hiermit verb<strong>und</strong>ene<br />
Vertiefung der Arbeitsteilung schafft Produktivitätsvorteile. Die Fachunternehmer als<br />
Nachunternehmer werden für bestimmte, spezialisierte Leistungen von dem<br />
Hauptunternehmer beauftragt. Das ermöglicht den Fachunternehmen, sich auf diese<br />
Leistungen zu spezialisieren <strong>und</strong> entsprechend qualifiziertes Personal <strong>und</strong> Geräte<br />
vorzuhalten. Dieser Vorteil reicht beiden Vertragsparteien zur Güte.<br />
Der Hauptunternehmer kann die Gesamtproduktivität optimieren <strong>und</strong> damit die Kosten<br />
seiner Baustelle senken. Zusätzlich erhält er einen technisch kompetenten<br />
Ansprechpartner, der ihm aufgr<strong>und</strong> seiner Fachkenntnisse bei auftretenden Problemen<br />
oder möglichen Änderungen hilfreich zur Seite stehen kann. Für den Nachunternehmer<br />
bedeutet die Spezialisierung eine Möglichkeit, dem Strukturwandel der Branche zu<br />
begegnen. Aufgr<strong>und</strong> seines so gewonnenen Know-hows kann er seine Kompetenzen<br />
ständig verbessern <strong>und</strong> sogar gestärkt aus diesen Veränderungen hervorgehen.<br />
Möglicherweise ist er in der Lage, durch eine gute Zusammenarbeit mit dem<br />
Hauptunternehmer eine langfristige Geschäftsverbindung mit entsprechender<br />
Kapazitätsauslastung aufzubauen.<br />
Ein weiteres sehr bedeutendes Argument für den Nachunternehmereinsatz ist der damit<br />
verb<strong>und</strong>ene Kosten- <strong>und</strong> Risikovorteil für den Auftraggeber. Die kleinen <strong>und</strong> mittleren<br />
Bauunternehmen, die besonders häufig als Nachunternehmer tätig sind, haben in der<br />
Regel keine ausgeprägte Verwaltung <strong>und</strong> vielfach entsprechend geringe allgemeine<br />
Geschäftskosten. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass Unternehmen mit wenigen<br />
Beschäftigten u. U. keine tariflichen oder übertariflichen Sozialleistungen zahlen<br />
müssen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden anstelle der Bauausführung mit eigenem Personal<br />
31
Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />
vielfach auch personal- <strong>und</strong> materialintensive Aufgaben wie die reine Rohbauerstellung<br />
an Fremdunternehmer vergeben. Die daraus resultierenden Kostenvorteile werden<br />
teilweise an den Auftraggeber weitergegeben.<br />
Zweifelsohne wird der Generalunternehmer weiterhin ein großes Interesse daran haben,<br />
die von ihm im Schlüsselfertigbauvertrag übernommenen Risiken (z. B. für Kosten,<br />
Termin <strong>und</strong> Qualität) an den Nachunternehmer durchzustellen. Ganz gelingen wird ihm<br />
dies allerdings nicht, allein schon das Risiko aufgr<strong>und</strong> seines Wertschöpfungsanteils am<br />
Bauprojekt wird dieses auch von ihm getragen werden müssen. Die Minimierung des<br />
Preisrisikos beispielsweise <strong>und</strong> die Maximierung des Gewinns sind direkt voneinander<br />
abhängig. Je niedriger der Vergabepreis für ein Gewerk ist, desto höher ist die Differenz<br />
zwischen dem aktuellen <strong>und</strong> dem kalkulierten Angebotspreis des Generalunternehmers,<br />
d. h. die Kosten des Hauptunternehmers sinken, sein Gewinn steigt. Der<br />
Generalunternehmer ist daher bestrebt, neben seinem kalkulierten Gewinn, neben<br />
möglichen Gewinnen durch Änderungen des Bausolls (z. B. Nachträge, Mieterausbau)<br />
auch zusätzliche Vergabegewinne zu realisieren.<br />
3.7 Bedeutung von Nachunternehmern<br />
Dem Schlüsselfertigauftragnehmer mangelt es oftmals an Know-how, einzelne<br />
Leistungen auch mit eigenem Personal auszuführen. Insbesondere der Ausbau, die<br />
Fassadenarbeiten <strong>und</strong> die Haustechnik werden daher oftmals komplett an<br />
Nachunternehmer weiter vergeben. In diesem Fall sind wirtschaftliche <strong>und</strong> technisch<br />
konkurrenzfähige Fremdleistungen unabdingbar notwendig, um schlüsselfertige<br />
Bauaufträge zu erhalten <strong>und</strong> wirtschaftlich erfolgreich durchführen zu können. Es sind<br />
der Preisvorteil <strong>und</strong> insbesondere die speziellen Fachkenntnisse des Nachunternehmers<br />
<strong>und</strong> seine darauf basierenden Leistungen, die ihn für die schlüsselfertige<br />
Projektdurchführung so bedeutend machen.<br />
Darüber hinaus kann ein Diversifikationsprozess vom Rohbauunternehmer zum<br />
Generalunternehmer oder – sofern keine eigene wesentliche Bauleistung erbracht wird –<br />
zum Generalübernehmer nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, eine förderliche<br />
Zusammenarbeit mit Nachunternehmern zu gestalten. Auch die weitere Entwicklung<br />
des Hauptunternehmens über den Projektentwickler ggf. bis zum Systemanbieter wird –<br />
wenn das Unternehmen weiterhin dem Bereich der <strong>Bauwirtschaft</strong> zugerechnet werden<br />
32
Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />
soll – letztlich von einem wettbewerbsfähigen Angebot an Nachunternehmerleistungen<br />
abhängen. Andernfalls ist ein Systemangebot nicht mehr möglich. Entsprechende<br />
Kompetenzen vorausgesetzt, besteht für ein Unternehmen ohne Komplettangebot noch<br />
die Möglichkeit, im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig zu werden.<br />
Abhängigkeit<br />
NU<br />
Rohbau<br />
Fremdleistungen<br />
Nachunternehmer (NU)<br />
NU<br />
Monierarbeiten<br />
NU<br />
Ausbau<br />
Fachplaner<br />
Architekten<br />
Fachingenieure<br />
Eigenleistungen<br />
Dienstleister<br />
Juristen<br />
Ökonomen<br />
+ Ausbau<br />
+ TGA<br />
Rohbauer<br />
Dienstleister<br />
Betreiber<br />
+ Planung<br />
Generalübernehmer /<br />
(Generalunternehmer)<br />
+ Gr<strong>und</strong>stücke<br />
+ Finanzierung<br />
Totalübernehmer /<br />
(Totalunternehmer)<br />
+ Facility<br />
Management<br />
+ Anlagenteil<br />
Projektentwickler<br />
Systemanbieter<br />
Abb. 13: Diversifikationsmöglichkeiten von Bauunternehmen <strong>und</strong> daraus resultierende<br />
Abhängigkeit<br />
Nicht nur bei der operativen Umsetzung von Unternehmensstrategien sind<br />
Nachunternehmer von wesentlicher Bedeutung. Kostengünstige, wettbewerbsfähige<br />
Nachunternehmerleistungen für die Schlüssel-Gewerke (z. B. Rohbau, Haustechnik,<br />
Fassade) eines Bauvorhabens sind oftmals entscheidend für die Akquisition des<br />
Projektes. In der Phase der Bauausführung ist die ausgeprägte Koordinierungsfähigkeit<br />
<strong>und</strong> Kooperationswilligkeit des Nachunternehmers mitentscheidend für die erfolgreiche<br />
Projektdurchführung. Schon aus diesem Gr<strong>und</strong> sollte der Generalunternehmer Interesse<br />
an den Problemen seiner Nachunternehmer <strong>und</strong> an der Bedeutung einzelner Leistungen<br />
für die Nachunternehmer zeigen.<br />
Das Ziel des Schlüsselfertig-Auftragnehmers muss sein, mit seinen Nachunternehmern<br />
zu bauen. Der Nachunternehmer ist – in seinem Fachbereich – das technisch<br />
kompetentere Unternehmen. Also ist es zwangsläufig richtig, dieses Wissen schon in<br />
der Angebots- <strong>und</strong> Planungsphase zu berücksichtigen. Der Bauherr handelt bei der<br />
Ausschreibung genauso. Er überlässt es seinem Auftraggeber, durch eine funktionelle<br />
Ausschreibung sein Know-how optimal in den Bauprozess einzubringen <strong>und</strong> kann damit<br />
K<strong>und</strong>enbedürfnisse<br />
<strong>und</strong> Rentabilität<br />
33
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
den für ihn günstigsten Preis erzielen. Hierbei sind insbesondere Kostenreduzierungen<br />
interessant, die in der eigentlichen Bauleistung nicht sichtbar sind, also ohne<br />
Veränderung von Ausführungs-/Bauqualität des Bauwerks. Beispiele für solche<br />
Kostenreduzierungen sind:<br />
• Bauablauf optimieren, damit Personal <strong>und</strong> Material geschützt <strong>und</strong> möglichst<br />
effektiv eingesetzt werden können<br />
• Logistik der Baustelle verbessern, indem Lagerflächen <strong>und</strong> der Zugang zu<br />
Kränen <strong>und</strong> Aufzügen so vorbereitet sind, dass Materialanlieferungen just-intime<br />
erfolgen können<br />
• Produktionsprozesse des Nachunternehmers so verändern, dass<br />
Einzelanfertigungen vermieden bzw. die Anzahl der Einzelteile ihrer Produkte<br />
minimiert werden<br />
4 Neue Formen – neue Beteiligte<br />
Nachfolgend werden kurz die wesentlichen Wettbewerbsformen des angloamerikanischen<br />
Baumarktes vorgestellt, die zunehmend auch in Deutschland<br />
Anwendung finden.<br />
4.1 Partnering<br />
Einführende Darstellung der Einflussfaktoren auf das Angebots- <strong>und</strong> Leistungsprofil<br />
der schlüsselfertigen Bauausführung.<br />
Basis der nachfolgend dargestellten neuen Wettbewerbsformen ist der Gr<strong>und</strong>gedanke<br />
des Partnerings, dass neben den Bauunternehmen auch alle weiteren direkt am Bau<br />
Beteiligten (Auftraggeber, Architekt, Fachplaner) ihre speziellen Kenntnisse <strong>und</strong><br />
Innovationskraft gemeinsam bündeln <strong>und</strong> in das Bauprojekt einbringen. Diese<br />
Zusammenarbeit beginnt schon während der Planungsphase des Bauprojekts, da in<br />
dieser Phase durch eine veränderte Verteilung der Prozessdisposition mögliche<br />
Optimierung der Bauprozesse eine Senkung der Herstell- bzw. Bauwerkskosten möglich<br />
ist. Bei dieser Zusammenarbeit werden die Ausführungs- <strong>und</strong> Planungsprozesse<br />
frühzeitig parallel entwickelt <strong>und</strong> abgestimmt, mit dem Ziel einer schnittstellenarmen,<br />
prozessorientierten Organisation. Wird das Bauwerk in der Planungs- <strong>und</strong><br />
34
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
Ausführungsphase von interdisziplinären Teams gemeinschaftlich, parallel bearbeitet,<br />
spricht man auch vom Prinzip des Simultaneous Engineering.<br />
Aufbauend auf dem Axiom des Schlüsselfertigbaus, dem Einbringen von Know-how im<br />
Ideenwettbewerb mit dem Ziel, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, in dem man dem<br />
Bauherrn durch Optimierungen einen Mehrwert anbieten kann, werden<br />
Partnerschaftsmodelle zwischen Bauherr <strong>und</strong> Schlüsselfertig-Auftragnehmer<br />
zunehmend auch in Deutschland genutzt. Vorreiter dieser Entwicklung in Deutschland<br />
war am Anfang der 90er Jahre die Strabag AG mit ihrem Strabag teamconcept beim<br />
Bauvorhaben „CentrO“ in Oberhausen. Diese Konzepte r<strong>und</strong>en immer stärker das<br />
bewährte Angebotsprofil von „klassischen“ SF-Bau-Unternehmen ab. Diese<br />
Entwicklung im Stillen wurde offenbar als die Hochtief AG im Jahr 2002 ihr Modell<br />
„PreFair“ offensiv vermarktete. Mittlerweile besitzen alle großen <strong>und</strong> auch einige<br />
mittelständische Bauaktiengesellschaften ein Partnering-Modell, das – manchmal auch<br />
nur ausgewählten – Bauherren alternativ angeboten wird.<br />
Nach Deutschland ist diese Art der Projektdurchführung über Auftraggeber aus<br />
Großbritannien <strong>und</strong> den USA gekommen, entsprechend häufig finden für die<br />
Projektbeteiligten Anglizismen Verwendung. Ursprung dessen, was heute in Europa<br />
<strong>und</strong> den USA als Partnering bezeichnet wird, ist die traditionelle japanische Arbeits<strong>und</strong><br />
Organisationsweise. In dieser haben langfristige <strong>und</strong> kooperative Beziehungen eine<br />
hohe Bedeutung. Ergänzt wird das Partnering vom Leitgedanken des „Lean<br />
Production“, Verschwendung jeglicher Art einzudämmen. Maßgebend entwickelt wurde<br />
es von einem japanischen Forschungsteam beim Automobilhersteller Toyota, nach<br />
dessen erfolgreicher Umsetzung führte es in zahlreichen Industriebranchen gravierende<br />
Änderungen. Nicht umsonst gilt die japanische Bauindustrie nach einer Untersuchung<br />
von BENNETT/JAYES im Jahr 1998 als die effizienteste der Welt.<br />
4.1.1 Organisation <strong>und</strong> Ziele<br />
Offensichtlich bedarf es für das Partnering im Allgemeinen weder einer besonderen<br />
Vertragsart, noch ist es an eine Vertragsart geb<strong>und</strong>en. Unter Partnering oder<br />
partnerschaftlicher Zusammenarbeit versteht man eine (Management-)Methodik, die<br />
den Umgang der Beteiligten institutionalisiert. Voraussetzung für einen erfolgreichen<br />
Methodeneinsatz ist eine Kooperation, als freiwillige Zusammenarbeit von wirt-<br />
35
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
schaftlich <strong>und</strong> rechtlich selbstständigen Unternehmen, zur gemeinsamen Stärkung der<br />
Wettbewerbsfähigkeit unter der gemeinsamen Zielsetzung eines ausgewogenen<br />
beiderseitigen Nutzens für die Partner. Probleme bei der Projektdurchführung sollen<br />
durch vereinbarte Regelungen <strong>und</strong> Vorgangsweisen vermieden werden, so dass ein<br />
möglichst störungsfreier Bauablauf garantiert werden kann. Vereinbarungen <strong>und</strong> Regeln<br />
bedürfen daher einer zusätzlichen schriftlichen Ergänzung des „normalen“ Bauvertrags<br />
zwischen den Kooperierenden, wobei nicht jeder Bauvertrag gleichermaßen geeignet<br />
ist. Die Möglichkeit, sich in den Planungsprozess einzubringen, um zu optimieren,<br />
sollte vertraglich gegeben sein. Folgende Punkte sind wichtige Bestandteile einer<br />
partnerschaftlichen Vereinbarung:<br />
• das Partnering-Team mit der Festlegung der Beteiligung an der Partnerschaft <strong>und</strong><br />
deren Steuerung einschließlich der Regelungen von Rechten <strong>und</strong> Pflichten<br />
(Informations-, Prüf- <strong>und</strong> Reaktionspflichten bzw. -rechte) der Partners<br />
• eine Charta, in der die Leitlinien der Zusammenarbeit, der Teamgedanke der<br />
Partner <strong>und</strong> die Regelungen des Teams niedergeschrieben sind<br />
• ein Anreizsystem für die Partner ihr Know-how in den Planungs- <strong>und</strong> Bauprozess<br />
mit einzubringen <strong>und</strong> diesen zu optimieren<br />
• ein Streitschlichtungsmechanismus, um ggf. aufkommende<br />
Meinungsverschiedenheiten<br />
schlichten<br />
frühzeitig, effizient <strong>und</strong> kostengünstig zu<br />
Ausgangspunkt einer Zusammenarbeit ist die Zieldefinition der Kooperation. Hierbei<br />
sollen die unternehmensindividuellen Interessen der am Bau Beteiligten dem Erreichen<br />
des Projektziels untergeordnet werden, ohne dass dadurch Nachteile für einzelne<br />
entstehen (Win-Win-Situation). Als übergeordnetes Ziel können nachfolgende Target-<br />
Modelle dienen, die auch miteinander kombiniert werden können:<br />
Cost Target Modell � Verringerung der Kosten<br />
Time Target Modell � Reduzierung der Ausführungsdauer<br />
Performance Target Modell � optimale Erfüllung der festgelegten Qualitätsziele<br />
(z. B. Qualität, Umweltverträglichkeit, Sicherheit)<br />
36
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
4.1.2 Vorteile von Partnering<br />
Ideal wäre es, wenn es gelingt, alle Leistungen der am Bau Beteiligten der Maxime des<br />
Wertschöpfungszuwachses zu unterwerfen. Jeder Partner, jede Leistung, jeder Prozess,<br />
der im Einflussbereich des Projektteams entsteht <strong>und</strong> keinen Beitrag zur Wertschöpfung<br />
leistet oder nicht unabdingbar notwendig ist, ist im Rahmen des Partnering-Projektes zu<br />
eliminieren. Darüber hinaus ist Transparenz (open books) eine wesentliche Maxime des<br />
Partnerings, die Missverständnissen <strong>und</strong> Missständen vorbeugen soll. Als Ursachen für<br />
Auseinandersetzungen – gepaart mit einer ordentlichen Portion Misstrauen – bei der<br />
konventionellen Projektabwicklung ermittelte KAPELLMANN<br />
• eine unzureichende bzw. uneindeutige Definition des Bausolls<br />
• eine unvollständige, mangelhafte oder wenig koordinierte auftraggeberseitige<br />
Planung<br />
• leichtfertige übernommene Risiken<br />
• Planungsänderungen nach Vertragsabschluss<br />
Die aufgezählten Bestandteile bzw. Institutionen im Rahmen eines Partnering-<br />
Konzeptes haben die Funktion, Störungen der Produktion (<strong>und</strong> damit der<br />
Wertschöpfung) in jeglicher Form rasch zu beseitigen – bestmöglich sogar ihr Entstehen<br />
zu verhindern. Verabschiedet man sich von der Suche nach der Schuldfrage, wird man<br />
feststellen, dass die Summe der vorgenannten Entwicklungen im Sinne aller Partner ist.<br />
37
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
Einflussmöglichkeiten Projekterfolg / Kosten<br />
100 [%]<br />
1<br />
1<br />
2<br />
2<br />
3<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
4<br />
5<br />
7<br />
6<br />
Projektphase<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
traditionelle Zusammenarbeit<br />
Partnering<br />
Bedarfsanalyse (Gr<strong>und</strong>lagenermittlung)<br />
Vorplanung<br />
Entwurfs-/Genehmigungsplanung<br />
Ausführungsplanung<br />
Ausschreibung<br />
Vergabe<br />
Bauausführung<br />
neu<br />
7<br />
100 [%] alt<br />
Abb. 14: Veränderung des Projektablaufes durch Partnering in Anlehnung an RAPPERT<br />
Als weiterer Vorteil gegenüber der traditionellen Zusammenarbeit zwischen den<br />
Vertragspartnern, ist vorstehender Abbildung zu entnehmen, dass die verlängerte Phase<br />
bis zur Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung eine frühere <strong>und</strong> höhere relative Kosten<strong>und</strong><br />
Erfolgsbeeinflussung ermöglicht. Sofern eine Ausstiegsklausel für die<br />
Vertragspartner im Projektablauf vorgesehen ist, ist mit Beendigung der Planungsphase<br />
dieser Zeitpunkt erreicht. Dann besteht noch die präferierte Alternative einer weiteren<br />
Zusammenarbeit der Partner oder der Weg einer konventionellen Ausschreibung der<br />
schlüsselfertig zu erstellenden Bauleistung. Die Transparenz <strong>und</strong> die zeitgleiche<br />
Bearbeitung während der gemeinsamen Planungszeit erlaubt eine erhebliche<br />
Verkürzung der nachfolgenden Projektphasen, so dass nicht nur geringe Projektkosten<br />
die Folgen sind, sondern auch eine frühere Nutzung des Bauwerks möglich ist. Der<br />
Projekterfolg ist also größer <strong>und</strong> lässt sich frühzeitiger realisieren.<br />
Die Erfahrungen in der stationären Industrie <strong>und</strong> die Übernahme des Partnerings in den<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong>en der USA <strong>und</strong> Großbritanniens belegen den Erfolg dieser Methode.<br />
38
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
4.2 Wettbewerbsformen des Auslandes<br />
Die <strong>Bauwirtschaft</strong> der USA bzw. Großbritanniens weist gegenüber der deutschen auch<br />
hinsichtlich der Wettbewerbsformen Unterschiede auf, die teilweise im engen<br />
Zusammenhang mit dem Partnering stehen. Es ist damit zu rechnen, dass es sowohl zu<br />
einer tendenziellen Entwicklung als Änderung der traditionellen deutschen<br />
Wettbewerbsformen, als auch zu einer Anpassung durch ausländische Investoren bzw.<br />
Bauaufträge im Ausland an diese Formen kommen wird. Auffallend ist die Offenheit in<br />
ausländischen <strong>Bauwirtschaft</strong>en für die Übernahme weiterer Dienstleistungen, die in<br />
Verbindung mit der Nutzung von standardisierten Verträgen zu einer Vielzahl von<br />
Wettbewerbsformen führt. Nachfolgend eine Auswahl.<br />
4.2.1 Traditional method<br />
Abb. 15: traditionelle anglo-amerikanische Wettbewerbsmethode<br />
Diese Methode sei der Vollständigkeit halber erwähnt, da sie für den deutschen<br />
Baumarkt kaum eine Bedeutung erlangen wird. Sie stimmt mit der traditionellen<br />
deutschen Maxime, der Trennung von Planung <strong>und</strong> Ausführung, überein. Allerdings<br />
gibt es zwei wesentliche Unterschiede: Der Contractor (bauausführende Unternehmer)<br />
ist hier traditionell immer ein Generalunternehmer, der Teile der Gesamtleistung an<br />
Subcontractors (Nachunternehmer) weiter vergibt. Weiterhin wird die gesamte<br />
Architektur- <strong>und</strong> Planungsleistung von einem Architect & Engineer (Generalplaner)<br />
39
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
erbracht, der auch die Fachplanung oder Teile davon an Consultants (Fachplaner)<br />
untervergeben kann.<br />
4.2.2 Design and build methods<br />
Unter diesem Begriff werden zwei (graduell) unterschiedliche Formen<br />
zusammengefasst, deren Gemeinsamkeit darin besteht, dass die Planungs- <strong>und</strong><br />
Ausführungsleistung durch einen Auftragnehmer übernommen wird. Diese<br />
Wettbewerbsformen entsprechen weitestgehend dem in Deutschland üblichen<br />
Schlüsselfertigbau mit einem Totalunternehmer.<br />
a) Design and build<br />
In Zusammenarbeit mit dem Conceptual Designer (Architekt) werden die Ziele des<br />
Auftraggebers in einen ersten Vorentwurf überführt. Auf Basis dessen übernimmt der<br />
Design and Build Contractor (Totalunternehmer) die weiteren Planungs- <strong>und</strong><br />
Bauleistungen. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Nähe zum<br />
Totalunternehmer-Einsatz in Deutschland.<br />
b) Turnkey<br />
Abb. 16: Beteiligte der design and build method<br />
Diese Wettbewerbsform entspricht dem der in Deutschland bekannten schlüsselfertigen<br />
Erstellung eines Bauwerks durch einen Totalunternehmer. Nach GRALLA wird das<br />
Leistungsprofil um den Punkt der Projektfinanzierung ergänzt. Je nach übernommenem<br />
40
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
Leistungsumfang werden neue Begrifflichkeiten definiert, wie beispielsweise turnkeylump-sum<br />
bei der Vereinbarung eines Pauschalpreises.<br />
4.2.3 Management methods<br />
Der Gr<strong>und</strong>gedanke dieser Wettbewerbsform ist, den Auftraggeber soweit wie möglich<br />
zu entlasten. Ein verbessertes Management durch einen spezialisierten Ansprechpartner<br />
mit umfangreichem Know-how der Bauausführung führt durch frühzeitige Einbindung<br />
in das Gesamtprojekt zur Optimierungen bei Planung <strong>und</strong> Herstellung.<br />
a) Management contracting<br />
Das Management Contracting ist in etwa mit der schlüsselfertigen Bauausführung durch<br />
einen Totalübernehmer zu vergleichen. Der Management Contractor<br />
(Generalübernehmer) übernimmt die komplette Bauausführung, die er ohne eigene<br />
Bauleistungen zu erbringen vollständig an Subcontractor vergibt. Im Gegensatz zum<br />
General- bzw. Totalübernehmer ist er zwar nicht für die Planungsleistungen<br />
verantwortlich, aber er ist in den gesamten Planungsprozess eingeb<strong>und</strong>en. So kann er<br />
seine Erfahrungen zur Bauausführung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in das Projekt<br />
einbringen. Sichergestellt wird diese Nutzung von unternehmensspezifischem Knowhow,<br />
indem der Management Contractor seinen Auftrag im Regelfall bereits während<br />
der Bedarfsplanung erhält.<br />
Mit der Entwurfsplanung beauftragt der Client einen Architect <strong>und</strong> die<br />
Fachplanungsleistungen werden an die entsprechenden Consultants vergeben.<br />
41
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
b) Construction management<br />
Abb. 17: Beteiligte beim management contracting<br />
Die bei weitem interessanteste Wettbewerbsform ist das Construction Management,<br />
vereint es mit seinen Varianten die Bestandteile des Partnerings (s. S. 33) <strong>und</strong> bietet für<br />
deutsche Verhältnisse einen innovativen Ansatz.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich vergibt der Client die Entwurfs- <strong>und</strong> Planungsleistungen an Architects<br />
<strong>und</strong> Consultants. Darüber hinaus wird für die gesamte Projektlaufzeit ein Construction<br />
Manager [CM] (Projektmanager) hinzugezogen, dessen Aufgabe darin besteht, die<br />
Interessen der Projektbeteiligten auf das Projektziel zu fokussieren <strong>und</strong> den Entwurf, die<br />
Planung sowie die Bauausführung in technisch <strong>und</strong> wirtschaftlicher Hinsicht zu<br />
optimieren <strong>und</strong> mit der Zielsetzung des Auftraggebers (Kosten, Termin, Qualität,<br />
Performance) in Einklang zu bringen. Da er gegenüber den Baubeteiligten<br />
vorschlagsberechtigt <strong>und</strong> weisungsbefugt ist, darf er optimieren, koordinieren <strong>und</strong><br />
prüfen, sogar über die Teamzusammensetzung kann er befinden. Offensichtlich verfügt<br />
der CM über einen erheblichen Einfluss auf den Projekterfolg (<strong>und</strong> die Projektkosten).<br />
Die Interessensvertretung des Auftraggebers durch den CM ist auch dadurch<br />
sichergestellt, dass prinzipiell das Construction Management in zwei ineinander<br />
übergehende Phasen geteilt ist, für die auch zwei separate Verträge mit Leistungsbild<br />
<strong>und</strong> Vergütung geschlossen werden. Die erste Phase Pre-Construction umfasst die<br />
gesamte Planung <strong>und</strong> reicht bis zum Beginn der Bauausführung. Die zweite Phase<br />
42
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
Construction beginnt mit der Bauausführung, ist aber nicht strikt von der ersten Phase<br />
getrennt – vielmehr gehen die Phasen ineinander über. Bei einer erfolgreichen<br />
Zusammenarbeit in der ersten Phase ist es üblich, dass diese fortgesetzt wird.<br />
Als Vergütung für den CM stehen erfahrungsgemäß in den CM-Phasen eine lump sum-<br />
(Pauschalsumme) oder eine cost plus fee-Vereinbarung zur Wahl. Bei der<br />
letztgenannten Variante setzt sich die Honorierung aus zwei Komponenten zusammen:<br />
Der Kostenerstattung für eigene Personal- <strong>und</strong> Sachkosten sowie eine fee (Zuschlag),<br />
die Gewinn, Risiken <strong>und</strong> allgemeine Geschäftskosten abdecken soll. Bei den<br />
Auswahlkriterien für den Construction Manager (CM), der sich zumeist auf diese<br />
Leistung spezialisiert hat, dominieren sein Know-how, seine Referenzen <strong>und</strong> weniger<br />
die Höhe seiner Vergütung.<br />
Die Varianten des Construction Management unterscheiden sich einerseits hinsichtlich<br />
der rechtlichen Stellung des CM, ob er nur koordiniert oder auch beauftragt, <strong>und</strong><br />
anderseits aufgr<strong>und</strong> seiner Beteiligung am Projekterfolg.<br />
• Construction management „at agency“<br />
• Bei dieser Wettbewerbsform verantwortet der CM in der Construction-Phase<br />
nicht die Einhaltung der Zielsetzung seines Auftraggebers (Kosten, Termin,<br />
Qualität, Performance), d. h. seine Vergütung ist nicht von dieser<br />
Zielerreichung abhängig. Sein Aufgabenprofil ist dienstleistungsorientiert <strong>und</strong><br />
entspricht am ehesten dem des deutschen Projektsteuerers mit zusätzlichen<br />
Leistungen wie beispielsweise Bildung, Organisation <strong>und</strong> Leitung des<br />
Projektteams. Die Honorierung seiner Leistungen kann auf Basis eines<br />
prozentuellen Anteils an den Herstellkosten oder pauschaliert erfolgen.<br />
43
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
Architect<br />
(Architekt)<br />
Consultants<br />
(Fachplaner)<br />
Bauausführung<br />
Rechtliche (vertragliche) Beziehung<br />
Organisatorische Beziehung<br />
Client<br />
(Auftraggeber)<br />
Construction<br />
Manager<br />
at agency<br />
GC<br />
(HU)<br />
CR<br />
(AU)<br />
Bauobjektplanung<br />
GC: General Contractor<br />
CR: Contractor<br />
Abb. 18: Beispiel mit Option für das construction management at agency<br />
• Construction management „at risk“<br />
• Diese Wettbewerbsform kann eine Komponente besitzen, die sich in allen<br />
deutschen Partnering-Konzepten wieder findet <strong>und</strong> sie zum interessantesten<br />
Modell macht: Der CM gewährleistet in der Construction-Phase nicht nur für<br />
die Zielerreichung seines Auftraggebers, sondern die Höhe seiner Vergütung ist<br />
daran gekoppelt, da ein guaranteed maximum price (GMP – garantierter<br />
Maximalpreis) Vertragsbestandteil ist. Allerdings sind auch andere<br />
Vergütungsregelungen, wie eine cost plus fee-Vereinbarung möglich. Der CM<br />
übernimmt die Risiken aus Preis, Termin, Qualität <strong>und</strong> der<br />
Schnittstellenkoordination. Bauleistungen vergibt er in eigenem Namen <strong>und</strong> auf<br />
fremde Rechnung. Ist er zugleich auch ein bauausführendes Unternehmen,<br />
besteht die Möglichkeit, eigene Bauleistungen zu erbringen.<br />
44
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
Bauobjektplanung<br />
Bauausführung<br />
Architect<br />
(Architekt)<br />
Consultants<br />
(Fachplaner)<br />
Client<br />
(Auftraggeber)<br />
SC 1<br />
(NU)<br />
Rechtliche (vertragliche) Beziehung<br />
Organisatorische Beziehung<br />
Construction<br />
Manager<br />
at risk<br />
SC 2<br />
(NU)<br />
Abb. 19: Beispiel mit Option für das construction management at risk<br />
4.2.4 Design and management method<br />
Eine Kombination der bereits dargestellten Methoden design and build sowie der<br />
management methods, bei denen sowohl Entwurfs- als auch Managementaufgaben vom<br />
general contractor übernommen werden, der damit design and manage contractor<br />
genannt wird.<br />
Darüber hinaus sind in den Ursprungsländern USA <strong>und</strong> Großbritannien zahlreiche<br />
Kombinationsmöglichkeiten in Bezug auf Wettbewerbsformen <strong>und</strong><br />
Unternehmenseinsatzform zu verzeichnen, die auch noch um weitere Dienstleistungen<br />
ergänzt <strong>und</strong> mit neuen Begrifflichkeiten versehen werden können. Auf deren<br />
Darstellung soll hier verzichtet werden.<br />
4.3 Guaranteed Maximum Price (GMP)<br />
In seinen Ursprungsländern primär als Anreizsystem lediglich Bestandteil von<br />
Wettbewerbsformen, hat sich der GMP in Deutschland als eigenständige<br />
Wettbewerbsform <strong>und</strong> insbesondere als „Bauvertragsart“ etabliert. Ausgangspunkt der<br />
Entwicklung in Europa sind verschiedene Studien im Auftrag der englischen Regierung<br />
<strong>und</strong> der europäischen Gemeinschaft (z. B. ATKINS-Report), die allesamt zu dem<br />
Ergebnis kamen, dass die bis heute verbreitete Form der Baudurchführung mit der<br />
45
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
klassischen Trennung von Planung <strong>und</strong> Ausführung nicht mehr den aktuellen<br />
Managementmethoden in der <strong>Bauwirtschaft</strong> entspricht.<br />
Der wesentlichste Bestandteil einer GMP-Vereinbarung ist eine Garantie über einen<br />
maximalen Preis, die insofern einzuschränken ist, als das unter Garantie keine Haftung<br />
ohne Verschulden verstanden wird. Weiterhin besteht für den Auftraggeber keine<br />
vollkommene Kostensicherheit. Üblich ist zwar, dass bei Überschreitung des<br />
Höchstpreises die (Mehr-)Kosten komplett vom Auftragnehmer zu tragen sind,<br />
allerdings nur sofern der vorher festgelegte Leistungsumfang (Bausoll) nicht verändert<br />
wurde bzw. der Auftraggeber diese Änderung nicht veranlasste.<br />
Keine Aufteilung<br />
Variable Aufteilung<br />
Fixe Aufteilung<br />
Abb. 20: Zusammensetzung GMP mit Aufteilungsmechanismen<br />
Variable Aufteilung<br />
Fixe Aufteilung<br />
Zielkosten-Aufteilung<br />
Keine Aufteilung<br />
46
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
Bei der Bestimmung des GMP stehen drei verschiedene Methoden zur Auswahl, die<br />
unterschiedlich hohe Marktakzeptanz erfahren:<br />
• Traditionelle GMP-Methode<br />
• Der Bauherr sucht einen geeigneten GMP-Partner aus <strong>und</strong> entwickelt<br />
zusammen mit diesem das Bauprojekt. Steht ein Großteil der Planung fest, wird<br />
vom GMP-Partner ein Maximalpreis (GMP) vorgeschlagen.<br />
• GMP-Budget-Methode<br />
• Der Bauherr gibt einen Maximalpreis (GMP) für die Projekterstellung, also ein<br />
Budget vor <strong>und</strong> sucht dann im Wettbewerb nach einem GMP-Partner.<br />
• GMP-Wettbewerb-Methode<br />
• Der Bauherr erstellt eine Vorplanung <strong>und</strong> lässt sich dann im Wettbewerb einen<br />
Maximalpreis (GMP) von potenziellen GMP-Partnern für die Erstellung des<br />
Bauprojektes anbieten.<br />
Transparenz wird durch open books erreicht, das Recht des Auftraggebers, alle Kosten<br />
im Detail prüfen zu können. Dies führt zu Vertrauen <strong>und</strong> bildet die Basis, die<br />
einvernehmliche Festlegung eines Anreizsystems, um den Maximalpreis durch<br />
Optimierungen in der Planung <strong>und</strong> Ausführung zu unterschreiten. Die erzielten<br />
(Optimierungs-)Gewinne beispielsweise durch Konstruktionsänderungen in der<br />
Planungsphase oder Gewinne bei der Vergabe von Nachunternehmerleistungen werden,<br />
entsprechend der vertraglich fixierten Aufteilung geteilt. Bei vereinbarten Teil-<br />
Maximalpreisen für einzelne Gewerke (z. B. Fassade, Haustechnik) können auch die<br />
möglichen Vergabegewinne für die Nachunternehmerleistung Bestandteil der<br />
Aufteilungsvereinbarung sein. Die durch eine Reduzierung der Herstellkosten<br />
möglicherweise sinkenden Deckungsbeiträge werden üblicherweise durch eine<br />
entsprechende Berücksichtigung bei der Vertragsgestaltung abgefedert.<br />
Als Aufteilungsvereinbarungen stehen verschiedene Alternativen zu Verfügung. Diese<br />
reichen von Übernahme der kompletten Verluste durch den Auftragnehmer über eine<br />
fixe Aufteilung (z. B. 50:50) bis zu einer variablen Aufteilung mit sich anpassendem<br />
47
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
Verhältnis bei ansteigendem Gewinn bzw. Verlust (z. B. 25:75 bei 2%, 50:50 bei 4%<br />
etc.).<br />
4.4 Bauteam<br />
Das Bauteam-Modell wurde ursprünglich in den Niederlanden entwickelt <strong>und</strong> wird in<br />
Deutschland überwiegend in den entsprechenden, grenznahen Regionen genutzt. Die<br />
operationalen Ziele werden gr<strong>und</strong>sätzlich gemeinsam von Bauherr <strong>und</strong> Architekt<br />
ermittelt. Im Anschluss daran wird der architektonische Entwurf erstellt <strong>und</strong> eine<br />
Kostenschätzung vorgenommen, die als Kostenobergrenze dient. Zu diesem Zeitpunkt<br />
können auch bereits Sonderfachleute an der gemeinsamen Planung mitwirken. Mit der<br />
erfolgreichen Suche nach einem geeigneten Bauunternehmen, das die ermittelte<br />
Preisobergrenze mittragen kann, ist das Bauteam vollständig. Nun beginnt auf<br />
Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden Planung die gemeinsame Optimierungsphase mit der<br />
Zielsetzung, Planung, Bauausführung <strong>und</strong> Nutzung zu verbessern.<br />
Nach Abschluss dieser Optimierungsphase beginnt das bauausführende Unternehmen<br />
auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse mit der Kalkulation eines Angebotes. Dieses<br />
Angebot wird zusammen mit einer Abstandserklärung, in der das Unternehmen erklärt,<br />
dem Bauherrn bei Nichtbeauftragung die Planungsleistungen (gegen Kostenerstattung)<br />
zu überlassen, abgegeben. Wird bei der Vergabe keine Einigung erzielt, endet die<br />
Zusammenarbeit des Bauteams, <strong>und</strong> das Bauprojekt wird nochmals konventionell<br />
ausgeschrieben. Anderenfalls wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen, <strong>und</strong> das<br />
Projekt kann wie vereinbart durchgeführt werden.<br />
Das Bauteam ist eine zeitlich befristete Organisation, bei der die am Bau Beteiligten<br />
zusammenarbeiten, um gemeinsam ein Bauprojekt durchzuführen. Die Zusammenarbeit<br />
sollte vorzugsweise schon in der Entwurfsphase beginnen, so dass ohne<br />
Qualitätsreduzierungen Kostensenkungen erreicht werden können.<br />
4.5 Bausystemwettbewerb<br />
Der Bausystemwettbewerb nach BLECKEN basiert wie die vorgenannten<br />
Wettbewerbsformen auf dem Gr<strong>und</strong>konzept des Simultaneous Engineering <strong>und</strong> schließt<br />
ebenfalls eine Optimierungsphase in den Bauprozess mit ein. Aus dem GMP wurde das<br />
Konzept der Kostensicherheit <strong>und</strong> das integrierte Construction Management<br />
48
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
übernommen <strong>und</strong> um den – aus dem bereits dargestellten "Bauteam" –<br />
Optimierungsansatz in den frühen Projektphasen ergänzt. Das Gesamtkonzept wurde<br />
danach den besonderen Bedingungen der deutschen <strong>Bauwirtschaft</strong> angepasst.<br />
Abb. 21: Bausystemwettbewerb nach BLECKEN<br />
Beim Bausystemwettbewerb werden die Bauleistungen nicht an einen General- oder<br />
Totalunternehmer vergeben, sondern aufgeteilt nach Gewerken oder Teilsystemen<br />
werden mehrere spezialisierte bauausführende Unternehmen vom Bauherrn beauftragt.<br />
Wobei sowohl die Vergabe an einzelne Teilsystemanbieter als auch an eine Konsortium<br />
von Teilsystemanbietern (ARGE) oder Handwerkerkooperationen möglich ist.<br />
Hierdurch besteht für kleine <strong>und</strong> mittlere Bauunternehmen die Beteilgungsmöglichkeit<br />
an einem Bausystemwettbewerb. Der Arbeitsaufwand des Bauherrn in der<br />
Optimierungsphase erscheint durch die Einbeziehung mehrere Teilsystemlieferanten<br />
erhöht. Allerdings steht dem K<strong>und</strong>en hierdurch auch mehr Ideenpotential <strong>und</strong> Knowhow<br />
zur Verfügung.<br />
4.6 Partnerschaften zwischen Haupt- <strong>und</strong> Nachunternehmer<br />
Im Gegensatz zum Partnering zwischen Bauherr <strong>und</strong> Generalunternehmer sind die<br />
Kooperationserfahrungen auf der nachgeschalteten Stufe zwischen General- <strong>und</strong><br />
Nachunternehmer in der deutschen <strong>Bauwirtschaft</strong> nur selten, <strong>und</strong> wenn, dann nicht<br />
institutionalisiert anzutreffen. Auch bei dieser Form der Zusammenarbeit können<br />
Erfahrungswerte aus dem Ausland oder Abnehmer-Zuliefer-Kooperationen aus anderen<br />
Industriezweigen den Erfolg belegen.<br />
49
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
Die Auslagerung von gewerblichem Personal, die Verkleinerung der technischen Büros<br />
führte nicht nur dazu, dass sich die Unternehmen vollständig auf die Koordinierung der<br />
Baustelle konzentrierten, sondern auch dazu, dass sehr viele Leistungen extern<br />
zugekauft werden müssen. Darüber hinaus müssen die Generalunternehmer – im<br />
Regelfall ehemalige Rohbauunternehmen – die Kompetenz der Planung, des<br />
Baustellenmanagement <strong>und</strong> der Gewerkekoordination erst erwerben.<br />
Ausführungsarchitekten, Haustechnik- <strong>und</strong> Elektroingenieure sowie beispielsweise<br />
Fassadenfachplaner waren bisher zumeist nicht in diesen Unternehmen vorhanden.<br />
Diese Kompetenz wird erst jetzt nach <strong>und</strong> nach aufgebaut. Mit dieser Entwicklung sind<br />
zwei wesentliche Fragestellungen verb<strong>und</strong>en: Wie hoch ist der optimale Anteil der<br />
Eigenleistung eines Generalunternehmers an der schlüsselfertigen Gesamtleistung <strong>und</strong><br />
wie wird bei einer hohen Fremdleistungsquote sichergestellt, dass der<br />
Generalunternehmer noch über genügend Know-how (Kernkompetenzen) verfügt, um<br />
wettbewerbsfähig zu bleiben?<br />
Bei einem Anteil von bis zu über 80% Nachunternehmerleistung an einem<br />
Schlüsselfertigbauprojekt wird der Innovationsanteil der Nachunternehmer in etwa<br />
ebenso hoch ausfallen. Der Generalunternehmer sollte – analog zur Partnerschaft<br />
Bauherr <strong>und</strong> Generalunternehmer – daher einen Weg finden, dieses<br />
Innovationspotenzial zu nutzen.<br />
Eine mögliche Gestaltungsform der Partnerschaften zwischen General- <strong>und</strong><br />
Nachunternehmer im Schlüsselfertigbau wurde federführend am Lehr- <strong>und</strong><br />
Forschungsgebiet <strong>Baubetrieb</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauwirtschaft</strong> an der <strong>Bergische</strong>n Universität<br />
Wuppertal im Auftrag des BMBF im Rahmen des Forschungsprojektes<br />
„Wertschöpfungspartnerschaften im Schlüsselfertigbau“ entwickelt.<br />
50
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
Abb. 22: Partnering-Modell „Wertschöpfungspartnerschaften“<br />
Das primäre Ziel dieses Modells ist es, Beteiligte, Vorgänge <strong>und</strong> Prozesse, die keinen<br />
Beitrag zur Wertschöpfung bringen, zu eliminieren. Maßgabe bei Modellentwicklung<br />
war der Gr<strong>und</strong>satz, dass die Kooperation, als freiwillige Zusammenarbeit von<br />
wirtschaftlich <strong>und</strong> rechtlich selbstständigen Unternehmen zur gemeinsamen Stärkung<br />
der Wettbewerbsfähigkeit, einen ausgewogenen beiderseitigen Nutzen für die Partner<br />
zum Ziel hat.<br />
Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit des Generalunternehmers mit den<br />
Nachunternehmern der Schlüssel-Gewerke führt in der Phase der Planung <strong>und</strong><br />
Angebotsbearbeitung durch gemeinsame Optimierung zu besonders wettbewerbsfähigen<br />
Angeboten <strong>und</strong> optimierter Ressourcenteilung. Eine Einbeziehung der<br />
Nachunternehmer in die Koordination mit gemeinsamer Logistik- <strong>und</strong> Terminplanung<br />
während der Ausführungsphase ermöglicht einen optimierten Baustellenablauf,<br />
Fehlervermeidung <strong>und</strong> eine Bauzeitverkürzung. Das gemeinsame Qualitäts-Controlling<br />
bietet eine Möglichkeit, zu optimierter Ausführungsqualität zu gelangen. Als Folge<br />
dieser Zusammenarbeit ist in der Nutzungs- <strong>und</strong> Gewährleistungsphase eines Bauwerks<br />
mit minimierten Gewährleistungsaufwendungen zu rechnen. Gelingt es, diese auf ein<br />
Bauvorhaben befristete einmalige Kooperation unter marktwirtschaftlichen<br />
Bedingungen längerfristig auszuweiten, kann dies bei einem hohem Integrationsgrad<br />
aufgr<strong>und</strong> von Lerneffekten zu weiteren Vorteilen gegenüber kurzfristigen<br />
Marktbeziehungen führen.<br />
51
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
4.7 Handwerkerkooperationen<br />
Seit einigen Jahren wird mit intensiver staatlicher Förderung kleiner <strong>und</strong><br />
mittelständischer Unternehmen die Gründung dauerhafter Kooperationen von<br />
Handwerksunternehmer unterstützt. Das Ziel ist es, dem K<strong>und</strong>en das Bauen aus einer<br />
Hand anbieten zu können <strong>und</strong> zugleich als Mitgliedsunternehmen rechtlich selbstständig<br />
zu verbleiben. Durch den Zusammenschluss ist die Bearbeitung von umfangreicheren<br />
<strong>und</strong> komplexeren Projekten möglich, als dies einzelne kleine Handwerksbetriebe<br />
können. Als weitere Vorzüge der Kooperation ist eine Erweiterung des K<strong>und</strong>enkreises,<br />
die Kooperation im kaufmännisch-administrativen Bereich (z. B. Beschaffung,<br />
Buchhaltung, Auftragsabwicklung) <strong>und</strong> eine gemeinsame Projektentwicklung zu<br />
nennen.<br />
Der Tätigkeitsbereich von Handwerkerkooperationen umfasst aktuell Bereiche des<br />
Wohnungsbaus, insbesondere bei Errichtung von Einfamilienhäusern, aber auch bei der<br />
Instandsetzung von Wohnungen oder ganzen Wohnanlagen ist man auf dem Baumarkt<br />
erfolgreich.<br />
Schwierigkeiten sind insbesondere bei der Partnersuche <strong>und</strong> bei der aus der<br />
Zusammenarbeit resultierenden, notwendigen Abstimmung der Prozesse zu<br />
verzeichnen. Als Problematisch erweist sich weiterhin oftmals eine zu geringe<br />
Zentralität in dem Sinne, dass zu wenig Akquisition <strong>und</strong> Marketing betrieben wird, die<br />
finanzielle Ausstattung zumeist schwach ist <strong>und</strong> nicht zuletzt noch immer<br />
Handlungsbedarf in rechtlichen Fragen (Gesellschaftsform, Haftung etc.) herrscht.<br />
4.8 Engagement über das Bauen hinaus<br />
An dieser Stelle sei noch kurz auf zwei der neueren Entwicklungen im<br />
Dienstleistungsbereich von Bauunternehmen eingegangen, die eine weitere Möglichkeit<br />
der Differenzierung im Wettbewerb bieten.<br />
4.8.1 Facility Management (FM)<br />
Das Facility Management hat seine Ursprünge in den USA, wo man sich Ende der 60er<br />
Jahre des vergangenen Jahrh<strong>und</strong>erts erstmals intensiv mit einer strategischen<br />
Gebäudebewirtschaftung auseinandersetzte. Die Nähe zur <strong>Bauwirtschaft</strong> ist einerseits<br />
erklärbar durch den Planungs- <strong>und</strong> Bauvorgang als solchem, indem die größtmögliche<br />
52
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
Beeinflussbarkeit der späteren Nutzungskosten liegt, anderseits wurde während des<br />
infrastrukturellen Aufbaus der OPEC-Staaten nach Unternehmen gesucht, die Planung,<br />
Bauausführung <strong>und</strong> Bewirtschaftung einschließlich Instandhaltung übernehmen sollten.<br />
Die Vielzahl von Definitionen beinhalten im Kern, dass Facility Management eine<br />
zweckmäßige Bewirtschaftung von Gebäuden <strong>und</strong> Anlagen zum Ziel hat, damit sich der<br />
Nutzer bzw. Inhaber auf seine Kernkompetenzen <strong>und</strong> -aufgaben konzentrieren kann. Es<br />
ist also der ganzheitliche Rahmen für koordinierte Tätigkeiten, um Gebäude mit ihren<br />
Systemen <strong>und</strong> Inhalten über den gesamten Lebenszyklus kontinuierlich bereitzustellen,<br />
funktionsfähig zu halten <strong>und</strong> an die wechselnden Erfordernissen des Marktes <strong>und</strong> der<br />
Organisation anzupassen. Das Facility Management geht daher über das<br />
Gebäudemanagement hinaus, dessen Aufgabengebiet ausschließlich die baulichen <strong>und</strong><br />
technischen Anlagen umfasst.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Beschreibung von FM kann man sagen, dass das strategische Facility<br />
Management mit der Einflussnahme in der Planungsphase eines Bauwerks beginnt. Hier<br />
können die Gr<strong>und</strong>lagen für die spätere Höhe der Kosten für Bauwerksnutzer gelegt<br />
werden (vgl. Abb. 14). Eine frühzeitige (Bestands-)Dokumentation, zum Beispiel in<br />
Form eines Raumbuches, ist eine wichtige Informationsquelle bei späteren Wartungs-,<br />
Instandhaltungs- <strong>und</strong> Umbauten (Value Management). Die Versorgungs- (Strom,<br />
Brennstoff, Wasser) <strong>und</strong> Entsorgungsleistungen (Müll, Recycling, Abwasser) werden<br />
aufgr<strong>und</strong> von Kostensteigerungen ständig bedeutender, hier bietet ein auf die spätere<br />
Nutzungsphase vorausschauender Einfluss auf die Planung ebenso erhebliches<br />
Potenzial, wie Flächenmanagement, das beispielsweise zu einem steigenden<br />
Nutzflächenanteil führen kann. Daneben ist die Ermittlung von Kennwerten <strong>und</strong> -ziffern<br />
zum Vergleich von Immobilien eine bedeutende Aufgabe des strategischen FM.<br />
53
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
Abb. 23: Strategisches Facility Management<br />
Das operative Facility Management setzt ab der Inbetriebnahme des Bauwerks ein <strong>und</strong><br />
wird konzeptionell in technische, infrastrukturelle <strong>und</strong> kaufmännische Bereiche<br />
unterschieden.<br />
Abb. 24: Gebäudemanagement als Bestandteil des operativen Facility Management<br />
54
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
4.8.2 Public Private Partnership (PPP)<br />
PPP ist ein Überbegriff für eine Vielzahl von Modellen, die allesamt für eine<br />
umfassende privatwirtschaftliche Lösung einer Immobilien- oder Infrastrukturaufgabe<br />
der öffentlichen Hand stehen. Umfassend heißt: Die Verantwortung für Finanzierung,<br />
Planung, Bau <strong>und</strong> je nach gewähltem Modell zumindest maßgebender, langfristiger<br />
Einfluss auf den Betrieb liegt in einer Hand (i. d. R. eines Konsortiums mehrerer<br />
Firmen). Der Vorteil dieser Art ist, es lässt sich Bedarf an Bauwerken auch dann<br />
verwirklichen, wenn die Investitionsbudgets der öffentlichen Hand knapp sind. Es<br />
können Projekte realisiert werden, auf die man – wenn sie konventionell über den<br />
Investitionshaushalt verwirklicht worden wären – noch Jahre warten müsste. Dabei ist<br />
zu beachten, dass das gesamtwirtschaftliche Kosten/Nutzen-Verhältnis eines PPP-<br />
Projektes über den gesamten Zeitraum während der Investitions-, Betriebs- <strong>und</strong><br />
Verwertungsphase des Projektes zugunsten der Allgemeinheit ausfällt. Auch hier ist<br />
oftmals durch frühzeitige Zusammenarbeit der Projektbeteiligten eine gemeinsame<br />
Optimierung der Planung gewünscht.<br />
Generell ist nach ERBACH wie folgt zwischen den PPP-Organisationsmodellen <strong>und</strong> den<br />
PPP-Finanzierungsmodellen zu differenzieren, deren Unterscheidungsmerkmale sich<br />
auf das rechtliche <strong>und</strong> wirtschaftliche Eigentum an dem Objekt <strong>und</strong> auf steuerliche<br />
Fragen konzentrieren:<br />
Abb. 25: Finanzierungs- <strong>und</strong> Organisationsmodelle von PPP<br />
55
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
a) PPP-Finanzierungsmodelle<br />
Hier steht die Art der Finanzierung im Vordergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> ist im Rahmen der hier<br />
behandelten Thematik „Engagement von Baufirmen über die Bauwerkserstellung<br />
hinaus“ von untergeordnetem Interesse. Dennoch besteht als bauausführendes<br />
Unternehmen bedingt durch das PPP-Organisationsmodell, die Notwendigkeit, sich z.<br />
B. in einer zu gründenden Gesellschaft zu engagieren. Zu unterscheiden sind generell<br />
Modelle mit voller Refinanzierung, die mittels Fremdkapital finanziert werden <strong>und</strong><br />
solche, deren Finanzierung auch unter Einsatz von Eigenkapital erfolgt.<br />
a) PPP-Organisationsmodelle<br />
Beim Kooperationsmodell gründen der öffentliche <strong>und</strong> der private Investor zumindest<br />
eine Gesellschaft, welche die Finanzierung, die Erstellung <strong>und</strong> Betrieb einer Anlage<br />
übernimmt, um damit eine Leistung für die öffentliche Hand zu erbringen. Die<br />
Kommune besitzt die Möglichkeit der Mitgestaltung auf Gr<strong>und</strong> ihres Anteils an der<br />
Gesellschaft oder stellt dies durch anderweitige Vereinbarungen sicher.<br />
Das Betreibermodell kennzeichnet, dass sowohl das Finanz- als auch das Betriebsrisiko<br />
(nahezu) komplett von einer ausschließlich privaten Gesellschaft getragen werden. Ihr<br />
obliegen die Planung, die Finanzierung, die Bauprojektdurchführung <strong>und</strong> der Betrieb.<br />
Diese Leistungen aus einer Hand stellen bereits in der Angebotsphase weitestgehend<br />
sicher, dass über den gesamten Lebenszyklus der Anlage das wirtschaftlichste Angebot<br />
ausgewählt wird. Darüber hinaus sind auch Instandhaltung, Wartung oder sonstige<br />
Facility-Management-Aufgaben von der Gesellschaft zu übernehmen. Trotz einer<br />
privatwirtschaftlichen Lösung ist die Kommune für die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben<br />
verantwortlich, da lediglich die Durchführung, nicht aber die Aufgabe selbst delegiert<br />
wurde. Auch bei diesem Modell besitzt die Kommune vereinbarungsgemäß<br />
umfangreiche Kontroll- <strong>und</strong> Einwirkungsmöglichkeiten. Eine Sonderform des<br />
Betreibermodells stellt das B.O.T.-Modell (build, operate, transfer) dar, bei dem eine<br />
Gesellschaft eine Anlage nach der Errichtung auch über einen vereinbarten Zeitraum<br />
betreibt. Nach Ablauf der Zeitspanne geht das Objekt – nach Zahlung einer<br />
Abstandssumme – auf die öffentliche Hand über. Deutsche Unternehmen haben mit<br />
diesen Arten von Modellen bereits im Ausland Erfahrungen sammeln können. Eine<br />
weitere Sonderform ist das Beteiligungsmodell, bei dem für den Betrieb eine<br />
56
Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />
Betreibergesellschaft für den Betrieb gegründet wird, an der die Kommune sich als<br />
Gesellschafterin beteiligt. Die Besitzgesellschaft finanziert die Anlage <strong>und</strong> erteilt die<br />
Planungs- <strong>und</strong> Bauaufträge ohne Beteiligung öffentlicher Gesellschafter. Das Ziel dieser<br />
Konstruktion ist ein stärkerer Einfluss auf die Durchführung der Aufgabe mit der<br />
Konsequenz der langfristigen Verb<strong>und</strong>enheit mit den privatwirtschaftlichen<br />
Gesellschaftern bzw. dem Unternehmen.<br />
Nach der Planung zumeist durch den öffentlichen Auftraggeber werden die<br />
Finanzierung <strong>und</strong> der Bau einer Anlage bzw. eines Infrastrukturbauwerkes durch eine<br />
private Gesellschaft mittels eines Konzessionsmodells sichergestellt. Im Gegenzug für<br />
diese Leistung erhält das Privatunternehmen die Konzession zum Betrieb der Anlage, d.<br />
h. die Entgelte bzw. Gebühren der Nutzer finanzieren die Gesellschaft. Mit Ablauf der<br />
im Konzessionsvertrag vereinbarten „Nutzungsdauer“ geht das Objekt – mit oder ohne<br />
Zahlung einer Abstandssumme – an die öffentliche Hand über.<br />
57
Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />
5 Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau<br />
Bei der schlüsselfertigen Vergabe von Bauleistungen verändert sich im Vergleich zur<br />
gewerkeweisen Vergabe die Ablaufplanung. Der Auftragnehmer muss seine eigenen <strong>und</strong><br />
die Leistungen seiner Nachunternehmer koordinieren.<br />
Als gedankliche Vorwegnahme ist festzustellen, dass es bisher keine Methode gibt, mit<br />
der Bauabläufe so dargestellt werden, wie sie sich in der Wirklichkeit ergeben. Die<br />
Planung zukünftigen Handelns beruht auf einer Reihe von Prognosen, Schätzungen,<br />
Erfahrungen <strong>und</strong> Unsicherheiten, woraus eine möglichst realitätsnahe Ablaufplanung zu<br />
entwickeln ist. Improvisation auf der Baustelle wird es weiterhin geben, allerdings<br />
minimiert eine realitätsnahe Bauablaufplanung durch die systematische, gedankliche<br />
Vorwegnahme der zukünftigen Bauprozesse die Improvisation <strong>und</strong> bildet die<br />
Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage, um auf Bauablaufstörungen sinnvoll zu reagieren.<br />
Als Teil der Arbeitsvorbereitung umfasst die Ablaufplanung für eine Baumaßnahme die<br />
zeitliche <strong>und</strong> räumliche Planung der Bauproduktionsprozesse mit dem Ziel<br />
• zum richtigen Zeitpunkt<br />
• Mitarbeiter, Werkzeuge, Maschinen <strong>und</strong> Baumaterialien in ausreichender Menge<br />
• am richtigen Ort zusammenzuführen,<br />
• so dass die vertraglichen Leistungen<br />
• zum vereinbarten Termin<br />
• in der vereinbarten Qualität<br />
• zu minimalen Kosten<br />
erbracht werden. Eine gute Bauablaufplanung verhindert oder schränkt Verlustzeiten<br />
ein, steigert die Produktivität <strong>und</strong> damit das Ergebnis der Baustelle.<br />
58
Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />
5.1 Vorgehensweise bei der Ablaufplanung<br />
Zu Beginn der Ablaufplanung ist eine systematische Analyse der Unterlagen, die das<br />
Bauvorhaben betreffen, notwendig, um die Randbedingungen <strong>und</strong> Risiken der<br />
Baumaßnahme abschätzen zu können. Die Verdingungsunterlagen<br />
(Leistungsverzeichnis, Vertragsbedingungen, Pläne etc.) geben beispielsweise Auskunft<br />
über die Terminsituation wie den geplanten Baubeginn. Aus den<br />
Leistungsverzeichnissen <strong>und</strong> Plänen können die auszuführenden Leistungsmengen<br />
ermittelt werden. Die Personal-, Maschinen- <strong>und</strong> Materialdisposition sowie das<br />
geeignete Bauverfahren <strong>und</strong> die Baustelleneinrichtungsplanung werden im Rahmen der<br />
Arbeitsvorbereitung festgelegt.<br />
Die folgenden Quellen können für Informationen zur Bauablaufplanung herangezogen<br />
werden:<br />
• Projektunterlagen (Ausführungszeichnungen, Baubeschreibungen)<br />
• Leistungsverzeichnis (Umfang, Art, Qualität aller Bauleistungen, auch<br />
Nebenarbeiten)<br />
• Bauvertrag <strong>und</strong> Schriftverkehr (Auftraggeber – Bauunternehmer), besondere<br />
Vertragsbedingungen des Auftraggebers (Terminangaben, Ausführungsfristen,<br />
ggf. Vertragsstrafen)<br />
• Angebotskalkulation<br />
• vorhandene Ausführungspläne (Schalpläne, Bewehrungspläne)<br />
• Nachunternehmerverträge (Leistungen <strong>und</strong> Termine)<br />
• besondere Auflagen von Behörden oder Auftraggeber für die Baudurchführung<br />
• Unfallverhütungsvorschriften<br />
• Baustelleneinrichtungsplanung (verfügbarer Arbeitsraum, Lager- <strong>und</strong><br />
Verkehrsflächen, Anschlüsse für Wasser, Telefon, Strom <strong>und</strong> Abwasser)<br />
59
Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />
• Bodengutachten (Bodenverhältnisse, Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse)<br />
• Wetterstatistiken (besondere Witterungsbedingungen)<br />
• Übersicht der verfügbaren Kapazitäten des Bauunternehmens (Arbeitskräfte,<br />
Führungskräfte, Maschinen, Geräte <strong>und</strong> Einrichtungen)<br />
Der Auftragnehmer einer schlüsselfertigen Baumaßnahme hat alleinverantwortlich<br />
sämtliche Fertigungsleistungen des zu erstellenden Objektes zu erbringen. Das heißt<br />
Teile der Bauausführung, die vom Auftragnehmer selbst ausgeführt werden sowie Teile<br />
der übernommen Bauleistung, insbesondere die Ausbauarbeiten, die an<br />
Nachunternehmer übertragen werden, müssen vom Auftragnehmer geplant <strong>und</strong><br />
koordiniert werden. Für die Ablaufplanung ist es daher notwendig, Erfahrung <strong>und</strong><br />
Fachwissen über die Tätigkeiten der Nachunternehmer zu besitzen. Die<br />
Nachunternehmer sollten frühzeitig über den gesamten Terminplan informiert <strong>und</strong><br />
vertraglich eingeb<strong>und</strong>en werden.<br />
5.1.1 Grobterminplan<br />
Für die Ablaufplanung empfiehlt es sich, zunächst einen Grobablaufplan zu erstellen.<br />
Häufig erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber schon einen Rahmenterminplan<br />
<strong>und</strong> Lagepläne mit den Vertragsunterlagen (siehe ABBILDUNG 26).<br />
Abb. 26: Lageplan<br />
In diesen Unterlagen sind der Anfangs- <strong>und</strong> Endtermin der Baumaßnahme enthalten.<br />
Darüber hinaus können auch weitere Terminziele definiert sein, wie z.B. Bemusterungstermine,<br />
Richtfest, Planungs- <strong>und</strong> Genehmigungstermine. Anhand dieser<br />
Rahmenbedingungen wird der Grobterminplan vorgeschätzt. Mögliche<br />
60
Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />
Gliederungspunkte für einen Grobablaufplan im Wohnungsbau könnten z.B.<br />
Baubeginn, Erdarbeiten <strong>und</strong> Baustelleneinrichtung, Rohbau, Ausbau <strong>und</strong> Fertigstellung<br />
sein, aber auch eine Unterteilung des Grobablaufplanes in weitere Bauabschnitte ist bei<br />
wiederkehrenden Abläufen sinnvoll (siehe ABBILDUNG 27).<br />
5.1.2 Detailterminplan<br />
Abb. 27: Beispiel einer Grobablaufplanung im Wohnungsbau BA 1<br />
Die Detailterminplanung bedingt eine logische <strong>und</strong> widerspruchsfreie kausale<br />
Ablaufstruktur. Hierzu ist es erforderlich, die Abhängigkeitsbeziehungen zwischen den<br />
einzelnen Bauvorgängen in einer Vorgangsliste bzw. einem Arbeitsverzeichnis zu<br />
formulieren. Die Positionen des Leistungsverzeichnisses werden dabei in<br />
Arbeitspositionen zusammengefasst <strong>und</strong> nach Arbeits- oder Fertigungsabschnitten<br />
geordnet.<br />
61
Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />
Bauabs<br />
chnitt<br />
BA 1<br />
Nr. Gewerk Etage Einzelvorgang Abhängigkeiten<br />
01.00 Erdbau<br />
02.00 Rohbau EA 01.00<br />
02.10 UG F<strong>und</strong>amente<br />
Bodenplatte<br />
/<br />
02.20 UG Wände Ortbeton<br />
02.25 UG Wände Mauerwerk<br />
02.30 UG Decken<br />
02.40 UG Fertigteile<br />
02… EG …..<br />
02… 1.OG …..<br />
02… 2.OG .….<br />
02… 3.OG ..…<br />
03.00 Zimmer- <strong>und</strong> Holzbauarbeiten EA 02.00<br />
04.00 Dachdeckerarbeiten EA 03.00<br />
05.00 Klempnerarbeiten EA 03.00<br />
06.00 Fenster <strong>und</strong> Türen AA 03.00<br />
EA 11.00 (Türen)<br />
07.00 Heizungsarbeiten Rohinst. EA 06.00 (Fenster)<br />
Feininst. EA 10.00<br />
08.00 Sanitärarbeiten Rohinst. EA 06.00 (Fenster)<br />
Feininst. EA 08.00<br />
09.00 Elektroarbeiten Rohinst. EA 06.00 (Fenster)<br />
Feininst. EA 11.00<br />
10.00 Innenputzarbeiten EA 09.00, 08.00, 07.00<br />
11.00 Estricharbeiten EA 10.00, 07.00, 06.00<br />
12.00 Malerarbeiten EA 10.00<br />
13.00 Tischlerarbeiten EA 14.00<br />
14.00 Fliesen- <strong>und</strong> Plattenarbeiten EA 11.00, 10.00<br />
62
Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />
15.00 Bodenbelagarbeiten EA 11.00, 12.00<br />
16.00 Landschaftsbauarbeiten<br />
BA 2 ….. ….. ….. …..<br />
….. ….. ….. …..<br />
BA 3 ….. ….. ….. …..<br />
….. …... ….. …..<br />
Abb. 28: Beispiel für ein Arbeitsverzeichnis mit Gewerkenabhängigkeiten (A=Anfang, E=Ende)<br />
Die Dauer der Vorgänge wird mit Zeitaufwandswerten bzw. Leistungswerten über die<br />
LV-Massen ermittelt. Die Aufwandswerte sind meistens als Erfahrungswerte im<br />
Bauunternehmen in Form von Tabellen als Stammdaten hinterlegt. Weitere Quellen für<br />
Aufwandswerte sind Tabellen der Fachliteratur (siehe z.B. Plümecke oder Zahlentafeln<br />
für den <strong>Baubetrieb</strong>) <strong>und</strong> Erfahrungswerte von Mitarbeitern im Unternehmen. Falls für<br />
einen Vorgang keine Aufwandswerte zu finden sind, so kann für diesen Vorgang der<br />
Aufwandswert auch vorsichtig geschätzt werden.<br />
Der Arbeitsaufwand für einen Bauvorgang in Arbeitsst<strong>und</strong>en ergibt sich aus (siehe auch<br />
ABBILDUNG 29):<br />
Arbeitsauf wand [ h]<br />
= Menge[<br />
Einheit]<br />
* Aufwandswert<br />
[<br />
h<br />
Einheit<br />
Die Vorgangsdauer im Detailterminplan wird häufig in Arbeitstagen [AT] angegeben.<br />
Diese berechnet sich aus dem Arbeitsaufwand unter Berücksichtigung der geplanten<br />
Kapazitäten sowie der durchschnittlichen Arbeitszeit der Mitarbeiter.<br />
Arbeitsaufwand<br />
[ h]<br />
Vorgangsda uer[<br />
Werktage]<br />
=<br />
Anzahl der MA * tägliche Arbeitszeit<br />
[ h / AT ]<br />
]<br />
63
Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />
Der geplante Gesamtablauf des Bauvorhabens wird abschließend auf die Frage<br />
überprüft, ob alle Randbedingungen eingehalten werden <strong>und</strong> ob die angesetzten<br />
Kapazitäten sinnvoll <strong>und</strong> verfügbar sind (siehe Vorlesung <strong>Baubetrieb</strong>,<br />
Kapazitätsverlaufplan). Bei Abweichungen muss der Ablaufplan mit geänderten<br />
Vorgaben iteriert werden.<br />
Gebäudeteil Abschnitt Vorgang Arbeiten St<strong>und</strong>en Menge St<strong>und</strong>en<br />
gesamt<br />
Untergeschos<br />
s<br />
133,<br />
96h<br />
= 5,<br />
58<br />
8h<br />
/ AT * 3MA<br />
I Estrich Untergr<strong>und</strong> säubern 0,02 h/m²<br />
Tage<br />
Haftbrücke auftragen 0,08 h/m²<br />
Zementestrich<br />
einbringen<br />
0,26 h/m²<br />
0,36 h/m² 349 m² 125,64 h<br />
Bodeneinlauf einbauen 0,15 h/ Stk. 4 Stk. 0,60 h<br />
Anschlüsse 0,04 h/m 129 m 5,16 h<br />
Fugenherstellung 0,08 h/m 32 m 2,56 h<br />
Gesamt: 133,96 h<br />
Der Vorgang „Estricharbeiten“ Untergeschoss, Abschnitt I dauert 5,6 Werktage bei einer<br />
Kolonnenstärke von 3 Mitarbeitern. Allerdings ist bei Estricharbeiten zu beachten, dass dieser in der<br />
Regel erst nach 28 Tagen belegreif ist.<br />
Abb. 29: Beispiel der Ermittlung des Arbeitszeitaufwandes <strong>und</strong> der Vorgangsdauer für<br />
Estricharbeiten<br />
64
Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />
5.2 Darstellungstechniken der Ablaufplanung<br />
Für Bauvorhaben werden zur Darstellung der Bauablaufplanung die Anzahl,<br />
Anordnung, Abfolge <strong>und</strong> Dauer der auszuführenden Vorgänge in einem Bauablaufplan<br />
festgelegt <strong>und</strong> grafisch abgebildet. Die verschiedenen Darstellungsformen werden in<br />
den folgenden Abschnitten kurz vorgestellt.<br />
5.2.1 Bauphasenplan<br />
Der Bauphasenplan ist die einfachste Form der<br />
grafischen Darstellung von Bauabläufen. Neben<br />
der Gesamtübersicht (Bild unten) werden die<br />
einzelnen Phasen der Bauausführung als<br />
Gr<strong>und</strong>riss oder Schnitt dargestellt. Im<br />
nebenstehenden Beispiel wird der<br />
Herstellungsablauf einer Bahntrasse mit seinen<br />
einzelnen Teilarbeiten gezeigt. Aus dem<br />
Bauphasenplan lassen sich keine zeitlichen<br />
Informationen oder Abhängigkeiten entnehmen.<br />
Die Darstellung wird häufig zur Präsentation<br />
gegenüber Auftraggeber oder Öffentlichkeit<br />
gewählt.<br />
Abb. 30: Lageskizze/Bauphasenplan Bahnkreuzungsbauwerk Hamburg – Bremen<br />
65
Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />
5.2.2 Flussdiagramm (Flowchart)<br />
Flussdiagramme sind eine normierte, schematische <strong>und</strong> grafische Darstellung der logischen<br />
Schritte eines Ablaufs oder Problems unter Zuhilfenahme standardisierter<br />
Zeichnungselemente (DIN 66001). Sie können im Baubereich beispielsweise zur<br />
Darstellung von Prozessen <strong>und</strong> Tätigkeiten eingesetzt werden.<br />
Vollst. Pläne<br />
vorhanden<br />
?<br />
Ja<br />
Arbeitsverzeichnis<br />
?<br />
JA<br />
JA<br />
Baustellen-<br />
begehung<br />
?<br />
Gerätedisposition<br />
?<br />
JA<br />
JA<br />
M aterial-<br />
disposition<br />
?<br />
Arbeitsgeräte-<br />
disposition<br />
?<br />
JA<br />
Zeit-<br />
disposition<br />
?<br />
JA<br />
Baustellen-<br />
einrichtungsplan<br />
?<br />
JA<br />
Arbeitsablaufplan<br />
?<br />
JA<br />
Schluß-<br />
besprechung m.<br />
Gesch.f.Bauführ.,<br />
Pol.<br />
JA<br />
NEIN<br />
NEIN<br />
NEIN<br />
NEIN<br />
NEIN<br />
NEIN<br />
NEIN<br />
NEIN<br />
NEIN<br />
NEIN<br />
Baubeginn<br />
Vom Architekten Checkliste<br />
/S ta tike r<br />
/Sonderfachl.<br />
anfordern<br />
auf mögliche Bauschäd.<br />
h in w e ise n , B rie f T .<br />
Umbau des LV F o rm b latt<br />
Massenermittlg.<br />
BAS<br />
Vorgabewerte<br />
T .<br />
Gelände C h e c k lis te<br />
Gegf. Transport-<br />
wege mit<br />
..............................<br />
besichtigen T.<br />
R ü cksp ra ch e Checkliste<br />
m it .......................<br />
b e n ö tig t w e rd e n V o rh a lte -<br />
............................. K o s te n r.<br />
T .<br />
R ü cksp ra ch e Checkliste<br />
m it .......................<br />
b e n ö tig t w e rd e n<br />
.............................<br />
L ie fe rv e rtä g e<br />
T .<br />
R ü cksp ra ch e Checkliste<br />
m it .......................<br />
Anwerbung<br />
T ra n s p o rt<br />
U n te rk ü n fte T .<br />
Balkenplan Checkliste<br />
W eg/Zeit Dia-<br />
gramm<br />
Netzplan<br />
Rückssprache<br />
m it ....................... T .<br />
Plan i.M. 1:100 Checkliste<br />
evtl. Modelle<br />
Zuordnungen<br />
Rücksprache<br />
m it ...................... T .<br />
Rücksprache<br />
Checkliste<br />
m it ......................<br />
Festlegung des<br />
Vorgehens, Vor-<br />
fa b rika tio n , K o n -<br />
T<br />
Rücksprache<br />
Checkliste<br />
m it ....................<br />
Zusammen-<br />
stellung sämtl.<br />
Unterlagen, Baubeginn T.<br />
1)<br />
2)<br />
3)<br />
1)<br />
2)<br />
1)<br />
1)<br />
2)<br />
1)<br />
2 )<br />
1)<br />
2)<br />
1)<br />
2)<br />
1)<br />
2)<br />
1)<br />
2)<br />
NEIN<br />
F e rtig te ile<br />
möglich<br />
?<br />
Konv.-<br />
Strafe<br />
?<br />
NEIN<br />
Abb. 31: Flussdiagramm zur Arbeitsvorbereitung<br />
JA<br />
JA<br />
Rücksprache Checkliste<br />
mit Architekt<br />
/S ta tike r<br />
T .<br />
A u ftra g a n ..............<br />
F e rtig te il-P lä n e<br />
Vollständ. der Ausführungs-<br />
pläne nochmals überprüfen,<br />
evtl. Schreiben<br />
Höhe der Strafe ...................<br />
zulässig<br />
1) Es sind entsprechende Checklisten<br />
aufzustellen<br />
2) T = Termin, Fristsetzung<br />
3) Es ist ein entsprechendes<br />
F o rm b la tt a u fzu ste lle n<br />
66
Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />
5.2.3 Balkenplan<br />
Balkenpläne sind die am weitesten verbreitete Darstellungsform von Bauabläufen <strong>und</strong><br />
gelten als die am einfachsten zu erarbeitende Planunterlage. Die einzelnen Vorgänge<br />
des Bauablaufs werden dabei als Balken entlang einer Zeitachse eingetragen. Eventuell<br />
werden noch Kapazitätsverläufe auf dem gleichen Plan mit erfasst.<br />
Eine Kontrolle des Bauablaufs erfolgt, indem zum Kontrollzeitpunkt ein Schnitt quer<br />
durch den Balkenplan gelegt wird. Dadurch sind Abweichungen des Baufort-schritts<br />
vom Bau-SOLL einfach zu erkennen.<br />
Abb. 32: Einfacher Balkenplan<br />
Der Balkennetzplan ist eine Darstellungsform, die Abhängigkeiten zwischen den<br />
einzelnen Tätigkeiten erfasst. Die Abhängigkeiten der als Balken eingezeichneten<br />
Vorgänge werden beim Balkennetzplan mit Verbindungslinien dargestellt. Der kritische<br />
Weg ist auf diese Weise leicht zu verfolgen. Allerdings ist es nachteilig, dass bei sehr<br />
komplexen Bauvorhaben die Übersichtlichkeit relativ schnell verloren geht (bei zu<br />
vielen Abhängigkeiten untereinander).<br />
67
Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />
Abb. 33: Balkennetzplan<br />
5.2.4 Zyklogramm (Zeit-Weg-Diagramm)<br />
Mit Zyklogrammen werden Abläufe als Weg-Zeit-Diagramm dargestellt. Man<br />
unterscheidet Linien-, Block- <strong>und</strong> Flächenzyklogramme. Die häufigste Anwendung der<br />
Linienzyklogramme findet sich bei linienförmigen Bauwerken wie z.B.<br />
Verkehrswegetrassen. Neben der Zeit werden im Zyklogramm auch Mengen- oder<br />
Längenangaben dargestellt (Kilometrierung bei Straßen).<br />
Durch diese zusätzlichen Informationen gegenüber dem Balkendiagramm sind die<br />
Arbeitsgeschwindigkeit <strong>und</strong> der örtliche <strong>und</strong> zeitliche Abstand verschiedener<br />
Tätigkeiten erkennbar. Die Darstellung der Zeitachse (horizontal oder vertikal) sollte so<br />
erfolgen, dass die Vorgänge auf der Baustelle gut erkennbar sind. Die Darstellung als<br />
Liniendiagramm lässt besonders gut eine Verbesserung <strong>und</strong> Optimierung von Abläufen<br />
durchführen.<br />
Ohne zusätzliche Angaben werden kritische Annäherungen von Prozessen deutlich, die<br />
sich unter Umständen behindern könnten. Dann lässt sich schnell prüfen, ob solche<br />
kritischen Situationen durch Beschleunigungsmaßnahmen oder Veränderung der<br />
Fertigungsrichtung eliminiert werden können.<br />
Das Beispiel zeigt im Kern den Bauablauf einer B<strong>und</strong>esstraße. Rechts <strong>und</strong> links<br />
angegliedert sind Balkendarstellungen des Materialbedarfs, Personal- <strong>und</strong><br />
Geräteeinsatzes.<br />
68
Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />
5.2.5 Netzplan<br />
Abb. 34. Linienzyklogramm Straßenbauwerk<br />
Der Netzplan ist eine nach DIN 69900 festgesetzte grafische Darstellung von<br />
Vorgängen <strong>und</strong> deren Abhängigkeiten. Mithilfe von Vorgangsknoten <strong>und</strong><br />
Richtungspfeilen werden die Bauvorgänge in zeitlicher <strong>und</strong> sachlogischer Beziehung<br />
zueinander gesetzt. Dabei verfügt jeder Vorgang (z.B. F<strong>und</strong>amente betonieren) über<br />
eine Dauer (z.B. 2 Tage), daraus wiederum abgeleitet einen Anfangs- <strong>und</strong> einen<br />
Endzeitpunkt. Vorhergehende Vorgänge definieren über den eigenen Endzeitpunkt den<br />
nächstmöglichen Anfangszeitpunkt darauf folgender Vorgänge. So kann der Vorgang<br />
„Betonieren“ erst begonnen werden, wenn der Vorgang „Schalung herstellen“<br />
abgeschlossen ist. Anhand des Beispiels wird auch verdeutlicht, dass mit Hilfe von<br />
Pfeilen Abhängigkeiten zwischen den Vorgängen aufgezeigt werden. Unter<br />
Verwendung der Vor- <strong>und</strong> Rückwärtsrechnung ergeben sich noch zusätzlich<br />
Pufferzonen <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en der kritische Weg, der über keine Pufferzeiten<br />
verfügt. Jegliche Verzögerung auf dem kritischen Weg wirkt sich daher direkt negativ<br />
auf den Endtermin aus.<br />
69
Projektmanagement Kapitel 6<br />
Früher<br />
Anfang<br />
Später<br />
Anfang<br />
0<br />
Dauer<br />
Legende<br />
Puffer<br />
3 3<br />
Baugrube ausheben<br />
0 0 3<br />
Früher<br />
Abschluss<br />
Später<br />
Abschluss<br />
3<br />
2 5<br />
F<strong>und</strong>amente betonieren<br />
3 0 5<br />
5<br />
7 12<br />
Wandelemente einbauen<br />
5 0 12<br />
6 Projektmanagement<br />
6.1 Gr<strong>und</strong>lagen<br />
12<br />
3 15<br />
Dach eindecken<br />
12 0 15<br />
Abb. 35: Netzplan<br />
15<br />
15<br />
6 21<br />
Installationsarbeiten<br />
15 0 21<br />
15<br />
4 19<br />
Tischlerarbeiten<br />
17 2 21<br />
3 18<br />
Elektroinstallationen<br />
18 3 21<br />
21<br />
4 25<br />
Fußboden verlegen<br />
21 0 25<br />
25<br />
3 28<br />
Anstricharbeiten<br />
25 0 28<br />
28<br />
1 29<br />
Baustelle räumen<br />
28 0 29<br />
Die Abwicklung eines Bauprojektes läuft – im Vergleich zur stationären Industrie – fast<br />
immer unter erschwerten Randbedingungen ab:<br />
• Individuelle Einzelfertigung<br />
• Wechselnde Projektpartner mit jedem neuen Projekt<br />
• Wechselnde Örtlichkeit mit jedem neuen Projekt<br />
Diese Randbedingungen machen eine intensive Projektvorbereitung <strong>und</strong> -abwicklung<br />
zwingend erforderlich. Die damit verb<strong>und</strong>enen Aufgaben werden unter dem Begriff<br />
Projektmanagement zusammengefasst.<br />
Projektmanagement ist nach DIN 69 901: 1987 die Gesamtheit von<br />
Führungsaufgaben, -organisation, -techniken <strong>und</strong> -mitteln für die Abwicklung eines<br />
Projektes. Das Projektmanagement gliedert sich in Projektleitung <strong>und</strong><br />
Projektsteuerung. Die weiteren Ausführungen beziehen sich auf das<br />
Projektmanagement in der Bau- <strong>und</strong> Immobilienwirtschaft (Bauprojektmanagement).<br />
Der Begriff Management (v. engl.: management = Leitung, Führung; v. lat.: manum<br />
agere = an der Hand führen) beinhaltet einen Prozess, bei dem durch aktives Handeln<br />
unter Nutzung von Ressourcen erwünschte oder geplante Ergebnisse erzielt werden oder<br />
erzielt werden sollen. Der Prozess des Managements besteht gr<strong>und</strong>sätzlich aus den 5<br />
Phasen:<br />
70
Projektmanagement Kapitel 6<br />
• Zielsetzung<br />
• Planung<br />
• Entscheidung<br />
• Ausführung<br />
• Kontrolle<br />
Diese fünf Phasen finden sich auch im Projektmanagement wieder <strong>und</strong> sind in den<br />
folgenden Kapiteln erläutert.<br />
Der Definition der DIN 69 901: 1987 zufolge ist die Projektleitung eine für die Dauer<br />
eines Projektes geschaffene Organisationseinheit, die für Planung, Steuerung <strong>und</strong><br />
Überwachung dieses Projektes verantwortlich ist. Sie kann den Bedürfnissen der<br />
Projektphasen angepasst werden.<br />
Zur zeitlichen <strong>und</strong> fachlichen Entlastung des Bauherrn ist – vor allem in größeren bzw.<br />
komplexeren Projekten, oftmals eine Projektsteuerung erforderlich.<br />
Die Projektsteuerung ist das Kernstück eines professionellen Projektmanagements. Sie<br />
ermöglicht es, die Prozesse in der Projektarbeit so zu führen, dass die Projektziele<br />
erreicht werden können. Die Maßnahmen zur Qualitätsförderung dienen dazu, diese<br />
Prozesse laufend zu verbessern.<br />
6.2 Die Projektbeteiligten<br />
Die Projektabläufe in den Phasen der Projektentwicklung, der Planung <strong>und</strong> der<br />
Ausführung sind geprägt durch das Miteinander der verschiedensten Projektbeteiligten,<br />
wie in Abbildung36 dargestellt.<br />
71
Projektmanagement Kapitel 6<br />
Öffentlichkeit / Nachbarn<br />
Nutzer<br />
Träger öffentl. Belange<br />
Stadtplanungsamt<br />
Bauordnungsamt<br />
Gewerbeaufsichtsamt<br />
Feuerwehr<br />
Stadtwerke<br />
ggfs. weitere TÖB<br />
Abb. 36: Aufbauorganisation der Projektbeteiligten mit Einzelleistungsträgern<br />
Auf die Rolle des Bauherrn, der Projektleitung <strong>und</strong> der Projektsteuerung wird im<br />
Folgenden detailliert eingegangen.<br />
6.2.1 Der Bauherr<br />
Stadtplaner<br />
Architekt<br />
Innenarchitekt<br />
Freianlagenplaner<br />
Der Bauherr ist der rechtlich <strong>und</strong> wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der<br />
Durchführung von Bauvorhaben.<br />
Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung<br />
Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. Er kann<br />
sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein. 1<br />
6.2.1.1 Bauherrenaufgaben<br />
Entscheidungs- / Lenkungsgremium<br />
Architekten / Ingenieure<br />
Bauherr<br />
Planer Ingenieurbauwerke /<br />
Verkehrsanlagen<br />
Tragwerksplaner<br />
Planer TGA<br />
Fassadenplaner<br />
Lichttechnikplaner<br />
ggfs. weitere Fachplaner<br />
Gutachter<br />
Bodengutachter<br />
Brandschutzgutachter<br />
Schallschutzgutachter<br />
Prüfstatiker<br />
Gutachter für Altlasten<br />
ggfs. weitere Gutachter<br />
Der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung <strong>und</strong> Ausführung eines genehmigungsoder<br />
anzeigebedürftigen Bauvorhabens einen Entwurfsverfasser <strong>und</strong> einen Unternehmer<br />
zu bestellen; dies in Abhängigkeit der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Dem Bauherrn<br />
obliegen auch die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge,<br />
Vorlagen <strong>und</strong> Anzeigen an die Bauaufsichtsbehörde; er kann diese Aufgaben dem<br />
Entwurfsverfasser übertragen.<br />
1 Will, L.: Die Rolle des Bauherrn im Planungs- <strong>und</strong> Bauprozess, Lang, Frankfurt/M., 1982<br />
Finanzierer<br />
Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />
Ausführende Firmen<br />
Rohbau<br />
Technik<br />
Dach / Fassade<br />
Ausbau 1<br />
Ausbau 2<br />
ggfs. weitere ausf. Firmen<br />
72
Projektmanagement Kapitel 6<br />
Sind die vom Bauherrn bestellten Personen für ihre Aufgaben nach Sachk<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />
Erfahrung nicht geeignet, so kann die Bauaufsichtsbehörde vor <strong>und</strong> während der<br />
Bauausführung verlangen, dass ungeeignete Beauftragte durch geeignete ersetzt oder<br />
geeignete Sachverständige herangezogen werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann die<br />
Bauarbeiten einstellen lassen, bis geeignete Beauftragte oder Sachverständige bestellt<br />
sind.<br />
Wechselt der Bauherr, so hat der neue Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde<br />
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />
Bauherren sind für die Sicherheit <strong>und</strong> Verkehrssicherheit auf ihrer Baustelle zuständig<br />
<strong>und</strong> tragen auch Verantwortung, wenn Dritte für die Abwicklung <strong>und</strong> Betreuung des<br />
Bauvorhabens beauftragt wurden (Architekt, Bauleiter, Bauunternehmen etc.).<br />
6.2.1.2 Bauherrenseitiges Projektmanagement<br />
Führungsaufgaben können zunächst nur vom Bauherrn wahrgenommen werden, da<br />
mindestens vertrags- <strong>und</strong> kostenrelevante Entscheidungen hinsichtlich der Planung,<br />
Führung <strong>und</strong> Steuerung auf allen hierarchischen Ebenen innerhalb des Projektes <strong>und</strong><br />
nach außen ausschließlich dem Bauherrn zustehen.<br />
Auftraggeberfunktionen können entsprechend ihrer Delegierbarkeit in drei Gruppen<br />
unterteilt werden: 2<br />
• nicht delegierbare Auftraggeberfunktionen, wie z.B.<br />
- Definition der Projektziele<br />
- Abschluss von Verträgen<br />
- oberste Kontrolle der Projektziele<br />
• delegierbare Auftraggeberfunktionen<br />
• bedingt delegierbare Auftraggeberfunktionen, die nur von Leistungsträgern<br />
übernommen werden dürfen, die noch keine andere kontrollierende oder<br />
steuernde Aufgabe innehaben, um Interessenskollisionen zu vermeiden.<br />
2 Will, L.: Die Rolle des Bauherrn im Planungs- <strong>und</strong> Bauprozess, Lang, Frankfurt/M., 1982<br />
73
Projektmanagement Kapitel 6<br />
Der vom Umfang her relativ kleine Teil der nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben<br />
wird auch als Projektleitung bezeichnet. 3<br />
Der Teil der delegierbaren Aufgaben kann von einer Projektsteuerung wahrgenommen<br />
werden.<br />
Das Projektmanagement setzt sich deshalb aus Aufgaben der Projektleitung <strong>und</strong><br />
Aufgaben der Projektsteuerung zusammen. Weitere Ausführungen zur Projektleitung<br />
<strong>und</strong> Projektsteuerung finden sich in Kapitel 6.2.2 <strong>und</strong> 6.2.3.<br />
6.2.1.3 Arten von Bauherren<br />
Der Bauherr einer Baumaßnahme muss nicht zwingend eine natürliche Person sein. Es<br />
kann sich auch um juristische Personen wie z.B. die öffentliche Hand handeln.<br />
Die Bauherrenfunktion kann unabhängig von Organisations- <strong>und</strong> Rechtsform zum einen<br />
nach der Art der aktiven Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben unterschieden werden: 4<br />
• Selbstausübender Bauherr<br />
• Fungierender Bauherr<br />
• Bauherr als Investor<br />
Darüber hinaus kann der Bauherr hinsichtlich seiner Organisations- <strong>und</strong> Rechtsform<br />
unterschieden werden:<br />
• Privater Bauherr<br />
• Erwerbswirtschaftlicher Bauherr<br />
• Öffentlicher Bauherr<br />
3 Berner, F. / Kochendörfer, B.: Bau-Projekt-Management, Verlag B. G. Teubner, Stuttgart, 2001, S. 7<br />
4 Kalusche, W. et al.: Projektmanagement für Bauherren <strong>und</strong> Planer, 2. Aufl., R. Oldenbourg-Verlag,<br />
München/Wien, 2005, S. 28 ff<br />
74
Projektmanagement Kapitel 6<br />
6.2.2 Projektleitung<br />
Bei regelmäßigen oder umfangreicheren Bauprojekten bedienen sich sowohl<br />
institutionelle als auch private Bauherren einer professionellen Projektleitung. Die<br />
Projektleitung vertritt den Bauherrn im Außenverhältnis gegenüber allen<br />
Auftragnehmern <strong>und</strong> sonstigen Projektbeteiligten. 5 Die Projektleitung ist – wie in<br />
Abbildung 37 dargestellt – im Regelfall in Linie angeordnet.<br />
Objektplaner<br />
Bauherr<br />
Projektleitung<br />
Projektsteuerung<br />
Ausführende<br />
Unternehmen<br />
Abb. 37: Stellung der Projektleitung in der Projektorganisation<br />
5 Kalusche, W. et al.: Projektmanagement für Bauherren <strong>und</strong> Planer, 2. Aufl., R. Oldenbourg-Verlag,<br />
München/Wien, 2005, S. 44 ff<br />
75
Projektmanagement Kapitel 6<br />
6.2.3 Projektsteuerung<br />
Die Projektsteuerung unterstützt den Bauherrn je nach Art, Komplexität <strong>und</strong> Dauer des<br />
Vorhabens in fachlicher <strong>und</strong> organisatorischer Hinsicht.<br />
Der Begriff Projektsteuerung wurde in § 31 der Honorarordnung für Architekten <strong>und</strong><br />
Ingenieure (HOAI) vom 17. September 1976 (BGBl. I S. 2805) in der Fassung des<br />
Gesetzes zur Umstellung von Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des<br />
B<strong>und</strong>esministeriums für Wirtschaft <strong>und</strong> Technologie sowie des B<strong>und</strong>esministeriums für<br />
Bildung <strong>und</strong> Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz) vom 10. November<br />
2001 (BGBl. I S. 2992) erstmals verwendet <strong>und</strong> grenzt sich begrifflich <strong>und</strong> inhaltlich<br />
klar von anderen Projektmanagementleistungen ab.<br />
Projektsteuerung im Sinne der HOAI ist die Übernahme von delegierbaren<br />
Auftraggeberfunktionen bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen,<br />
wie z.B.:<br />
• Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung <strong>und</strong> Koordinierung des Programms<br />
für das Gesamtprojekt<br />
• Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern <strong>und</strong> anderen an der<br />
Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte)<br />
• Aufstellung <strong>und</strong> Überwachung von Organisations-, Termin- <strong>und</strong><br />
Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt <strong>und</strong> Projektbeteiligte<br />
• Koordinierung <strong>und</strong> Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der<br />
ausführenden Firmen<br />
• Vorbereitung <strong>und</strong> Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen<br />
• Fortschreibung der Planungsziele <strong>und</strong> Klärung von Zielkonflikten<br />
• laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung <strong>und</strong><br />
rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers<br />
• Koordinierung <strong>und</strong> Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs<strong>und</strong><br />
Genehmigungsverfahren<br />
76
Projektmanagement Kapitel 6<br />
Die Projektsteuerung wird durch den Bauherrn beauftragt <strong>und</strong> erfüllt ihre Aufgaben in<br />
der Regel als Stabstelle des Bauherrn. Dies ist in Abbildung 38 dargestellt.<br />
Abb. 38: Stellung der Projektsteuerung in der Projektorganisation<br />
Hinsichtlich des detaillierten Leistungsbildes der Projektsteuerung <strong>und</strong> ihrer Vergütung<br />
sei auf Kapitel 6.3 <strong>und</strong> insbesondere auf Kapitel 6.3.2.1 verwiesen.<br />
6.3 Leistungsbilder<br />
Das Leistungsbild für Projektmanagement-Leistungen unterscheidet sich in Vertrag,<br />
Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Vergütung von Fall zu Fall.<br />
Das Tätigkeitsfeld des Projektmanagements ist dem ständigen Interessenkonflikt<br />
zwischen<br />
• hohen Qualitäten<br />
• niedrigen Kosten <strong>und</strong> günstiger Finanzierung<br />
• kurzen Terminen bzw. Fristen<br />
• geringen Kapazitäten<br />
ausgesetzt. Die Aufgabe des Projektmanagements besteht deshalb darin, Zielkonflikte<br />
zu lösen. 6<br />
6 Kalusche, W. et al.: Projektmanagement für Bauherren <strong>und</strong> Planer, 2. Aufl., R. Oldenbourg-Verlag,<br />
München/Wien, 2005, S. 66 ff<br />
77
Projektmanagement Kapitel 6<br />
6.3.1 Leistungsbild gemäß HOAI<br />
Die Beschreibung des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß § 31 Nr. 1 HOAI<br />
(siehe Kapitel 6.2.3) bietet hinsichtlich der Abgrenzung von Projektsteuerungs- <strong>und</strong><br />
Planungsleistungen keine Differenzierung nach Projektphasen.<br />
Die unklare Abgrenzung der Leistungen zu Leistungen, die der Architekt zu erbringen<br />
hat, führte 20 Jahre lang zu heftigen Diskussionen <strong>und</strong> sehr unterschiedlichen<br />
Auslegungen über die Honorarvorstellungen.<br />
6.3.2 Leistungsbild gemäß AHO-Heft Nr. 9<br />
Deshalb hat die Fachkommission “Projektsteuerung / Projektmanagement” des<br />
Ausschusses der Kammern <strong>und</strong> Verbände der Ingenieure <strong>und</strong> Architekten für die<br />
Honorarordnung e.V. (AHO) Untersuchungen zum Leistungsbild des § 31 HOAI <strong>und</strong><br />
zur Honorierung für die Projektsteuerung durchgeführt. Ergebnis ist das Heft Nr. 9 der<br />
Schriftenreihe des AHO 7 .<br />
Das ''entwickelte Leistungsbild der Projektsteuerung'' (advanced version) ist ein vom<br />
Deutscher Verband der Projektmanager in der Bau- <strong>und</strong> Immobilienwirtschaft e.V.<br />
(DVP) <strong>und</strong> vom AHO (Ausschuss der Verbände <strong>und</strong> Kammern der Ingenieure <strong>und</strong><br />
Architekten für die Honorarordnung e.V.) entwickelter Ansatz, ein klarer abgegrenztes<br />
Leistungsbild für Projektsteuerungsleistungen zu schaffen.<br />
6.3.2.1 Projektsteuerung<br />
Zum Leistungsbild der Projektsteuerung heißt es in § 205 (1) AHO-Heft Nr. 9, dass es<br />
die Leistungen von Auftragnehmern, die Funktionen des Auftraggebers bei der<br />
Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen in Stabsfunktion übernehmen,<br />
umfasst.<br />
Aus § 205 (2) AHO-Heft Nr. 9 sind für das Leistungsbild der Projektsteuerung folgende<br />
Hinweise zu beachten:<br />
7<br />
AHO Ausschuss der Verbände <strong>und</strong> Kammern der Ingenieure <strong>und</strong> Architekten für die Honorarordnung<br />
e.V. (Hrsg.): AHO-Schriftenreihe Heft 9: Untersuchungen zum Leistungsbild, zur Honorierung <strong>und</strong> zur<br />
Beauftragung von Projektmanagementleistungen in der Bau- <strong>und</strong> Immobilienwirtschaft, 2. Aufl.,<br />
B<strong>und</strong>esanzeiger, Berlin, 2004<br />
78
Projektmanagement Kapitel 6<br />
Das Aufstellen, Abstimmen <strong>und</strong> Fortschreiben i. S. des Leistungsbildes beinhaltet:<br />
• die Vorgabe der Solldaten (Planen/Ermitteln)<br />
• die Kontrolle (Überprüfen <strong>und</strong> Soll-/Ist-Vergleich)<br />
• die Steuerung (Abweichungsanalyse, Anpassen, Aktualisieren)<br />
Mitwirken im Sinne des Leistungsbildes heißt stets, dass der beauftragte Projektsteuerer<br />
die genannten Teilleistungen in Zusammenarbeit mit den anderen Projektbeteiligten<br />
inhaltlich abschließend zusammenfasst <strong>und</strong> dem Auftraggeber zur Entscheidung<br />
vorlegt.<br />
Sämtliche Ergebnisse der Projektsteuerungsleistungen erfordern vor Freigabe <strong>und</strong><br />
Umsetzung die vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber.<br />
Die Leistungen sind gemäß § 205 (1) AHO-Heft Nr. 9 in vier Handlungsbereiche <strong>und</strong><br />
fünf Projektstufen gegliedert.<br />
Den Leistungsphasen neun Leistungsphasen nach HOAI wurde durch eine Aufteilung in<br />
fünf Projektstufen sowie einer vorgeschalteten Phase 0 – Projektentwicklung begegnet,<br />
um einerseits Wiederholungen zu vermeiden, andererseits jedoch klare Meilensteine im<br />
Projektablauf zu setzen.<br />
• Phase 0: Projektentwicklung<br />
• Phase 1: Projektvorbereitung<br />
• Phase 2: Planung<br />
• Phase 3: Ausführungsvorbereitung<br />
• Phase 4: Ausführung<br />
• Phase 5: Projektabschluss<br />
Die Gr<strong>und</strong>leistungen der Projektsteuerung, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines<br />
Auftrages im Allgemeinen erforderlich sind (§ 2 Nr. 2 HOAI), <strong>und</strong> die Besonderen<br />
Leistungen bei besonderen Anforderungen an die Ausführung des Auftrages (§ 2 Nr. 3<br />
79
Projektmanagement Kapitel 6<br />
HOAI) werden innerhalb jeder Projektstufe weiter nach vier Handlungsbereichen<br />
unterteilt.<br />
A: Organisation, Information, Koordination <strong>und</strong> Dokumentation<br />
B: Qualitäten <strong>und</strong> Quantitäten<br />
C: Kosten <strong>und</strong> Finanzierung<br />
D: Termine, Kapazitäten <strong>und</strong> Logistik<br />
Projektstufen<br />
Handlungsbereiche<br />
A<br />
Organisation<br />
Information<br />
Koordination<br />
Dokumentation<br />
B<br />
Qualitäten<br />
Quantitäten<br />
C<br />
Kosten<br />
Finanzierung<br />
D<br />
Termine<br />
Kapazitäten<br />
Projektvorbereitung<br />
Planung<br />
Ausführungsvorbereitung<br />
Ausführung<br />
Abb. 39: Leistungsmatrix der Projektsteuerung im Projektablauf<br />
Projektabschluß<br />
Organisationshandbuch für Planung für Bau für Betrieb<br />
Nutzerbedarfsprogramm (NBP) Fortschreibung NBP<br />
Kostenrahmen<br />
Kostenschätzung<br />
(KS) prüfen<br />
Kostenberechnung<br />
(KB) prüfen<br />
Baunutzungskosten (BNK)<br />
Mittelbedarfs- <strong>und</strong> -abflußplanung<br />
Generalablauf<br />
Einschaltung Projektbeteiligte<br />
Sachstandsinformationen / Berichte<br />
KB<br />
aktualisieren<br />
prüfen<br />
Fortschreibung NBP<br />
Projekthandbuch<br />
Prüfen Planungsergebnisse, Verdingungsunterlagen<br />
Prüfen Planungsänderungen<br />
Kostenvergleich, -kontrolle <strong>und</strong> -steuerung<br />
Dokumentation<br />
Aus der Leistungsmatrix gemäß Abbildung 39 ergeben sich die Leistungen der<br />
Projektsteuerung in den Projektstufen 1 bis 5, wie in § 205 des AHO-Heftes Nr. 9<br />
dargestellt. Für die Projektstufe 1 ist diese Darstellung in Abbildung 40 beispielhaft für<br />
alle Projektstufen abgebildet. Dabei sind die Leistungen – analog zu der Darstellung der<br />
Leistungsbilder in der HOAI – unterschieden nach „Gr<strong>und</strong>leistungen“ <strong>und</strong> „Besonderen<br />
Leistungen“.<br />
Kostenanschlag<br />
prüfen<br />
Deckungsbestätigungen<br />
Kostenfeststellung<br />
prüfen<br />
BNK Mittelabflußkontrolle <strong>und</strong> -steuerung Baunutzungskosten prüfen<br />
Grobablauf Planung <strong>und</strong> Ausführung<br />
Prüfen Angebotsauswertungen<br />
Prüfen Ausführungsänderungen<br />
Steuerungsablauf Planung Steuerungsablauf Ausführung Steuerungsablauf Übergabe<br />
Vertragstermine Planung Ablaufkontrolle Planung Vertragstermine Ausführung Ablaufkontrolle Ausführung<br />
Veranlassen der Abnahmen<br />
80
Projektmanagement Kapitel 6<br />
Abb. 40: Leistungen der Phase 1: Projektvorbereitung<br />
81
Projektmanagement Kapitel 6<br />
Gr<strong>und</strong>leistungen der Projektsteuerung umfassen dabei die neutrale <strong>und</strong> unabhängige<br />
Wahrnehmung von Auftraggeberaufgaben in beratender Stabsfunktion <strong>und</strong> in<br />
organisatorischer, technischer, wirtschaftlicher <strong>und</strong> rechtlicher Hinsicht.<br />
Besondere Leistungen dagegen sind:<br />
• Planungsergänzende Leistungen<br />
<strong>und</strong><br />
• Beratungs-, Koordinations-, Informations- <strong>und</strong> Kontrollleistungen <strong>und</strong><br />
• Leistungen, die Gr<strong>und</strong>lagen der Planungs- <strong>und</strong> Entscheidungsvorbereitung<br />
schaffen sollen (z.B. Standortanalyse, Aufstellen eines Raum- <strong>und</strong><br />
Funktionsprogramms)<br />
Projekte werden in der Regel chronologisch in der Reihenfolge der durch das<br />
Leistungsbild definierten fünf Projektstufen abgewickelt. Dabei sind die in den vier<br />
Handlungsbereichen definierten Teilleistungen zum Teil zeitparallel <strong>und</strong> zum Teil<br />
chronologisch nacheinander abzuarbeiten. Daraus ergeben sich durch die einzelnen<br />
Handlungsbereiche wandernde Prozessketten, die im Einzelfall zu überprüfen <strong>und</strong><br />
anzupassen sind.<br />
6.3.2.2 Die Projektleitung<br />
Der § 206 AHO-Heft Nr. 9 berücksichtigt die Möglichkeit, dass der Bauherr auch die<br />
Projektleitung, d.h. die in der Regel nicht delegierbaren Managementaufgaben, in<br />
Linienfunktion beauftragt. Dazu gehören im Wesentlichen folgende Gr<strong>und</strong>leistungen:<br />
Rechtliches Herbeiführen bzw. Treffen der erforderlichen Entscheidungen sowohl<br />
hinsichtlich Funktion, Konstruktion, Standard <strong>und</strong> Gestaltung als auch hinsichtlich<br />
Qualität, Kosten <strong>und</strong> Terminen.<br />
Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen <strong>und</strong> Vollzug der Verträge unter Wahrung<br />
der Rechte <strong>und</strong> Pflichten des Auftraggebers.<br />
Herbeiführen der erforderlichen Genehmigungen, Einwilligungen <strong>und</strong> Erlaubnisse im<br />
Hinblick auf die Genehmigungsreife.<br />
82
Projektmanagement Kapitel 6<br />
Konfliktmanagement zur Ausrichtung der unterschiedlichen Interessen der<br />
Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele hinsichtlich Qualität, Kosten <strong>und</strong><br />
Termine, unter anderem im Hinblick auf<br />
die Pflicht der Projektbeteiligten zur fachlich-inhaltlichen Integration der verschiedenen<br />
Planungsleistungen <strong>und</strong><br />
die Pflicht der Projektbeteiligten zur Untersuchung von alternativen<br />
Lösungsmöglichkeiten<br />
Leiten von Projektbesprechungen auf Geschäftsführungs-, Vorstandsebene zur<br />
Vorbereitung/Einleitung/Durchsetzung von Entscheidungen.<br />
Führen aller Verhandlungen mit projektbezogener vertragsrechtlicher oder öffentlichrechtlicher<br />
Bindungswirkung für den Auftraggeber (AG).<br />
Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle; Sorge für die Abarbeitung des<br />
Entscheidungs-/Maßnahmenkatalogs.<br />
Wahrnehmen von projektbezogenen Repräsentationspflichten gegenüber dem Nutzer,<br />
dem Finanzier, den Trägern öffentlicher Belange <strong>und</strong> der Öffentlichkeit<br />
Für den Nachweis der übertragenen Projektkompetenzen ist dem AN vom AG eine<br />
entsprechende schriftliche Handlungsvollmacht auszustellen.<br />
6.3.3 Abgrenzung zu den Leistungen anderer Projektbeteiligter<br />
Da es sich bei den Projektsteuerungsleistungen gr<strong>und</strong>sätzlich entweder um Leistungen<br />
handelt, die bei einem wenig komplexen oder wenig kostenintensiven Projekt durch den<br />
Bauherrn oder den Objekt- bzw. die Fachplaner erbracht werden, oder um Leistungen,<br />
die bei diesen Projekten überhaupt nicht erbracht werden, gilt es, die<br />
Projektsteuerungsleistungen von den übrigen Leistungsbildern abzugrenzen.<br />
6.3.3.1 Architekten <strong>und</strong> Fachplaner<br />
Die Leistungen der Projektsteuerung – als delegierbare Auftraggeberaufgaben – sind<br />
nicht in den Gr<strong>und</strong>leistungen anderer Leistungsbilder, wie z.B. in dem Leistungsbild<br />
„Objektplanung für Gebäude, Freianlagen <strong>und</strong> raumbildende Ausbauten“ gemäß § 15<br />
HOAI enthalten.<br />
83
Projektmanagement Kapitel 6<br />
Dies gilt nicht hinsichtlich der in anderen Leistungsbildern beschriebenen Besonderen<br />
Leistungen, die sich in Aufgaben zur Ergänzung der Planung, Mitwirkungsaufgaben<br />
<strong>und</strong> Aufgaben zur Entscheidungsvorbereitung einteilen lassen. Die Aufgaben der<br />
Projektsteuerung <strong>und</strong> die Aufgaben der Objekt- <strong>und</strong> Fachplaner lassen sich<br />
insbesondere dann nicht mehr eindeutig abgrenzen, wenn folgende Besondere<br />
Leistungen beauftragt worden sind: 8<br />
• Aufstellen eines Zeit- <strong>und</strong> Organisationsplanes<br />
• Aufstellen eines Finanzierungsplanes<br />
• Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
• Aufstellen, Überwachen <strong>und</strong> Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten<strong>und</strong><br />
Kapazitätsplänen<br />
• Ermittlung <strong>und</strong> Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten<br />
Projektsteuerungsaufgaben sollen insbesondere Kontrollaufgaben in Bezug auf die<br />
werkvertraglichen Arbeitsergebnisse der übrigen Projektbeteiligten sein. 9<br />
6.3.3.2 Rechtsberatung<br />
Innerhalb des Projektmanagements fallen häufig rechtliche oder rechtsnahe<br />
Fragestellungen an. Auch gemäß § 31 HOAI bedeutet Projektsteuerung „die<br />
Wahrnehmung delegierter Auftraggeberfunktionen in organisatorischer, rechtlicher,<br />
technischer <strong>und</strong> wirtschaftlicher Hinsicht.“<br />
Diese Wahrnehmung der delegierbaren Auftraggeberfunktionen in rechtlicher Hinsicht<br />
ist für einen mit den Projektmanagementleistungen beauftragten Dritten nicht<br />
unproblematisch, da hier die Vertreter der Juristen Einspruch erheben.<br />
8<br />
Kalusche, W. et al.: Projektmanagement für Bauherren <strong>und</strong> Planer, 2. Aufl., R. Oldenbourg-Verlag,<br />
München/Wien, 2005, S. 68<br />
9<br />
Knipp, Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Projektsteruung, in: Seminar Rechtliche<br />
Probemstellungen am Bau, Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V., Band 23,<br />
Wiesbaden: Bauverlag, S. 28<br />
84
Kalkulation Kapitel 7<br />
Gemäß § 1 Art. 1 RBerG bedarf jegliche Rechtsberatung zwingend einer behördlichen<br />
Erlaubnis, sofern nicht ausnahmsweise eine gemäß § 5 Art. 1 RBerG erlaubnisfreie<br />
zulässige Erledigung von Rechtsangelegenheiten vorliegt.<br />
Deshalb ist anzuraten, für die Rechtsberatung einen im Baurecht fachk<strong>und</strong>igen Juristen<br />
projektbegleitend einzuschalten. 10<br />
7 Kalkulation<br />
7.1 Betriebswirtschaftliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
7.1.1 Rechnungswesen des Bauherrn<br />
Das Rechnungswesen des Bauherren beinhaltet die Investitionsrechnung, die<br />
Baukostenermittlung, sowie Überlegungen zur Finanzierung <strong>und</strong> zur Amortisation. Die<br />
Investitionsrechnung beeinflusst wirtschaftliche Entscheidungen über das Bauobjekt<br />
vom Nutzungszweck her, z.B. Nutzung als Renditeobjekt (Nutzung durch Vermietung)<br />
oder Verwendung als Produktionsmittel (Nutzung als Produktionsstätte). Bei der<br />
Investitionsrechnung versucht der Bauherr mit Hilfe von verschiedenen<br />
Rechenverfahren festzustellen, ob ein beabsichtigtes Investitionsobjekt unter<br />
Berücksichtigung möglichst aller Randbedingungen sich als wirtschaftlich erweisen<br />
wird, bzw. es wird verglichen, welches von mehreren Investitionsobjekten<br />
wirtschaftlicher sein wird.<br />
Die Baukostenermittlung führt zur Ermittlung der Gesamtkosten, des Kostenverlaufs<br />
(wann wird wie viel Geld benötigt) <strong>und</strong> der Beantwortung der Frage nach den<br />
verlangten bzw. am Markt erzielbaren Preisen.<br />
Die Finanzierung stellt die Beschaffung der Geldmittel (Eigenmittel / Fremdmittel) dar.<br />
Die Amortisation veranschaulicht den Rückfluss <strong>und</strong> den Ertrag der eingesetzten Mittel.<br />
Sie ist eine Betrachtung des Geldgebers.<br />
10 Kalusche, W. et al.: Projektmanagement für Bauherren <strong>und</strong> Planer, 2. Aufl., R. Oldenbourg-Verlag,<br />
München/Wien, 2005, S. 69 f<br />
85
Kalkulation Kapitel 7<br />
7.1.2 Baukostenplanung nach DIN 276<br />
Die Baukostenplanung nach DIN 276 umfasst die Baukostenermittlung, die<br />
Baukostenkontrolle <strong>und</strong> die Baukostensteuerung. Sie stellt also den Oberbegriff für alle<br />
Kostenbetrachtungen des Bauherren während aller Phasen der Planung <strong>und</strong> der<br />
Ausführung dar. Die DIN 276 beinhaltet folgende Themen:<br />
1 Anwendungsbereich 3 Kostenermittlung<br />
7.1.3 Rechnungswesen des Bausunternehmens<br />
Unter Rechnungswesen versteht man im Bauunternehmen die Gesamtheit der<br />
Einrichtungen <strong>und</strong> Vorgänge zur Aufschreibung des Wertestromes von Unternehmen<br />
(<strong>und</strong> Haushalten).<br />
Unterschieden wird in:<br />
• Unternehmensrechnung<br />
• Kostenrechnung (Betriebsrechnung)<br />
• Kalkulation (Auftragsrechnung)<br />
3.1 Kosten im Hochbau<br />
2 Begriffe 3.2 Kostenplanung<br />
2.1 Kosten im Hochbau 4 Kostengliederung<br />
2.2 Kostenplanung 4.1 Kostenermittlung<br />
2.3 Kostenermittlung 4.2 Kostenkontrolle<br />
2.4 Kostenkontrolle 4.3 Kostensteuerung<br />
2.5 Kostensteuerung 4.4 Kostenkennwert<br />
2.6 Kostenkennwert Zitierte<br />
Unterlagen<br />
Normen <strong>und</strong> andere<br />
2.7 Kostengliederung Weitere<br />
Unterlagen<br />
Normen <strong>und</strong> andere<br />
2.8 Kostengruppe Änderungen<br />
2.9 Gesamtkosten Erläuterungen<br />
Das Hauptziel der Unternehmensrechnung ist die wirtschaftliche Gesamtübersicht über<br />
das Unternehmen.<br />
86
Kalkulation Kapitel 7<br />
Die Kostenrechnung ist ein Teil des Rechnungswesens, der sich auf die<br />
Leistungserstellung bezieht <strong>und</strong> insbesondere Kosten <strong>und</strong> wirtschaftliche Leistungen<br />
gegenüberstellt. Hierzu werden die wirtschaftliche Leistung (in Euro ausgedrückte<br />
Produktionsleistung) <strong>und</strong> der wirtschaftliche Erlös (tatsächlich vergütete wirtschaftliche<br />
Leistung) zum Zwecke der wirtschaftlichen Übersicht dem Leistungsbereich<br />
gegenübergestellt.<br />
Die Auftragsrechnung ist der Teil der Kostenrechnung, der sich auf die Ermittlung <strong>und</strong><br />
Zurechnung von Einzelkosten auf Einzelerzeugnisse <strong>und</strong> deren Teile bezieht. Ziel ist<br />
eine kostendeckende Preisbildung einschließlich betriebsnotwendigem Wagnis <strong>und</strong><br />
Gewinn. Hierbei bilden die Aufträge die Einzelerzeugnisse im Bauunternehmen; die<br />
Titel bzw. Positionen bilden die Teile der Einzelerzeugnisse im Bauunternehmen.<br />
Abb. 41: Rechnungswesen des Bauherren <strong>und</strong> des Bauunternehmens<br />
87
Kalkulation Kapitel 7<br />
Abbildung 41 zeigt den Gesamtzusammenhang zwischen dem Rechnungswesen des<br />
Bauherren <strong>und</strong> dem des Bauunternehmens auf <strong>und</strong> verdeutlicht die Eingliederung bzw.<br />
Stellung der Baukalkulation.<br />
7.1.4 Baukosten<br />
Im strengen betriebswirtschaftlichen Sinn handelt es sich nur dann um Kosten, wenn<br />
das betreffende Wirtschaftsgut verzehrt, d. h. abgenutzt oder verbraucht wird.<br />
Kosten sind der in Geldeinheiten bewertete Verzehr<br />
von Gütern <strong>und</strong> Dienstleistungen.<br />
Im Zusammenhang mit dem hier benutzten Kostenbegriff ist zu beachten:<br />
a) Soweit „Bauteile“ oder „Bauleistungen“ von Bauherren für Geldbeträge am Markt<br />
eingekauft werden, handelt es sich für den Bauherrn nicht um Kosten im eigentlichen<br />
Sinn, sondern um „Preise“, die für den Erwerb gezahlt werden. Der Einfachheit halber<br />
wird hier jedoch weiter von Kosten gesprochen.<br />
b) Kosten (ebenso wie Preise) setzen sich immer aus zwei Komplexen zusammen:<br />
Kosten = Menge × Wert<br />
Kosten =<br />
Mengengerüst<br />
× jeweiliger Wertansatz<br />
c) DIN 276, 277 „Kosten von Hochbauten“ enthalten keine Wertangaben, sie legen nur<br />
die einzelnen Stufen der Kostenermittlung fest <strong>und</strong> definieren Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Aufbau<br />
einheitlicher Mengengerüste für die Kostenermittlung.<br />
Die Wertansätze dazu sind aus Erfahrungswerten, Dokumentationen <strong>und</strong><br />
Marktgegebenheiten jeweils zu entwickeln.<br />
88
Kalkulation Kapitel 7<br />
7.1.5 Baupreise<br />
Baupreise sind wirtschaftliche Größen, die den hierfür charakteristischen Einflüssen von<br />
• ZEIT<br />
• ORT<br />
• TECHNIK<br />
• VORKOSTEN<br />
unterliegen. Aus der Betrachtung der genannten Einflüsse folgt, dass es den Preis für<br />
eine bestimmte Bauleistung nicht geben kann, sondern dass er individuell für jedes<br />
Projekt jeweils neu entwickelt werden muss.<br />
Bereits die örtlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> ggf. unterschiedlicher Standard erschweren<br />
direkte Preisvergleiche, bei Einbeziehung des Zeitfaktors verursachen die Einflüsse<br />
• ZEITPUNKT<br />
• JAHRESZEIT<br />
• KONJUNKTUR<br />
eine Bandbreite der Preise, die Vergleiche problematisch macht. Dies wird besonders<br />
deutlich bei Betrachtungen der Baupreisentwicklung<br />
Allgemein wird hierunter der Vergleich von Preisen für gleiche Bauleistungen zu<br />
verschiedenen Zeitpunkten verstanden; für zurückliegende Zeiten mögen diese<br />
Vergleiche bei identischen Leistungen „richtig“ sein, bei Extrapolation für Planungen<br />
<strong>und</strong> Voranschläge ergeben sich jedoch gr<strong>und</strong>sätzliche <strong>und</strong> systematische Fehler, wenn<br />
die vorgenannten Einflussfaktoren nicht berücksichtigt werden.<br />
7.1.6 Baukalkulation<br />
Unter dem allgemeinen Begriff der Baukalkulation ist die Ermittlung der<br />
Kostenbestandteile von Bauleistungen zu verstehen. Hierbei müssen technische<br />
Entwürfe von Bauwerken in wirtschaftliche Kategorien, also Kosten umgesetzt werden.<br />
89
Kalkulation Kapitel 7<br />
Dementsprechend müssen die Qualifikationen des Kalkulators sowohl im technischen<br />
als auch im kaufmännischen Bereich vorhanden sein.<br />
Bei der Ermittlung der Kostenbestandteile von Bauleistungen wird eine Gliederung<br />
nach Kostenarten vorgenommen:<br />
• Lohnkosten<br />
• Stoffkosten<br />
• Gerätekosten<br />
• Fremdleistungen<br />
• etc.<br />
Anschließend werden sie zu Kostengruppen aufsummiert:<br />
• Einzelkosten der Teilleistungen (Positionen)<br />
• Baustellengemeinkosten<br />
• Allgemeine Geschäftskosten<br />
• Unternehmenszuschläge (Wagnis <strong>und</strong> Gewinn)<br />
Hierbei werden die Baukosten aus der Sicht der Bauunternehmung in ihren<br />
Einzelbestandteilen betrachtet.<br />
Die Baukalkulation dient darüber hinaus als Entscheidungshilfe zur Auswahl der<br />
Produktionsfaktoren. So kann zum Beispiel mit Hilfe der Baukalkulation die Frage<br />
beantwortet werden, ob es sinnvoll ist, Handarbeit durch Maschinenarbeit, d.h.<br />
Lohnaufwand durch Maschineneinsatz zu substituieren. Vereinfacht wird auch die<br />
Auswahl von Maschinen <strong>und</strong> Geräten (z. B.: Bagger- statt Ladereinsatz im Erdbau,<br />
Pumpen- statt Kranförderung beim Betoneinbau).<br />
Durch die Baukalkulation kann eine Einzelbeurteilung der Wirtschaftlichkeit<br />
unterschiedlicher Konstruktionen, Bauweisen <strong>und</strong> Bauteile erfolgen. Es besteht<br />
beispielsweise die Möglichkeit, Massivkonstruktionen mit aufgelösten Konstruktionen<br />
90
Kalkulation Kapitel 7<br />
oder Stahlbeton mit Mauerwerk unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit zu<br />
vergleichen.<br />
Die Baukalkulation kann als Hilfe bei der Wahl der am besten geeigneten<br />
Produktionsorganisation genutzt werden.<br />
BU-Eigenleistung Fremdleistung<br />
Eigenes Personal<br />
firmenexterne Akkordkolonne<br />
Nachunternehmer - Zulieferung<br />
Baustellenfertigung Vorfertigung in stationären Betrieben<br />
Die Kalkulation dient zur Umsetzung des technischen Unternehmensstandes in<br />
wirtschaftliche Vorteile, d.h. die marktgerechte Wahrnehmung von Kostenvorteilen<br />
infolge Know-how (Verfahren), Ausrüstung (Patente) <strong>und</strong> Organisation kann über den<br />
„Preis“ in Marktanteile bzw. in eine verbesserte Marktposition mit<br />
Wettbewerbsvorteilen umgesetzt werden.<br />
Die Kalkulation kann als Instrument der Unternehmenssteuerung dienen. Sie wirkt sich<br />
mittel- <strong>und</strong> langfristig auf die Einheitspreise bzw. die Gesamtpreise von Bauleistungen<br />
aus. Sie beeinflusst sowohl die Produktionsstruktur (lohn- / maschinenintensiv), die<br />
Absatzbereiche (Bausparte / Bauherren-Kategorie), die Investitionen (Geräte -<br />
Anschaffung / Personalentwicklung), als auch die Finanzstruktur (Kostenstruktur: fix /<br />
variabel, Liquiditäts- <strong>und</strong> Ertragsstruktur).<br />
7.2 Gr<strong>und</strong>lagen der Kalkulation<br />
7.2.1 Ausschreibung <strong>und</strong> Vergabe<br />
In der folgenden Grafik wird die Einbindung der Kalkulation des Bauunternehmens in<br />
den Ablauf der Planung des Bauherrn von der Ausschreibung bis zur Vergabe<br />
dargestellt.<br />
91
Kalkulation Kapitel 7<br />
Finanzplan<br />
Baustellengegebenheiten<br />
Bauunternehmer<br />
Bauherr<br />
Archtitekt oder Ingenieur<br />
Pläne Baubeschreibung Allg. Bedingungen<br />
Mengenermittlung<br />
Terminplan Leistungsverzeichnis<br />
Kalkulationsabteilung<br />
EKT<br />
(Einzelkosten der Teilleistungen)<br />
LohnGeräte- Sonstige Fremdkostenkosten<br />
Kosten leistungen<br />
+ GKB (Gemeinkosten der Baustelle)<br />
+ AGK (Allgemeine Geschäftskosten)<br />
+ Z (Bauzinsen)<br />
= SK (Selbstkosten)<br />
+ W+G (Wagnis <strong>und</strong> Gewinn)<br />
„Preispolitische Entscheidungen“<br />
+ Umsatzsteuer<br />
Angebot<br />
Ausschreibungsunterlagen<br />
Prüfung des Angebotes<br />
Auftragsverhandlung<br />
Vergabe<br />
Abb. 42: Ablauf von der Planung bis zur Vergabe [Keil u. a.: Kostenrechnung für Bauingenieure]<br />
7.2.2 Leistungsverzeichnis<br />
Im Leistungsverzeichnis beschreibt der Auftraggeber – nach Titeln / Gewerken geordnet<br />
– Positionsweise die für das jeweilige Projekt zu erbringenden Leistungen.<br />
92
Kalkulation Kapitel 7<br />
Die Beschreibung einer Leistung erfolgt durch eine Position, die folgenden Aufbau hat:<br />
Pos.-Nr. Menge Abrechnungseinheit Leistungsbeschreibung Einheitspreis Gesamtpreis<br />
Gliederungs-<br />
Struktur<br />
7.2.3 Positionsarten<br />
LV-Menge (geschätzt)<br />
Beispiel: Stck., m, m²<br />
verbale Beschreibung der<br />
auszuführenden Leistung<br />
EP GP<br />
werden vom Bieter eingetragen<br />
Alle regulären Bauleistungen, die in jedem Fall auszuführen sind, werden in sog.<br />
„Normal-Positionen“ beschrieben. Vom Bieter werden sowohl der Einheits- als auch<br />
der Gesamtpreis in das Angebot eingetragen. Die Einzelkosten werden mit den<br />
Zuschlägen für Baustellengemeinkosten, allgemeinen Geschäftskosten <strong>und</strong> Wagnis <strong>und</strong><br />
Gewinn beaufschlagt.<br />
Daneben gibt es die folgenden Positionsarten:<br />
Umlage-Position:<br />
Diese Positionsart wird verwandt für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis mit<br />
Einheitspreisen abgerechnet werden. Die Kosten werden wie Gemeinkosten auf die<br />
Einzelkosten der Teilleistungen umgelegt.<br />
Alternativ-Position:<br />
Um aus mehreren Ausführungsvarianten auch nach Vertragsabschluss auswählen zu<br />
können, werden im Leistungsverzeichnis Alternativ-Positionen ausgeschrieben. Der<br />
Bieter kalkuliert die verlangte Leistung, gibt jedoch lediglich einen Einheitspreis in<br />
seinem Angebot an.<br />
93
Kalkulation Kapitel 7<br />
Eventual-Position:<br />
Wenn bei Bedarf die ausgeschriebene Leistung um (Bedarfs-Position) zusätzliche<br />
kleinere Leistungen ergänzt werden soll, benutzt der Ausschreibende die<br />
Eventualposition. Diese wird nur mit dem Einheitspreis kalkuliert <strong>und</strong> erhöht bei Bedarf<br />
den Leistungsumfang <strong>und</strong> den Endpreis.<br />
7.3 Kalkulationsschema<br />
Das folgende Schema stellt den gr<strong>und</strong>sätzlichen Aufbau der Kalkulation von den<br />
Gr<strong>und</strong>lagen bis zur Angebotssumme dar.<br />
Nach den Vorermittlungen werden für jede Position des Leistungsverzeichnisses<br />
zunächst – nach Kostenarten getrennt – die direkt zurechenbaren Einzelkosten der<br />
Teilleistungen ermittelt.<br />
Als nächstes folgt die Ermittlung der Baustellengemeinkosten, entweder prozentual zu<br />
der Summe EKT, abgeleitet aus Erfahrungswerten bzw. Nachkalkulationen<br />
abgeschlossener Projekte, oder detailliert bei größeren Projekten.<br />
Die Summe aus EKT <strong>und</strong> BGK ergibt die Herstellkosten die direkt einer<br />
Baumaßnahme (Projekt) zugeordnet werden können.<br />
In der Regel werden die allgemeinen Geschäftskosten prozentual vom Umsatz<br />
ermittelt <strong>und</strong> zwar bezogen auf vergangene Zeiträume oder abgewickelte Projekte.<br />
Die daraus resultierende Summe stellt die Selbstkosten des Unternehmens dar.<br />
Zuletzt müssen noch angemessene Ansätze für Wagnis <strong>und</strong> Gewinn ermittelt werden,<br />
die dann zur Nettoangebotssumme führen.<br />
94
Kalkulation Kapitel 7<br />
Kostenarten Lohn Stoff Gerät Fremdleistung<br />
Einzelkosten der<br />
Teilleistung (Pos.) EKT<br />
Baustellengemeinkosten<br />
BGK<br />
_______ _______ _______ _______<br />
Summe Einzelkosten der Teilleistungen<br />
_______ _______ _______ _______<br />
HSK Herstellkosten<br />
Allgemeine AGK % vom Umsatz (umgerechnet auf Herstellkosten)<br />
SK Selbstkosten<br />
Wagnis W u G % vom Umsatz (umgerechnet auf Selbstkosten)<br />
NAS Nettoangebotssumme<br />
Die einzelnen Kostenbestandteile werden im weiteren Verlauf eingehend erläutert.<br />
7.4 Kostenarten<br />
Unter Kostenarten versteht man eine Systematik, nach der angefallene Kosten<br />
verursachungsgerecht nach bestimmten sachlichen <strong>und</strong> logischen Kriterien zugeordnet<br />
werden.<br />
In der Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung der Bauunternehmen (KLR Bau) werden<br />
insgesamt 8 Kostenartengruppen unterschieden.<br />
Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Anteile der Kostenartengruppen.<br />
95
Kalkulation Kapitel 7<br />
19…<br />
19…<br />
19…<br />
20…<br />
20…<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
Abb. 43: Kostenstruktur 2002 [Quelle: BWI Bau]<br />
Abb. 44: Anteil des SF-Baus an der Jahresbauleistung im Hochbau [Quelle: BWI Bau]<br />
7.4.1 Lohnkosten<br />
9,6%<br />
0,6%<br />
11,6%<br />
1,4%<br />
2,8%<br />
20,6%<br />
65,7%<br />
8,1%<br />
16,0%<br />
Hoch- <strong>und</strong><br />
Wohnungsbau<br />
49,3%<br />
14,9%<br />
22,8%<br />
Hoch- <strong>und</strong><br />
Tiefbau<br />
19,4%<br />
24,3%<br />
32,9%<br />
Die Lohnkosten stellen den größten Kostenfaktor bei den Baukosten dar, daher wird<br />
ihnen auch die größte Aufmerksamkeit geschenkt. Die Kosten werden zur Ermittlung<br />
aufgegliedert in ein Mengengerüst <strong>und</strong> ein Wertgerüst.<br />
Straßen- u.<br />
Tiefbau<br />
Übrige Kosten<br />
Abschreibungen<br />
Nachunternehmerleistungen<br />
Materialk.<br />
Personalk.<br />
Anteil SF-Bau an der Jahresbauleistung im Hochbau<br />
0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0%<br />
96
Kalkulation Kapitel 7<br />
Kosten = Menge (N) x Wert (E) je Mengeneinheit<br />
⇒ Kalkulationszeitansatz x Lohnst<strong>und</strong>ensatz = Lohnkosten / Einheit<br />
(Aufwandswert) (Kalkulationsmittellohn)<br />
z. B.: 1,1 h/m² x 37,00 €/h = 40,70 € / m²<br />
7.4.1.1 Aufwandswerte<br />
Der "Zeitverbrauch" für Bauleistungen zur Ermittlung der Lohnkosten ist eine<br />
gr<strong>und</strong>legende Arbeit der Kalkulation, da in diesem Ansatz sehr viele Einflüsse der<br />
eigentlichen Fertigung zusammengefasst werden müssen. Bei einer Schalung z.B. sind<br />
dies:<br />
• Vorbereitung ( Antransport, Schalboden herstellen ... )<br />
• Herstellen ( Elemente zusammenbauen )<br />
• Umsetzen<br />
• Abbauen ( Demontage, Abtransport )<br />
Diese unterschiedlichen Arbeiten mit z. T. unterschiedlichen Bezugseinheiten wie:<br />
• qm Schalkonstruktion<br />
• qm geschalte Flächen<br />
• cbm Holz, qm Schaltafeln<br />
• Stck. Schalungsträger sind zu einem Kalkulations-Zeitansatz<br />
zusammenzufassen.<br />
97
Kalkulation Kapitel 7<br />
Für diese "Globalwerte" kann man Ausgangswerte entnehmen aus:<br />
1. Handbüchern ( z.B. Plümecke, Meier )<br />
2. Arbeitszeit-Richtwerte-Tabellen ( gem. Multimoment- Aufnahmen nach REFA )<br />
3. Akkord-Tarifverträgen<br />
4. Nachkalkulationen ( eigener Baustellen )<br />
5. Leistungslohnvereinbarungen (betrieblich ausgehandelt)<br />
Eine Anpassung an das vorliegende Objekt ist bei allen genannten Unterlagen<br />
erforderlich.<br />
7.4.1.2 Kalkulationslohn<br />
Die Vielzahl der zu berücksichtigenden Lohnkostenelemente wird in übersehbare, d.h.<br />
vor- <strong>und</strong> nachkalkulierbare Teile zerlegt.<br />
• Gr<strong>und</strong>lohn (Durchschnittslohn)<br />
• Lohnzusatzkosten<br />
• Lohngeb<strong>und</strong>ene Kosten<br />
- Soziallöhne<br />
- Sozialkosten<br />
• lohnbezogene Kosten<br />
• Lohnnebenkosten<br />
Der Kalkulationslohn fasst alle Lohnkostenelemente bezogen auf eine St<strong>und</strong>e eines<br />
gewerblichen Arbeitnehmers im produktiven Einsatz auf der Baustelle zu einem<br />
Lohnkostenansatz zusammen.<br />
Diese Lohnkosten entstehen direkt bei der Leistungserstellung, man erhält die<br />
unmittelbar zurechenbaren Einzelkosten (Gr<strong>und</strong>kosten) ohne Zuschläge. Im Zeitanteil<br />
sind nur die Zeiten der produktiv tätigen gewerblichen Arbeitnehmer (GAN) enthalten.<br />
Die St<strong>und</strong>en für die Aufsicht werden entweder prozentual über den Lohnansatz<br />
eingerechnet oder in den Gemeinkosten gesondert erfasst.<br />
98
Kalkulation Kapitel 7<br />
7.4.1.3 Tarifverträge des Baugewerbes<br />
Zur groben Einordnung werden hier einige Auszüge aus dem Tarifwerk des<br />
Baugewerbes abgedruckt.<br />
B<strong>und</strong>esrahmentarifvertrag für das Baugewerbe<br />
vom 4. Juli 2002<br />
in der Fassung vom . . . <strong>und</strong> 19. Mai 2006<br />
Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.<br />
V. <strong>und</strong> der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, wird folgender Tarifvertrag geschlossen:<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
§ 2 Einstellungsbedingungen<br />
§ 3 Arbeitszeit<br />
§ 4 Arbeitsversäumnis <strong>und</strong> Arbeitsausfall<br />
§ 5 Lohn<br />
§ 6 Erschwerniszuschläge<br />
§ 7 Fahrtkostenabgeltung, Verpflegungszuschuss <strong>und</strong> Auslösung<br />
§ 8 Urlaub<br />
§ 9 Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften<br />
§ 10 Sterbegeld<br />
§ 11 Besondere Bestimmungen für Werkpoliere, Baumaschinen-Fachmeister <strong>und</strong> Ofenwärter im Feuerungsbau<br />
§ 12 Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
§ 13 Zutritt zu den Unterkünften<br />
§ 14 Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
§ 15 Ausschlussfristen<br />
§ 16 Besondere Lohn- <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen für Spezialgewerbezweige<br />
§ 17 Durchführung des Vertrages<br />
§ 18 In-Kraft-Treten <strong>und</strong> Laufdauer<br />
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. September 2002 in Kraft. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum 31.<br />
Dezember, erstmals zum 31. Dezember 2007, schriftlich gekündigt werden.<br />
Berlin / Frankfurt a. M., den 4. Juli 2002 / . . . / 19. Mai 2006<br />
99
Kalkulation Kapitel 7<br />
Rahmentarifvertrag<br />
für die Angestellten <strong>und</strong> Poliere des Baugewerbes<br />
vom 4. Juli 2002<br />
in der Fassung vom 29. Juli 2005<br />
Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., Berlin, dem Hauptverband der Deutschen<br />
Bauindustrie e. V., Berlin <strong>und</strong> der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Frankfurt a. M., wird folgender<br />
Tarifvertrag geschlossen:<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
§ 2 Beginn des Arbeitsverhältnisses<br />
§ 3 Arbeitszeit<br />
§ 4 Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsversäumnis <strong>und</strong> Arbeitsausfall<br />
§ 5 Gruppeneinteilung <strong>und</strong> Gehaltsregelung<br />
1. Gr<strong>und</strong>lagen der Eingruppierung<br />
2. Gehaltsgruppen<br />
Es werden die folgenden Gehaltsgruppen festgelegt, wobei die Richtbeispiele nicht abschließend sind:<br />
A I<br />
Angestellte, die einfache Tätigkeiten ausführen, die eine kurze Einarbeitungszeit <strong>und</strong> keine Berufsausbildung<br />
erfordern.<br />
A II<br />
Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach Anleitung ausführen, für die - eine abgeschlossene<br />
Berufsausbildung oder - eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.<br />
A III<br />
Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach allgemeiner Anleitung ausführen, für die<br />
- eine abgeschlossene Berufsausbildung <strong>und</strong> die entsprechende Berufserfahrung oder<br />
- eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.<br />
A IV<br />
Angestellte, die fachlich erweiterte Tätigkeiten teilweise selbständig ausführen, für die<br />
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Technikerschule oder an einer vergleichbaren<br />
Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Verwaltungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsakademie) oder<br />
- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.<br />
A V<br />
Angestellte, die schwierige Tätigkeiten teilweise selbständig <strong>und</strong> teilweise eigenverantwortlich ausführen, für die<br />
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Technikerschule oder an einer vergleichbaren<br />
Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Verwaltungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsakademie) <strong>und</strong> die entsprechende<br />
Berufserfahrung oder<br />
100
Kalkulation Kapitel 7<br />
- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.<br />
A VI<br />
Angestellte, die schwierige Tätigkeiten weitgehend selbständig <strong>und</strong> teilweise eigenverantwortlich ausführen, für die<br />
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B.<br />
Berufsakademie, Verwaltungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) oder<br />
- eine abgeschlossene Berufsausbildung <strong>und</strong> zusätzliche durch berufliche Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder<br />
- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.<br />
A VII<br />
Angestellte, die schwierigere Tätigkeiten selbständig <strong>und</strong> weitgehend eigenverantwortlich ausführen, für die<br />
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Universität oder<br />
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B.<br />
Berufsakademie, Verwaltungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) <strong>und</strong> die entsprechende<br />
Berufserfahrung oder<br />
- eine abgeschlossene Berufsausbildung <strong>und</strong> zusätzliche durch berufliche Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder<br />
- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist <strong>und</strong><br />
Poliere, welche die Prüfung gemäß der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Polier“<br />
erfolgreich abgelegt haben <strong>und</strong> als Polier angestellt wurden oder die als Polier angestellt wurden, ohne diese Prüfung<br />
abgelegt zu haben, sowie Meister.<br />
A VIII<br />
Angestellte, die besonders schwierige Tätigkeiten selbständig <strong>und</strong> eigenverantwortlich ausführen, für die<br />
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Universität <strong>und</strong> die entsprechende<br />
Berufserfahrung oder<br />
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B.<br />
Berufsakademie, Verwaltungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) <strong>und</strong> eine vertiefte<br />
Berufserfahrung oder<br />
- eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist<br />
<strong>und</strong><br />
Poliere, welche die Prüfung gemäß der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Polier“<br />
erfolgreich abgelegt haben <strong>und</strong> als Polier angestellt wurden oder die als Polier angestellt wurden, ohne diese Prüfung<br />
abgelegt zu haben, sowie Meister.<br />
A IX<br />
Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig <strong>und</strong> eigenverantwortlich ausführen, für die<br />
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Universität <strong>und</strong> eine vertiefte<br />
Berufserfahrung oder<br />
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B.<br />
101
Kalkulation Kapitel 7<br />
Berufsakademie, Verwaltungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) <strong>und</strong> eine vertiefte<br />
Berufserfahrung oder<br />
- eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.<br />
A X<br />
Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig ausführen, eine besondere Verantwortung haben sowie über eine<br />
eigene Dispositions- <strong>und</strong> Weisungsbefugnis verfügen, für die<br />
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Universität <strong>und</strong> eine vertiefte<br />
Berufserfahrung oder<br />
- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B.<br />
Berufsakademie, Verwaltungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) <strong>und</strong> vertiefte Berufserfahrung<br />
oder<br />
- eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.<br />
3. Gehaltsregelungen<br />
§ 6 Gehaltszahlung im Todesfall<br />
§ 7 Fahrtkostenabgeltung, Verpflegungszuschuss <strong>und</strong> Auslösung<br />
§ 8 Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften<br />
§ 9 Versetzung<br />
§ 10 Urlaub<br />
§ 11 Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
§ 12 Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
§ 13 Ausschlussfristen<br />
§ 14 Durchführung des Vertrages<br />
§ 15 In-Kraft-Treten <strong>und</strong> Vertragsdauer<br />
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. September 2002 in Kraft. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum 31.<br />
Dezember, erstmals zum 31. Dezember 2006 gekündigt werden.<br />
Berlin / Frankfurt a. M., den 4. Juli 2002 / 29. Juli 2005“<br />
Tarifvertrag zur Regelung der Löhne <strong>und</strong> Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe<br />
im Gebiet der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder <strong>und</strong> des Landes Berlin<br />
vom . Juni 2007<br />
Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Berlin, dem Hauptverband der Deutschen<br />
Bauindustrie e.V., Berlin <strong>und</strong> der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Frankfurt a. M., wird folgender<br />
Tarifvertrag geschlossen:<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
102
Kalkulation Kapitel 7<br />
§ 2 Lohnregelung<br />
(1) Mit Wirkung vom 1. April 2007 beträgt der B<strong>und</strong>esecklohn (Tarifst<strong>und</strong>enlohn der Lohngruppe 4 gem. § 5 Nr. 1<br />
BRTV) 13,75 €.<br />
(2) Die am 31. Mai 2007 geltenden Tarifst<strong>und</strong>enlöhne werden mit Wirkung vom 1. Juni 2007 um 3,1 v. H., die am<br />
31. März 2008 geltenden Tarifst<strong>und</strong>enlöhne werden mit Wirkung vom 1. April 2008 um 1,5 v. H. <strong>und</strong> die am<br />
31. August 2008 geltenden Tarifst<strong>und</strong>enlöhne mit Wirkung vom 1. September 2008 um 1,6 v. H. erhöht. Der<br />
Ecklohn (Tarifst<strong>und</strong>enlohn der Lohngruppe 4 gemäß § 5 Nr. 1 BRTV) beträgt ab 1. Juni 2007 14,18 €, ab 1.<br />
April 2008 14,39 € <strong>und</strong> ab 1. September 2008 14,62 €.<br />
(3) Der Arbeitnehmer erhält einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 5,9 v. H. seines Tarifst<strong>und</strong>enlohnes<br />
(Bauzuschlag). Der Bauzuschlag wird gewährt zum Ausgleich der besonderen Belastungen, denen der<br />
Arbeitnehmer insbesondere durch den ständigen Wechsel der Baustelle (2,5 v. H.) <strong>und</strong> die Abhängigkeit von der<br />
Witterung außerhalb der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (2,9 v. H.) ausgesetzt ist. Er dient ferner in Höhe von<br />
0,5 v. H. dem Ausgleich von Lohneinbußen, die sich in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit ergeben.<br />
(4) Der Bauzuschlag wird für jede lohnzahlungspflichtige St<strong>und</strong>e, nicht jedoch für Leistungslohn-Mehrst<strong>und</strong>en<br />
(Plus-St<strong>und</strong>en, Überschussst<strong>und</strong>en im Akkord) gewährt.<br />
(5) Der Gesamttarifst<strong>und</strong>enlohn (GTL) setzt sich aus dem Tarifst<strong>und</strong>enlohn (TL) <strong>und</strong> dem Bauzuschlag (BZ)<br />
zusammen.<br />
(6) Die Löhne der Lohngruppen 1 <strong>und</strong> 2 werden in dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im<br />
Baugewerbe (TV Mindestlohn) festgelegt.<br />
Die Lohngruppe 2a gilt für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1. September 2002 in der bisherigen<br />
Berufsgruppe V im Baugewerbe beschäftigt waren, unabhängig von einer Unterbrechung oder einem Wechsel<br />
ihres Arbeitsverhältnisses.<br />
(7) …<br />
(8) Mit Wirkung vom 1. Juni 2007 gelten, soweit sich aus den nach Maßgabe dieses Tarifvertrages zu erstellenden<br />
Bezirkslohntarifverträgen (Lohntabellen) nicht etwas anderes ergibt, nachstehende Löhne:<br />
TL BZ GTL<br />
Lohngruppe 6 16,29 € 0,96 € 17,25 €<br />
Lohngruppe 5 14,90 € 0,87 € 15,77 €<br />
Lohngruppe 4 11,18 € 0,83 € 15,01 €<br />
Lohngruppe 3 12,99 € 0,77 € 13,76 €<br />
Lohngruppe 2a 12,64 € 0,75 € 13,39 €<br />
Fliesen-, Platten- <strong>und</strong> Mosaikleger d Lohngr. 4 14,64 € 0,86 € 15,50 €<br />
Baumaschinenführer der Lohngruppe 4 14,42 € 0,85 € 15,27 €<br />
(9) Mit Wirkung vom 1. April 2008 gelten, soweit sich aus den nach Maßgabe dieses Tarifvertrages zu erstellenden<br />
Bezirkslohntarifverträgen (Lohntabellen) nicht etwas anderes ergibt, nachstehende Löhne:<br />
TL (in €) BZ (in €) GTL (in €)<br />
Lohngruppe 6 16,53 0,98 17,51<br />
Lohngruppe 5 15,12 0,89 16,01<br />
Lohngruppe 4 14,39 0,85 15,24<br />
Lohngruppe 3 13,18 0,78 13,96<br />
Lohngruppe 2a 12,83 0,75 13,58<br />
Fliesen-, Platten- <strong>und</strong> Mosaikleger d Lohngr. 4 14,86 0,87 15,73<br />
Baumaschinenführer der Lohngruppe 4 14,64 0,86 15,50<br />
103
Kalkulation Kapitel 7<br />
(10) Mit Wirkung vom 1. September 2008 gelten, soweit sich aus den nach Maßgabe dieses Tarifvertrages zu<br />
erstellenden Bezirkslohntarifverträgen (Lohntabellen) nicht etwas anderes ergibt, nachstehende Löhne:<br />
TL (in €) BZ (in €) GTL (in €)<br />
Lohngruppe 6 16,79 0,99 17,78<br />
Lohngruppe 5 15,36 0,91 16,27<br />
Lohngruppe 4 14,62 0,86 15,48<br />
Lohngruppe 3 13,39 0,79 14,18<br />
Lohngruppe 2a 13,04 0,76 13,80<br />
Fliesen-, Platten- <strong>und</strong> Mosaikleger d Lohngr. 4 15,10 0,89 15,99<br />
Baumaschinenführer der Lohngruppe 4 14,87 0,88 15,75<br />
. . .<br />
104
Kalkulation Kapitel 7<br />
§ 8 Ausbildungsvergütungen<br />
(1) . . .<br />
(2) Mit Wirkung vom 1. Juni 2007 beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung<br />
im ersten Ausbildungsjahr 571,00 €<br />
im zweiten Ausbildungsjahr 887,00 €<br />
im dritten Ausbildungsjahr 1.120,00 €<br />
im vierten Ausbildungsjahr 1.260,00 €<br />
(3) Mit Wirkung vom 1. September 2008 beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung<br />
im ersten Ausbildungsjahr 580,00 €<br />
im zweiten Ausbildungsjahr 901,00 €<br />
im dritten Ausbildungsjahr 1.138,00 €<br />
im vierten Ausbildungsjahr 1.280,00 €<br />
§ 10 Durchführung des Vertrages<br />
§ 11 In-Kraft-Treten <strong>und</strong> Laufdauer<br />
(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 2007 in Kraft <strong>und</strong> kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende,<br />
erstmals zum 31. März 2009, schriftlich gekündigt werden.<br />
…<br />
Berlin / Frankfurt a. M., den . Juni 2007<br />
Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter <strong>und</strong> Ausbildungsvergütungen für die Angestellten <strong>und</strong> Poliere des<br />
Baugewerbes im Gebiet der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />
mit Ausnahme der fünf neuen Länder des Landes Berlin <strong>und</strong> des Freistaates Bayern<br />
vom . Juni 2007<br />
Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Kronenstraße 55 – 58, 10117 Berlin,<br />
dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin,<br />
<strong>und</strong> der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt a. M.,<br />
wird folgender Tarifvertrag geschlossen:<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
§ 2 Gehaltsgruppen<br />
§ 3 Gehaltssätze<br />
(2) Ab 1. Juni 2007 gelten für die einzelnen Gehaltsgruppen die nachstehenden Gehälter je Monat:<br />
a) Angestellte <strong>und</strong> Poliere<br />
Gruppe A I 1.672,00 €<br />
Gruppe A II 1.929,00 €<br />
105
Kalkulation Kapitel 7<br />
Gruppe A III 2.210,00 €<br />
Gruppe A IV 2.504,00 €<br />
Gruppe A V 2.804,00 €<br />
Gruppe A VI 3.117,00 €<br />
Gruppe A VII 3.446,00 €<br />
Gruppe A VIII 3.784,00 €<br />
Gruppe A IX 4.221,00 €<br />
Gruppe A X 4.719,00 €<br />
b) Poliere im feuerungstechnischen Gewerbe<br />
Feuerungs- <strong>und</strong> Ofenbau-Poliere,<br />
Koksofen- <strong>und</strong> Gaswerksofenbau-<br />
Poliere sowie Ofenmeister 3.826,00 €<br />
- in Hamburg 3.879,00 €<br />
Schornsteinbau-Poliere 3.988,00 €<br />
- in Hamburg 4.036,00 €<br />
(3) Ab 1. April 2008 gelten für die einzelnen Gehaltsgruppen die nachstehenden Gehälter je Monat:<br />
a) Angestellte <strong>und</strong> Poliere<br />
Gruppe A I 1.697,00 €<br />
Gruppe A II 1.958,00 €<br />
Gruppe A III 2.243,00 €<br />
Gruppe A IV 2.542,00 €<br />
Gruppe A V 2.846,00 €<br />
Gruppe A VI 3.164,00 €<br />
Gruppe A VII 3.498,00 €<br />
Gruppe A VIII 3.841,00 €<br />
Gruppe A IX 4.284,00 €<br />
Gruppe A X 4.790,00 €<br />
b) Poliere im feuerungstechnischen Gewerbe<br />
Feuerungs- <strong>und</strong> Ofenbau-Poliere,<br />
Koksofen- <strong>und</strong> Gaswerksofenbau-<br />
Poliere sowie Ofenmeister 3.883,00 €<br />
106
Kalkulation Kapitel 7<br />
- in Hamburg 3.936,00 €<br />
Schornsteinbau-Poliere 4.048,00 €<br />
- in Hamburg 4.096,00 €<br />
(4) Ab 1. September 2008 gelten für die einzelnen Gehaltsgruppen die nachstehenden Gehälter je Monat:<br />
a) Angestellte <strong>und</strong> Poliere<br />
Gruppe A I 1.724,00 €<br />
Gruppe A II 1.989,00 €<br />
Gruppe A III 2.279,00 €<br />
Gruppe A IV 2.583,00 €<br />
Gruppe A V 2.892,00 €<br />
Gruppe A VI 3.215,00 €<br />
Gruppe A VII 3.554,00 €<br />
Gruppe A VIII 3.902,00 €<br />
Gruppe A IX 4.353,00 €<br />
Gruppe A X 4.867,00 €<br />
b) Poliere im feuerungstechnischen Gewerbe<br />
Feuerungs- <strong>und</strong> Ofenbau-Poliere,<br />
Koksofen- <strong>und</strong> Gaswerksofenbau-<br />
Poliere sowie Ofenmeister 3.945,00 €<br />
- in Hamburg 3.998,00 €<br />
Schornsteinbau-Poliere 4.113,00 €<br />
- in Hamburg 4.161,00 €<br />
§ 4 Festbeträge<br />
(1) Die Angestellten <strong>und</strong> Poliere erhalten einen monatlichen Festbetrag nach Abs. 4, soweit für den jeweiligen Monat<br />
laufendes Entgelt gezahlt wird.<br />
(2) …<br />
§ 5 Ausbildungsvergütungen<br />
Ab 1. Juni 2007 Ab 1. September 2008<br />
gelten für Auszubildende die nachstehenden Ausbildungsvergütungen je Monat:<br />
im 1. Ausbildungsjahr 566,00 € 575,00 €<br />
107
Kalkulation Kapitel 7<br />
im 2. Ausbildungsjahr 789,00 € 802,00 €<br />
im 3. Ausbildungsjahr 1.030,00 € 1.046,00 €<br />
§ 6 In-Kraft-Treten <strong>und</strong> Laufdauer<br />
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 2007 in Kraft. Er kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende,<br />
erstmals zum 31. März 2009, schriftlich gekündigt werden.<br />
Berlin / Frankfurt a. M., den . Juni 2007<br />
108
Kalkulation Kapitel 7<br />
7.4.1.4 Berechnungsbeispiel<br />
Zur Zeit der Angebotsbearbeitung wird eine erste grobe Mittellohnberechnung<br />
durchgeführt, ohne die genaue Zusammensetzung der späteren Baustellenbelegschaft zu<br />
kennen. Die Berechnung orientiert sich am Ecklohn <strong>und</strong> den bekannten<br />
Zuschlagssätzen.<br />
Datum: Juli 07 Ecklohn: 15,01<br />
TARIFGEBIET BRD WEST<br />
Nr. Mittellohn je Leistungsst<strong>und</strong>e einzeln Summe<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
Durchschnittsgr<strong>und</strong>lohn<br />
Zulagen<br />
% vom Ecklohn<br />
% von (1)<br />
Soziallöhne<br />
% von (2)<br />
Sozialkosten<br />
% von (2)<br />
Lohnbezogene Kosten<br />
% von (2)<br />
Lohnnebenkosten<br />
% von (2)<br />
aller GAN über die gesamte Bauzeit<br />
..,........ x ..........<br />
Mehrarbeits-, Leistungs-,<br />
Erschwernis- Zulage<br />
0,........ x ..........<br />
Bezüge f. arbeitsfreie Arbeitstage,<br />
betriebl. Sozialleistungen,<br />
Lohnausgleich<br />
0,........ x ..........<br />
gesetzliche-, tarifliche-, betriebliche<br />
0,........ x ..........<br />
Beiträge<br />
Haftpflichtvers.<br />
zu Verbänden,<br />
0,........ x ..........<br />
Auslösung,<br />
Wohnkosten<br />
Wege- u. Fahrgeld,<br />
0,........ x ..........<br />
..........<br />
..........<br />
..........<br />
..........<br />
..........<br />
..........<br />
109<br />
..........<br />
..........<br />
..........<br />
..........<br />
..........<br />
..........<br />
Kalkulationsmittellohn ( ASL ) 33,70 € / h
Kalkulation Kapitel 7<br />
Kalkulatorische Polier – St<strong>und</strong>enkosten 39,60 € / h<br />
1 Polier - Std. gerechnet auf ____12___ A - Std.<br />
(<br />
+ x ) /<br />
=<br />
Kalkulationsmittellohn ( APSL ) € / h<br />
7.4.2 Stoffkosten (Material)<br />
In dieser Kostenart sind die Kosten für Rohstoffe (Zement, Sand, Kies, Stahl),<br />
Fertigbaustoffe (Transportbeton), Halbfertigteile (Filigrandecken) <strong>und</strong> Fertigteile<br />
(Fassadenelemente) zu den einzelnen Bauleistungen zu erfassen <strong>und</strong> zuzuordnen.<br />
Die Kosten für Hilfsstoffe <strong>und</strong> Kleinmaterial werden i. d. R. als Erfahrungswerte aus<br />
nachkalkulierten Projekten angesetzt.<br />
Für die Hauptbaustoffe müssen die Hauptmassen ermittelt werden, so dass regional <strong>und</strong><br />
mengenabhängig die jeweils aktuellen Materialpreise bei örtlichen Baustoffhändlern<br />
angefragt werden können.<br />
Für vorhersehbar größere Mengen pro Jahr werden mit dem Baustoffhandel<br />
Rahmenlieferverträge abgeschlossen, die entsprechenden Rabattstaffeln beinhalten.<br />
7.4.3 Gerätekosten<br />
Die Anteile der Gerätekosten an den Gesamtkosten von Bauleistungen schwanken stark<br />
zwischen den einzelnen Bausparten; im Hochbau liegen sie bei 10 %, bei maschinenintensiven<br />
Erd- <strong>und</strong> Straßenbauarbeiten können sie 75 % ausmachen. Unabhängig vom<br />
Kostenanteil spielen Baugeräte in der Produktion in jeder Bausparte eine Schlüsselrolle;<br />
sie bestimmen den allgemeinen Fortgang der Bauarbeiten; Menge <strong>und</strong> Qualität der Bauleistung<br />
werden von ihnen maßgeblich beeinflusst, jeder Ausfall verursacht über die<br />
maschinenbezogenen Kosten hinaus ein Vielfaches an Folgekosten. Die Ansätze der<br />
Kalkulation müssen sich daher auch am vorgesehenen Maschineneinsatz orientieren,<br />
Ausfallwahrscheinlichkeiten werden aber nur bei sehr großen Baustellen in die<br />
Kalkulation einbezogen.<br />
110
Kalkulation Kapitel 7<br />
Gerätekosten werden je nach Zurechenbarkeit an verschiedenen Stellen in die<br />
Kalkulation eingestellt. Die wesentliche Unterscheidung besteht zwischen<br />
• Vorhaltegeräten<br />
• Leistungsgeräten<br />
7.4.3.1 Vorhaltegeräte<br />
Vorhaltegeräte werden über längere Zeit für häufig wechselnde, miteinander<br />
verflochtene Arbeiten eingesetzt <strong>und</strong> lassen sich daher einzelnen Teilleistungen nicht<br />
Beispiel: Turmkran, Vorhaltung während der gesamten Bauzeit = 9 Monate<br />
Vorhaltekosten<br />
A + V: 8.450,- €/Mon. Rep.: 4.420,- €/Mon.<br />
Vorhaltekosten = 9 x ( 8.450,- + 4.420,- ) = 115.830,00 €<br />
Betriebskosten<br />
Bedienung: 1,05h/h × 37,50 €/h × 145 h/Mon × 9 Mon = 51.384,38 €<br />
Betriebsstoffe: 80 kW ×1,0 h × 0,35 €/kWh ×145 h/Mon × 9 Mon = 36.540,00 €<br />
unmittelbar zurechnen. Sie werden in einer Liste zusammengefasst <strong>und</strong> in die<br />
Baustellengemeinkosten eingerechnet. Vorhaltegerätekosten erhält man aus<br />
monatlichen BGL-Durchschnittsansätzen, aus modifizierten BGL-<br />
Durchschnittsansätzen, aus geräte- <strong>und</strong> betriebsindividuellen Ansätzen sowie aus den<br />
objektbedingten Vorhaltedauern.<br />
Die Zusammenstellung erfolgt in der Liste der Vorhaltegeräte, die Einrechnung aller<br />
drei Bereiche in die Baustellengemeinkosten oder – falls vorhanden – in eine LV-Pos.<br />
„Vorhaltung“.<br />
7.4.3.2 Leistungsgeräte<br />
Leistungsgeräte werden ausschließlich oder überwiegend für abgrenzbare Teilleistungen<br />
eingesetzt, die Kosten lassen sich daher mit wirtschaftlichem Aufwand unmittelbar in<br />
die zugehörige Teilleistung einrechnen.<br />
111
Kalkulation Kapitel 7<br />
7.4.3.3 Baugeräteliste (BGL)<br />
Die BGL ist ein Handbuch mit charakteristischen, allgemein gültigen technisch<br />
wirtschaftlichen Baumaschinendaten der jeweils marktgängigen Geräte. Sie wird in<br />
Bauunternehmen für die Kalkulation fast immer herangezogen: in kleineren<br />
Unternehmen sind meist keine anderen Werte verfügbar, in größeren Unternehmen liegt<br />
oft nicht vorher fest, welches Gerät später tatsächlich eingesetzt wird, so dass mit den<br />
BGL - Durchschnittswerten gerechnet wird.<br />
Inhalt<br />
Nach 24 Geräte-Hauptgruppen aufgegliedert enthält die BGL Angaben über<br />
• Einzelgeräte nach Gerätegröße<br />
• Zusatzausrüstungen, die mit dem Gr<strong>und</strong>gerät kombiniert werden<br />
• weitere Zusatzausrüstungen, die in das Gr<strong>und</strong>gerät fest eingebaut sind<br />
Die Daten sind Durchschnittswerte marktgängiger Geräte, sie beziehen sich nicht<br />
auf Geräte einzelner Hersteller!<br />
Die Werte der im Unternehmen vorhandenen Geräte können günstiger sein, der BGL-<br />
Ansatz dient dann zum Vergleich.<br />
Die BGL enthält keine Gerätekombinationen (z.B. für Straßendeckeneinbau, Erdbau<br />
oder Betonanlagen). Die vorgesehenen Kombinationen sind aus Einzelgeräten<br />
zusammenzustellen.<br />
Die BGL enthält keine Bauleistungsangaben (z.B. Angaben über Mischerleistungen,<br />
Förder- oder Aushubleistungen)! Hierfür sind Nachkalkulations- oder<br />
Berechnungswerte besonders wichtig.<br />
Aufsteller ist ein Gemeinschaftsausschuss, in dem vertreten sind:<br />
• Baumaschinenhersteller<br />
• Baumaschinenverwender (Verbände des Bauhauptgewerbes)<br />
• Baumaschinenhändler (Vertriebs- <strong>und</strong> Reparaturbereich)<br />
112
Kalkulation Kapitel 7<br />
• Wissenschaftler<br />
• Gr<strong>und</strong>lagen<br />
1. Die technischen Angaben werden aus dem Durchschnitt marktgängiger Geräte<br />
ermittelt.<br />
2. Ausgangspunkt der betriebswirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>größe ist die von der Finanzverwaltung<br />
vorgegebene AfA - Tabelle, in der die steuerlich anerkannte Nutzungsdauer<br />
der Baugerätegruppe festgelegt ist.<br />
3. In der AfA - Tabelle sind ergänzend die zugehörigen Jahres - % - Sätze einer linearen<br />
Abschreibung angegeben; sie liegen den angegebenen Monatswerten zu Gr<strong>und</strong>e.<br />
4. Für die Verzinsung des eingesetzten Kapitals werden 6,5 % des Restkapitals angesetzt;<br />
die Gesamtsumme des Zinses wird gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt.<br />
Anwendung<br />
• Innerbetriebliche Verrechnung<br />
• zwischenbetriebliche Berechnung der Vorhaltekosten, z. b. HV, NL, Argen<br />
• Organisation <strong>und</strong> Disposition der Geräteverwaltung<br />
• Beurteilung von Geräte- <strong>und</strong> Maschinenkosten bei<br />
Wirtschaftlichkeitsvergleichen<br />
• Bewertung bei Versicherungsfällen <strong>und</strong> gerichtlichen Entscheidungen<br />
Ausgaben<br />
Erste Ausgabe 1938<br />
neue Gestaltung <strong>und</strong> Überarbeitung auf Basis der Euroliste 2001<br />
Technische Angaben<br />
1. Hauptkenngröße zur Größenklassifizierung eines Gerätes<br />
z.B. Turmkran: Lastmoment<br />
Bagger: Motorleistung<br />
Mischer: Mischvolumen<br />
113
Kalkulation Kapitel 7<br />
2. Zusatzkenngröße zur weiteren Größeneinordnung<br />
z.B. Bagger: Tieflöffelinhalt<br />
3. Energiebedarf zur Ermittlung des Stromanschlusswertes der gesamten<br />
Baustelleneinrichtung<br />
4. Gewicht <strong>und</strong> Hauptabmessungen für Kalkulation <strong>und</strong> Transportplanung<br />
5. Technische Kurzbeschreibung zur Erläuterung <strong>und</strong> Unterscheidung der Bezeichnung<br />
von Ausrüstungskombinationen <strong>und</strong> Gerätetypen.<br />
Betriebswirtschaftliche Angaben<br />
1. Nutzungsdauer<br />
2. Vorhaltemonate<br />
3. Einsatzdauer je Monat<br />
4. Neuwert<br />
Aus der AfA - Tabelle: Gr<strong>und</strong>lage aller weiteren Berechnungen z.B. 6<br />
Jahre = 72 Mon.<br />
Dauer des betrieblichen Einsatzes während der Nutzungsdauer z.B. 80 %<br />
= 58 Mon.<br />
Betriebsübliche Einsatzdauer 170 Std. / Mon.<br />
Durchschnitt marktgängiger Geräte derselben Größe;<br />
5. Monatlicher Abschreibungs- <strong>und</strong> Verzinsungssatz<br />
6. Reparaturkosten<br />
Abgeleitete Berechnungsgröße aus 2. <strong>und</strong> einem in der BGL<br />
angenommenen Verzinsungssatz von 6,5% p. a. Er verteilt Abschreibung<br />
<strong>und</strong> Verzinsung in gleichen Teilbeträgen über die gesamte Einsatzdauer.<br />
Erfahrungssatz des Durchschnitts marktgängiger Geräte; verteilt die<br />
gesamten Reparaturkosten gleichmäßig über die Einsatzdauer.<br />
114
Transport<br />
Kalkulation Kapitel 7<br />
Zeitbegriffe<br />
Vorbereitung u.<br />
Abschluss der<br />
Arbeit<br />
Lebensdauer<br />
wirtschaftlicher Einsatz unwirtschaftlicher Einsatz<br />
Nutzungsdauer<br />
Baustelle Bauhof<br />
Vorhaltezeit Stillliegezeit<br />
Auf- u<br />
Abbau<br />
Einsatzzeit<br />
Betriebszeit<br />
(Lauf unter<br />
Last)<br />
Umsetzen<br />
Betrieblich<br />
bedingte<br />
Wartezeit<br />
Lagerung Reparatur<br />
Stillliegezeit<br />
Zeitanteile für die Kostenberechnung<br />
einer Maschinenst<strong>und</strong>e<br />
Verteil- <strong>und</strong><br />
Verlustzeiten<br />
Wartung,<br />
Pflege<br />
115<br />
Reparatur
Kalkulation Kapitel 7<br />
7.4.4 Fremdleistungen<br />
„Fremdleistungen“ sind abzugrenzen gegen „Eigenleistungen“. Letztere werden in den<br />
bisher behandelten Kostenartengruppen Lohnkosten, Stoffkosten, Gerätekosten <strong>und</strong><br />
evtl. Schalungs- <strong>und</strong> Rüstkosten <strong>und</strong> Sonstige Kosten zusammengefasst. Sie werden mit<br />
unternehmenseigenen Produktionsmitteln <strong>und</strong> direkten Zulieferungen ausgeführt <strong>und</strong><br />
beanspruchen die Führungs-, Einrichtungs- <strong>und</strong> Verwaltungsleistungen von Baustelle<br />
<strong>und</strong> Unternehmer in vollem Umfang. Gewährleistung, Haftung, Wagnis (Vertragsrisiko)<br />
sind im Vertragsverhältnis zum Bauherrn uneingeschränkt zu tragen.<br />
Fremdleistungen werden von Dritten erbracht <strong>und</strong> in Rechnung gestellt. Die Kosten<strong>und</strong><br />
Leistungsrechnung unterscheidet<br />
• Kosten der Nachunternehmer<br />
• Fremdarbeitskosten<br />
7.4.4.1 Nachunternehmerleistungen<br />
Nachunternehmer führen technisch in sich abgeschlossene Leistungen weitgehend mit<br />
eigenen Produktionsmitteln aus <strong>und</strong> übernehmen dafür Führungs-, Dispositions- <strong>und</strong><br />
Verwaltungsleistungen sowie Risiken. Beim Hauptunternehmer verbleibt die<br />
Gesamtverantwortung gegenüber dem Auftraggeber.<br />
Beispiele :<br />
• Erdarbeiten<br />
• Baugrubenarbeiten<br />
• Schlitzwände<br />
7.4.4.2 Fremdarbeitskosten<br />
Ein Fremdunternehmer erbringt Leistungen zur Erstellung der<br />
Hauptunternehmerleistungen, wie z.B.<br />
• Transportleistungen<br />
• Betonstahlarbeiten<br />
116
Kalkulation Kapitel 7<br />
• Montage von Fertigteilen<br />
Produktionsmittel, Führung, Disposition <strong>und</strong> Gewährleistung bleiben in der<br />
Verantwortung des Hauptunternehmers<br />
7.4.4.3 Preisbildung <strong>und</strong> Preisspiegel<br />
Bei Fremdleistungen übernimmt der Bauunternehmer die Funktion des Auftraggebers;<br />
in der Vorkalkulation bedeutet dies zunächst die Notwendigkeit einer Ausschreibung,<br />
um Kostengr<strong>und</strong>lagen zu erhalten. Die Auswertung der Ausschreibung gibt relativ<br />
sicher Anhalt über die Gr<strong>und</strong>kosten; bei der Zurechnung von Gemeinkosten sind jedoch<br />
Differenzierungen notwendig; da sich die Höhe der Gemeinkostenansätze gegenüber<br />
den Ansätzen für Eigenleistung in der Regel verringert.<br />
Die Weitervergabe an Nachunternehmer erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage einer Ausschreibung<br />
nach dem gleichen Schema wie die Ausschreibung der Gesamtleistung vom<br />
Auftraggeber an den Hauptunternehmer.<br />
7.5 Kostengruppen<br />
7.5.1 Einzelkosten der Teilleistungen [EKT]<br />
Die Einzelkosten der Teilleistungen sind diejenigen Kosten, die direkt <strong>und</strong> unmittelbar<br />
jeweils einer Teilleistung (Position) des Leistungsverzeichnisses zurechenbar sind. Sie<br />
setzen sich für jede Position aus den einzelnen Kostenarten zusammen.<br />
• Lohnkosten<br />
• Stoffkosten<br />
• Gerätekosten<br />
• Fremdkosten<br />
• Sonstige Kosten<br />
117
Kalkulation Kapitel 7<br />
7.5.2 Baustellengemeinkosten [BGK]<br />
Bei den Baustellengemeinkosten handelt es sich um diejenigen Kosten, die der<br />
Baustelle bzw. dem Auftrag direkt zurechenbar sind.<br />
Beispiele:<br />
• Einrichtung <strong>und</strong> Räumung der Baustelle<br />
• Unterhaltung der Baustelleneinrichtung<br />
• Kosten der Vorhaltegeräte<br />
• Bürobetrieb der Baustelle<br />
• Gehälter der Bauleitung<br />
• etc.<br />
7.5.3 Allgemeine Geschäftskosten [AGK]<br />
Jedes Bauunternehmen benötigt für den gesamten Geschäftsprozess einen Apparat, der<br />
auch mit "Verwaltung", "Geschäftsleitung", "Zentrale" u. ä. bezeichnet wird. Für die<br />
Kalkulation ist von Bedeutung, dass die hier anfallenden Kosten nicht mehr direkt den<br />
Aufträgen / Baustellen zugerechnet werden können, sondern nur noch über einen<br />
Schlüssel, i. A. über den Umsatzanteil (= Auftrags- bzw. Angebotssumme) oder auch<br />
über die Herstellkosten.<br />
Die Bezeichnung dieser Gruppe lautet in der KLR "Allgemeine Geschäftskosten",<br />
Inhaltlich ist dieser Gruppe alles zuzurechnen, was dem allgemeinen Geschäftsbetrieb<br />
zuzuordnen ist,<br />
Kosten für<br />
• Oberbauleitung <strong>und</strong> Verwaltung<br />
• Gebäude <strong>und</strong> Einrichtungen<br />
• Bauhof, Hilfsdienste <strong>und</strong> Werkstatt (soweit nicht verrechnet)<br />
• Allgemeiner Fuhrpark<br />
118
Kalkulation Kapitel 7<br />
• Steuern, Abgaben, Beiträge zu Versicherungen <strong>und</strong> Verbänden<br />
• Rechtskosten, Werbung, Marketing<br />
• Pensionen, Unterstützungen<br />
Die Höhe des AGK - Ansatzes ist im Nachhinein aus der Buchhaltung zu ermitteln, die<br />
Gliederung des Baukontenrahmens gibt die Möglichkeit, aus den Kontenklassen 5 <strong>und</strong> 6<br />
diese Kosten zu isolieren <strong>und</strong> in Bezug zum (Jahres-) Umsatz zu bringen. Die Ansätze<br />
hierfür sind meist pauschal, z. B. „8,5 % vom Umsatz“ oder „11 % der Herstellkosten“.<br />
7.5.4 Unternehmenszuschläge<br />
Als letztes werden den bis hierhin ermittelten Selbstkosten die Unternehmenszuschläge<br />
Wagnis <strong>und</strong> Gewinn zugeschlagen, woraus sich als Ergebnis die Nettoangebotssumme<br />
ergibt.<br />
Kalkulatorischer W + G - Ansatz werden in einem Zuge genannt, da allgemein durch<br />
höhere Wagniskosten unmittelbar geringerer Gewinn verursacht wird.<br />
7.5.4.1 Wagnis<br />
Diese Kostengruppe ist bei der unmittelbaren Angabe der Höhe am unsichersten, da die<br />
zurückliegenden Kosten aus Wagnis nur sehr vagen Anhalt über deren Verlauf in der<br />
Zukunft geben. Es werden hier nur die Wagnisse des Unternehmens angesetzt; soweit<br />
sie dem Auftrag direkt zurechenbar sind, werden sie ( meist nach Versicherungssätzen )<br />
in die BGK eingerechnet (z. B.: Hochwasserrisiko bei Fluss-/ Kanalbauten).<br />
Das "Allgemeine Unternehmenswagnis" hat unter anderem folgende Komponenten:<br />
1.Kalkulationswagnis fehlerhafte Ansätze durch unvorhersehbare Hemmnisse<br />
2.Arbeitsmarktwagnis Lohnkostenentwicklung<br />
3.Zinswagnis Entwicklung des Kapitalmarktes<br />
4.Preissteigerungs-Wagnis Inflationsrate<br />
5.Marktwagnis neue Produkte, unerwartete Marktsättigung<br />
119
Kalkulation Kapitel 7<br />
7.5.4.2 Gewinn<br />
Der Ansatz für Gewinn ist ein betriebswirtschaftlich notwendiger Ansatz, er sichert die<br />
Behauptung des Unternehmens am Markt durch<br />
• Forschung, Entwicklung, Werbung<br />
• Rationalisierungs- <strong>und</strong> Erweiterungs-Investitionen, (die über reine<br />
Ersatzinvestitionen hinausgehen)<br />
• Reservenbildung für Marktschwächen<br />
• Abdeckung von Risiken aus höherer Gewalt etc.<br />
7.6 Bauauftragsrechnung<br />
In den verschiedenen Phasen der Objektbearbeitung deckt die Bauauftragsrechnung<br />
unterschiedliche Aufgaben ab. Eine wesentliche Unterteilung erfolgt in Vorkalkulation<br />
<strong>und</strong> Nachkalkulation.<br />
Zur Vorkalkulation gehören – je nach Zeitraum der Objektbearbeitung – die Angebots-,<br />
Auftrags- <strong>und</strong> Arbeitskalkulation.<br />
7.6.1 Angebotskalkulation<br />
In der zeitlichen Abfolge der Bauauftragsrechnung steht die Angebotsbearbeitung an<br />
erster Stelle. Die Angebotskalkulation dient der Ermittlung aller Kosten im<br />
Zusammenhang mit dem Auftrag zur Angabe von Angebotspreisen an den<br />
Auftraggeber.<br />
Gr<strong>und</strong>lage von Angebotskalkulationen sind möglichst realistische Einschätzungen der<br />
wahrscheinlich entstehenden Kosten der Bauleistung. Hierzu gehören die<br />
Aufwandswerte <strong>und</strong> St<strong>und</strong>ensätze, die Materialpreise, Maschinen- <strong>und</strong> Gerätekosten<br />
<strong>und</strong> –leistungen sowie die Kosten für Nachunternehmerleistungen.<br />
Die Angebotskalkulation dient zunächst ausschließlich der Ermittlung der zur<br />
Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen notwendigen Kosten.<br />
120
Kalkulation Kapitel 7<br />
Zur endgültigen Berechnung der am Markt durchsetzbaren Preise sind in einem zweiten<br />
Schritt – in Anpassung an die Marktlage – nachvollziehbare <strong>und</strong> begründbare Auf- <strong>und</strong><br />
Abschläge erforderlich.<br />
7.6.2 Auftragskalkulation<br />
Zwischen der Angebotsabgabe <strong>und</strong> dem Vertragsabschluss kommt es häufig zu<br />
Auftragsverhandlungen.<br />
Hier werden Änderungen der ursprünglichen Ausschreibung vorgenommen, die sich auf<br />
• Umfang,<br />
• Bauweise,<br />
• Qualitäten,<br />
• Fristen<br />
• Zahlungsmodalitäten<br />
• etc.<br />
beziehen.<br />
Die Verhandlungsergebnisse haben in aller Regel Konsequenzen für den zu<br />
vereinbarenden Angebotspreis, daher müssen die Änderungen direkt in die<br />
Angebotskalkulation eingearbeitet werden.<br />
Die sich daraus ergebende, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Kalkulation<br />
wird als Auftragskalkulation bezeichnet.<br />
121
Kalkulation Kapitel 7<br />
7.6.3 Arbeitskalkulation<br />
Zwischen Vertragsabschluss <strong>und</strong> Beginn der Bauausführung führt das Bauunternehmen<br />
die Arbeitsvorbereitung durch. Dazu gehört<br />
• Disposition von Personal,<br />
• Maschinen <strong>und</strong> Geräten<br />
• Verträge mit Lieferanten <strong>und</strong> Nachunternehmern<br />
• Bauablaufplanung<br />
• etc.<br />
Hierdurch kann es zu Änderungen der Kosten- <strong>und</strong> Leistungsansätze kommen, die in<br />
die „Arbeitskalkulation“ eingearbeitet werden. Diese Änderungen haben zwar keinen<br />
Einfluss auf die Preisgestaltung gegenüber dem Auftraggeber, sie sollten aber zur<br />
firmeninternen Verwendung dokumentiert werden.<br />
Die Arbeitskalkulation stellt eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage dar für die Verantwortlichen in<br />
der Bauleitung, um rechtzeitig z. B. wirtschaftliche Fehlentwicklungen zu erkennen <strong>und</strong><br />
noch während der Bauausführung Gegenmaßnahmen zu treffen.<br />
Auch zur terminlichen Beurteilung des Bauablaufes <strong>und</strong> für spätere<br />
Leistungsermittlungen, z. B. für Akkordvereinbarungen, wird auf die Arbeitskalkulation<br />
zurückgegriffen.<br />
Schließlich sind in der Arbeitskalkulation Leistungsvorgaben dem Bauarbeitsschlüssel<br />
zugeordnet, was wiederum in den Tages- <strong>und</strong> Wochenberichten der Baustelle<br />
berücksichtigt werden muss.<br />
7.6.4 Nachtragskalkulation<br />
Bei nahezu sämtlichen Bauprojekten werden Leistungen erbracht, die ursprünglich nicht<br />
im Bauvertrag vorgesehen waren, für die also zunächst kein Preis zwischen<br />
Auftraggeber (AG) <strong>und</strong> –nehmer (AN) vereinbart wurde; in diesem Fall – <strong>und</strong> wenn<br />
sich die Gr<strong>und</strong>lage der Preisermittlung geändert hat (z. B. auf Gr<strong>und</strong> von erheblichen<br />
Mengenänderungen, Teilkündigungen, geänderten oder zusätzlichen Leistungen,<br />
122
Kalkulation Kapitel 7<br />
Behinderungen) –, ergibt sich die Notwendigkeit, die voraussichtlich entstehenden<br />
Kosten für diese Leistungen im Rahmen einer Nachtragskalkulation zu ermitteln.<br />
Da eine Einigung zwischen AG <strong>und</strong> AN über die Höhe der Vergütung dieser Leistungen<br />
noch vor der Ausführung erzielt werden soll 11 , wird die Nachtragskalkulation dem<br />
Bereich der Vorkalkulation zugeordnet. Die baupraktische Erfahrung belegt, dass AG<br />
<strong>und</strong> AN häufig erst nach Erbringung der Nachtragsleistungen Preisverhandlungen<br />
aufnehmen – <strong>und</strong> dann unterschiedliche Standpunkte zu Erfordernis <strong>und</strong> angemessener<br />
Höhe der Vergütung von Nachtragsleistungen haben.<br />
7.6.5 Nachkalkulation<br />
In der Nachkalkulation werden die die Ansätze der Arbeitskalkulation den tatsächlichen<br />
Werten aus der Baustellenberichterstattung gegenüber gestellt.<br />
Die Nachkalkulation wird nach Beendigung der Baumaßnahme, aber auch schon nach<br />
Fertigstellung einzelner Bauabschnitte durchgeführt. Bei Abeichungen zwischen den<br />
Ansätzen der Arbeitskalkulation <strong>und</strong> den berichteten Werten kann z. B. nach<br />
organisatorischen Ursachen geforscht werden. Die Bauleitung hat so evtl. noch während<br />
der folgenden Ausführungsabschnitte die Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen<br />
gegenzusteuern.<br />
Sind die Abweichungen nicht durch unvorhersehbare Störungen bedingt, sind<br />
wahrscheinlich die Kosten- <strong>und</strong> Leistungsansätze der Vorkalkulation unzutreffend. In<br />
diesen Fällen müssen bei künftigen Angebotsbearbeitungen geänderte Ansätze<br />
angenommen werden um künftige Verluste bereits im Vorfeld zu verhindern.<br />
11<br />
vgl. § 2 Nr. 5 <strong>und</strong> Nr. 6 VOB/B<br />
123
Kalkulation Kapitel 7<br />
7.7 Kalkulationsverfahren<br />
In diesem Kapitel werden die gängigsten Kalkulationsverfahren vorgestellt, die bei<br />
kleinen Bauunternehmen sowie im Ingenieurbau vorkommen<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich können zwei Methoden unterschieden werden, die Divisionskalkulation<br />
<strong>und</strong> die Zuschlagskalkulation.<br />
Da die Divisionskalkulation allenfalls in Fertigteilproduktionen Anwendung findet,<br />
wird hier nicht näher darauf eingegangen.<br />
7.7.1 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen<br />
Bei dieser Kalkulationsmethode werden die Gemeinkosten nicht genau auf die<br />
Baumaßnahme bezogen berechnet.<br />
Überwiegend wird mit summarischen Gemeinkosten kalkuliert, die über einen - meist<br />
prozentualen - Zuschlag auf die Einzelkosten verteilt werden.<br />
Unterschiede bestehen in der Gemeinkostenverteilung<br />
1. ZKK mit auftragsbezogener Gemeinkostenverteilung<br />
- Die Baustellengemeinkosten werden für den jeweiligen Auftrag gesondert,<br />
einzeln <strong>und</strong> individuell ermittelt. Die allgemeinen Geschäftskosten werden ggf.<br />
gegenüber einem geschäftsüblichen Mittelwert ebenso variiert wie der Wagnis<strong>und</strong><br />
Gewinn - Ansatz.<br />
- Es ergeben sich somit auftragsbezogene, unterschiedliche Zuschläge.<br />
- Die ZKK stellt die Regelkalkulation im Ingenieurbau dar<br />
2. ZKK mit vorgezogener, geschäftsbezogener Gemeinkostenermittlung<br />
- Baustellengemeinkosten <strong>und</strong> allgemeine Geschäftskosten werden zu<br />
Gemeinkosten zusammengefasst.<br />
- Aus dem Zahlenwerk der Buchhaltung werden die GK z.B. für das<br />
zurückliegende Jahr nachkalkuliert <strong>und</strong> für den kommenden Zeitraum durch<br />
Berücksichtigung wahrscheinlicher Änderungen (auch im W / G - Bereich)<br />
vorbestimmt.<br />
- Es ergeben sich periodenbezogene, gleichmäßige Zuschläge<br />
Diese ZKK sollte nur angewandt werden, wenn die Auftragsstrukturen nach Größe,<br />
Sparte, Bauherr, Ausschreibung, Bauzeit usw. gleich oder ähnlich sind.<br />
124
Kalkulation Kapitel 7<br />
Damit ist eine gleichartige Kostenstruktur der Aufträge zu erwarten, so dass eine<br />
Kalkulation über die Endsumme zur auftrags-individuellen Erfassung der Gemeinkosten<br />
nicht erforderlich ist.<br />
Zur Entwicklung der (späteren) Zuschläge wird aus dem zurückliegenden Zahlenwerk<br />
der Buchhaltung ein Kostenbild abgeleitet.<br />
Beispiel:<br />
Kosten Vorjahr (abgewickelte Projekte)<br />
Lohnkosten 2.400.000,- prozentual<br />
Sonstige Kosten 2.000.000,-<br />
er Ansatz<br />
EINZELKOSTEN DER<br />
TEILLEISTUNGEN<br />
4.400.000,-<br />
Baustellengemeinkosten 420.000,-<br />
420.000,-<br />
Ansatz BGK<br />
HERSTELLKOSTEN 4.820.000,- 4.400.000,-<br />
Allgemeine<br />
Geschäftskosten<br />
360.000,-<br />
360.000,-<br />
Ansatz AGK<br />
SELBSTKOSTEN 5.180.000,- 4.820.000,-<br />
Wagnis <strong>und</strong> Gewinn 140.000,-<br />
140.000,-<br />
Ansatz W+G<br />
GESAMTSUMME 5.320.000,- 5.180.000,-<br />
Ansätze für aktuelle Projekte:<br />
Summe der Gemeinkosten<br />
920.000,-<br />
=<br />
Summe der Einzelkosten der Teilleistungen 4.400.000,-<br />
= 9,55 %<br />
= 7,47 %<br />
= 2,70 %<br />
= 20,9 %<br />
125
Kalkulation Kapitel 7<br />
Bei Projekten, bei denen das Verfahren der Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen<br />
zur Anwendung kommt, werden nur die direkt einer Position zurechenbaren<br />
Einzelkosten der Teilleistung kalkuliert.<br />
Anschließend werden die EKT mit einem Gemeinkostenzuschlag von – hier im Beispiel<br />
– 20,9% beaufschlagt <strong>und</strong> es ergeben sich die Einheitspreise für das Angebot.<br />
7.7.2 Kalkulation über die Angebotsendsumme<br />
Dieses Verfahren stellt im Vergleich zu anderen die genaueste <strong>und</strong> aussagekräftigste<br />
Kalkulationsmethode dar.<br />
Im Unterschied zu der vorgestellten Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen werden<br />
hier durch die objektspezifische Ermittlung der Gemeinkosten die wirtschaftlichen<br />
Risiken vermindert, die durch die stets unterschiedlichen Rahmenbedingungen bei der<br />
Bauausführung entstehen.<br />
126
Kalkulation Kapitel 7<br />
Die folgende Grafik verdeutlicht den Ablauf der Kalkulation über die Endsumme.<br />
Einzelkosten der<br />
Teilleistungen (EKT)<br />
Baustellengemeinkosten<br />
(BGK)<br />
Lohnkosten<br />
Sonstige<br />
Kosten<br />
Gerätekosten Fremdleistungen<br />
(NU)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Herstellkosten (HSK)<br />
AGK Allgemeine Geschäftskosten<br />
Selbstkosten (SK)<br />
W + G Wagnis <strong>und</strong> Gewinn<br />
Lohnkosten<br />
Vorläufige Nettoangebotssumme<br />
Sonstige<br />
Kosten<br />
Gerätekosten Fremdleistungen<br />
(NU)<br />
Zuschlagssätze . . . . . % . . . . . % . . . . . % . . . . . %<br />
auf EKT<br />
Einheitspreise (EP) X LV - Mengen<br />
Nettoangebotssumme<br />
1. Rechengang<br />
2. Rechengang<br />
127
Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> Kapitel 8<br />
8 Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
8.1 Geschichtliche Entwicklung des Controlling-Begriffs<br />
Der Begriff des Controlling durchlief in den letzten vierzig Jahren zahlreiche<br />
Veränderungen bezüglich der ihm zugedachten Aufgaben, Funktionen <strong>und</strong> Ziele.<br />
Bereits gegen Ende des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts finden sich erste Ansätze einer<br />
Institutionalisierung des Controlling. Die Herausbildung einer eigenständigen<br />
Controlling-Funktion lässt sich in Deutschland jedoch erst Mitte der fünfziger Jahre<br />
nachweisen. 12 In der Anfangsphase wurden dem Controlling überwiegend<br />
Tätigkeitsbereiche im Rahmen des Rechnungswesens zugewiesen. Das Einsatzgebiet<br />
beschränkte sich damit auf die operative Ebene. Controlling wurde als<br />
vergangenheitsbezogene Kontrolle verstanden <strong>und</strong> bezog sich nur auf die letzte Phase<br />
des Planungs-, Koordinations- <strong>und</strong> Kontrollprozesses. 13 Schrittweise erfolgte eine<br />
Erweiterung um Planungsaufgaben, in der vor allem die Entwicklung eines<br />
Frühwarnsystems gefordert wurde. 14<br />
Zu Beginn der siebziger Jahre erfuhr das Controlling eine starke Verbreitung in Theorie<br />
<strong>und</strong> Praxis. Der Controlling-Gedanke wurde dominiert von einem<br />
informationsorientierten Verständnis. Die Hauptaufgabe bestand daher in der<br />
Koordination von Entscheidungsbereichen, Informationsbedarf <strong>und</strong><br />
Informationsbeschaffung sowie in der Anpassung des Rechnungswesens an die<br />
individuellen Bedürfnisse des Entscheidungsträgers. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> des<br />
zunehmenden Einsatzes von Datenverarbeitungsprogrammen in den Unternehmen<br />
wurde das Controlling schließlich zu einer zentralen Einrichtung der betrieblichen<br />
Informationswirtschaft. 15<br />
In den achtziger Jahren wurden bestehende informationsorientierte Ansätze erheblich<br />
weiterentwickelt sowie neue Controlling-Konzepte formuliert, in denen Controlling als<br />
ein unterstützendes Subsystem der Führung verstanden wird, das innerhalb dieses<br />
12 [Li98]<br />
13 [Ha97]<br />
14 [Re91]<br />
15 [Li98]<br />
128
Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> Kapitel 8<br />
Führungssystems die Koordination von Planung, Kontrolle <strong>und</strong> Informationsversorgung<br />
übernimmt. 16<br />
8.2 Definition des Controlling-Begriffs<br />
Die langfristige Zielsetzung der Unternehmensführung besteht aus der Erhaltung <strong>und</strong><br />
Weiterentwicklung des Unternehmens. Die damit in Verbindung stehende, kurzfristig<br />
orientierte Zielsetzung ist die Gewinnmaximierung (bzw. Steigerung des Shareholder<br />
Value) <strong>und</strong> die Liquiditätssicherung. Die Erreichung dieser Unternehmensziele vollzieht<br />
sich in einem Führungsprozess, der als geschlossener Management-Regelkreis<br />
dargestellt werden kann <strong>und</strong> aus den Phasen Planung, Steuerung <strong>und</strong> Kontrolle besteht.<br />
Abb. 45: Management-Regelkreis 17<br />
Planung ist stark vereinfacht die gedankliche Vorwegnahme zukünftigen Handelns. Die<br />
Kontrolle ergänzt die Planung <strong>und</strong> umfasst im Kern den Vergleich von geplanten <strong>und</strong><br />
realisierten Größen. Die Steuerung schließlich umfasst die detaillierte Festlegung <strong>und</strong><br />
die Durchsetzung der Planungs- bzw. Kontrollergebnisse. Planung <strong>und</strong> Kontrolle als die<br />
zentralen Führungsaufgaben bedürfen wegen ihrer hohen <strong>und</strong> ständig steigenden<br />
Komplexität einer besonderen Unterstützung. Diese besteht erstens darin, ein<br />
leistungsfähiges Planungs- <strong>und</strong> Kontrollsystem zu schaffen <strong>und</strong> es zweitens mit den<br />
relevanten Informationen zu versorgen. Planung, Kontrolle <strong>und</strong> Informationsversorgung<br />
müssen folglich aufeinander abgestimmt werden. Diese Aufgabe übernimmt das<br />
16 [Sch86]<br />
17 [Di05]<br />
129
Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> Kapitel 8<br />
Controlling als Servicefunktion für das Management. 18 Abhängig vom primär<br />
verfolgten Unternehmensziel lässt sich das strategische <strong>und</strong> das operative Controlling<br />
unterscheiden.<br />
Abb. 46: Strategisches <strong>und</strong> operatives Controlling im Vergleich 19<br />
Das amerikanische Wort Controlling darf jedoch keinesfalls mit dem klangähnlichen<br />
deutschen Wort Kontrolle gleichgesetzt werden. Richtiger ist die Übersetzung als<br />
Navigation bzw. navigieren. Zur anschaulichen Erklärung dient folgender Vergleich:<br />
"Der Controller ist ins Deutsche übersetzt nichts anderes als ein Fluglotse. Wenn ein<br />
Flugzeug ohne Fluglotsen ein Ziel ansteuert, fliegt es im Blindflug. Der Fluglotse stellt<br />
also fest, ob der Kurs der Maschine noch stimmt <strong>und</strong> schlägt dem Kapitän ansonsten<br />
Kurskorrekturen vor. Dazu muss natürlich der Kurs, sprich der Zielort oder im<br />
übertragenen Sinne die Unternehmensstrategie, festliegen." 20 Aus diesem Gr<strong>und</strong><br />
sprechen viele Bauunternehmen weiterhin lieber von Baustellen-, Bauprojekt- <strong>und</strong><br />
Unternehmenssteuerung als von Controlling, um die Gefahr der Fehlinterpretation zu<br />
umgehen. Aufbauend auf dieser Controlling-Definition nach REICHMANN, lassen sich<br />
folgende Elemente des Controlling ableiten:<br />
• Informationsverdichtung<br />
• Entscheidungsorientierung<br />
• Erfolgszielbezogenheit<br />
18 [JoSa06]<br />
19 [JoSa06]<br />
20 [Jac00]<br />
130
Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> Kapitel 8<br />
• Systemorientierung<br />
• Koordination<br />
• Planung <strong>und</strong> Kontrolle. 21<br />
Unter Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> soll ein auf das einzelne Bauprojekt<br />
ausgerichtetes interdisziplinäres (Selbst-)Steuerungssystem verstanden werden, das im<br />
Sinne der Koordinationsfunktion des Controlling das Führungsteam eines Bauprojektes<br />
mit den benötigten Kursvorgaben, Kursinformationen <strong>und</strong> Kurskorrekturen versorgt.<br />
Die Notwendigkeit bauprojektspezifische Steuerungssysteme zu generieren, ist nicht<br />
neu; vielmehr wurde das Controlling bereits vor mehr als 30 Jahren durch verschiedene<br />
Arbeiten zum Soll/Ist-Vergleich 22 gr<strong>und</strong>gelegt. Heute wird das Controlling als<br />
zwingende Gr<strong>und</strong>voraussetzung für die zukunftsgerichtete Steuerung von Bauprojekten<br />
verstanden. 23<br />
Zusammenfassend bestehen die Ziele des Controlling für ein Bauunternehmen darin,<br />
Effizienz <strong>und</strong> Effektivität der Unternehmensführung zu erhöhen <strong>und</strong> die<br />
Anpassungsfähigkeit an Veränderungen in der Um- <strong>und</strong> Innenwelt des Unternehmens<br />
zu steigern. Das Controlling hat demnach einen Beitrag zur Erfüllung des Erfolgsziels<br />
zu leisten. Das oberste Ziel jedes Unternehmens besteht in der Sicherung der<br />
Rentabilität <strong>und</strong> der Liquidität als notwendige Nebenbedingung zur Erhaltung der<br />
Unternehmensexistenz. Das Controlling trägt zur Erreichung dieser Ziele durch<br />
Planungsunterstützung, Sicherstellung der Koordination <strong>und</strong> Kontrolle der<br />
wirtschaftlichen Ergebnisse bei.<br />
8.3 Aufgaben des Controlling<br />
Aus den identifizierten Zielen lassen sich die Aufgaben des Controlling ableiten. Wird<br />
von Erfolgszielorientierung <strong>und</strong> Liquiditätssicherung ausgegangen, werden dem<br />
Controlling nur solche Aufgaben zugeordnet, die einen Bezug zum Controlling-Ziel<br />
aufweisen. In diesem Fall bestehen die zu erbringenden Leistungen in der in der<br />
21<br />
[Re91]<br />
22<br />
23<br />
[Gue70]<br />
[Pau98]<br />
131
Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> Kapitel 8<br />
Informationsbeschaffung <strong>und</strong> -aufbereitung, der Datenanalyse, der Beurteilung sowie<br />
der Kontrolle. 24<br />
Das Controlling hat weiterhin Innovationsfunktion, es fördert die eigenständige Suche<br />
nach neuen Problemlösungen <strong>und</strong> unterstützt die Sammlung von Informationen über<br />
Produkte <strong>und</strong> Methoden. Im Bereich des operativen Controlling sind auf Gr<strong>und</strong> der<br />
kontinuierlich durchzuführenden Analysen Steuerungsmaßnahmen zu entwickeln, die<br />
die Anpassungs- <strong>und</strong> Reaktionsfähigkeit des Unternehmens steigern. In<br />
Bauunternehmen tritt eine Orientierung <strong>und</strong> Ausrichtung auf das einzelne Bauprojekt in<br />
den Vordergr<strong>und</strong>. Diese Besonderheit spiegelt sich auch in der Organisation der<br />
Kostenrechnung wider. Für das gesamte Bauunternehmen mit seinen unternehmerischen<br />
Teilbereichen sollte ein integriertes Controlling-Konzept angestrebt werden, da<br />
einerseits unternehmens- <strong>und</strong> andererseits produktionsspezifische Besonderheiten zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
8.4 Controlling eines Bauprojektes<br />
Das Controlling eines Bauprojektes muss als Steuerungssystem auf den gesamten<br />
Bauprozess über alle Phasen der Bauprojektrealisation im Bauunternehmen ausgerichtet<br />
werden. In der Vergangenheit wurden zum einen die vor <strong>und</strong> nach der Bauausführung<br />
liegenden Phasen der Bauprojektrealisation nicht oder nicht ausreichend integriert <strong>und</strong><br />
zum anderen wurde der Controlling-Prozess des Bauprojekts zu stark auf die Steuerung<br />
der Produktionskosten konzentriert. Neuere Ansätze sollten bereits mit den Aufgaben<br />
der Akquisition <strong>und</strong> Angebotsbearbeitung beginnen. Hierzu gehört auch, dass eine<br />
verfeinerte Kalkulation mit Bauablaufplanung <strong>und</strong> bauprojektspezifischer Behandlung<br />
von Kapital <strong>und</strong> Risikokosten bereits in der Angebotskalkulation Berücksichtigung<br />
finden muss. 25 Die Zielrichtung des Controlling muss primär zukunftsbezogen auf das<br />
Bauprojektende ausgerichtet sein <strong>und</strong> darf sich nicht auf die nachbetrachtende<br />
Auswertung der Arbeitsabläufe beschränken oder es bei der Gegenwartsanalyse des<br />
Bauprojektes belassen. Daher ist eine Systemerweiterung mit Prognose-Instrumenten<br />
erforderlich. Der Controlling-Prozess bildet keine in sich isoliert zu betrachtende<br />
Einheit, sondern muss als Wissensspeicher <strong>und</strong> Informationslieferant für das<br />
24<br />
[Re97]<br />
25<br />
[Jac01]<br />
132
Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> Kapitel 8<br />
Bauunternehmens-Controlling ausgeweitet werden. Zwar ist die Forderung einer<br />
Nachkalkulation nach Bauausführung nicht neu, dennoch ist ihre konsequente<br />
Durchführung in der Praxis in der Regel kaum vorzufinden. Hier geht wichtiges<br />
Erfahrungswissen verloren, das systematisch gesammelt, analysiert <strong>und</strong> aufbereitet<br />
werden muss.<br />
Die aufgeführten Punkte verdeutlichen, dass Controlling eines Bauprojektes nur<br />
funktioniert, wenn die benötigten Instrumente von der handelnden Person konsequent<br />
<strong>und</strong> im interdisziplinären Zusammenwirken umgesetzt werden, da die notwendigen<br />
Daten sowohl technischen als auch kaufmännischen Anwendungsgebieten entstammen.<br />
Es stellt jedoch keine Überprüfung des Bauprojekt-Management dar, vielmehr handelt<br />
es sich um ein System der Selbststeuerung <strong>und</strong> nicht der Fremdkontrolle.<br />
133
Literaturverzeichnis Kapitel 9<br />
9 Literaturverzeichnis<br />
Behrend: Bauökonomie als Gr<strong>und</strong>lage der Rationalisierung des Bauprozesses, in<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> 1976<br />
Birtel: Chancen durch Risikomanagement, BWI-Bau 2003<br />
Diederichs: Handbuch der strategischen <strong>und</strong> taktischen Bauunternehmensführung,<br />
Bauverlag 2000<br />
Diederichs: Immobilienmanagement im Lebenszyklus, Springer 2005<br />
Erbach: Public – Private Partnership - Die Bedeutung privater Finanzierungen<br />
öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen für die <strong>Bauwirtschaft</strong>, Dissertation, <strong>Bergische</strong><br />
Universität – Gesamthochschule Wuppertal, 1997<br />
M. Gralla; Neue Wettbewerbs- <strong>und</strong> Vertragsformen für die deutsche <strong>Bauwirtschaft</strong> -<br />
Produktivitätssteigerung <strong>und</strong> partnerschaftliche Zusammenarbeit durch den Einsatz<br />
innovativer Wettbewerbs- <strong>und</strong> Vertragsformen WiB Kolleg, 1999<br />
Kapellmann: Schlüsselfertiges Bauen, Werner Verlag 2003<br />
Kapellmann: Vergütung, Nachträge <strong>und</strong> Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, Bd.1,<br />
Einheitspreisvertrag, Werner 2000<br />
Kapellmann: Vergütung, Nachträge <strong>und</strong> Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, Bd.2,<br />
Pauschalvertrag einschließlich Schlüsselfertigbau, Werner 2000<br />
Oepen: Phasenorientiertes Controlling in bauausführenden Unternehmen, Deutscher<br />
Universitätsverlag 2003<br />
Pfarr: Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Bauwirtschaft</strong>, Deutscher Consulting Verlag 1984<br />
Rappert: Bauprojektmanagement, BWI-Bau 1976<br />
Schumpeter: Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung, Duncker & Humboldt 1964<br />
Leimböck, Egon: <strong>Bauwirtschaft</strong>, B.G. Teubner Stuttgart, Leipzig 2000<br />
Nagel, Ulrich: Baustellen-Management, Verlag für Bauwesen, Berlin1998<br />
134
Literaturverzeichnis Kapitel 9<br />
Kapitel 9 Controlling<br />
[Co87] Coenenberg A. G. (1987) Strategisches Controlling – Gr<strong>und</strong>fragen der<br />
strategischen Planung <strong>und</strong> Kontrolle, Stuttgart<br />
[Ci05] Diederichs, C J (2005) Führungswissen für Bau- <strong>und</strong> Immobilienfachleute,<br />
2. Aufl. Springer Verlag München<br />
[Gae81] Gälweiler A. (1982) Strategische Unternehmensplanung, Frankfurt<br />
[Gue70] Günther Ch. (1970) Kostenkontrolle im <strong>Baubetrieb</strong>, hrsg. vom BWI-Bau,<br />
Düsseldorf<br />
[Ha93] Haller Ch. (1993) Controlling - Herausforderung für die Baubranche. In:<br />
Management Zeitschrift Nr. 3<br />
[Ha94] Hahn D. (1994) PuK, Controllingkonzepte: Planung <strong>und</strong> Kontrolle, Planungs<strong>und</strong><br />
Kontrollsysteme, Planungs- <strong>und</strong> Kontrollrechnung, 4. Aufl., Wiesbaden<br />
[Ha97] Hahn D.: Controlling in Deutschland – State of the Art, in: Gleich R.,<br />
Seidenschwarz W. (Hrsg.) (1997) Die Kunst des Controlling, München<br />
[He78] Heigl A. (1978) Controlling – Interne Revision, Stuttgart<br />
[Ho81] Horváth P.: Controlling, in: Kosiol E., Chmielewicz K., Schweitzer M.<br />
(Hrsg.) (1981) Handwörterbuch des Rechnungswesens<br />
[Ho94] Horváth P. (1994) Controlling, 5. Aufl., München<br />
[Jac00] Jacob, D. (2000) Strategie <strong>und</strong> Controlling in der mittelständischen<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong>. In: Baumarkt Nr. 3<br />
[Jac01] Jacob D., Winter Ch., Stuhr C. (2001) Baukalkulation. In: Freiberger<br />
Handbuch zum Baurecht, hrsg. Von Jacob, D.; Ring, G.; Wolf, R., Bonn<br />
[JoSa06] Joos-Sachse Th. (2006) Controlling, Kostenrechnung <strong>und</strong><br />
Kostenmanagement. 4. überarb. Aufl. Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th.<br />
Gabler Wiesbaden<br />
[Kue87] Küpper, H.-U.: Konzeption des Controlling aus betriebswirtschaftlicher Sicht.<br />
In: Scheer A.-W. (Hrsg.) (1987) 8. Saarbrücker Arbeitstagung,<br />
Rechnungswesen <strong>und</strong> DV, Saarbrücken<br />
135
Literaturverzeichnis Kapitel 9<br />
[Kue90] Küpper, H.-U., Weber J., Zünd A.: Zum Verständnis <strong>und</strong> Selbstverständnis<br />
des Controlling: Thesen zur Konsensbildung. In: ZfB (1990) 60. Jg., H. 3<br />
[Li98] Lingnau V.: Geschichte des Controlling. In: WiSt (1998) 27. Jg., H. 6<br />
[Pau98] Paul W. (1998) Steuerung der Bauausführung. Schriftenreihe des Instituts für<br />
<strong>Baubetrieb</strong>slehre an der Universität Stuttgart, Bd. 39, hrsg. von Berner, F.,<br />
Stuttgart<br />
[Re91] Reichmann T.: Controlling-Konzeptionen in den 90er Jahren. In: Horváth P.<br />
(Hrsg.) (1990) Controllingkonzeptionen für die Zukunft, Stuttgart<br />
[Re97] Reichmann T. (1997) Controlling mit Kennzahlen <strong>und</strong> Managementberichten:<br />
Gr<strong>und</strong>lagen einer systemgestützten Controlling-Konzeption, 5. Aufl.,<br />
München<br />
[Sch86] Schmidt A. (1986) Das Controlling als Instrument zur Koordination der<br />
Unternehmensführung, Frankfurt a. M.<br />
[Se92] Serfling K. (1992) Controlling, 2. Aufl., Stuttgart<br />
[Wae00] Währisch M. (2000) Ausgestaltung der Kosten- <strong>und</strong> Erlösrechnung unter<br />
verschiedenen Produktions- <strong>und</strong> Absatzbedingungen. In: Buchhaltung,<br />
Bilanz, Kostenrechnung, Fach 22: Fertigungsspezifische Kostenrechnung<br />
[We99] Weber J. (1999) Einführung in das Controlling. 5. Aufl. Stuttgart<br />
136