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SFB SoSe 2010 - Baubetrieb und Bauwirtschaft - Bergische ...

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VORLESUNGSSKRIPT<br />

SCHLÜSSELFERTIGBAU<br />

SS <strong>2010</strong><br />

<strong>Bergische</strong> Universität Wuppertal<br />

Fachbereich D, Abt. Bauingenieurwesen<br />

Lehr- <strong>und</strong> Forschungsgebiet <strong>Baubetrieb</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Manfred Helmus<br />

www.baubetrieb.de


Herausgeber:<br />

<strong>Bergische</strong> Universität Wuppertal<br />

Fachbereich D, Abt. Bauingenieurwesen<br />

Lehr- <strong>und</strong> Forschungsgebiet <strong>Baubetrieb</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Manfred Helmus<br />

Autoren:<br />

Dipl.-Ing. A. Weber (Kap 1 – 4)<br />

Dipl.-Ing. O. Weber (Kap 5)<br />

Dipl.-Ing. B. Offergeld (Kap 6)<br />

Dipl.-Ing. R. Oellingrath (Kap 7)<br />

Dipl.-Ing. S. Nisancioglu /<br />

Dipl.-Ing. D. Fromm (Kap 8)<br />

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung <strong>und</strong> Verbreitung, sowie der<br />

Übersetzung sind vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendwelcher Form (Fotokopie,<br />

Mikroverfilmung, Verwendung in Datenverarbeitungsanlagen oder –programmen oder durch<br />

irgendein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert,<br />

verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Gr<strong>und</strong>lagen .................................................................................................................................... 1<br />

1.1 Veränderung durch sektoralen Wandel ............................................................................................... 1<br />

1.2 Einflussfaktoren auf das Angebotsprofil eines Bauunternehmens ...................................................... 3<br />

1.3 Marktgeschehen .................................................................................................................................. 4<br />

1.4 Unternehmensziele .............................................................................................................................. 6<br />

1.5 Unternehmensplanung ......................................................................................................................... 7<br />

1.6 Unternehmens- <strong>und</strong> Projektrisiken ...................................................................................................... 8<br />

2 Einsatzformen bauausführender Unternehmen ....................................................................... 11<br />

2.1 Gewerkeweise Vergabe an Fachunternehmer ................................................................................... 12<br />

2.2 Generalunternehmer (GU)................................................................................................................. 13<br />

2.3 Generalübernehmer (GÜ) .................................................................................................................. 15<br />

2.4 Totalunternehmer (TU) ..................................................................................................................... 16<br />

2.5 Totalübernehmer (TÜ) ...................................................................................................................... 18<br />

3 Die schlüsselfertige Bauausführung .......................................................................................... 20<br />

3.1 Intention des Schlüsselfertigbaus ...................................................................................................... 22<br />

3.2 Chancen ............................................................................................................................................. 25<br />

3.3 Risiken des Schlüsselfertig-Auftragnehmers .................................................................................... 26<br />

3.4 Kalkulation im Schlüsselfertigbau .................................................................................................... 28<br />

3.5 Vertragsarten im Schlüsselfertigbau ................................................................................................. 30<br />

3.6 Nachunternehmereinsatz im Schlüsselfertigbau ................................................................................ 31<br />

3.7 Bedeutung von Nachunternehmern ................................................................................................... 32<br />

4 Neue Formen – neue Beteiligte .................................................................................................. 34<br />

4.1 Partnering .......................................................................................................................................... 34<br />

4.1.1 Organisation <strong>und</strong> Ziele ...................................................................................................................... 35<br />

4.1.2 Vorteile von Partnering ..................................................................................................................... 37<br />

4.2 Wettbewerbsformen des Auslandes .................................................................................................. 39<br />

I


4.2.1 Traditional method ............................................................................................................................ 39<br />

4.2.2 Design and build methods ................................................................................................................. 40<br />

4.2.3 Management methods ....................................................................................................................... 41<br />

4.2.4 Design and management method ...................................................................................................... 45<br />

4.3 Guaranteed Maximum Price (GMP) ................................................................................................. 45<br />

4.4 Bauteam ............................................................................................................................................ 48<br />

4.5 Bausystemwettbewerb ....................................................................................................................... 48<br />

4.6 Partnerschaften zwischen Haupt- <strong>und</strong> Nachunternehmer .................................................................. 49<br />

4.7 Handwerkerkooperationen ................................................................................................................ 52<br />

4.8 Engagement über das Bauen hinaus .................................................................................................. 52<br />

4.8.1 Facility Management (FM) ............................................................................................................... 52<br />

4.8.2 Public Private Partnership (PPP) ....................................................................................................... 55<br />

5 Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau ....................................................................................... 58<br />

5.1 Vorgehensweise bei der Ablaufplanung ............................................................................................ 59<br />

5.1.1 Grobterminplan ................................................................................................................................. 60<br />

5.1.2 Detailterminplan ................................................................................................................................ 61<br />

5.2 Darstellungstechniken der Ablaufplanung ........................................................................................ 65<br />

5.2.1 Bauphasenplan .................................................................................................................................. 65<br />

5.2.2 Flussdiagramm (Flowchart) .............................................................................................................. 66<br />

5.2.3 Balkenplan ........................................................................................................................................ 67<br />

5.2.4 Zyklogramm (Zeit-Weg-Diagramm) ................................................................................................. 68<br />

5.2.5 Netzplan ............................................................................................................................................ 69<br />

6 Projektmanagement .................................................................................................................... 70<br />

6.1 Gr<strong>und</strong>lagen ........................................................................................................................................ 70<br />

6.2 Die Projektbeteiligten ........................................................................................................................ 71<br />

6.2.1 Der Bauherr ....................................................................................................................................... 72<br />

6.2.1.1 Bauherrenaufgaben .................................................................................................................... 72<br />

6.2.1.2 Bauherrenseitiges Projektmanagement ..................................................................................... 73<br />

II


6.2.1.3 Arten von Bauherren ................................................................................................................. 74<br />

6.2.2 Projektleitung .................................................................................................................................... 75<br />

6.2.3 Projektsteuerung ................................................................................................................................ 76<br />

6.3 Leistungsbilder .................................................................................................................................. 77<br />

6.3.1 Leistungsbild gemäß HOAI .............................................................................................................. 78<br />

6.3.2 Leistungsbild gemäß AHO-Heft Nr. 9 .............................................................................................. 78<br />

6.3.2.1 Projektsteuerung ........................................................................................................................ 78<br />

6.3.2.2 Die Projektleitung ..................................................................................................................... 82<br />

6.3.3 Abgrenzung zu den Leistungen anderer Projektbeteiligter .............................................................. 83<br />

6.3.3.1 Architekten <strong>und</strong> Fachplaner ...................................................................................................... 83<br />

6.3.3.2 Rechtsberatung .......................................................................................................................... 84<br />

7 Kalkulation .................................................................................................................................. 85<br />

7.1 Betriebswirtschaftliche Gr<strong>und</strong>lagen .................................................................................................. 85<br />

7.1.1 Rechnungswesen des Bauherrn ......................................................................................................... 85<br />

7.1.2 Baukostenplanung nach DIN 276 ..................................................................................................... 86<br />

7.1.3 Rechnungswesen des Bausunternehmens ......................................................................................... 86<br />

7.1.4 Baukosten .......................................................................................................................................... 88<br />

7.1.5 Baupreise ........................................................................................................................................... 89<br />

7.1.6 Baukalkulation .................................................................................................................................. 89<br />

7.2 Gr<strong>und</strong>lagen der Kalkulation .............................................................................................................. 91<br />

7.2.1 Ausschreibung <strong>und</strong> Vergabe ............................................................................................................. 91<br />

7.2.2 Leistungsverzeichnis ......................................................................................................................... 92<br />

7.2.3 Positionsarten .................................................................................................................................... 93<br />

7.3 Kalkulationsschema .......................................................................................................................... 94<br />

7.4 Kostenarten ....................................................................................................................................... 95<br />

7.4.1 Lohnkosten ........................................................................................................................................ 96<br />

7.4.1.1 Aufwandswerte ......................................................................................................................... 97<br />

7.4.1.2 Kalkulationslohn ....................................................................................................................... 98<br />

7.4.1.3 Tarifverträge des Baugewerbes ................................................................................................. 99<br />

III


7.4.1.4 Berechnungsbeispiel ................................................................................................................ 109<br />

7.4.2 Stoffkosten (Material) ..................................................................................................................... 110<br />

7.4.3 Gerätekosten .................................................................................................................................... 110<br />

7.4.3.1 Vorhaltegeräte ......................................................................................................................... 111<br />

7.4.3.2 Leistungsgeräte ....................................................................................................................... 111<br />

7.4.3.3 Baugeräteliste (BGL) .............................................................................................................. 112<br />

7.4.4 Fremdleistungen .............................................................................................................................. 116<br />

7.4.4.1 Nachunternehmerleistungen .................................................................................................... 116<br />

7.4.4.2 Fremdarbeitskosten ................................................................................................................. 116<br />

7.4.4.3 Preisbildung <strong>und</strong> Preisspiegel ................................................................................................. 117<br />

7.5 Kostengruppen ................................................................................................................................ 117<br />

7.5.1 Einzelkosten der Teilleistungen [EKT] ........................................................................................... 117<br />

7.5.2 Baustellengemeinkosten [BGK] ...................................................................................................... 118<br />

7.5.3 Allgemeine Geschäftskosten [AGK] ............................................................................................... 118<br />

7.5.4 Unternehmenszuschläge .................................................................................................................. 119<br />

7.5.4.1 Wagnis .................................................................................................................................... 119<br />

7.5.4.2 Gewinn .................................................................................................................................... 120<br />

7.6 Bauauftragsrechnung ....................................................................................................................... 120<br />

7.6.1 Angebotskalkulation ....................................................................................................................... 120<br />

7.6.2 Auftragskalkulation ......................................................................................................................... 121<br />

7.6.3 Arbeitskalkulation ........................................................................................................................... 122<br />

7.6.4 Nachtragskalkulation ....................................................................................................................... 122<br />

7.6.5 Nachkalkulation .............................................................................................................................. 123<br />

7.7 Kalkulationsverfahren ..................................................................................................................... 124<br />

7.7.1 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen ................................................................................... 124<br />

7.7.2 Kalkulation über die Angebotsendsumme ...................................................................................... 126<br />

8 Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> ............................................................................................. 128<br />

8.1 Geschichtliche Entwicklung des Controlling-Begriffs .................................................................... 128<br />

8.2 Definition des Controlling-Begriffs ................................................................................................ 129<br />

IV


8.3 Aufgaben des Controlling ............................................................................................................... 131<br />

8.4 Controlling eines Bauprojektes ....................................................................................................... 132<br />

9 Literaturverzeichnis.................................................................................................................. 134<br />

V


Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 1: Schema eines sektoralen Strukturwandels nach der Drei-Sektoren-Hypothese von FOURASTIÉ ............ 2<br />

Abb. 2: Üblicherweise für die Verwirklichung eines Bauvorhabens erforderliche Leistungen .............................. 3<br />

Abb. 3: Kennzeichen des Baumarktes 2006 ............................................................................................................ 5<br />

Abb. 4: Strategische Unternehmensplanung <strong>und</strong> deren Umsetzung ........................................................................ 7<br />

Abb. 5: K<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> projektbezogene Risiken im Baugeschäft ............................................................................. 8<br />

Abb. 6: Risiko (Wagnis) im Kalkulationsschema von Bauprojekten ...................................................................... 9<br />

Abb. 7: Beziehungen bei der gewerkeweisen Vergabe von Bauleistungen ........................................................... 12<br />

Abb. 8: Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten bei Mitwirkung eines Generalunternehmers ................. 13<br />

Abb. 9: Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten bei Mitwirkung eines Totalunternehmers ..................... 16<br />

Abb. 10: Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten nach BEHRENDT (erheblich verändert) .................... 19<br />

Abb. 11: Der Planer als Disponent von Bau- <strong>und</strong> Nutzungskosten nach PFARR ................................................. 24<br />

Abb. 12: Ausschreibungsunterlagen ...................................................................................................................... 28<br />

Abb. 13: Diversifikationsmöglichkeiten von Bauunternehmen <strong>und</strong> daraus resultierende Abhängigkeit .............. 33<br />

Abb. 14: Veränderung des Projektablaufes durch Partnering in Anlehnung an RAPPERT ................................. 38<br />

Abb. 15: traditionelle anglo-amerikanische Wettbewerbsmethode ....................................................................... 39<br />

Abb. 16: Beteiligte der design and build method .................................................................................................. 40<br />

Abb. 17: Beteiligte beim management contracting ............................................................................................... 42<br />

Abb. 18: Beispiel mit Option für das construction management at agency ........................................................... 44<br />

Abb. 19: Beispiel mit Option für das construction management at risk ................................................................ 45<br />

Abb. 20: Zusammensetzung GMP mit Aufteilungsmechanismen ......................................................................... 46<br />

Abb. 21: Bausystemwettbewerb nach BLECKEN ................................................................................................ 49<br />

Abb. 22: Partnering-Modell „Wertschöpfungspartnerschaften“ ............................................................................ 51<br />

Abb. 23: Strategisches Facility Management ........................................................................................................ 54<br />

Abb. 24: Gebäudemanagement als Bestandteil des operativen Facility Management .......................................... 54<br />

Abb. 25: Finanzierungs- <strong>und</strong> Organisationsmodelle von PPP ............................................................................... 55<br />

Abb. 26: Lageplan ................................................................................................................................................. 60<br />

Abb. 27: Beispiel einer Grobablaufplanung im Wohnungsbau BA 1 .................................................................... 61<br />

VI


Abb. 28: Beispiel für ein Arbeitsverzeichnis mit Gewerkenabhängigkeiten (A=Anfang, E=Ende) ..................... 63<br />

Abb. 29: Beispiel der Ermittlung des Arbeitszeitaufwandes <strong>und</strong> der Vorgangsdauer für Estricharbeiten ............ 64<br />

Abb. 30: Lageskizze/Bauphasenplan Bahnkreuzungsbauwerk Hamburg – Bremen ............................................. 65<br />

Abb. 31: Flussdiagramm zur Arbeitsvorbereitung ................................................................................................ 66<br />

Abb. 32: Einfacher Balkenplan ............................................................................................................................. 67<br />

Abb. 33: Balkennetzplan ....................................................................................................................................... 68<br />

Abb. 34. Linienzyklogramm Straßenbauwerk ....................................................................................................... 69<br />

Abb. 35: Netzplan .................................................................................................................................................. 70<br />

Abb. 36: Aufbauorganisation der Projektbeteiligten mit Einzelleistungsträgern .................................................. 72<br />

Abb. 37: Stellung der Projektleitung in der Projektorganisation ........................................................................... 75<br />

Abb. 38: Stellung der Projektsteuerung in der Projektorganisation ...................................................................... 77<br />

Abb. 39: Leistungsmatrix der Projektsteuerung im Projektablauf ......................................................................... 80<br />

Abb. 40: Leistungen der Phase 1: Projektvorbereitung ......................................................................................... 81<br />

Abb. 41: Rechnungswesen des Bauherren <strong>und</strong> des Bauunternehmens .................................................................. 87<br />

Abb. 42: Ablauf von der Planung bis zur Vergabe [Keil u. a.: Kostenrechnung für Bauingenieure] .................... 92<br />

Abb. 43: Kostenstruktur 2002 [Quelle: BWI Bau] ................................................................................................ 96<br />

Abb. 44: Anteil des SF-Baus an der Jahresbauleistung im Hochbau [Quelle: BWI Bau] ..................................... 96<br />

Abb. 45: Management-Regelkreis ....................................................................................................................... 129<br />

Abb. 46: Strategisches <strong>und</strong> operatives Controlling im Vergleich ........................................................................ 130<br />

VII


Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />

1 Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Dieses Kapitel beinhaltet eine einführende Darstellung der Einflussfaktoren auf das<br />

Angebot- <strong>und</strong> Leistungsprofil der bauausführenden Unternehmen.<br />

1.1 Veränderung durch sektoralen Wandel<br />

Die im Wachstum begriffene Volkswirtschaft unterliegt einem ständigen<br />

Strukturwandel, der in einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung durch die<br />

Entscheidungen von Unternehmen <strong>und</strong> privaten Haushalten getragen wird. Der Beitrag<br />

der Sektoren zum Sozialprodukt einer Volkswirtschaft verändert sich kontinuierlich,<br />

wobei zwischen dem Wachstumsprozess <strong>und</strong> dem Strukturwandel einer Volkswirtschaft<br />

eine Interdependenz besteht: Der Wachstumsprozess ist in der Regel mit einem<br />

strukturellen Wandel verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> dieser ist wiederum eine Prämisse für weiteres<br />

wirtschaftliches Wachstum. Aufbauend auf die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung<br />

kann eine Einteilung der Sektoren wie folgt vorgenommen werden:<br />

• Primärer Sektor: Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, Fischerei<br />

• Sek<strong>und</strong>ärer Sektor: Handwerk, Bergbau, Industrie (<strong>Bauwirtschaft</strong>)<br />

• Tertiärer Sektor: Dienstleistungen (u. a. Handel, Verkehr, Staat, private<br />

Haushalte, Kredit-/Versicherungswirtschaft, Bildungswesen)<br />

1


Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />

Anteil am Sozialprodukt [%]<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

Primärer Sektor<br />

Sek<strong>und</strong>ärer Sektor<br />

Tertiärer Sektor<br />

0<br />

[Zeitverlauf]<br />

Industrialisierung Wachstum Reife<br />

Unterentwickelte<br />

Entwickelte<br />

Hochentwickelte<br />

Volkswirtschaft<br />

Volkswirtschaft<br />

Volkswirtschaft<br />

Abb. 1: Schema eines sektoralen Strukturwandels nach der Drei-Sektoren-Hypothese von<br />

FOURASTIÉ<br />

Der wirtschaftliche Reifeprozess einer Volkswirtschaft, die Verschiebung vom primären<br />

Sektor, der in der Agrarwirtschaft den wesentlichen Anteil an der Entstehung des<br />

Sozialproduktes hat, zugunsten des sek<strong>und</strong>ären Sektors in der Industriegesellschaft <strong>und</strong><br />

dessen weitere Verdrängung durch den tertiären Sektor als Kennzeichen der<br />

Dienstleistungsgesellschaft wird in der „Drei-Sektoren-Hypothese“ von FOURASTIÉ<br />

beschrieben.<br />

Das Gr<strong>und</strong>muster der „Drei-Sektoren-Hypothese“ wird sowohl unter Verwendung der<br />

Beschäftigungszahlen als auch der Bruttowertschöpfung für hoch entwickelte<br />

Volkswirtschaften weitgehend bestätigt.<br />

Aktuell wird in den Wirtschaftswissenschaften erörtert, ob mit der Weiterentwicklung<br />

einer Volkswirtschaft von der Dienstleistungs- zur Informationsgesellschaft die<br />

Entstehung eines vierten Sektors einhergeht oder die nachfolgenden Bereiche weiterhin<br />

dem tertiären Sektor zuzuordnen sind:<br />

• Quartärer Sektor: Beschaffung, Verarbeitung <strong>und</strong> Bereitstellung von<br />

Informationen (Beratungseinrichtungen/-unternehmen, Verbände, Stiftungen<br />

etc.)<br />

2


Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />

1.2 Einflussfaktoren auf das Angebotsprofil eines Bauunternehmens<br />

Betrachtet man die Struktur der <strong>Bauwirtschaft</strong>, dann lässt sich die Branche relativ<br />

einfach nach Größenklassen (z. B. Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz) <strong>und</strong>/oder Sparten<br />

(u. a. Hoch-, Tief-, Straßenbau) gliedern. Ein weiteres Kriterium zur Differenzierung ist<br />

das angebotene Leistungs- bzw. Produktionsprogramm der Bauunternehmen. Vor der<br />

vertiefenden Darstellung der schlüsselfertigen Bauausführung muss daher kurz auf die<br />

Bauunternehmensführung <strong>und</strong> -organisation eingegangen werden. Einen Überblick der<br />

Leistungen, die üblicherweise mit der Verwirklichung eines Bauauftrages verb<strong>und</strong>en<br />

sein können, bietet folgende Grafik:<br />

Abb. 2: Üblicherweise für die Verwirklichung eines Bauvorhabens erforderliche Leistungen<br />

Ohne bereits behandelte Themeninhalte umfänglich zu rekapitulieren oder zukünftige<br />

Inhalte vorwegzunehmen, ist an dieser Stelle eine kurze Darstellung von Themen<br />

notwendig, um zu verdeutlichen, welche Faktoren das Angebots- bzw. Leistungsprofil<br />

eines Bauunternehmens beeinflussen.<br />

Ein sehr bedeutsamer Faktor für ein marktgängiges Leistungsprofil eines Bauunternehmens<br />

ist das Know-how des Unternehmens bzw. das „kollektive Wissen“ seiner<br />

Mitarbeiter. Gelingt es dem Unternehmen, sich aufgr<strong>und</strong> dieser Fähigkeiten <strong>und</strong> seiner<br />

3


Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />

Ressourcen auf Tätigkeiten zu konzentrieren, die es besser als Mitbewerber ausführt,<br />

spricht man von den Kernkompetenzen eines Unternehmens.<br />

Kernkompetenzen sind zeitgeb<strong>und</strong>ene Fähigkeiten, die schwer imitierbar sind <strong>und</strong><br />

nachhaltig zum K<strong>und</strong>ennutzen beitragen.<br />

Nach der vorgenannten Definition müssen Kernkompetenzen ständig neu erworben<br />

werden, denn langfristig betrachtet werden erfolgreiche Kompetenzen – trotz schwerer<br />

Imitierbarkeit – eine Adaptierung durch Mitbewerber erfahren. Um den Vorsprung<br />

gegenüber konkurrierenden Unternehmen nicht einzubüßen, ist es notwendig, eine<br />

weiterhin zukunftsgerechte Strategie mit einem ebensolchen Angebotsprofil zu<br />

entwickeln <strong>und</strong> operativ umzusetzen. Nur so kann sichergestellt werden, dauerhaft<br />

Alleinstellungsmerkmale gegenüber Mitbewerbern zu besitzen <strong>und</strong> sich aus ihrer Masse<br />

hervorzuheben.<br />

Sieht man von den Einflüssen durch die Exekutive bzw. die volkswirtschaftliche<br />

Gesamtentwicklung ab, so sind für die Angebots- <strong>und</strong> Leistungsprofile der Bauunternehmen<br />

mehrere Faktoren maßgeblich.<br />

1.3 Marktgeschehen<br />

Bei der Betrachtung der aktuellen Baumarktsituation ergeben sich zwangsläufig<br />

Überschneidungen mit der Volkswirtschaft <strong>und</strong> dem Bereich „Recht“. Die Unternehmen<br />

der deutschen <strong>Bauwirtschaft</strong> durchleben in den letzten Jahren eine unverändert<br />

schwierige Zeit. Die <strong>Bauwirtschaft</strong> befindet sich auch im Jahr 2006 in einem lang<br />

anhaltenden Schrumpfungsprozess, in dem die Unternehmen dieser Branche sich<br />

langfristig sinkenden Bauinvestitionen <strong>und</strong> Beschäftigtenzahlen gegenübersehen. Die<br />

Folgen sind die Verstärkung eines ruinösen Wettbewerbs mit einem hohen Rivalitätsgrad<br />

zwischen den Wettbewerbern <strong>und</strong> niedrigen Markteintrittsbarrieren für neue<br />

oder auch nur neu firmierende Unternehmen. Verschärft wird diese Konkurrenzsituation<br />

noch durch den im Baubereich hohen Anteil von DoItYourself-Leistungen <strong>und</strong> nicht<br />

zuletzt durch den Einsatz illegaler Arbeitnehmer. Nicht verschwiegen werden sollte,<br />

dass die Schwarzarbeit nicht nur Arbeitslose umfasst die einer Beschäftigung<br />

nachgehen, sondern auch Unternehmen die ohne Rechnung gegen Barzahlung arbeiten.<br />

In den nächsten Jahren wird mit Wegfall der deutschen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

mit zunehmender, preiswerter Konkurrenz von Unternehmen <strong>und</strong> Arbeitnehmern aus<br />

4


Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />

den neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu rechnen sein. Die<br />

voranschreitende Harmonisierung der Normung wird diese Entwicklung noch fördern.<br />

Der Angebotspreis des bauausführenden Unternehmens ist oftmals das ausschlaggebende<br />

Vergabekriterium für Bauleistungen. Da im Branchenvergleich insbesondere<br />

bei den kleinen Bauunternehmen üblicherweise die Eigenkapitalquote <strong>und</strong> die Liquidität<br />

sehr gering sind, hat eine mangelnde Zahlungsmoral der K<strong>und</strong>en relativ schnell<br />

gravierende Auswirkungen: Den terminvariablen Einnahmen stehen terminfixe<br />

Ausgaben wie beispielsweise Löhne, Steuern, Sozialversicherungsabgaben <strong>und</strong> zur<br />

Zahlung anstehende Rechnungen gegenüber; darüber hinaus sind regelmäßig in<br />

erheblichem Umfang Leistungen vorzufinanzieren. Ausbleibende Einnahmen können<br />

daher rasch zu Liquiditätslücken <strong>und</strong> damit u. U. zu einer Existenzgefährdung des<br />

Unternehmens führen.<br />

Globalisierung<br />

wachsender<br />

Zeitdruck<br />

Schattenwirtschaft<br />

Absinken der<br />

Ausführungsqualität<br />

Baumarkt<br />

hohe<br />

Wettbewerbsintensität<br />

mangelnde<br />

Zahlungsmoral<br />

anhaltender<br />

Preisdruck<br />

Verrechtlichung<br />

des Bauens<br />

Abb. 3: Kennzeichen des Baumarktes 2006<br />

Mit einer geringen Bauzeit verkürzt sich auch der Finanzierungszeitraum des Gebäudes,<br />

da es früher seiner Nutzung zugeführt werden kann <strong>und</strong> entsprechend der Mietzins<br />

früher vereinnahmt wird. Parallel zu dem Wunsch des Bauherrn nach kürzeren<br />

Bauzeiten wurde durch mehrere Institute eine Zunahme der Bauschadensfälle bzw. ein<br />

Absinken der Bauqualität beobachtet. Als Ursache kommen beispielsweise u. a. infrage,<br />

der Einsatz von gering qualifiziertem Personal oder die nicht Einhaltung von Normen<br />

5


Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />

oder Herstellervorgaben wie beispielsweise die Trockenzeiten von Estrich infrage.<br />

Rekapituliert man die vorgenannten Kennzeichen <strong>und</strong> Entwicklungstendenzen,<br />

erscheint es zwangsläufig, dass es häufig zu juristischen Auseinandersetzungen<br />

zwischen den am Bau Beteiligten kommt. Auch eine ausufernde Bürokratie mit neuen<br />

Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen, die zunehmende Integration von Justizaren in den<br />

Bauprozess, sei es durch unternehmenseigene Juristen oder zugekaufte Leistungen auf<br />

Baurecht spezialisierter Kanzleien, können bei dieser Entwicklung eine Rolle spielen.<br />

1.4 Unternehmensziele<br />

Ein bedeutender Bestandteil des Unternehmenskonzeptes ist die Festlegung des<br />

Unternehmensziels. Dieses Ziel setzt sich üblicherweise aus mehreren, unternehmensindividuell<br />

gewichteten, ökonomischen <strong>und</strong> nicht ökonomischen Teilzielen<br />

zusammen, in denen sich die Philosophie <strong>und</strong> die vom Unternehmen vertretenen Werte<br />

<strong>und</strong> Normen widerspiegeln. Seit einigen Jahren ist es allgemein üblich geworden, dass<br />

Unternehmen ihre Gr<strong>und</strong>sätze bzw. Leitlinien auch nach außen darstellen – zumeist<br />

ohne im Detail auf die Unternehmensziele einzugehen. Für Außenstehende ergibt sich<br />

ein positives Bild vom Unternehmen <strong>und</strong> ein ebensolches Unternehmensimage. Die<br />

Mitarbeiter werden angehalten, ihre Handlungen darauf auszurichten, die vorgegebene<br />

Zielsetzung zu erreichen.<br />

Im Allgemeinen sind Unternehmensziele immer auf die Zukunft gerichtet;<br />

sinnvollerweise sind Anstrengungen <strong>und</strong> Motivation notwendig, um sie zu erreichen. In<br />

Abhängigkeit von der zeitlichen Ausrichtung der Zielsetzung bzw. deren Wirkungszeitpunkt<br />

unterscheidet man Ziele: strategische als langfristige, taktische als mittelfristige<br />

<strong>und</strong> operative als kurzfristige Orientierung. Ein Zitat aus dem militärischen<br />

Ursprungsbereich der beiden erstgenannten Begrifflichkeiten verdeutlicht die<br />

Unterscheidung zwischen Strategie <strong>und</strong> Taktik: Nach General VON CLAUSEWITZ (1780-<br />

1831) ist „die Taktik die Lehre vom Gebrauch der Streitkräfte im Gefecht, die Strategie<br />

die Lehre vom Gebrauch der Gefechte zum Zwecke des Krieges“. Als einführende<br />

Differenzierung von Zielen erscheint nachfolgende Unterscheidung der Ziele in<br />

Anlehnung an DIEDERICHS dienlich:<br />

• Ertrags- bzw. Finanzorientierung<br />

6


Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />

• Wettbewerbsorientierung<br />

• Marktorientierung<br />

• Leistungsorientierung<br />

• Gesellschaftsorientierung<br />

1.5 Unternehmensplanung<br />

Eine zweckmäßige Unternehmensplanung stellt eine günstige Platzierung des Unternehmens<br />

auf dem Baumarkt sicher, um dadurch die Erreichung der Unternehmensziele<br />

zu gewährleisten. Der zeitliche Fokus dieser planerischen Überlegungen ist dabei<br />

zumeist wiederum strategisch ausgerichtet. Ein möglicher Ablauf <strong>und</strong> der Umfang<br />

strategischer Überlegungen, angefangen von der Sparte (z. B. Hoch- oder Tiefbau) bis<br />

zur Umsetzung der Strategie in operative Maßnahmen (Gründung von Niederlassungen,<br />

Diversifikation, Allianzen etc.) kann nachfolgender Grafik entnommen werden.<br />

Marketing<br />

Timing<br />

Maßnahmen<br />

Region<br />

Sparte<br />

Auftraggeber<br />

Bauwerkstypen<br />

„neue“<br />

Geschäftsfelder<br />

Abb. 4: Strategische Unternehmensplanung <strong>und</strong> deren Umsetzung<br />

7


Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />

1.6 Unternehmens- <strong>und</strong> Projektrisiken<br />

Bedingt durch die Spezifika der Branche (vgl. Skriptum <strong>Baubetrieb</strong>) sind die mit dem<br />

Bauen verb<strong>und</strong>enen Risiken vielfältig. Entsprechend bedeutend ist nach BIRTEL für die<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> eine angemessene Risikovorsorge.<br />

Risiko ist die Gefahr, dass eine wirtschaftliche Betätigung misslingt.<br />

Nach dieser Definition könnte man sagen, dass Risiken drohende zukünftige Verluste<br />

sind, die hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit <strong>und</strong> der Schadenshöhe ungewiss<br />

sind. Chancen wahrnehmen heißt Risiken eingehen, entsprechend ist die Erzielung<br />

wirtschaftlichen Erfolges immer mit Risiken verb<strong>und</strong>en. Als wesentliche<br />

risikopolitische Gr<strong>und</strong>sätze sind zu nennen:<br />

• Keine Handlung oder Entscheidung darf existenzbedrohende Risiken bewirken<br />

• Ertragsrisiken müssen durch Rendite prämiert werden<br />

• Risiken müssen gesteuert werden<br />

Generell ist zwischen den bereits erwähnten branchentypischen Risiken, beispielsweise<br />

die hohe Anzahl von Einmalk<strong>und</strong>en, <strong>und</strong> den k<strong>und</strong>en- bzw. projektspezifischen Risiken,<br />

die sich aus den besonderen Anforderungen eines konkreten Bauprojektes <strong>und</strong> seines<br />

Auftraggebers ergeben, zu unterscheiden. Zu der letztgenannten Risikokategorie zählen<br />

insbesondere:<br />

Abb. 5: K<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> projektbezogene Risiken im Baugeschäft<br />

8


Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />

Wichtig ist es, sich im Zusammenhang mit den Risiken des Baugeschäfts die Herausforderung<br />

der Branche zu verdeutlichen: In der Regel erfolgt die Produktion im Freien<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück des K<strong>und</strong>en. D. h. es müssen nicht nur die gesamten<br />

Produktionsmittel, alle Stoffe <strong>und</strong> Materialien sowie die Arbeitsplätze für die<br />

Baustellenbelegschaft vorgesehen werden, sondern es muss eine vollständige, temporäre<br />

Produktionsinfrastruktur koordiniert entstehen, um zum richtigen Zeitpunkt vor Ort<br />

eingerichtet <strong>und</strong> betriebsfertig zu sein. Erschwert wird diese Aufgabe dadurch, dass<br />

Bauwerke traditionell Prototypen sind <strong>und</strong> das Personal aus einer Vielzahl von verschiedenen<br />

Unternehmen in Form der Baustellenbelegschaft für jedes Projekt neu<br />

zusammengestellt wird. Projektspezifische Erfahrungen können daher vor Baubeginn<br />

nicht vorliegen.<br />

Obwohl weder Erfahrungen über das Projekt <strong>und</strong> den K<strong>und</strong>en (bzw. sein Verhalten)<br />

vorliegen, noch die Eintrittswahrscheinlichkeit <strong>und</strong> die Höhe des drohenden wirtschaftlichen<br />

Schadens gewiss sind, muss bei der Ermittlung der Angebotssumme<br />

Vorsorge für einen solchen Fall getroffen werden (siehe Skript Kalkulation).<br />

Abb. 6: Risiko (Wagnis) im Kalkulationsschema von Bauprojekten<br />

In der <strong>Bauwirtschaft</strong> erhält das preiswerteste Unternehmen den Zuschlag. Bezogen auf<br />

den Risikoansatz in der Kalkulation bedeutet dies, den Auftrag bekommt das<br />

Bauunternehmen mit dem größten Abstand zur maximalen Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

eines drohenden Schadens. Während mit zunehmender Komplexität eines Bauwerkes<br />

üblicherweise die Anzahl der Mitbewerber sinkt, steigt mit wachsenden Risiken die<br />

Bedeutung des Faktors Wagnis in der Kalkulation. D. h. je höher das technische Risiko<br />

eines Projektes, desto bedeutender für die Auftragsvergabe ist die Unterschreitung der<br />

9


Gr<strong>und</strong>lagen Kapitel 1<br />

maximalen Eintrittswahrscheinlichkeit. Als vollkommen unkalkulierbar gelten<br />

Großschadensrisiken, beispielsweise bei technisch anspruchsvollen Bauaufgaben im<br />

Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Tunnelbau. Das nachfolgende Beispiel in Anlehnung an BAUER verdeutlicht<br />

die gr<strong>und</strong>legende Problematik:<br />

Zur Herstellung einer Tiefgarage für ein Verwaltungshochhaus wird im Gr<strong>und</strong>wasser<br />

eine Baugrube mittels überschnittener Bohrpfahlwand hergestellt. Direkt hinter der<br />

Pfahlwand ist ein Bahndamm, auf dem ein viel befahrenes Bahngleis verläuft. Beim<br />

Betonieren eines Pfahls wird durch die Bohrmannschaft ein Fehler gemacht, mit der<br />

Folge, dass unbemerkt ein Meter des Pfahls nicht richtig betoniert wird.<br />

Beim Ausheben der Baugrube gibt es durch das Loch in der Wand einen<br />

Wassereinbruch, durch das auch einige h<strong>und</strong>ert Meter Boden eingespült werden. Das<br />

Gleis setzt sich binnen weniger Minuten um 50 cm, der nächste Zug entgleist. Die<br />

Personenschäden sind erfreulicherweise gering, dennoch belaufen sich die Kosten des<br />

Unfalls auf insgesamt ca. 9 Mio. €, bestehend aus:<br />

- Personenschaden 0,5 Mio. €<br />

- Sachschaden <strong>und</strong> Stillstandsschaden der Bahn 6,0 Mio. €<br />

- Sanierung der Wand 0,3 Mio. €<br />

- Konventionalstrafe wegen der Bauzeitverzögerung 0,2 Mio. €<br />

- Schadensersatz für die verspätete Nutzung des Gebäudes 1,5 Mio. €<br />

- sonstige Kosten 0,5 Mio. €<br />

Bei einem Auftragswert von 1,5 Mio. € übertrifft die Schadenshöhe den Umsatz um gut<br />

das sechsfache.<br />

Bei diesem Beispiel ist zu berücksichtigen, dass zumindest Teile des Schadens von der<br />

Haftpflichtversicherung des verursachenden Unternehmens getragen werden. Aber<br />

10


Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />

zumindest die Schäden aus der Sachmangelhaftung wird das Unternehmen übernehmen<br />

müssen, <strong>und</strong> durch die folgenden Prämienerhöhungen der Haftpflichtversicherer wird<br />

ein weiterer Teil der Kosten doch wieder vom Unternehmen zu tragen sein.<br />

Die nachfolgend aufgeführten risikopolitischen Strategien ermöglichen, additativ<br />

eingesetzt, eine angemessene unternehmensindividuelle Risikopolitik:<br />

• Vermeiden neuer Produktionsverfahren, Baustoffe <strong>und</strong> veränderter<br />

Organisations- <strong>und</strong> Entscheidungsstrukturen<br />

• Vermindern durch Kooperationen <strong>und</strong> Begrenzungen der Auftragshöhe<br />

• Überwälzen auf die Lieferanten (von Ersatzstoffen) <strong>und</strong> Nachunternehmer<br />

• Versichern mit Bauhaftpflicht- <strong>und</strong> Warenkreditversicherung<br />

• Selbst tragen mittels bilanzieller Selbstversicherung bei drohenden Verlusten<br />

2 Einsatzformen bauausführender Unternehmen<br />

Die Darstellung der Wettbewerbs- <strong>und</strong> Einsatzformen von Baufirmen zeigt die generelle<br />

Tendenz der Entwicklung von Leistungen im Umfeld der eigentlichen<br />

Bauwerkserstellung.<br />

Bauleistungen werden nach verschiedenen „Vertragskonstellationen“ vergeben, hinter<br />

denen unterschiedliche organisatorische Konzepte bezüglich der Aufteilung bzw.<br />

Zusammenfassung von Planungs- <strong>und</strong> Ausführungsaufgaben auf die in Frage<br />

kommenden Vertragspartner der Auftraggeber stehen. Eine erste ordnende<br />

Begriffsbildung für die in der Praxis immer vielfältiger gewordenen Formen der<br />

Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber- <strong>und</strong> Auftragnehmer hat erstmals die 1973<br />

vorgelegte „Enquete über die <strong>Bauwirtschaft</strong>“ gegeben, die im Auftrage des<br />

B<strong>und</strong>esministeriums für Wirtschaft erstellt wurde. Zwischenzeitlich kam es wieder zu<br />

einzelnen Differenzierungen, so dass sich nunmehr folgende Gr<strong>und</strong>typen für den<br />

„Unternehmenseinsatz“ durch den Auftraggeber unterscheiden lassen:<br />

11


Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />

2.1 Gewerkeweise Vergabe an Fachunternehmer<br />

Entsprechend einem traditionellen Rollenbild der Bauwerkserstellung, dessen<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Einflussnahme über mehrere Jahrh<strong>und</strong>erte bis zu den Zünften <strong>und</strong><br />

Handwerkerbünden zurückverfolgt werden kann, ist auch heute noch nach § 4 Nr. 3<br />

VOB/A die gewerkeweise Vergabe an Fachunternehmer die Regel. Die<br />

Fachunternehmen führen nur Leistungen in Teilbereichen einer Baumaßnahme (z. B.<br />

Mauer- <strong>und</strong> Beton-, Putz-, Elektro-, Sanitärarbeiten) aus. So vergebene Fachlose sind<br />

nicht zwingend identisch mit den Leistungsbereichen der ATV der VOB/C; sie können<br />

ganz oder teilweise einen oder mehrere Leistungsbereiche umfassen.<br />

Abb. 7: Beziehungen bei der gewerkeweisen Vergabe von Bauleistungen<br />

Ein Hauptunternehmer (HU) übernimmt die verantwortliche Ausführung eines<br />

Bauauftrages (z. B. der Rohbauarbeiten) <strong>und</strong> kann Teile der von ihm übernommenen<br />

Ausführungsleistungen (z. B. Schalarbeiten) an andere Bauunternehmer weiter<br />

vergeben. Der Hauptunternehmer übernimmt dabei die Gewährleistung für die<br />

Erfüllung des Vertrages gegenüber dem Bauherrn. Die weiter beauftragten<br />

Nachunternehmer (NU) haben hingegen keinerlei vertragliche Bindung zum Bauherrn;<br />

d. h. der Nachunternehmer haftet ausschließlich gegenüber seinem Auftraggeber. Da<br />

kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Bauherrn <strong>und</strong> dem Nachunternehmer<br />

besteht, enthalten Nachunternehmerverträge üblicherweise einen Passus, der es dem<br />

12


Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />

Bauherrn erlaubt bei Kündigung des Bauvertrages mit dem Hauptunternehmer die<br />

bestehenden Nachunternehmerverträge „zu übernehmen“.<br />

Ein Nachunternehmer führt Teile der vom Hauptunternehmer übernommenen<br />

Bauleistungen aus, ohne hierfür von einem Bauherrn beauftragt worden zu sein.<br />

Vom Nachunternehmer ist der Nebenunternehmer zu unterscheiden, der unter der<br />

Leitung des Hauptunternehmers Aufträge zur Erstellung von Leistungsabschnitten<br />

übernimmt, die im engen technischen Zusammenhang mit den Leistungen des<br />

Hauptunternehmers stehen. Der Hauptunternehmer vergibt Leistungen an<br />

Nebenunternehmer im Namen <strong>und</strong> für Rechnung des Auftraggebers <strong>und</strong> haftet hierfür<br />

ausschließlich im Rahmen der Überwachung der Bauausführung <strong>und</strong> der<br />

Rechnungsprüfung. D. h. der Bauherr bevollmächtigt den Hauptunternehmer, seine<br />

Aufsichts- <strong>und</strong> Weisungspflicht für die Leistungen des Nebenunternehmers zu<br />

übernehmen; das Vorhandensein von Sachkenntnis <strong>und</strong> Erfahrung des<br />

Hauptunternehmers im Bezug auf die zu überwachende Leistung ist Voraussetzung für<br />

die Bevollmächtigung durch den Bauherrn.<br />

2.2 Generalunternehmer (GU)<br />

Abb. 8: Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten bei Mitwirkung eines Generalunternehmers<br />

13


Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />

Als Generalunternehmen werden solche Unternehmen bezeichnet, die<br />

alleinverantwortlich sämtliche Fertigungsleistungen – i. d. R. nach Abschluss der<br />

Gestaltungs- <strong>und</strong> Konstruktionsplanung – des zu erstellenden Objektes übernehmen.<br />

Generalunternehmer sind selbst an der Bauausführung beteiligt, indem sie wesentliche<br />

Teile der Bauleistung selbst ausführen (meist Rohbauarbeiten: Erd-, Mauer-,<br />

Stahlbetonarbeiten) <strong>und</strong> Teile der übernommen Bauleistung – insbesondere die<br />

Ausbauarbeiten – an Nachunternehmer übertragen.<br />

Ein Generalunternehmer übernimmt den Auftrag zur Erstellung eines gesamten<br />

Bauwerks unter Erbringung eigener wesentlicher Bauleistungen – zumeist<br />

schlüsselfertig.<br />

Der Generalunternehmer übernimmt die Verantwortung für den gesamten Komplex der<br />

Bauwerkserstellung. Er trägt das gesamte technische <strong>und</strong> wirtschaftliche Risiko der<br />

Bauausführung <strong>und</strong> ist für diese Aufgabe alleiniger Vertragspartner des Bauherrn. Zu<br />

seinen Aufgaben zählen insbesondere:<br />

• Ausführung der Bauarbeiten, meist<br />

- Rohbauarbeiten mit eigener Personal- <strong>und</strong> Betriebsmittelkapazität, auch unter<br />

Nutzung von Mietkapazitäten<br />

- Vergabe der Ausbauleistungen an Fachunternehmen<br />

- Überwachung der Nachunternehmerleistungen in technischer <strong>und</strong> qualitativer<br />

Sicht<br />

• Technische, wirtschaftliche <strong>und</strong> zeitliche Koordination aller Leistungen<br />

- zur Einhaltung des vereinbarten Terminplanes<br />

- zur Erzielung einer funktionsfähigen Gesamtanlage<br />

• Erstellung der Ausführungspläne (sofern schlüsselfertig)<br />

- auf der Basis der Ausschreibungs- <strong>und</strong> Angebotsunterlagen<br />

14


Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />

- in Zusammenarbeit mit den Fachingenieuren <strong>und</strong> Fachunternehmen<br />

- in laufender Abstimmung mit dem Architekten<br />

Dem Bild des Generalunternehmers auf Seite der Bauausführung entspricht der<br />

Generalplaner bei der Bauobjektplanung. Der Generalplaner übernimmt die gesamte<br />

Planungsleistung in Form aller Architektur- <strong>und</strong> Ingenieuraufgaben einschließlich der<br />

Sonderfachleute für ein gesamtes Bauprojekt – zumeist mit Ausnahme der im<br />

bauausführenden Unternehmen notwendigen Planungsleistungen, wie z. B. der<br />

Schalungsplanung.<br />

2.3 Generalübernehmer (GÜ)<br />

Vom Generalunternehmer ist der Generalübernehmer zu unterscheiden. Von ihm spricht<br />

man, wenn das Aufgabenfeld wegen fehlender Produktionskapazität die Erbringung<br />

eigener Bauleistung ausschließt. Er erfüllt zwar gegenüber dem Auftraggeber die<br />

gleichen Funktionen wie die Generalunternehmer, jedoch eben ohne die Erbringung<br />

wesentlicher eigener Bauleistung. Sein Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere die<br />

Koordinierung von Nachunternehmern unter Beibehalt der Gesamtverantwortung.<br />

Ein Generalübernehmer übernimmt den Auftrag zur Erstellung eines gesamten –<br />

zumeist schlüsselfertigen – Bauwerks ohne Erbringung eigner wesentlicher<br />

Bauleistungen.<br />

Während Generalunternehmer üblicherweise durch Diversifikation ehemaliger<br />

Rohbauunternehmen entstehen, können Generalübernehmer beispielsweise durch den<br />

Aufbau einer ausgegliederten „Bauleitungsabteilung“ von Architektur- bzw.<br />

Ingenieurbüros oder durch die Gründung von Auslands-Niederlassungen klassischer<br />

Bauunternehmen entstehen.<br />

15


Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />

2.4 Totalunternehmer (TU)<br />

Abb. 9: Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten bei Mitwirkung eines Totalunternehmers<br />

Wenn ein Unternehmer neben der Erbringung wesentlicher Teile der Bauausführung<br />

auch Planungsleistungen, einschließlich dem Entwurf <strong>und</strong> ggf. dem Vorentwurf<br />

übernimmt, wird er als Total(bau)unternehmer bezeichnet. Es kommt hier zu einer<br />

Zusammenfassung aller Fachplaner <strong>und</strong> Fachunternehmer bzw. zu einer Vereinigung<br />

von Generalplaner <strong>und</strong> Generalunternehmer unter einer Leitung. Während dieser Typ in<br />

Skandinavien <strong>und</strong> den USA häufig genutzt wird, ist in Deutschland erst in den letzten<br />

Jahren eine steigende Nachfrage nach dieser Form des Unternehmenseinsatzes<br />

festzustellen, da Auftraggeber oftmals dazu übergehen, Bauleistungen anhand einer<br />

funktionalen Leistungsbeschreibung auszuschreiben. (VOB/A: „Leistungsbeschreibung<br />

mit Leistungsprogramm“). D. h. der Auftraggeber vergibt schon die (Vor-)<br />

Entwurfsplanung an den Totalunternehmer, der wie beim Generalunternehmer im<br />

Schlüsselfertigbau auch die Ausführungsplanung anfertigt.<br />

Ein Totalunternehmer übernimmt den Auftrag zur Planung <strong>und</strong> Erstellung eines<br />

gesamten schlüsselfertigen Bauwerks bei Erbringung eigner wesentlicher Leistungen.<br />

16


Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />

Die vollständige Auftragsübernahme geht daher insofern über die Aufgaben des<br />

Generalunternehmers hinaus, als dass neben Ausführungsleistungen zusätzlich auch<br />

Entwurfsbearbeitung, Planung <strong>und</strong> Konstruktion in einer Hand vereinigt sind, <strong>und</strong> zwar<br />

• entweder mit eigener Planungskapazität<br />

• oder in vertikaler Kooperation mit Planungsunternehmen.<br />

Dieser geschäftspolitischen Ausrichtung kommt in dem Maße größere Bedeutung zu,<br />

als dass die Auftraggeber für Planung <strong>und</strong> Ausführungen ihrer Bauvorhaben<br />

Komplettlösungen bevorzugen.<br />

Es gibt zwei charakteristische Ausprägungen der Totalunternehmerschaft:<br />

a) Objektspezifische Tätigkeit:<br />

Hierbei handelt es sich um Auftragsarbeiten, die der Totalunternehmer nach den<br />

individuellen Wünschen des Auftraggebers <strong>und</strong> unter Berücksichtigung seiner<br />

Produktionsgegebenheiten plant <strong>und</strong> ausführt.<br />

b) Objektneutrale Tätigkeit:<br />

In diesem Fall werden (offene oder geschlossene) Bausysteme (z. B. Fertighäuser,<br />

Hallen etc.) angeboten, die auf das Potenzial des Bauunternehmens abgestimmt sind.<br />

Das läuft auf eine (objektunabhängige) Produktplanung hinaus, was die Möglichkeiten<br />

des Marketings wesentlich erweitern kann, weil es den Weg in den Qualitätswettbewerb<br />

öffnet. Diese Unternehmen entwickeln die angebotenen Bauwerkstypen ohne Auftrag<br />

<strong>und</strong> auf eigenes Risiko.<br />

Der Totalunternehmer kann sein Leistungsangebot noch erweitern, z. B. durch<br />

Gr<strong>und</strong>stücksbeschaffung <strong>und</strong> Finanzierungsleistungen („investierender<br />

Totalunternehmer“) <strong>und</strong> beispielsweise auch Bauprojekte entwickeln. Bei der<br />

Projektentwicklung geht es nach DIEDERICHS darum, „die Faktoren Standort,<br />

Projektidee <strong>und</strong> Kapital so miteinander zu kombinieren, dass einzelwirtschaftlich<br />

wettbewerbsfähige (…) sowie gesamtwirtschaftlich sozial- <strong>und</strong> umweltverträgliche<br />

Projekte geschaffen <strong>und</strong> dauerhaft rentabel genutzt werden können.“ Stark vereinfacht<br />

dargestellt, wird ausgehend von einer Projektidee <strong>und</strong>/oder einem Gr<strong>und</strong>stück ein<br />

17


Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />

vermarktungsreifes Nutzungskonzept erarbeitet <strong>und</strong> im Regelfall, nachdem ein Anker-<br />

Nutzer bzw. ein Investor gef<strong>und</strong>en ist, mit der Projektdurchführung begonnen.<br />

2.5 Totalübernehmer (TÜ)<br />

Der Totalübernehmer übernimmt vom Auftraggeber das identische Aufgabenspektrum<br />

des Totalunternehmers, delegiert jedoch die Planungs- <strong>und</strong> Ausführungsleistungen<br />

vollständig an Nachunternehmer, wobei aber auch hier die Gesamtverantwortung<br />

gegenüber dem Auftraggeber verbleibt.<br />

Im Unterschied zum General- <strong>und</strong> Totalunternehmer verfügen Übernehmer also nicht<br />

über eigene Bauausführungs- <strong>und</strong> Bauplanungskapazitäten oder setzen sie im Regelfall<br />

nicht ein, sondern beschränken sich auf Koordinierungs- <strong>und</strong> Steuerungsfunktionen<br />

sowie die Übernahme der Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.<br />

Während General- <strong>und</strong> Totalunternehmertätigkeit produktionsorientiert sind, ist die<br />

Übernehmertätigkeit handelsorientiert; Übernehmer brauchen, da sie auch die<br />

Koordinierungsleistung weiter vergeben könnten, im Prinzip nicht baufachk<strong>und</strong>ig zu<br />

sein. Mit der VOB/A ist die Übernehmerschaft nicht vereinbar.<br />

18


Einsatzformen bauausführender Unternehmen Kapitel 2<br />

Teilprozesse<br />

Probleme<br />

herkömmliche<br />

Funktionsbezeichnungen<br />

(ablauf- <strong>und</strong><br />

funktionsträger<br />

orientiert)<br />

traditionelle<br />

Funktionsträger<br />

"neue"<br />

Funktionsträger<br />

Bedarfsfeststellung<br />

Willensbildung <strong>und</strong><br />

Projektanstoß<br />

Optimierung<br />

funktionale Ansprüche<br />

Gr<strong>und</strong>ProgrammFunktionslegungplanungplanung sonst. Planungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

bauliche Gesamtkonzeption<br />

Bauvorbereitung<br />

Konstruktionsplanung<br />

Bauausführung<br />

Nutzung<br />

Abb. 10: Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten nach BEHRENDT (erheblich verändert)<br />

Zwischen den zuvor beschriebenen Organisationsformen liegen in der Praxis zahlreiche<br />

Übergangsformen. Die vorstehende Übersicht gibt einerseits eine zusammenfassende<br />

Darstellung der behandelten Formen <strong>und</strong> gleichzeitig eine vertiefende Darstellung der<br />

Inhalte der Planungs- <strong>und</strong> Ausführungsaufgaben.<br />

Wahl Material<br />

Gestaltung<br />

Ansprüche an die<br />

Bauwerkskomponenten<br />

Wahl Bausystem<br />

Wahl Dimension<br />

Baudurchführung<br />

Projektbeschreibung<br />

Angebotsbearbeitung<br />

Fertigungsplanung<br />

Fertigung<br />

Bauausführung<br />

Fertigungskontrolle<br />

Programmierung Ausschreibung<br />

nach Fachlosen<br />

Planung<br />

Vorplanung Entwurfsplanung Ausführungs- Überwachung<br />

planung der Ausführung<br />

Bauherr<br />

Fachplaner<br />

Berater<br />

Programmoptimierung<br />

Architekt<br />

Fachingenieure<br />

Berater Ablaufoptimierung<br />

Generalplaner<br />

Rohbau- <strong>und</strong><br />

Ausbauunternehmer<br />

Generalunternehmer<br />

Generalübernehmer<br />

mitplanender Generalunternehmer<br />

Generalplaner <strong>und</strong> Generalunter-/übernehmer<br />

Totalunter-/übernehmer<br />

(objektneutral/objektspezifisch tätig)<br />

Projektentwickler<br />

(investierender Totalunter-/übernehmer)<br />

Systemanbieter<br />

Vermittlung an Nutzer<br />

Verwaltung<br />

Fachunternehmer<br />

Betrieb <strong>und</strong> Unterhaltung<br />

Nutzerwandlung, Liquidität<br />

oder Rückbau<br />

19


Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />

Die Einteilung in die sechs Phasen (0-5) der Vorbereitung, Planung, Ausführung <strong>und</strong><br />

Nutzung von Bauvorhaben geht auf einen Arbeitskreis zurück, an dem Vertreter aller<br />

wesentlichen Verbände der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>und</strong> Vertreter der öffentlichen<br />

Auftraggeberschaft beteiligt waren.<br />

Als Fachunternehmer, als Generalunternehmer oder -übernehmer, als Totalunternehmer<br />

oder -übernehmer können nicht nur einzelne Unternehmen tätig werden. Es können sich<br />

auch mehrere Unternehmen zu dem Zweck zusammenschließen, gemeinschaftlich<br />

Planungs- <strong>und</strong>/oder Bauleistungen für einen bestimmten Auftrag anzubieten<br />

(Bietergemeinschaften) <strong>und</strong> auszuführen (Arbeitsgemeinschaften). In diesem Sinne sind<br />

Bieter- <strong>und</strong> Arbeitsgemeinschaften auch sog. Unternehmenseinsatzformen. Sie sind<br />

typische Kooperationsformen der bauausführenden Wirtschaft.<br />

3 Die schlüsselfertige Bauausführung<br />

Die schlüsselfertige Bauausführung hat sich zu einem bedeutenden Betätigungsfeld für<br />

Bauunternehmen in Deutschland entwickelt. Die Gründe, Erkennungszeichen werden<br />

im Nachfolgenden ebenso behandelt wie die Chancen <strong>und</strong> Risiken.<br />

Die hohe Wettbewerbsintensität auf vielen Absatzmärkten führt dazu, dass sich<br />

Unternehmen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren müssen. Die damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Bündelung der Unternehmensressourcen erlaubt kaum mehr die Wahrnehmung<br />

langwieriger Planungs-, Abstimmungs- <strong>und</strong> Koordinierungsaufgaben im Bauprozess<br />

durch diese potenziellen Bauauftraggeber. Aus diesem Gr<strong>und</strong> orientieren sich<br />

Investitionsentscheidungen in den Unternehmen – wie bei institutionellen Anlegern –<br />

noch stärker an der Erfüllung vorgegebener funktionaler <strong>und</strong> wirtschaftlicher<br />

Vorgaben. So ist das Bedürfnis nach einem festen Ansprechpartner für die gesamte<br />

Projektabwicklung auch bei privaten Bauherren sehr häufig anzutreffen.<br />

Der Wunsch der K<strong>und</strong>en nach einem fertigen, betriebsbereiten Bauwerk, erstellt durch<br />

einen verantwortlichen Auftragnehmer zu einem festen <strong>und</strong> meist auch pauschalen<br />

Preis, veranlasste Bauunternehmer, ihre Leistungspalette entsprechend zu ergänzen.<br />

Unter dem Begriff der schlüsselfertigen Bauausführung ist diese Komplettleistung seit<br />

längerem bekannt <strong>und</strong> nimmt einen wachsenden Anteil am Gesamtbauvolumen ein.<br />

20


Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />

Als Schlüsselfertigbau (SF-Bau) bezeichnet man die komplette <strong>und</strong> gebrauchsfertige<br />

Erstellung eines Bauwerks zu einem festen Preis durch einen verantwortlichen<br />

Auftragnehmer.<br />

Mit der schlüsselfertigen Bauausführung sind unabdingbar drei Elemente verb<strong>und</strong>en:<br />

Ein Unternehmer übernimmt gegenüber dem Bauherrn das gesamte wirtschaftliche<br />

<strong>und</strong> technische Risiko der Bauwerkserstellung. Dies geschieht zu einem festen Preis;<br />

der zumeist auch pauschal ist, so dass der Auftraggeber vor Baubeginn genau die<br />

späteren Herstellkosten kennt, sofern es nicht im Verlauf der Baumaßnahme zu<br />

Abweichungen vom Bausoll kommt. Das fertige Bauwerk „muss nach fachlicher<br />

Meinung komplett <strong>und</strong> funktionsfähig sein“ (Entscheidung BGH „Schlüsselfertigbau“,<br />

BauR 1984; 395, 396). Funktionsfähig bedeutet für Hochbauten, dass das Gebäude<br />

nach Drehen des Haustürschlüssels in Benutzung genommen werden kann (daher der<br />

Begriff „Schlüsselfertig“), während bei Ingenieurbauwerken von einer betriebsbereiten<br />

Erstellung gesprochen wird.<br />

Der Umfang der durch den Schlüsselfertig-Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen<br />

(Bausoll) kann je nach Vertragsinhalt variieren. Er reicht von der einfachen Erstellung<br />

des Gesamtbauwerks durch Nachunternehmer <strong>und</strong> teilweiser Eigenleistung z. B. des<br />

Rohbaus bis zur reinen Überwachungsfunktion bei Erbringung aller Leistungen durch<br />

Dritte. In letztgenannten Fall können auch die Architekten <strong>und</strong> Fachplaner als<br />

Nachunternehmer angesehen werden.<br />

Die Aufgaben des Schlüsselfertigauftragnehmers beinhalten generell die Ausführung<br />

durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte (Nachunternehmer), die technischen <strong>und</strong><br />

qualitative Überwachung der eigenen <strong>und</strong> fremden Bauarbeiten, die wirtschaftliche,<br />

terminliche <strong>und</strong> qualitative Koordination mit dem Ziel der Erstellung eines kompletten<br />

<strong>und</strong> funktionsfähigen Bauwerks. Zwischen der vom Auftraggeber zu erbringenden<br />

Leistung <strong>und</strong> der geschuldeten Leistung des Schlüsselfertigauftragnehmers ist<br />

insbesondere die Schnittstelle zwischen Planung <strong>und</strong> Bauvorbereitung abzustimmen.<br />

Zwar umfasst sein Aufgabenbereich immer auch Planungsleistungen, aber in<br />

21


Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />

Abhängigkeit der Festlegung dieser Schnittstelle wird auch die<br />

Unternehmenseinsatzform (GU, GÜ oder TU bzw. TÜ) des<br />

Schlüsselfertigauftragnehmers definiert. Beim Schlüsselfertigbau wird zumindest die<br />

Vollendung bzw. das Risiko der Ausführungsplanung übernommen. Neben vielen<br />

Mischformen sind folgende gr<strong>und</strong>legende Schnittstellen-Vereinbarungen möglich:<br />

• Auftraggeberseitige Ausführungsplanung mit vollem Planungsvorlauf <strong>und</strong><br />

Einzelleistungsverzeichnissen gem. HOAI Phase 1 bis 7 (kein Schlüsselfertigbau-<br />

Bau):<br />

Der Auftraggeber erstellt die komplette Planung einschließlich der<br />

Ausführungsplanung <strong>und</strong> die Leistungsverzeichnisse für alle Gewerke. Das<br />

Bauunternehmen ist in diesem Fall als ausführendes Unternehmen mit<br />

Kontroll- <strong>und</strong> Überwachungsfunktion, aber ohne Einfluss auf die Planung tätig.<br />

• Auftragnehmerseitige Ausführungsplanung:<br />

Der Auftraggeber legt die Entwurfsplanung vor, die Anforderungen bzw. die<br />

Bauleistungen werden allerdings nicht detailliert aufgeführt, sondern lediglich<br />

funktionell (beispielsweise anhand eines Raumbuches) beschrieben. Die<br />

Erstellung der Ausführungsplanung ist, neben der Bauausführung zum<br />

Pauschalpreis, Aufgabe des beauftragten Generalunter-/übernehmers.<br />

• Auftragnehmerseitige Planung:<br />

Der Auftraggeber schreibt die zu erbringenden Bauleistungen funktional aus, d.<br />

h. er vergibt schon die komplette Planung einschließlich der (Vor)-<br />

Entwurfsplanung an den Totalunter-/übernehmer.<br />

3.1 Intention des Schlüsselfertigbaus<br />

Eine zunehmende Anzahl von K<strong>und</strong>en wünscht beim Bauen die Beschränkung der<br />

eigenen Aufgaben. Beispielsweise müssen schon die Angabe von Art <strong>und</strong> Güte des<br />

Bauwerks, der notwendigen Nutzfläche <strong>und</strong> des gewünschten zu erzielenden Mietzinses<br />

des Objektes eine ausreichende Kalkulationsgr<strong>und</strong>lage für den Auftragnehmer bilden.<br />

22


Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />

Wenn es für den Auftraggeber weniger bedeutend ist, ob ein Gebäude z. B. ein<br />

Stahlskelett- oder ein Betonbauwerk wird – da die Funktionalität des Bauwerks im<br />

Vordergr<strong>und</strong> steht – können die besonderen Fachkenntnisse <strong>und</strong> Erfahrungen der<br />

bauausführenden Unternehmen bereits bei der Planung des Bauwerks berücksichtigt<br />

werden. Den planenden Architekten <strong>und</strong> Fachingenieuren des Bauherrn können nicht<br />

die gesamten speziellen Kenntnisse aller für den Auftrag in Frage kommenden<br />

Unternehmen bekannt sein, so dass die Optimierungs- <strong>und</strong> Rationalisierungspotenziale<br />

für Kosten <strong>und</strong> Qualität nicht voll genutzt werden können.<br />

Als Lösungsmöglichkeit bietet sich die Einbindung von bauausführenden Unternehmen<br />

schon in der frühen Projektphase im Rahmen eines Planungs- <strong>und</strong> Ideenwettbewerbs an.<br />

Eine damit verb<strong>und</strong>ene Ausschreibung von Leistungen nach funktionalen<br />

Gesichtspunkten ermöglicht eine Nutzung des unternehmensindividuellen Know-hows<br />

(Bauverfahren, Material, Nachunternehmer) der am Bau Beteiligten, da dem<br />

Schlüsselfertigbau-Auftragnehmer die Wahl der wirtschaftlichsten Alternativen<br />

überlassen wird. Als Ziele für Optimierungen kommen beispielsweise in Frage:<br />

• Reduzierung des Zeitaufwandes<br />

• Verringerung der Kosten<br />

• Verbesserung der Qualität<br />

• Optimierung der Ökologie z. B. Energieverbrauch<br />

• Erhöhung der Sicherheit<br />

Eine Beauftragung mit vollständiger Planung hat noch einen weiteren Vorteil: Der<br />

Bauherr muss sich nicht mehr mit der Gesamtkoordination von Planung <strong>und</strong><br />

Bauausführung befassen, <strong>und</strong> je nach Vertragsgestaltung erhält er Planungs- <strong>und</strong><br />

Funktionssicherheit. Für ihn ist die Optimierung in der Planungsphase von großer<br />

Bedeutung, zu diesem Zeitpunkt herrscht die größtmögliche Kostenbeeinflussbarkeit für<br />

den gesamten Lebenszyklus – von der Bauwerkserstellung über die Nutzung bzw. den<br />

Betrieb bis zum Rückbau – seines Bauwerkes. Für den Anbieter der schlüsselfertigen<br />

Projektdurchführung besteht die Chance von dem in der <strong>Bauwirtschaft</strong> vorherrschenden<br />

23


Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />

Preiswettbewerb zu einem Rendite bringenden Ideen- <strong>und</strong> Leistungswettbewerb mit<br />

weniger Konkurrenz zu gelangen.<br />

Abb. 11: Der Planer als Disponent von Bau- <strong>und</strong> Nutzungskosten nach PFARR<br />

24


Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />

3.2 Chancen<br />

Auftraggeber möchten eine Leistung von einem (Schlüsselfertig)-Auftragnehmer. Sie<br />

wollen nicht auf eigenes Risiko mehrere Leistungen koordinieren, letztendlich sind sie<br />

nur an dem Nutzwert des Bauwerks <strong>und</strong> an seinem Preis-/Leistungsverhältnis<br />

interessiert.<br />

Mit der Beauftragung eines Schlüsselfertig-Auftragnehmers erhält der Bauherr einen<br />

verantwortlichen Ansprechpartner. Dies führt, schon durch die Übertragung der (Nach-<br />

)Unternehmerdisposition <strong>und</strong> der Gewerkekoordination, zu einer erheblichen<br />

Erleichterung für den Bauherrn. Ein Ansprech- <strong>und</strong> Vertragspartner bedeutet, ein<br />

Unternehmen haftet für die gesamte Durchführung <strong>und</strong> die Gesamtgewährleistung.<br />

Darüber hinaus sorgt der Auftragnehmer (GU, GÜ, TU oder TÜ) durch die (pauschale)<br />

Festpreisgarantie für Kostensicherheit <strong>und</strong> durch den Festtermin für Terminsicherheit.<br />

Dennoch wird es dem Bauherrn nicht per se gelingen, alle Risiken auszuschließen. Das<br />

Baugr<strong>und</strong>risiko (z. B. Tragfähigkeit, Kontamination) wird im Regelfall vertraglich<br />

ausgeschlossen <strong>und</strong> verbleibt dann genauso bei ihm wie das Risiko aus<br />

Baugenehmigungen. Gegen eine entsprechende Vergütung können üblicherweise diese<br />

Risiken vertraglich vom Generalunternehmer übernommen werden, im Gegensatz zu<br />

den Risiken falscher auftraggeberseitiger (Entwurfs-)Planung <strong>und</strong> dem Risiko<br />

vergessener Leistungen. Diese Wagnisse sind aber als auch Chance zu sehen. Gerade<br />

dadurch, dass er nicht im Detail, sondern funktional ausschreibt, erlaubt er dem<br />

Generalunternehmer, die Detaillierung <strong>und</strong> damit die Wahl der wirtschaftlichsten<br />

Alternativen selbst zu bestimmen.<br />

Ein weiteres, für den Auftraggeber sehr bedeutendes Argument für eine schlüsselfertige<br />

Bauausführung ist die Konzentration der koordinierten Gesamtplanung in einer Hand.<br />

Die Kosten eines Bauwerks lassen sich am stärksten in der Planungsphase beeinflussen.<br />

Schon die Übertragung der Ausführungsplanung <strong>und</strong> der Ausführung an ein<br />

Unternehmen ermöglichen technische Optimierungen, die einem Architektenplaner<br />

durch Unkenntnis der unternehmerischen Potenziale in der Regel fehlen werden. Die so<br />

einzusparenden Transaktionskosten, verb<strong>und</strong>en mit besseren Einkaufspreisen für<br />

Material <strong>und</strong> Fremdleistungen durch die „Marktmacht“ des Generalunternehmers,<br />

können zu einem Gesamtkostenvorteil – über den Lebenszyklus des Bauwerks gesehen<br />

– gegenüber einer traditionellen gewerkeweisen Vergabe von Leistungen führen.<br />

25


Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />

Insgesamt verfolgt der Auftraggeber mit dem Abschluss eines Schlüsselfertigbau-<br />

Vertrages im Vergleich zum „konventionellen“ Bauvertrag hauptsächlich das Ziel, das<br />

Know-How seines Auftraggebers zu nutzen <strong>und</strong> seine Risiken zu minimieren. Er<br />

erreicht mit der gewählten Vertragskonstellation eine weitestgehende (Planungs-),<br />

Funktions-, Qualitäts-, Termin- <strong>und</strong> Kostensicherheit.<br />

Für den Generalunternehmer bedeutet dies, dass er die Bauverfahren, Baustoffe <strong>und</strong><br />

Nachunternehmer entsprechend seinem Know-how so wählen kann, dass diese einen<br />

optimalen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> organisatorischen Bauprozess gewährleisten. Ist er<br />

eingeb<strong>und</strong>en in den Planungsprozess, besitzt er entsprechend mehr Möglichkeiten,<br />

durch eine geeignete Termin- <strong>und</strong> Koordinationsplanung seine Kapazitätsauslastung zu<br />

steuern. Dies hat zur Folge, dass der Generalunternehmer teilweise den Zwängen des<br />

Bereitstellungsgewerbes entkommen kann.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> seines Komplett-Angebotes mit dem Teilbereich der Bauwerkserstellung ist<br />

der Auftragnehmer weniger ein bauausführendes Unternehmen als vielmehr Anbieter<br />

eines Gesamtsystems. Die Bauausführung ist zwar weiterhin – ggfs. auch wesentlicher –<br />

Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen, das Vergabekritierium allerdings ist<br />

nunmehr weniger der Preis, sondern ein wettbewerbsfähiges Systemangebot. Schon die<br />

Übernahme des Preis-, Termin-, Qualitäts- <strong>und</strong> Koordinierungsrisikos durch den<br />

Schlüsselfertig-Auftragnehmer ermöglicht eine Differenzierung zwischen<br />

Mitbewerbern. Die darüber hinausgehende Übernahme der Finanzierungs-, Planungs<strong>und</strong><br />

ggfs. Betriebsrisiken als Systemanbieter verstärkt diese Möglichkeit noch. Mit<br />

zunehmender Diversifikation findet eine Verlagerung von dem auf dem Baumarkt<br />

vorherrschenden Preiswettbewerb zu einem Leistungs-/Lösungswettbewerb statt.<br />

3.3 Risiken des Schlüsselfertig-Auftragnehmers<br />

Bedingt durch die Konstruktion zweier Ebenen von Rechtsverhältnissen erfolgt eine<br />

Risikoverlagerung zwischen den Vertragspartnern. Beauftragt der Auftraggeber einen<br />

General- bzw. Totalunternehmer mit der schlüsselfertigen Ausführung eines Bauvorhabens,<br />

ist dieser sein alleiniger Ansprechpartner. Er trägt das gesamte technische,<br />

wirtschaftliche <strong>und</strong> terminliche Wagnis für das Bauvorhaben, haftet <strong>und</strong> gewährleistet<br />

für alle im Bauvertrag übernommenene Leistungen selbst <strong>und</strong> direkt. Diese Wagnisse<br />

26


Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />

sichert er gegenüber seinem Auftraggeber mit entsprechenden Bürgschaften <strong>und</strong><br />

Sicherheiten ab.<br />

Die ihm übertragenen Risiken wird er, soweit möglich, an seine Nachunternehmer <strong>und</strong><br />

Lieferanten weitergeben; ganz gelingen wird ihm das nicht, denn zumindest das<br />

Koordinierungsrisiko <strong>und</strong> das Risiko aus seinem Anteil an der Gesamtwertschöpfung<br />

des Bauprojektes werden bei ihm verbleiben.<br />

Der Generalunternehmer übernimmt mit Abschluss des Generalunternehmer-Vertrages<br />

gesamtschuldnerisch, also auch für die von ihm an Nachunternehmer weitervergebenen<br />

Leistungen folgende Risiken <strong>und</strong> Haftungen:<br />

• Preisrisiko<br />

Die Eliminierung des Preisrisikos erfolgt durch die Abgabe einer<br />

Festpreisgarantie (Pauschalpreis). Sie beinhaltet u. a. das Massen- bzw.<br />

Mengenrisiko, das Risiko von evtl. Leistungslücken innerhalb der<br />

Ausschreibung <strong>und</strong> Mehrkosten infolge von Lohn- <strong>und</strong><br />

Materialpreissteigerungen während der Bauzeit.<br />

• Terminrisiko<br />

Die Übernahme des Terminrisikos beinhaltet die Zusicherung, mittels einer<br />

Termingarantie, das Bauvorhaben zu einem vorher festgelegten, verbindlichen<br />

Termin zu übergeben.<br />

• Ausführungsrisiko<br />

Das Ausführungsrisiko wird in Form einer Zusicherung, alle notwendigen,<br />

vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen, abgesichert. Die Garantie<br />

beinhaltet die Übernahme aller Risiken, die sich durch den evtl. Ausfall von<br />

Fachfirmen ergeben können.<br />

27


Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />

• Haftungsrisiko<br />

Die Übernahme der Gesamthaftung erfolgt für alle an der Bauwerkserstellung<br />

beteiligten Firmen <strong>und</strong> ihrer Gewerke. Dieses ist mit einem einheitlichen<br />

Zeitpunkt des Gefahrenübergangs verb<strong>und</strong>en.<br />

• Gewährleistungsrisiko<br />

Durch eine Bürgschaft für das gesamte Bauvorhaben werden alle<br />

Gewährleistungsansprüche für das gesamte Bauwerk mit einer einheitlichen<br />

Gewährleistungsdauer<br />

übernommen.<br />

von dem Schlüsselfertigbau-Auftragnehmer<br />

Der Schlüsselfertig-Auftragnehmer wird mindestens Teile der von ihm zu erbringenden<br />

Leistungen an Nachunternehmer weiter vergeben. Er baut weniger selbst, als dass er<br />

bauen lässt. Seine Kernkompetenzen liegen <strong>und</strong> beschränken sich daher im<br />

Wesentlichen auf das Baustellenmanagement mit Logistik, Controlling <strong>und</strong><br />

Risikomanagement sowie ggfs. auf Planungsleistungen. Es besteht demnach eine starke<br />

Abhängigkeit des GU von der Qualität der Nachunternehmer auf dem Markt!<br />

3.4 Kalkulation im Schlüsselfertigbau<br />

Der Vermittlung des Basiswissens der Kalkulation soll hier nicht vorgegriffen werden,<br />

aber es erscheint notwendig, die gr<strong>und</strong>legenden Überlegungen zur Kalkulation<br />

schlüsselfertiger Bauprojekte zu erörtern.<br />

Abb. 12: Ausschreibungsunterlagen<br />

28


Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />

Bei der klassischen Form der gewerkeweisen Ausschreibung <strong>und</strong> Vergabe von<br />

Bauleistungen liegen wie in Abbildung 15 dargestellt dem Anbietenden im Regelfall zur<br />

Kalkulation detaillierte Ausschreibungsunterlagen vor. Auf Basis dieser Unterlagen<br />

wird mittels einer Zuschlagskalkulation über die Einzelkosten der Teilleistung eine<br />

Angebotssumme ermittelt, so dass man am Ende ein massenmäßig geprüftes <strong>und</strong> mit<br />

Preisen versehenes Leistungsverzeichnis erhält.<br />

Bei der schlüsselfertigen Bauausführung hingegen ist eine solche ausführliche<br />

Ausschreibung für das gesamte Bauvorhaben nicht zweckmäßig. Gerade aufgr<strong>und</strong> der<br />

fehlenden Detaillierung ist der Auftragnehmer gehalten, sein unternehmensspezifisches<br />

Know-how in das Bauprojekt einzubringen.<br />

Eine Bedarfsplanung in Form einer funktionalen Beschreibung, eines Pflichtenhefts<br />

oder eines Raumprogramms mit Angabe zur Nutzung <strong>und</strong> Qualität müssen ggf. schon<br />

als Gr<strong>und</strong>lage zur Preisermittlung ausreichen. Der potenzielle Auftragnehmer steht<br />

daher vor der Aufgabe, mit möglichst geringem Aufwand ein wirtschaftliches <strong>und</strong><br />

wettbewerbesfähiges Angebot zu erstellen (vgl. S. 7). Ob er diese Aufgabe erfolgreich<br />

bewerkstelligt, ist insbesondere eine Frage des Detaillierungsgrades. Je detailgetreuer<br />

kalkuliert wird, desto genauer wird zwar das Ergebnis, aber damit steigt auch der<br />

Aufwand des Kalkulationsvorgangs.<br />

Die klassische Form der Kalkulation ist zwar relativ genau, wäre aber für ein<br />

schlüsselfertiges Bauprojekt zu umfangreich <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der beschränkten<br />

Kalkulationskapazität eines Unternehmens kaum zu bewerkstelligen. Zur Auswahl<br />

stehen daher verschiedene Methoden der Kostenermittlung mit differenzierter<br />

Genauigkeit <strong>und</strong> entsprechendem Aufwand. Während sich die Kalkulation über Einzel-<br />

Gewerke in Kombination mit Anfragen an Nachunternehmer generell noch an die<br />

klassische Form anlehnt, basieren die Kalkulation über Flächen- bzw. Rauminhalte<br />

sowie die Elementmethode auf den Ebenen der Kostengliederungssystematik gemäß<br />

DIN 276 bzw. für die Mengenermittlung der DIN 277.<br />

Eine pauschale Regelung, wann <strong>und</strong> welche Methode angewendet wird, gibt es nicht<br />

(siehe Skript Kalkulation), je stärker ein Unternehmen an dem möglichen Auftrag<br />

interessiert ist, desto höher wird der Aufwand der Kalkulation sein. In der Praxis üblich<br />

ist eine Kombination verschiedener Methoden <strong>und</strong> damit unterschiedlicher<br />

29


Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />

Genauigkeiten. Diese Überlegung finden sich bei der Kalkulation mit Leitpositionen<br />

wieder. Bei diesem Verfahren wird in Abhängigkeit der Bedeutung eines Gewerkes für<br />

das Bauwerk oder einer Position für ein Gewerk ein Kalkulationsverfahren gewählt. So<br />

kann für Eigenleistungen ebenso die klassische Zuschlags-Kalkulation genutzt werden<br />

wie bei den Schlüssel-Gewerken, die aufgr<strong>und</strong> ihres Kostenanteils, ihrer terminlichen<br />

Lage im Bauablauf oder qualitativer Anforderungen eine hohe Bedeutung für die<br />

Erreichung des Projektziels besitzen. Reicht das Know-how im eigenen Unternehmen<br />

nicht aus, wird man Fachingenieure bzw. den möglichen späteren Nachunternehmer<br />

hinzuziehen um Kalkulationssicherheit zu erzielen. Bei den weniger bedeutenden<br />

Gewerken wird man in Abhängigkeit des Genauigkeitsgrades Kostenschätzungen bzw.<br />

Kostenberechnungen gem. DIN 276 auf Basis von – im Idealfall firmeninternen –<br />

Erfahrungswerten vornehmen. Mittels dieser Kalkulation wird nicht nur der<br />

Angebotspreis, sondern auch der maximale Vergabe(grenz)preis einer Fremdleistung<br />

ermittelt. Dieser Vergabepreis ist der Grenzbetrag; eine Vergabe der kalkulierten<br />

Nachunternehmerleistung oberhalb dieses Betrages führt zu einem Verlust, bei eine<br />

Beauftragung unterhalb kann ein Vergabegewinn realisiert werden.<br />

3.5 Vertragsarten im Schlüsselfertigbau<br />

Als wesentliche Vertragsarten im Schlüsselfertigbau finden – von den wenigen<br />

Ausnahmen der Nutzung von Einheitspreisverträgen abgesehen – üblicherweise<br />

Pauschalverträge Anwendung. Bei dieser Vertragsart kann zwischen zwei Arten<br />

unterschieden werden: dem Detail-Pauschalvertrag <strong>und</strong> dem Global-Pauschalvertrag.<br />

Beim Detail-Pauschalvertrag liegt eine detaillierte (<strong>und</strong> zumeist verpreiste)<br />

Leistungsbeschreibung vor, auf deren Basis für die Gesamtheit aller Leistung ein<br />

pauschaler Preis vereinbart wird. Die Global-Pauschalverträge lassen sich wiederum<br />

unterteilen: Der einfache Global-Pauschalvertrag verbindet die detaillierte<br />

Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen mit Komplettheitsklauseln (z. B.<br />

komplett, vollständig, betriebsbereit), aufgr<strong>und</strong> dessen der Auftragnehmer das Risiko<br />

einer vollständigen <strong>und</strong> funktionsfähigen Planungs- <strong>und</strong> Bauleistung übernimmt. Der<br />

Intention des Schlüsselfertigbaus entspricht der komplexe Global-Pauschalvertrag am<br />

ehesten. Hier wird die Leistung (zumindest zum Großteil) als Ganzes beschrieben, z. B.<br />

funktional, <strong>und</strong> auf Einzelangaben weitestgehend verzichtet.<br />

30


Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />

Mit dem Einzug „neuer“ Formen der Zusammenarbeit zwischen Bauherrn <strong>und</strong><br />

Hauptunternehmer haben sich auch vielfach „moderne“ Bezeichnungen als Basis für<br />

Bauverträge ergeben, die ein Managementkonzept wie beispielsweise das Partnering<br />

beinhalten. Für die weiterführenden Gr<strong>und</strong>lagen zum Thema Verträge im<br />

Schlüsselfertigbau sei auf das Skriptum Baurecht verwiesen.<br />

3.6 Nachunternehmereinsatz im Schlüsselfertigbau<br />

Die schlüsselfertige Bauausführung ist untrennbar mit dem Einsatz von<br />

Nachunternehmern verb<strong>und</strong>en. Als Vorteil ihres Einsatzes wird in der Literatur<br />

überwiegend die Möglichkeit der Spezialisierung genannt. Die hiermit verb<strong>und</strong>ene<br />

Vertiefung der Arbeitsteilung schafft Produktivitätsvorteile. Die Fachunternehmer als<br />

Nachunternehmer werden für bestimmte, spezialisierte Leistungen von dem<br />

Hauptunternehmer beauftragt. Das ermöglicht den Fachunternehmen, sich auf diese<br />

Leistungen zu spezialisieren <strong>und</strong> entsprechend qualifiziertes Personal <strong>und</strong> Geräte<br />

vorzuhalten. Dieser Vorteil reicht beiden Vertragsparteien zur Güte.<br />

Der Hauptunternehmer kann die Gesamtproduktivität optimieren <strong>und</strong> damit die Kosten<br />

seiner Baustelle senken. Zusätzlich erhält er einen technisch kompetenten<br />

Ansprechpartner, der ihm aufgr<strong>und</strong> seiner Fachkenntnisse bei auftretenden Problemen<br />

oder möglichen Änderungen hilfreich zur Seite stehen kann. Für den Nachunternehmer<br />

bedeutet die Spezialisierung eine Möglichkeit, dem Strukturwandel der Branche zu<br />

begegnen. Aufgr<strong>und</strong> seines so gewonnenen Know-hows kann er seine Kompetenzen<br />

ständig verbessern <strong>und</strong> sogar gestärkt aus diesen Veränderungen hervorgehen.<br />

Möglicherweise ist er in der Lage, durch eine gute Zusammenarbeit mit dem<br />

Hauptunternehmer eine langfristige Geschäftsverbindung mit entsprechender<br />

Kapazitätsauslastung aufzubauen.<br />

Ein weiteres sehr bedeutendes Argument für den Nachunternehmereinsatz ist der damit<br />

verb<strong>und</strong>ene Kosten- <strong>und</strong> Risikovorteil für den Auftraggeber. Die kleinen <strong>und</strong> mittleren<br />

Bauunternehmen, die besonders häufig als Nachunternehmer tätig sind, haben in der<br />

Regel keine ausgeprägte Verwaltung <strong>und</strong> vielfach entsprechend geringe allgemeine<br />

Geschäftskosten. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass Unternehmen mit wenigen<br />

Beschäftigten u. U. keine tariflichen oder übertariflichen Sozialleistungen zahlen<br />

müssen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden anstelle der Bauausführung mit eigenem Personal<br />

31


Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />

vielfach auch personal- <strong>und</strong> materialintensive Aufgaben wie die reine Rohbauerstellung<br />

an Fremdunternehmer vergeben. Die daraus resultierenden Kostenvorteile werden<br />

teilweise an den Auftraggeber weitergegeben.<br />

Zweifelsohne wird der Generalunternehmer weiterhin ein großes Interesse daran haben,<br />

die von ihm im Schlüsselfertigbauvertrag übernommenen Risiken (z. B. für Kosten,<br />

Termin <strong>und</strong> Qualität) an den Nachunternehmer durchzustellen. Ganz gelingen wird ihm<br />

dies allerdings nicht, allein schon das Risiko aufgr<strong>und</strong> seines Wertschöpfungsanteils am<br />

Bauprojekt wird dieses auch von ihm getragen werden müssen. Die Minimierung des<br />

Preisrisikos beispielsweise <strong>und</strong> die Maximierung des Gewinns sind direkt voneinander<br />

abhängig. Je niedriger der Vergabepreis für ein Gewerk ist, desto höher ist die Differenz<br />

zwischen dem aktuellen <strong>und</strong> dem kalkulierten Angebotspreis des Generalunternehmers,<br />

d. h. die Kosten des Hauptunternehmers sinken, sein Gewinn steigt. Der<br />

Generalunternehmer ist daher bestrebt, neben seinem kalkulierten Gewinn, neben<br />

möglichen Gewinnen durch Änderungen des Bausolls (z. B. Nachträge, Mieterausbau)<br />

auch zusätzliche Vergabegewinne zu realisieren.<br />

3.7 Bedeutung von Nachunternehmern<br />

Dem Schlüsselfertigauftragnehmer mangelt es oftmals an Know-how, einzelne<br />

Leistungen auch mit eigenem Personal auszuführen. Insbesondere der Ausbau, die<br />

Fassadenarbeiten <strong>und</strong> die Haustechnik werden daher oftmals komplett an<br />

Nachunternehmer weiter vergeben. In diesem Fall sind wirtschaftliche <strong>und</strong> technisch<br />

konkurrenzfähige Fremdleistungen unabdingbar notwendig, um schlüsselfertige<br />

Bauaufträge zu erhalten <strong>und</strong> wirtschaftlich erfolgreich durchführen zu können. Es sind<br />

der Preisvorteil <strong>und</strong> insbesondere die speziellen Fachkenntnisse des Nachunternehmers<br />

<strong>und</strong> seine darauf basierenden Leistungen, die ihn für die schlüsselfertige<br />

Projektdurchführung so bedeutend machen.<br />

Darüber hinaus kann ein Diversifikationsprozess vom Rohbauunternehmer zum<br />

Generalunternehmer oder – sofern keine eigene wesentliche Bauleistung erbracht wird –<br />

zum Generalübernehmer nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, eine förderliche<br />

Zusammenarbeit mit Nachunternehmern zu gestalten. Auch die weitere Entwicklung<br />

des Hauptunternehmens über den Projektentwickler ggf. bis zum Systemanbieter wird –<br />

wenn das Unternehmen weiterhin dem Bereich der <strong>Bauwirtschaft</strong> zugerechnet werden<br />

32


Die schlüsselfertige Bauausführung Kapitel 3<br />

soll – letztlich von einem wettbewerbsfähigen Angebot an Nachunternehmerleistungen<br />

abhängen. Andernfalls ist ein Systemangebot nicht mehr möglich. Entsprechende<br />

Kompetenzen vorausgesetzt, besteht für ein Unternehmen ohne Komplettangebot noch<br />

die Möglichkeit, im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig zu werden.<br />

Abhängigkeit<br />

NU<br />

Rohbau<br />

Fremdleistungen<br />

Nachunternehmer (NU)<br />

NU<br />

Monierarbeiten<br />

NU<br />

Ausbau<br />

Fachplaner<br />

Architekten<br />

Fachingenieure<br />

Eigenleistungen<br />

Dienstleister<br />

Juristen<br />

Ökonomen<br />

+ Ausbau<br />

+ TGA<br />

Rohbauer<br />

Dienstleister<br />

Betreiber<br />

+ Planung<br />

Generalübernehmer /<br />

(Generalunternehmer)<br />

+ Gr<strong>und</strong>stücke<br />

+ Finanzierung<br />

Totalübernehmer /<br />

(Totalunternehmer)<br />

+ Facility<br />

Management<br />

+ Anlagenteil<br />

Projektentwickler<br />

Systemanbieter<br />

Abb. 13: Diversifikationsmöglichkeiten von Bauunternehmen <strong>und</strong> daraus resultierende<br />

Abhängigkeit<br />

Nicht nur bei der operativen Umsetzung von Unternehmensstrategien sind<br />

Nachunternehmer von wesentlicher Bedeutung. Kostengünstige, wettbewerbsfähige<br />

Nachunternehmerleistungen für die Schlüssel-Gewerke (z. B. Rohbau, Haustechnik,<br />

Fassade) eines Bauvorhabens sind oftmals entscheidend für die Akquisition des<br />

Projektes. In der Phase der Bauausführung ist die ausgeprägte Koordinierungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> Kooperationswilligkeit des Nachunternehmers mitentscheidend für die erfolgreiche<br />

Projektdurchführung. Schon aus diesem Gr<strong>und</strong> sollte der Generalunternehmer Interesse<br />

an den Problemen seiner Nachunternehmer <strong>und</strong> an der Bedeutung einzelner Leistungen<br />

für die Nachunternehmer zeigen.<br />

Das Ziel des Schlüsselfertig-Auftragnehmers muss sein, mit seinen Nachunternehmern<br />

zu bauen. Der Nachunternehmer ist – in seinem Fachbereich – das technisch<br />

kompetentere Unternehmen. Also ist es zwangsläufig richtig, dieses Wissen schon in<br />

der Angebots- <strong>und</strong> Planungsphase zu berücksichtigen. Der Bauherr handelt bei der<br />

Ausschreibung genauso. Er überlässt es seinem Auftraggeber, durch eine funktionelle<br />

Ausschreibung sein Know-how optimal in den Bauprozess einzubringen <strong>und</strong> kann damit<br />

K<strong>und</strong>enbedürfnisse<br />

<strong>und</strong> Rentabilität<br />

33


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

den für ihn günstigsten Preis erzielen. Hierbei sind insbesondere Kostenreduzierungen<br />

interessant, die in der eigentlichen Bauleistung nicht sichtbar sind, also ohne<br />

Veränderung von Ausführungs-/Bauqualität des Bauwerks. Beispiele für solche<br />

Kostenreduzierungen sind:<br />

• Bauablauf optimieren, damit Personal <strong>und</strong> Material geschützt <strong>und</strong> möglichst<br />

effektiv eingesetzt werden können<br />

• Logistik der Baustelle verbessern, indem Lagerflächen <strong>und</strong> der Zugang zu<br />

Kränen <strong>und</strong> Aufzügen so vorbereitet sind, dass Materialanlieferungen just-intime<br />

erfolgen können<br />

• Produktionsprozesse des Nachunternehmers so verändern, dass<br />

Einzelanfertigungen vermieden bzw. die Anzahl der Einzelteile ihrer Produkte<br />

minimiert werden<br />

4 Neue Formen – neue Beteiligte<br />

Nachfolgend werden kurz die wesentlichen Wettbewerbsformen des angloamerikanischen<br />

Baumarktes vorgestellt, die zunehmend auch in Deutschland<br />

Anwendung finden.<br />

4.1 Partnering<br />

Einführende Darstellung der Einflussfaktoren auf das Angebots- <strong>und</strong> Leistungsprofil<br />

der schlüsselfertigen Bauausführung.<br />

Basis der nachfolgend dargestellten neuen Wettbewerbsformen ist der Gr<strong>und</strong>gedanke<br />

des Partnerings, dass neben den Bauunternehmen auch alle weiteren direkt am Bau<br />

Beteiligten (Auftraggeber, Architekt, Fachplaner) ihre speziellen Kenntnisse <strong>und</strong><br />

Innovationskraft gemeinsam bündeln <strong>und</strong> in das Bauprojekt einbringen. Diese<br />

Zusammenarbeit beginnt schon während der Planungsphase des Bauprojekts, da in<br />

dieser Phase durch eine veränderte Verteilung der Prozessdisposition mögliche<br />

Optimierung der Bauprozesse eine Senkung der Herstell- bzw. Bauwerkskosten möglich<br />

ist. Bei dieser Zusammenarbeit werden die Ausführungs- <strong>und</strong> Planungsprozesse<br />

frühzeitig parallel entwickelt <strong>und</strong> abgestimmt, mit dem Ziel einer schnittstellenarmen,<br />

prozessorientierten Organisation. Wird das Bauwerk in der Planungs- <strong>und</strong><br />

34


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

Ausführungsphase von interdisziplinären Teams gemeinschaftlich, parallel bearbeitet,<br />

spricht man auch vom Prinzip des Simultaneous Engineering.<br />

Aufbauend auf dem Axiom des Schlüsselfertigbaus, dem Einbringen von Know-how im<br />

Ideenwettbewerb mit dem Ziel, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, in dem man dem<br />

Bauherrn durch Optimierungen einen Mehrwert anbieten kann, werden<br />

Partnerschaftsmodelle zwischen Bauherr <strong>und</strong> Schlüsselfertig-Auftragnehmer<br />

zunehmend auch in Deutschland genutzt. Vorreiter dieser Entwicklung in Deutschland<br />

war am Anfang der 90er Jahre die Strabag AG mit ihrem Strabag teamconcept beim<br />

Bauvorhaben „CentrO“ in Oberhausen. Diese Konzepte r<strong>und</strong>en immer stärker das<br />

bewährte Angebotsprofil von „klassischen“ SF-Bau-Unternehmen ab. Diese<br />

Entwicklung im Stillen wurde offenbar als die Hochtief AG im Jahr 2002 ihr Modell<br />

„PreFair“ offensiv vermarktete. Mittlerweile besitzen alle großen <strong>und</strong> auch einige<br />

mittelständische Bauaktiengesellschaften ein Partnering-Modell, das – manchmal auch<br />

nur ausgewählten – Bauherren alternativ angeboten wird.<br />

Nach Deutschland ist diese Art der Projektdurchführung über Auftraggeber aus<br />

Großbritannien <strong>und</strong> den USA gekommen, entsprechend häufig finden für die<br />

Projektbeteiligten Anglizismen Verwendung. Ursprung dessen, was heute in Europa<br />

<strong>und</strong> den USA als Partnering bezeichnet wird, ist die traditionelle japanische Arbeits<strong>und</strong><br />

Organisationsweise. In dieser haben langfristige <strong>und</strong> kooperative Beziehungen eine<br />

hohe Bedeutung. Ergänzt wird das Partnering vom Leitgedanken des „Lean<br />

Production“, Verschwendung jeglicher Art einzudämmen. Maßgebend entwickelt wurde<br />

es von einem japanischen Forschungsteam beim Automobilhersteller Toyota, nach<br />

dessen erfolgreicher Umsetzung führte es in zahlreichen Industriebranchen gravierende<br />

Änderungen. Nicht umsonst gilt die japanische Bauindustrie nach einer Untersuchung<br />

von BENNETT/JAYES im Jahr 1998 als die effizienteste der Welt.<br />

4.1.1 Organisation <strong>und</strong> Ziele<br />

Offensichtlich bedarf es für das Partnering im Allgemeinen weder einer besonderen<br />

Vertragsart, noch ist es an eine Vertragsart geb<strong>und</strong>en. Unter Partnering oder<br />

partnerschaftlicher Zusammenarbeit versteht man eine (Management-)Methodik, die<br />

den Umgang der Beteiligten institutionalisiert. Voraussetzung für einen erfolgreichen<br />

Methodeneinsatz ist eine Kooperation, als freiwillige Zusammenarbeit von wirt-<br />

35


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

schaftlich <strong>und</strong> rechtlich selbstständigen Unternehmen, zur gemeinsamen Stärkung der<br />

Wettbewerbsfähigkeit unter der gemeinsamen Zielsetzung eines ausgewogenen<br />

beiderseitigen Nutzens für die Partner. Probleme bei der Projektdurchführung sollen<br />

durch vereinbarte Regelungen <strong>und</strong> Vorgangsweisen vermieden werden, so dass ein<br />

möglichst störungsfreier Bauablauf garantiert werden kann. Vereinbarungen <strong>und</strong> Regeln<br />

bedürfen daher einer zusätzlichen schriftlichen Ergänzung des „normalen“ Bauvertrags<br />

zwischen den Kooperierenden, wobei nicht jeder Bauvertrag gleichermaßen geeignet<br />

ist. Die Möglichkeit, sich in den Planungsprozess einzubringen, um zu optimieren,<br />

sollte vertraglich gegeben sein. Folgende Punkte sind wichtige Bestandteile einer<br />

partnerschaftlichen Vereinbarung:<br />

• das Partnering-Team mit der Festlegung der Beteiligung an der Partnerschaft <strong>und</strong><br />

deren Steuerung einschließlich der Regelungen von Rechten <strong>und</strong> Pflichten<br />

(Informations-, Prüf- <strong>und</strong> Reaktionspflichten bzw. -rechte) der Partners<br />

• eine Charta, in der die Leitlinien der Zusammenarbeit, der Teamgedanke der<br />

Partner <strong>und</strong> die Regelungen des Teams niedergeschrieben sind<br />

• ein Anreizsystem für die Partner ihr Know-how in den Planungs- <strong>und</strong> Bauprozess<br />

mit einzubringen <strong>und</strong> diesen zu optimieren<br />

• ein Streitschlichtungsmechanismus, um ggf. aufkommende<br />

Meinungsverschiedenheiten<br />

schlichten<br />

frühzeitig, effizient <strong>und</strong> kostengünstig zu<br />

Ausgangspunkt einer Zusammenarbeit ist die Zieldefinition der Kooperation. Hierbei<br />

sollen die unternehmensindividuellen Interessen der am Bau Beteiligten dem Erreichen<br />

des Projektziels untergeordnet werden, ohne dass dadurch Nachteile für einzelne<br />

entstehen (Win-Win-Situation). Als übergeordnetes Ziel können nachfolgende Target-<br />

Modelle dienen, die auch miteinander kombiniert werden können:<br />

Cost Target Modell � Verringerung der Kosten<br />

Time Target Modell � Reduzierung der Ausführungsdauer<br />

Performance Target Modell � optimale Erfüllung der festgelegten Qualitätsziele<br />

(z. B. Qualität, Umweltverträglichkeit, Sicherheit)<br />

36


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

4.1.2 Vorteile von Partnering<br />

Ideal wäre es, wenn es gelingt, alle Leistungen der am Bau Beteiligten der Maxime des<br />

Wertschöpfungszuwachses zu unterwerfen. Jeder Partner, jede Leistung, jeder Prozess,<br />

der im Einflussbereich des Projektteams entsteht <strong>und</strong> keinen Beitrag zur Wertschöpfung<br />

leistet oder nicht unabdingbar notwendig ist, ist im Rahmen des Partnering-Projektes zu<br />

eliminieren. Darüber hinaus ist Transparenz (open books) eine wesentliche Maxime des<br />

Partnerings, die Missverständnissen <strong>und</strong> Missständen vorbeugen soll. Als Ursachen für<br />

Auseinandersetzungen – gepaart mit einer ordentlichen Portion Misstrauen – bei der<br />

konventionellen Projektabwicklung ermittelte KAPELLMANN<br />

• eine unzureichende bzw. uneindeutige Definition des Bausolls<br />

• eine unvollständige, mangelhafte oder wenig koordinierte auftraggeberseitige<br />

Planung<br />

• leichtfertige übernommene Risiken<br />

• Planungsänderungen nach Vertragsabschluss<br />

Die aufgezählten Bestandteile bzw. Institutionen im Rahmen eines Partnering-<br />

Konzeptes haben die Funktion, Störungen der Produktion (<strong>und</strong> damit der<br />

Wertschöpfung) in jeglicher Form rasch zu beseitigen – bestmöglich sogar ihr Entstehen<br />

zu verhindern. Verabschiedet man sich von der Suche nach der Schuldfrage, wird man<br />

feststellen, dass die Summe der vorgenannten Entwicklungen im Sinne aller Partner ist.<br />

37


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

Einflussmöglichkeiten Projekterfolg / Kosten<br />

100 [%]<br />

1<br />

1<br />

2<br />

2<br />

3<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

4<br />

5<br />

7<br />

6<br />

Projektphase<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

traditionelle Zusammenarbeit<br />

Partnering<br />

Bedarfsanalyse (Gr<strong>und</strong>lagenermittlung)<br />

Vorplanung<br />

Entwurfs-/Genehmigungsplanung<br />

Ausführungsplanung<br />

Ausschreibung<br />

Vergabe<br />

Bauausführung<br />

neu<br />

7<br />

100 [%] alt<br />

Abb. 14: Veränderung des Projektablaufes durch Partnering in Anlehnung an RAPPERT<br />

Als weiterer Vorteil gegenüber der traditionellen Zusammenarbeit zwischen den<br />

Vertragspartnern, ist vorstehender Abbildung zu entnehmen, dass die verlängerte Phase<br />

bis zur Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung eine frühere <strong>und</strong> höhere relative Kosten<strong>und</strong><br />

Erfolgsbeeinflussung ermöglicht. Sofern eine Ausstiegsklausel für die<br />

Vertragspartner im Projektablauf vorgesehen ist, ist mit Beendigung der Planungsphase<br />

dieser Zeitpunkt erreicht. Dann besteht noch die präferierte Alternative einer weiteren<br />

Zusammenarbeit der Partner oder der Weg einer konventionellen Ausschreibung der<br />

schlüsselfertig zu erstellenden Bauleistung. Die Transparenz <strong>und</strong> die zeitgleiche<br />

Bearbeitung während der gemeinsamen Planungszeit erlaubt eine erhebliche<br />

Verkürzung der nachfolgenden Projektphasen, so dass nicht nur geringe Projektkosten<br />

die Folgen sind, sondern auch eine frühere Nutzung des Bauwerks möglich ist. Der<br />

Projekterfolg ist also größer <strong>und</strong> lässt sich frühzeitiger realisieren.<br />

Die Erfahrungen in der stationären Industrie <strong>und</strong> die Übernahme des Partnerings in den<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong>en der USA <strong>und</strong> Großbritanniens belegen den Erfolg dieser Methode.<br />

38


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

4.2 Wettbewerbsformen des Auslandes<br />

Die <strong>Bauwirtschaft</strong> der USA bzw. Großbritanniens weist gegenüber der deutschen auch<br />

hinsichtlich der Wettbewerbsformen Unterschiede auf, die teilweise im engen<br />

Zusammenhang mit dem Partnering stehen. Es ist damit zu rechnen, dass es sowohl zu<br />

einer tendenziellen Entwicklung als Änderung der traditionellen deutschen<br />

Wettbewerbsformen, als auch zu einer Anpassung durch ausländische Investoren bzw.<br />

Bauaufträge im Ausland an diese Formen kommen wird. Auffallend ist die Offenheit in<br />

ausländischen <strong>Bauwirtschaft</strong>en für die Übernahme weiterer Dienstleistungen, die in<br />

Verbindung mit der Nutzung von standardisierten Verträgen zu einer Vielzahl von<br />

Wettbewerbsformen führt. Nachfolgend eine Auswahl.<br />

4.2.1 Traditional method<br />

Abb. 15: traditionelle anglo-amerikanische Wettbewerbsmethode<br />

Diese Methode sei der Vollständigkeit halber erwähnt, da sie für den deutschen<br />

Baumarkt kaum eine Bedeutung erlangen wird. Sie stimmt mit der traditionellen<br />

deutschen Maxime, der Trennung von Planung <strong>und</strong> Ausführung, überein. Allerdings<br />

gibt es zwei wesentliche Unterschiede: Der Contractor (bauausführende Unternehmer)<br />

ist hier traditionell immer ein Generalunternehmer, der Teile der Gesamtleistung an<br />

Subcontractors (Nachunternehmer) weiter vergibt. Weiterhin wird die gesamte<br />

Architektur- <strong>und</strong> Planungsleistung von einem Architect & Engineer (Generalplaner)<br />

39


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

erbracht, der auch die Fachplanung oder Teile davon an Consultants (Fachplaner)<br />

untervergeben kann.<br />

4.2.2 Design and build methods<br />

Unter diesem Begriff werden zwei (graduell) unterschiedliche Formen<br />

zusammengefasst, deren Gemeinsamkeit darin besteht, dass die Planungs- <strong>und</strong><br />

Ausführungsleistung durch einen Auftragnehmer übernommen wird. Diese<br />

Wettbewerbsformen entsprechen weitestgehend dem in Deutschland üblichen<br />

Schlüsselfertigbau mit einem Totalunternehmer.<br />

a) Design and build<br />

In Zusammenarbeit mit dem Conceptual Designer (Architekt) werden die Ziele des<br />

Auftraggebers in einen ersten Vorentwurf überführt. Auf Basis dessen übernimmt der<br />

Design and Build Contractor (Totalunternehmer) die weiteren Planungs- <strong>und</strong><br />

Bauleistungen. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Nähe zum<br />

Totalunternehmer-Einsatz in Deutschland.<br />

b) Turnkey<br />

Abb. 16: Beteiligte der design and build method<br />

Diese Wettbewerbsform entspricht dem der in Deutschland bekannten schlüsselfertigen<br />

Erstellung eines Bauwerks durch einen Totalunternehmer. Nach GRALLA wird das<br />

Leistungsprofil um den Punkt der Projektfinanzierung ergänzt. Je nach übernommenem<br />

40


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

Leistungsumfang werden neue Begrifflichkeiten definiert, wie beispielsweise turnkeylump-sum<br />

bei der Vereinbarung eines Pauschalpreises.<br />

4.2.3 Management methods<br />

Der Gr<strong>und</strong>gedanke dieser Wettbewerbsform ist, den Auftraggeber soweit wie möglich<br />

zu entlasten. Ein verbessertes Management durch einen spezialisierten Ansprechpartner<br />

mit umfangreichem Know-how der Bauausführung führt durch frühzeitige Einbindung<br />

in das Gesamtprojekt zur Optimierungen bei Planung <strong>und</strong> Herstellung.<br />

a) Management contracting<br />

Das Management Contracting ist in etwa mit der schlüsselfertigen Bauausführung durch<br />

einen Totalübernehmer zu vergleichen. Der Management Contractor<br />

(Generalübernehmer) übernimmt die komplette Bauausführung, die er ohne eigene<br />

Bauleistungen zu erbringen vollständig an Subcontractor vergibt. Im Gegensatz zum<br />

General- bzw. Totalübernehmer ist er zwar nicht für die Planungsleistungen<br />

verantwortlich, aber er ist in den gesamten Planungsprozess eingeb<strong>und</strong>en. So kann er<br />

seine Erfahrungen zur Bauausführung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in das Projekt<br />

einbringen. Sichergestellt wird diese Nutzung von unternehmensspezifischem Knowhow,<br />

indem der Management Contractor seinen Auftrag im Regelfall bereits während<br />

der Bedarfsplanung erhält.<br />

Mit der Entwurfsplanung beauftragt der Client einen Architect <strong>und</strong> die<br />

Fachplanungsleistungen werden an die entsprechenden Consultants vergeben.<br />

41


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

b) Construction management<br />

Abb. 17: Beteiligte beim management contracting<br />

Die bei weitem interessanteste Wettbewerbsform ist das Construction Management,<br />

vereint es mit seinen Varianten die Bestandteile des Partnerings (s. S. 33) <strong>und</strong> bietet für<br />

deutsche Verhältnisse einen innovativen Ansatz.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich vergibt der Client die Entwurfs- <strong>und</strong> Planungsleistungen an Architects<br />

<strong>und</strong> Consultants. Darüber hinaus wird für die gesamte Projektlaufzeit ein Construction<br />

Manager [CM] (Projektmanager) hinzugezogen, dessen Aufgabe darin besteht, die<br />

Interessen der Projektbeteiligten auf das Projektziel zu fokussieren <strong>und</strong> den Entwurf, die<br />

Planung sowie die Bauausführung in technisch <strong>und</strong> wirtschaftlicher Hinsicht zu<br />

optimieren <strong>und</strong> mit der Zielsetzung des Auftraggebers (Kosten, Termin, Qualität,<br />

Performance) in Einklang zu bringen. Da er gegenüber den Baubeteiligten<br />

vorschlagsberechtigt <strong>und</strong> weisungsbefugt ist, darf er optimieren, koordinieren <strong>und</strong><br />

prüfen, sogar über die Teamzusammensetzung kann er befinden. Offensichtlich verfügt<br />

der CM über einen erheblichen Einfluss auf den Projekterfolg (<strong>und</strong> die Projektkosten).<br />

Die Interessensvertretung des Auftraggebers durch den CM ist auch dadurch<br />

sichergestellt, dass prinzipiell das Construction Management in zwei ineinander<br />

übergehende Phasen geteilt ist, für die auch zwei separate Verträge mit Leistungsbild<br />

<strong>und</strong> Vergütung geschlossen werden. Die erste Phase Pre-Construction umfasst die<br />

gesamte Planung <strong>und</strong> reicht bis zum Beginn der Bauausführung. Die zweite Phase<br />

42


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

Construction beginnt mit der Bauausführung, ist aber nicht strikt von der ersten Phase<br />

getrennt – vielmehr gehen die Phasen ineinander über. Bei einer erfolgreichen<br />

Zusammenarbeit in der ersten Phase ist es üblich, dass diese fortgesetzt wird.<br />

Als Vergütung für den CM stehen erfahrungsgemäß in den CM-Phasen eine lump sum-<br />

(Pauschalsumme) oder eine cost plus fee-Vereinbarung zur Wahl. Bei der<br />

letztgenannten Variante setzt sich die Honorierung aus zwei Komponenten zusammen:<br />

Der Kostenerstattung für eigene Personal- <strong>und</strong> Sachkosten sowie eine fee (Zuschlag),<br />

die Gewinn, Risiken <strong>und</strong> allgemeine Geschäftskosten abdecken soll. Bei den<br />

Auswahlkriterien für den Construction Manager (CM), der sich zumeist auf diese<br />

Leistung spezialisiert hat, dominieren sein Know-how, seine Referenzen <strong>und</strong> weniger<br />

die Höhe seiner Vergütung.<br />

Die Varianten des Construction Management unterscheiden sich einerseits hinsichtlich<br />

der rechtlichen Stellung des CM, ob er nur koordiniert oder auch beauftragt, <strong>und</strong><br />

anderseits aufgr<strong>und</strong> seiner Beteiligung am Projekterfolg.<br />

• Construction management „at agency“<br />

• Bei dieser Wettbewerbsform verantwortet der CM in der Construction-Phase<br />

nicht die Einhaltung der Zielsetzung seines Auftraggebers (Kosten, Termin,<br />

Qualität, Performance), d. h. seine Vergütung ist nicht von dieser<br />

Zielerreichung abhängig. Sein Aufgabenprofil ist dienstleistungsorientiert <strong>und</strong><br />

entspricht am ehesten dem des deutschen Projektsteuerers mit zusätzlichen<br />

Leistungen wie beispielsweise Bildung, Organisation <strong>und</strong> Leitung des<br />

Projektteams. Die Honorierung seiner Leistungen kann auf Basis eines<br />

prozentuellen Anteils an den Herstellkosten oder pauschaliert erfolgen.<br />

43


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

Architect<br />

(Architekt)<br />

Consultants<br />

(Fachplaner)<br />

Bauausführung<br />

Rechtliche (vertragliche) Beziehung<br />

Organisatorische Beziehung<br />

Client<br />

(Auftraggeber)<br />

Construction<br />

Manager<br />

at agency<br />

GC<br />

(HU)<br />

CR<br />

(AU)<br />

Bauobjektplanung<br />

GC: General Contractor<br />

CR: Contractor<br />

Abb. 18: Beispiel mit Option für das construction management at agency<br />

• Construction management „at risk“<br />

• Diese Wettbewerbsform kann eine Komponente besitzen, die sich in allen<br />

deutschen Partnering-Konzepten wieder findet <strong>und</strong> sie zum interessantesten<br />

Modell macht: Der CM gewährleistet in der Construction-Phase nicht nur für<br />

die Zielerreichung seines Auftraggebers, sondern die Höhe seiner Vergütung ist<br />

daran gekoppelt, da ein guaranteed maximum price (GMP – garantierter<br />

Maximalpreis) Vertragsbestandteil ist. Allerdings sind auch andere<br />

Vergütungsregelungen, wie eine cost plus fee-Vereinbarung möglich. Der CM<br />

übernimmt die Risiken aus Preis, Termin, Qualität <strong>und</strong> der<br />

Schnittstellenkoordination. Bauleistungen vergibt er in eigenem Namen <strong>und</strong> auf<br />

fremde Rechnung. Ist er zugleich auch ein bauausführendes Unternehmen,<br />

besteht die Möglichkeit, eigene Bauleistungen zu erbringen.<br />

44


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

Bauobjektplanung<br />

Bauausführung<br />

Architect<br />

(Architekt)<br />

Consultants<br />

(Fachplaner)<br />

Client<br />

(Auftraggeber)<br />

SC 1<br />

(NU)<br />

Rechtliche (vertragliche) Beziehung<br />

Organisatorische Beziehung<br />

Construction<br />

Manager<br />

at risk<br />

SC 2<br />

(NU)<br />

Abb. 19: Beispiel mit Option für das construction management at risk<br />

4.2.4 Design and management method<br />

Eine Kombination der bereits dargestellten Methoden design and build sowie der<br />

management methods, bei denen sowohl Entwurfs- als auch Managementaufgaben vom<br />

general contractor übernommen werden, der damit design and manage contractor<br />

genannt wird.<br />

Darüber hinaus sind in den Ursprungsländern USA <strong>und</strong> Großbritannien zahlreiche<br />

Kombinationsmöglichkeiten in Bezug auf Wettbewerbsformen <strong>und</strong><br />

Unternehmenseinsatzform zu verzeichnen, die auch noch um weitere Dienstleistungen<br />

ergänzt <strong>und</strong> mit neuen Begrifflichkeiten versehen werden können. Auf deren<br />

Darstellung soll hier verzichtet werden.<br />

4.3 Guaranteed Maximum Price (GMP)<br />

In seinen Ursprungsländern primär als Anreizsystem lediglich Bestandteil von<br />

Wettbewerbsformen, hat sich der GMP in Deutschland als eigenständige<br />

Wettbewerbsform <strong>und</strong> insbesondere als „Bauvertragsart“ etabliert. Ausgangspunkt der<br />

Entwicklung in Europa sind verschiedene Studien im Auftrag der englischen Regierung<br />

<strong>und</strong> der europäischen Gemeinschaft (z. B. ATKINS-Report), die allesamt zu dem<br />

Ergebnis kamen, dass die bis heute verbreitete Form der Baudurchführung mit der<br />

45


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

klassischen Trennung von Planung <strong>und</strong> Ausführung nicht mehr den aktuellen<br />

Managementmethoden in der <strong>Bauwirtschaft</strong> entspricht.<br />

Der wesentlichste Bestandteil einer GMP-Vereinbarung ist eine Garantie über einen<br />

maximalen Preis, die insofern einzuschränken ist, als das unter Garantie keine Haftung<br />

ohne Verschulden verstanden wird. Weiterhin besteht für den Auftraggeber keine<br />

vollkommene Kostensicherheit. Üblich ist zwar, dass bei Überschreitung des<br />

Höchstpreises die (Mehr-)Kosten komplett vom Auftragnehmer zu tragen sind,<br />

allerdings nur sofern der vorher festgelegte Leistungsumfang (Bausoll) nicht verändert<br />

wurde bzw. der Auftraggeber diese Änderung nicht veranlasste.<br />

Keine Aufteilung<br />

Variable Aufteilung<br />

Fixe Aufteilung<br />

Abb. 20: Zusammensetzung GMP mit Aufteilungsmechanismen<br />

Variable Aufteilung<br />

Fixe Aufteilung<br />

Zielkosten-Aufteilung<br />

Keine Aufteilung<br />

46


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

Bei der Bestimmung des GMP stehen drei verschiedene Methoden zur Auswahl, die<br />

unterschiedlich hohe Marktakzeptanz erfahren:<br />

• Traditionelle GMP-Methode<br />

• Der Bauherr sucht einen geeigneten GMP-Partner aus <strong>und</strong> entwickelt<br />

zusammen mit diesem das Bauprojekt. Steht ein Großteil der Planung fest, wird<br />

vom GMP-Partner ein Maximalpreis (GMP) vorgeschlagen.<br />

• GMP-Budget-Methode<br />

• Der Bauherr gibt einen Maximalpreis (GMP) für die Projekterstellung, also ein<br />

Budget vor <strong>und</strong> sucht dann im Wettbewerb nach einem GMP-Partner.<br />

• GMP-Wettbewerb-Methode<br />

• Der Bauherr erstellt eine Vorplanung <strong>und</strong> lässt sich dann im Wettbewerb einen<br />

Maximalpreis (GMP) von potenziellen GMP-Partnern für die Erstellung des<br />

Bauprojektes anbieten.<br />

Transparenz wird durch open books erreicht, das Recht des Auftraggebers, alle Kosten<br />

im Detail prüfen zu können. Dies führt zu Vertrauen <strong>und</strong> bildet die Basis, die<br />

einvernehmliche Festlegung eines Anreizsystems, um den Maximalpreis durch<br />

Optimierungen in der Planung <strong>und</strong> Ausführung zu unterschreiten. Die erzielten<br />

(Optimierungs-)Gewinne beispielsweise durch Konstruktionsänderungen in der<br />

Planungsphase oder Gewinne bei der Vergabe von Nachunternehmerleistungen werden,<br />

entsprechend der vertraglich fixierten Aufteilung geteilt. Bei vereinbarten Teil-<br />

Maximalpreisen für einzelne Gewerke (z. B. Fassade, Haustechnik) können auch die<br />

möglichen Vergabegewinne für die Nachunternehmerleistung Bestandteil der<br />

Aufteilungsvereinbarung sein. Die durch eine Reduzierung der Herstellkosten<br />

möglicherweise sinkenden Deckungsbeiträge werden üblicherweise durch eine<br />

entsprechende Berücksichtigung bei der Vertragsgestaltung abgefedert.<br />

Als Aufteilungsvereinbarungen stehen verschiedene Alternativen zu Verfügung. Diese<br />

reichen von Übernahme der kompletten Verluste durch den Auftragnehmer über eine<br />

fixe Aufteilung (z. B. 50:50) bis zu einer variablen Aufteilung mit sich anpassendem<br />

47


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

Verhältnis bei ansteigendem Gewinn bzw. Verlust (z. B. 25:75 bei 2%, 50:50 bei 4%<br />

etc.).<br />

4.4 Bauteam<br />

Das Bauteam-Modell wurde ursprünglich in den Niederlanden entwickelt <strong>und</strong> wird in<br />

Deutschland überwiegend in den entsprechenden, grenznahen Regionen genutzt. Die<br />

operationalen Ziele werden gr<strong>und</strong>sätzlich gemeinsam von Bauherr <strong>und</strong> Architekt<br />

ermittelt. Im Anschluss daran wird der architektonische Entwurf erstellt <strong>und</strong> eine<br />

Kostenschätzung vorgenommen, die als Kostenobergrenze dient. Zu diesem Zeitpunkt<br />

können auch bereits Sonderfachleute an der gemeinsamen Planung mitwirken. Mit der<br />

erfolgreichen Suche nach einem geeigneten Bauunternehmen, das die ermittelte<br />

Preisobergrenze mittragen kann, ist das Bauteam vollständig. Nun beginnt auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden Planung die gemeinsame Optimierungsphase mit der<br />

Zielsetzung, Planung, Bauausführung <strong>und</strong> Nutzung zu verbessern.<br />

Nach Abschluss dieser Optimierungsphase beginnt das bauausführende Unternehmen<br />

auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse mit der Kalkulation eines Angebotes. Dieses<br />

Angebot wird zusammen mit einer Abstandserklärung, in der das Unternehmen erklärt,<br />

dem Bauherrn bei Nichtbeauftragung die Planungsleistungen (gegen Kostenerstattung)<br />

zu überlassen, abgegeben. Wird bei der Vergabe keine Einigung erzielt, endet die<br />

Zusammenarbeit des Bauteams, <strong>und</strong> das Bauprojekt wird nochmals konventionell<br />

ausgeschrieben. Anderenfalls wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen, <strong>und</strong> das<br />

Projekt kann wie vereinbart durchgeführt werden.<br />

Das Bauteam ist eine zeitlich befristete Organisation, bei der die am Bau Beteiligten<br />

zusammenarbeiten, um gemeinsam ein Bauprojekt durchzuführen. Die Zusammenarbeit<br />

sollte vorzugsweise schon in der Entwurfsphase beginnen, so dass ohne<br />

Qualitätsreduzierungen Kostensenkungen erreicht werden können.<br />

4.5 Bausystemwettbewerb<br />

Der Bausystemwettbewerb nach BLECKEN basiert wie die vorgenannten<br />

Wettbewerbsformen auf dem Gr<strong>und</strong>konzept des Simultaneous Engineering <strong>und</strong> schließt<br />

ebenfalls eine Optimierungsphase in den Bauprozess mit ein. Aus dem GMP wurde das<br />

Konzept der Kostensicherheit <strong>und</strong> das integrierte Construction Management<br />

48


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

übernommen <strong>und</strong> um den – aus dem bereits dargestellten "Bauteam" –<br />

Optimierungsansatz in den frühen Projektphasen ergänzt. Das Gesamtkonzept wurde<br />

danach den besonderen Bedingungen der deutschen <strong>Bauwirtschaft</strong> angepasst.<br />

Abb. 21: Bausystemwettbewerb nach BLECKEN<br />

Beim Bausystemwettbewerb werden die Bauleistungen nicht an einen General- oder<br />

Totalunternehmer vergeben, sondern aufgeteilt nach Gewerken oder Teilsystemen<br />

werden mehrere spezialisierte bauausführende Unternehmen vom Bauherrn beauftragt.<br />

Wobei sowohl die Vergabe an einzelne Teilsystemanbieter als auch an eine Konsortium<br />

von Teilsystemanbietern (ARGE) oder Handwerkerkooperationen möglich ist.<br />

Hierdurch besteht für kleine <strong>und</strong> mittlere Bauunternehmen die Beteilgungsmöglichkeit<br />

an einem Bausystemwettbewerb. Der Arbeitsaufwand des Bauherrn in der<br />

Optimierungsphase erscheint durch die Einbeziehung mehrere Teilsystemlieferanten<br />

erhöht. Allerdings steht dem K<strong>und</strong>en hierdurch auch mehr Ideenpotential <strong>und</strong> Knowhow<br />

zur Verfügung.<br />

4.6 Partnerschaften zwischen Haupt- <strong>und</strong> Nachunternehmer<br />

Im Gegensatz zum Partnering zwischen Bauherr <strong>und</strong> Generalunternehmer sind die<br />

Kooperationserfahrungen auf der nachgeschalteten Stufe zwischen General- <strong>und</strong><br />

Nachunternehmer in der deutschen <strong>Bauwirtschaft</strong> nur selten, <strong>und</strong> wenn, dann nicht<br />

institutionalisiert anzutreffen. Auch bei dieser Form der Zusammenarbeit können<br />

Erfahrungswerte aus dem Ausland oder Abnehmer-Zuliefer-Kooperationen aus anderen<br />

Industriezweigen den Erfolg belegen.<br />

49


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

Die Auslagerung von gewerblichem Personal, die Verkleinerung der technischen Büros<br />

führte nicht nur dazu, dass sich die Unternehmen vollständig auf die Koordinierung der<br />

Baustelle konzentrierten, sondern auch dazu, dass sehr viele Leistungen extern<br />

zugekauft werden müssen. Darüber hinaus müssen die Generalunternehmer – im<br />

Regelfall ehemalige Rohbauunternehmen – die Kompetenz der Planung, des<br />

Baustellenmanagement <strong>und</strong> der Gewerkekoordination erst erwerben.<br />

Ausführungsarchitekten, Haustechnik- <strong>und</strong> Elektroingenieure sowie beispielsweise<br />

Fassadenfachplaner waren bisher zumeist nicht in diesen Unternehmen vorhanden.<br />

Diese Kompetenz wird erst jetzt nach <strong>und</strong> nach aufgebaut. Mit dieser Entwicklung sind<br />

zwei wesentliche Fragestellungen verb<strong>und</strong>en: Wie hoch ist der optimale Anteil der<br />

Eigenleistung eines Generalunternehmers an der schlüsselfertigen Gesamtleistung <strong>und</strong><br />

wie wird bei einer hohen Fremdleistungsquote sichergestellt, dass der<br />

Generalunternehmer noch über genügend Know-how (Kernkompetenzen) verfügt, um<br />

wettbewerbsfähig zu bleiben?<br />

Bei einem Anteil von bis zu über 80% Nachunternehmerleistung an einem<br />

Schlüsselfertigbauprojekt wird der Innovationsanteil der Nachunternehmer in etwa<br />

ebenso hoch ausfallen. Der Generalunternehmer sollte – analog zur Partnerschaft<br />

Bauherr <strong>und</strong> Generalunternehmer – daher einen Weg finden, dieses<br />

Innovationspotenzial zu nutzen.<br />

Eine mögliche Gestaltungsform der Partnerschaften zwischen General- <strong>und</strong><br />

Nachunternehmer im Schlüsselfertigbau wurde federführend am Lehr- <strong>und</strong><br />

Forschungsgebiet <strong>Baubetrieb</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauwirtschaft</strong> an der <strong>Bergische</strong>n Universität<br />

Wuppertal im Auftrag des BMBF im Rahmen des Forschungsprojektes<br />

„Wertschöpfungspartnerschaften im Schlüsselfertigbau“ entwickelt.<br />

50


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

Abb. 22: Partnering-Modell „Wertschöpfungspartnerschaften“<br />

Das primäre Ziel dieses Modells ist es, Beteiligte, Vorgänge <strong>und</strong> Prozesse, die keinen<br />

Beitrag zur Wertschöpfung bringen, zu eliminieren. Maßgabe bei Modellentwicklung<br />

war der Gr<strong>und</strong>satz, dass die Kooperation, als freiwillige Zusammenarbeit von<br />

wirtschaftlich <strong>und</strong> rechtlich selbstständigen Unternehmen zur gemeinsamen Stärkung<br />

der Wettbewerbsfähigkeit, einen ausgewogenen beiderseitigen Nutzen für die Partner<br />

zum Ziel hat.<br />

Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit des Generalunternehmers mit den<br />

Nachunternehmern der Schlüssel-Gewerke führt in der Phase der Planung <strong>und</strong><br />

Angebotsbearbeitung durch gemeinsame Optimierung zu besonders wettbewerbsfähigen<br />

Angeboten <strong>und</strong> optimierter Ressourcenteilung. Eine Einbeziehung der<br />

Nachunternehmer in die Koordination mit gemeinsamer Logistik- <strong>und</strong> Terminplanung<br />

während der Ausführungsphase ermöglicht einen optimierten Baustellenablauf,<br />

Fehlervermeidung <strong>und</strong> eine Bauzeitverkürzung. Das gemeinsame Qualitäts-Controlling<br />

bietet eine Möglichkeit, zu optimierter Ausführungsqualität zu gelangen. Als Folge<br />

dieser Zusammenarbeit ist in der Nutzungs- <strong>und</strong> Gewährleistungsphase eines Bauwerks<br />

mit minimierten Gewährleistungsaufwendungen zu rechnen. Gelingt es, diese auf ein<br />

Bauvorhaben befristete einmalige Kooperation unter marktwirtschaftlichen<br />

Bedingungen längerfristig auszuweiten, kann dies bei einem hohem Integrationsgrad<br />

aufgr<strong>und</strong> von Lerneffekten zu weiteren Vorteilen gegenüber kurzfristigen<br />

Marktbeziehungen führen.<br />

51


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

4.7 Handwerkerkooperationen<br />

Seit einigen Jahren wird mit intensiver staatlicher Förderung kleiner <strong>und</strong><br />

mittelständischer Unternehmen die Gründung dauerhafter Kooperationen von<br />

Handwerksunternehmer unterstützt. Das Ziel ist es, dem K<strong>und</strong>en das Bauen aus einer<br />

Hand anbieten zu können <strong>und</strong> zugleich als Mitgliedsunternehmen rechtlich selbstständig<br />

zu verbleiben. Durch den Zusammenschluss ist die Bearbeitung von umfangreicheren<br />

<strong>und</strong> komplexeren Projekten möglich, als dies einzelne kleine Handwerksbetriebe<br />

können. Als weitere Vorzüge der Kooperation ist eine Erweiterung des K<strong>und</strong>enkreises,<br />

die Kooperation im kaufmännisch-administrativen Bereich (z. B. Beschaffung,<br />

Buchhaltung, Auftragsabwicklung) <strong>und</strong> eine gemeinsame Projektentwicklung zu<br />

nennen.<br />

Der Tätigkeitsbereich von Handwerkerkooperationen umfasst aktuell Bereiche des<br />

Wohnungsbaus, insbesondere bei Errichtung von Einfamilienhäusern, aber auch bei der<br />

Instandsetzung von Wohnungen oder ganzen Wohnanlagen ist man auf dem Baumarkt<br />

erfolgreich.<br />

Schwierigkeiten sind insbesondere bei der Partnersuche <strong>und</strong> bei der aus der<br />

Zusammenarbeit resultierenden, notwendigen Abstimmung der Prozesse zu<br />

verzeichnen. Als Problematisch erweist sich weiterhin oftmals eine zu geringe<br />

Zentralität in dem Sinne, dass zu wenig Akquisition <strong>und</strong> Marketing betrieben wird, die<br />

finanzielle Ausstattung zumeist schwach ist <strong>und</strong> nicht zuletzt noch immer<br />

Handlungsbedarf in rechtlichen Fragen (Gesellschaftsform, Haftung etc.) herrscht.<br />

4.8 Engagement über das Bauen hinaus<br />

An dieser Stelle sei noch kurz auf zwei der neueren Entwicklungen im<br />

Dienstleistungsbereich von Bauunternehmen eingegangen, die eine weitere Möglichkeit<br />

der Differenzierung im Wettbewerb bieten.<br />

4.8.1 Facility Management (FM)<br />

Das Facility Management hat seine Ursprünge in den USA, wo man sich Ende der 60er<br />

Jahre des vergangenen Jahrh<strong>und</strong>erts erstmals intensiv mit einer strategischen<br />

Gebäudebewirtschaftung auseinandersetzte. Die Nähe zur <strong>Bauwirtschaft</strong> ist einerseits<br />

erklärbar durch den Planungs- <strong>und</strong> Bauvorgang als solchem, indem die größtmögliche<br />

52


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

Beeinflussbarkeit der späteren Nutzungskosten liegt, anderseits wurde während des<br />

infrastrukturellen Aufbaus der OPEC-Staaten nach Unternehmen gesucht, die Planung,<br />

Bauausführung <strong>und</strong> Bewirtschaftung einschließlich Instandhaltung übernehmen sollten.<br />

Die Vielzahl von Definitionen beinhalten im Kern, dass Facility Management eine<br />

zweckmäßige Bewirtschaftung von Gebäuden <strong>und</strong> Anlagen zum Ziel hat, damit sich der<br />

Nutzer bzw. Inhaber auf seine Kernkompetenzen <strong>und</strong> -aufgaben konzentrieren kann. Es<br />

ist also der ganzheitliche Rahmen für koordinierte Tätigkeiten, um Gebäude mit ihren<br />

Systemen <strong>und</strong> Inhalten über den gesamten Lebenszyklus kontinuierlich bereitzustellen,<br />

funktionsfähig zu halten <strong>und</strong> an die wechselnden Erfordernissen des Marktes <strong>und</strong> der<br />

Organisation anzupassen. Das Facility Management geht daher über das<br />

Gebäudemanagement hinaus, dessen Aufgabengebiet ausschließlich die baulichen <strong>und</strong><br />

technischen Anlagen umfasst.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Beschreibung von FM kann man sagen, dass das strategische Facility<br />

Management mit der Einflussnahme in der Planungsphase eines Bauwerks beginnt. Hier<br />

können die Gr<strong>und</strong>lagen für die spätere Höhe der Kosten für Bauwerksnutzer gelegt<br />

werden (vgl. Abb. 14). Eine frühzeitige (Bestands-)Dokumentation, zum Beispiel in<br />

Form eines Raumbuches, ist eine wichtige Informationsquelle bei späteren Wartungs-,<br />

Instandhaltungs- <strong>und</strong> Umbauten (Value Management). Die Versorgungs- (Strom,<br />

Brennstoff, Wasser) <strong>und</strong> Entsorgungsleistungen (Müll, Recycling, Abwasser) werden<br />

aufgr<strong>und</strong> von Kostensteigerungen ständig bedeutender, hier bietet ein auf die spätere<br />

Nutzungsphase vorausschauender Einfluss auf die Planung ebenso erhebliches<br />

Potenzial, wie Flächenmanagement, das beispielsweise zu einem steigenden<br />

Nutzflächenanteil führen kann. Daneben ist die Ermittlung von Kennwerten <strong>und</strong> -ziffern<br />

zum Vergleich von Immobilien eine bedeutende Aufgabe des strategischen FM.<br />

53


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

Abb. 23: Strategisches Facility Management<br />

Das operative Facility Management setzt ab der Inbetriebnahme des Bauwerks ein <strong>und</strong><br />

wird konzeptionell in technische, infrastrukturelle <strong>und</strong> kaufmännische Bereiche<br />

unterschieden.<br />

Abb. 24: Gebäudemanagement als Bestandteil des operativen Facility Management<br />

54


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

4.8.2 Public Private Partnership (PPP)<br />

PPP ist ein Überbegriff für eine Vielzahl von Modellen, die allesamt für eine<br />

umfassende privatwirtschaftliche Lösung einer Immobilien- oder Infrastrukturaufgabe<br />

der öffentlichen Hand stehen. Umfassend heißt: Die Verantwortung für Finanzierung,<br />

Planung, Bau <strong>und</strong> je nach gewähltem Modell zumindest maßgebender, langfristiger<br />

Einfluss auf den Betrieb liegt in einer Hand (i. d. R. eines Konsortiums mehrerer<br />

Firmen). Der Vorteil dieser Art ist, es lässt sich Bedarf an Bauwerken auch dann<br />

verwirklichen, wenn die Investitionsbudgets der öffentlichen Hand knapp sind. Es<br />

können Projekte realisiert werden, auf die man – wenn sie konventionell über den<br />

Investitionshaushalt verwirklicht worden wären – noch Jahre warten müsste. Dabei ist<br />

zu beachten, dass das gesamtwirtschaftliche Kosten/Nutzen-Verhältnis eines PPP-<br />

Projektes über den gesamten Zeitraum während der Investitions-, Betriebs- <strong>und</strong><br />

Verwertungsphase des Projektes zugunsten der Allgemeinheit ausfällt. Auch hier ist<br />

oftmals durch frühzeitige Zusammenarbeit der Projektbeteiligten eine gemeinsame<br />

Optimierung der Planung gewünscht.<br />

Generell ist nach ERBACH wie folgt zwischen den PPP-Organisationsmodellen <strong>und</strong> den<br />

PPP-Finanzierungsmodellen zu differenzieren, deren Unterscheidungsmerkmale sich<br />

auf das rechtliche <strong>und</strong> wirtschaftliche Eigentum an dem Objekt <strong>und</strong> auf steuerliche<br />

Fragen konzentrieren:<br />

Abb. 25: Finanzierungs- <strong>und</strong> Organisationsmodelle von PPP<br />

55


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

a) PPP-Finanzierungsmodelle<br />

Hier steht die Art der Finanzierung im Vordergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> ist im Rahmen der hier<br />

behandelten Thematik „Engagement von Baufirmen über die Bauwerkserstellung<br />

hinaus“ von untergeordnetem Interesse. Dennoch besteht als bauausführendes<br />

Unternehmen bedingt durch das PPP-Organisationsmodell, die Notwendigkeit, sich z.<br />

B. in einer zu gründenden Gesellschaft zu engagieren. Zu unterscheiden sind generell<br />

Modelle mit voller Refinanzierung, die mittels Fremdkapital finanziert werden <strong>und</strong><br />

solche, deren Finanzierung auch unter Einsatz von Eigenkapital erfolgt.<br />

a) PPP-Organisationsmodelle<br />

Beim Kooperationsmodell gründen der öffentliche <strong>und</strong> der private Investor zumindest<br />

eine Gesellschaft, welche die Finanzierung, die Erstellung <strong>und</strong> Betrieb einer Anlage<br />

übernimmt, um damit eine Leistung für die öffentliche Hand zu erbringen. Die<br />

Kommune besitzt die Möglichkeit der Mitgestaltung auf Gr<strong>und</strong> ihres Anteils an der<br />

Gesellschaft oder stellt dies durch anderweitige Vereinbarungen sicher.<br />

Das Betreibermodell kennzeichnet, dass sowohl das Finanz- als auch das Betriebsrisiko<br />

(nahezu) komplett von einer ausschließlich privaten Gesellschaft getragen werden. Ihr<br />

obliegen die Planung, die Finanzierung, die Bauprojektdurchführung <strong>und</strong> der Betrieb.<br />

Diese Leistungen aus einer Hand stellen bereits in der Angebotsphase weitestgehend<br />

sicher, dass über den gesamten Lebenszyklus der Anlage das wirtschaftlichste Angebot<br />

ausgewählt wird. Darüber hinaus sind auch Instandhaltung, Wartung oder sonstige<br />

Facility-Management-Aufgaben von der Gesellschaft zu übernehmen. Trotz einer<br />

privatwirtschaftlichen Lösung ist die Kommune für die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben<br />

verantwortlich, da lediglich die Durchführung, nicht aber die Aufgabe selbst delegiert<br />

wurde. Auch bei diesem Modell besitzt die Kommune vereinbarungsgemäß<br />

umfangreiche Kontroll- <strong>und</strong> Einwirkungsmöglichkeiten. Eine Sonderform des<br />

Betreibermodells stellt das B.O.T.-Modell (build, operate, transfer) dar, bei dem eine<br />

Gesellschaft eine Anlage nach der Errichtung auch über einen vereinbarten Zeitraum<br />

betreibt. Nach Ablauf der Zeitspanne geht das Objekt – nach Zahlung einer<br />

Abstandssumme – auf die öffentliche Hand über. Deutsche Unternehmen haben mit<br />

diesen Arten von Modellen bereits im Ausland Erfahrungen sammeln können. Eine<br />

weitere Sonderform ist das Beteiligungsmodell, bei dem für den Betrieb eine<br />

56


Neue Formen – neue Beteiligte Kapitel 4<br />

Betreibergesellschaft für den Betrieb gegründet wird, an der die Kommune sich als<br />

Gesellschafterin beteiligt. Die Besitzgesellschaft finanziert die Anlage <strong>und</strong> erteilt die<br />

Planungs- <strong>und</strong> Bauaufträge ohne Beteiligung öffentlicher Gesellschafter. Das Ziel dieser<br />

Konstruktion ist ein stärkerer Einfluss auf die Durchführung der Aufgabe mit der<br />

Konsequenz der langfristigen Verb<strong>und</strong>enheit mit den privatwirtschaftlichen<br />

Gesellschaftern bzw. dem Unternehmen.<br />

Nach der Planung zumeist durch den öffentlichen Auftraggeber werden die<br />

Finanzierung <strong>und</strong> der Bau einer Anlage bzw. eines Infrastrukturbauwerkes durch eine<br />

private Gesellschaft mittels eines Konzessionsmodells sichergestellt. Im Gegenzug für<br />

diese Leistung erhält das Privatunternehmen die Konzession zum Betrieb der Anlage, d.<br />

h. die Entgelte bzw. Gebühren der Nutzer finanzieren die Gesellschaft. Mit Ablauf der<br />

im Konzessionsvertrag vereinbarten „Nutzungsdauer“ geht das Objekt – mit oder ohne<br />

Zahlung einer Abstandssumme – an die öffentliche Hand über.<br />

57


Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />

5 Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau<br />

Bei der schlüsselfertigen Vergabe von Bauleistungen verändert sich im Vergleich zur<br />

gewerkeweisen Vergabe die Ablaufplanung. Der Auftragnehmer muss seine eigenen <strong>und</strong><br />

die Leistungen seiner Nachunternehmer koordinieren.<br />

Als gedankliche Vorwegnahme ist festzustellen, dass es bisher keine Methode gibt, mit<br />

der Bauabläufe so dargestellt werden, wie sie sich in der Wirklichkeit ergeben. Die<br />

Planung zukünftigen Handelns beruht auf einer Reihe von Prognosen, Schätzungen,<br />

Erfahrungen <strong>und</strong> Unsicherheiten, woraus eine möglichst realitätsnahe Ablaufplanung zu<br />

entwickeln ist. Improvisation auf der Baustelle wird es weiterhin geben, allerdings<br />

minimiert eine realitätsnahe Bauablaufplanung durch die systematische, gedankliche<br />

Vorwegnahme der zukünftigen Bauprozesse die Improvisation <strong>und</strong> bildet die<br />

Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage, um auf Bauablaufstörungen sinnvoll zu reagieren.<br />

Als Teil der Arbeitsvorbereitung umfasst die Ablaufplanung für eine Baumaßnahme die<br />

zeitliche <strong>und</strong> räumliche Planung der Bauproduktionsprozesse mit dem Ziel<br />

• zum richtigen Zeitpunkt<br />

• Mitarbeiter, Werkzeuge, Maschinen <strong>und</strong> Baumaterialien in ausreichender Menge<br />

• am richtigen Ort zusammenzuführen,<br />

• so dass die vertraglichen Leistungen<br />

• zum vereinbarten Termin<br />

• in der vereinbarten Qualität<br />

• zu minimalen Kosten<br />

erbracht werden. Eine gute Bauablaufplanung verhindert oder schränkt Verlustzeiten<br />

ein, steigert die Produktivität <strong>und</strong> damit das Ergebnis der Baustelle.<br />

58


Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />

5.1 Vorgehensweise bei der Ablaufplanung<br />

Zu Beginn der Ablaufplanung ist eine systematische Analyse der Unterlagen, die das<br />

Bauvorhaben betreffen, notwendig, um die Randbedingungen <strong>und</strong> Risiken der<br />

Baumaßnahme abschätzen zu können. Die Verdingungsunterlagen<br />

(Leistungsverzeichnis, Vertragsbedingungen, Pläne etc.) geben beispielsweise Auskunft<br />

über die Terminsituation wie den geplanten Baubeginn. Aus den<br />

Leistungsverzeichnissen <strong>und</strong> Plänen können die auszuführenden Leistungsmengen<br />

ermittelt werden. Die Personal-, Maschinen- <strong>und</strong> Materialdisposition sowie das<br />

geeignete Bauverfahren <strong>und</strong> die Baustelleneinrichtungsplanung werden im Rahmen der<br />

Arbeitsvorbereitung festgelegt.<br />

Die folgenden Quellen können für Informationen zur Bauablaufplanung herangezogen<br />

werden:<br />

• Projektunterlagen (Ausführungszeichnungen, Baubeschreibungen)<br />

• Leistungsverzeichnis (Umfang, Art, Qualität aller Bauleistungen, auch<br />

Nebenarbeiten)<br />

• Bauvertrag <strong>und</strong> Schriftverkehr (Auftraggeber – Bauunternehmer), besondere<br />

Vertragsbedingungen des Auftraggebers (Terminangaben, Ausführungsfristen,<br />

ggf. Vertragsstrafen)<br />

• Angebotskalkulation<br />

• vorhandene Ausführungspläne (Schalpläne, Bewehrungspläne)<br />

• Nachunternehmerverträge (Leistungen <strong>und</strong> Termine)<br />

• besondere Auflagen von Behörden oder Auftraggeber für die Baudurchführung<br />

• Unfallverhütungsvorschriften<br />

• Baustelleneinrichtungsplanung (verfügbarer Arbeitsraum, Lager- <strong>und</strong><br />

Verkehrsflächen, Anschlüsse für Wasser, Telefon, Strom <strong>und</strong> Abwasser)<br />

59


Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />

• Bodengutachten (Bodenverhältnisse, Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse)<br />

• Wetterstatistiken (besondere Witterungsbedingungen)<br />

• Übersicht der verfügbaren Kapazitäten des Bauunternehmens (Arbeitskräfte,<br />

Führungskräfte, Maschinen, Geräte <strong>und</strong> Einrichtungen)<br />

Der Auftragnehmer einer schlüsselfertigen Baumaßnahme hat alleinverantwortlich<br />

sämtliche Fertigungsleistungen des zu erstellenden Objektes zu erbringen. Das heißt<br />

Teile der Bauausführung, die vom Auftragnehmer selbst ausgeführt werden sowie Teile<br />

der übernommen Bauleistung, insbesondere die Ausbauarbeiten, die an<br />

Nachunternehmer übertragen werden, müssen vom Auftragnehmer geplant <strong>und</strong><br />

koordiniert werden. Für die Ablaufplanung ist es daher notwendig, Erfahrung <strong>und</strong><br />

Fachwissen über die Tätigkeiten der Nachunternehmer zu besitzen. Die<br />

Nachunternehmer sollten frühzeitig über den gesamten Terminplan informiert <strong>und</strong><br />

vertraglich eingeb<strong>und</strong>en werden.<br />

5.1.1 Grobterminplan<br />

Für die Ablaufplanung empfiehlt es sich, zunächst einen Grobablaufplan zu erstellen.<br />

Häufig erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber schon einen Rahmenterminplan<br />

<strong>und</strong> Lagepläne mit den Vertragsunterlagen (siehe ABBILDUNG 26).<br />

Abb. 26: Lageplan<br />

In diesen Unterlagen sind der Anfangs- <strong>und</strong> Endtermin der Baumaßnahme enthalten.<br />

Darüber hinaus können auch weitere Terminziele definiert sein, wie z.B. Bemusterungstermine,<br />

Richtfest, Planungs- <strong>und</strong> Genehmigungstermine. Anhand dieser<br />

Rahmenbedingungen wird der Grobterminplan vorgeschätzt. Mögliche<br />

60


Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />

Gliederungspunkte für einen Grobablaufplan im Wohnungsbau könnten z.B.<br />

Baubeginn, Erdarbeiten <strong>und</strong> Baustelleneinrichtung, Rohbau, Ausbau <strong>und</strong> Fertigstellung<br />

sein, aber auch eine Unterteilung des Grobablaufplanes in weitere Bauabschnitte ist bei<br />

wiederkehrenden Abläufen sinnvoll (siehe ABBILDUNG 27).<br />

5.1.2 Detailterminplan<br />

Abb. 27: Beispiel einer Grobablaufplanung im Wohnungsbau BA 1<br />

Die Detailterminplanung bedingt eine logische <strong>und</strong> widerspruchsfreie kausale<br />

Ablaufstruktur. Hierzu ist es erforderlich, die Abhängigkeitsbeziehungen zwischen den<br />

einzelnen Bauvorgängen in einer Vorgangsliste bzw. einem Arbeitsverzeichnis zu<br />

formulieren. Die Positionen des Leistungsverzeichnisses werden dabei in<br />

Arbeitspositionen zusammengefasst <strong>und</strong> nach Arbeits- oder Fertigungsabschnitten<br />

geordnet.<br />

61


Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />

Bauabs<br />

chnitt<br />

BA 1<br />

Nr. Gewerk Etage Einzelvorgang Abhängigkeiten<br />

01.00 Erdbau<br />

02.00 Rohbau EA 01.00<br />

02.10 UG F<strong>und</strong>amente<br />

Bodenplatte<br />

/<br />

02.20 UG Wände Ortbeton<br />

02.25 UG Wände Mauerwerk<br />

02.30 UG Decken<br />

02.40 UG Fertigteile<br />

02… EG …..<br />

02… 1.OG …..<br />

02… 2.OG .….<br />

02… 3.OG ..…<br />

03.00 Zimmer- <strong>und</strong> Holzbauarbeiten EA 02.00<br />

04.00 Dachdeckerarbeiten EA 03.00<br />

05.00 Klempnerarbeiten EA 03.00<br />

06.00 Fenster <strong>und</strong> Türen AA 03.00<br />

EA 11.00 (Türen)<br />

07.00 Heizungsarbeiten Rohinst. EA 06.00 (Fenster)<br />

Feininst. EA 10.00<br />

08.00 Sanitärarbeiten Rohinst. EA 06.00 (Fenster)<br />

Feininst. EA 08.00<br />

09.00 Elektroarbeiten Rohinst. EA 06.00 (Fenster)<br />

Feininst. EA 11.00<br />

10.00 Innenputzarbeiten EA 09.00, 08.00, 07.00<br />

11.00 Estricharbeiten EA 10.00, 07.00, 06.00<br />

12.00 Malerarbeiten EA 10.00<br />

13.00 Tischlerarbeiten EA 14.00<br />

14.00 Fliesen- <strong>und</strong> Plattenarbeiten EA 11.00, 10.00<br />

62


Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />

15.00 Bodenbelagarbeiten EA 11.00, 12.00<br />

16.00 Landschaftsbauarbeiten<br />

BA 2 ….. ….. ….. …..<br />

….. ….. ….. …..<br />

BA 3 ….. ….. ….. …..<br />

….. …... ….. …..<br />

Abb. 28: Beispiel für ein Arbeitsverzeichnis mit Gewerkenabhängigkeiten (A=Anfang, E=Ende)<br />

Die Dauer der Vorgänge wird mit Zeitaufwandswerten bzw. Leistungswerten über die<br />

LV-Massen ermittelt. Die Aufwandswerte sind meistens als Erfahrungswerte im<br />

Bauunternehmen in Form von Tabellen als Stammdaten hinterlegt. Weitere Quellen für<br />

Aufwandswerte sind Tabellen der Fachliteratur (siehe z.B. Plümecke oder Zahlentafeln<br />

für den <strong>Baubetrieb</strong>) <strong>und</strong> Erfahrungswerte von Mitarbeitern im Unternehmen. Falls für<br />

einen Vorgang keine Aufwandswerte zu finden sind, so kann für diesen Vorgang der<br />

Aufwandswert auch vorsichtig geschätzt werden.<br />

Der Arbeitsaufwand für einen Bauvorgang in Arbeitsst<strong>und</strong>en ergibt sich aus (siehe auch<br />

ABBILDUNG 29):<br />

Arbeitsauf wand [ h]<br />

= Menge[<br />

Einheit]<br />

* Aufwandswert<br />

[<br />

h<br />

Einheit<br />

Die Vorgangsdauer im Detailterminplan wird häufig in Arbeitstagen [AT] angegeben.<br />

Diese berechnet sich aus dem Arbeitsaufwand unter Berücksichtigung der geplanten<br />

Kapazitäten sowie der durchschnittlichen Arbeitszeit der Mitarbeiter.<br />

Arbeitsaufwand<br />

[ h]<br />

Vorgangsda uer[<br />

Werktage]<br />

=<br />

Anzahl der MA * tägliche Arbeitszeit<br />

[ h / AT ]<br />

]<br />

63


Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />

Der geplante Gesamtablauf des Bauvorhabens wird abschließend auf die Frage<br />

überprüft, ob alle Randbedingungen eingehalten werden <strong>und</strong> ob die angesetzten<br />

Kapazitäten sinnvoll <strong>und</strong> verfügbar sind (siehe Vorlesung <strong>Baubetrieb</strong>,<br />

Kapazitätsverlaufplan). Bei Abweichungen muss der Ablaufplan mit geänderten<br />

Vorgaben iteriert werden.<br />

Gebäudeteil Abschnitt Vorgang Arbeiten St<strong>und</strong>en Menge St<strong>und</strong>en<br />

gesamt<br />

Untergeschos<br />

s<br />

133,<br />

96h<br />

= 5,<br />

58<br />

8h<br />

/ AT * 3MA<br />

I Estrich Untergr<strong>und</strong> säubern 0,02 h/m²<br />

Tage<br />

Haftbrücke auftragen 0,08 h/m²<br />

Zementestrich<br />

einbringen<br />

0,26 h/m²<br />

0,36 h/m² 349 m² 125,64 h<br />

Bodeneinlauf einbauen 0,15 h/ Stk. 4 Stk. 0,60 h<br />

Anschlüsse 0,04 h/m 129 m 5,16 h<br />

Fugenherstellung 0,08 h/m 32 m 2,56 h<br />

Gesamt: 133,96 h<br />

Der Vorgang „Estricharbeiten“ Untergeschoss, Abschnitt I dauert 5,6 Werktage bei einer<br />

Kolonnenstärke von 3 Mitarbeitern. Allerdings ist bei Estricharbeiten zu beachten, dass dieser in der<br />

Regel erst nach 28 Tagen belegreif ist.<br />

Abb. 29: Beispiel der Ermittlung des Arbeitszeitaufwandes <strong>und</strong> der Vorgangsdauer für<br />

Estricharbeiten<br />

64


Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />

5.2 Darstellungstechniken der Ablaufplanung<br />

Für Bauvorhaben werden zur Darstellung der Bauablaufplanung die Anzahl,<br />

Anordnung, Abfolge <strong>und</strong> Dauer der auszuführenden Vorgänge in einem Bauablaufplan<br />

festgelegt <strong>und</strong> grafisch abgebildet. Die verschiedenen Darstellungsformen werden in<br />

den folgenden Abschnitten kurz vorgestellt.<br />

5.2.1 Bauphasenplan<br />

Der Bauphasenplan ist die einfachste Form der<br />

grafischen Darstellung von Bauabläufen. Neben<br />

der Gesamtübersicht (Bild unten) werden die<br />

einzelnen Phasen der Bauausführung als<br />

Gr<strong>und</strong>riss oder Schnitt dargestellt. Im<br />

nebenstehenden Beispiel wird der<br />

Herstellungsablauf einer Bahntrasse mit seinen<br />

einzelnen Teilarbeiten gezeigt. Aus dem<br />

Bauphasenplan lassen sich keine zeitlichen<br />

Informationen oder Abhängigkeiten entnehmen.<br />

Die Darstellung wird häufig zur Präsentation<br />

gegenüber Auftraggeber oder Öffentlichkeit<br />

gewählt.<br />

Abb. 30: Lageskizze/Bauphasenplan Bahnkreuzungsbauwerk Hamburg – Bremen<br />

65


Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />

5.2.2 Flussdiagramm (Flowchart)<br />

Flussdiagramme sind eine normierte, schematische <strong>und</strong> grafische Darstellung der logischen<br />

Schritte eines Ablaufs oder Problems unter Zuhilfenahme standardisierter<br />

Zeichnungselemente (DIN 66001). Sie können im Baubereich beispielsweise zur<br />

Darstellung von Prozessen <strong>und</strong> Tätigkeiten eingesetzt werden.<br />

Vollst. Pläne<br />

vorhanden<br />

?<br />

Ja<br />

Arbeitsverzeichnis<br />

?<br />

JA<br />

JA<br />

Baustellen-<br />

begehung<br />

?<br />

Gerätedisposition<br />

?<br />

JA<br />

JA<br />

M aterial-<br />

disposition<br />

?<br />

Arbeitsgeräte-<br />

disposition<br />

?<br />

JA<br />

Zeit-<br />

disposition<br />

?<br />

JA<br />

Baustellen-<br />

einrichtungsplan<br />

?<br />

JA<br />

Arbeitsablaufplan<br />

?<br />

JA<br />

Schluß-<br />

besprechung m.<br />

Gesch.f.Bauführ.,<br />

Pol.<br />

JA<br />

NEIN<br />

NEIN<br />

NEIN<br />

NEIN<br />

NEIN<br />

NEIN<br />

NEIN<br />

NEIN<br />

NEIN<br />

NEIN<br />

Baubeginn<br />

Vom Architekten Checkliste<br />

/S ta tike r<br />

/Sonderfachl.<br />

anfordern<br />

auf mögliche Bauschäd.<br />

h in w e ise n , B rie f T .<br />

Umbau des LV F o rm b latt<br />

Massenermittlg.<br />

BAS<br />

Vorgabewerte<br />

T .<br />

Gelände C h e c k lis te<br />

Gegf. Transport-<br />

wege mit<br />

..............................<br />

besichtigen T.<br />

R ü cksp ra ch e Checkliste<br />

m it .......................<br />

b e n ö tig t w e rd e n V o rh a lte -<br />

............................. K o s te n r.<br />

T .<br />

R ü cksp ra ch e Checkliste<br />

m it .......................<br />

b e n ö tig t w e rd e n<br />

.............................<br />

L ie fe rv e rtä g e<br />

T .<br />

R ü cksp ra ch e Checkliste<br />

m it .......................<br />

Anwerbung<br />

T ra n s p o rt<br />

U n te rk ü n fte T .<br />

Balkenplan Checkliste<br />

W eg/Zeit Dia-<br />

gramm<br />

Netzplan<br />

Rückssprache<br />

m it ....................... T .<br />

Plan i.M. 1:100 Checkliste<br />

evtl. Modelle<br />

Zuordnungen<br />

Rücksprache<br />

m it ...................... T .<br />

Rücksprache<br />

Checkliste<br />

m it ......................<br />

Festlegung des<br />

Vorgehens, Vor-<br />

fa b rika tio n , K o n -<br />

T<br />

Rücksprache<br />

Checkliste<br />

m it ....................<br />

Zusammen-<br />

stellung sämtl.<br />

Unterlagen, Baubeginn T.<br />

1)<br />

2)<br />

3)<br />

1)<br />

2)<br />

1)<br />

1)<br />

2)<br />

1)<br />

2 )<br />

1)<br />

2)<br />

1)<br />

2)<br />

1)<br />

2)<br />

1)<br />

2)<br />

NEIN<br />

F e rtig te ile<br />

möglich<br />

?<br />

Konv.-<br />

Strafe<br />

?<br />

NEIN<br />

Abb. 31: Flussdiagramm zur Arbeitsvorbereitung<br />

JA<br />

JA<br />

Rücksprache Checkliste<br />

mit Architekt<br />

/S ta tike r<br />

T .<br />

A u ftra g a n ..............<br />

F e rtig te il-P lä n e<br />

Vollständ. der Ausführungs-<br />

pläne nochmals überprüfen,<br />

evtl. Schreiben<br />

Höhe der Strafe ...................<br />

zulässig<br />

1) Es sind entsprechende Checklisten<br />

aufzustellen<br />

2) T = Termin, Fristsetzung<br />

3) Es ist ein entsprechendes<br />

F o rm b la tt a u fzu ste lle n<br />

66


Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />

5.2.3 Balkenplan<br />

Balkenpläne sind die am weitesten verbreitete Darstellungsform von Bauabläufen <strong>und</strong><br />

gelten als die am einfachsten zu erarbeitende Planunterlage. Die einzelnen Vorgänge<br />

des Bauablaufs werden dabei als Balken entlang einer Zeitachse eingetragen. Eventuell<br />

werden noch Kapazitätsverläufe auf dem gleichen Plan mit erfasst.<br />

Eine Kontrolle des Bauablaufs erfolgt, indem zum Kontrollzeitpunkt ein Schnitt quer<br />

durch den Balkenplan gelegt wird. Dadurch sind Abweichungen des Baufort-schritts<br />

vom Bau-SOLL einfach zu erkennen.<br />

Abb. 32: Einfacher Balkenplan<br />

Der Balkennetzplan ist eine Darstellungsform, die Abhängigkeiten zwischen den<br />

einzelnen Tätigkeiten erfasst. Die Abhängigkeiten der als Balken eingezeichneten<br />

Vorgänge werden beim Balkennetzplan mit Verbindungslinien dargestellt. Der kritische<br />

Weg ist auf diese Weise leicht zu verfolgen. Allerdings ist es nachteilig, dass bei sehr<br />

komplexen Bauvorhaben die Übersichtlichkeit relativ schnell verloren geht (bei zu<br />

vielen Abhängigkeiten untereinander).<br />

67


Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />

Abb. 33: Balkennetzplan<br />

5.2.4 Zyklogramm (Zeit-Weg-Diagramm)<br />

Mit Zyklogrammen werden Abläufe als Weg-Zeit-Diagramm dargestellt. Man<br />

unterscheidet Linien-, Block- <strong>und</strong> Flächenzyklogramme. Die häufigste Anwendung der<br />

Linienzyklogramme findet sich bei linienförmigen Bauwerken wie z.B.<br />

Verkehrswegetrassen. Neben der Zeit werden im Zyklogramm auch Mengen- oder<br />

Längenangaben dargestellt (Kilometrierung bei Straßen).<br />

Durch diese zusätzlichen Informationen gegenüber dem Balkendiagramm sind die<br />

Arbeitsgeschwindigkeit <strong>und</strong> der örtliche <strong>und</strong> zeitliche Abstand verschiedener<br />

Tätigkeiten erkennbar. Die Darstellung der Zeitachse (horizontal oder vertikal) sollte so<br />

erfolgen, dass die Vorgänge auf der Baustelle gut erkennbar sind. Die Darstellung als<br />

Liniendiagramm lässt besonders gut eine Verbesserung <strong>und</strong> Optimierung von Abläufen<br />

durchführen.<br />

Ohne zusätzliche Angaben werden kritische Annäherungen von Prozessen deutlich, die<br />

sich unter Umständen behindern könnten. Dann lässt sich schnell prüfen, ob solche<br />

kritischen Situationen durch Beschleunigungsmaßnahmen oder Veränderung der<br />

Fertigungsrichtung eliminiert werden können.<br />

Das Beispiel zeigt im Kern den Bauablauf einer B<strong>und</strong>esstraße. Rechts <strong>und</strong> links<br />

angegliedert sind Balkendarstellungen des Materialbedarfs, Personal- <strong>und</strong><br />

Geräteeinsatzes.<br />

68


Ablaufplanung im Schlüsselfertigbau Kapitel 5<br />

5.2.5 Netzplan<br />

Abb. 34. Linienzyklogramm Straßenbauwerk<br />

Der Netzplan ist eine nach DIN 69900 festgesetzte grafische Darstellung von<br />

Vorgängen <strong>und</strong> deren Abhängigkeiten. Mithilfe von Vorgangsknoten <strong>und</strong><br />

Richtungspfeilen werden die Bauvorgänge in zeitlicher <strong>und</strong> sachlogischer Beziehung<br />

zueinander gesetzt. Dabei verfügt jeder Vorgang (z.B. F<strong>und</strong>amente betonieren) über<br />

eine Dauer (z.B. 2 Tage), daraus wiederum abgeleitet einen Anfangs- <strong>und</strong> einen<br />

Endzeitpunkt. Vorhergehende Vorgänge definieren über den eigenen Endzeitpunkt den<br />

nächstmöglichen Anfangszeitpunkt darauf folgender Vorgänge. So kann der Vorgang<br />

„Betonieren“ erst begonnen werden, wenn der Vorgang „Schalung herstellen“<br />

abgeschlossen ist. Anhand des Beispiels wird auch verdeutlicht, dass mit Hilfe von<br />

Pfeilen Abhängigkeiten zwischen den Vorgängen aufgezeigt werden. Unter<br />

Verwendung der Vor- <strong>und</strong> Rückwärtsrechnung ergeben sich noch zusätzlich<br />

Pufferzonen <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en der kritische Weg, der über keine Pufferzeiten<br />

verfügt. Jegliche Verzögerung auf dem kritischen Weg wirkt sich daher direkt negativ<br />

auf den Endtermin aus.<br />

69


Projektmanagement Kapitel 6<br />

Früher<br />

Anfang<br />

Später<br />

Anfang<br />

0<br />

Dauer<br />

Legende<br />

Puffer<br />

3 3<br />

Baugrube ausheben<br />

0 0 3<br />

Früher<br />

Abschluss<br />

Später<br />

Abschluss<br />

3<br />

2 5<br />

F<strong>und</strong>amente betonieren<br />

3 0 5<br />

5<br />

7 12<br />

Wandelemente einbauen<br />

5 0 12<br />

6 Projektmanagement<br />

6.1 Gr<strong>und</strong>lagen<br />

12<br />

3 15<br />

Dach eindecken<br />

12 0 15<br />

Abb. 35: Netzplan<br />

15<br />

15<br />

6 21<br />

Installationsarbeiten<br />

15 0 21<br />

15<br />

4 19<br />

Tischlerarbeiten<br />

17 2 21<br />

3 18<br />

Elektroinstallationen<br />

18 3 21<br />

21<br />

4 25<br />

Fußboden verlegen<br />

21 0 25<br />

25<br />

3 28<br />

Anstricharbeiten<br />

25 0 28<br />

28<br />

1 29<br />

Baustelle räumen<br />

28 0 29<br />

Die Abwicklung eines Bauprojektes läuft – im Vergleich zur stationären Industrie – fast<br />

immer unter erschwerten Randbedingungen ab:<br />

• Individuelle Einzelfertigung<br />

• Wechselnde Projektpartner mit jedem neuen Projekt<br />

• Wechselnde Örtlichkeit mit jedem neuen Projekt<br />

Diese Randbedingungen machen eine intensive Projektvorbereitung <strong>und</strong> -abwicklung<br />

zwingend erforderlich. Die damit verb<strong>und</strong>enen Aufgaben werden unter dem Begriff<br />

Projektmanagement zusammengefasst.<br />

Projektmanagement ist nach DIN 69 901: 1987 die Gesamtheit von<br />

Führungsaufgaben, -organisation, -techniken <strong>und</strong> -mitteln für die Abwicklung eines<br />

Projektes. Das Projektmanagement gliedert sich in Projektleitung <strong>und</strong><br />

Projektsteuerung. Die weiteren Ausführungen beziehen sich auf das<br />

Projektmanagement in der Bau- <strong>und</strong> Immobilienwirtschaft (Bauprojektmanagement).<br />

Der Begriff Management (v. engl.: management = Leitung, Führung; v. lat.: manum<br />

agere = an der Hand führen) beinhaltet einen Prozess, bei dem durch aktives Handeln<br />

unter Nutzung von Ressourcen erwünschte oder geplante Ergebnisse erzielt werden oder<br />

erzielt werden sollen. Der Prozess des Managements besteht gr<strong>und</strong>sätzlich aus den 5<br />

Phasen:<br />

70


Projektmanagement Kapitel 6<br />

• Zielsetzung<br />

• Planung<br />

• Entscheidung<br />

• Ausführung<br />

• Kontrolle<br />

Diese fünf Phasen finden sich auch im Projektmanagement wieder <strong>und</strong> sind in den<br />

folgenden Kapiteln erläutert.<br />

Der Definition der DIN 69 901: 1987 zufolge ist die Projektleitung eine für die Dauer<br />

eines Projektes geschaffene Organisationseinheit, die für Planung, Steuerung <strong>und</strong><br />

Überwachung dieses Projektes verantwortlich ist. Sie kann den Bedürfnissen der<br />

Projektphasen angepasst werden.<br />

Zur zeitlichen <strong>und</strong> fachlichen Entlastung des Bauherrn ist – vor allem in größeren bzw.<br />

komplexeren Projekten, oftmals eine Projektsteuerung erforderlich.<br />

Die Projektsteuerung ist das Kernstück eines professionellen Projektmanagements. Sie<br />

ermöglicht es, die Prozesse in der Projektarbeit so zu führen, dass die Projektziele<br />

erreicht werden können. Die Maßnahmen zur Qualitätsförderung dienen dazu, diese<br />

Prozesse laufend zu verbessern.<br />

6.2 Die Projektbeteiligten<br />

Die Projektabläufe in den Phasen der Projektentwicklung, der Planung <strong>und</strong> der<br />

Ausführung sind geprägt durch das Miteinander der verschiedensten Projektbeteiligten,<br />

wie in Abbildung36 dargestellt.<br />

71


Projektmanagement Kapitel 6<br />

Öffentlichkeit / Nachbarn<br />

Nutzer<br />

Träger öffentl. Belange<br />

Stadtplanungsamt<br />

Bauordnungsamt<br />

Gewerbeaufsichtsamt<br />

Feuerwehr<br />

Stadtwerke<br />

ggfs. weitere TÖB<br />

Abb. 36: Aufbauorganisation der Projektbeteiligten mit Einzelleistungsträgern<br />

Auf die Rolle des Bauherrn, der Projektleitung <strong>und</strong> der Projektsteuerung wird im<br />

Folgenden detailliert eingegangen.<br />

6.2.1 Der Bauherr<br />

Stadtplaner<br />

Architekt<br />

Innenarchitekt<br />

Freianlagenplaner<br />

Der Bauherr ist der rechtlich <strong>und</strong> wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der<br />

Durchführung von Bauvorhaben.<br />

Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung<br />

Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. Er kann<br />

sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein. 1<br />

6.2.1.1 Bauherrenaufgaben<br />

Entscheidungs- / Lenkungsgremium<br />

Architekten / Ingenieure<br />

Bauherr<br />

Planer Ingenieurbauwerke /<br />

Verkehrsanlagen<br />

Tragwerksplaner<br />

Planer TGA<br />

Fassadenplaner<br />

Lichttechnikplaner<br />

ggfs. weitere Fachplaner<br />

Gutachter<br />

Bodengutachter<br />

Brandschutzgutachter<br />

Schallschutzgutachter<br />

Prüfstatiker<br />

Gutachter für Altlasten<br />

ggfs. weitere Gutachter<br />

Der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung <strong>und</strong> Ausführung eines genehmigungsoder<br />

anzeigebedürftigen Bauvorhabens einen Entwurfsverfasser <strong>und</strong> einen Unternehmer<br />

zu bestellen; dies in Abhängigkeit der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Dem Bauherrn<br />

obliegen auch die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge,<br />

Vorlagen <strong>und</strong> Anzeigen an die Bauaufsichtsbehörde; er kann diese Aufgaben dem<br />

Entwurfsverfasser übertragen.<br />

1 Will, L.: Die Rolle des Bauherrn im Planungs- <strong>und</strong> Bauprozess, Lang, Frankfurt/M., 1982<br />

Finanzierer<br />

Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

Ausführende Firmen<br />

Rohbau<br />

Technik<br />

Dach / Fassade<br />

Ausbau 1<br />

Ausbau 2<br />

ggfs. weitere ausf. Firmen<br />

72


Projektmanagement Kapitel 6<br />

Sind die vom Bauherrn bestellten Personen für ihre Aufgaben nach Sachk<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />

Erfahrung nicht geeignet, so kann die Bauaufsichtsbehörde vor <strong>und</strong> während der<br />

Bauausführung verlangen, dass ungeeignete Beauftragte durch geeignete ersetzt oder<br />

geeignete Sachverständige herangezogen werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann die<br />

Bauarbeiten einstellen lassen, bis geeignete Beauftragte oder Sachverständige bestellt<br />

sind.<br />

Wechselt der Bauherr, so hat der neue Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde<br />

unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

Bauherren sind für die Sicherheit <strong>und</strong> Verkehrssicherheit auf ihrer Baustelle zuständig<br />

<strong>und</strong> tragen auch Verantwortung, wenn Dritte für die Abwicklung <strong>und</strong> Betreuung des<br />

Bauvorhabens beauftragt wurden (Architekt, Bauleiter, Bauunternehmen etc.).<br />

6.2.1.2 Bauherrenseitiges Projektmanagement<br />

Führungsaufgaben können zunächst nur vom Bauherrn wahrgenommen werden, da<br />

mindestens vertrags- <strong>und</strong> kostenrelevante Entscheidungen hinsichtlich der Planung,<br />

Führung <strong>und</strong> Steuerung auf allen hierarchischen Ebenen innerhalb des Projektes <strong>und</strong><br />

nach außen ausschließlich dem Bauherrn zustehen.<br />

Auftraggeberfunktionen können entsprechend ihrer Delegierbarkeit in drei Gruppen<br />

unterteilt werden: 2<br />

• nicht delegierbare Auftraggeberfunktionen, wie z.B.<br />

- Definition der Projektziele<br />

- Abschluss von Verträgen<br />

- oberste Kontrolle der Projektziele<br />

• delegierbare Auftraggeberfunktionen<br />

• bedingt delegierbare Auftraggeberfunktionen, die nur von Leistungsträgern<br />

übernommen werden dürfen, die noch keine andere kontrollierende oder<br />

steuernde Aufgabe innehaben, um Interessenskollisionen zu vermeiden.<br />

2 Will, L.: Die Rolle des Bauherrn im Planungs- <strong>und</strong> Bauprozess, Lang, Frankfurt/M., 1982<br />

73


Projektmanagement Kapitel 6<br />

Der vom Umfang her relativ kleine Teil der nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben<br />

wird auch als Projektleitung bezeichnet. 3<br />

Der Teil der delegierbaren Aufgaben kann von einer Projektsteuerung wahrgenommen<br />

werden.<br />

Das Projektmanagement setzt sich deshalb aus Aufgaben der Projektleitung <strong>und</strong><br />

Aufgaben der Projektsteuerung zusammen. Weitere Ausführungen zur Projektleitung<br />

<strong>und</strong> Projektsteuerung finden sich in Kapitel 6.2.2 <strong>und</strong> 6.2.3.<br />

6.2.1.3 Arten von Bauherren<br />

Der Bauherr einer Baumaßnahme muss nicht zwingend eine natürliche Person sein. Es<br />

kann sich auch um juristische Personen wie z.B. die öffentliche Hand handeln.<br />

Die Bauherrenfunktion kann unabhängig von Organisations- <strong>und</strong> Rechtsform zum einen<br />

nach der Art der aktiven Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben unterschieden werden: 4<br />

• Selbstausübender Bauherr<br />

• Fungierender Bauherr<br />

• Bauherr als Investor<br />

Darüber hinaus kann der Bauherr hinsichtlich seiner Organisations- <strong>und</strong> Rechtsform<br />

unterschieden werden:<br />

• Privater Bauherr<br />

• Erwerbswirtschaftlicher Bauherr<br />

• Öffentlicher Bauherr<br />

3 Berner, F. / Kochendörfer, B.: Bau-Projekt-Management, Verlag B. G. Teubner, Stuttgart, 2001, S. 7<br />

4 Kalusche, W. et al.: Projektmanagement für Bauherren <strong>und</strong> Planer, 2. Aufl., R. Oldenbourg-Verlag,<br />

München/Wien, 2005, S. 28 ff<br />

74


Projektmanagement Kapitel 6<br />

6.2.2 Projektleitung<br />

Bei regelmäßigen oder umfangreicheren Bauprojekten bedienen sich sowohl<br />

institutionelle als auch private Bauherren einer professionellen Projektleitung. Die<br />

Projektleitung vertritt den Bauherrn im Außenverhältnis gegenüber allen<br />

Auftragnehmern <strong>und</strong> sonstigen Projektbeteiligten. 5 Die Projektleitung ist – wie in<br />

Abbildung 37 dargestellt – im Regelfall in Linie angeordnet.<br />

Objektplaner<br />

Bauherr<br />

Projektleitung<br />

Projektsteuerung<br />

Ausführende<br />

Unternehmen<br />

Abb. 37: Stellung der Projektleitung in der Projektorganisation<br />

5 Kalusche, W. et al.: Projektmanagement für Bauherren <strong>und</strong> Planer, 2. Aufl., R. Oldenbourg-Verlag,<br />

München/Wien, 2005, S. 44 ff<br />

75


Projektmanagement Kapitel 6<br />

6.2.3 Projektsteuerung<br />

Die Projektsteuerung unterstützt den Bauherrn je nach Art, Komplexität <strong>und</strong> Dauer des<br />

Vorhabens in fachlicher <strong>und</strong> organisatorischer Hinsicht.<br />

Der Begriff Projektsteuerung wurde in § 31 der Honorarordnung für Architekten <strong>und</strong><br />

Ingenieure (HOAI) vom 17. September 1976 (BGBl. I S. 2805) in der Fassung des<br />

Gesetzes zur Umstellung von Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des<br />

B<strong>und</strong>esministeriums für Wirtschaft <strong>und</strong> Technologie sowie des B<strong>und</strong>esministeriums für<br />

Bildung <strong>und</strong> Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz) vom 10. November<br />

2001 (BGBl. I S. 2992) erstmals verwendet <strong>und</strong> grenzt sich begrifflich <strong>und</strong> inhaltlich<br />

klar von anderen Projektmanagementleistungen ab.<br />

Projektsteuerung im Sinne der HOAI ist die Übernahme von delegierbaren<br />

Auftraggeberfunktionen bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen,<br />

wie z.B.:<br />

• Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung <strong>und</strong> Koordinierung des Programms<br />

für das Gesamtprojekt<br />

• Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern <strong>und</strong> anderen an der<br />

Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte)<br />

• Aufstellung <strong>und</strong> Überwachung von Organisations-, Termin- <strong>und</strong><br />

Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt <strong>und</strong> Projektbeteiligte<br />

• Koordinierung <strong>und</strong> Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der<br />

ausführenden Firmen<br />

• Vorbereitung <strong>und</strong> Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen<br />

• Fortschreibung der Planungsziele <strong>und</strong> Klärung von Zielkonflikten<br />

• laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung <strong>und</strong><br />

rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers<br />

• Koordinierung <strong>und</strong> Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs<strong>und</strong><br />

Genehmigungsverfahren<br />

76


Projektmanagement Kapitel 6<br />

Die Projektsteuerung wird durch den Bauherrn beauftragt <strong>und</strong> erfüllt ihre Aufgaben in<br />

der Regel als Stabstelle des Bauherrn. Dies ist in Abbildung 38 dargestellt.<br />

Abb. 38: Stellung der Projektsteuerung in der Projektorganisation<br />

Hinsichtlich des detaillierten Leistungsbildes der Projektsteuerung <strong>und</strong> ihrer Vergütung<br />

sei auf Kapitel 6.3 <strong>und</strong> insbesondere auf Kapitel 6.3.2.1 verwiesen.<br />

6.3 Leistungsbilder<br />

Das Leistungsbild für Projektmanagement-Leistungen unterscheidet sich in Vertrag,<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Vergütung von Fall zu Fall.<br />

Das Tätigkeitsfeld des Projektmanagements ist dem ständigen Interessenkonflikt<br />

zwischen<br />

• hohen Qualitäten<br />

• niedrigen Kosten <strong>und</strong> günstiger Finanzierung<br />

• kurzen Terminen bzw. Fristen<br />

• geringen Kapazitäten<br />

ausgesetzt. Die Aufgabe des Projektmanagements besteht deshalb darin, Zielkonflikte<br />

zu lösen. 6<br />

6 Kalusche, W. et al.: Projektmanagement für Bauherren <strong>und</strong> Planer, 2. Aufl., R. Oldenbourg-Verlag,<br />

München/Wien, 2005, S. 66 ff<br />

77


Projektmanagement Kapitel 6<br />

6.3.1 Leistungsbild gemäß HOAI<br />

Die Beschreibung des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß § 31 Nr. 1 HOAI<br />

(siehe Kapitel 6.2.3) bietet hinsichtlich der Abgrenzung von Projektsteuerungs- <strong>und</strong><br />

Planungsleistungen keine Differenzierung nach Projektphasen.<br />

Die unklare Abgrenzung der Leistungen zu Leistungen, die der Architekt zu erbringen<br />

hat, führte 20 Jahre lang zu heftigen Diskussionen <strong>und</strong> sehr unterschiedlichen<br />

Auslegungen über die Honorarvorstellungen.<br />

6.3.2 Leistungsbild gemäß AHO-Heft Nr. 9<br />

Deshalb hat die Fachkommission “Projektsteuerung / Projektmanagement” des<br />

Ausschusses der Kammern <strong>und</strong> Verbände der Ingenieure <strong>und</strong> Architekten für die<br />

Honorarordnung e.V. (AHO) Untersuchungen zum Leistungsbild des § 31 HOAI <strong>und</strong><br />

zur Honorierung für die Projektsteuerung durchgeführt. Ergebnis ist das Heft Nr. 9 der<br />

Schriftenreihe des AHO 7 .<br />

Das ''entwickelte Leistungsbild der Projektsteuerung'' (advanced version) ist ein vom<br />

Deutscher Verband der Projektmanager in der Bau- <strong>und</strong> Immobilienwirtschaft e.V.<br />

(DVP) <strong>und</strong> vom AHO (Ausschuss der Verbände <strong>und</strong> Kammern der Ingenieure <strong>und</strong><br />

Architekten für die Honorarordnung e.V.) entwickelter Ansatz, ein klarer abgegrenztes<br />

Leistungsbild für Projektsteuerungsleistungen zu schaffen.<br />

6.3.2.1 Projektsteuerung<br />

Zum Leistungsbild der Projektsteuerung heißt es in § 205 (1) AHO-Heft Nr. 9, dass es<br />

die Leistungen von Auftragnehmern, die Funktionen des Auftraggebers bei der<br />

Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen in Stabsfunktion übernehmen,<br />

umfasst.<br />

Aus § 205 (2) AHO-Heft Nr. 9 sind für das Leistungsbild der Projektsteuerung folgende<br />

Hinweise zu beachten:<br />

7<br />

AHO Ausschuss der Verbände <strong>und</strong> Kammern der Ingenieure <strong>und</strong> Architekten für die Honorarordnung<br />

e.V. (Hrsg.): AHO-Schriftenreihe Heft 9: Untersuchungen zum Leistungsbild, zur Honorierung <strong>und</strong> zur<br />

Beauftragung von Projektmanagementleistungen in der Bau- <strong>und</strong> Immobilienwirtschaft, 2. Aufl.,<br />

B<strong>und</strong>esanzeiger, Berlin, 2004<br />

78


Projektmanagement Kapitel 6<br />

Das Aufstellen, Abstimmen <strong>und</strong> Fortschreiben i. S. des Leistungsbildes beinhaltet:<br />

• die Vorgabe der Solldaten (Planen/Ermitteln)<br />

• die Kontrolle (Überprüfen <strong>und</strong> Soll-/Ist-Vergleich)<br />

• die Steuerung (Abweichungsanalyse, Anpassen, Aktualisieren)<br />

Mitwirken im Sinne des Leistungsbildes heißt stets, dass der beauftragte Projektsteuerer<br />

die genannten Teilleistungen in Zusammenarbeit mit den anderen Projektbeteiligten<br />

inhaltlich abschließend zusammenfasst <strong>und</strong> dem Auftraggeber zur Entscheidung<br />

vorlegt.<br />

Sämtliche Ergebnisse der Projektsteuerungsleistungen erfordern vor Freigabe <strong>und</strong><br />

Umsetzung die vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber.<br />

Die Leistungen sind gemäß § 205 (1) AHO-Heft Nr. 9 in vier Handlungsbereiche <strong>und</strong><br />

fünf Projektstufen gegliedert.<br />

Den Leistungsphasen neun Leistungsphasen nach HOAI wurde durch eine Aufteilung in<br />

fünf Projektstufen sowie einer vorgeschalteten Phase 0 – Projektentwicklung begegnet,<br />

um einerseits Wiederholungen zu vermeiden, andererseits jedoch klare Meilensteine im<br />

Projektablauf zu setzen.<br />

• Phase 0: Projektentwicklung<br />

• Phase 1: Projektvorbereitung<br />

• Phase 2: Planung<br />

• Phase 3: Ausführungsvorbereitung<br />

• Phase 4: Ausführung<br />

• Phase 5: Projektabschluss<br />

Die Gr<strong>und</strong>leistungen der Projektsteuerung, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines<br />

Auftrages im Allgemeinen erforderlich sind (§ 2 Nr. 2 HOAI), <strong>und</strong> die Besonderen<br />

Leistungen bei besonderen Anforderungen an die Ausführung des Auftrages (§ 2 Nr. 3<br />

79


Projektmanagement Kapitel 6<br />

HOAI) werden innerhalb jeder Projektstufe weiter nach vier Handlungsbereichen<br />

unterteilt.<br />

A: Organisation, Information, Koordination <strong>und</strong> Dokumentation<br />

B: Qualitäten <strong>und</strong> Quantitäten<br />

C: Kosten <strong>und</strong> Finanzierung<br />

D: Termine, Kapazitäten <strong>und</strong> Logistik<br />

Projektstufen<br />

Handlungsbereiche<br />

A<br />

Organisation<br />

Information<br />

Koordination<br />

Dokumentation<br />

B<br />

Qualitäten<br />

Quantitäten<br />

C<br />

Kosten<br />

Finanzierung<br />

D<br />

Termine<br />

Kapazitäten<br />

Projektvorbereitung<br />

Planung<br />

Ausführungsvorbereitung<br />

Ausführung<br />

Abb. 39: Leistungsmatrix der Projektsteuerung im Projektablauf<br />

Projektabschluß<br />

Organisationshandbuch für Planung für Bau für Betrieb<br />

Nutzerbedarfsprogramm (NBP) Fortschreibung NBP<br />

Kostenrahmen<br />

Kostenschätzung<br />

(KS) prüfen<br />

Kostenberechnung<br />

(KB) prüfen<br />

Baunutzungskosten (BNK)<br />

Mittelbedarfs- <strong>und</strong> -abflußplanung<br />

Generalablauf<br />

Einschaltung Projektbeteiligte<br />

Sachstandsinformationen / Berichte<br />

KB<br />

aktualisieren<br />

prüfen<br />

Fortschreibung NBP<br />

Projekthandbuch<br />

Prüfen Planungsergebnisse, Verdingungsunterlagen<br />

Prüfen Planungsänderungen<br />

Kostenvergleich, -kontrolle <strong>und</strong> -steuerung<br />

Dokumentation<br />

Aus der Leistungsmatrix gemäß Abbildung 39 ergeben sich die Leistungen der<br />

Projektsteuerung in den Projektstufen 1 bis 5, wie in § 205 des AHO-Heftes Nr. 9<br />

dargestellt. Für die Projektstufe 1 ist diese Darstellung in Abbildung 40 beispielhaft für<br />

alle Projektstufen abgebildet. Dabei sind die Leistungen – analog zu der Darstellung der<br />

Leistungsbilder in der HOAI – unterschieden nach „Gr<strong>und</strong>leistungen“ <strong>und</strong> „Besonderen<br />

Leistungen“.<br />

Kostenanschlag<br />

prüfen<br />

Deckungsbestätigungen<br />

Kostenfeststellung<br />

prüfen<br />

BNK Mittelabflußkontrolle <strong>und</strong> -steuerung Baunutzungskosten prüfen<br />

Grobablauf Planung <strong>und</strong> Ausführung<br />

Prüfen Angebotsauswertungen<br />

Prüfen Ausführungsänderungen<br />

Steuerungsablauf Planung Steuerungsablauf Ausführung Steuerungsablauf Übergabe<br />

Vertragstermine Planung Ablaufkontrolle Planung Vertragstermine Ausführung Ablaufkontrolle Ausführung<br />

Veranlassen der Abnahmen<br />

80


Projektmanagement Kapitel 6<br />

Abb. 40: Leistungen der Phase 1: Projektvorbereitung<br />

81


Projektmanagement Kapitel 6<br />

Gr<strong>und</strong>leistungen der Projektsteuerung umfassen dabei die neutrale <strong>und</strong> unabhängige<br />

Wahrnehmung von Auftraggeberaufgaben in beratender Stabsfunktion <strong>und</strong> in<br />

organisatorischer, technischer, wirtschaftlicher <strong>und</strong> rechtlicher Hinsicht.<br />

Besondere Leistungen dagegen sind:<br />

• Planungsergänzende Leistungen<br />

<strong>und</strong><br />

• Beratungs-, Koordinations-, Informations- <strong>und</strong> Kontrollleistungen <strong>und</strong><br />

• Leistungen, die Gr<strong>und</strong>lagen der Planungs- <strong>und</strong> Entscheidungsvorbereitung<br />

schaffen sollen (z.B. Standortanalyse, Aufstellen eines Raum- <strong>und</strong><br />

Funktionsprogramms)<br />

Projekte werden in der Regel chronologisch in der Reihenfolge der durch das<br />

Leistungsbild definierten fünf Projektstufen abgewickelt. Dabei sind die in den vier<br />

Handlungsbereichen definierten Teilleistungen zum Teil zeitparallel <strong>und</strong> zum Teil<br />

chronologisch nacheinander abzuarbeiten. Daraus ergeben sich durch die einzelnen<br />

Handlungsbereiche wandernde Prozessketten, die im Einzelfall zu überprüfen <strong>und</strong><br />

anzupassen sind.<br />

6.3.2.2 Die Projektleitung<br />

Der § 206 AHO-Heft Nr. 9 berücksichtigt die Möglichkeit, dass der Bauherr auch die<br />

Projektleitung, d.h. die in der Regel nicht delegierbaren Managementaufgaben, in<br />

Linienfunktion beauftragt. Dazu gehören im Wesentlichen folgende Gr<strong>und</strong>leistungen:<br />

Rechtliches Herbeiführen bzw. Treffen der erforderlichen Entscheidungen sowohl<br />

hinsichtlich Funktion, Konstruktion, Standard <strong>und</strong> Gestaltung als auch hinsichtlich<br />

Qualität, Kosten <strong>und</strong> Terminen.<br />

Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen <strong>und</strong> Vollzug der Verträge unter Wahrung<br />

der Rechte <strong>und</strong> Pflichten des Auftraggebers.<br />

Herbeiführen der erforderlichen Genehmigungen, Einwilligungen <strong>und</strong> Erlaubnisse im<br />

Hinblick auf die Genehmigungsreife.<br />

82


Projektmanagement Kapitel 6<br />

Konfliktmanagement zur Ausrichtung der unterschiedlichen Interessen der<br />

Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele hinsichtlich Qualität, Kosten <strong>und</strong><br />

Termine, unter anderem im Hinblick auf<br />

die Pflicht der Projektbeteiligten zur fachlich-inhaltlichen Integration der verschiedenen<br />

Planungsleistungen <strong>und</strong><br />

die Pflicht der Projektbeteiligten zur Untersuchung von alternativen<br />

Lösungsmöglichkeiten<br />

Leiten von Projektbesprechungen auf Geschäftsführungs-, Vorstandsebene zur<br />

Vorbereitung/Einleitung/Durchsetzung von Entscheidungen.<br />

Führen aller Verhandlungen mit projektbezogener vertragsrechtlicher oder öffentlichrechtlicher<br />

Bindungswirkung für den Auftraggeber (AG).<br />

Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle; Sorge für die Abarbeitung des<br />

Entscheidungs-/Maßnahmenkatalogs.<br />

Wahrnehmen von projektbezogenen Repräsentationspflichten gegenüber dem Nutzer,<br />

dem Finanzier, den Trägern öffentlicher Belange <strong>und</strong> der Öffentlichkeit<br />

Für den Nachweis der übertragenen Projektkompetenzen ist dem AN vom AG eine<br />

entsprechende schriftliche Handlungsvollmacht auszustellen.<br />

6.3.3 Abgrenzung zu den Leistungen anderer Projektbeteiligter<br />

Da es sich bei den Projektsteuerungsleistungen gr<strong>und</strong>sätzlich entweder um Leistungen<br />

handelt, die bei einem wenig komplexen oder wenig kostenintensiven Projekt durch den<br />

Bauherrn oder den Objekt- bzw. die Fachplaner erbracht werden, oder um Leistungen,<br />

die bei diesen Projekten überhaupt nicht erbracht werden, gilt es, die<br />

Projektsteuerungsleistungen von den übrigen Leistungsbildern abzugrenzen.<br />

6.3.3.1 Architekten <strong>und</strong> Fachplaner<br />

Die Leistungen der Projektsteuerung – als delegierbare Auftraggeberaufgaben – sind<br />

nicht in den Gr<strong>und</strong>leistungen anderer Leistungsbilder, wie z.B. in dem Leistungsbild<br />

„Objektplanung für Gebäude, Freianlagen <strong>und</strong> raumbildende Ausbauten“ gemäß § 15<br />

HOAI enthalten.<br />

83


Projektmanagement Kapitel 6<br />

Dies gilt nicht hinsichtlich der in anderen Leistungsbildern beschriebenen Besonderen<br />

Leistungen, die sich in Aufgaben zur Ergänzung der Planung, Mitwirkungsaufgaben<br />

<strong>und</strong> Aufgaben zur Entscheidungsvorbereitung einteilen lassen. Die Aufgaben der<br />

Projektsteuerung <strong>und</strong> die Aufgaben der Objekt- <strong>und</strong> Fachplaner lassen sich<br />

insbesondere dann nicht mehr eindeutig abgrenzen, wenn folgende Besondere<br />

Leistungen beauftragt worden sind: 8<br />

• Aufstellen eines Zeit- <strong>und</strong> Organisationsplanes<br />

• Aufstellen eines Finanzierungsplanes<br />

• Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

• Aufstellen, Überwachen <strong>und</strong> Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten<strong>und</strong><br />

Kapazitätsplänen<br />

• Ermittlung <strong>und</strong> Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten<br />

Projektsteuerungsaufgaben sollen insbesondere Kontrollaufgaben in Bezug auf die<br />

werkvertraglichen Arbeitsergebnisse der übrigen Projektbeteiligten sein. 9<br />

6.3.3.2 Rechtsberatung<br />

Innerhalb des Projektmanagements fallen häufig rechtliche oder rechtsnahe<br />

Fragestellungen an. Auch gemäß § 31 HOAI bedeutet Projektsteuerung „die<br />

Wahrnehmung delegierter Auftraggeberfunktionen in organisatorischer, rechtlicher,<br />

technischer <strong>und</strong> wirtschaftlicher Hinsicht.“<br />

Diese Wahrnehmung der delegierbaren Auftraggeberfunktionen in rechtlicher Hinsicht<br />

ist für einen mit den Projektmanagementleistungen beauftragten Dritten nicht<br />

unproblematisch, da hier die Vertreter der Juristen Einspruch erheben.<br />

8<br />

Kalusche, W. et al.: Projektmanagement für Bauherren <strong>und</strong> Planer, 2. Aufl., R. Oldenbourg-Verlag,<br />

München/Wien, 2005, S. 68<br />

9<br />

Knipp, Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Projektsteruung, in: Seminar Rechtliche<br />

Probemstellungen am Bau, Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V., Band 23,<br />

Wiesbaden: Bauverlag, S. 28<br />

84


Kalkulation Kapitel 7<br />

Gemäß § 1 Art. 1 RBerG bedarf jegliche Rechtsberatung zwingend einer behördlichen<br />

Erlaubnis, sofern nicht ausnahmsweise eine gemäß § 5 Art. 1 RBerG erlaubnisfreie<br />

zulässige Erledigung von Rechtsangelegenheiten vorliegt.<br />

Deshalb ist anzuraten, für die Rechtsberatung einen im Baurecht fachk<strong>und</strong>igen Juristen<br />

projektbegleitend einzuschalten. 10<br />

7 Kalkulation<br />

7.1 Betriebswirtschaftliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

7.1.1 Rechnungswesen des Bauherrn<br />

Das Rechnungswesen des Bauherren beinhaltet die Investitionsrechnung, die<br />

Baukostenermittlung, sowie Überlegungen zur Finanzierung <strong>und</strong> zur Amortisation. Die<br />

Investitionsrechnung beeinflusst wirtschaftliche Entscheidungen über das Bauobjekt<br />

vom Nutzungszweck her, z.B. Nutzung als Renditeobjekt (Nutzung durch Vermietung)<br />

oder Verwendung als Produktionsmittel (Nutzung als Produktionsstätte). Bei der<br />

Investitionsrechnung versucht der Bauherr mit Hilfe von verschiedenen<br />

Rechenverfahren festzustellen, ob ein beabsichtigtes Investitionsobjekt unter<br />

Berücksichtigung möglichst aller Randbedingungen sich als wirtschaftlich erweisen<br />

wird, bzw. es wird verglichen, welches von mehreren Investitionsobjekten<br />

wirtschaftlicher sein wird.<br />

Die Baukostenermittlung führt zur Ermittlung der Gesamtkosten, des Kostenverlaufs<br />

(wann wird wie viel Geld benötigt) <strong>und</strong> der Beantwortung der Frage nach den<br />

verlangten bzw. am Markt erzielbaren Preisen.<br />

Die Finanzierung stellt die Beschaffung der Geldmittel (Eigenmittel / Fremdmittel) dar.<br />

Die Amortisation veranschaulicht den Rückfluss <strong>und</strong> den Ertrag der eingesetzten Mittel.<br />

Sie ist eine Betrachtung des Geldgebers.<br />

10 Kalusche, W. et al.: Projektmanagement für Bauherren <strong>und</strong> Planer, 2. Aufl., R. Oldenbourg-Verlag,<br />

München/Wien, 2005, S. 69 f<br />

85


Kalkulation Kapitel 7<br />

7.1.2 Baukostenplanung nach DIN 276<br />

Die Baukostenplanung nach DIN 276 umfasst die Baukostenermittlung, die<br />

Baukostenkontrolle <strong>und</strong> die Baukostensteuerung. Sie stellt also den Oberbegriff für alle<br />

Kostenbetrachtungen des Bauherren während aller Phasen der Planung <strong>und</strong> der<br />

Ausführung dar. Die DIN 276 beinhaltet folgende Themen:<br />

1 Anwendungsbereich 3 Kostenermittlung<br />

7.1.3 Rechnungswesen des Bausunternehmens<br />

Unter Rechnungswesen versteht man im Bauunternehmen die Gesamtheit der<br />

Einrichtungen <strong>und</strong> Vorgänge zur Aufschreibung des Wertestromes von Unternehmen<br />

(<strong>und</strong> Haushalten).<br />

Unterschieden wird in:<br />

• Unternehmensrechnung<br />

• Kostenrechnung (Betriebsrechnung)<br />

• Kalkulation (Auftragsrechnung)<br />

3.1 Kosten im Hochbau<br />

2 Begriffe 3.2 Kostenplanung<br />

2.1 Kosten im Hochbau 4 Kostengliederung<br />

2.2 Kostenplanung 4.1 Kostenermittlung<br />

2.3 Kostenermittlung 4.2 Kostenkontrolle<br />

2.4 Kostenkontrolle 4.3 Kostensteuerung<br />

2.5 Kostensteuerung 4.4 Kostenkennwert<br />

2.6 Kostenkennwert Zitierte<br />

Unterlagen<br />

Normen <strong>und</strong> andere<br />

2.7 Kostengliederung Weitere<br />

Unterlagen<br />

Normen <strong>und</strong> andere<br />

2.8 Kostengruppe Änderungen<br />

2.9 Gesamtkosten Erläuterungen<br />

Das Hauptziel der Unternehmensrechnung ist die wirtschaftliche Gesamtübersicht über<br />

das Unternehmen.<br />

86


Kalkulation Kapitel 7<br />

Die Kostenrechnung ist ein Teil des Rechnungswesens, der sich auf die<br />

Leistungserstellung bezieht <strong>und</strong> insbesondere Kosten <strong>und</strong> wirtschaftliche Leistungen<br />

gegenüberstellt. Hierzu werden die wirtschaftliche Leistung (in Euro ausgedrückte<br />

Produktionsleistung) <strong>und</strong> der wirtschaftliche Erlös (tatsächlich vergütete wirtschaftliche<br />

Leistung) zum Zwecke der wirtschaftlichen Übersicht dem Leistungsbereich<br />

gegenübergestellt.<br />

Die Auftragsrechnung ist der Teil der Kostenrechnung, der sich auf die Ermittlung <strong>und</strong><br />

Zurechnung von Einzelkosten auf Einzelerzeugnisse <strong>und</strong> deren Teile bezieht. Ziel ist<br />

eine kostendeckende Preisbildung einschließlich betriebsnotwendigem Wagnis <strong>und</strong><br />

Gewinn. Hierbei bilden die Aufträge die Einzelerzeugnisse im Bauunternehmen; die<br />

Titel bzw. Positionen bilden die Teile der Einzelerzeugnisse im Bauunternehmen.<br />

Abb. 41: Rechnungswesen des Bauherren <strong>und</strong> des Bauunternehmens<br />

87


Kalkulation Kapitel 7<br />

Abbildung 41 zeigt den Gesamtzusammenhang zwischen dem Rechnungswesen des<br />

Bauherren <strong>und</strong> dem des Bauunternehmens auf <strong>und</strong> verdeutlicht die Eingliederung bzw.<br />

Stellung der Baukalkulation.<br />

7.1.4 Baukosten<br />

Im strengen betriebswirtschaftlichen Sinn handelt es sich nur dann um Kosten, wenn<br />

das betreffende Wirtschaftsgut verzehrt, d. h. abgenutzt oder verbraucht wird.<br />

Kosten sind der in Geldeinheiten bewertete Verzehr<br />

von Gütern <strong>und</strong> Dienstleistungen.<br />

Im Zusammenhang mit dem hier benutzten Kostenbegriff ist zu beachten:<br />

a) Soweit „Bauteile“ oder „Bauleistungen“ von Bauherren für Geldbeträge am Markt<br />

eingekauft werden, handelt es sich für den Bauherrn nicht um Kosten im eigentlichen<br />

Sinn, sondern um „Preise“, die für den Erwerb gezahlt werden. Der Einfachheit halber<br />

wird hier jedoch weiter von Kosten gesprochen.<br />

b) Kosten (ebenso wie Preise) setzen sich immer aus zwei Komplexen zusammen:<br />

Kosten = Menge × Wert<br />

Kosten =<br />

Mengengerüst<br />

× jeweiliger Wertansatz<br />

c) DIN 276, 277 „Kosten von Hochbauten“ enthalten keine Wertangaben, sie legen nur<br />

die einzelnen Stufen der Kostenermittlung fest <strong>und</strong> definieren Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Aufbau<br />

einheitlicher Mengengerüste für die Kostenermittlung.<br />

Die Wertansätze dazu sind aus Erfahrungswerten, Dokumentationen <strong>und</strong><br />

Marktgegebenheiten jeweils zu entwickeln.<br />

88


Kalkulation Kapitel 7<br />

7.1.5 Baupreise<br />

Baupreise sind wirtschaftliche Größen, die den hierfür charakteristischen Einflüssen von<br />

• ZEIT<br />

• ORT<br />

• TECHNIK<br />

• VORKOSTEN<br />

unterliegen. Aus der Betrachtung der genannten Einflüsse folgt, dass es den Preis für<br />

eine bestimmte Bauleistung nicht geben kann, sondern dass er individuell für jedes<br />

Projekt jeweils neu entwickelt werden muss.<br />

Bereits die örtlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> ggf. unterschiedlicher Standard erschweren<br />

direkte Preisvergleiche, bei Einbeziehung des Zeitfaktors verursachen die Einflüsse<br />

• ZEITPUNKT<br />

• JAHRESZEIT<br />

• KONJUNKTUR<br />

eine Bandbreite der Preise, die Vergleiche problematisch macht. Dies wird besonders<br />

deutlich bei Betrachtungen der Baupreisentwicklung<br />

Allgemein wird hierunter der Vergleich von Preisen für gleiche Bauleistungen zu<br />

verschiedenen Zeitpunkten verstanden; für zurückliegende Zeiten mögen diese<br />

Vergleiche bei identischen Leistungen „richtig“ sein, bei Extrapolation für Planungen<br />

<strong>und</strong> Voranschläge ergeben sich jedoch gr<strong>und</strong>sätzliche <strong>und</strong> systematische Fehler, wenn<br />

die vorgenannten Einflussfaktoren nicht berücksichtigt werden.<br />

7.1.6 Baukalkulation<br />

Unter dem allgemeinen Begriff der Baukalkulation ist die Ermittlung der<br />

Kostenbestandteile von Bauleistungen zu verstehen. Hierbei müssen technische<br />

Entwürfe von Bauwerken in wirtschaftliche Kategorien, also Kosten umgesetzt werden.<br />

89


Kalkulation Kapitel 7<br />

Dementsprechend müssen die Qualifikationen des Kalkulators sowohl im technischen<br />

als auch im kaufmännischen Bereich vorhanden sein.<br />

Bei der Ermittlung der Kostenbestandteile von Bauleistungen wird eine Gliederung<br />

nach Kostenarten vorgenommen:<br />

• Lohnkosten<br />

• Stoffkosten<br />

• Gerätekosten<br />

• Fremdleistungen<br />

• etc.<br />

Anschließend werden sie zu Kostengruppen aufsummiert:<br />

• Einzelkosten der Teilleistungen (Positionen)<br />

• Baustellengemeinkosten<br />

• Allgemeine Geschäftskosten<br />

• Unternehmenszuschläge (Wagnis <strong>und</strong> Gewinn)<br />

Hierbei werden die Baukosten aus der Sicht der Bauunternehmung in ihren<br />

Einzelbestandteilen betrachtet.<br />

Die Baukalkulation dient darüber hinaus als Entscheidungshilfe zur Auswahl der<br />

Produktionsfaktoren. So kann zum Beispiel mit Hilfe der Baukalkulation die Frage<br />

beantwortet werden, ob es sinnvoll ist, Handarbeit durch Maschinenarbeit, d.h.<br />

Lohnaufwand durch Maschineneinsatz zu substituieren. Vereinfacht wird auch die<br />

Auswahl von Maschinen <strong>und</strong> Geräten (z. B.: Bagger- statt Ladereinsatz im Erdbau,<br />

Pumpen- statt Kranförderung beim Betoneinbau).<br />

Durch die Baukalkulation kann eine Einzelbeurteilung der Wirtschaftlichkeit<br />

unterschiedlicher Konstruktionen, Bauweisen <strong>und</strong> Bauteile erfolgen. Es besteht<br />

beispielsweise die Möglichkeit, Massivkonstruktionen mit aufgelösten Konstruktionen<br />

90


Kalkulation Kapitel 7<br />

oder Stahlbeton mit Mauerwerk unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit zu<br />

vergleichen.<br />

Die Baukalkulation kann als Hilfe bei der Wahl der am besten geeigneten<br />

Produktionsorganisation genutzt werden.<br />

BU-Eigenleistung Fremdleistung<br />

Eigenes Personal<br />

firmenexterne Akkordkolonne<br />

Nachunternehmer - Zulieferung<br />

Baustellenfertigung Vorfertigung in stationären Betrieben<br />

Die Kalkulation dient zur Umsetzung des technischen Unternehmensstandes in<br />

wirtschaftliche Vorteile, d.h. die marktgerechte Wahrnehmung von Kostenvorteilen<br />

infolge Know-how (Verfahren), Ausrüstung (Patente) <strong>und</strong> Organisation kann über den<br />

„Preis“ in Marktanteile bzw. in eine verbesserte Marktposition mit<br />

Wettbewerbsvorteilen umgesetzt werden.<br />

Die Kalkulation kann als Instrument der Unternehmenssteuerung dienen. Sie wirkt sich<br />

mittel- <strong>und</strong> langfristig auf die Einheitspreise bzw. die Gesamtpreise von Bauleistungen<br />

aus. Sie beeinflusst sowohl die Produktionsstruktur (lohn- / maschinenintensiv), die<br />

Absatzbereiche (Bausparte / Bauherren-Kategorie), die Investitionen (Geräte -<br />

Anschaffung / Personalentwicklung), als auch die Finanzstruktur (Kostenstruktur: fix /<br />

variabel, Liquiditäts- <strong>und</strong> Ertragsstruktur).<br />

7.2 Gr<strong>und</strong>lagen der Kalkulation<br />

7.2.1 Ausschreibung <strong>und</strong> Vergabe<br />

In der folgenden Grafik wird die Einbindung der Kalkulation des Bauunternehmens in<br />

den Ablauf der Planung des Bauherrn von der Ausschreibung bis zur Vergabe<br />

dargestellt.<br />

91


Kalkulation Kapitel 7<br />

Finanzplan<br />

Baustellengegebenheiten<br />

Bauunternehmer<br />

Bauherr<br />

Archtitekt oder Ingenieur<br />

Pläne Baubeschreibung Allg. Bedingungen<br />

Mengenermittlung<br />

Terminplan Leistungsverzeichnis<br />

Kalkulationsabteilung<br />

EKT<br />

(Einzelkosten der Teilleistungen)<br />

LohnGeräte- Sonstige Fremdkostenkosten<br />

Kosten leistungen<br />

+ GKB (Gemeinkosten der Baustelle)<br />

+ AGK (Allgemeine Geschäftskosten)<br />

+ Z (Bauzinsen)<br />

= SK (Selbstkosten)<br />

+ W+G (Wagnis <strong>und</strong> Gewinn)<br />

„Preispolitische Entscheidungen“<br />

+ Umsatzsteuer<br />

Angebot<br />

Ausschreibungsunterlagen<br />

Prüfung des Angebotes<br />

Auftragsverhandlung<br />

Vergabe<br />

Abb. 42: Ablauf von der Planung bis zur Vergabe [Keil u. a.: Kostenrechnung für Bauingenieure]<br />

7.2.2 Leistungsverzeichnis<br />

Im Leistungsverzeichnis beschreibt der Auftraggeber – nach Titeln / Gewerken geordnet<br />

– Positionsweise die für das jeweilige Projekt zu erbringenden Leistungen.<br />

92


Kalkulation Kapitel 7<br />

Die Beschreibung einer Leistung erfolgt durch eine Position, die folgenden Aufbau hat:<br />

Pos.-Nr. Menge Abrechnungseinheit Leistungsbeschreibung Einheitspreis Gesamtpreis<br />

Gliederungs-<br />

Struktur<br />

7.2.3 Positionsarten<br />

LV-Menge (geschätzt)<br />

Beispiel: Stck., m, m²<br />

verbale Beschreibung der<br />

auszuführenden Leistung<br />

EP GP<br />

werden vom Bieter eingetragen<br />

Alle regulären Bauleistungen, die in jedem Fall auszuführen sind, werden in sog.<br />

„Normal-Positionen“ beschrieben. Vom Bieter werden sowohl der Einheits- als auch<br />

der Gesamtpreis in das Angebot eingetragen. Die Einzelkosten werden mit den<br />

Zuschlägen für Baustellengemeinkosten, allgemeinen Geschäftskosten <strong>und</strong> Wagnis <strong>und</strong><br />

Gewinn beaufschlagt.<br />

Daneben gibt es die folgenden Positionsarten:<br />

Umlage-Position:<br />

Diese Positionsart wird verwandt für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis mit<br />

Einheitspreisen abgerechnet werden. Die Kosten werden wie Gemeinkosten auf die<br />

Einzelkosten der Teilleistungen umgelegt.<br />

Alternativ-Position:<br />

Um aus mehreren Ausführungsvarianten auch nach Vertragsabschluss auswählen zu<br />

können, werden im Leistungsverzeichnis Alternativ-Positionen ausgeschrieben. Der<br />

Bieter kalkuliert die verlangte Leistung, gibt jedoch lediglich einen Einheitspreis in<br />

seinem Angebot an.<br />

93


Kalkulation Kapitel 7<br />

Eventual-Position:<br />

Wenn bei Bedarf die ausgeschriebene Leistung um (Bedarfs-Position) zusätzliche<br />

kleinere Leistungen ergänzt werden soll, benutzt der Ausschreibende die<br />

Eventualposition. Diese wird nur mit dem Einheitspreis kalkuliert <strong>und</strong> erhöht bei Bedarf<br />

den Leistungsumfang <strong>und</strong> den Endpreis.<br />

7.3 Kalkulationsschema<br />

Das folgende Schema stellt den gr<strong>und</strong>sätzlichen Aufbau der Kalkulation von den<br />

Gr<strong>und</strong>lagen bis zur Angebotssumme dar.<br />

Nach den Vorermittlungen werden für jede Position des Leistungsverzeichnisses<br />

zunächst – nach Kostenarten getrennt – die direkt zurechenbaren Einzelkosten der<br />

Teilleistungen ermittelt.<br />

Als nächstes folgt die Ermittlung der Baustellengemeinkosten, entweder prozentual zu<br />

der Summe EKT, abgeleitet aus Erfahrungswerten bzw. Nachkalkulationen<br />

abgeschlossener Projekte, oder detailliert bei größeren Projekten.<br />

Die Summe aus EKT <strong>und</strong> BGK ergibt die Herstellkosten die direkt einer<br />

Baumaßnahme (Projekt) zugeordnet werden können.<br />

In der Regel werden die allgemeinen Geschäftskosten prozentual vom Umsatz<br />

ermittelt <strong>und</strong> zwar bezogen auf vergangene Zeiträume oder abgewickelte Projekte.<br />

Die daraus resultierende Summe stellt die Selbstkosten des Unternehmens dar.<br />

Zuletzt müssen noch angemessene Ansätze für Wagnis <strong>und</strong> Gewinn ermittelt werden,<br />

die dann zur Nettoangebotssumme führen.<br />

94


Kalkulation Kapitel 7<br />

Kostenarten Lohn Stoff Gerät Fremdleistung<br />

Einzelkosten der<br />

Teilleistung (Pos.) EKT<br />

Baustellengemeinkosten<br />

BGK<br />

_______ _______ _______ _______<br />

Summe Einzelkosten der Teilleistungen<br />

_______ _______ _______ _______<br />

HSK Herstellkosten<br />

Allgemeine AGK % vom Umsatz (umgerechnet auf Herstellkosten)<br />

SK Selbstkosten<br />

Wagnis W u G % vom Umsatz (umgerechnet auf Selbstkosten)<br />

NAS Nettoangebotssumme<br />

Die einzelnen Kostenbestandteile werden im weiteren Verlauf eingehend erläutert.<br />

7.4 Kostenarten<br />

Unter Kostenarten versteht man eine Systematik, nach der angefallene Kosten<br />

verursachungsgerecht nach bestimmten sachlichen <strong>und</strong> logischen Kriterien zugeordnet<br />

werden.<br />

In der Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung der Bauunternehmen (KLR Bau) werden<br />

insgesamt 8 Kostenartengruppen unterschieden.<br />

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Anteile der Kostenartengruppen.<br />

95


Kalkulation Kapitel 7<br />

19…<br />

19…<br />

19…<br />

20…<br />

20…<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Abb. 43: Kostenstruktur 2002 [Quelle: BWI Bau]<br />

Abb. 44: Anteil des SF-Baus an der Jahresbauleistung im Hochbau [Quelle: BWI Bau]<br />

7.4.1 Lohnkosten<br />

9,6%<br />

0,6%<br />

11,6%<br />

1,4%<br />

2,8%<br />

20,6%<br />

65,7%<br />

8,1%<br />

16,0%<br />

Hoch- <strong>und</strong><br />

Wohnungsbau<br />

49,3%<br />

14,9%<br />

22,8%<br />

Hoch- <strong>und</strong><br />

Tiefbau<br />

19,4%<br />

24,3%<br />

32,9%<br />

Die Lohnkosten stellen den größten Kostenfaktor bei den Baukosten dar, daher wird<br />

ihnen auch die größte Aufmerksamkeit geschenkt. Die Kosten werden zur Ermittlung<br />

aufgegliedert in ein Mengengerüst <strong>und</strong> ein Wertgerüst.<br />

Straßen- u.<br />

Tiefbau<br />

Übrige Kosten<br />

Abschreibungen<br />

Nachunternehmerleistungen<br />

Materialk.<br />

Personalk.<br />

Anteil SF-Bau an der Jahresbauleistung im Hochbau<br />

0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0%<br />

96


Kalkulation Kapitel 7<br />

Kosten = Menge (N) x Wert (E) je Mengeneinheit<br />

⇒ Kalkulationszeitansatz x Lohnst<strong>und</strong>ensatz = Lohnkosten / Einheit<br />

(Aufwandswert) (Kalkulationsmittellohn)<br />

z. B.: 1,1 h/m² x 37,00 €/h = 40,70 € / m²<br />

7.4.1.1 Aufwandswerte<br />

Der "Zeitverbrauch" für Bauleistungen zur Ermittlung der Lohnkosten ist eine<br />

gr<strong>und</strong>legende Arbeit der Kalkulation, da in diesem Ansatz sehr viele Einflüsse der<br />

eigentlichen Fertigung zusammengefasst werden müssen. Bei einer Schalung z.B. sind<br />

dies:<br />

• Vorbereitung ( Antransport, Schalboden herstellen ... )<br />

• Herstellen ( Elemente zusammenbauen )<br />

• Umsetzen<br />

• Abbauen ( Demontage, Abtransport )<br />

Diese unterschiedlichen Arbeiten mit z. T. unterschiedlichen Bezugseinheiten wie:<br />

• qm Schalkonstruktion<br />

• qm geschalte Flächen<br />

• cbm Holz, qm Schaltafeln<br />

• Stck. Schalungsträger sind zu einem Kalkulations-Zeitansatz<br />

zusammenzufassen.<br />

97


Kalkulation Kapitel 7<br />

Für diese "Globalwerte" kann man Ausgangswerte entnehmen aus:<br />

1. Handbüchern ( z.B. Plümecke, Meier )<br />

2. Arbeitszeit-Richtwerte-Tabellen ( gem. Multimoment- Aufnahmen nach REFA )<br />

3. Akkord-Tarifverträgen<br />

4. Nachkalkulationen ( eigener Baustellen )<br />

5. Leistungslohnvereinbarungen (betrieblich ausgehandelt)<br />

Eine Anpassung an das vorliegende Objekt ist bei allen genannten Unterlagen<br />

erforderlich.<br />

7.4.1.2 Kalkulationslohn<br />

Die Vielzahl der zu berücksichtigenden Lohnkostenelemente wird in übersehbare, d.h.<br />

vor- <strong>und</strong> nachkalkulierbare Teile zerlegt.<br />

• Gr<strong>und</strong>lohn (Durchschnittslohn)<br />

• Lohnzusatzkosten<br />

• Lohngeb<strong>und</strong>ene Kosten<br />

- Soziallöhne<br />

- Sozialkosten<br />

• lohnbezogene Kosten<br />

• Lohnnebenkosten<br />

Der Kalkulationslohn fasst alle Lohnkostenelemente bezogen auf eine St<strong>und</strong>e eines<br />

gewerblichen Arbeitnehmers im produktiven Einsatz auf der Baustelle zu einem<br />

Lohnkostenansatz zusammen.<br />

Diese Lohnkosten entstehen direkt bei der Leistungserstellung, man erhält die<br />

unmittelbar zurechenbaren Einzelkosten (Gr<strong>und</strong>kosten) ohne Zuschläge. Im Zeitanteil<br />

sind nur die Zeiten der produktiv tätigen gewerblichen Arbeitnehmer (GAN) enthalten.<br />

Die St<strong>und</strong>en für die Aufsicht werden entweder prozentual über den Lohnansatz<br />

eingerechnet oder in den Gemeinkosten gesondert erfasst.<br />

98


Kalkulation Kapitel 7<br />

7.4.1.3 Tarifverträge des Baugewerbes<br />

Zur groben Einordnung werden hier einige Auszüge aus dem Tarifwerk des<br />

Baugewerbes abgedruckt.<br />

B<strong>und</strong>esrahmentarifvertrag für das Baugewerbe<br />

vom 4. Juli 2002<br />

in der Fassung vom . . . <strong>und</strong> 19. Mai 2006<br />

Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.<br />

V. <strong>und</strong> der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, wird folgender Tarifvertrag geschlossen:<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Einstellungsbedingungen<br />

§ 3 Arbeitszeit<br />

§ 4 Arbeitsversäumnis <strong>und</strong> Arbeitsausfall<br />

§ 5 Lohn<br />

§ 6 Erschwerniszuschläge<br />

§ 7 Fahrtkostenabgeltung, Verpflegungszuschuss <strong>und</strong> Auslösung<br />

§ 8 Urlaub<br />

§ 9 Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften<br />

§ 10 Sterbegeld<br />

§ 11 Besondere Bestimmungen für Werkpoliere, Baumaschinen-Fachmeister <strong>und</strong> Ofenwärter im Feuerungsbau<br />

§ 12 Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

§ 13 Zutritt zu den Unterkünften<br />

§ 14 Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

§ 15 Ausschlussfristen<br />

§ 16 Besondere Lohn- <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen für Spezialgewerbezweige<br />

§ 17 Durchführung des Vertrages<br />

§ 18 In-Kraft-Treten <strong>und</strong> Laufdauer<br />

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. September 2002 in Kraft. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum 31.<br />

Dezember, erstmals zum 31. Dezember 2007, schriftlich gekündigt werden.<br />

Berlin / Frankfurt a. M., den 4. Juli 2002 / . . . / 19. Mai 2006<br />

99


Kalkulation Kapitel 7<br />

Rahmentarifvertrag<br />

für die Angestellten <strong>und</strong> Poliere des Baugewerbes<br />

vom 4. Juli 2002<br />

in der Fassung vom 29. Juli 2005<br />

Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., Berlin, dem Hauptverband der Deutschen<br />

Bauindustrie e. V., Berlin <strong>und</strong> der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Frankfurt a. M., wird folgender<br />

Tarifvertrag geschlossen:<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Beginn des Arbeitsverhältnisses<br />

§ 3 Arbeitszeit<br />

§ 4 Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsversäumnis <strong>und</strong> Arbeitsausfall<br />

§ 5 Gruppeneinteilung <strong>und</strong> Gehaltsregelung<br />

1. Gr<strong>und</strong>lagen der Eingruppierung<br />

2. Gehaltsgruppen<br />

Es werden die folgenden Gehaltsgruppen festgelegt, wobei die Richtbeispiele nicht abschließend sind:<br />

A I<br />

Angestellte, die einfache Tätigkeiten ausführen, die eine kurze Einarbeitungszeit <strong>und</strong> keine Berufsausbildung<br />

erfordern.<br />

A II<br />

Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach Anleitung ausführen, für die - eine abgeschlossene<br />

Berufsausbildung oder - eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.<br />

A III<br />

Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach allgemeiner Anleitung ausführen, für die<br />

- eine abgeschlossene Berufsausbildung <strong>und</strong> die entsprechende Berufserfahrung oder<br />

- eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.<br />

A IV<br />

Angestellte, die fachlich erweiterte Tätigkeiten teilweise selbständig ausführen, für die<br />

- eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Technikerschule oder an einer vergleichbaren<br />

Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Verwaltungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsakademie) oder<br />

- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.<br />

A V<br />

Angestellte, die schwierige Tätigkeiten teilweise selbständig <strong>und</strong> teilweise eigenverantwortlich ausführen, für die<br />

- eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Technikerschule oder an einer vergleichbaren<br />

Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Verwaltungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsakademie) <strong>und</strong> die entsprechende<br />

Berufserfahrung oder<br />

100


Kalkulation Kapitel 7<br />

- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.<br />

A VI<br />

Angestellte, die schwierige Tätigkeiten weitgehend selbständig <strong>und</strong> teilweise eigenverantwortlich ausführen, für die<br />

- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B.<br />

Berufsakademie, Verwaltungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) oder<br />

- eine abgeschlossene Berufsausbildung <strong>und</strong> zusätzliche durch berufliche Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder<br />

- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.<br />

A VII<br />

Angestellte, die schwierigere Tätigkeiten selbständig <strong>und</strong> weitgehend eigenverantwortlich ausführen, für die<br />

- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Universität oder<br />

- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B.<br />

Berufsakademie, Verwaltungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) <strong>und</strong> die entsprechende<br />

Berufserfahrung oder<br />

- eine abgeschlossene Berufsausbildung <strong>und</strong> zusätzliche durch berufliche Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder<br />

- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist <strong>und</strong><br />

Poliere, welche die Prüfung gemäß der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Polier“<br />

erfolgreich abgelegt haben <strong>und</strong> als Polier angestellt wurden oder die als Polier angestellt wurden, ohne diese Prüfung<br />

abgelegt zu haben, sowie Meister.<br />

A VIII<br />

Angestellte, die besonders schwierige Tätigkeiten selbständig <strong>und</strong> eigenverantwortlich ausführen, für die<br />

- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Universität <strong>und</strong> die entsprechende<br />

Berufserfahrung oder<br />

- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B.<br />

Berufsakademie, Verwaltungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) <strong>und</strong> eine vertiefte<br />

Berufserfahrung oder<br />

- eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist<br />

<strong>und</strong><br />

Poliere, welche die Prüfung gemäß der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Polier“<br />

erfolgreich abgelegt haben <strong>und</strong> als Polier angestellt wurden oder die als Polier angestellt wurden, ohne diese Prüfung<br />

abgelegt zu haben, sowie Meister.<br />

A IX<br />

Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig <strong>und</strong> eigenverantwortlich ausführen, für die<br />

- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Universität <strong>und</strong> eine vertiefte<br />

Berufserfahrung oder<br />

- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B.<br />

101


Kalkulation Kapitel 7<br />

Berufsakademie, Verwaltungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) <strong>und</strong> eine vertiefte<br />

Berufserfahrung oder<br />

- eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.<br />

A X<br />

Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig ausführen, eine besondere Verantwortung haben sowie über eine<br />

eigene Dispositions- <strong>und</strong> Weisungsbefugnis verfügen, für die<br />

- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Universität <strong>und</strong> eine vertiefte<br />

Berufserfahrung oder<br />

- eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B.<br />

Berufsakademie, Verwaltungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) <strong>und</strong> vertiefte Berufserfahrung<br />

oder<br />

- eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.<br />

3. Gehaltsregelungen<br />

§ 6 Gehaltszahlung im Todesfall<br />

§ 7 Fahrtkostenabgeltung, Verpflegungszuschuss <strong>und</strong> Auslösung<br />

§ 8 Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften<br />

§ 9 Versetzung<br />

§ 10 Urlaub<br />

§ 11 Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

§ 12 Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

§ 13 Ausschlussfristen<br />

§ 14 Durchführung des Vertrages<br />

§ 15 In-Kraft-Treten <strong>und</strong> Vertragsdauer<br />

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. September 2002 in Kraft. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum 31.<br />

Dezember, erstmals zum 31. Dezember 2006 gekündigt werden.<br />

Berlin / Frankfurt a. M., den 4. Juli 2002 / 29. Juli 2005“<br />

Tarifvertrag zur Regelung der Löhne <strong>und</strong> Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe<br />

im Gebiet der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder <strong>und</strong> des Landes Berlin<br />

vom . Juni 2007<br />

Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Berlin, dem Hauptverband der Deutschen<br />

Bauindustrie e.V., Berlin <strong>und</strong> der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Frankfurt a. M., wird folgender<br />

Tarifvertrag geschlossen:<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

102


Kalkulation Kapitel 7<br />

§ 2 Lohnregelung<br />

(1) Mit Wirkung vom 1. April 2007 beträgt der B<strong>und</strong>esecklohn (Tarifst<strong>und</strong>enlohn der Lohngruppe 4 gem. § 5 Nr. 1<br />

BRTV) 13,75 €.<br />

(2) Die am 31. Mai 2007 geltenden Tarifst<strong>und</strong>enlöhne werden mit Wirkung vom 1. Juni 2007 um 3,1 v. H., die am<br />

31. März 2008 geltenden Tarifst<strong>und</strong>enlöhne werden mit Wirkung vom 1. April 2008 um 1,5 v. H. <strong>und</strong> die am<br />

31. August 2008 geltenden Tarifst<strong>und</strong>enlöhne mit Wirkung vom 1. September 2008 um 1,6 v. H. erhöht. Der<br />

Ecklohn (Tarifst<strong>und</strong>enlohn der Lohngruppe 4 gemäß § 5 Nr. 1 BRTV) beträgt ab 1. Juni 2007 14,18 €, ab 1.<br />

April 2008 14,39 € <strong>und</strong> ab 1. September 2008 14,62 €.<br />

(3) Der Arbeitnehmer erhält einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 5,9 v. H. seines Tarifst<strong>und</strong>enlohnes<br />

(Bauzuschlag). Der Bauzuschlag wird gewährt zum Ausgleich der besonderen Belastungen, denen der<br />

Arbeitnehmer insbesondere durch den ständigen Wechsel der Baustelle (2,5 v. H.) <strong>und</strong> die Abhängigkeit von der<br />

Witterung außerhalb der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (2,9 v. H.) ausgesetzt ist. Er dient ferner in Höhe von<br />

0,5 v. H. dem Ausgleich von Lohneinbußen, die sich in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit ergeben.<br />

(4) Der Bauzuschlag wird für jede lohnzahlungspflichtige St<strong>und</strong>e, nicht jedoch für Leistungslohn-Mehrst<strong>und</strong>en<br />

(Plus-St<strong>und</strong>en, Überschussst<strong>und</strong>en im Akkord) gewährt.<br />

(5) Der Gesamttarifst<strong>und</strong>enlohn (GTL) setzt sich aus dem Tarifst<strong>und</strong>enlohn (TL) <strong>und</strong> dem Bauzuschlag (BZ)<br />

zusammen.<br />

(6) Die Löhne der Lohngruppen 1 <strong>und</strong> 2 werden in dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im<br />

Baugewerbe (TV Mindestlohn) festgelegt.<br />

Die Lohngruppe 2a gilt für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1. September 2002 in der bisherigen<br />

Berufsgruppe V im Baugewerbe beschäftigt waren, unabhängig von einer Unterbrechung oder einem Wechsel<br />

ihres Arbeitsverhältnisses.<br />

(7) …<br />

(8) Mit Wirkung vom 1. Juni 2007 gelten, soweit sich aus den nach Maßgabe dieses Tarifvertrages zu erstellenden<br />

Bezirkslohntarifverträgen (Lohntabellen) nicht etwas anderes ergibt, nachstehende Löhne:<br />

TL BZ GTL<br />

Lohngruppe 6 16,29 € 0,96 € 17,25 €<br />

Lohngruppe 5 14,90 € 0,87 € 15,77 €<br />

Lohngruppe 4 11,18 € 0,83 € 15,01 €<br />

Lohngruppe 3 12,99 € 0,77 € 13,76 €<br />

Lohngruppe 2a 12,64 € 0,75 € 13,39 €<br />

Fliesen-, Platten- <strong>und</strong> Mosaikleger d Lohngr. 4 14,64 € 0,86 € 15,50 €<br />

Baumaschinenführer der Lohngruppe 4 14,42 € 0,85 € 15,27 €<br />

(9) Mit Wirkung vom 1. April 2008 gelten, soweit sich aus den nach Maßgabe dieses Tarifvertrages zu erstellenden<br />

Bezirkslohntarifverträgen (Lohntabellen) nicht etwas anderes ergibt, nachstehende Löhne:<br />

TL (in €) BZ (in €) GTL (in €)<br />

Lohngruppe 6 16,53 0,98 17,51<br />

Lohngruppe 5 15,12 0,89 16,01<br />

Lohngruppe 4 14,39 0,85 15,24<br />

Lohngruppe 3 13,18 0,78 13,96<br />

Lohngruppe 2a 12,83 0,75 13,58<br />

Fliesen-, Platten- <strong>und</strong> Mosaikleger d Lohngr. 4 14,86 0,87 15,73<br />

Baumaschinenführer der Lohngruppe 4 14,64 0,86 15,50<br />

103


Kalkulation Kapitel 7<br />

(10) Mit Wirkung vom 1. September 2008 gelten, soweit sich aus den nach Maßgabe dieses Tarifvertrages zu<br />

erstellenden Bezirkslohntarifverträgen (Lohntabellen) nicht etwas anderes ergibt, nachstehende Löhne:<br />

TL (in €) BZ (in €) GTL (in €)<br />

Lohngruppe 6 16,79 0,99 17,78<br />

Lohngruppe 5 15,36 0,91 16,27<br />

Lohngruppe 4 14,62 0,86 15,48<br />

Lohngruppe 3 13,39 0,79 14,18<br />

Lohngruppe 2a 13,04 0,76 13,80<br />

Fliesen-, Platten- <strong>und</strong> Mosaikleger d Lohngr. 4 15,10 0,89 15,99<br />

Baumaschinenführer der Lohngruppe 4 14,87 0,88 15,75<br />

. . .<br />

104


Kalkulation Kapitel 7<br />

§ 8 Ausbildungsvergütungen<br />

(1) . . .<br />

(2) Mit Wirkung vom 1. Juni 2007 beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung<br />

im ersten Ausbildungsjahr 571,00 €<br />

im zweiten Ausbildungsjahr 887,00 €<br />

im dritten Ausbildungsjahr 1.120,00 €<br />

im vierten Ausbildungsjahr 1.260,00 €<br />

(3) Mit Wirkung vom 1. September 2008 beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung<br />

im ersten Ausbildungsjahr 580,00 €<br />

im zweiten Ausbildungsjahr 901,00 €<br />

im dritten Ausbildungsjahr 1.138,00 €<br />

im vierten Ausbildungsjahr 1.280,00 €<br />

§ 10 Durchführung des Vertrages<br />

§ 11 In-Kraft-Treten <strong>und</strong> Laufdauer<br />

(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 2007 in Kraft <strong>und</strong> kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende,<br />

erstmals zum 31. März 2009, schriftlich gekündigt werden.<br />

…<br />

Berlin / Frankfurt a. M., den . Juni 2007<br />

Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter <strong>und</strong> Ausbildungsvergütungen für die Angestellten <strong>und</strong> Poliere des<br />

Baugewerbes im Gebiet der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

mit Ausnahme der fünf neuen Länder des Landes Berlin <strong>und</strong> des Freistaates Bayern<br />

vom . Juni 2007<br />

Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Kronenstraße 55 – 58, 10117 Berlin,<br />

dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin,<br />

<strong>und</strong> der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt a. M.,<br />

wird folgender Tarifvertrag geschlossen:<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Gehaltsgruppen<br />

§ 3 Gehaltssätze<br />

(2) Ab 1. Juni 2007 gelten für die einzelnen Gehaltsgruppen die nachstehenden Gehälter je Monat:<br />

a) Angestellte <strong>und</strong> Poliere<br />

Gruppe A I 1.672,00 €<br />

Gruppe A II 1.929,00 €<br />

105


Kalkulation Kapitel 7<br />

Gruppe A III 2.210,00 €<br />

Gruppe A IV 2.504,00 €<br />

Gruppe A V 2.804,00 €<br />

Gruppe A VI 3.117,00 €<br />

Gruppe A VII 3.446,00 €<br />

Gruppe A VIII 3.784,00 €<br />

Gruppe A IX 4.221,00 €<br />

Gruppe A X 4.719,00 €<br />

b) Poliere im feuerungstechnischen Gewerbe<br />

Feuerungs- <strong>und</strong> Ofenbau-Poliere,<br />

Koksofen- <strong>und</strong> Gaswerksofenbau-<br />

Poliere sowie Ofenmeister 3.826,00 €<br />

- in Hamburg 3.879,00 €<br />

Schornsteinbau-Poliere 3.988,00 €<br />

- in Hamburg 4.036,00 €<br />

(3) Ab 1. April 2008 gelten für die einzelnen Gehaltsgruppen die nachstehenden Gehälter je Monat:<br />

a) Angestellte <strong>und</strong> Poliere<br />

Gruppe A I 1.697,00 €<br />

Gruppe A II 1.958,00 €<br />

Gruppe A III 2.243,00 €<br />

Gruppe A IV 2.542,00 €<br />

Gruppe A V 2.846,00 €<br />

Gruppe A VI 3.164,00 €<br />

Gruppe A VII 3.498,00 €<br />

Gruppe A VIII 3.841,00 €<br />

Gruppe A IX 4.284,00 €<br />

Gruppe A X 4.790,00 €<br />

b) Poliere im feuerungstechnischen Gewerbe<br />

Feuerungs- <strong>und</strong> Ofenbau-Poliere,<br />

Koksofen- <strong>und</strong> Gaswerksofenbau-<br />

Poliere sowie Ofenmeister 3.883,00 €<br />

106


Kalkulation Kapitel 7<br />

- in Hamburg 3.936,00 €<br />

Schornsteinbau-Poliere 4.048,00 €<br />

- in Hamburg 4.096,00 €<br />

(4) Ab 1. September 2008 gelten für die einzelnen Gehaltsgruppen die nachstehenden Gehälter je Monat:<br />

a) Angestellte <strong>und</strong> Poliere<br />

Gruppe A I 1.724,00 €<br />

Gruppe A II 1.989,00 €<br />

Gruppe A III 2.279,00 €<br />

Gruppe A IV 2.583,00 €<br />

Gruppe A V 2.892,00 €<br />

Gruppe A VI 3.215,00 €<br />

Gruppe A VII 3.554,00 €<br />

Gruppe A VIII 3.902,00 €<br />

Gruppe A IX 4.353,00 €<br />

Gruppe A X 4.867,00 €<br />

b) Poliere im feuerungstechnischen Gewerbe<br />

Feuerungs- <strong>und</strong> Ofenbau-Poliere,<br />

Koksofen- <strong>und</strong> Gaswerksofenbau-<br />

Poliere sowie Ofenmeister 3.945,00 €<br />

- in Hamburg 3.998,00 €<br />

Schornsteinbau-Poliere 4.113,00 €<br />

- in Hamburg 4.161,00 €<br />

§ 4 Festbeträge<br />

(1) Die Angestellten <strong>und</strong> Poliere erhalten einen monatlichen Festbetrag nach Abs. 4, soweit für den jeweiligen Monat<br />

laufendes Entgelt gezahlt wird.<br />

(2) …<br />

§ 5 Ausbildungsvergütungen<br />

Ab 1. Juni 2007 Ab 1. September 2008<br />

gelten für Auszubildende die nachstehenden Ausbildungsvergütungen je Monat:<br />

im 1. Ausbildungsjahr 566,00 € 575,00 €<br />

107


Kalkulation Kapitel 7<br />

im 2. Ausbildungsjahr 789,00 € 802,00 €<br />

im 3. Ausbildungsjahr 1.030,00 € 1.046,00 €<br />

§ 6 In-Kraft-Treten <strong>und</strong> Laufdauer<br />

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 2007 in Kraft. Er kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende,<br />

erstmals zum 31. März 2009, schriftlich gekündigt werden.<br />

Berlin / Frankfurt a. M., den . Juni 2007<br />

108


Kalkulation Kapitel 7<br />

7.4.1.4 Berechnungsbeispiel<br />

Zur Zeit der Angebotsbearbeitung wird eine erste grobe Mittellohnberechnung<br />

durchgeführt, ohne die genaue Zusammensetzung der späteren Baustellenbelegschaft zu<br />

kennen. Die Berechnung orientiert sich am Ecklohn <strong>und</strong> den bekannten<br />

Zuschlagssätzen.<br />

Datum: Juli 07 Ecklohn: 15,01<br />

TARIFGEBIET BRD WEST<br />

Nr. Mittellohn je Leistungsst<strong>und</strong>e einzeln Summe<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

Durchschnittsgr<strong>und</strong>lohn<br />

Zulagen<br />

% vom Ecklohn<br />

% von (1)<br />

Soziallöhne<br />

% von (2)<br />

Sozialkosten<br />

% von (2)<br />

Lohnbezogene Kosten<br />

% von (2)<br />

Lohnnebenkosten<br />

% von (2)<br />

aller GAN über die gesamte Bauzeit<br />

..,........ x ..........<br />

Mehrarbeits-, Leistungs-,<br />

Erschwernis- Zulage<br />

0,........ x ..........<br />

Bezüge f. arbeitsfreie Arbeitstage,<br />

betriebl. Sozialleistungen,<br />

Lohnausgleich<br />

0,........ x ..........<br />

gesetzliche-, tarifliche-, betriebliche<br />

0,........ x ..........<br />

Beiträge<br />

Haftpflichtvers.<br />

zu Verbänden,<br />

0,........ x ..........<br />

Auslösung,<br />

Wohnkosten<br />

Wege- u. Fahrgeld,<br />

0,........ x ..........<br />

..........<br />

..........<br />

..........<br />

..........<br />

..........<br />

..........<br />

109<br />

..........<br />

..........<br />

..........<br />

..........<br />

..........<br />

..........<br />

Kalkulationsmittellohn ( ASL ) 33,70 € / h


Kalkulation Kapitel 7<br />

Kalkulatorische Polier – St<strong>und</strong>enkosten 39,60 € / h<br />

1 Polier - Std. gerechnet auf ____12___ A - Std.<br />

(<br />

+ x ) /<br />

=<br />

Kalkulationsmittellohn ( APSL ) € / h<br />

7.4.2 Stoffkosten (Material)<br />

In dieser Kostenart sind die Kosten für Rohstoffe (Zement, Sand, Kies, Stahl),<br />

Fertigbaustoffe (Transportbeton), Halbfertigteile (Filigrandecken) <strong>und</strong> Fertigteile<br />

(Fassadenelemente) zu den einzelnen Bauleistungen zu erfassen <strong>und</strong> zuzuordnen.<br />

Die Kosten für Hilfsstoffe <strong>und</strong> Kleinmaterial werden i. d. R. als Erfahrungswerte aus<br />

nachkalkulierten Projekten angesetzt.<br />

Für die Hauptbaustoffe müssen die Hauptmassen ermittelt werden, so dass regional <strong>und</strong><br />

mengenabhängig die jeweils aktuellen Materialpreise bei örtlichen Baustoffhändlern<br />

angefragt werden können.<br />

Für vorhersehbar größere Mengen pro Jahr werden mit dem Baustoffhandel<br />

Rahmenlieferverträge abgeschlossen, die entsprechenden Rabattstaffeln beinhalten.<br />

7.4.3 Gerätekosten<br />

Die Anteile der Gerätekosten an den Gesamtkosten von Bauleistungen schwanken stark<br />

zwischen den einzelnen Bausparten; im Hochbau liegen sie bei 10 %, bei maschinenintensiven<br />

Erd- <strong>und</strong> Straßenbauarbeiten können sie 75 % ausmachen. Unabhängig vom<br />

Kostenanteil spielen Baugeräte in der Produktion in jeder Bausparte eine Schlüsselrolle;<br />

sie bestimmen den allgemeinen Fortgang der Bauarbeiten; Menge <strong>und</strong> Qualität der Bauleistung<br />

werden von ihnen maßgeblich beeinflusst, jeder Ausfall verursacht über die<br />

maschinenbezogenen Kosten hinaus ein Vielfaches an Folgekosten. Die Ansätze der<br />

Kalkulation müssen sich daher auch am vorgesehenen Maschineneinsatz orientieren,<br />

Ausfallwahrscheinlichkeiten werden aber nur bei sehr großen Baustellen in die<br />

Kalkulation einbezogen.<br />

110


Kalkulation Kapitel 7<br />

Gerätekosten werden je nach Zurechenbarkeit an verschiedenen Stellen in die<br />

Kalkulation eingestellt. Die wesentliche Unterscheidung besteht zwischen<br />

• Vorhaltegeräten<br />

• Leistungsgeräten<br />

7.4.3.1 Vorhaltegeräte<br />

Vorhaltegeräte werden über längere Zeit für häufig wechselnde, miteinander<br />

verflochtene Arbeiten eingesetzt <strong>und</strong> lassen sich daher einzelnen Teilleistungen nicht<br />

Beispiel: Turmkran, Vorhaltung während der gesamten Bauzeit = 9 Monate<br />

Vorhaltekosten<br />

A + V: 8.450,- €/Mon. Rep.: 4.420,- €/Mon.<br />

Vorhaltekosten = 9 x ( 8.450,- + 4.420,- ) = 115.830,00 €<br />

Betriebskosten<br />

Bedienung: 1,05h/h × 37,50 €/h × 145 h/Mon × 9 Mon = 51.384,38 €<br />

Betriebsstoffe: 80 kW ×1,0 h × 0,35 €/kWh ×145 h/Mon × 9 Mon = 36.540,00 €<br />

unmittelbar zurechnen. Sie werden in einer Liste zusammengefasst <strong>und</strong> in die<br />

Baustellengemeinkosten eingerechnet. Vorhaltegerätekosten erhält man aus<br />

monatlichen BGL-Durchschnittsansätzen, aus modifizierten BGL-<br />

Durchschnittsansätzen, aus geräte- <strong>und</strong> betriebsindividuellen Ansätzen sowie aus den<br />

objektbedingten Vorhaltedauern.<br />

Die Zusammenstellung erfolgt in der Liste der Vorhaltegeräte, die Einrechnung aller<br />

drei Bereiche in die Baustellengemeinkosten oder – falls vorhanden – in eine LV-Pos.<br />

„Vorhaltung“.<br />

7.4.3.2 Leistungsgeräte<br />

Leistungsgeräte werden ausschließlich oder überwiegend für abgrenzbare Teilleistungen<br />

eingesetzt, die Kosten lassen sich daher mit wirtschaftlichem Aufwand unmittelbar in<br />

die zugehörige Teilleistung einrechnen.<br />

111


Kalkulation Kapitel 7<br />

7.4.3.3 Baugeräteliste (BGL)<br />

Die BGL ist ein Handbuch mit charakteristischen, allgemein gültigen technisch<br />

wirtschaftlichen Baumaschinendaten der jeweils marktgängigen Geräte. Sie wird in<br />

Bauunternehmen für die Kalkulation fast immer herangezogen: in kleineren<br />

Unternehmen sind meist keine anderen Werte verfügbar, in größeren Unternehmen liegt<br />

oft nicht vorher fest, welches Gerät später tatsächlich eingesetzt wird, so dass mit den<br />

BGL - Durchschnittswerten gerechnet wird.<br />

Inhalt<br />

Nach 24 Geräte-Hauptgruppen aufgegliedert enthält die BGL Angaben über<br />

• Einzelgeräte nach Gerätegröße<br />

• Zusatzausrüstungen, die mit dem Gr<strong>und</strong>gerät kombiniert werden<br />

• weitere Zusatzausrüstungen, die in das Gr<strong>und</strong>gerät fest eingebaut sind<br />

Die Daten sind Durchschnittswerte marktgängiger Geräte, sie beziehen sich nicht<br />

auf Geräte einzelner Hersteller!<br />

Die Werte der im Unternehmen vorhandenen Geräte können günstiger sein, der BGL-<br />

Ansatz dient dann zum Vergleich.<br />

Die BGL enthält keine Gerätekombinationen (z.B. für Straßendeckeneinbau, Erdbau<br />

oder Betonanlagen). Die vorgesehenen Kombinationen sind aus Einzelgeräten<br />

zusammenzustellen.<br />

Die BGL enthält keine Bauleistungsangaben (z.B. Angaben über Mischerleistungen,<br />

Förder- oder Aushubleistungen)! Hierfür sind Nachkalkulations- oder<br />

Berechnungswerte besonders wichtig.<br />

Aufsteller ist ein Gemeinschaftsausschuss, in dem vertreten sind:<br />

• Baumaschinenhersteller<br />

• Baumaschinenverwender (Verbände des Bauhauptgewerbes)<br />

• Baumaschinenhändler (Vertriebs- <strong>und</strong> Reparaturbereich)<br />

112


Kalkulation Kapitel 7<br />

• Wissenschaftler<br />

• Gr<strong>und</strong>lagen<br />

1. Die technischen Angaben werden aus dem Durchschnitt marktgängiger Geräte<br />

ermittelt.<br />

2. Ausgangspunkt der betriebswirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>größe ist die von der Finanzverwaltung<br />

vorgegebene AfA - Tabelle, in der die steuerlich anerkannte Nutzungsdauer<br />

der Baugerätegruppe festgelegt ist.<br />

3. In der AfA - Tabelle sind ergänzend die zugehörigen Jahres - % - Sätze einer linearen<br />

Abschreibung angegeben; sie liegen den angegebenen Monatswerten zu Gr<strong>und</strong>e.<br />

4. Für die Verzinsung des eingesetzten Kapitals werden 6,5 % des Restkapitals angesetzt;<br />

die Gesamtsumme des Zinses wird gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt.<br />

Anwendung<br />

• Innerbetriebliche Verrechnung<br />

• zwischenbetriebliche Berechnung der Vorhaltekosten, z. b. HV, NL, Argen<br />

• Organisation <strong>und</strong> Disposition der Geräteverwaltung<br />

• Beurteilung von Geräte- <strong>und</strong> Maschinenkosten bei<br />

Wirtschaftlichkeitsvergleichen<br />

• Bewertung bei Versicherungsfällen <strong>und</strong> gerichtlichen Entscheidungen<br />

Ausgaben<br />

Erste Ausgabe 1938<br />

neue Gestaltung <strong>und</strong> Überarbeitung auf Basis der Euroliste 2001<br />

Technische Angaben<br />

1. Hauptkenngröße zur Größenklassifizierung eines Gerätes<br />

z.B. Turmkran: Lastmoment<br />

Bagger: Motorleistung<br />

Mischer: Mischvolumen<br />

113


Kalkulation Kapitel 7<br />

2. Zusatzkenngröße zur weiteren Größeneinordnung<br />

z.B. Bagger: Tieflöffelinhalt<br />

3. Energiebedarf zur Ermittlung des Stromanschlusswertes der gesamten<br />

Baustelleneinrichtung<br />

4. Gewicht <strong>und</strong> Hauptabmessungen für Kalkulation <strong>und</strong> Transportplanung<br />

5. Technische Kurzbeschreibung zur Erläuterung <strong>und</strong> Unterscheidung der Bezeichnung<br />

von Ausrüstungskombinationen <strong>und</strong> Gerätetypen.<br />

Betriebswirtschaftliche Angaben<br />

1. Nutzungsdauer<br />

2. Vorhaltemonate<br />

3. Einsatzdauer je Monat<br />

4. Neuwert<br />

Aus der AfA - Tabelle: Gr<strong>und</strong>lage aller weiteren Berechnungen z.B. 6<br />

Jahre = 72 Mon.<br />

Dauer des betrieblichen Einsatzes während der Nutzungsdauer z.B. 80 %<br />

= 58 Mon.<br />

Betriebsübliche Einsatzdauer 170 Std. / Mon.<br />

Durchschnitt marktgängiger Geräte derselben Größe;<br />

5. Monatlicher Abschreibungs- <strong>und</strong> Verzinsungssatz<br />

6. Reparaturkosten<br />

Abgeleitete Berechnungsgröße aus 2. <strong>und</strong> einem in der BGL<br />

angenommenen Verzinsungssatz von 6,5% p. a. Er verteilt Abschreibung<br />

<strong>und</strong> Verzinsung in gleichen Teilbeträgen über die gesamte Einsatzdauer.<br />

Erfahrungssatz des Durchschnitts marktgängiger Geräte; verteilt die<br />

gesamten Reparaturkosten gleichmäßig über die Einsatzdauer.<br />

114


Transport<br />

Kalkulation Kapitel 7<br />

Zeitbegriffe<br />

Vorbereitung u.<br />

Abschluss der<br />

Arbeit<br />

Lebensdauer<br />

wirtschaftlicher Einsatz unwirtschaftlicher Einsatz<br />

Nutzungsdauer<br />

Baustelle Bauhof<br />

Vorhaltezeit Stillliegezeit<br />

Auf- u<br />

Abbau<br />

Einsatzzeit<br />

Betriebszeit<br />

(Lauf unter<br />

Last)<br />

Umsetzen<br />

Betrieblich<br />

bedingte<br />

Wartezeit<br />

Lagerung Reparatur<br />

Stillliegezeit<br />

Zeitanteile für die Kostenberechnung<br />

einer Maschinenst<strong>und</strong>e<br />

Verteil- <strong>und</strong><br />

Verlustzeiten<br />

Wartung,<br />

Pflege<br />

115<br />

Reparatur


Kalkulation Kapitel 7<br />

7.4.4 Fremdleistungen<br />

„Fremdleistungen“ sind abzugrenzen gegen „Eigenleistungen“. Letztere werden in den<br />

bisher behandelten Kostenartengruppen Lohnkosten, Stoffkosten, Gerätekosten <strong>und</strong><br />

evtl. Schalungs- <strong>und</strong> Rüstkosten <strong>und</strong> Sonstige Kosten zusammengefasst. Sie werden mit<br />

unternehmenseigenen Produktionsmitteln <strong>und</strong> direkten Zulieferungen ausgeführt <strong>und</strong><br />

beanspruchen die Führungs-, Einrichtungs- <strong>und</strong> Verwaltungsleistungen von Baustelle<br />

<strong>und</strong> Unternehmer in vollem Umfang. Gewährleistung, Haftung, Wagnis (Vertragsrisiko)<br />

sind im Vertragsverhältnis zum Bauherrn uneingeschränkt zu tragen.<br />

Fremdleistungen werden von Dritten erbracht <strong>und</strong> in Rechnung gestellt. Die Kosten<strong>und</strong><br />

Leistungsrechnung unterscheidet<br />

• Kosten der Nachunternehmer<br />

• Fremdarbeitskosten<br />

7.4.4.1 Nachunternehmerleistungen<br />

Nachunternehmer führen technisch in sich abgeschlossene Leistungen weitgehend mit<br />

eigenen Produktionsmitteln aus <strong>und</strong> übernehmen dafür Führungs-, Dispositions- <strong>und</strong><br />

Verwaltungsleistungen sowie Risiken. Beim Hauptunternehmer verbleibt die<br />

Gesamtverantwortung gegenüber dem Auftraggeber.<br />

Beispiele :<br />

• Erdarbeiten<br />

• Baugrubenarbeiten<br />

• Schlitzwände<br />

7.4.4.2 Fremdarbeitskosten<br />

Ein Fremdunternehmer erbringt Leistungen zur Erstellung der<br />

Hauptunternehmerleistungen, wie z.B.<br />

• Transportleistungen<br />

• Betonstahlarbeiten<br />

116


Kalkulation Kapitel 7<br />

• Montage von Fertigteilen<br />

Produktionsmittel, Führung, Disposition <strong>und</strong> Gewährleistung bleiben in der<br />

Verantwortung des Hauptunternehmers<br />

7.4.4.3 Preisbildung <strong>und</strong> Preisspiegel<br />

Bei Fremdleistungen übernimmt der Bauunternehmer die Funktion des Auftraggebers;<br />

in der Vorkalkulation bedeutet dies zunächst die Notwendigkeit einer Ausschreibung,<br />

um Kostengr<strong>und</strong>lagen zu erhalten. Die Auswertung der Ausschreibung gibt relativ<br />

sicher Anhalt über die Gr<strong>und</strong>kosten; bei der Zurechnung von Gemeinkosten sind jedoch<br />

Differenzierungen notwendig; da sich die Höhe der Gemeinkostenansätze gegenüber<br />

den Ansätzen für Eigenleistung in der Regel verringert.<br />

Die Weitervergabe an Nachunternehmer erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage einer Ausschreibung<br />

nach dem gleichen Schema wie die Ausschreibung der Gesamtleistung vom<br />

Auftraggeber an den Hauptunternehmer.<br />

7.5 Kostengruppen<br />

7.5.1 Einzelkosten der Teilleistungen [EKT]<br />

Die Einzelkosten der Teilleistungen sind diejenigen Kosten, die direkt <strong>und</strong> unmittelbar<br />

jeweils einer Teilleistung (Position) des Leistungsverzeichnisses zurechenbar sind. Sie<br />

setzen sich für jede Position aus den einzelnen Kostenarten zusammen.<br />

• Lohnkosten<br />

• Stoffkosten<br />

• Gerätekosten<br />

• Fremdkosten<br />

• Sonstige Kosten<br />

117


Kalkulation Kapitel 7<br />

7.5.2 Baustellengemeinkosten [BGK]<br />

Bei den Baustellengemeinkosten handelt es sich um diejenigen Kosten, die der<br />

Baustelle bzw. dem Auftrag direkt zurechenbar sind.<br />

Beispiele:<br />

• Einrichtung <strong>und</strong> Räumung der Baustelle<br />

• Unterhaltung der Baustelleneinrichtung<br />

• Kosten der Vorhaltegeräte<br />

• Bürobetrieb der Baustelle<br />

• Gehälter der Bauleitung<br />

• etc.<br />

7.5.3 Allgemeine Geschäftskosten [AGK]<br />

Jedes Bauunternehmen benötigt für den gesamten Geschäftsprozess einen Apparat, der<br />

auch mit "Verwaltung", "Geschäftsleitung", "Zentrale" u. ä. bezeichnet wird. Für die<br />

Kalkulation ist von Bedeutung, dass die hier anfallenden Kosten nicht mehr direkt den<br />

Aufträgen / Baustellen zugerechnet werden können, sondern nur noch über einen<br />

Schlüssel, i. A. über den Umsatzanteil (= Auftrags- bzw. Angebotssumme) oder auch<br />

über die Herstellkosten.<br />

Die Bezeichnung dieser Gruppe lautet in der KLR "Allgemeine Geschäftskosten",<br />

Inhaltlich ist dieser Gruppe alles zuzurechnen, was dem allgemeinen Geschäftsbetrieb<br />

zuzuordnen ist,<br />

Kosten für<br />

• Oberbauleitung <strong>und</strong> Verwaltung<br />

• Gebäude <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

• Bauhof, Hilfsdienste <strong>und</strong> Werkstatt (soweit nicht verrechnet)<br />

• Allgemeiner Fuhrpark<br />

118


Kalkulation Kapitel 7<br />

• Steuern, Abgaben, Beiträge zu Versicherungen <strong>und</strong> Verbänden<br />

• Rechtskosten, Werbung, Marketing<br />

• Pensionen, Unterstützungen<br />

Die Höhe des AGK - Ansatzes ist im Nachhinein aus der Buchhaltung zu ermitteln, die<br />

Gliederung des Baukontenrahmens gibt die Möglichkeit, aus den Kontenklassen 5 <strong>und</strong> 6<br />

diese Kosten zu isolieren <strong>und</strong> in Bezug zum (Jahres-) Umsatz zu bringen. Die Ansätze<br />

hierfür sind meist pauschal, z. B. „8,5 % vom Umsatz“ oder „11 % der Herstellkosten“.<br />

7.5.4 Unternehmenszuschläge<br />

Als letztes werden den bis hierhin ermittelten Selbstkosten die Unternehmenszuschläge<br />

Wagnis <strong>und</strong> Gewinn zugeschlagen, woraus sich als Ergebnis die Nettoangebotssumme<br />

ergibt.<br />

Kalkulatorischer W + G - Ansatz werden in einem Zuge genannt, da allgemein durch<br />

höhere Wagniskosten unmittelbar geringerer Gewinn verursacht wird.<br />

7.5.4.1 Wagnis<br />

Diese Kostengruppe ist bei der unmittelbaren Angabe der Höhe am unsichersten, da die<br />

zurückliegenden Kosten aus Wagnis nur sehr vagen Anhalt über deren Verlauf in der<br />

Zukunft geben. Es werden hier nur die Wagnisse des Unternehmens angesetzt; soweit<br />

sie dem Auftrag direkt zurechenbar sind, werden sie ( meist nach Versicherungssätzen )<br />

in die BGK eingerechnet (z. B.: Hochwasserrisiko bei Fluss-/ Kanalbauten).<br />

Das "Allgemeine Unternehmenswagnis" hat unter anderem folgende Komponenten:<br />

1.Kalkulationswagnis fehlerhafte Ansätze durch unvorhersehbare Hemmnisse<br />

2.Arbeitsmarktwagnis Lohnkostenentwicklung<br />

3.Zinswagnis Entwicklung des Kapitalmarktes<br />

4.Preissteigerungs-Wagnis Inflationsrate<br />

5.Marktwagnis neue Produkte, unerwartete Marktsättigung<br />

119


Kalkulation Kapitel 7<br />

7.5.4.2 Gewinn<br />

Der Ansatz für Gewinn ist ein betriebswirtschaftlich notwendiger Ansatz, er sichert die<br />

Behauptung des Unternehmens am Markt durch<br />

• Forschung, Entwicklung, Werbung<br />

• Rationalisierungs- <strong>und</strong> Erweiterungs-Investitionen, (die über reine<br />

Ersatzinvestitionen hinausgehen)<br />

• Reservenbildung für Marktschwächen<br />

• Abdeckung von Risiken aus höherer Gewalt etc.<br />

7.6 Bauauftragsrechnung<br />

In den verschiedenen Phasen der Objektbearbeitung deckt die Bauauftragsrechnung<br />

unterschiedliche Aufgaben ab. Eine wesentliche Unterteilung erfolgt in Vorkalkulation<br />

<strong>und</strong> Nachkalkulation.<br />

Zur Vorkalkulation gehören – je nach Zeitraum der Objektbearbeitung – die Angebots-,<br />

Auftrags- <strong>und</strong> Arbeitskalkulation.<br />

7.6.1 Angebotskalkulation<br />

In der zeitlichen Abfolge der Bauauftragsrechnung steht die Angebotsbearbeitung an<br />

erster Stelle. Die Angebotskalkulation dient der Ermittlung aller Kosten im<br />

Zusammenhang mit dem Auftrag zur Angabe von Angebotspreisen an den<br />

Auftraggeber.<br />

Gr<strong>und</strong>lage von Angebotskalkulationen sind möglichst realistische Einschätzungen der<br />

wahrscheinlich entstehenden Kosten der Bauleistung. Hierzu gehören die<br />

Aufwandswerte <strong>und</strong> St<strong>und</strong>ensätze, die Materialpreise, Maschinen- <strong>und</strong> Gerätekosten<br />

<strong>und</strong> –leistungen sowie die Kosten für Nachunternehmerleistungen.<br />

Die Angebotskalkulation dient zunächst ausschließlich der Ermittlung der zur<br />

Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen notwendigen Kosten.<br />

120


Kalkulation Kapitel 7<br />

Zur endgültigen Berechnung der am Markt durchsetzbaren Preise sind in einem zweiten<br />

Schritt – in Anpassung an die Marktlage – nachvollziehbare <strong>und</strong> begründbare Auf- <strong>und</strong><br />

Abschläge erforderlich.<br />

7.6.2 Auftragskalkulation<br />

Zwischen der Angebotsabgabe <strong>und</strong> dem Vertragsabschluss kommt es häufig zu<br />

Auftragsverhandlungen.<br />

Hier werden Änderungen der ursprünglichen Ausschreibung vorgenommen, die sich auf<br />

• Umfang,<br />

• Bauweise,<br />

• Qualitäten,<br />

• Fristen<br />

• Zahlungsmodalitäten<br />

• etc.<br />

beziehen.<br />

Die Verhandlungsergebnisse haben in aller Regel Konsequenzen für den zu<br />

vereinbarenden Angebotspreis, daher müssen die Änderungen direkt in die<br />

Angebotskalkulation eingearbeitet werden.<br />

Die sich daraus ergebende, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Kalkulation<br />

wird als Auftragskalkulation bezeichnet.<br />

121


Kalkulation Kapitel 7<br />

7.6.3 Arbeitskalkulation<br />

Zwischen Vertragsabschluss <strong>und</strong> Beginn der Bauausführung führt das Bauunternehmen<br />

die Arbeitsvorbereitung durch. Dazu gehört<br />

• Disposition von Personal,<br />

• Maschinen <strong>und</strong> Geräten<br />

• Verträge mit Lieferanten <strong>und</strong> Nachunternehmern<br />

• Bauablaufplanung<br />

• etc.<br />

Hierdurch kann es zu Änderungen der Kosten- <strong>und</strong> Leistungsansätze kommen, die in<br />

die „Arbeitskalkulation“ eingearbeitet werden. Diese Änderungen haben zwar keinen<br />

Einfluss auf die Preisgestaltung gegenüber dem Auftraggeber, sie sollten aber zur<br />

firmeninternen Verwendung dokumentiert werden.<br />

Die Arbeitskalkulation stellt eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage dar für die Verantwortlichen in<br />

der Bauleitung, um rechtzeitig z. B. wirtschaftliche Fehlentwicklungen zu erkennen <strong>und</strong><br />

noch während der Bauausführung Gegenmaßnahmen zu treffen.<br />

Auch zur terminlichen Beurteilung des Bauablaufes <strong>und</strong> für spätere<br />

Leistungsermittlungen, z. B. für Akkordvereinbarungen, wird auf die Arbeitskalkulation<br />

zurückgegriffen.<br />

Schließlich sind in der Arbeitskalkulation Leistungsvorgaben dem Bauarbeitsschlüssel<br />

zugeordnet, was wiederum in den Tages- <strong>und</strong> Wochenberichten der Baustelle<br />

berücksichtigt werden muss.<br />

7.6.4 Nachtragskalkulation<br />

Bei nahezu sämtlichen Bauprojekten werden Leistungen erbracht, die ursprünglich nicht<br />

im Bauvertrag vorgesehen waren, für die also zunächst kein Preis zwischen<br />

Auftraggeber (AG) <strong>und</strong> –nehmer (AN) vereinbart wurde; in diesem Fall – <strong>und</strong> wenn<br />

sich die Gr<strong>und</strong>lage der Preisermittlung geändert hat (z. B. auf Gr<strong>und</strong> von erheblichen<br />

Mengenänderungen, Teilkündigungen, geänderten oder zusätzlichen Leistungen,<br />

122


Kalkulation Kapitel 7<br />

Behinderungen) –, ergibt sich die Notwendigkeit, die voraussichtlich entstehenden<br />

Kosten für diese Leistungen im Rahmen einer Nachtragskalkulation zu ermitteln.<br />

Da eine Einigung zwischen AG <strong>und</strong> AN über die Höhe der Vergütung dieser Leistungen<br />

noch vor der Ausführung erzielt werden soll 11 , wird die Nachtragskalkulation dem<br />

Bereich der Vorkalkulation zugeordnet. Die baupraktische Erfahrung belegt, dass AG<br />

<strong>und</strong> AN häufig erst nach Erbringung der Nachtragsleistungen Preisverhandlungen<br />

aufnehmen – <strong>und</strong> dann unterschiedliche Standpunkte zu Erfordernis <strong>und</strong> angemessener<br />

Höhe der Vergütung von Nachtragsleistungen haben.<br />

7.6.5 Nachkalkulation<br />

In der Nachkalkulation werden die die Ansätze der Arbeitskalkulation den tatsächlichen<br />

Werten aus der Baustellenberichterstattung gegenüber gestellt.<br />

Die Nachkalkulation wird nach Beendigung der Baumaßnahme, aber auch schon nach<br />

Fertigstellung einzelner Bauabschnitte durchgeführt. Bei Abeichungen zwischen den<br />

Ansätzen der Arbeitskalkulation <strong>und</strong> den berichteten Werten kann z. B. nach<br />

organisatorischen Ursachen geforscht werden. Die Bauleitung hat so evtl. noch während<br />

der folgenden Ausführungsabschnitte die Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen<br />

gegenzusteuern.<br />

Sind die Abweichungen nicht durch unvorhersehbare Störungen bedingt, sind<br />

wahrscheinlich die Kosten- <strong>und</strong> Leistungsansätze der Vorkalkulation unzutreffend. In<br />

diesen Fällen müssen bei künftigen Angebotsbearbeitungen geänderte Ansätze<br />

angenommen werden um künftige Verluste bereits im Vorfeld zu verhindern.<br />

11<br />

vgl. § 2 Nr. 5 <strong>und</strong> Nr. 6 VOB/B<br />

123


Kalkulation Kapitel 7<br />

7.7 Kalkulationsverfahren<br />

In diesem Kapitel werden die gängigsten Kalkulationsverfahren vorgestellt, die bei<br />

kleinen Bauunternehmen sowie im Ingenieurbau vorkommen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich können zwei Methoden unterschieden werden, die Divisionskalkulation<br />

<strong>und</strong> die Zuschlagskalkulation.<br />

Da die Divisionskalkulation allenfalls in Fertigteilproduktionen Anwendung findet,<br />

wird hier nicht näher darauf eingegangen.<br />

7.7.1 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen<br />

Bei dieser Kalkulationsmethode werden die Gemeinkosten nicht genau auf die<br />

Baumaßnahme bezogen berechnet.<br />

Überwiegend wird mit summarischen Gemeinkosten kalkuliert, die über einen - meist<br />

prozentualen - Zuschlag auf die Einzelkosten verteilt werden.<br />

Unterschiede bestehen in der Gemeinkostenverteilung<br />

1. ZKK mit auftragsbezogener Gemeinkostenverteilung<br />

- Die Baustellengemeinkosten werden für den jeweiligen Auftrag gesondert,<br />

einzeln <strong>und</strong> individuell ermittelt. Die allgemeinen Geschäftskosten werden ggf.<br />

gegenüber einem geschäftsüblichen Mittelwert ebenso variiert wie der Wagnis<strong>und</strong><br />

Gewinn - Ansatz.<br />

- Es ergeben sich somit auftragsbezogene, unterschiedliche Zuschläge.<br />

- Die ZKK stellt die Regelkalkulation im Ingenieurbau dar<br />

2. ZKK mit vorgezogener, geschäftsbezogener Gemeinkostenermittlung<br />

- Baustellengemeinkosten <strong>und</strong> allgemeine Geschäftskosten werden zu<br />

Gemeinkosten zusammengefasst.<br />

- Aus dem Zahlenwerk der Buchhaltung werden die GK z.B. für das<br />

zurückliegende Jahr nachkalkuliert <strong>und</strong> für den kommenden Zeitraum durch<br />

Berücksichtigung wahrscheinlicher Änderungen (auch im W / G - Bereich)<br />

vorbestimmt.<br />

- Es ergeben sich periodenbezogene, gleichmäßige Zuschläge<br />

Diese ZKK sollte nur angewandt werden, wenn die Auftragsstrukturen nach Größe,<br />

Sparte, Bauherr, Ausschreibung, Bauzeit usw. gleich oder ähnlich sind.<br />

124


Kalkulation Kapitel 7<br />

Damit ist eine gleichartige Kostenstruktur der Aufträge zu erwarten, so dass eine<br />

Kalkulation über die Endsumme zur auftrags-individuellen Erfassung der Gemeinkosten<br />

nicht erforderlich ist.<br />

Zur Entwicklung der (späteren) Zuschläge wird aus dem zurückliegenden Zahlenwerk<br />

der Buchhaltung ein Kostenbild abgeleitet.<br />

Beispiel:<br />

Kosten Vorjahr (abgewickelte Projekte)<br />

Lohnkosten 2.400.000,- prozentual<br />

Sonstige Kosten 2.000.000,-<br />

er Ansatz<br />

EINZELKOSTEN DER<br />

TEILLEISTUNGEN<br />

4.400.000,-<br />

Baustellengemeinkosten 420.000,-<br />

420.000,-<br />

Ansatz BGK<br />

HERSTELLKOSTEN 4.820.000,- 4.400.000,-<br />

Allgemeine<br />

Geschäftskosten<br />

360.000,-<br />

360.000,-<br />

Ansatz AGK<br />

SELBSTKOSTEN 5.180.000,- 4.820.000,-<br />

Wagnis <strong>und</strong> Gewinn 140.000,-<br />

140.000,-<br />

Ansatz W+G<br />

GESAMTSUMME 5.320.000,- 5.180.000,-<br />

Ansätze für aktuelle Projekte:<br />

Summe der Gemeinkosten<br />

920.000,-<br />

=<br />

Summe der Einzelkosten der Teilleistungen 4.400.000,-<br />

= 9,55 %<br />

= 7,47 %<br />

= 2,70 %<br />

= 20,9 %<br />

125


Kalkulation Kapitel 7<br />

Bei Projekten, bei denen das Verfahren der Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen<br />

zur Anwendung kommt, werden nur die direkt einer Position zurechenbaren<br />

Einzelkosten der Teilleistung kalkuliert.<br />

Anschließend werden die EKT mit einem Gemeinkostenzuschlag von – hier im Beispiel<br />

– 20,9% beaufschlagt <strong>und</strong> es ergeben sich die Einheitspreise für das Angebot.<br />

7.7.2 Kalkulation über die Angebotsendsumme<br />

Dieses Verfahren stellt im Vergleich zu anderen die genaueste <strong>und</strong> aussagekräftigste<br />

Kalkulationsmethode dar.<br />

Im Unterschied zu der vorgestellten Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen werden<br />

hier durch die objektspezifische Ermittlung der Gemeinkosten die wirtschaftlichen<br />

Risiken vermindert, die durch die stets unterschiedlichen Rahmenbedingungen bei der<br />

Bauausführung entstehen.<br />

126


Kalkulation Kapitel 7<br />

Die folgende Grafik verdeutlicht den Ablauf der Kalkulation über die Endsumme.<br />

Einzelkosten der<br />

Teilleistungen (EKT)<br />

Baustellengemeinkosten<br />

(BGK)<br />

Lohnkosten<br />

Sonstige<br />

Kosten<br />

Gerätekosten Fremdleistungen<br />

(NU)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Herstellkosten (HSK)<br />

AGK Allgemeine Geschäftskosten<br />

Selbstkosten (SK)<br />

W + G Wagnis <strong>und</strong> Gewinn<br />

Lohnkosten<br />

Vorläufige Nettoangebotssumme<br />

Sonstige<br />

Kosten<br />

Gerätekosten Fremdleistungen<br />

(NU)<br />

Zuschlagssätze . . . . . % . . . . . % . . . . . % . . . . . %<br />

auf EKT<br />

Einheitspreise (EP) X LV - Mengen<br />

Nettoangebotssumme<br />

1. Rechengang<br />

2. Rechengang<br />

127


Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> Kapitel 8<br />

8 Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

8.1 Geschichtliche Entwicklung des Controlling-Begriffs<br />

Der Begriff des Controlling durchlief in den letzten vierzig Jahren zahlreiche<br />

Veränderungen bezüglich der ihm zugedachten Aufgaben, Funktionen <strong>und</strong> Ziele.<br />

Bereits gegen Ende des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts finden sich erste Ansätze einer<br />

Institutionalisierung des Controlling. Die Herausbildung einer eigenständigen<br />

Controlling-Funktion lässt sich in Deutschland jedoch erst Mitte der fünfziger Jahre<br />

nachweisen. 12 In der Anfangsphase wurden dem Controlling überwiegend<br />

Tätigkeitsbereiche im Rahmen des Rechnungswesens zugewiesen. Das Einsatzgebiet<br />

beschränkte sich damit auf die operative Ebene. Controlling wurde als<br />

vergangenheitsbezogene Kontrolle verstanden <strong>und</strong> bezog sich nur auf die letzte Phase<br />

des Planungs-, Koordinations- <strong>und</strong> Kontrollprozesses. 13 Schrittweise erfolgte eine<br />

Erweiterung um Planungsaufgaben, in der vor allem die Entwicklung eines<br />

Frühwarnsystems gefordert wurde. 14<br />

Zu Beginn der siebziger Jahre erfuhr das Controlling eine starke Verbreitung in Theorie<br />

<strong>und</strong> Praxis. Der Controlling-Gedanke wurde dominiert von einem<br />

informationsorientierten Verständnis. Die Hauptaufgabe bestand daher in der<br />

Koordination von Entscheidungsbereichen, Informationsbedarf <strong>und</strong><br />

Informationsbeschaffung sowie in der Anpassung des Rechnungswesens an die<br />

individuellen Bedürfnisse des Entscheidungsträgers. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> des<br />

zunehmenden Einsatzes von Datenverarbeitungsprogrammen in den Unternehmen<br />

wurde das Controlling schließlich zu einer zentralen Einrichtung der betrieblichen<br />

Informationswirtschaft. 15<br />

In den achtziger Jahren wurden bestehende informationsorientierte Ansätze erheblich<br />

weiterentwickelt sowie neue Controlling-Konzepte formuliert, in denen Controlling als<br />

ein unterstützendes Subsystem der Führung verstanden wird, das innerhalb dieses<br />

12 [Li98]<br />

13 [Ha97]<br />

14 [Re91]<br />

15 [Li98]<br />

128


Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> Kapitel 8<br />

Führungssystems die Koordination von Planung, Kontrolle <strong>und</strong> Informationsversorgung<br />

übernimmt. 16<br />

8.2 Definition des Controlling-Begriffs<br />

Die langfristige Zielsetzung der Unternehmensführung besteht aus der Erhaltung <strong>und</strong><br />

Weiterentwicklung des Unternehmens. Die damit in Verbindung stehende, kurzfristig<br />

orientierte Zielsetzung ist die Gewinnmaximierung (bzw. Steigerung des Shareholder<br />

Value) <strong>und</strong> die Liquiditätssicherung. Die Erreichung dieser Unternehmensziele vollzieht<br />

sich in einem Führungsprozess, der als geschlossener Management-Regelkreis<br />

dargestellt werden kann <strong>und</strong> aus den Phasen Planung, Steuerung <strong>und</strong> Kontrolle besteht.<br />

Abb. 45: Management-Regelkreis 17<br />

Planung ist stark vereinfacht die gedankliche Vorwegnahme zukünftigen Handelns. Die<br />

Kontrolle ergänzt die Planung <strong>und</strong> umfasst im Kern den Vergleich von geplanten <strong>und</strong><br />

realisierten Größen. Die Steuerung schließlich umfasst die detaillierte Festlegung <strong>und</strong><br />

die Durchsetzung der Planungs- bzw. Kontrollergebnisse. Planung <strong>und</strong> Kontrolle als die<br />

zentralen Führungsaufgaben bedürfen wegen ihrer hohen <strong>und</strong> ständig steigenden<br />

Komplexität einer besonderen Unterstützung. Diese besteht erstens darin, ein<br />

leistungsfähiges Planungs- <strong>und</strong> Kontrollsystem zu schaffen <strong>und</strong> es zweitens mit den<br />

relevanten Informationen zu versorgen. Planung, Kontrolle <strong>und</strong> Informationsversorgung<br />

müssen folglich aufeinander abgestimmt werden. Diese Aufgabe übernimmt das<br />

16 [Sch86]<br />

17 [Di05]<br />

129


Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> Kapitel 8<br />

Controlling als Servicefunktion für das Management. 18 Abhängig vom primär<br />

verfolgten Unternehmensziel lässt sich das strategische <strong>und</strong> das operative Controlling<br />

unterscheiden.<br />

Abb. 46: Strategisches <strong>und</strong> operatives Controlling im Vergleich 19<br />

Das amerikanische Wort Controlling darf jedoch keinesfalls mit dem klangähnlichen<br />

deutschen Wort Kontrolle gleichgesetzt werden. Richtiger ist die Übersetzung als<br />

Navigation bzw. navigieren. Zur anschaulichen Erklärung dient folgender Vergleich:<br />

"Der Controller ist ins Deutsche übersetzt nichts anderes als ein Fluglotse. Wenn ein<br />

Flugzeug ohne Fluglotsen ein Ziel ansteuert, fliegt es im Blindflug. Der Fluglotse stellt<br />

also fest, ob der Kurs der Maschine noch stimmt <strong>und</strong> schlägt dem Kapitän ansonsten<br />

Kurskorrekturen vor. Dazu muss natürlich der Kurs, sprich der Zielort oder im<br />

übertragenen Sinne die Unternehmensstrategie, festliegen." 20 Aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

sprechen viele Bauunternehmen weiterhin lieber von Baustellen-, Bauprojekt- <strong>und</strong><br />

Unternehmenssteuerung als von Controlling, um die Gefahr der Fehlinterpretation zu<br />

umgehen. Aufbauend auf dieser Controlling-Definition nach REICHMANN, lassen sich<br />

folgende Elemente des Controlling ableiten:<br />

• Informationsverdichtung<br />

• Entscheidungsorientierung<br />

• Erfolgszielbezogenheit<br />

18 [JoSa06]<br />

19 [JoSa06]<br />

20 [Jac00]<br />

130


Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> Kapitel 8<br />

• Systemorientierung<br />

• Koordination<br />

• Planung <strong>und</strong> Kontrolle. 21<br />

Unter Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> soll ein auf das einzelne Bauprojekt<br />

ausgerichtetes interdisziplinäres (Selbst-)Steuerungssystem verstanden werden, das im<br />

Sinne der Koordinationsfunktion des Controlling das Führungsteam eines Bauprojektes<br />

mit den benötigten Kursvorgaben, Kursinformationen <strong>und</strong> Kurskorrekturen versorgt.<br />

Die Notwendigkeit bauprojektspezifische Steuerungssysteme zu generieren, ist nicht<br />

neu; vielmehr wurde das Controlling bereits vor mehr als 30 Jahren durch verschiedene<br />

Arbeiten zum Soll/Ist-Vergleich 22 gr<strong>und</strong>gelegt. Heute wird das Controlling als<br />

zwingende Gr<strong>und</strong>voraussetzung für die zukunftsgerichtete Steuerung von Bauprojekten<br />

verstanden. 23<br />

Zusammenfassend bestehen die Ziele des Controlling für ein Bauunternehmen darin,<br />

Effizienz <strong>und</strong> Effektivität der Unternehmensführung zu erhöhen <strong>und</strong> die<br />

Anpassungsfähigkeit an Veränderungen in der Um- <strong>und</strong> Innenwelt des Unternehmens<br />

zu steigern. Das Controlling hat demnach einen Beitrag zur Erfüllung des Erfolgsziels<br />

zu leisten. Das oberste Ziel jedes Unternehmens besteht in der Sicherung der<br />

Rentabilität <strong>und</strong> der Liquidität als notwendige Nebenbedingung zur Erhaltung der<br />

Unternehmensexistenz. Das Controlling trägt zur Erreichung dieser Ziele durch<br />

Planungsunterstützung, Sicherstellung der Koordination <strong>und</strong> Kontrolle der<br />

wirtschaftlichen Ergebnisse bei.<br />

8.3 Aufgaben des Controlling<br />

Aus den identifizierten Zielen lassen sich die Aufgaben des Controlling ableiten. Wird<br />

von Erfolgszielorientierung <strong>und</strong> Liquiditätssicherung ausgegangen, werden dem<br />

Controlling nur solche Aufgaben zugeordnet, die einen Bezug zum Controlling-Ziel<br />

aufweisen. In diesem Fall bestehen die zu erbringenden Leistungen in der in der<br />

21<br />

[Re91]<br />

22<br />

23<br />

[Gue70]<br />

[Pau98]<br />

131


Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> Kapitel 8<br />

Informationsbeschaffung <strong>und</strong> -aufbereitung, der Datenanalyse, der Beurteilung sowie<br />

der Kontrolle. 24<br />

Das Controlling hat weiterhin Innovationsfunktion, es fördert die eigenständige Suche<br />

nach neuen Problemlösungen <strong>und</strong> unterstützt die Sammlung von Informationen über<br />

Produkte <strong>und</strong> Methoden. Im Bereich des operativen Controlling sind auf Gr<strong>und</strong> der<br />

kontinuierlich durchzuführenden Analysen Steuerungsmaßnahmen zu entwickeln, die<br />

die Anpassungs- <strong>und</strong> Reaktionsfähigkeit des Unternehmens steigern. In<br />

Bauunternehmen tritt eine Orientierung <strong>und</strong> Ausrichtung auf das einzelne Bauprojekt in<br />

den Vordergr<strong>und</strong>. Diese Besonderheit spiegelt sich auch in der Organisation der<br />

Kostenrechnung wider. Für das gesamte Bauunternehmen mit seinen unternehmerischen<br />

Teilbereichen sollte ein integriertes Controlling-Konzept angestrebt werden, da<br />

einerseits unternehmens- <strong>und</strong> andererseits produktionsspezifische Besonderheiten zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

8.4 Controlling eines Bauprojektes<br />

Das Controlling eines Bauprojektes muss als Steuerungssystem auf den gesamten<br />

Bauprozess über alle Phasen der Bauprojektrealisation im Bauunternehmen ausgerichtet<br />

werden. In der Vergangenheit wurden zum einen die vor <strong>und</strong> nach der Bauausführung<br />

liegenden Phasen der Bauprojektrealisation nicht oder nicht ausreichend integriert <strong>und</strong><br />

zum anderen wurde der Controlling-Prozess des Bauprojekts zu stark auf die Steuerung<br />

der Produktionskosten konzentriert. Neuere Ansätze sollten bereits mit den Aufgaben<br />

der Akquisition <strong>und</strong> Angebotsbearbeitung beginnen. Hierzu gehört auch, dass eine<br />

verfeinerte Kalkulation mit Bauablaufplanung <strong>und</strong> bauprojektspezifischer Behandlung<br />

von Kapital <strong>und</strong> Risikokosten bereits in der Angebotskalkulation Berücksichtigung<br />

finden muss. 25 Die Zielrichtung des Controlling muss primär zukunftsbezogen auf das<br />

Bauprojektende ausgerichtet sein <strong>und</strong> darf sich nicht auf die nachbetrachtende<br />

Auswertung der Arbeitsabläufe beschränken oder es bei der Gegenwartsanalyse des<br />

Bauprojektes belassen. Daher ist eine Systemerweiterung mit Prognose-Instrumenten<br />

erforderlich. Der Controlling-Prozess bildet keine in sich isoliert zu betrachtende<br />

Einheit, sondern muss als Wissensspeicher <strong>und</strong> Informationslieferant für das<br />

24<br />

[Re97]<br />

25<br />

[Jac01]<br />

132


Controlling in der <strong>Bauwirtschaft</strong> Kapitel 8<br />

Bauunternehmens-Controlling ausgeweitet werden. Zwar ist die Forderung einer<br />

Nachkalkulation nach Bauausführung nicht neu, dennoch ist ihre konsequente<br />

Durchführung in der Praxis in der Regel kaum vorzufinden. Hier geht wichtiges<br />

Erfahrungswissen verloren, das systematisch gesammelt, analysiert <strong>und</strong> aufbereitet<br />

werden muss.<br />

Die aufgeführten Punkte verdeutlichen, dass Controlling eines Bauprojektes nur<br />

funktioniert, wenn die benötigten Instrumente von der handelnden Person konsequent<br />

<strong>und</strong> im interdisziplinären Zusammenwirken umgesetzt werden, da die notwendigen<br />

Daten sowohl technischen als auch kaufmännischen Anwendungsgebieten entstammen.<br />

Es stellt jedoch keine Überprüfung des Bauprojekt-Management dar, vielmehr handelt<br />

es sich um ein System der Selbststeuerung <strong>und</strong> nicht der Fremdkontrolle.<br />

133


Literaturverzeichnis Kapitel 9<br />

9 Literaturverzeichnis<br />

Behrend: Bauökonomie als Gr<strong>und</strong>lage der Rationalisierung des Bauprozesses, in<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> 1976<br />

Birtel: Chancen durch Risikomanagement, BWI-Bau 2003<br />

Diederichs: Handbuch der strategischen <strong>und</strong> taktischen Bauunternehmensführung,<br />

Bauverlag 2000<br />

Diederichs: Immobilienmanagement im Lebenszyklus, Springer 2005<br />

Erbach: Public – Private Partnership - Die Bedeutung privater Finanzierungen<br />

öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen für die <strong>Bauwirtschaft</strong>, Dissertation, <strong>Bergische</strong><br />

Universität – Gesamthochschule Wuppertal, 1997<br />

M. Gralla; Neue Wettbewerbs- <strong>und</strong> Vertragsformen für die deutsche <strong>Bauwirtschaft</strong> -<br />

Produktivitätssteigerung <strong>und</strong> partnerschaftliche Zusammenarbeit durch den Einsatz<br />

innovativer Wettbewerbs- <strong>und</strong> Vertragsformen WiB Kolleg, 1999<br />

Kapellmann: Schlüsselfertiges Bauen, Werner Verlag 2003<br />

Kapellmann: Vergütung, Nachträge <strong>und</strong> Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, Bd.1,<br />

Einheitspreisvertrag, Werner 2000<br />

Kapellmann: Vergütung, Nachträge <strong>und</strong> Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, Bd.2,<br />

Pauschalvertrag einschließlich Schlüsselfertigbau, Werner 2000<br />

Oepen: Phasenorientiertes Controlling in bauausführenden Unternehmen, Deutscher<br />

Universitätsverlag 2003<br />

Pfarr: Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Bauwirtschaft</strong>, Deutscher Consulting Verlag 1984<br />

Rappert: Bauprojektmanagement, BWI-Bau 1976<br />

Schumpeter: Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung, Duncker & Humboldt 1964<br />

Leimböck, Egon: <strong>Bauwirtschaft</strong>, B.G. Teubner Stuttgart, Leipzig 2000<br />

Nagel, Ulrich: Baustellen-Management, Verlag für Bauwesen, Berlin1998<br />

134


Literaturverzeichnis Kapitel 9<br />

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2. Aufl. Springer Verlag München<br />

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In: Scheer A.-W. (Hrsg.) (1987) 8. Saarbrücker Arbeitstagung,<br />

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Literaturverzeichnis Kapitel 9<br />

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[Li98] Lingnau V.: Geschichte des Controlling. In: WiSt (1998) 27. Jg., H. 6<br />

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(Hrsg.) (1990) Controllingkonzeptionen für die Zukunft, Stuttgart<br />

[Re97] Reichmann T. (1997) Controlling mit Kennzahlen <strong>und</strong> Managementberichten:<br />

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[Wae00] Währisch M. (2000) Ausgestaltung der Kosten- <strong>und</strong> Erlösrechnung unter<br />

verschiedenen Produktions- <strong>und</strong> Absatzbedingungen. In: Buchhaltung,<br />

Bilanz, Kostenrechnung, Fach 22: Fertigungsspezifische Kostenrechnung<br />

[We99] Weber J. (1999) Einführung in das Controlling. 5. Aufl. Stuttgart<br />

136

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