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n HOZ: Honorarordnung verabschiedet n Hartmannbund: Rein ins ...

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Risikoklassen<br />

Solche Risikokollektive oder Risikoklassen,<br />

innerhalb derer die Risiken ausgeglichen<br />

werden, bilden in der PKV diejenigen,<br />

die im selben Eintrittsjahr dasselbe<br />

Lebensalter aufweisen, für die also<br />

dieselbe statistische Lebenserwar tung<br />

und Sterbetafel und dieselben Erkrankungswahrscheinlichkeiten<br />

gel ten. Weil<br />

diese Größen im Zeitablauf nicht konstant<br />

sind, sondern sich die Lebenserwartung<br />

erhöht und die Behandlungskosten<br />

wegen der ständig erweiterten<br />

Behandlungsmöglichkeiten steigen,<br />

müssen auch die Prämien von Zeit zu<br />

Zeit angepasst werden. In den Versicherungsverträgen<br />

ist hierfür eine Revisionsmöglichkeit<br />

vorgesehen.<br />

Stornowahrscheinlichkeit<br />

Außer den genannten statistischen Erfahrungsgrößen<br />

geht auch noch die so<br />

genannte Stornowahrscheinlichkeit in<br />

die Kalkulation der Prämien ein. Dadurch<br />

wird der Tatsache Rechnung getragen,<br />

dass nicht alle Versicherten bis<br />

zu ihrem Lebensende dem Risikokollektiv<br />

angehören werden, dem sie ursprünglich<br />

einmal beigetreten waren,<br />

sondern, aus welchen Gründen auch<br />

immer, aus dieser Versicherung wieder<br />

ausscheiden. Würde man die Stornowahrscheinlichkeit<br />

unberücksichtigt<br />

lassen, ergäben sich zu hohe Prämien,<br />

weil beim Ausscheiden aus der Versicherung<br />

die bis dahin angesammelten<br />

Beiträge zur Alterungsrückstellung<br />

dem bisherigen Risikokollektiv verbleiben.<br />

Schließlich muss in die Prämie<br />

auch noch ein Sicherheitszuschlag einberechnet<br />

werden, weil die tatsächlich<br />

eintretenden Kopfschäden auch einmal<br />

bei erheblich mehr Versicherten<br />

als ursprünglich gedacht über ihrem<br />

Erwartungswert liegen können und<br />

die Versicherung auch in diesem Fall<br />

noch zahlungsfähig bleiben soll.<br />

Spezielle Form des Diebstahls<br />

Wenn der Gesetzgeber jetzt also verfügt,<br />

dass der Versicherer einem (nicht<br />

durch Tod) ausscheidenden Versicherten<br />

Anteile an den akkumulierten Alterungsrückstellungen<br />

mitzugeben hat,<br />

so schädigt er die verbleibenden Versi-<br />

»Das Vorhaben des Gesetzgebers läuft also<br />

darauf hinaus, eine spezielle Form des Diebstahls<br />

rechtlich zu etablieren.«<br />

cherten <strong>ins</strong>oweit, als diesem Ausscheiden<br />

bereits durch eine abgesenkte Prämie<br />

Rechnung getragen worden ist.<br />

Mit anderen Worten: Wenn die Prämie<br />

unter der Bedingung risikoäquivalent<br />

ist, dass beim Ausscheiden keine Anteile<br />

an der Alterungsrückstellung mitgegeben<br />

werden, so kann dieselbe Prämie<br />

nicht mehr risikodeckend sein,<br />

wenn das Ausscheiden durch eine Zahlung<br />

honoriert wird. Das Vorhaben des<br />

Gesetzgebers läuft also darauf hinaus,<br />

eine spezielle Form des Diebstahls rechtlich<br />

zu etablieren.<br />

Wettbewerbsmangel<br />

Die Versicherungsbedingung, dass<br />

beim Ausscheiden die bislang angesammelten<br />

Alterungsrückstellungen<br />

beim verlassenen Kollektiv verbleiben,<br />

ist zwar ein Charakteristikum der PKV,<br />

aber keineswegs zwingend. Es lässt<br />

sich unter anderem mit Überlegungen<br />

zur Vermeidung von moralischem Risiko<br />

begründen: Der Verlust der einbezahlten<br />

Alterungsrückstellungen stellt<br />

Verfassungsrechtler:<br />

Reform wird am Grundgesetz scheitern<br />

zweifellos ein erhebliches Hemmnis<br />

dar, die einmal gewählte Versicherung<br />

zu verlassen, zumal der Wechsler bei<br />

der Aufnahme in eine andere Versicherung<br />

eine deutlich höhere Prämie zu gewärtigen<br />

hat, weil aufgrund der Kalkulationsmethode<br />

mit steigendem Eintrittsalter<br />

die Prämien steigen. Die eigentlichen<br />

Vorteile dieser Vertragsgestaltung<br />

liegen freilich beim Versicherer:<br />

Sie gewähren ein großes Maß an Sicherheit<br />

bei der Prämienkalkulation<br />

und sie mindern den Wettbewerbsdruck<br />

mit zunehmender Vertragsdauer.<br />

Man kann es auch so formulieren,<br />

dass es derzeit im Wesentlichen nur<br />

Wettbewerb um Neuabschlüsse gibt.<br />

Dieser beschränkte bzw. fehlende Wettbewerb<br />

um Bestandskunden ist es, der<br />

die wesentliche Begründung dafür abgibt,<br />

dass durch das GKV-WSG Portabilität<br />

eingeführt werden soll.<br />

Portabilität vs. Prämie<br />

Im Prinzip wäre ein Geschäftsmodell<br />

für die private Krankenversicherung<br />

Der Osnabrücker Verfassungsrechtler Jörn Ipsen erwartet, dass die Gesundheitsreform<br />

der großen Koalition am Grundgesetz scheitern wird.<br />

»Teile der Reform sind rechtspolitisch falsch und verfassungsrechtlich<br />

wohl nicht zu halten«, sagte Ipsen der »Neuen Osnabrücker Zeitung«<br />

(18.1.2007). Der renommierte Osnabrücker Staatsrechtler hält <strong>ins</strong>besondere<br />

einen verpfl ichtenden Basistarif für Privatversicherungen für höchst problematisch.<br />

Danach müssen die privaten Kassen Neukunden ab 2009 ohne Risikoprüfung<br />

aufnehmen. Ipsen betonte: »Wenn der Gesetzgeber einer ganzen<br />

Branche Tarife vorschreibt, greift er tief in die grundgesetzlich geschützte<br />

Berufsfreiheit der Unternehmen ein. Dafür sehe ich kein zwingendes Allgemeinwohlinteresse.«<br />

Für den Verfassungsrechtler ist im Gegenteil eine Stärkung der Privatversicherer<br />

geboten: »Anstatt die Privaten zum Teil zu verstaatlichen, sollte<br />

dieser Bereich des Versicherungswesens ausgedehnt werden, um wirklichen<br />

Wettbewerb zu fördern.« Das Übermaß an Bürokratie und Funktionären sei<br />

die Wurzel allen Übels im Gesundheitswesen.<br />

Für sehr wackelig hält der Juraprofessor zudem die angestrebte Übertragbarkeit<br />

von Altersrückstellungen, was Privatversicherten den Kassenwechsel<br />

erleichtern soll. »Rückstellungen sind grundsätzlich vermögenswerte<br />

Rechte der Kassen, die von der Eigentumsgarantie geschützt werden«,<br />

warnt Ipsen, den der Niedersächsische Landtag unlängst zum neuen Präsidenten<br />

des Staatsgerichtshofs gewählt hat. www.facharzt.de, 18.1.2007 l<br />

2 | 2007 · ZKN mit teiluNgeN · 89

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