n HOZ: Honorarordnung verabschiedet n Hartmannbund: Rein ins ...
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Risikoklassen<br />
Solche Risikokollektive oder Risikoklassen,<br />
innerhalb derer die Risiken ausgeglichen<br />
werden, bilden in der PKV diejenigen,<br />
die im selben Eintrittsjahr dasselbe<br />
Lebensalter aufweisen, für die also<br />
dieselbe statistische Lebenserwar tung<br />
und Sterbetafel und dieselben Erkrankungswahrscheinlichkeiten<br />
gel ten. Weil<br />
diese Größen im Zeitablauf nicht konstant<br />
sind, sondern sich die Lebenserwartung<br />
erhöht und die Behandlungskosten<br />
wegen der ständig erweiterten<br />
Behandlungsmöglichkeiten steigen,<br />
müssen auch die Prämien von Zeit zu<br />
Zeit angepasst werden. In den Versicherungsverträgen<br />
ist hierfür eine Revisionsmöglichkeit<br />
vorgesehen.<br />
Stornowahrscheinlichkeit<br />
Außer den genannten statistischen Erfahrungsgrößen<br />
geht auch noch die so<br />
genannte Stornowahrscheinlichkeit in<br />
die Kalkulation der Prämien ein. Dadurch<br />
wird der Tatsache Rechnung getragen,<br />
dass nicht alle Versicherten bis<br />
zu ihrem Lebensende dem Risikokollektiv<br />
angehören werden, dem sie ursprünglich<br />
einmal beigetreten waren,<br />
sondern, aus welchen Gründen auch<br />
immer, aus dieser Versicherung wieder<br />
ausscheiden. Würde man die Stornowahrscheinlichkeit<br />
unberücksichtigt<br />
lassen, ergäben sich zu hohe Prämien,<br />
weil beim Ausscheiden aus der Versicherung<br />
die bis dahin angesammelten<br />
Beiträge zur Alterungsrückstellung<br />
dem bisherigen Risikokollektiv verbleiben.<br />
Schließlich muss in die Prämie<br />
auch noch ein Sicherheitszuschlag einberechnet<br />
werden, weil die tatsächlich<br />
eintretenden Kopfschäden auch einmal<br />
bei erheblich mehr Versicherten<br />
als ursprünglich gedacht über ihrem<br />
Erwartungswert liegen können und<br />
die Versicherung auch in diesem Fall<br />
noch zahlungsfähig bleiben soll.<br />
Spezielle Form des Diebstahls<br />
Wenn der Gesetzgeber jetzt also verfügt,<br />
dass der Versicherer einem (nicht<br />
durch Tod) ausscheidenden Versicherten<br />
Anteile an den akkumulierten Alterungsrückstellungen<br />
mitzugeben hat,<br />
so schädigt er die verbleibenden Versi-<br />
»Das Vorhaben des Gesetzgebers läuft also<br />
darauf hinaus, eine spezielle Form des Diebstahls<br />
rechtlich zu etablieren.«<br />
cherten <strong>ins</strong>oweit, als diesem Ausscheiden<br />
bereits durch eine abgesenkte Prämie<br />
Rechnung getragen worden ist.<br />
Mit anderen Worten: Wenn die Prämie<br />
unter der Bedingung risikoäquivalent<br />
ist, dass beim Ausscheiden keine Anteile<br />
an der Alterungsrückstellung mitgegeben<br />
werden, so kann dieselbe Prämie<br />
nicht mehr risikodeckend sein,<br />
wenn das Ausscheiden durch eine Zahlung<br />
honoriert wird. Das Vorhaben des<br />
Gesetzgebers läuft also darauf hinaus,<br />
eine spezielle Form des Diebstahls rechtlich<br />
zu etablieren.<br />
Wettbewerbsmangel<br />
Die Versicherungsbedingung, dass<br />
beim Ausscheiden die bislang angesammelten<br />
Alterungsrückstellungen<br />
beim verlassenen Kollektiv verbleiben,<br />
ist zwar ein Charakteristikum der PKV,<br />
aber keineswegs zwingend. Es lässt<br />
sich unter anderem mit Überlegungen<br />
zur Vermeidung von moralischem Risiko<br />
begründen: Der Verlust der einbezahlten<br />
Alterungsrückstellungen stellt<br />
Verfassungsrechtler:<br />
Reform wird am Grundgesetz scheitern<br />
zweifellos ein erhebliches Hemmnis<br />
dar, die einmal gewählte Versicherung<br />
zu verlassen, zumal der Wechsler bei<br />
der Aufnahme in eine andere Versicherung<br />
eine deutlich höhere Prämie zu gewärtigen<br />
hat, weil aufgrund der Kalkulationsmethode<br />
mit steigendem Eintrittsalter<br />
die Prämien steigen. Die eigentlichen<br />
Vorteile dieser Vertragsgestaltung<br />
liegen freilich beim Versicherer:<br />
Sie gewähren ein großes Maß an Sicherheit<br />
bei der Prämienkalkulation<br />
und sie mindern den Wettbewerbsdruck<br />
mit zunehmender Vertragsdauer.<br />
Man kann es auch so formulieren,<br />
dass es derzeit im Wesentlichen nur<br />
Wettbewerb um Neuabschlüsse gibt.<br />
Dieser beschränkte bzw. fehlende Wettbewerb<br />
um Bestandskunden ist es, der<br />
die wesentliche Begründung dafür abgibt,<br />
dass durch das GKV-WSG Portabilität<br />
eingeführt werden soll.<br />
Portabilität vs. Prämie<br />
Im Prinzip wäre ein Geschäftsmodell<br />
für die private Krankenversicherung<br />
Der Osnabrücker Verfassungsrechtler Jörn Ipsen erwartet, dass die Gesundheitsreform<br />
der großen Koalition am Grundgesetz scheitern wird.<br />
»Teile der Reform sind rechtspolitisch falsch und verfassungsrechtlich<br />
wohl nicht zu halten«, sagte Ipsen der »Neuen Osnabrücker Zeitung«<br />
(18.1.2007). Der renommierte Osnabrücker Staatsrechtler hält <strong>ins</strong>besondere<br />
einen verpfl ichtenden Basistarif für Privatversicherungen für höchst problematisch.<br />
Danach müssen die privaten Kassen Neukunden ab 2009 ohne Risikoprüfung<br />
aufnehmen. Ipsen betonte: »Wenn der Gesetzgeber einer ganzen<br />
Branche Tarife vorschreibt, greift er tief in die grundgesetzlich geschützte<br />
Berufsfreiheit der Unternehmen ein. Dafür sehe ich kein zwingendes Allgemeinwohlinteresse.«<br />
Für den Verfassungsrechtler ist im Gegenteil eine Stärkung der Privatversicherer<br />
geboten: »Anstatt die Privaten zum Teil zu verstaatlichen, sollte<br />
dieser Bereich des Versicherungswesens ausgedehnt werden, um wirklichen<br />
Wettbewerb zu fördern.« Das Übermaß an Bürokratie und Funktionären sei<br />
die Wurzel allen Übels im Gesundheitswesen.<br />
Für sehr wackelig hält der Juraprofessor zudem die angestrebte Übertragbarkeit<br />
von Altersrückstellungen, was Privatversicherten den Kassenwechsel<br />
erleichtern soll. »Rückstellungen sind grundsätzlich vermögenswerte<br />
Rechte der Kassen, die von der Eigentumsgarantie geschützt werden«,<br />
warnt Ipsen, den der Niedersächsische Landtag unlängst zum neuen Präsidenten<br />
des Staatsgerichtshofs gewählt hat. www.facharzt.de, 18.1.2007 l<br />
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