06.12.2012 Aufrufe

n HOZ: Honorarordnung verabschiedet n Hartmannbund: Rein ins ...

n HOZ: Honorarordnung verabschiedet n Hartmannbund: Rein ins ...

n HOZ: Honorarordnung verabschiedet n Hartmannbund: Rein ins ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zeit, Fortbildung, Hygienekosten...).<br />

Weitere Prämisse: Als »Unternehmerlohn«<br />

wurde das Gehalt eines angestellten<br />

Oberarztes im Krankenhaus zu<br />

Grunde gelegt, weil diese Einkommensgröße<br />

schwerlich als überzogen angesehen<br />

werden kann (hierüber gab es<br />

denn auch weit auseinanderklaffende<br />

Meinungen in der Diskussion). Für diesen<br />

»Durchschnitt« ergab die Bewertung<br />

der Praxisstunde einen Wert von<br />

203,– Euro (3,38 Euro pro Minute). Im<br />

Schnitt stellen die Basiswerte damit lediglich<br />

einen Ausgleich der Verluste<br />

seit 1987 dar. Das Ergebnis, die <strong>HOZ</strong>-Liste<br />

mit Basiswerten (Gebühren) soll jedoch,<br />

den Vorgaben entsprechend, für<br />

die einzelne Praxis nicht 1:1 übernommen<br />

werden. Vielmehr wird der ohnehin<br />

vorgeschriebene Gebührenrahmen<br />

noch entwickelt und ist von den Praxen<br />

entsprechend der gegebenen Parameter<br />

zu individualisieren. Die BZÄK wird<br />

den Praxen zeitnah das entsprechende<br />

Informationsmaterial, incl. eines Kalkulationsrasters<br />

zur Verfügung stellen.<br />

Hier wird jeder Praxisinhaber gefordert<br />

sein, die Daten konkret auf die betriebswirtschaftlichen<br />

Belange seiner<br />

Praxis umzurechnen, um auf den notwendigen<br />

Steigerungssatz zu kommen.<br />

Die Möglichkeit der individuellen Vereinbarung<br />

wird auch künftig gegeben<br />

sein und Anwendung finden müssen.<br />

Der Senat für privates Leistungs-<br />

und Gebührenrecht der BZÄK wie auch<br />

die GOZ-Arbeitsgruppen der Landeszahnärztekammern<br />

arbeiteten in zahlreichen<br />

Sitzungen an der Optimierung<br />

des Projektes <strong>HOZ</strong>. Sowohl die GOZ-Referenten<br />

als auch die Präsidenten der<br />

Kammern trafen sich vielfältig, um die<br />

Ergebnisse auszutauschen und abzugleichen.<br />

Hierbei wurde ein der <strong>HOZ</strong><br />

angemessener Paragraphenteil erarbeitet,<br />

um auch diese Anforderung an<br />

eine Gebührenordnung erfüllen zu<br />

können. In der letzten Phase wurden<br />

alle »Bausteine« zusammengeführt<br />

und den Vorgaben der Prognos-Studie<br />

unterworfen. Bis auf den Bereich KFO,<br />

dessen Ergebnisse noch vorläufigen<br />

Charakter haben (weil die entsprechenden<br />

Zeitmessstudien noch nicht<br />

ausgewertet werden konnten), liegen<br />

der <strong>HOZ</strong> sachlich und ökonomisch objektive<br />

Daten zu Grunde. Die BZÄK<br />

stellt dem Verordnungsgeber mit der<br />

Kammerversammlung<br />

der Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Samstag, 17. März 2007, 9.00 Uhr<br />

Seminaris Hotel Heidehof, Billingstraße 29, 29320 Hermannsburg<br />

Tagesordnung<br />

Kommentar:<br />

<strong>HOZ</strong> – GOZ<br />

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)<br />

wird durch den Gesetzgeber erlassen und<br />

hat amtliche Geltung. Die Novellierung<br />

wird voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen.<br />

– Die <strong>Honorarordnung</strong> der Zahnärzte (<strong>HOZ</strong>)<br />

ist die von der Zahnärzteschaft fachlich kompetent<br />

erarbeitete Richtlinie für eine moderne, präventionsorientierte<br />

Zahnmedizin mit betriebswirtschaftlich<br />

objektiv kalkulierten Honoraren.<br />

Die <strong>HOZ</strong> soll für den Gesetzgeber den Maßstab<br />

darstellen, an dem sich orientiert werden muss,<br />

wenn Anspruch auf Sachverstand, Nachvollziehbarkeit<br />

und Qualitätssicherung erhoben werden<br />

soll. Anders als 1987 will die Zahnärzteschaft<br />

sich nicht mit Sprachlosigkeit und ohne belegbare<br />

Argumente der zu erwartenden Diskussion<br />

stellen. – Für die Zahnärzte wird die <strong>HOZ</strong> der fundierte<br />

Maßstab sein, an dem sie individuell das zu<br />

erzielende notwendige Honorar für die erbrachten<br />

Leistungen festlegen kann. Betriebswirtschaftliches<br />

Denken ist auch im privaten Honorarbereich<br />

ein Muss in den Praxen. Es liegt an<br />

uns, sich für nachweisbar angemessene Honorare<br />

stark zu machen; wenn dies einvernehmlich<br />

mit dem Verordnungsgeber möglich sein sollte,<br />

umso besser. Dr. Michael Ebeling l<br />

<strong>HOZ</strong> die fachlich unbestreitbare Vorlage<br />

der deutschen Zahnärztekammern<br />

für die Novellierung der GOZ als Maßstab<br />

zur Verfügung. Dr. Michael Ebeling l<br />

1. Eröffnung und Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit<br />

2. Bericht des Präsidenten<br />

3. Änderung der Alterssicherungsordnung des AVW der ZKN<br />

4. Fragestunde<br />

Mitglieder der Zahnärztekammer Niedersachsen können als Zuhörer an der Sitzung<br />

teilnehmen.<br />

Dr. Michael Sereny<br />

Präsident der ZKN<br />

2 | 2007 · ZKN mit teiluNgeN · 83

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!