und „mden” in chilenischen ewässern (1925–1927)

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Edvin Pezo Weitere Verweise des Programms auf die politische und wirtschaftliche Gleichstellung der Minderheitenbevölkerung sowie die „freie Entfaltung ihrer nationalen Kultur und ihrer besonderen nationalen Eigenheiten” 7 entsprechen der zeitgenössischen politischen Rhetorik. 8 Schien doch nunmehr jene Forderung eingelöst, welche noch während der Zwischenkriegszeit die Minderheitenbevölkerung (Albaner, Deutsche, Magyaren, Rumänen etc.) betreffend in die Programmatik der KPJ eingegangen war – das Postulat nach „Freiheit und Gleichberechtigung”. 9 Doch nicht die Ausgestaltung der rechtlichen Stellung der Minderheitenbevölkerung, die sich von 1946 bis 1963 nicht gravierend veränderte, 10 soll uns hier näher interessieren. Vielmehr fällt unser Augenmerk auf die Problemlagen, wie sie nun im Programm verklausuliert dargeboten und parteiintern besprochen wurden. Einerseits wurde im Parteiprogramm betont, das politische und gesellschaftliche System gewährleiste „allen Völkern und nationalen Minderheiten Jugoslawiens eine gleichberechtigte Stellung“ und den Minderheitenangehörigen „eine gleichberechtigte Teilnahme […] am jugoslawischen sozialistischen Aufbau”, sprich Chancengleichheit. 11 Andererseits wurde im darauffolgenden Unterkapitel – „Negative Erscheinungen in den nationalen Beziehungen” – moniert, es bestünden nach wie vor Faktoren, „die sich auf die zwischen den Völkern Jugoslawiens bestehenden Beziehungen negativ auswirken können”. 12 Als solche wurden genannt: die ideologischen „Überreste des bürgerlichen Nationalismus”, „Tendenzen des bürokratischen Zentralismus“ sowie die ungleiche wirtschaftliche Entwicklung einzelner Landesteile. 13 Die Wortwahl war nicht neu; zudem stand die angesprochene Problematik im größeren Kontext der gesamtstaatlichen (Nationalitäten)politik, deren vorrangiges Ziel die Ausbalancierung der Beziehungen zwischen den südslawischen Staatsvölkern war. Erstmals rückten jedoch spezifische 7 Ebd. 233. 8 In der Außendarstellung des Regimes wurde stets auf die rechtliche Gleichstellung hingewiesen. So hieß es im Vorwort einer der ersten offiziösen Publikationen über die im sozialistischen Jugoslawien beheimateten Minderheitengruppen: „Even without embarking on an analysis of the juridical order of post-war Yugoslavia it should not be difficult to conclude that the rights of the national minorities to independent development derive primarily from the very social and economic order, which guarantees equal rights to all the citizens and nationalities.“ STOJKO- VIĆ / MARTIĆ 1952, 10. 9 Siehe die Resolution der fünften Landeskonferenz der KPJ (1940), abgedruckt in DAMJANO- VIĆ / BOSIĆ / LAZAREVIĆ 1980, 238. 10 Zur Rechtsstellung und Entwicklung bis und nach 1963 siehe JONČIĆ 1969. Verfassungstexte aus den ersten Jahren der SFRJ (Gesamtstaat und einzelne Teilrepubliken) finden sich in JONČIĆ 1962. 11 PROGRAMM 1958, 233. 12 Ebd. 234. 13 Ebd. 234–235. � 340 �

Albaner und Türken in Jugoslawien Belange der Minderheiten bzw. Problemlagen in den Vordergrund wie die „interethnischen Beziehungen“ und die „Integration“ der Minderheitenangehörigen in die Bereiche Wirtschaft und Politik. Diese Themenfelder erhielten nach dem VII. Kongress in Ljubljana eine bis dato ungekannte Aufmerksamkeit sowohl in der Partei als auch in der Öffentlichkeit. 14 Eine Analyse der einschlägigen Diskussion(en) bietet sich im Rahmen der hier vorgelegten Studie auch insofern an, als in den verfügbaren Quellen – primär Materialien der Minderheitenkommissionen – immer wieder darauf Bezug genommen wird. Unser Interesse gilt in erster Linie den Ausführungen der Partei zur albanischen und türkischen Bevölkerung (in Kosovo bzw. in Makedonien). Deren Integration in die jugoslawische Gesellschaft wird in der Sekundärliteratur als besonders prekär dargestellt. Beide – vor allem aber die albanischsprachigen Muslime – waren in der Zwischenkriegszeit staatlichen Exklusionsmaßnahmen ausgesetzt, die unter der Regierung Milan Stojadinović (1935–39) schließlich zur jugoslawisch–türkischen Konvention von 1938 und gezielter staatlicher Repression gegenüber den Albanern führten. 15 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden vor dem Hintergrund gespannter Beziehungen zu Albanien und der Türkei als den jeweiligen „Patronagestaaten“ der albanischen und der türkischen Minderheit Mitglieder beider Gruppen verdächtigt, sich politisch gegen den Staat engagiert zu haben. 16 Bei den Albanern blieb außerdem die Gewalterfahrung der Jahre 1944/45 sowie 1955/56 17 nicht ohne Auswirkungen auf ihr Verhältnis zur jugos- 14 Siehe die Redebeiträge von Jovan Veselinov (1957–1963 Präsident der Volkskammer [skupština] Serbiens) und Aleksandar Ranković auf den Kongressen des BdK Serbiens bzw. Sloweniens im Jahr 1959 oder auch den zeitnah publizierten Artikel von Krsto Bulajić zur Minderheitenfrage in Jugoslawien. In seinem Einführungsreferat vor dem Plenum ging Veselinov ausführlich auf die Situation der Minderheiten in Serbien ein und hob die vermeintlichen Erfolge des BdK bei der Integration von Minderheitenangehörigen in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung und Politik hervor. Ranković wiederum unterstrich deren mögliche Brückenfunktion zwischen den Völkern unter dem Aspekt einer Verbesserung der bilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern; KONGRES 1959, 62–68 (Veselinov), 200 (Ranković). Wie Veselinov ’würdigte’ auch Bulajić die Erfolge des BdK primär unter Bezugnahme auf die Vojvodina und auf Kosovo. Andererseits machte er auf Schwierigkeiten in Form von „chauvinistischem und nationalistischem Verhalten“ gegenüber Minderheitenangehörigen aufmerksam. BULAJIĆ 1959. 15 Die Konvention sah die Aussiedlung von 200.000 „Türken“ vor, womit sich Belgrad eines Teils der albanischen Minderheitenbevölkerung entledigen wollte. Siehe hierzu PEZO 2009. 16 Zum diesbezüglichen Prozess in Makedonien (1948) siehe SHOUP 1968, 181; zum Prozess von Prizren (1956), der zudem führende albanische Mitglieder des Bundes der Kommunisten tangierte, MALCOLM 1998, 321–322. 17 1944/45 kam es im Zuge der militärischen Niederschlagung des bewaffneten albanischen Widerstandes durch jugoslawische Partisanen zur gewaltsamen Reintegration Kosovos in den jugoslawischen Staat. Im Winter 1955/56 wurden in Kosovo breit angelegte Waffensuchaktionen mit einem beträchtlichen Maß an staatlicher Gewaltanwendung durchgeführt; MALCOLM 1998, 311, 320–321. � 341 �

Albaner <strong>und</strong> Türken <strong>in</strong> Jugoslawien<br />

Belange der M<strong>in</strong>derheiten bzw. Problemlagen <strong>in</strong> den Vordergr<strong>und</strong> wie die „<strong>in</strong>terethnischen<br />

Beziehungen“ <strong>und</strong> die „Integration“ der M<strong>in</strong>derheitenangehörigen <strong>in</strong><br />

die Bereiche Wirtschaft <strong>und</strong> Politik. Diese Themenfelder erhielten nach dem VII.<br />

Kongress <strong>in</strong> Ljubljana e<strong>in</strong>e bis dato ungekannte Aufmerksamkeit sowohl <strong>in</strong> der<br />

Partei als auch <strong>in</strong> der Öffentlichkeit. 14 E<strong>in</strong>e Analyse der e<strong>in</strong>schlägigen Diskussion(en)<br />

bietet sich im Rahmen der hier vorgelegten Studie auch <strong>in</strong>sofern an, als <strong>in</strong><br />

den verfügbaren Quellen – primär Materialien der M<strong>in</strong>derheitenkommissionen<br />

– immer wieder darauf Bezug genommen wird.<br />

Unser Interesse gilt <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie den Ausführungen der Partei zur albanischen<br />

<strong>und</strong> türkischen Bevölkerung (<strong>in</strong> Kosovo bzw. <strong>in</strong> Makedonien). Deren<br />

Integration <strong>in</strong> die jugoslawische Gesellschaft wird <strong>in</strong> der Sek<strong>und</strong>ärliteratur als<br />

besonders prekär dargestellt. Beide – vor allem aber die albanischsprachigen<br />

Muslime – waren <strong>in</strong> der Zwischenkriegszeit staatlichen Exklusionsmaßnahmen<br />

ausgesetzt, die unter der Regierung Milan Stojad<strong>in</strong>ović (1935–39) schließlich zur<br />

jugoslawisch–türkischen Konvention von 1938 <strong>und</strong> gezielter staatlicher Repression<br />

gegenüber den Albanern führten. 15 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden vor<br />

dem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> gespannter Beziehungen zu Albanien <strong>und</strong> der Türkei als den<br />

jeweiligen „Patronagestaaten“ der albanischen <strong>und</strong> der türkischen M<strong>in</strong>derheit<br />

Mitglieder beider Gruppen verdächtigt, sich politisch gegen den Staat engagiert<br />

zu haben. 16 Bei den Albanern blieb außerdem die Gewalterfahrung der Jahre<br />

1944/45 sowie 1955/56 17 nicht ohne Auswirkungen auf ihr Verhältnis zur jugos-<br />

14 Siehe die Redebeiträge von Jovan Vesel<strong>in</strong>ov (1957–1963 Präsident der Volkskammer [skupšt<strong>in</strong>a]<br />

Serbiens) <strong>und</strong> Aleksandar Ranković auf den Kongressen des BdK Serbiens bzw. Sloweniens im<br />

Jahr 1959 oder auch den zeitnah publizierten Artikel von Krsto Bulajić zur M<strong>in</strong>derheitenfrage<br />

<strong>in</strong> Jugoslawien. In se<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>führungsreferat vor dem Plenum g<strong>in</strong>g Vesel<strong>in</strong>ov ausführlich auf<br />

die Situation der M<strong>in</strong>derheiten <strong>in</strong> Serbien e<strong>in</strong> <strong>und</strong> hob die verme<strong>in</strong>tlichen Erfolge des BdK bei<br />

der Integration von M<strong>in</strong>derheitenangehörigen <strong>in</strong> den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung <strong>und</strong><br />

Politik hervor. Ranković wiederum unterstrich deren mögliche Brückenfunktion zwischen den<br />

Völkern unter dem Aspekt e<strong>in</strong>er Verbesserung der bilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern;<br />

KONGRES 1959, 62–68 (Vesel<strong>in</strong>ov), 200 (Ranković). Wie Vesel<strong>in</strong>ov ’würdigte’ auch<br />

Bulajić die Erfolge des BdK primär unter Bezugnahme auf die Vojvod<strong>in</strong>a <strong>und</strong> auf Kosovo. Andererseits<br />

machte er auf Schwierigkeiten <strong>in</strong> Form von „chauv<strong>in</strong>istischem <strong>und</strong> nationalistischem<br />

Verhalten“ gegenüber M<strong>in</strong>derheitenangehörigen aufmerksam. BULAJIĆ 1959.<br />

15 Die Konvention sah die Aussiedlung von 200.000 „Türken“ vor, womit sich Belgrad e<strong>in</strong>es Teils<br />

der albanischen M<strong>in</strong>derheitenbevölkerung entledigen wollte. Siehe hierzu PEZO 2009.<br />

16 Zum diesbezüglichen Prozess <strong>in</strong> Makedonien (1948) siehe SHOUP 1968, 181; zum Prozess von<br />

Prizren (1956), der zudem führende albanische Mitglieder des B<strong>und</strong>es der Kommunisten tangierte,<br />

MALCOLM 1998, 321–322.<br />

17 1944/45 kam es im Zuge der militärischen Niederschlagung des bewaffneten albanischen Widerstandes<br />

durch jugoslawische Partisanen zur gewaltsamen Re<strong>in</strong>tegration Kosovos <strong>in</strong> den jugoslawischen<br />

Staat. Im W<strong>in</strong>ter 1955/56 wurden <strong>in</strong> Kosovo breit angelegte Waffensuchaktionen mit e<strong>in</strong>em beträchtlichen<br />

Maß an staatlicher Gewaltanwendung durchgeführt; MALCOLM 1998, 311, 320–321.<br />

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