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Senioren in Rendsburg 4 Senioren in Rendsburg - Sen-Info

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Versorgung<br />

Rente / Pension<br />

Die wesentlichsten Fragen vor dem E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> den 3.<br />

Lebensabschnitt richten sich auf die Altersversorgung.<br />

Auskunft und Beratung erhalten Sie bei der Auskunfts- und<br />

Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung,<br />

Lilienstraße 37, 24768 <strong>Rendsburg</strong>, nach vorheriger telefonischer<br />

Absprache unter Tel. 0 43 31 / 12 69 00 und dem Versicherungsamt<br />

des Kreises <strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde,<br />

Kaiserstraße 8 (Kreishaus), 24768 <strong>Rendsburg</strong>, Tel. 0 43 31 /<br />

20 24 22, Frau Pr<strong>in</strong>z<br />

Sprechzeiten der Auskunfts- und Beratungsstelle<br />

der Deutschen Rentenversicherung:<br />

Montag und Dienstag 8:30 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Uhr<br />

Donnerstag 8:30 – 12:00 und 13:00 – 16:30 Uhr<br />

Freitag 8:30 – 12:00 Uhr<br />

6<br />

<strong><strong>Sen</strong>ioren</strong> <strong>in</strong> <strong>Rendsburg</strong><br />

sowie bei allen Kriegsopferverbänden, die ggf. auch<br />

Rechtsschutz gewähren.<br />

Alle anderen Stellen helfen ganz <strong>in</strong>dividuell <strong>in</strong> allen Fragen,<br />

die Ihre Altersversorgung betreffen. Nach vorheriger<br />

Vere<strong>in</strong>barung nimmt sich jeder Mitarbeiter und jede<br />

Mitarbeiter<strong>in</strong> Zeit zur Erörterung Ihrer speziellen Probleme.<br />

Soweit Sie Pensionsempfänger/<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d, erteilt Ihnen der Bund<br />

der Ruhestandsbeamten Auskünfte. Die Term<strong>in</strong>absprachen<br />

werden unter der Telefonnummer 0 43 31 / 2 88 47, Frau<br />

Annegret Hochhaus, erbeten.<br />

Grundsicherung im Alter und bei<br />

Erwerbsm<strong>in</strong>derung<br />

Sofern Sie sich nicht selbst helfen können und die erforderliche<br />

Hilfe auch nicht von anderen erhalten, das 65.<br />

Lebensjahr vollendet haben oder voll erwerbsgem<strong>in</strong>dert<br />

s<strong>in</strong>d, haben Sie die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung<br />

nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) zu<br />

beantragen.<br />

Bei der Berechnung dieser Leistung wird e<strong>in</strong> Regelsatz, der<br />

Unterkunftsbedarf, ggf. e<strong>in</strong> Zuschlag bei e<strong>in</strong>em Mehrbedarf<br />

und ggf. der Krankenkassenbeitrag <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em angemessenen<br />

Rahmen berücksichtigt. Der Regelsatz dient zur Deckung des<br />

Ernährungsbedarfes, des hauswirtschaftlichen Bedarfes,<br />

sowie der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens.<br />

Des weiteren enthalten die Regelsätze e<strong>in</strong>e Pauschale für<br />

den Bedarf an Gebrauchsgütern, wie z.B. Möbel und<br />

Kleidung.

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