Senioren in Rendsburg 4 Senioren in Rendsburg - Sen-Info
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Versorgung<br />
Rente / Pension<br />
Die wesentlichsten Fragen vor dem E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> den 3.<br />
Lebensabschnitt richten sich auf die Altersversorgung.<br />
Auskunft und Beratung erhalten Sie bei der Auskunfts- und<br />
Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung,<br />
Lilienstraße 37, 24768 <strong>Rendsburg</strong>, nach vorheriger telefonischer<br />
Absprache unter Tel. 0 43 31 / 12 69 00 und dem Versicherungsamt<br />
des Kreises <strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde,<br />
Kaiserstraße 8 (Kreishaus), 24768 <strong>Rendsburg</strong>, Tel. 0 43 31 /<br />
20 24 22, Frau Pr<strong>in</strong>z<br />
Sprechzeiten der Auskunfts- und Beratungsstelle<br />
der Deutschen Rentenversicherung:<br />
Montag und Dienstag 8:30 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Uhr<br />
Donnerstag 8:30 – 12:00 und 13:00 – 16:30 Uhr<br />
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr<br />
6<br />
<strong><strong>Sen</strong>ioren</strong> <strong>in</strong> <strong>Rendsburg</strong><br />
sowie bei allen Kriegsopferverbänden, die ggf. auch<br />
Rechtsschutz gewähren.<br />
Alle anderen Stellen helfen ganz <strong>in</strong>dividuell <strong>in</strong> allen Fragen,<br />
die Ihre Altersversorgung betreffen. Nach vorheriger<br />
Vere<strong>in</strong>barung nimmt sich jeder Mitarbeiter und jede<br />
Mitarbeiter<strong>in</strong> Zeit zur Erörterung Ihrer speziellen Probleme.<br />
Soweit Sie Pensionsempfänger/<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d, erteilt Ihnen der Bund<br />
der Ruhestandsbeamten Auskünfte. Die Term<strong>in</strong>absprachen<br />
werden unter der Telefonnummer 0 43 31 / 2 88 47, Frau<br />
Annegret Hochhaus, erbeten.<br />
Grundsicherung im Alter und bei<br />
Erwerbsm<strong>in</strong>derung<br />
Sofern Sie sich nicht selbst helfen können und die erforderliche<br />
Hilfe auch nicht von anderen erhalten, das 65.<br />
Lebensjahr vollendet haben oder voll erwerbsgem<strong>in</strong>dert<br />
s<strong>in</strong>d, haben Sie die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung<br />
nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) zu<br />
beantragen.<br />
Bei der Berechnung dieser Leistung wird e<strong>in</strong> Regelsatz, der<br />
Unterkunftsbedarf, ggf. e<strong>in</strong> Zuschlag bei e<strong>in</strong>em Mehrbedarf<br />
und ggf. der Krankenkassenbeitrag <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em angemessenen<br />
Rahmen berücksichtigt. Der Regelsatz dient zur Deckung des<br />
Ernährungsbedarfes, des hauswirtschaftlichen Bedarfes,<br />
sowie der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens.<br />
Des weiteren enthalten die Regelsätze e<strong>in</strong>e Pauschale für<br />
den Bedarf an Gebrauchsgütern, wie z.B. Möbel und<br />
Kleidung.