Senioren in Rendsburg 4 Senioren in Rendsburg - Sen-Info
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Wohngeld<br />
Unser Staat macht es<br />
jedem f<strong>in</strong>anziell möglich,<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er angemessenen<br />
Wohnung zu leben. Wer<br />
die Miete für e<strong>in</strong>e solche<br />
Wohnung nicht bezahlen<br />
kann, hat unter bestimmten<br />
Voraussetzungen e<strong>in</strong>en Anspruch auf Wohngeld. Das gilt<br />
selbstverständlich auch für <strong>Sen</strong>ior<strong>in</strong>nen und <strong><strong>Sen</strong>ioren</strong>, sowie für<br />
Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen, selbst wenn sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Heim,<br />
e<strong>in</strong>em Eigenheim oder e<strong>in</strong>er Eigentumswohnung wohnen.<br />
Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen, die im Besitz e<strong>in</strong>es<br />
Schwerbeh<strong>in</strong>dertenausweises s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong> Pflegegeld erhalten,<br />
kann je nach dem Grad der Erwerbsm<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong><br />
erhöhtes Wohngeld gezahlt werden.<br />
Um Ihnen die gesetzliche Regelung des Wohngeldes und<br />
Ihre möglichen Ansprüche zu erläutern, stehen Ihnen unsere<br />
Mitarbeiter<strong>in</strong>nen im Bürger- und Sozialbüro gern mit Rat und<br />
Tat zur Seite.<br />
Wenden Sie sich bitte an die Stadt <strong>Rendsburg</strong>, Bürger- und<br />
Sozialbüro, Am Gymnasium 4, Rathaus, Zimmer 29 bis 30,<br />
Tel. 0 43 31 / 206-129, 206-130 und 206-629.<br />
Rundfunkgebührenbefreiung<br />
Der Norddeutsche Rundfunk gewährt unter besonderen<br />
Voraussetzungen auf Antrag e<strong>in</strong>e Rundfunkgebühren-<br />
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<strong><strong>Sen</strong>ioren</strong> <strong>in</strong> <strong>Rendsburg</strong><br />
befreiung, wenn Sie zu e<strong>in</strong>em der folgenden Personenkreise<br />
gehören:<br />
• Empfänger/ -<strong>in</strong> von Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
• Empfänger/ -<strong>in</strong> von Grundsicherung im Alter und bei<br />
Erwerbsm<strong>in</strong>derung<br />
• Empfänger/ -<strong>in</strong> von Arbeitslosengeld II<br />
• Empfänger/ -<strong>in</strong> von Asylbewerberleistungen<br />
• Empfänger/ -<strong>in</strong> BAföG-Leistungen<br />
• Empfänger/ -<strong>in</strong> von Leistungen nach § 27 e<br />
Bundesversorgungsgesetz<br />
• Schwerbeh<strong>in</strong>derte Menschen mit dem Merkzeichen „RF“<br />
im Schwerbeh<strong>in</strong>dertenausweis<br />
• Empfänger/ -<strong>in</strong> von Hilfe zur Pflege nach dem<br />
Sozialgesetzbuch oder dem Bundesversorgungsgesetz<br />
• Empfänger/ -<strong>in</strong> von Leistungen nach § 267<br />
Lastenausgleichgesetz<br />
Den Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung erhalten Sie<br />
unter anderem bei der Service-Zentrale der Stadtverwaltung<br />
<strong>Rendsburg</strong>, Am Gymnasium 4, Rathaus.<br />
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt durch die<br />
Gebührene<strong>in</strong>zugszentrale (GEZ) <strong>in</strong> 50656 Köln. Bitte beachten<br />
Sie, dass dem von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen<br />
Antrag die entsprechenden Nachweise (z.B. Bescheid<br />
über die Gewährung von Grundsicherungsleistungen oder<br />
der Schwerbeh<strong>in</strong>dertenausweis) im Orig<strong>in</strong>al oder als beglaubigte<br />
Kopie beigelegt werden müssen. Das Orig<strong>in</strong>al wird von<br />
der GEZ wieder an Sie zurückgesendet.