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Fragen und Antworten zur vRG bei den Spielwaren - Sens

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<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> <strong>zur</strong> <strong>vRG</strong> <strong>bei</strong> <strong>den</strong> <strong>Spielwaren</strong><br />

Allgemeine <strong>Fragen</strong><br />

Um was geht es?<br />

Ab 1. Januar 2005 unterliegen auch <strong>Spielwaren</strong> der eidgenössischen Verordnung über die Rückgabe,<br />

Rücknahme <strong>und</strong> Entsorgung von elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Geräten (VREG). Das bedeutet, dass ab<br />

diesem Datum Spielzeug mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Komponenten nicht mehr über <strong>den</strong><br />

Hauskehricht entsorgt wer<strong>den</strong> darf.<br />

Der <strong>Spielwaren</strong> Verband Schweiz (SVS) hat nun zusammen mit der Stiftung Entsorgung Schweiz (SENS)<br />

eine Recycling-Lösung für die <strong>Spielwaren</strong>branche erar<strong>bei</strong>tet. Sie ist einfach in der Anwendung für die<br />

Konsumentinnen <strong>und</strong> Konsumenten <strong>und</strong> reduziert <strong>den</strong> Aufwand für <strong>den</strong> Handel auf ein Minimum. Und am<br />

wichtigsten: Sie stellt die qualifizierte Entsorgung von Spielzeug mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen<br />

Komponenten sicher – unserer Umwelt zuliebe.<br />

Die Entsorgung wird durch eine vorgezogene Recyclinggebühr finanziert. Diese Gebühr wird basierend auf<br />

dem Preis des Artikels vom Hersteller bzw. Importeur festgelegt <strong>und</strong> erhoben. Sie muss im Endpreis des<br />

Artikels enthalten sein <strong>und</strong> wird <strong>zur</strong> Finanzierung einer fachgerechten Entsorgung verwendet.<br />

Wie sieht die rechtliche Lage aus?<br />

Der B<strong>und</strong> hat das Recycling in der eidgenössischen Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme <strong>und</strong><br />

Entsorgung von elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Geräten (VREG) gesetzlich verankert. Die VREG ist bereits<br />

seit dem 1. Juli 1998 in Kraft <strong>und</strong> wurde per 1. Januar 2005 unter anderem mit dem Gerätebereich<br />

<strong>Spielwaren</strong> ergänzt.<br />

Konsumentinnen <strong>und</strong> Konsumenten sind somit gesetzlich verpflichtet, ausgedientes Spielzeug mit<br />

elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Komponenten – seien diese noch so klein – der qualifizierten Entsorgung<br />

zuzuführen.<br />

Entsprechend sind Fach- <strong>und</strong> Detailhändler verpflichtet, Spielzeug <strong>und</strong> Geräte mit elektrischen <strong>und</strong><br />

elektronischen Komponenten der Art, die sie im Sortiment führen, kostenlos <strong>zur</strong>ückzunehmen <strong>und</strong> dem<br />

Recycling zuzuführen. Ebenso müssen Importeure oder Hersteller Artikel der von ihnen hergestellten oder<br />

importierten Marken <strong>zur</strong> Entsorgung entgegennehmen.<br />

Welche anderen Entsorgungssysteme gibt es in der Schweiz?<br />

In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von Entsorgungssystemen, <strong>bei</strong>spielsweise für Glas, Karton, Papier oder<br />

PET. Die SENS hat ausserdem Systeme für Haushaltgeräte, Bau-, Garten- <strong>und</strong> Hobbywerkzeuge entwickelt.<br />

Ein ähnliches System ist das der SWICO für Büromaschinen <strong>und</strong> Unterhaltungselektronik.<br />

Welche Vorteile hat ein privatwirtschaftlich organisiertes Entsorgungssystem?<br />

Die Erfahrung zeigt, dass ein privatwirtschaftlich organisiertes Entsorgungssystem effizienter funktioniert als<br />

ein staatliches. Ausserdem wur<strong>den</strong> die <strong>Spielwaren</strong>branche <strong>und</strong> der Handel <strong>bei</strong> der Ausar<strong>bei</strong>tung des<br />

Systems miteinbezogen. Es hat dadurch eine sehr grosse Akzeptanz <strong>bei</strong> <strong>den</strong> Betroffenen.<br />

Was passiert mit dem Geld aus der <strong>vRG</strong>?<br />

Die Einnahmen aus der <strong>vRG</strong> wer<strong>den</strong> einem Fonds gutgeschrieben. Das Geld in diesem Fonds wird nicht für<br />

die zukünftige Entsorgung gespart, sondern sofort für die qualifizierte Entsorgung des Sammelguts inkl.<br />

Logistik <strong>und</strong> Administration eingesetzt.<br />

© SENS FAQ <strong>vRG</strong> <strong>Spielwaren</strong> Seite 1/9


Ist das vorliegende System fix oder kann es zukünftig Änderungen geben?<br />

Das vorliegende System wurde entwickelt basierend auf Erfahrungen in anderen Branchen. Falls aber nach<br />

einer gewissen Zeit Schwächen zu Tage treten sollten, wird das System natürlich angepasst. Das Ziel ist der<br />

nachhaltige Umgang mit wertvollen Ressourcen <strong>und</strong> der Dienst an der Umwelt. Die SENS strebt jedoch eine<br />

möglichst einfache Lösung für alle Betroffenen an.<br />

Was passiert, falls die Gelder aus der <strong>vRG</strong> die Kosten der Entsorgung nicht decken?<br />

Das vorliegende System wurde entwickelt basierend auf Erfahrungen in anderen Branchen. Falls sich aber<br />

nach einer gewissen Zeit zeigen sollte, dass die Kosten durch die Einnahmen nicht finanziert wer<strong>den</strong><br />

können, wird das System natürlich angepasst.<br />

Wer hat dieses Entsorgungssystem erar<strong>bei</strong>tet?<br />

Die Lösung <strong>zur</strong> umweltgerechten Entsorgung von <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen<br />

Komponenten wurde durch <strong>den</strong> SVS <strong>und</strong> <strong>den</strong> Handel ausgear<strong>bei</strong>tet <strong>und</strong> zusammen mit der SENS<br />

umgesetzt. Vertreter aus Unternehmen der Branche stellen in Kommissionen die nachhaltige<br />

Bewirtschaftung des <strong>vRG</strong>-Fonds sicher <strong>und</strong> behandeln die Anliegen aller Betroffenen.<br />

Wer steht hinter der <strong>vRG</strong> für <strong>Spielwaren</strong>?<br />

Die Lösung <strong>zur</strong> umweltgerechten Entsorgung von <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen<br />

Komponenten wurde durch <strong>den</strong> SVS <strong>und</strong> <strong>den</strong> Handel ausgear<strong>bei</strong>tet <strong>und</strong> zusammen mit der SENS<br />

umgesetzt. Vertreter aus Unternehmen der Branche stellen in Kommissionen die nachhaltige<br />

Bewirtschaftung des <strong>vRG</strong>-Fonds sicher <strong>und</strong> behandeln die Anliegen aller Betroffenen. Ausserdem stellt der<br />

SVS ein Mitglied im Stiftungsrat der SENS.<br />

Wer ist die SENS?<br />

Die SENS ist eine unabhängige, neutrale <strong>und</strong> nicht gewinnorientierte Stiftung. Zweck ist die Förderung von<br />

privatwirtschaftlich organisierten Entsorgungslösungen, die Qualitätssicherung <strong>zur</strong> umweltverträglichen<br />

Entsorgung, das Optimieren von Logistiksystemen <strong>und</strong> die wettbewerbsgerechte Finanzierung der<br />

Leistungen mittels der vorgezogenen Recyclinggebühr (<strong>vRG</strong>). Sie ist keiner Branche <strong>und</strong> keinen<br />

Einzelinteressen verpflichtet, sondern der Umwelt. Sie dient der Sache. Die SENS erfüllt umweltrelevante<br />

Forderungen partnerschaftlich mit der Wirtschaft, <strong>den</strong> Behör<strong>den</strong> <strong>und</strong> <strong>den</strong> Konsumentinnen <strong>und</strong><br />

Konsumenten. Realisiert hat die SENS gesamtschweizerisch funktionierende Entsorgungssysteme für<br />

Haushaltgeräte, Bau-, Garten- <strong>und</strong> Hobbygeräte sowie <strong>Spielwaren</strong>.<br />

Wird diese Entsorgungslösung von <strong>den</strong> Konsumenten akzeptiert?<br />

Ja, <strong>den</strong>n die qualifizierte Entsorgung von Schadstoffen <strong>und</strong> die Verwertung von Wertstoffen ist ein grosses<br />

Anliegen der Konsumenten. Zudem können diese ihren Hauskehricht dadurch entlasten. Darüber hinaus<br />

sind die Konsumenten mit ähnlichen Entsorgungssystemen bestens vertraut <strong>und</strong> akzeptieren diese praktisch<br />

vorbehaltslos.<br />

Anschlusserklärung<br />

Wer unterzeichnet eine Anschlusserklärung?<br />

Alle Schweizer Hersteller bzw. Importeure von <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen<br />

Komponenten, also Hersteller <strong>und</strong> Importeure, sollten sich der Lösung anschliessen, um die gesetzlichen<br />

Verpflichtungen zu erfüllen.<br />

Ich führe keine <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Komponenten in meinem Sortiment.<br />

Muss ich die Anschlusserklärung trotzdem unterzeichnen?<br />

Prinzipiell ist das nicht nötig. Aus dem Anschluss erwächst Ihnen jedoch kein Nachteil. Sie rechnen einfach<br />

eine Nullmenge ab. Hingegen sind Sie durch <strong>den</strong> Anschluss an diese Entsorgungslösung frei, jederzeit<br />

entsprechende Artikel in Ihr Sortiment aufzunehmen <strong>und</strong> brauchen sich über das Recycling keine Sorgen<br />

mehr zu machen.<br />

© S.EN.S FAQ <strong>vRG</strong> <strong>Spielwaren</strong> Seite 2/9


Bin ich als SVS-Mitglied verpflichtet, diese Anschlusserklärung zu unterzeichnen?<br />

Der SVS empfiehlt, sich der Entsorgungslösung anzuschliessen, auch wenn Sie keine Artikel mit<br />

elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Komponenten führen. Es erwachsen Ihnen daraus jedoch keinerlei<br />

Nachteile.<br />

Vorgezogene Recyclinggebühr (<strong>vRG</strong>)<br />

Welche Artikel unterliegen der <strong>vRG</strong>?<br />

Der VREG <strong>und</strong> damit der <strong>vRG</strong> unterliegen sämtliche Spielzeuge mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen<br />

Komponenten, seien diese noch so klein. Die Höhe der Abgabe hängt vom Preis des Artikels ab <strong>und</strong> wird<br />

vom Hersteller bzw. Importeur auf der Basis der <strong>vRG</strong>-Tarifliste festgelegt.<br />

Gibt es eine Befreiung für kleine Artikel?<br />

Von der VREG <strong>und</strong> damit der <strong>vRG</strong> sind sämtliche Spielzeuge mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen<br />

Komponenten betroffen, seien diese noch so klein. Die Höhe der Abgabe hängt vom Preis des Artikels ab.<br />

Um günstige Artikel nicht übermässig zu verteuern beträgt die Abgabe bis zu einem bestimmten Wert CHF<br />

0.00. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Artikel nicht fachgerecht zu entsorgen wären.<br />

Wie hoch ist der Preis der Abgabe?<br />

Die Höhe der <strong>vRG</strong> hängt vom Preis des Artikels ab <strong>und</strong> wird vom Hersteller bzw. Importeur festgelegt. Sie<br />

beträgt zwischen CHF 0.00 <strong>und</strong> 7.00 pro Spielzeug mit elektrischen oder elektronischen Komponenten.<br />

Details dazu ersehen Sie in der Tarif- <strong>und</strong> Geräteliste, die Sie unter www.sens.ch herunterla<strong>den</strong> können.<br />

Wer legt die Höhe der <strong>vRG</strong> fest?<br />

Die <strong>vRG</strong>-Tarife wer<strong>den</strong> in der Kommission „<strong>vRG</strong>-Tarif- <strong>und</strong> Geräteliste, Tarifordnung, Abgeltungen“, in<br />

welcher auch Vertreter der <strong>Spielwaren</strong>branche Einsitz haben, einmal jährlich festgesetzt. Die Tarife sind<br />

jeweils für ein Jahr gültig.<br />

Ist die <strong>vRG</strong> MwSt.-pflichtig?<br />

Ja, die <strong>vRG</strong> unterliegt der Mehrwertsteuer (derzeit 7.6%). Die MwSt. ist im Preis der <strong>vRG</strong> inbegriffen.<br />

Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />

Wie wird die Höhe der <strong>vRG</strong> berechnet?<br />

Die Höhe der <strong>vRG</strong> hängt vom Preis des Artikels ab <strong>und</strong> wird vom Hersteller bzw. Importeur festgelegt. Als<br />

Gr<strong>und</strong>lage dient der Lagereinbuchungspreis des Herstellers bzw. Importeurs. Es gibt mehrere Tarifstufen,<br />

die in der offiziellen <strong>vRG</strong>-Tarif- <strong>und</strong> Geräteliste der SENS im Detail erklärt wer<strong>den</strong> (siehe www.sens.ch).<br />

Was ist der Lagereinbuchungspreis?<br />

Der Lagereinbuchungspreis ist der Netto-Ankaufspreis des Produktes in CHF zuzüglich aller Bezugs- <strong>und</strong><br />

sonstigen Kosten oder Spesen, die anfallen, bis das Produkt <strong>bei</strong>m abrechnungspflichtigen Importeur oder<br />

Händler an Lager liegt.<br />

Was bedeutet „währungsberichtigt“?<br />

Währungsberichtigt heisst, dass der Wert in CHF ausgewiesen wer<strong>den</strong> muss.<br />

Welche Zu- <strong>und</strong> Abschläge wer<strong>den</strong> akzeptiert?<br />

Zuschläge, die Bestandteil der Kalkulation bis zum Lagereinbuchungspreis sind, sind zu erfassen<br />

(<strong>bei</strong>spielsweise Benzinzuschläge auf Transporte). Sämtliche Rabatte <strong>und</strong> Vergütungen, die in der<br />

Kalkulation für <strong>den</strong> Lagereinbuchungspreis berücksichtigt wer<strong>den</strong>, können abgezogen wer<strong>den</strong>.<br />

© S.EN.S FAQ <strong>vRG</strong> <strong>Spielwaren</strong> Seite 3/9


Abrechnung<br />

Wer muss mit der SENS abrechnen?<br />

Wer mit der SENS einen Anschlussvertrag unterzeichnet, verpflichtet sich, auf seinen Artikeln mit<br />

elektrischen oder elektronischen Komponenten die <strong>vRG</strong> zu erheben, mit der SENS ab<strong>zur</strong>echnen <strong>und</strong> sie<br />

zugleich der nächsten Handelsstufe zu überwälzen. Dies sind in der Regel Lieferanten, d.h. Hersteller <strong>und</strong><br />

Importeure, die <strong>den</strong> Schweizer Markt bedienen.<br />

Muss ich als Hersteller bzw. Importeur mit der SENS abrechnen?<br />

Ja, wer in der Schweiz Spielzeug mit elektrischen oder elektronischen Komponenten herstellt oder<br />

importiert, muss mit der SENS abrechnen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie die gesetzlichen<br />

Verpflichtungen aus der VREG erfüllen.<br />

Wie wer<strong>den</strong> Sets <strong>und</strong> Displays gehandhabt?<br />

Massgebend ist die Detailverkaufseinheit. In einem Display mit <strong>bei</strong>spielsweise 18 Detailverkaufseinheiten mit<br />

elektrischen oder elektronischen Komponenten muss 18 Mal die <strong>vRG</strong> abgerechnet wer<strong>den</strong>. Ein Set<br />

hingegen mit mehreren Artikeln, das im Detailhandel als eine Einheit verkauft wird, wird nur einmal<br />

abgerechnet. Dies gilt auch, wenn im Set nur ein einzelner Artikel elektrische oder elektronische<br />

Komponenten <strong>bei</strong>nhaltet.<br />

Müssen auch Artikel mit <strong>vRG</strong> in der Höhe von CHF 0.00 abgerechnet wer<strong>den</strong>?<br />

Ja, es ist für das Funktionieren des Entsorgungssystems wichtig, dass jede einzelne Detailverkaufseinheit<br />

mit elektrischen oder elektronischen Komponenten abgerechnet wird, auch wenn die <strong>vRG</strong> auf einem Artikel<br />

CHF 0.00 beträgt.<br />

Muss ich als Detailhändler mit SENS abrechnen?<br />

Nein, als Detailhändler wird Ihnen die <strong>vRG</strong> von Ihrem Lieferanten belastet. Sie brauchen deshalb nicht mit<br />

SENS ab<strong>zur</strong>echnen <strong>und</strong> können trotzdem kostenlos von allen Dienstleistungen der Entsorgungslösung<br />

profitieren. Selbstverständlich gilt dies nur für Artikel von Herstellern bzw. Importeuren, die sich vertraglich<br />

dieser Entsorgungslösung angeschlossen haben.<br />

Wem bezahle ich als Detailhändler die <strong>vRG</strong>?<br />

Als Detailhändler wird Ihnen die <strong>vRG</strong> von Ihrem Lieferanten offen in Rechnung gestellt. Sie rechnen sie<br />

einfach in <strong>den</strong> Detailverkaufspreis ein.<br />

Wer<strong>den</strong> Parallelimporte auch erfasst?<br />

Wir sind bestrebt, möglichst alle <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen oder elektronischen Komponenten auf dem<br />

Schweizer Markt zu erfassen. Leider wird es jedoch immer Anbieter geben, die Produkte verkaufen, ohne<br />

deren Entsorgung zu regeln. Dies verstösst aber gegen die Gesetzesbestimmungen der VREG!<br />

Kann ich Debitorenverluste <strong>und</strong> Diebstähle <strong>zur</strong>ückfordern?<br />

Nein, dies ist leider nicht möglich, <strong>den</strong>n selbst gestohlene oder unbezahlte Artikel müssen früher oder später<br />

entsorgt wer<strong>den</strong>. Die <strong>vRG</strong> muss deshalb trotzdem bezahlt wer<strong>den</strong>.<br />

Kann ich auf der <strong>vRG</strong> auch ein Skonto gewähren?<br />

Nein, die <strong>vRG</strong> ist ein fester Betrag, auf dem keine Abzüge gewährt wer<strong>den</strong> können.<br />

Wer bezahlt die <strong>vRG</strong>?<br />

Der Konsument. Die <strong>vRG</strong> wird von <strong>den</strong> Herstellern <strong>und</strong> Importeuren in der Schweiz erhoben <strong>und</strong> der<br />

nächsten Handelsstufe bis zum Endkonsumenten weiterbelastet. Für alle Handelsstufen ist die <strong>vRG</strong> also<br />

kostenneutral.<br />

© S.EN.S FAQ <strong>vRG</strong> <strong>Spielwaren</strong> Seite 4/9


Wettbewerb<br />

Mit der <strong>vRG</strong> lege ich als Hersteller bzw. Importeur unter Umstän<strong>den</strong> meine Marge offen!<br />

Die Höhe der <strong>vRG</strong> hängt vom Preis des Artikels ab. Als Gr<strong>und</strong>lage dient Ihr Lagereinbuchungspreis. Um in<br />

Zweifelsfällen Ihre Marge nicht preiszugeben, ist es Ihnen freigestellt, eine höhere <strong>vRG</strong> zu erheben. Sie<br />

müssen dann aber auch <strong>den</strong> ganzen Betrag der erhobenen <strong>vRG</strong> mit SENS abrechnen. Es ist umgekehrt<br />

nicht möglich, eine tiefere als die im Tarifsystem festgelegte <strong>vRG</strong> zu erheben.<br />

Die <strong>vRG</strong> verringert meine Marge als Detailhändler!<br />

Dies stimmt selbstverständlich nicht, <strong>den</strong>n Sie verrechnen die <strong>vRG</strong> <strong>den</strong> Konsumenten weiter. Stellen Sie<br />

deshalb sicher, dass Ihre K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en wissen, dass mit dem Kauf des Artikels auch die<br />

Entsorgung gesichert ist.<br />

Wirkt die <strong>vRG</strong> wettbewerbsverzerrend?<br />

Nein, <strong>den</strong>n alle Marktteilnehmer sind gleichermassen von der <strong>vRG</strong> betroffen.<br />

Kann es sein, dass vergleichbare Artikel mit <strong>vRG</strong> in unterschiedlicher Höhe belastet wer<strong>den</strong>?<br />

Ja, <strong>den</strong>n die Höhe der <strong>vRG</strong> hängt vom Preis des Artikels ab. Als Gr<strong>und</strong>lage dient der Lagereinbuchungspreis<br />

des Herstellers bzw. Importeurs. Falls <strong>bei</strong>spielsweise zwei Importeure <strong>den</strong>selben Artikel führen, aber<br />

nicht zu <strong>den</strong>selben Konditionen einkaufen, kann dies in seltenen Fällen zu <strong>vRG</strong> in unterschiedlichen Höhen<br />

führen.<br />

Welchen Einfluss hat die Einführung der <strong>vRG</strong> auf <strong>den</strong> Handel vor <strong>und</strong> nach dem 1. Januar 2005?<br />

Wir erwarten, dass die Konsumenten vor dem 1. Januar 2005 noch mehr einkaufen, da sie noch keine <strong>vRG</strong><br />

bezahlen müssen. Andererseits müssen Detailhändler ab dem 1. Januar 2005 ihren K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en<br />

die <strong>vRG</strong> verrechnen, auch wenn sie diese ihrem Lieferanten nicht bezahlen müssen.<br />

Ich kenne einen Lieferanten, der keine <strong>vRG</strong> abrechnet.<br />

Bitte mel<strong>den</strong> Sie Hersteller <strong>und</strong> Importeure, die keine <strong>vRG</strong> abrechnen der Geschäftsstelle der SENS. Wir<br />

wer<strong>den</strong> umgehend mit diesen Kontakt aufnehmen, um sie in <strong>den</strong> Kreis der verantwortungsbewussten<br />

Lieferanten aufzunehmen. Die SENS wird diese Informationen selbstverständlich vertraulich behandeln.<br />

Der Verkauf von <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Komponenten, deren Entsorgung nicht<br />

gesichert ist, ist in der Schweiz ab 1. Januar 2005 gesetzeswidrig!<br />

Preisauszeichnung<br />

Wie kommuniziere ich die <strong>vRG</strong> dem Konsumenten?<br />

Wir empfehlen, <strong>den</strong> Konsumenten zu informieren, dass die Kosten der Entsorgung im Preis des Artikels<br />

inbegriffen ist, jedoch die Höhe der <strong>vRG</strong> nicht offen auszuweisen. Beachten Sie bitte, dass gemäss der<br />

Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) dem Konsumenten der Preis inkl. aller Abgaben <strong>und</strong><br />

Gebühren zu kommunizieren ist. Schreiben Sie deshalb sämtliche <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen oder<br />

elektronischen Komponenten mit dem Endpreis <strong>und</strong> dem Vermerk „inkl. <strong>vRG</strong>“ an.<br />

Mit welchem Preis kennzeichne ich einen Artikel?<br />

Gemäss der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) ist dem Konsumenten der Preis inkl. aller<br />

Abgaben <strong>und</strong> Gebühren zu kommunizieren. Schreiben Sie deshalb sämtliche <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen<br />

oder elektronischen Komponenten mit dem Endpreis <strong>und</strong> dem Vermerk „inkl. <strong>vRG</strong>“ an.<br />

Als Hersteller bzw. Importeur kennzeichnen Sie je<strong>den</strong> Artikel mit elektrischen oder elektronischen<br />

Komponenten wie bisher mit dem Einstandspreis <strong>und</strong> fügen gut sichtbar <strong>den</strong> Hinweis auf die <strong>vRG</strong> <strong>und</strong> deren<br />

Betrag (auch wenn dieser CHF 0.00 beträgt) hinzu.<br />

Besteht eine Anschreibepflicht für die <strong>vRG</strong>?<br />

Gemäss der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) ist dem Konsumenten der Preis inkl. aller<br />

Abgaben <strong>und</strong> Gebühren zu kommunizieren. Wir empfehlen deshalb, sämtliche <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen<br />

oder elektronischen Komponenten mit dem Endpreis <strong>und</strong> dem Vermerk „inkl. <strong>vRG</strong>“ zu kennzeichnen.<br />

© S.EN.S FAQ <strong>vRG</strong> <strong>Spielwaren</strong> Seite 5/9


Muss die <strong>vRG</strong> auf Offerten, Rechnungen <strong>und</strong> Quittungen ausgewiesen wer<strong>den</strong>?<br />

Gemäss der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) ist dem Konsumenten der Preis inkl. aller<br />

Abgaben <strong>und</strong> Gebühren zu kommunizieren. Es ist deshalb nicht nötig, die <strong>vRG</strong> offen auszuweisen. Ein<br />

Hinweis auf die gesicherte Entsorgung ist ausreichend.<br />

Als Hersteller bzw. Importeur kennzeichnen Sie je<strong>den</strong> Artikel mit elektrischen oder elektronischen<br />

Komponenten auf Preisetiketten, in Katalogen, Offerten, Rechnungen <strong>und</strong> Quittungen wie bisher mit Ihrem<br />

Abgabepreis <strong>und</strong> fügen gut sichtbar <strong>den</strong> Hinweis auf die <strong>vRG</strong> <strong>und</strong> deren Betrag (auch wenn dieser CHF 0.00<br />

beträgt) hinzu.<br />

Sammelgut<br />

Welche Artikel sind von der <strong>vRG</strong> betroffen?<br />

Alle Geräte gemäss <strong>vRG</strong>-Tarif- <strong>und</strong> Geräteliste, die Sie unter www.sens.ch downloa<strong>den</strong> können.<br />

Was sind elektrische oder elektronische Komponenten?<br />

Spielzeuge mit elektrischen oder elektronischen Komponenten erkennt man daran, dass sie sich bewegen,<br />

dass sie Geräusche von sich geben oder dass sie Lichteffekte <strong>bei</strong>nhalten. In der Regel enthalten sie eine<br />

Batterie. Die elektrische oder elektronische Komponente ist der Teil des Artikels in dem Strom fliesst.<br />

Welche Artikel muss ich <strong>zur</strong>ücknehmen?<br />

Als Fach- <strong>und</strong> Detailhändler sind Sie gesetzlich verpflichtet, Spielzeug <strong>und</strong> Geräte mit elektrischen <strong>und</strong><br />

elektronischen Komponenten der Art, die sie im Sortiment führen, kostenlos <strong>zur</strong>ückzunehmen <strong>und</strong> der<br />

qualifizierten Entsorgung zuzuführen. Importeure oder Hersteller müssen Artikel der von ihnen hergestellten<br />

oder importierten Marken <strong>zur</strong> Entsorgung entgegennehmen. Es spielt also in <strong>bei</strong><strong>den</strong> Fällen keine Rolle, ob<br />

der Artikel <strong>bei</strong> Ihnen gekauft wurde oder nicht.<br />

Gibt es spezielle Sammelbehälter?<br />

Es ist möglich, dass Ihnen Ihr offiziellen SENS-Recycler Sammelbehälter leihweise <strong>zur</strong> Verfügung stellt.<br />

Zögern Sie nicht, danach zu <strong>Fragen</strong>.<br />

Muss ich als Detailhändler Sammelgut entgegen nehmen?<br />

Jedes Glied in der Handelskette muss Artikel seines Sortiments kostenlos entgegennehmen <strong>und</strong> dem<br />

fachgerechten Recycling zuführen. Folglich sind auch Fach- <strong>und</strong> Detailhändler gesetzlich verpflichtet,<br />

Spielzeug <strong>und</strong> Geräte mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Komponenten der Art, die sie im Sortiment führen,<br />

kostenlos <strong>zur</strong>ückzunehmen.<br />

Was mache ich als Detailhändler mit dem Sammelgut?<br />

Die SENS verfügt über ein landesweites System von Recycling-Partnern. Durch einen Abholauftrag, der via<br />

Internet, telefonisch oder per Fax aufgegeben wer<strong>den</strong> kann, lassen diese qualifizierten Entsorgungsbetriebe<br />

das Sammelgut abholen. Dies ist für <strong>den</strong> registrierten Auftraggeber kostenlos, die Mindestabholmenge ist<br />

eine Euro-Palette mit drei Rahmen.<br />

SENS-ServiceCenter: www.sens.ch, Tel. 0900 90 60 30, Fax 0900 90 60 31 (CHF 1.49/Min.)<br />

Muss ich als Detailhändler das Sammelgut an die SENS weitergeben?<br />

Nein. Geben Sie via Internet, telefonisch oder per Fax einen Abholauftrag auf. Ein offizieller SENS-Recycler<br />

in Ihrer Nähe lässt das Sammelgut dann <strong>bei</strong> Ihnen abholen. Dies ist für <strong>den</strong> registrierten Auftraggeber<br />

kostenlos.<br />

SENS-ServiceCenter: www.sens.ch, Tel. 0900 90 60 30, Fax 0900 90 60 31 (CHF 1.49/Min.)<br />

Kann ich als Detailhändler das Sammelgut an meinen Lieferanten weitergeben?<br />

Ja, dies ist möglich. Importeure <strong>und</strong> Hersteller müssen Artikel der von ihnen hergestellten oder importierten<br />

Marken <strong>zur</strong> Entsorgung entgegennehmen.<br />

© S.EN.S FAQ <strong>vRG</strong> <strong>Spielwaren</strong> Seite 6/9


Muss ich als Hersteller bzw. Importeur Sammelgut entgegen nehmen?<br />

Ja, Sie sind gesetzlich verpflichtet, Artikel der von ihnen hergestellten oder importierten Marken <strong>zur</strong><br />

Entsorgung entgegenzunehmen. Durch einen Abholauftrag, der via Internet, telefonisch oder per Fax<br />

aufgegeben wer<strong>den</strong> kann, können Sie das Sammelgut jedoch kostenlos abholen lassen.<br />

SENS-ServiceCenter: www.sens.ch, Tel. 0900 90 60 30, Fax 0900 90 60 31 (CHF 1.49/Min.)<br />

Was mache ich als Hersteller bzw. Importeur mit dem Sammelgut?<br />

Die SENS verfügt über ein landesweites System von Recycling-Partnern. Durch einen Abholauftrag, der via<br />

Internet, telefonisch oder per Fax aufgegeben wer<strong>den</strong> kann, lassen diese qualifizierten Entsorgungsbetriebe<br />

das Sammelgut abholen. Dies ist für <strong>den</strong> registrierten Auftraggeber kostenlos.<br />

SENS-ServiceCenter: www.sens.ch, Tel. 0900 90 60 30, Fax 0900 90 60 31 (CHF 1.49/Min.)<br />

Besteht eine Pflicht <strong>zur</strong> Rückgabe für die Konsumenten?<br />

Ja, die VREG schreibt vor, dass Konsumentinnen <strong>und</strong> Konsumenten ausgedientes Spielzeug mit<br />

elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Komponenten – seien diese noch so klein – der qualifizierten Entsorgung<br />

zuführen müssen. Dies bedeutet, dass sie es <strong>bei</strong>m entsprechen<strong>den</strong> Händler, Importeur, Hersteller oder <strong>bei</strong><br />

einem SENS-Partner (offizielle SENS-Sammelstelle oder offizieller SENS-Recycler) abgeben müssen.<br />

Können Konsumenten ihr Sammelgut direkt der SENS überlassen?<br />

Die SENS selbst nimmt kein Sammelgut entgegen. Aber die Konsumenten können es einem SENS-Partner,<br />

d.h. einer offiziellen SENS-Sammelstelle oder einem offiziellen SENS-Recycler bringen.<br />

Was ist mit Artikeln, die vor dem 1. Januar 2005 verkauft wur<strong>den</strong> <strong>und</strong> auf <strong>den</strong>en noch keine <strong>vRG</strong><br />

erhoben wurde?<br />

Diese Artikel können Sie ab 1. Januar 2005 ebenfalls kostenlos über dieses System entsorgen. Denn das<br />

Geld im <strong>vRG</strong>-Fonds wird nicht für die zukünftige Entsorgung gespart, sondern sofort für die qualifizierte<br />

Entsorgung inkl. Logistik <strong>und</strong> Administration eingesetzt.<br />

Batterien<br />

Wie wer<strong>den</strong> Batterien gehandhabt?<br />

Batterien, die in einer Detailverkaufseinheit mit <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen<br />

Komponenten enthalten sind, müssen nicht mehr über die INOBAT abgerechnet wer<strong>den</strong>. Dies wird von der<br />

SENS direkt über <strong>den</strong> <strong>vRG</strong>-Fonds abgerechnet.<br />

Die Entsorgung loser Batterien wird jedoch nach wie vor separat durch die INOBAT organisiert <strong>und</strong><br />

muss deshalb weiterhin dort angemeldet <strong>und</strong> abgerechnet wer<strong>den</strong>.<br />

Wann müssen Batterien über INOBAT abgerechnet wer<strong>den</strong>?<br />

Über die INOBAT wer<strong>den</strong> nur lose Batterien abgerechnet, die nicht in einer Detailverkaufseinheit mit<br />

<strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Komponenten enthalten sind.<br />

Infrastruktur<br />

Muss ich meine Infrastruktur anpassen?<br />

Möglicherweise ja. Prüfen Sie insbesondere, ob Ihre IT-Infrastruktur (Offert- <strong>und</strong> Bestellwesen, Fakturierung)<br />

<strong>den</strong> Anforderungen der <strong>vRG</strong> genügt. Ausserdem müssen alle Kataloge, Preislisten <strong>und</strong><br />

Preisauszeichnungen ab 1. Januar 2005 die <strong>vRG</strong> <strong>bei</strong>nhalten. Bereiten Sie auch einen Ort vor, an dem Sie<br />

das Sammelgut bis <strong>zur</strong> Abholung zwischenlagern können.<br />

Erhalte ich einen Sammelbehälter?<br />

Es ist möglich, dass Ihnen Ihr offizieller SENS-Recycler Sammelbehälter leihweise <strong>zur</strong> Verfügung stellt.<br />

Zögern Sie nicht, danach zu fragen.<br />

© S.EN.S FAQ <strong>vRG</strong> <strong>Spielwaren</strong> Seite 7/9


Entsorgung<br />

Wer holt das Sammelgut ab?<br />

Die SENS verfügt über ein landesweites System von Recycling-Partnern. Durch einen Abholauftrag, der via<br />

Internet, telefonisch oder per Fax aufgegeben wer<strong>den</strong> kann, lassen diese qualifizierten Entsorgungsbetriebe<br />

das Sammelgut abholen. Dies ist für <strong>den</strong> registrierten Auftraggeber kostenlos. Alternativ dazu können Sie<br />

das Sammelgut natürlich auch selbst einem SENS-Recycler in Ihrer Nähe bringen.<br />

SENS-ServiceCenter: www.sens.ch, Tel. 0900 90 60 30, Fax 0900 90 60 31 (CHF 1.49/Min.)<br />

Wie oft wird das Sammelgut abgeholt?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich entschei<strong>den</strong> Sie, wie oft <strong>und</strong> wann das Sammelgut <strong>bei</strong> Ihnen abgeholt wird, indem Sie via<br />

Internet, telefonisch oder per Fax einen Abholauftrag aufgeben. Damit sich der Transport von Ihnen zum<br />

Entsorgungsbetrieb ökologisch <strong>und</strong> ökonomisch lohnt, sollten Sie aber zuvor möglichst lange sammeln.<br />

SENS-ServiceCenter: www.sens.ch, Tel. 0900 90 60 30, Fax 0900 90 60 31 (CHF 1.49/Min.)<br />

Gibt es eine Mindestmenge für die Abholung des Sammelguts?<br />

Ja, damit sich der Transport von Ihnen zum Entsorgungsbetrieb ökologisch <strong>und</strong> ökonomisch lohnt, liegt<br />

diese <strong>bei</strong> einer gefüllten Euro-Palette mit drei Rahmen. Möchten Sie kleinere Mengen entsorgen, können Sie<br />

dies ebenfalls kostenlos an einer der landesweit 520 Sammelstellen der SENS tun.<br />

Wer entsorgt das Sammelgut?<br />

In der Schweiz gibt es landesweit 27 SENS-lizenzierte Entsorgungsbetriebe. Diese erfüllen höchste<br />

Ansprüche an die qualifizierte Entsorgung <strong>und</strong> wer<strong>den</strong> laufend durch die SENS kontrolliert. Die Standorte<br />

der Recycler ersehen Sie unter www.sens.ch<br />

Wer bürgt für die umweltgerechte Entsorgung?<br />

Die SENS! Sie überprüft die fachgerechte Entsorgung durch ihre Partner laufend. Sie können sich deshalb<br />

darauf verlassen, dass das Recycling <strong>den</strong> gesetzlichen Anforderungen genügt <strong>und</strong> darüber hinaus die<br />

strengen Anforderungen der SENS erfüllt. Der Umwelt zuliebe!<br />

Kontrolle<br />

Werde ich als Hersteller bzw. Importeur kontrolliert?<br />

Wir setzen in unserem Entsorgungssystem auf Fairness <strong>und</strong> Selbstkontrolle. Ein Mal pro Jahr muss Ihre<br />

<strong>vRG</strong>-Abrechnung deshalb nur durch Ihre Revisionsstelle bestätigt wer<strong>den</strong>. Falls Unregelmässigkeiten<br />

auftreten sollten, behält sich die SENS jedoch das Recht vor, weitere Kontrollen durch eine von ihr<br />

bestimmten Treuhandgesellschaft vornehmen zu lassen.<br />

Werde ich als Detailhändler kontrolliert?<br />

Nein, <strong>den</strong>n die <strong>vRG</strong> wird direkt von Ihrem Lieferanten erhoben <strong>und</strong> ist damit sozusagen Teil Ihrer<br />

Beschaffungskosten.<br />

Welches ist die rechtliche Gr<strong>und</strong>lage für Kontrollen?<br />

Die Gr<strong>und</strong>lage für über die Selbstkontrolle hinausgehende Prüfungen ist der Anschlussvertrag, <strong>den</strong><br />

Hersteller bzw. Importeure mit der SENS abschliessen.<br />

Ich kenne einen Lieferanten, der keine <strong>vRG</strong> abrechnet.<br />

Bitte mel<strong>den</strong> Sie Hersteller <strong>und</strong> Importeure, die keine <strong>vRG</strong> abrechnen der Geschäftsstelle der SENS. Wir<br />

wer<strong>den</strong> umgehend mit diesen Kontakt aufnehmen, um sie in <strong>den</strong> Kreis der verantwortungsbewussten<br />

Lieferanten aufzunehmen. Die SENS wird diese Information selbstverständlich vertraulich behandeln.<br />

Der Verkauf von <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Komponenten, deren Entsorgung nicht<br />

gesichert ist, ist in der Schweiz ab 1. Januar 2005 gesetzeswidrig!<br />

© S.EN.S FAQ <strong>vRG</strong> <strong>Spielwaren</strong> Seite 8/9


Information<br />

Wer informiert die Konsumenten?<br />

Die SENS <strong>und</strong> der SVS unternehmen viel, damit die Öffentlichkeit <strong>und</strong> die Konsumenten über die Pflicht der<br />

fachgerechten Entsorgung von <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Komponenten informiert sind.<br />

Dennoch sind wir auf die Unterstützung des Handels, der Importeure <strong>und</strong> Hersteller angewiesen. Informieren<br />

Sie Ihre K<strong>und</strong>schaft deshalb schon frühzeitig über die bevorstehende Einführung der <strong>vRG</strong>.<br />

Wie wird die Öffentlichkeit über das Entsorgungssystem informiert?<br />

Die SENS <strong>und</strong> der SVS unternehmen viel, damit die Öffentlichkeit <strong>und</strong> die Konsumenten über die Pflicht der<br />

fachgerechten Entsorgung von <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Komponenten informiert sind.<br />

So kommunizieren wir über die Medien, <strong>und</strong> stellen Ihnen Informationsmaterial <strong>zur</strong> Verfügung, mit dem Sie<br />

Ihre K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en auf die Pflicht der fachgerechten Entsorgung von <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen<br />

<strong>und</strong> elektronischen Komponenten <strong>und</strong> die <strong>vRG</strong> hinweisen können. Ausserdem informieren wir die<br />

Konsumenten an der SUISSE TOY vom 22. bis 26. September 2004 in Bern. In der Regel wer<strong>den</strong> die<br />

Informationen auch in die lokalen Abfallkalender der Gemein<strong>den</strong> übernommen.<br />

Wo können sich Konsumenten über das Entsorgungssystem informieren?<br />

Vorerst über die Medien, <strong>den</strong>n es wer<strong>den</strong> laufend entsprechende Berichte publiziert. Zudem übernehmen<br />

die Gemein<strong>den</strong> die Angaben in ihre lokalen Abfallkalender <strong>und</strong> wir informieren die Konsumenten an der<br />

SUISSE TOY vom 22. bis 26. September 2004 in Bern. Darüber hinaus stellen wir Ihnen<br />

Informationsmaterial <strong>zur</strong> Verfügung, mit dem Sie Ihre K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en frühzeitig auf die Pflicht der<br />

fachgerechten Entsorgung von <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen <strong>und</strong> elektronischen Komponenten <strong>und</strong> die <strong>vRG</strong><br />

hinweisen können.<br />

Wissen die Behör<strong>den</strong> über das Entsorgungssystem Bescheid?<br />

Ja, wir informieren die Behör<strong>den</strong> aktiv über das neue Entsorgungssystem für <strong>Spielwaren</strong> mit elektrischen<br />

<strong>und</strong> elektronischen Komponenten. In der Regel wer<strong>den</strong> diese Informationen in die lokalen Abfallkalender der<br />

Gemein<strong>den</strong> übernommen.<br />

Ist das Verkaufspersonal im Detailhandel über die <strong>vRG</strong> informiert?<br />

Für die Instruktion des Verkaufspersonals im Detailhandel sind wir einerseits auf die Unterstützung des<br />

Handels <strong>und</strong> der Hersteller <strong>und</strong> Importeure angewiesen. Andererseits haben wir einen Faltprospekt<br />

vorbereitet, <strong>den</strong> wir dem Fach- <strong>und</strong> Detailhandel in allen drei Sprachen gratis <strong>zur</strong> Verfügung stellen können.<br />

Er enthält auf einen Blick alle für Sie wichtigen Informationen. Sie können diese Prospekte <strong>bei</strong> der SENS<br />

bestellen. Für Zusätzliche Informationen <strong>und</strong> offene <strong>Fragen</strong> stehen wir <strong>und</strong> die SENS mit Rat <strong>und</strong> Tat <strong>zur</strong><br />

Seite.<br />

Wer beantwortet weitere <strong>Fragen</strong> <strong>zur</strong> <strong>vRG</strong>?<br />

Bei weiteren <strong>Fragen</strong> wen<strong>den</strong> Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der SENS:<br />

Obstgartenstrasse 28, CH-8006 Zürich<br />

Tel. +41 43 255 2000, Fax +41 43 255 2001<br />

E-Mail: entsorgung@sens.ch<br />

Internet: www.sens.ch<br />

© S.EN.S FAQ <strong>vRG</strong> <strong>Spielwaren</strong> Seite 9/9

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