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jahresbericht 2005 - Raiffeisen

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SEITE 94<br />

Pensionsgeschäfte<br />

Im Rahmen echter Pensionsgeschäfte (Repo-Geschäfte)<br />

verkauft der Konzern Vermögenswerte an einen Vertragspartner<br />

und vereinbart gleichzeitig, diese an einem bestimmten<br />

Termin zu einem vereinbarten Kurs zurückzukaufen.<br />

Die Vermögenswerte verbleiben in der Bilanz des<br />

Konzerns und werden nach den Regeln der jeweiligen<br />

Bewertungskategorie bewertet. Zugleich wird eine Verpflichtung<br />

in Höhe der erhaltenen Zahlungen passiviert.<br />

Bei einem Reverse-Repo-Geschäft werden Vermögenswerte<br />

mit der gleichzeitigen Verpflichtung zu einem zukünftigen<br />

Verkaufs gegen Entgelt erworben. Der Ausweis erfolgt in<br />

den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute bzw.<br />

Forderungen an Kunden. Zinsaufwendungen aus Repo-<br />

Geschäften und Zinserträge aus Reverse-Repo-Geschäften<br />

werden über die Laufzeit abgegrenzt und im Zinsüberschuss<br />

ausgewiesen.<br />

Bei unechten Pensionsgeschäften ist der Pensionsgeber<br />

zwar verpflichtet, den Pensionsgegenstand zurückzunehmen,<br />

er hat jedoch nicht das Recht, diesen zurückzufordern.<br />

Über die Rückübertragung entscheidet ausschließlich<br />

der Pensionsnehmer. Das Recht, den Vermögenswert<br />

zurückzuübertragen, stellt eine Verkaufsoption für<br />

den Pensionsnehmer dar, bei der der Pensionsgeber die<br />

Stillhalterposition einnimmt. Ist die Verkaufsoption weit im<br />

Geld (deeply in-the-money), erfolgt beim Pensionsgeber<br />

keine Ausbuchung der Wertpapiere, da die damit verbundenen<br />

Chancen und Risiken zurückbehalten werden. Ist die<br />

Verkaufsoption weit aus dem Geld (deeply out-of-themoney),<br />

dann ist der Rückerwerb sehr unwahrscheinlich,<br />

und das in Pension gegebene Wertpapier ist auszubuchen.<br />

Wenn die Verkaufsoption weder weit aus dem Geld noch<br />

weit im Geld ist, dann ist zu überprüfen, ob das übertragende<br />

Unternehmen (Pensionsgeber) weiterhin die<br />

Verfügungsmacht über den Vermögenswert hat. Wird das<br />

Wertpapier auf einem aktiven Markt gehandelt, kann von<br />

einem Übergang der Verfügungsmacht ausgegangen werden<br />

und das in Pension gegebene Wertpapier wird ausgebucht.<br />

Bei einem nicht-marktgängigen finanziellen Vermögenswert<br />

sind die verpensionierten Wertpapiere weiterhin in<br />

der Bilanz des Pensionsgebers auszuweisen.<br />

Treuhandgeschäfte<br />

Geschäfte, die eine Verwaltung oder Platzierung von<br />

Vermögenswerten für fremde Rechnung zur Basis haben,<br />

werden gemäß IAS 30 nicht in der Bilanz ausgewiesen.<br />

Provisionszahlungen aus diesen Geschäften werden im<br />

Provisionsüberschuss ausgewiesen.<br />

Leasinggeschäfte<br />

Zurzeit gibt es kein aktives Leasinggeschäft als Leasinggeber.<br />

Leasingverhältnisse bestehen nur dahingehend,<br />

dass der Konzern als Leasingnehmer auftritt. Die für den<br />

Konzern wesentlichen Leasingvereinbarungen, nämlich das<br />

Kfz-Leasing, sind als Operating-Leasing zu beurteilen. Die<br />

daraus resultierenden Leasingraten werden laufend in der<br />

G&V-Position Verwaltungsaufwand erfolgswirksam erfasst.<br />

Währungsumrechnung<br />

Die Währungsumrechnung erfolgt nach den Vorschriften<br />

des IAS 21. Danach werden nicht auf Euro lautende monetäre<br />

Vermögenswerte und Schulden mit den marktkonformen<br />

Kursen (in der Regel EZB-Referenzkurse) zum<br />

Bilanzstichtag umgerechnet. Jene nicht monetären Vermögenswerte<br />

und Schulden, die nicht zu Zeitwerten bewertet<br />

werden, werden mit dem Kurs zum ursprünglichen<br />

Anschaffungszeitpunkt bilanziert.

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