jahresbericht 2005 - Raiffeisen
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SEITE 94<br />
Pensionsgeschäfte<br />
Im Rahmen echter Pensionsgeschäfte (Repo-Geschäfte)<br />
verkauft der Konzern Vermögenswerte an einen Vertragspartner<br />
und vereinbart gleichzeitig, diese an einem bestimmten<br />
Termin zu einem vereinbarten Kurs zurückzukaufen.<br />
Die Vermögenswerte verbleiben in der Bilanz des<br />
Konzerns und werden nach den Regeln der jeweiligen<br />
Bewertungskategorie bewertet. Zugleich wird eine Verpflichtung<br />
in Höhe der erhaltenen Zahlungen passiviert.<br />
Bei einem Reverse-Repo-Geschäft werden Vermögenswerte<br />
mit der gleichzeitigen Verpflichtung zu einem zukünftigen<br />
Verkaufs gegen Entgelt erworben. Der Ausweis erfolgt in<br />
den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute bzw.<br />
Forderungen an Kunden. Zinsaufwendungen aus Repo-<br />
Geschäften und Zinserträge aus Reverse-Repo-Geschäften<br />
werden über die Laufzeit abgegrenzt und im Zinsüberschuss<br />
ausgewiesen.<br />
Bei unechten Pensionsgeschäften ist der Pensionsgeber<br />
zwar verpflichtet, den Pensionsgegenstand zurückzunehmen,<br />
er hat jedoch nicht das Recht, diesen zurückzufordern.<br />
Über die Rückübertragung entscheidet ausschließlich<br />
der Pensionsnehmer. Das Recht, den Vermögenswert<br />
zurückzuübertragen, stellt eine Verkaufsoption für<br />
den Pensionsnehmer dar, bei der der Pensionsgeber die<br />
Stillhalterposition einnimmt. Ist die Verkaufsoption weit im<br />
Geld (deeply in-the-money), erfolgt beim Pensionsgeber<br />
keine Ausbuchung der Wertpapiere, da die damit verbundenen<br />
Chancen und Risiken zurückbehalten werden. Ist die<br />
Verkaufsoption weit aus dem Geld (deeply out-of-themoney),<br />
dann ist der Rückerwerb sehr unwahrscheinlich,<br />
und das in Pension gegebene Wertpapier ist auszubuchen.<br />
Wenn die Verkaufsoption weder weit aus dem Geld noch<br />
weit im Geld ist, dann ist zu überprüfen, ob das übertragende<br />
Unternehmen (Pensionsgeber) weiterhin die<br />
Verfügungsmacht über den Vermögenswert hat. Wird das<br />
Wertpapier auf einem aktiven Markt gehandelt, kann von<br />
einem Übergang der Verfügungsmacht ausgegangen werden<br />
und das in Pension gegebene Wertpapier wird ausgebucht.<br />
Bei einem nicht-marktgängigen finanziellen Vermögenswert<br />
sind die verpensionierten Wertpapiere weiterhin in<br />
der Bilanz des Pensionsgebers auszuweisen.<br />
Treuhandgeschäfte<br />
Geschäfte, die eine Verwaltung oder Platzierung von<br />
Vermögenswerten für fremde Rechnung zur Basis haben,<br />
werden gemäß IAS 30 nicht in der Bilanz ausgewiesen.<br />
Provisionszahlungen aus diesen Geschäften werden im<br />
Provisionsüberschuss ausgewiesen.<br />
Leasinggeschäfte<br />
Zurzeit gibt es kein aktives Leasinggeschäft als Leasinggeber.<br />
Leasingverhältnisse bestehen nur dahingehend,<br />
dass der Konzern als Leasingnehmer auftritt. Die für den<br />
Konzern wesentlichen Leasingvereinbarungen, nämlich das<br />
Kfz-Leasing, sind als Operating-Leasing zu beurteilen. Die<br />
daraus resultierenden Leasingraten werden laufend in der<br />
G&V-Position Verwaltungsaufwand erfolgswirksam erfasst.<br />
Währungsumrechnung<br />
Die Währungsumrechnung erfolgt nach den Vorschriften<br />
des IAS 21. Danach werden nicht auf Euro lautende monetäre<br />
Vermögenswerte und Schulden mit den marktkonformen<br />
Kursen (in der Regel EZB-Referenzkurse) zum<br />
Bilanzstichtag umgerechnet. Jene nicht monetären Vermögenswerte<br />
und Schulden, die nicht zu Zeitwerten bewertet<br />
werden, werden mit dem Kurs zum ursprünglichen<br />
Anschaffungszeitpunkt bilanziert.