jahresbericht 2005 - Raiffeisen
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über die Höhe der späteren Pension rechtsverbindlich und<br />
unwiderruflich zugesagt. Diese Pläne sind teilweise unfunded,<br />
d. h. die zur Bedeckung benötigten Mittel verbleiben<br />
im Unternehmen, und teilweise funded, d. h. die Mittel werden<br />
über die Pensionskasse oder Versicherungen angespart.<br />
Bei den Versorgungsleistungen aus den Pensionsstatuten,<br />
die über die Pensionskasse finanziert werden, wird der<br />
Anspruch zum Zeitpunkt der Pensionierung einmalig festgestellt<br />
und sodann in einen beitragsorientierten Plan<br />
übergeleitet. Dieses Ausscheiden aus den versicherungsmathematischen<br />
Berechnungen wird in den Darstellungen<br />
separat ausgewiesen.<br />
Bei der Pensionsrückstellung werden keine Fluktuationsraten<br />
angesetzt, da die Zusagen auf einzelvertraglichen,<br />
individuellen und in Bezug auf die Pension unwiderruflichen<br />
Zusagen beruhen.<br />
Für die Abfertigungsverpflichtungen werden gemäß<br />
Projected-Unit-Credit-Methode nach den allgemein<br />
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik der<br />
Barwert der Gesamtverpflichtung sowie die in der Periode<br />
hinzuverdienten Ansprüche ermittelt.<br />
Neben den Invalidisierungsraten, Sterberaten und den<br />
Faktoren, die sich aus der Beendigung des Dienstverhältnisses<br />
mit dem Erreichen des Pensionsalters ergeben, werden<br />
jährliche dienstzeitabhängige Fluktuationsraten basierend<br />
auf internen Statistiken für vorzeitige Beendigungen<br />
der Dienstverhältnisse angesetzt.<br />
Gleiches gilt sinngemäß für die Jubiläumsgeldrückstellung<br />
(Erreichen des 25. bzw. 35. Dienstjubiläums). Bei der Altersteilzeitrückstellung<br />
werden die individuellen Zeiträume jeder<br />
Zusage zur Kalkulation herangezogen. Es werden keine<br />
Fluktuationsraten angesetzt.<br />
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste<br />
bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden nach<br />
dem Korridorverfahren behandelt.<br />
SEITE 91<br />
Als Rechnungszins wird für die Stichtagsbewertung der<br />
Wert von vier (VJ 4,75) Prozent p. a. gewählt. Das Planvermögen<br />
wird mit einem erwarteten Veranlagungsertrag von<br />
5,80 (VJ 5,80) Prozent p. a. bewertet. Künftige Gehaltssteigerungen<br />
werden mit 3 (VJ 3) Prozent p. a. bei außerkollektivvertraglich<br />
entlohnten Mitarbeitern bzw. mit 4,5 (VJ<br />
4,5) Prozent p. a. bei kollektivvertraglich entlohnten Mitarbeitern<br />
angenommen, für Pensionisten wird eine erwartete<br />
Pensionserhöhung von zwei (VJ 2) Prozent p. a. angesetzt.<br />
Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden für alle<br />
Sozialkapitalrückstellungen die „AVÖ 1999-P-Rechnungsgrundlagen<br />
für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler”<br />
in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Die<br />
Berechnung erfolgt unter Beachtung des frühestmöglichen<br />
Pensionsalters für Männer und Frauen. Einzig bei der<br />
Altersteilzeitrückstellung wird das individuelle Pensionsalter<br />
herangezogen.<br />
Die Aufwendungen für Personalrückstellungen werden in<br />
der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Verwaltungsaufwendungen<br />
ausgewiesen.<br />
Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Dritten in Höhe der zu erwartenden<br />
Inanspruchnahme gebildet. Eine Abzinsung von Rückstellungen<br />
wird nicht vorgenommen, da einerseits eine zuverlässige<br />
Schätzung des Zeitpunkts der Zahlungsinanspruchnahme<br />
in der Regel nicht möglich ist und andererseits<br />
der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt<br />
keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss<br />
erwarten lässt.<br />
Nachrangkapital<br />
Es handelt sich um nachrangige Verbindlichkeiten im Sinne<br />
des § 23 Abs. 8 BWG und Ergänzungskapital im Sinne des<br />
§ 23 Abs. 7 BWG. Der bilanzierte Wert ist um die rück-