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jahresbericht 2005 - Raiffeisen

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über die Höhe der späteren Pension rechtsverbindlich und<br />

unwiderruflich zugesagt. Diese Pläne sind teilweise unfunded,<br />

d. h. die zur Bedeckung benötigten Mittel verbleiben<br />

im Unternehmen, und teilweise funded, d. h. die Mittel werden<br />

über die Pensionskasse oder Versicherungen angespart.<br />

Bei den Versorgungsleistungen aus den Pensionsstatuten,<br />

die über die Pensionskasse finanziert werden, wird der<br />

Anspruch zum Zeitpunkt der Pensionierung einmalig festgestellt<br />

und sodann in einen beitragsorientierten Plan<br />

übergeleitet. Dieses Ausscheiden aus den versicherungsmathematischen<br />

Berechnungen wird in den Darstellungen<br />

separat ausgewiesen.<br />

Bei der Pensionsrückstellung werden keine Fluktuationsraten<br />

angesetzt, da die Zusagen auf einzelvertraglichen,<br />

individuellen und in Bezug auf die Pension unwiderruflichen<br />

Zusagen beruhen.<br />

Für die Abfertigungsverpflichtungen werden gemäß<br />

Projected-Unit-Credit-Methode nach den allgemein<br />

anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik der<br />

Barwert der Gesamtverpflichtung sowie die in der Periode<br />

hinzuverdienten Ansprüche ermittelt.<br />

Neben den Invalidisierungsraten, Sterberaten und den<br />

Faktoren, die sich aus der Beendigung des Dienstverhältnisses<br />

mit dem Erreichen des Pensionsalters ergeben, werden<br />

jährliche dienstzeitabhängige Fluktuationsraten basierend<br />

auf internen Statistiken für vorzeitige Beendigungen<br />

der Dienstverhältnisse angesetzt.<br />

Gleiches gilt sinngemäß für die Jubiläumsgeldrückstellung<br />

(Erreichen des 25. bzw. 35. Dienstjubiläums). Bei der Altersteilzeitrückstellung<br />

werden die individuellen Zeiträume jeder<br />

Zusage zur Kalkulation herangezogen. Es werden keine<br />

Fluktuationsraten angesetzt.<br />

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste<br />

bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden nach<br />

dem Korridorverfahren behandelt.<br />

SEITE 91<br />

Als Rechnungszins wird für die Stichtagsbewertung der<br />

Wert von vier (VJ 4,75) Prozent p. a. gewählt. Das Planvermögen<br />

wird mit einem erwarteten Veranlagungsertrag von<br />

5,80 (VJ 5,80) Prozent p. a. bewertet. Künftige Gehaltssteigerungen<br />

werden mit 3 (VJ 3) Prozent p. a. bei außerkollektivvertraglich<br />

entlohnten Mitarbeitern bzw. mit 4,5 (VJ<br />

4,5) Prozent p. a. bei kollektivvertraglich entlohnten Mitarbeitern<br />

angenommen, für Pensionisten wird eine erwartete<br />

Pensionserhöhung von zwei (VJ 2) Prozent p. a. angesetzt.<br />

Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden für alle<br />

Sozialkapitalrückstellungen die „AVÖ 1999-P-Rechnungsgrundlagen<br />

für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler”<br />

in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Die<br />

Berechnung erfolgt unter Beachtung des frühestmöglichen<br />

Pensionsalters für Männer und Frauen. Einzig bei der<br />

Altersteilzeitrückstellung wird das individuelle Pensionsalter<br />

herangezogen.<br />

Die Aufwendungen für Personalrückstellungen werden in<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Verwaltungsaufwendungen<br />

ausgewiesen.<br />

Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Dritten in Höhe der zu erwartenden<br />

Inanspruchnahme gebildet. Eine Abzinsung von Rückstellungen<br />

wird nicht vorgenommen, da einerseits eine zuverlässige<br />

Schätzung des Zeitpunkts der Zahlungsinanspruchnahme<br />

in der Regel nicht möglich ist und andererseits<br />

der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt<br />

keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss<br />

erwarten lässt.<br />

Nachrangkapital<br />

Es handelt sich um nachrangige Verbindlichkeiten im Sinne<br />

des § 23 Abs. 8 BWG und Ergänzungskapital im Sinne des<br />

§ 23 Abs. 7 BWG. Der bilanzierte Wert ist um die rück-

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