jahresbericht 2005 - Raiffeisen
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digen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen<br />
Geschäftspartnern getauscht oder eine Verpflichtung<br />
beglichen werden kann. Bei börsenotierten Finanzinstrumenten<br />
entspricht der fair value dem Kurswert. Sind keine<br />
Marktwerte vorhanden, werden zukünftige Cash-Flows eines<br />
Finanzinstrumentes mit der jeweiligen Zinskurve auf den<br />
Bewertungsstichtag mittels finanzmathematischer Methoden<br />
diskontiert. Kann ein fair value nicht verlässlich ermittelt<br />
werden, dann erfolgt eine Bewertung at cost, also ein<br />
Ansatz zu den Anschaffungskosten abzüglich allfälliger<br />
Wertberichtigungen.<br />
Eingebettete derivative Finanzinstrumente außerhalb des<br />
Handelsbestandes werden vom Basiskontrakt getrennt und<br />
als eigenständiges derivatives Finanzinstrument erfasst,<br />
falls der Basiskontrakt nicht zum fair value bilanziert wird,<br />
Veränderungen des fair values nicht in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung gebucht werden, die wirtschaftlichen<br />
Eigenschaften und Risiken des eingebetteten Derivats nicht<br />
eng mit den wirtschaftlichen Eigenschaften und Risiken des<br />
Basiskontrakts verbunden sind und das eingebettete<br />
Derivat tatsächlich die Definitionskriterien eines derivativen<br />
Finanzinstruments erfüllt. Der Basiskontrakt wird anschließend<br />
in Abhängigkeit von der getroffenen Kategorisierung<br />
bilanziert. Die Wertänderung aus den abgetrennten<br />
und zum fair value bewerteten Derivaten wird erfolgswirksam<br />
erfasst. Ist eine Bewertung eingebetteter Derivate<br />
weder beim Erwerb noch an den folgenden<br />
Abschlussstichtagen möglich, dann wird das gesamte<br />
strukturierte Produkt als erfolgswirksam zum beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet eingestuft.<br />
Eigene Anteile sind nach IAS 32 nicht zu aktivieren, sondern<br />
als Abzug vom Eigenkapital auszuweisen.<br />
Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit<br />
wird dann in der Bilanz erfasst, wenn der<br />
Konzern Vertragspartei der vertraglichen Regelungen des<br />
SEITE 85<br />
Finanzinstruments wird und infolgedessen das Recht auf<br />
Empfang oder die rechtliche Verpflichtung zur Zahlung von<br />
flüssigen Mitteln hat. Am Handelsdatum (trade date) orientieren<br />
sich der erstmalige Ansatz in der Bilanz, die<br />
Bewertung in der Gewinn- und Verlustrechnung und die<br />
Bilanzierung des Abganges eines Finanzinstruments.<br />
Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes erfolgt<br />
zum Zeitpunkt des Verlustes der Verfügungsmacht bzw. der<br />
vertraglichen Rechte an dem Vermögenswert.<br />
Derivate<br />
Finanzderivate, die nicht im Rahmen einer designierten<br />
Sicherungsbeziehung (hedge accounting) oder der oben<br />
beschriebenen fair value option verwendet werden, werden<br />
mit dem fair value in der Bilanz angesetzt, wobei Wertänderungen<br />
erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
erfasst werden.<br />
Für die Abbildung von Sicherungszusammenhängen zwischen<br />
Grundgeschäften und Derivaten sieht IAS 39 drei<br />
Formen vor, wonach die Absicherungswirkung zwischen<br />
den Finanzinstrumenten im Rahmen eines fair value hedge,<br />
eines Cash flow hedge oder eines hedge of a net investment<br />
in a foreign operation abgebildet werden kann. Im<br />
RLB NÖ-Wien Konzern wird kein hedge of a net investment<br />
in a foreign operation durchgeführt, daher wird diese Art der<br />
Sicherungsbeziehung nicht näher erläutert.<br />
Fair value hedge: Beim fair value hedge wird ein bestehender<br />
Vermögenswert oder eine bestehende Verpflichtung<br />
gegen Änderungen des beizulegenden Zeitwertes abgesichert,<br />
die aus einem bestimmten Risiko resultieren und<br />
erfolgswirksam sein werden. Das Sicherungsinstrument<br />
wird im Rahmen des hedge accounting mit dem beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet, wobei Wertänderungen erfolgswirksam<br />
erfasst werden. Die Buchwerte des Grundge-