jahresbericht 2005 - Raiffeisen

jahresbericht 2005 - Raiffeisen jahresbericht 2005 - Raiffeisen

raiffeisen.bank.at
von raiffeisen.bank.at Mehr von diesem Publisher
06.12.2012 Aufrufe

SEITE 84 erfolgswirksam erfasst werden. Entscheidend für die Zuordnung zu dieser Bewertungskategorie ist, dass zum Zeitpunkt des Erwerbes bzw. bei der Einstufung zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieses Standards in der nunmehr geltenden Fassung eine unwiderrufliche Widmung in diese Kategorie erfolgt. Ausgenommen von der Bewertung at fair value through profit or loss sind Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, die über keinen notierten Marktpreis verfügen und deren fair value nicht verlässlich bestimmt werden kann sowie Derivate, deren Wert von solchen Eigenkapitalinstrumenten abhängt und durch Abgabe solcher Eigenkapitalinstrumente zu begleichen sind. Diese Finanzinvestitionen werden der Kategorie available-for-sale zugeordnet und mit ihren Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertberichtigungen bewertet. Loans and receivables: Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notieren und nicht der Kategorie held for trading, at fair value through profit or loss oder available-for-sale zugeordnet werden. Diese Finanzinstrumente entstehen durch Bereitstellung von Geld, Waren oder Dienstleistungen und werden mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung allfälliger Wertminderungen bewertet. Held-to-maturity: Dieser Kategorie werden finanzielle Vermögenswerte zugeordnet, die mit festen oder bestimmbaren Zahlungen ausgestattet sind und bei denen die Absicht und die Fähigkeit bestehen, diese bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu halten. Diese Finanzinstrumente werden mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten bewertet. Agio- und Disagiobeträge werden dabei anteilig berücksichtigt. Abschreibungen werden bei bonitätsmäßiger Wertminderung vorgenommen. Fallen die Gründe hiefür weg, wird bis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten erfolgswirksam zugeschrieben. Available-for-sale: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind und nicht als Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eingestuft sind. Bewertet werden diese Vermögenswerte mit dem beizulegenden Zeitwert. Die Wertänderungen, die sich aus der Bewertung ergeben, werden so lange erfolgsneutral in einer gesonderten Position des Eigenkapitals ausgewiesen, bis der Vermögenswert veräußert wird bzw. eine außerplanmäßige Wertminderung (Impairment) eintritt. Eine Wertminderung wird bei Schuldinstrumenten erfolgswirksam und bei Eigenkapitalinstrumenten erfolgsneutral rückgängig gemacht, wenn der beizulegende Zeitwert objektiv steigt. Eigenkapitalinstrumente und Fremdkapitalinstrumente, die die Kriterien der Kategorien held-to-maturity und loans and receivables nicht erfüllen, die über keinen notierten Marktpreis verfügen und deren fair value nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden als available-for-sale kategorisiert und mit ihren Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertberichtigungen (at cost) bewertet. Passive Finanzinstrumente werden – sofern sie nicht als at fair value through profit or loss bzw. held for trading kategorisiert sind – mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten bilanziert. Bezüglich der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten der Kategorie at fair value through profit or loss bzw. held for trading wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Rückgekaufte eigene Emissionen werden passivseitig abgesetzt. Der fair value bzw. der beizulegende Zeitwert ist jener Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverstän-

digen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht oder eine Verpflichtung beglichen werden kann. Bei börsenotierten Finanzinstrumenten entspricht der fair value dem Kurswert. Sind keine Marktwerte vorhanden, werden zukünftige Cash-Flows eines Finanzinstrumentes mit der jeweiligen Zinskurve auf den Bewertungsstichtag mittels finanzmathematischer Methoden diskontiert. Kann ein fair value nicht verlässlich ermittelt werden, dann erfolgt eine Bewertung at cost, also ein Ansatz zu den Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertberichtigungen. Eingebettete derivative Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestandes werden vom Basiskontrakt getrennt und als eigenständiges derivatives Finanzinstrument erfasst, falls der Basiskontrakt nicht zum fair value bilanziert wird, Veränderungen des fair values nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht werden, die wirtschaftlichen Eigenschaften und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Eigenschaften und Risiken des Basiskontrakts verbunden sind und das eingebettete Derivat tatsächlich die Definitionskriterien eines derivativen Finanzinstruments erfüllt. Der Basiskontrakt wird anschließend in Abhängigkeit von der getroffenen Kategorisierung bilanziert. Die Wertänderung aus den abgetrennten und zum fair value bewerteten Derivaten wird erfolgswirksam erfasst. Ist eine Bewertung eingebetteter Derivate weder beim Erwerb noch an den folgenden Abschlussstichtagen möglich, dann wird das gesamte strukturierte Produkt als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft. Eigene Anteile sind nach IAS 32 nicht zu aktivieren, sondern als Abzug vom Eigenkapital auszuweisen. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird dann in der Bilanz erfasst, wenn der Konzern Vertragspartei der vertraglichen Regelungen des SEITE 85 Finanzinstruments wird und infolgedessen das Recht auf Empfang oder die rechtliche Verpflichtung zur Zahlung von flüssigen Mitteln hat. Am Handelsdatum (trade date) orientieren sich der erstmalige Ansatz in der Bilanz, die Bewertung in der Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanzierung des Abganges eines Finanzinstruments. Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes erfolgt zum Zeitpunkt des Verlustes der Verfügungsmacht bzw. der vertraglichen Rechte an dem Vermögenswert. Derivate Finanzderivate, die nicht im Rahmen einer designierten Sicherungsbeziehung (hedge accounting) oder der oben beschriebenen fair value option verwendet werden, werden mit dem fair value in der Bilanz angesetzt, wobei Wertänderungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Für die Abbildung von Sicherungszusammenhängen zwischen Grundgeschäften und Derivaten sieht IAS 39 drei Formen vor, wonach die Absicherungswirkung zwischen den Finanzinstrumenten im Rahmen eines fair value hedge, eines Cash flow hedge oder eines hedge of a net investment in a foreign operation abgebildet werden kann. Im RLB NÖ-Wien Konzern wird kein hedge of a net investment in a foreign operation durchgeführt, daher wird diese Art der Sicherungsbeziehung nicht näher erläutert. Fair value hedge: Beim fair value hedge wird ein bestehender Vermögenswert oder eine bestehende Verpflichtung gegen Änderungen des beizulegenden Zeitwertes abgesichert, die aus einem bestimmten Risiko resultieren und erfolgswirksam sein werden. Das Sicherungsinstrument wird im Rahmen des hedge accounting mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Wertänderungen erfolgswirksam erfasst werden. Die Buchwerte des Grundge-

SEITE 84<br />

erfolgswirksam erfasst werden. Entscheidend für die<br />

Zuordnung zu dieser Bewertungskategorie ist, dass<br />

zum Zeitpunkt des Erwerbes bzw. bei der Einstufung<br />

zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieses<br />

Standards in der nunmehr geltenden Fassung eine<br />

unwiderrufliche Widmung in diese Kategorie erfolgt.<br />

Ausgenommen von der Bewertung at fair value through<br />

profit or loss sind Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente,<br />

die über keinen notierten Marktpreis verfügen<br />

und deren fair value nicht verlässlich bestimmt<br />

werden kann sowie Derivate, deren Wert von solchen<br />

Eigenkapitalinstrumenten abhängt und durch Abgabe<br />

solcher Eigenkapitalinstrumente zu begleichen sind.<br />

Diese Finanzinvestitionen werden der Kategorie available-for-sale<br />

zugeordnet und mit ihren Anschaffungskosten<br />

abzüglich allfälliger Wertberichtigungen bewertet.<br />

Loans and receivables: Kredite und Forderungen sind nicht<br />

derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren<br />

Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt<br />

notieren und nicht der Kategorie held for trading, at fair<br />

value through profit or loss oder available-for-sale zugeordnet<br />

werden. Diese Finanzinstrumente entstehen durch<br />

Bereitstellung von Geld, Waren oder Dienstleistungen und<br />

werden mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten<br />

unter Berücksichtigung allfälliger Wertminderungen bewertet.<br />

Held-to-maturity: Dieser Kategorie werden finanzielle<br />

Vermögenswerte zugeordnet, die mit festen oder bestimmbaren<br />

Zahlungen ausgestattet sind und bei denen die<br />

Absicht und die Fähigkeit bestehen, diese bis zum Zeitpunkt<br />

der Fälligkeit zu halten. Diese Finanzinstrumente werden<br />

mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten bewertet.<br />

Agio- und Disagiobeträge werden dabei anteilig berücksichtigt.<br />

Abschreibungen werden bei bonitätsmäßiger<br />

Wertminderung vorgenommen. Fallen die Gründe hiefür<br />

weg, wird bis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten<br />

erfolgswirksam zugeschrieben.<br />

Available-for-sale: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle<br />

Vermögenswerte sind jene nicht derivativen finanziellen<br />

Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert<br />

sind und nicht als Kredite und Forderungen, bis zur<br />

Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder finanzielle<br />

Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet werden, eingestuft sind. Bewertet<br />

werden diese Vermögenswerte mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert. Die Wertänderungen, die sich aus der Bewertung<br />

ergeben, werden so lange erfolgsneutral in einer gesonderten<br />

Position des Eigenkapitals ausgewiesen, bis der<br />

Vermögenswert veräußert wird bzw. eine außerplanmäßige<br />

Wertminderung (Impairment) eintritt. Eine Wertminderung<br />

wird bei Schuldinstrumenten erfolgswirksam und bei<br />

Eigenkapitalinstrumenten erfolgsneutral rückgängig gemacht,<br />

wenn der beizulegende Zeitwert objektiv steigt.<br />

Eigenkapitalinstrumente und Fremdkapitalinstrumente, die<br />

die Kriterien der Kategorien held-to-maturity und loans and<br />

receivables nicht erfüllen, die über keinen notierten<br />

Marktpreis verfügen und deren fair value nicht verlässlich<br />

bestimmt werden kann, werden als available-for-sale kategorisiert<br />

und mit ihren Anschaffungskosten abzüglich allfälliger<br />

Wertberichtigungen (at cost) bewertet.<br />

Passive Finanzinstrumente werden – sofern sie nicht als at<br />

fair value through profit or loss bzw. held for trading kategorisiert<br />

sind – mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten<br />

bilanziert. Bezüglich der Bilanzierung finanzieller<br />

Verbindlichkeiten der Kategorie at fair value through profit or<br />

loss bzw. held for trading wird auf die obigen Ausführungen<br />

verwiesen.<br />

Rückgekaufte eigene Emissionen werden passivseitig<br />

abgesetzt.<br />

Der fair value bzw. der beizulegende Zeitwert ist jener<br />

Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverstän-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!