jahresbericht 2005 - Raiffeisen

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SEITE 82 Die RLB NÖ-Wien RIBHA Beteiligungs GmbH (früher „AMIGO” Holding GmbH) wurde im Juni 2005 mit der „FIBULA” Beteiligungs GmbH verschmolzen. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde auf die Einbeziehung von 17 (VJ 14) verbundenen Tochterunternehmen verzichtet. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertberichtigungen als Anteile an verbundenen Unternehmen unter den Finanzanlagen erfasst. Die Bilanzsumme der nicht einbezogenen Unternehmen beträgt weniger als ein Prozent der Summenbilanz des Konzerns. Wesentliche Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, das sind Unternehmen, auf welche der RLB NÖ-Wien Konzern einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsbzw. Finanzpolitik ausübt, werden at equity bilanziert. Dies betrifft im Berichtsjahr die Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft. Die RLB NÖ-Wien AG hält über die RLB NÖ-Wien Holding GmbH – neben einem direkten Anteil in Höhe von 0,61 Prozent – einen indirekten Anteil an der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft in Höhe von 30,77 Prozent. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde auf die at equity Bilanzierung von 13 (VJ 13) assoziierten Unternehmen verzichtet. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertberichtigungen unter den Finanzanlagen erfasst. Die unwesentlichen assoziierten Unternehmen würden in zusammengefasster Betrachtung auf Basis der aktuellen Daten quotal das Konzerneigenkapital, die Konzernbilanzsumme und das Konzernergebnis um weniger als ein Prozent verändern. Die 24-Prozent-Beteiligung der RLB NÖ-Wien AG an der Raiffeisenbank a.s. mit Sitz in Prag (CZ) wurde nicht at equity bilanziert, da weder ein maßgeblicher Einfluss vorliegt noch eine personelle oder eine sachliche Verflechtung in ausreichendem Maße gegeben ist. Es waren keine in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse in den Vollkonsolidierungskreis einzubeziehen. Eine Aufstellung über die vollkonsolidierten Unternehmen, at equity bilanzierten Unternehmen und sonstigen Beteiligungen ist der Beteilungsübersicht zu entnehmen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstrumentes führt. Gem. IAS 39 sind alle Finanzinstrumente in der Bilanz zu erfassen, in vorgegebene Kategorien einzuteilen und in Abhängigkeit von der getroffenen Einteilung zu bewerten. Daraus ergeben sich folgende Bewertungskategorien: At fair value through profit or loss: At fair value through profit or loss kategorisierte finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten sind Finanzinstrumente, die vom Unternehmen bei der erstmaligen Erfassung entweder als held for trading klassifiziert oder als at fair value through profit or loss eingestuft werden. • Finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten, die als Finanzinstrumente der Kategorie held for trading eingestuft werden, dienen der Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge. Handelsinstrumente werden mit den beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei die Wertänderungen erfolgswirksam erfasst werden. Diese Bewertungskategorie gilt auch für Passiva, die dem Handelsbestand gewidmet werden. • Finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten oder eine Gruppe von Finanzinstrumenten (finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten oder eine Kombination von beidem) werden dann beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Finanzinstrumente (at fair value through profit or loss) designiert, wenn dadurch relevantere Informationen vermittelt werden. SEITE 83 Dieser Vorgabe wird insofern entsprochen, wenn aufgrund dieser Designation Bewertungs- oder Ansatzinkongruenzen vermieden oder erheblich verringert werden (accounting mismatch). Eine Einstufung in diese Kategorie erfolgt auch dann, wenn finanzielle Vermögenswerte und/oder finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich Derivate) aufgrund einer dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie im Rahmen von Portfolios gesteuert werden, deren Wertentwicklung auf Grundlage des beizulegenden Zeitwertes beurteilt und über deren Performance dem Vorstandsvorsitzenden sowie dem für Treasury zuständigen Vorstandsmitglied regelmäßig berichtet wird. Finanzinstrumente mit eingebetteten Derivaten können, sofern diese Derivate eine substantielle wirtschaftliche Auswirkung haben, ebenfalls als at fair value through profit or loss designiert werden. Können in Finanzinstrumente eingebettete Derivate nicht gesondert bewertet werden, dann wird das gesamte Finanzinstrument dieser Kategorie a priori zugeordnet (fair value obligation). Die Einstufung erfolgt zum Zeitpunkt des Erwerbes des Finanzinstrumentes. Die unwiderrufliche Designation ist durch eine Zusammenfassung in Portfolios dokumentiert, die eine jeweils gesonderte Risikobeobachtung und vor allem eine an definierten Ergebniszielen orientierte Bewirtschaftung ermöglichen. Die Verantwortlichkeit für einzelne Portfolios ist durch klare Kompetenzen geregelt und das damit verbundene Risiko durch überwachte Linien begrenzt. Finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte designiert werden (at fair value through profit or loss), sind in der Folge mit dem fair value zu bewerten, wobei die Wertänderungen

BILANZIERUNGS- UND<br />

BEWERTUNGSMETHODEN<br />

Finanzinstrumente<br />

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei<br />

einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes<br />

und bei einem anderen Unternehmen zur<br />

Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines<br />

Eigenkapitalinstrumentes führt. Gem. IAS 39 sind alle<br />

Finanzinstrumente in der Bilanz zu erfassen, in vorgegebene<br />

Kategorien einzuteilen und in Abhängigkeit von der getroffenen<br />

Einteilung zu bewerten.<br />

Daraus ergeben sich folgende Bewertungskategorien:<br />

At fair value through profit or loss: At fair value through profit<br />

or loss kategorisierte finanzielle Vermögenswerte oder<br />

finanzielle Verbindlichkeiten sind Finanzinstrumente, die<br />

vom Unternehmen bei der erstmaligen Erfassung entweder<br />

als held for trading klassifiziert oder als at fair value through<br />

profit or loss eingestuft werden.<br />

• Finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten,<br />

die als Finanzinstrumente der Kategorie held<br />

for trading eingestuft werden, dienen der Erzielung von<br />

Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises<br />

oder aus der Händlermarge. Handelsinstrumente<br />

werden mit den beizulegenden Zeitwert bewertet,<br />

wobei die Wertänderungen erfolgswirksam<br />

erfasst werden. Diese Bewertungskategorie gilt auch<br />

für Passiva, die dem Handelsbestand gewidmet werden.<br />

• Finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten<br />

oder eine Gruppe von Finanzinstrumenten<br />

(finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten<br />

oder eine Kombination von beidem) werden<br />

dann beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum<br />

beizulegenden Zeitwert zu bewertende Finanzinstrumente<br />

(at fair value through profit or loss) designiert,<br />

wenn dadurch relevantere Informationen vermittelt werden.<br />

SEITE 83<br />

Dieser Vorgabe wird insofern entsprochen, wenn aufgrund<br />

dieser Designation Bewertungs- oder Ansatzinkongruenzen<br />

vermieden oder erheblich verringert<br />

werden (accounting mismatch).<br />

Eine Einstufung in diese Kategorie erfolgt auch dann,<br />

wenn finanzielle Vermögenswerte und/oder finanzielle<br />

Verbindlichkeiten (einschließlich Derivate) aufgrund<br />

einer dokumentierten Risikomanagement- oder<br />

Anlagestrategie im Rahmen von Portfolios gesteuert<br />

werden, deren Wertentwicklung auf Grundlage des<br />

beizulegenden Zeitwertes beurteilt und über deren<br />

Performance dem Vorstandsvorsitzenden sowie dem<br />

für Treasury zuständigen Vorstandsmitglied regelmäßig<br />

berichtet wird. Finanzinstrumente mit eingebetteten<br />

Derivaten können, sofern diese Derivate eine<br />

substantielle wirtschaftliche Auswirkung haben, ebenfalls<br />

als at fair value through profit or loss designiert<br />

werden. Können in Finanzinstrumente eingebettete<br />

Derivate nicht gesondert bewertet werden, dann wird<br />

das gesamte Finanzinstrument dieser Kategorie a priori<br />

zugeordnet (fair value obligation).<br />

Die Einstufung erfolgt zum Zeitpunkt des Erwerbes des<br />

Finanzinstrumentes. Die unwiderrufliche Designation<br />

ist durch eine Zusammenfassung in Portfolios dokumentiert,<br />

die eine jeweils gesonderte Risikobeobachtung<br />

und vor allem eine an definierten Ergebniszielen<br />

orientierte Bewirtschaftung ermöglichen. Die Verantwortlichkeit<br />

für einzelne Portfolios ist durch klare<br />

Kompetenzen geregelt und das damit verbundene<br />

Risiko durch überwachte Linien begrenzt.<br />

Finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen<br />

Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert<br />

zu bewertende Vermögenswerte designiert werden (at<br />

fair value through profit or loss), sind in der Folge mit<br />

dem fair value zu bewerten, wobei die Wertänderungen

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