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jahresbericht 2005 - Raiffeisen

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SEITE 144<br />

Ergänzungskapital<br />

Nachstehendes im Bilanzierungsjahr aufgenommenes Ergänzungskapital übersteigt in Verbindung mit dem oben angeführten<br />

Nachrangkapital zehn Prozent des Gesamtbetrages des Nachrangkapitals zum Ultimo des Vorjahres.<br />

WÄHRUNG<br />

BETRAG<br />

IN TEUR ZINSSATZ FÄLLIG AM A.O. KÜNDIGUNGSRECHT<br />

1 <strong>Raiffeisen</strong> Ergänzungskapital-<br />

Obligation <strong>2005</strong> – 2015/11<br />

Privatplatzierung EUR 760 1) 15.7.2015 keines<br />

2 <strong>Raiffeisen</strong> Ergänzungskapital<br />

Geldmarkt-Floater Emittenten-<br />

<strong>2005</strong> – 2017/27 Privatplatzierung EUR 20.000 2) 28.6.2017 kündigungsrecht<br />

3 <strong>Raiffeisen</strong> Ergänzungskapital<br />

Geldmarkt-Floater<br />

<strong>2005</strong> – 2015/29 Privatplatzierung EUR 5.000 3) 29.6.2015 keines<br />

4 <strong>Raiffeisen</strong> Ergänzungskapital<br />

Geldmarkt-Floater<br />

<strong>2005</strong> – 2015/41 EUR 5.000 4) 28.10.2015 keines<br />

5 <strong>Raiffeisen</strong> Ergänzungskapital<br />

Geldmarkt-Floater Emittenten-<br />

<strong>2005</strong> – 2025/44 Privatplatzierung EUR 40.000 5) 31.10.2025 kündigungsrecht<br />

1) Erste Laufzeitperiode (24. 2. <strong>2005</strong> – 14. 7. 2006): 5,875 Prozent; zweite Laufzeitperiode (15. 7. 2006 – 14. 7. 2015): 3,96 Prozent<br />

2) Der festzulegende Zinssatz wird für die erste Laufzeitperiode (28. 6. <strong>2005</strong> – 27. 6. 2012) vierteljährlich jeweils 40 Basispunkte über dem 3-Monats-Euribor festgesetzt<br />

und für die zweite Laufzeitperiode (28. 6. 2012 – 27. 6. 2017) vierteljährlich jeweils 90 Basispunkte über dem 3-Monats-Euribor festgesetzt. Die Zinssatzfestsetzung<br />

erfolgt jeweils zwei Bankarbeitstage vor Beginn der betreffenden Zinsperiode.<br />

3) Der Zinssatz wird vierteljährlich jeweils 45 Basispunkte über dem 3-Monats-Euribor festgesetzt. Die Verzinsung beginnt am 29. 6. <strong>2005</strong> und die Zinssatzfestsetzung<br />

erfolgt jeweils zwei Bankarbeitstage vor Beginn der betreffenden Zinsperiode.<br />

4) Der Zinssatz wird halbjährlich jeweils 45 Basispunkte über dem 6-Monats-Euribor festgesetzt. Die Verzinsung beginnt am 28. 10. <strong>2005</strong> und die Zinssatzfestsetzung<br />

erfolgt jeweils zwei Bankarbeitstage vor Beginn der betreffenden Zinsperiode.<br />

5) Der festzulegende Zinssatz wird für die erste Laufzeitperiode (31. 10. <strong>2005</strong> – 30. 10. 2015) vierteljährlich jeweils 40 Basispunkte über dem 3-Monats-Euribor<br />

festgesetzt und für die zweite Laufzeitperiode (31. 10. 2015 – 30. 10. 2025) vierteljährlich jeweils 90 Basispunkte über dem 3-Monats-Euribor festgesetzt.<br />

Die Zinssatzfestsetzung erfolgt jeweils zwei Bankarbeitstage vor Beginn der betreffenden Zinsperiode.<br />

Es handelt sich um nachrangiges Kapital im Sinne des § 23 Abs. 7 BWG.<br />

Diese Schuldverschreibungen wurden als Daueremission begeben.

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