jahresbericht 2005 - Raiffeisen
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SEITE 96<br />
„Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung” ersetzt. IAS<br />
32 regelt in Zukunft nur noch die Darstellung von<br />
Finanzinstrumenten. Gleichzeitig wurde IAS 1 um Angabepflichten<br />
bezüglich des Unternehmenskapitals (verpflichtend<br />
für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner<br />
2007 beginnen) ergänzt und der Anwendungsbereich von<br />
IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung” um von<br />
Unternehmen abgegebene finanzielle Garantien erweitert<br />
(verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />
1. Jänner 2006 beginnen).<br />
Im September <strong>2005</strong> wurde IFRIC 6 „Liabilities arising from<br />
Participating in a Specific Market – Waste Electrical and<br />
Electronic Equipment” (anzuwenden für Geschäftsjahre, die<br />
am oder nach dem 1. Dezember <strong>2005</strong> beginnen) und im<br />
November <strong>2005</strong> wurde IFRIC 7 „Applying the Restatement<br />
Approach under IAS 29 Financial Reporting in Hyperinflationary<br />
Economies” publiziert (anzuwenden für<br />
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. März 2006 beginnen).<br />
Im Dezember <strong>2005</strong> wurde IAS 21 „Auswirkungen von<br />
Änderungen der Wechselkurse” geändert (anzuwenden für<br />
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2006<br />
beginnen). Diese Änderung betrifft monetäre<br />
Vermögenswerte und Schulden in Zusammenhang mit<br />
einem ausländischen Geschäftsbetrieb.<br />
Im Jänner 2006 wurde IFRIC 8 „Anwendungsbereich von<br />
IFRS 2” veröffentlicht (anzuwenden für Geschäftsjahre, die<br />
am oder nach dem 1. Mai 2006 beginnen). Die<br />
Interpretation stellt klar, dass IFRS 2 „Sharebased<br />
Payments” auch auf aktienkursunterlegte Vergütungen<br />
anzuwenden ist, für die keine oder nicht adäquate<br />
Gegenleistungen erbracht werden.<br />
Im März 2006 wurde IFRIC 9 „Erneute Beurteilung eingebetteter<br />
Derivate” herausgegeben (anzuwenden für Geschäftsjahre,<br />
die am oder nach dem 1. Juni 2006 beginnen).<br />
Gemäß IFRIC 9 muss eine Beurteilung dahingehend, ob ein<br />
eingebettetes Derivat vom Trägervertrag abzuspalten und<br />
getrennt wie ein Derivat zu bilanzieren ist, nur zu dem<br />
Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem das Unternehmen<br />
Vertragspartei wird. Eine erneute Beurteilung zu einem<br />
späteren Zeitpunkt ist verboten, es sei denn, es kommt zu<br />
Änderungen in den Vertragsbedingungen.<br />
Im November <strong>2005</strong> wurden die Änderung des IAS 39<br />
(Neufassung der fair value option), IFRS 6 „Exploration und<br />
Evaluierung von mineralischen Ressourcen”, IFRIC 4<br />
„Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis<br />
enthält”, IFRIC 5 „Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung,<br />
Wiederherstellung und Umweltsanierung”,<br />
Änderungen zu IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer” sowie<br />
in Zusammenhang damit stehende Anpassungen anderer<br />
Standards von der Europäischen Union übernommen. Die<br />
Änderungen von IAS 39 zum Cash flow hedge accounting<br />
für geplante konzerninterne Transaktionen wurde im<br />
Dezember <strong>2005</strong> übernommen. Im Jänner 2006 wurden<br />
IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben”, IFRIC 6 „Verbindlichkeiten,<br />
die sich aus einer Teilnahme an einem spezifischen<br />
Markt ergeben – Elektro- und Elektronik-Altgeräte” sowie in<br />
Zusammenhang damit stehende Anpassungen anderer<br />
Standards von der Europäischen Union übernommen.<br />
Die restlichen Standards und Interpretationen wurden von<br />
der Europäischen Union noch nicht übernommen.<br />
Die Änderung von IAS 39 bezüglich abgegebener finanzieller<br />
Garantien wird auf den Jahresabschluss des RLB-<br />
NÖ-Wien-Konzerns nur unwesentliche Auswirkungen<br />
haben. Durch IFRS 7, die Änderungen von IAS 1 und IAS 19<br />
wird es zu entsprechenden Anpassungen in den Notes<br />
kommen. Die anderen angeführten geänderten Rechnungslegungsvorschriften<br />
werden branchenbedingt bzw.<br />
mangels entsprechender Geschäftsfälle keine Auswirkungen<br />
auf den Konzernjahresabschluss haben.