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jahresbericht 2005 - Raiffeisen

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SEITE 96<br />

„Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung” ersetzt. IAS<br />

32 regelt in Zukunft nur noch die Darstellung von<br />

Finanzinstrumenten. Gleichzeitig wurde IAS 1 um Angabepflichten<br />

bezüglich des Unternehmenskapitals (verpflichtend<br />

für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner<br />

2007 beginnen) ergänzt und der Anwendungsbereich von<br />

IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung” um von<br />

Unternehmen abgegebene finanzielle Garantien erweitert<br />

(verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />

1. Jänner 2006 beginnen).<br />

Im September <strong>2005</strong> wurde IFRIC 6 „Liabilities arising from<br />

Participating in a Specific Market – Waste Electrical and<br />

Electronic Equipment” (anzuwenden für Geschäftsjahre, die<br />

am oder nach dem 1. Dezember <strong>2005</strong> beginnen) und im<br />

November <strong>2005</strong> wurde IFRIC 7 „Applying the Restatement<br />

Approach under IAS 29 Financial Reporting in Hyperinflationary<br />

Economies” publiziert (anzuwenden für<br />

Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. März 2006 beginnen).<br />

Im Dezember <strong>2005</strong> wurde IAS 21 „Auswirkungen von<br />

Änderungen der Wechselkurse” geändert (anzuwenden für<br />

Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2006<br />

beginnen). Diese Änderung betrifft monetäre<br />

Vermögenswerte und Schulden in Zusammenhang mit<br />

einem ausländischen Geschäftsbetrieb.<br />

Im Jänner 2006 wurde IFRIC 8 „Anwendungsbereich von<br />

IFRS 2” veröffentlicht (anzuwenden für Geschäftsjahre, die<br />

am oder nach dem 1. Mai 2006 beginnen). Die<br />

Interpretation stellt klar, dass IFRS 2 „Sharebased<br />

Payments” auch auf aktienkursunterlegte Vergütungen<br />

anzuwenden ist, für die keine oder nicht adäquate<br />

Gegenleistungen erbracht werden.<br />

Im März 2006 wurde IFRIC 9 „Erneute Beurteilung eingebetteter<br />

Derivate” herausgegeben (anzuwenden für Geschäftsjahre,<br />

die am oder nach dem 1. Juni 2006 beginnen).<br />

Gemäß IFRIC 9 muss eine Beurteilung dahingehend, ob ein<br />

eingebettetes Derivat vom Trägervertrag abzuspalten und<br />

getrennt wie ein Derivat zu bilanzieren ist, nur zu dem<br />

Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem das Unternehmen<br />

Vertragspartei wird. Eine erneute Beurteilung zu einem<br />

späteren Zeitpunkt ist verboten, es sei denn, es kommt zu<br />

Änderungen in den Vertragsbedingungen.<br />

Im November <strong>2005</strong> wurden die Änderung des IAS 39<br />

(Neufassung der fair value option), IFRS 6 „Exploration und<br />

Evaluierung von mineralischen Ressourcen”, IFRIC 4<br />

„Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis<br />

enthält”, IFRIC 5 „Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung,<br />

Wiederherstellung und Umweltsanierung”,<br />

Änderungen zu IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer” sowie<br />

in Zusammenhang damit stehende Anpassungen anderer<br />

Standards von der Europäischen Union übernommen. Die<br />

Änderungen von IAS 39 zum Cash flow hedge accounting<br />

für geplante konzerninterne Transaktionen wurde im<br />

Dezember <strong>2005</strong> übernommen. Im Jänner 2006 wurden<br />

IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben”, IFRIC 6 „Verbindlichkeiten,<br />

die sich aus einer Teilnahme an einem spezifischen<br />

Markt ergeben – Elektro- und Elektronik-Altgeräte” sowie in<br />

Zusammenhang damit stehende Anpassungen anderer<br />

Standards von der Europäischen Union übernommen.<br />

Die restlichen Standards und Interpretationen wurden von<br />

der Europäischen Union noch nicht übernommen.<br />

Die Änderung von IAS 39 bezüglich abgegebener finanzieller<br />

Garantien wird auf den Jahresabschluss des RLB-<br />

NÖ-Wien-Konzerns nur unwesentliche Auswirkungen<br />

haben. Durch IFRS 7, die Änderungen von IAS 1 und IAS 19<br />

wird es zu entsprechenden Anpassungen in den Notes<br />

kommen. Die anderen angeführten geänderten Rechnungslegungsvorschriften<br />

werden branchenbedingt bzw.<br />

mangels entsprechender Geschäftsfälle keine Auswirkungen<br />

auf den Konzernjahresabschluss haben.

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