Fremdfirmenordnung Müllheizkraftwerk - Stadtwerke Rosenheim

Fremdfirmenordnung Müllheizkraftwerk - Stadtwerke Rosenheim Fremdfirmenordnung Müllheizkraftwerk - Stadtwerke Rosenheim

06.12.2012 Aufrufe

Kenntnisnahme von der Fremdfirmenordnung durch den Auftragnehmer (AN) Die vorliegende Kurzfassung der Fremdfirmenordnung ist Bestandteil jedes extern vergebenen Auftrages durch das MHKW Rosenheim und erfüllt somit die Forderung des Vorschriftenwerkes der Berufsgenossenschaften (BGV) als schriftlichen Hinweis. Des Weiteren gilt unabhängig davon das Betriebshandbuch. Der AN verpflichtet sich, bei Einsatz und Entlohnung des Personals, alle gesetzlichen und tariflichen Vorschriften einzuhalten. Die wesentlichsten Bestimmungen sind: • Umweltschutzbestimmungen • Arbeitssicherheitsbestimmungen • Tarifbestimmungen • Betriebssicherheitsverordnung • Sozialversicherung / Krankenkasse • Gewerbeordnung • Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung Zur Gewährleistung von Sicherheit, Unfallverhütung, Brandschutz und ordnungsgemäßem Verhalten bei Arbeiten im MHKW wird speziell auf folgende Punkte hingewiesen: • Vor Arbeitsbeginn muss der Vorarbeiter die Namen seiner Mitarbeiter für den entsprechenden Arbeitszeitraum mit den jeweiligen Arbeitsplätzen in ein Anwesenheitskontrollbuch eintragen. Das Buch liegt im 1. OG Sozialgebäude auf. Nach Abschluss der Arbeiten trägt der Vorarbeiter seine Mitarbeiter täglich wieder aus. • Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf dem Gelände der Stadtwerke Rosenheim tätig werdenden Mitarbeiter Kenntnis über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie Maßnahmen zu deren Verhütung haben. Weiterhin müssen diese Mitarbeiter gemäß § 4 BGV A1 in den einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften unterwiesen werden. Über die o.g. Vorschriften hinausgehend, ist jeder Auftragnehmer dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter zusätzlich Kenntnis über die Inhalte der Fremdfirmenordnung der Stadtwerke Rosenheim haben. • Jeder Fremdarbeiter muss sich im MHKW über die Fluchtwege an seinem Arbeitsplatz informieren. Eine Unterweisung erfolgt durch den zuständigen Meister des Arbeitgebers. Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 23.11.09

Kenntnisnahme von der <strong>Fremdfirmenordnung</strong> durch den Auftragnehmer (AN)<br />

Die vorliegende Kurzfassung der <strong>Fremdfirmenordnung</strong> ist Bestandteil jedes extern<br />

vergebenen Auftrages durch das MHKW <strong>Rosenheim</strong> und erfüllt somit die Forderung des<br />

Vorschriftenwerkes der Berufsgenossenschaften (BGV) als schriftlichen Hinweis.<br />

Des Weiteren gilt unabhängig davon das Betriebshandbuch.<br />

Der AN verpflichtet sich, bei Einsatz und Entlohnung des Personals, alle gesetzlichen und<br />

tariflichen Vorschriften einzuhalten. Die wesentlichsten Bestimmungen sind:<br />

• Umweltschutzbestimmungen<br />

• Arbeitssicherheitsbestimmungen<br />

• Tarifbestimmungen<br />

• Betriebssicherheitsverordnung<br />

• Sozialversicherung / Krankenkasse<br />

• Gewerbeordnung<br />

• Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung<br />

Zur Gewährleistung von Sicherheit, Unfallverhütung, Brandschutz und ordnungsgemäßem<br />

Verhalten bei Arbeiten im MHKW wird speziell auf folgende Punkte hingewiesen:<br />

• Vor Arbeitsbeginn muss der Vorarbeiter die Namen seiner Mitarbeiter für den<br />

entsprechenden Arbeitszeitraum mit den jeweiligen Arbeitsplätzen in ein<br />

Anwesenheitskontrollbuch eintragen. Das Buch liegt im 1. OG Sozialgebäude auf. Nach<br />

Abschluss der Arbeiten trägt der Vorarbeiter seine Mitarbeiter täglich wieder aus.<br />

• Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf dem Gelände der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Rosenheim</strong> tätig werdenden Mitarbeiter Kenntnis über die mit ihrer Arbeit<br />

verbundenen Gefährdungen sowie Maßnahmen zu deren Verhütung haben. Weiterhin<br />

müssen diese Mitarbeiter gemäß § 4 BGV A1 in den einschlägigen Arbeitsschutz- und<br />

Unfallverhütungsvorschriften unterwiesen werden. Über die o.g. Vorschriften<br />

hinausgehend, ist jeder Auftragnehmer dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter<br />

zusätzlich Kenntnis über die Inhalte der <strong>Fremdfirmenordnung</strong> der <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Rosenheim</strong> haben.<br />

• Jeder Fremdarbeiter muss sich im MHKW über die Fluchtwege an seinem Arbeitsplatz<br />

informieren. Eine Unterweisung erfolgt durch den zuständigen Meister des Arbeitgebers.<br />

Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 23.11.09


• Alle vor Ort tätigen Mitarbeiter des AN, die sich ohne Begleitung des Auftraggebers in<br />

der Anlage aufhalten, werden durch den Auftraggeber gemäß § 8 Abs. 2 ArbSchG<br />

hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit im<br />

Betrieb angemessen unterwiesen.<br />

• Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass er genügend in Erster-Hilfe ausgebildetes<br />

Personal einsetzt, um eine ausreichende Erstversorgung zu gewährleisten -<br />

namentlicher Hinweis in der Unterschriftsliste. Weiterhin hat er dafür zu sorgen, dass in<br />

Bereichen, in denen Arbeiten mit gesundheitsschädlichen Einwirkungen ausgeführt<br />

werden, nur Personal eingesetzt wird, das dazu geeignet ist und durch<br />

arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird.<br />

• Werden Beschäftigte mehrerer Fremdfirmen oder selbstständige Einzelunternehmer an<br />

einem Arbeitsplatz gleichzeitig tätig, müssen alle betroffenen Fremdarbeiter<br />

hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes entsprechend<br />

zusammenarbeiten. Insbesondere müssen die Fremdunternehmer - soweit es zur<br />

Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist - eine Person<br />

bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt.<br />

• Bei Ertönen der Sirene und Blinken des Rotlichtes hat jeder Fremdarbeiter seine<br />

Arbeitsstelle unverzüglich zu verlassen und sich auf dem kürzesten Weg zum<br />

Sammelpunkt im westseitigen Hof zu begeben (siehe Plan).<br />

• Jeder Fremdarbeiter hat plötzliche Veränderungen im Betrieb wie z. B. Dampfaustritt,<br />

Feuer oder unübliche Geräusche sofort in der Kesselleitwarte zu melden (Tel. 2235).<br />

• Das Tragen einer von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Schutzausrüstung im<br />

Betrieb ist Pflicht und gehört zur Grundausstattung aller Beschäftigten. Von den<br />

Mitarbeitern des MHKW werden diesbezüglich Kontrollen durchgeführt.<br />

• Den Weisungen des zuständigen Ingenieurs, Meisters oder Schichtführers ist unbedingt<br />

Folge zu leisten.<br />

• Auch bei kurzfristigem Verlassen sind sämtliche Arbeitsstellen mit geeignetem<br />

Absperrmaterial vollständig abzusichern sowie Verkehrs- und Fluchtwege freizumachen.<br />

Für Unfälle aufgrund mangelhafter Absicherung und deren Folgen haftet der<br />

Auftragnehmer in vollem Umfang.<br />

Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 23.11.09


• Vom MHKW ausgeliehene Maschinen, Geräte und Werkzeuge sind nach Arbeitsende<br />

sauber zu machen und zurückzugeben. Für nicht zurückgegebene bzw. defekte<br />

Maschinen, Geräte und Werkzeuge werden dementsprechende Ersatzansprüche<br />

gegenüber der Fremdfirma gestellt.<br />

• Mitgebrachte Maschinen, Geräte und Werkzeuge müssen geprüft und in<br />

ordnungsgemäßem Zustand sein. Nicht geprüfte und defekte Maschinen, Geräte und<br />

Werkzeuge dürfen auf dem Gelände des MHKW nicht verwendet werden. Von den<br />

Mitarbeitern des MHKW werden diesbezüglich Kontrollen durchgeführt.<br />

• Die Benutzung von Flurförderfahrzeugen ist nur nach Rücksprache mit dem zuständigen<br />

Betriebsverantwortlichen und einer nachweislichen Unterweisung zulässig.<br />

• Elektrisch betriebene Handgeräte dürfen nur über einen steckbaren FI-Schutzschalter<br />

(IN = 30 mA) betrieben werden.<br />

• Bei Schweiß-, Schleif-, oder Trennarbeiten ist der jeweilige Arbeitsbereich mit hierfür<br />

geeigneten Feuerlöschgeräten abzusichern (siehe Brandschutzordnung).<br />

• Die Brandschutzordnung liegt im MHKW auf und kann jederzeit eingesehen werden.<br />

• Brandschutzeinrichtungen müssen zugänglich sein!<br />

• Das Alkoholverbot im gesamten MHKW ist strikt einzuhalten.<br />

• Das Rauchen ist innerhalb des Werksgeländes grundsätzlich verboten. Rauchen ist nur<br />

an ausgewiesen Raucherplätzen gestattet.<br />

• Der Arbeitsbereich ist täglich zu reinigen. Bei Nichtbeachtung erfolgt die Reinigung<br />

durch eine Fremdfirma auf Kosten des Verursachers.<br />

• Für jeden Schlüssel des Schließsystems muss beim Werkstattleiter der Schlosserei eine<br />

Kaution von 30 € hinterlegt werden.<br />

Ergänzend wird noch auf die Arbeitsfreigaben hingewiesen. Jede Tätigkeit ist mit dem<br />

zuständigen Betriebsverantwortlichen abzusprechen. Vor Beginn der Arbeiten sind die<br />

notwendigen Freigaben mittels Freigabeschein einzuholen. Nach Beendigung der Arbeiten<br />

sind diese dem zuständigen Meister mit Unterschrift des Freigabeformulars rückzumelden.<br />

Bestätigung / Kenntnisnahme der <strong>Fremdfirmenordnung</strong><br />

Diese Bestätigung ( Unterschriftsliste ) ist mit der Auftragsbestätigung an den<br />

Sachbearbeiter zurückzusenden (Faxnummer 08031 36-2058). Die Inhalte der<br />

<strong>Fremdfirmenordnung</strong> des MHKW <strong>Rosenheim</strong> sind dem Bauleiter bzw. Monteuren<br />

innerhalb einer Unterweisung nachweislich vermittelt worden.<br />

Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 23.11.09


Schichtführer<br />

Leitet, wenn notwendig,<br />

Sofortmaßnahmen ein<br />

• Löschen des Brandes<br />

• Abschalten von<br />

Aggregaten / Anlagen<br />

• Unterrichtung der<br />

Nachbarn<br />

Brandschutz-BA<br />

Tel. 2241<br />

Umweltmanagement-BA<br />

Tel. 2236<br />

Bereichsleitung<br />

Tel. 2230<br />

Geschäftsführer<br />

Tel. 2500<br />

koordinieren von<br />

Informationen<br />

informiert<br />

Alarmplan für Brand- und Umweltschutz<br />

Brandentdecker<br />

• Nach Meldung versuchen,<br />

Brand zu löschen<br />

• Selbstschutz beachten<br />

Umweltschäden durch Öl oder<br />

andere Gefahrstoffe<br />

meldet sofort<br />

Zentrale Kesselleitwarte<br />

Tel. 2235<br />

Warnung<br />

von Dritten und<br />

Mitarbeitern<br />

alarmiert<br />

sofort<br />

alarmiert<br />

bei Bedarf<br />

Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 23.11.09<br />

Sammelplatz<br />

westseitiger Hof<br />

Inhalt der Meldung<br />

• Wer meldet?<br />

• Wo brennt es?<br />

• Was brennt?<br />

• Verletzte?<br />

• Weitere drohende<br />

Gefahren?<br />

• Ausgelaufene Menge?<br />

• Welcher Gefahrstoff?<br />

Feuerwehr<br />

Führungsgruppe<br />

Katastrophenschutz<br />

Tel. 0-112 oder 3636<br />

Notarzt<br />

Tel. 0-19222<br />

Aufsichtsbehörde<br />

RVO Tel. 0-089/2176-0<br />

LfU Tel. 0-0821/9071-0<br />

Öffentlichkeit


Sammelstelle – Meldestellen – Verbandskästen<br />

Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 23.11.09


Fremdfirmenunterweisungsbestätigung<br />

Bestellnummer: Tätigkeit:<br />

Firma:<br />

Ort: Datum:<br />

Unterweiser: Blatt:<br />

Die Unterweisung habe ich verstanden und zur Kenntnis genommen und erkenne alle<br />

genannten Forderungen in vollem Umfang an :<br />

Nr. Firma Name Funktion Unterschrift<br />

1 Vorarbeiter<br />

2 Ersthelfer<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

Unterschrift des Unterweisers:<br />

Verteiler:<br />

Fremdfirmenverordnung SWRO / MHKW – Stand: 23.11.09

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