Arbeitssystem Tierheim - VBG

Arbeitssystem Tierheim - VBG Arbeitssystem Tierheim - VBG

06.12.2012 Aufrufe

Arbeitshilfen · AT10 68 VBG Für Unternehmer / Führungskräfte Tierheim/-pension: Verantwortlich: Unterschrift: ☎ Für Mitarbeiter Betriebsanweisung nach § 12 BioStoffV Tierpflege in Tierheimen und Tierpensionen ANWENDUNGSBEREICH Diese Betriebsanweisung gilt für den Umgang mit Tieren in Tierheimen und Tierpensionen. GEFAHREN FÜR DEN MENSCHEN VERHALTEN IM GEFAHRFALL ERSTE HILFE WEITERE INFORMATIONEN Stand: Durch Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten) kann es zu Infektionen, Allergien und toxischen Wirkungen kommen. Von Tieren können auf den Menschen unter anderem folgende Krankheiten übertragen werden: Tollwut, Toxoplasmose, Hundebandwurm, Durchfallerkrankungen; virale Hirnhautentzündung (FSME) und Borreliose durch Zeckenbisse. Die Aufnahme der Krankheitserreger in den menschlichen Körper kann beispielhaft auf folgenden Wegen erfolgen: ■ Über die Atemwege: Einatmen von kleinsten Tröpfchen, Aerosolen und Stäuben ■ Über den Mund: Essen, Trinken, Rauchen (verschmutzte Hände), Spritzer ■ Über die Haut: Verletzungen (Kratzer, Bisse, Stiche), vorgeschädigte Haut z.B. bei Ekzemen ■ Über die Schleimhäute: Kontakt verschmutzter Finger mit den Augen Bei Tieren mit unklarem Gesundheitszustand, krankheitsverdächtigen oder erkrankten Tieren ist besondere Vorsicht geboten. Auch gesunde Tiere können Krankheitserreger ausscheiden. Allergene Wirkungen durch Tierhaare, Hautschuppen, Futtermittel, Einstreu und Schimmelpilze sind möglich. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN ■ Mit eingefangenen bzw. aus unklaren Verhältnissen aufgenommenen Tieren mit besonderer Aufmerksamkeit umgehen. ■ Straßenkleidung von der Arbeitskleidung und der persönlichen Schutzausrüstung getrennt aufbewahren. Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung regelmäßig wechseln und reinigen. Stark verschmutzte und durchnässte Arbeitskleidung umgehend wechseln. ■ Bei der Arbeit mit Flüssigkeitsstrahlern (Hochdruckreinigern) wegen der Aerosolbildung geeigneten Atemschutz benutzen. ■ Vor Pausenbeginn, Toilettengängen und nach Ende der Arbeitsschicht Hände, ggf. Unterarme und Gesicht, gründlich reinigen. Zum Abtrocknen Einmal-(Papier)-handtücher verwenden. Hautpflege nach Hautschutzplan durchführen. ■ Pausenverpflegung getrennt vom Arbeitsbereich und von Arbeitsstoffen aufbewahren. Bei tierpflegerischen Arbeiten nicht essen, trinken und rauchen. Pausen und Bereitschaftsräume nicht mit stark verschmutzter Arbeitskleidung betreten. Keine Tiere in Sozialbereiche (Pausenräume, Waschräume) mitnehmen. ■ Werden bei Tieren Krankheitssymptome festgestellt, ist umgehend eine tierärztliche Untersuchung zu veranlassen. ■ Bei dringendem Verdacht und bei Auftreten von Tierkrankheiten, die auf den Menschen übertragbar sind, werden nach Abstimmung mit Tiermediziner und Betriebsarzt besondere Schutzmaßnahmen für tierpflegerische Arbeiten durchgeführt, z.B. Tragen von Schutzkleidung, Schutzhandschuhen, Atemschutz, Begrenzung der zugangsberechtigten Beschäftigten, Zutrittsverbot für Unbefugte. ■ Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 42) und Impfangebote (z. B. Tollwut) wahrnehmen. Bei offensichtlicher Gefahr oder unklaren Situationen Arbeiten einstellen, Arbeitsbereich verlassen, Kollegen warnen und mit Tier-, Betriebsarzt und Tierheimleiter Schutzmaßnahmen besprechen: Tierarzt: Betriebsarzt: Tierheimleiter: [Anm.: jeweils Name und Tel.-Nr.] Sämtliche Verletzungen behandeln lassen, Ersthelfer hinzuziehen. Unfallmeldung an Vorgesetzten. Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch eintragen. Ersthelfer: Verbandskasten: D-Arzt: Notruf/Rettungsleitstelle: 112 Berater der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft helfen Ihnen gern weiter: Name: Straße: Tel.: Ort:

Firma: Verantwortlich: Unterschrift: Für Unternehmer / Führungskräfte Für Mitarbeiter Betriebsanweisung Handgeführte Flüssigkeitsstrahler ANWENDUNGSBEREICH Diese Betriebsanweisung gilt für den Umgang mit Flüssigkeitsstrahlern. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Gefahren bestehen ■ durch Rückstoß, ■ Schneidwirkung des Hochdruckstrahles, ■ durch unkontrolliertes Austreten von Druckflüssigkeit, ■ bei Arbeiten im Bereich von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, ■ beim Freiwerden von aggressiven Stoffen, ■ durch elektrischen Strom. Stand: SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN ■ Flüssigkeitsstrahler dürfen nur von Personen über 18 Jahren benutzt werden. Jugendliche über 16 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und zu Ausbildungszwecken den Flüssigkeitsstrahler bedienen. ■ Beachten Sie die Bedienungsanleitung des Herstellers. ■ Nur einwandfreie und für den Betriebsdruck geeignete Schlauchleitungen und Spritzeinrichtungen verwenden. ■ Persönliche Schutzausrüstung (zum Beispiel Schutzbrille, Handschuhe, Schutzschuhe und -schürze) benutzen. Bei möglichem Freisetzen von gefährlichen Stoffen/Aerosolen geeigneten Filter als Atemschutz verwenden. ■ Nur Geräte verwenden, die geprüft sind und deren Prüffrist nicht abgelaufen ist. ■ Bei der Ausbringung von Flüssigkeiten ist sicherzustellen, dass Personen nicht gefährdet werden. ■ Ortsveränderliche elektrische Geräte sind über einen Fehlerstromschutzschalter (30 mA) zu betreiben. ■ Vor jeder Inbetriebnahme des Flüssigkeitsstrahlers dessen wesentliche Teile durch eine vom Unternehmer beauftragte Person prüfen lassen. ■ Nur Gerät einsetzen, dessen Rückstoßkraft 250 N (25 kp) nicht überschreitet. ■ Vor Einsatz prüfen, ob austretende Flüssigkeit mit Produktresten gefährlich reagieren kann. ■ Schlauchleitungen nicht einklemmen, nicht über scharfe Kanten führen, nicht mit Fahrzeugen, Hubwagen usw. überfahren, Schläuche lose verlegen. ■ Hochdruckstrahl niemals auf Personen richten. ■ Gerät nur auf sicherem Standplatz – nicht auf Leitern – bedienen. ■ Flüssigkeitsstrahl nicht auf Strom führende Teile richten. ■ Bei Arbeitsunterbrechung/nach Arbeitsende gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern. ■ Vor Düsenwechsel, vor Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten und nach Arbeitsende Gerät ausschalten, Wasserzufuhr absperren und System drucklos machen. ■ Flüssigkeitsstrahler dürfen nur von Jugendlichen über 18 Jahren benutzt werden. ■ Jugendliche über 16 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und zu Ausbildungszwecken den Flüssigkeitsstrahler bedienen. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN ■ Bei Störungen den Motor sofort abstellen (ggf. Netzstecker ziehen). ■ Den Aufsichtführenden benachrichtigen. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN/ ERSTE HILFE INSTANDHALTUNG/ ENTSORGUNG VBG ■ Bei einem Unfall Verletzten retten und Erste Hilfe leisten, Ersthelfer informieren. Auch kleinere Verletzungen sofort versorgen. ■ Unfallstelle absichern. ■ Nach Einatmen schädlicher Dämpfe/Aerosole: Für Frischluft sorgen und gegebenenfalls Arzt verständigen. ■ Notruf: 112 ■ Ersthelfer: ■ Arzt: ■ Persönliche Schutzausrüstung, Schlauchleitungen und Flüssigkeitsstrahler in einwandfreiem Zustand halten. ■ Gerät bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen prüfen lassen. ■ Für Instandhaltungsarbeiten ist das System in einen drucklosen Zustand zu versetzen. ■ Reparaturen nur von einem Sachkundigen durchführen lassen. 69 Arbeitshilfen · AT11

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68 <strong>VBG</strong><br />

Für Unternehmer /<br />

Führungskräfte<br />

<strong>Tierheim</strong>/-pension:<br />

Verantwortlich:<br />

Unterschrift:<br />

☎<br />

Für Mitarbeiter<br />

Betriebsanweisung nach § 12 BioStoffV<br />

Tierpflege in <strong>Tierheim</strong>en und<br />

Tierpensionen<br />

ANWENDUNGSBEREICH<br />

Diese Betriebsanweisung gilt für den Umgang mit Tieren in <strong>Tierheim</strong>en und Tierpensionen.<br />

GEFAHREN FÜR DEN MENSCHEN<br />

VERHALTEN IM GEFAHRFALL<br />

ERSTE HILFE<br />

WEITERE INFORMATIONEN<br />

Stand:<br />

Durch Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten) kann es zu Infektionen, Allergien und toxischen Wirkungen kommen.<br />

Von Tieren können auf den Menschen unter anderem folgende Krankheiten übertragen werden: Tollwut, Toxoplasmose,<br />

Hundebandwurm, Durchfallerkrankungen; virale Hirnhautentzündung (FSME) und Borreliose durch Zeckenbisse.<br />

Die Aufnahme der Krankheitserreger in den menschlichen Körper kann beispielhaft auf folgenden Wegen erfolgen:<br />

■ Über die Atemwege: Einatmen von kleinsten Tröpfchen, Aerosolen und Stäuben<br />

■ Über den Mund: Essen, Trinken, Rauchen (verschmutzte Hände), Spritzer<br />

■ Über die Haut: Verletzungen (Kratzer, Bisse, Stiche), vorgeschädigte Haut z.B. bei Ekzemen<br />

■ Über die Schleimhäute: Kontakt verschmutzter Finger mit den Augen<br />

Bei Tieren mit unklarem Gesundheitszustand, krankheitsverdächtigen oder erkrankten Tieren ist besondere Vorsicht geboten.<br />

Auch gesunde Tiere können Krankheitserreger ausscheiden. Allergene Wirkungen durch Tierhaare, Hautschuppen, Futtermittel,<br />

Einstreu und Schimmelpilze sind möglich.<br />

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN<br />

■ Mit eingefangenen bzw. aus unklaren Verhältnissen aufgenommenen Tieren mit besonderer Aufmerksamkeit umgehen.<br />

■ Straßenkleidung von der Arbeitskleidung und der persönlichen Schutzausrüstung getrennt aufbewahren.<br />

Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung regelmäßig wechseln und reinigen. Stark verschmutzte und durchnässte<br />

Arbeitskleidung umgehend wechseln.<br />

■ Bei der Arbeit mit Flüssigkeitsstrahlern (Hochdruckreinigern) wegen der Aerosolbildung geeigneten Atemschutz benutzen.<br />

■ Vor Pausenbeginn, Toilettengängen und nach Ende der Arbeitsschicht Hände, ggf. Unterarme und Gesicht, gründlich reinigen.<br />

Zum Abtrocknen Einmal-(Papier)-handtücher verwenden. Hautpflege nach Hautschutzplan durchführen.<br />

■ Pausenverpflegung getrennt vom Arbeitsbereich und von Arbeitsstoffen aufbewahren. Bei tierpflegerischen Arbeiten nicht<br />

essen, trinken und rauchen. Pausen und Bereitschaftsräume nicht mit stark verschmutzter Arbeitskleidung betreten. Keine<br />

Tiere in Sozialbereiche (Pausenräume, Waschräume) mitnehmen.<br />

■ Werden bei Tieren Krankheitssymptome festgestellt, ist umgehend eine tierärztliche Untersuchung zu veranlassen.<br />

■ Bei dringendem Verdacht und bei Auftreten von Tierkrankheiten, die auf den Menschen übertragbar sind, werden nach Abstimmung<br />

mit Tiermediziner und Betriebsarzt besondere Schutzmaßnahmen für tierpflegerische Arbeiten durchgeführt, z.B. Tragen<br />

von Schutzkleidung, Schutzhandschuhen, Atemschutz, Begrenzung der zugangsberechtigten Beschäftigten, Zutrittsverbot für<br />

Unbefugte.<br />

■ Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 42) und Impfangebote<br />

(z. B. Tollwut) wahrnehmen.<br />

Bei offensichtlicher Gefahr oder unklaren Situationen Arbeiten einstellen, Arbeitsbereich verlassen, Kollegen warnen und mit Tier-,<br />

Betriebsarzt und <strong>Tierheim</strong>leiter Schutzmaßnahmen besprechen:<br />

Tierarzt: Betriebsarzt:<br />

<strong>Tierheim</strong>leiter: [Anm.: jeweils Name und Tel.-Nr.]<br />

Sämtliche Verletzungen behandeln lassen, Ersthelfer hinzuziehen. Unfallmeldung an Vorgesetzten.<br />

Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch eintragen.<br />

Ersthelfer: Verbandskasten:<br />

D-Arzt: Notruf/Rettungsleitstelle: 112<br />

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