Arbeitssystem Tierheim - VBG
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Arbeitshilfen · AT02 52 VBG Für Unternehmer / Führungskräfte Unterweisung Sicheres, fachkundiges und gesundes Arbeiten im Tierheim Allgemeine Hinweise ■ Die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung immer benutzen (zum Beispiel Schutzhandschuhe, Schutzschuhe beziehungsweise Gummistiefel mit rutschhemmender Sohle, Nässeschutzkleidung für Reinigungsarbeiten, Kälteschutzkleidung für Arbeiten im Freien). ■ Sicherheitskennzeichnung beachten: Rauchen verboten Handschutz benutzen Gehörschutz benutzen Rettungsweg Erste Hilfe Feuerlöscher ■ Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken und rauchen. ■ Feuer und offenes Licht grundsätzlich vermeiden und keine brennenden oder glimmenden Stoffe (zum Beispiel Streichhölzer, Zigaretten) wegwerfen. ■ Müssen spitze, scharfe und zerbrechliche Arbeitsmittel (zum Beispiel Kanülen) benutzt werden, in den bereitgestellten Behältnissen sammeln und transportieren. Gebrauchte Kanülen nicht in Schutzkappen zurückstecken, abknicken oder verbiegen, sondern mit einer Hand in Behältnisse einbringen. Behältnisse nicht mit zweiter Hand festhalten. ■ Nur vom Unternehmer bereitgestellte Arbeitsstoffe aus beschrifteten oder gekennzeichneten Behältnissen verwenden. ■ Flüssige Arbeitsstoffe möglichst nicht verschütten und verspritzen. Verschüttete, verspritzte oder aus Behältnissen ausgelaufene Arbeitsstoffe unverzüglich beseitigen. Dabei Schutzmaßnahmen beachten (Kennzeichnung). ■ Alle Geräte, Maschinen, Anlagen und andere Arbeitsmittel nur nach den in der Bedienungsanleitung festgelegten Hinweisen verwenden und bedienen. ■ Vor Beginn der Arbeiten alle Geräte, Maschinen, Anlagen und andere Arbeitsmittel auf sichtbare Schäden und Funktionsmängel überprüfen. Schadhafte Geräte, Arbeitssystem Tierheim Leitfaden für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Tierpflege ▲
Für Unternehmer / Führungskräfte Maschinen, Anlagen und andere Arbeitsmittel nicht verwenden und sofort aussortieren. ■ Flackernde oder nur an den Enden glühende Leuchtstofflampen ausschalten, um ein Überhitzen des Vorschaltgerätes zu vermeiden, und im spannungslosen Zustand auswechseln. ■ Verkehrswege freihalten, Flucht- und Rettungswege sowie Zugang zu Feuerlöschern nicht verstellen. ■ Mängel, Gefahrenzustände, Störfälle und Probleme im Arbeitsablauf sofort melden und Lösungen festlegen. Ideen für Verbesserungen einbringen. ■ Tiere nur mit Fahrzeugen transportieren, die eine Abtrennung zwischen Fahrgastbereich und Transportraum besitzen (z. B. Drahtgitter) oder in Transportboxen mit einer Rückhalteeinrichtung (Zurrmittel). Im Kofferraum von Pkw dürfen keine Tiere transportiert werden. Bekannte Hunde können auch mit Hundeanschnallgurten transportiert werden. ■ Tote Tierkörper in vom Unternehmer bereitgestellte Behältnisse entsorgen und deutlich erkennbar sowie aussagekräftig beschriften. Ungültige Beschriftungen und Kennzeichnungen auf Behältnissen entfernen. Inhalt der Behältnisse gemäß vom Unternehmer aufgestellten Hygieneplan entsorgen. Lagern von Arbeitsstoffen und Futtermitteln ■ Arbeitsstoffe übersichtlich geordnet aufbewahren. Behältnisse mit Arbeitsstoffen deutlich erkennbar und aussagekräftig beschriften. Arbeitsstoffe nur in bruchsichere Behältnisse füllen, deren Beschriftung mit dem Inhalt übereinstimmt. Keine Behältnisse verwenden, deren Form oder Bezeichnung der Inhalte mit Lebensmitteln verwechselt werden können. Ungültige Beschriftungen und Kennzeichnungen auf Behältnissen entfernen. ■ Futtermittel und Einstreu bodenfrei, zum Beispiel auf Paletten, lagern und auf trockene, nicht beschädigte Verpackungen achten. Luftöffnungen nicht verstellen. Zu lange Lagerung vermeiden, gegebenenfalls Mindesthaltbarkeitsdatum beachten. Verschimmelte Futtermittel, Heu und Stroh nicht verwenden, sondern mit vom Unternehmer bestimmten Arbeitsverfahren entsorgen. Name und Unterschrift der Teilnehmer Name, Vorname Unterschrift Datum Name und Unterschrift des Unterweisenden Name, Vorname Unterschrift Datum Arbeitssystem Tierheim Leitfaden für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Tierpflege VBG 53 Arbeitshilfen · AT02
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Für Unternehmer /<br />
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Maschinen, Anlagen und andere Arbeitsmittel nicht verwenden und sofort<br />
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um ein Überhitzen des Vorschaltgerätes zu vermeiden, und im spannungslosen<br />
Zustand auswechseln.<br />
■ Verkehrswege freihalten, Flucht- und Rettungswege sowie Zugang zu Feuerlöschern<br />
nicht verstellen.<br />
■ Mängel, Gefahrenzustände, Störfälle und Probleme im Arbeitsablauf sofort melden<br />
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■ Tiere nur mit Fahrzeugen transportieren, die eine Abtrennung zwischen Fahrgastbereich<br />
und Transportraum besitzen (z. B. Drahtgitter) oder in Transportboxen mit<br />
einer Rückhalteeinrichtung (Zurrmittel). Im Kofferraum von Pkw dürfen keine Tiere<br />
transportiert werden. Bekannte Hunde können auch mit Hundeanschnallgurten<br />
transportiert werden.<br />
■ Tote Tierkörper in vom Unternehmer bereitgestellte Behältnisse entsorgen<br />
und deutlich erkennbar sowie aussagekräftig beschriften. Ungültige Beschriftungen<br />
und Kennzeichnungen auf Behältnissen entfernen. Inhalt der Behältnisse gemäß<br />
vom Unternehmer aufgestellten Hygieneplan entsorgen.<br />
Lagern von Arbeitsstoffen und Futtermitteln<br />
■ Arbeitsstoffe übersichtlich geordnet aufbewahren. Behältnisse mit Arbeitsstoffen<br />
deutlich erkennbar und aussagekräftig beschriften. Arbeitsstoffe nur in<br />
bruchsichere Behältnisse füllen, deren Beschriftung mit dem Inhalt übereinstimmt.<br />
Keine Behältnisse verwenden, deren Form oder Bezeichnung der Inhalte mit<br />
Lebensmitteln verwechselt werden können. Ungültige Beschriftungen und Kennzeichnungen<br />
auf Behältnissen entfernen.<br />
■ Futtermittel und Einstreu bodenfrei, zum Beispiel auf Paletten, lagern und auf<br />
trockene, nicht beschädigte Verpackungen achten. Luftöffnungen nicht verstellen.<br />
Zu lange Lagerung vermeiden, gegebenenfalls Mindesthaltbarkeitsdatum<br />
beachten. Verschimmelte Futtermittel, Heu und Stroh nicht verwenden, sondern<br />
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