Arbeitssystem Tierheim - VBG

Arbeitssystem Tierheim - VBG Arbeitssystem Tierheim - VBG

06.12.2012 Aufrufe

Arbeitshilfen · AT01 48 VBG Für Unternehmer / Führungskräfte 13. Lagerbereiche für Futtermittel Gefährdungsbeurteilung „Tierheim“ Mögliche Gefährdungen oder Belastungen Durch unsachgemäße Lagereinrichtungen kann es zu Stolper- und Sturzgefahren kommen; bei falscher Lagerung der Futtermittel kann die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährdet werden. Maßnahme/Schutzziel Handlungsbedarf Die Lagerbereiche für Futtermittel sind getrennt von Bereichen der Tierhaltung sowie Lagerbereichen für Abfälle und Gefahrstoffe eingerichtet. Futtermittel und Einstreu können bodenfrei gelagert werden; es stehen z. B. Paletten zur Verfügung. Fußböden, Wände und Decken sind leicht zu reinigen. Direkte Sonnenbestrahlung wird vermieden. Durchlüftung ist sichergestellt. An Lüftungsöffnungen sind Fliegengitter angebracht. Es ist sichergestellt, dass keine Krankheitsüberträger wie z. B. Mäuse, Ratten eindringen können. Lagerbereiche sind ausreichend beleuchtet. (100 Lux – fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Berater der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft). 14. Verkehrswege Gefährdungsbeurteilung „Tierheim“ Mögliche Gefährdungen oder Belastungen Ungeeignete Verkehrswege fördern Stolper- und Sturzunfälle. Wege für den alleinigen Gehverkehr sind von den Wegen für Fahrverkehr deutlich sichtbar getrennt. Die Bodenbeläge im Freien und in den Gebäuden sind rutschhemmend und widerstandsfähig. ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein Maßnahme/Schutzziel Handlungsbedarf ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein Beratungsbedarf ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein Beratungsbedarf ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein Arbeitssystem Tierheim Durchführung bis von wann wem Durchführung bis von wann wem Leitfaden für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Tierpflege Überprüfung zum von erledigt Überprüfung zum von erledigt ▲ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■

Für Unternehmer / Führungskräfte Gefährdungsbeurteilung „Tierheim“ – 14. Verkehrswege Maßnahme/Schutzziel Handlungsbedarf Stolperstellen sind nicht vorhanden (Höhenunterschiede von mehr als 4 mm wie Fugen, Kanten, Löcher, Stufen); ausgenommen: abgerundete und höchstens 20 mm tiefe Ablaufrinnen, die farblich deutlich vom übrigen Bodenbelag abgegrenzt sind (Ablaufrinnen sollten keine Verkehrswege kreuzen). Abdeckungen von Vertiefungen (Ablauföffnungen, -rinnen) sind kippsicher und bodeneben verlegt. Abdeckungen von Vertiefungen sind gegebenenfalls gegen Verschieben gesichert. Ausgleichsstufen sind dauerhaft durch gelb-schwarze Streifen auf der Trittfläche oder durch Trittleuchten in der Stufe gekennzeichnet. 15. Sozialräume Gefährdungsbeurteilung „Tierheim“ Mögliche Gefährdungen oder Belastungen Fehlende oder mangelhafte Hygieneeinrichtungen können die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen; unzureichende und fehlende Pausenräume verhindern notwendige Erholungsphasen und können zu psychischen Belastungen führen. Es sind Umkleideräume vorhanden, in denen sich die Beschäftigten umkleiden können und ihre Straßenkleidung getrennt von ihrer Arbeitskleidung und der benutzten persönlichen Schutzausrüstung aufbewahren können. Waschräume und Umkleideräume haben einen unmittelbaren Zugang zueinander, sind aber räumlich getrennt. Umkleide- und Waschräume haben rutschhemmende Bodenbeläge. Umkleide- und Waschräume sind ausreichend beleuchtet (200 Lux – fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Berater der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft). In Pausenräumen steht für jeden Beschäftigten, der den Raum benutzen soll, eine Grundfläche von mind. 1,00 m2 zur Verfügung. Die Grundfläche des Pausenraumes beträgt jedoch mind. 6,00 m 2 . ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein Maßnahme/Schutzziel Handlungsbedarf ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein Beratungsbedarf ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein Beratungsbedarf ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein ■ Ja ■ Nein Durchführung bis von wann wem Durchführung bis von wann wem Arbeitssystem Tierheim Leitfaden für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Tierpflege VBG ▲ 49 Überprüfung zum von erledigt ■ ■ ■ ■ Überprüfung zum von erledigt ■ ■ ■ ■ ■ ■ Arbeitshilfen · AT01

Arbeitshilfen · AT01<br />

48 <strong>VBG</strong><br />

Für Unternehmer /<br />

Führungskräfte<br />

13. Lagerbereiche für Futtermittel<br />

Gefährdungsbeurteilung „<strong>Tierheim</strong>“<br />

Mögliche Gefährdungen oder Belastungen<br />

Durch unsachgemäße Lagereinrichtungen kann es zu Stolper- und Sturzgefahren kommen; bei falscher Lagerung der Futtermittel<br />

kann die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährdet werden.<br />

Maßnahme/Schutzziel Handlungsbedarf<br />

Die Lagerbereiche für Futtermittel sind getrennt<br />

von Bereichen der Tierhaltung sowie<br />

Lagerbereichen für Abfälle und Gefahrstoffe<br />

eingerichtet.<br />

Futtermittel und Einstreu können bodenfrei<br />

gelagert werden; es stehen z. B. Paletten zur<br />

Verfügung.<br />

Fußböden, Wände und Decken sind leicht<br />

zu reinigen.<br />

Direkte Sonnenbestrahlung<br />

wird vermieden.<br />

Durchlüftung ist sichergestellt.<br />

An Lüftungsöffnungen sind Fliegengitter<br />

angebracht.<br />

Es ist sichergestellt, dass keine Krankheitsüberträger<br />

wie z. B. Mäuse, Ratten eindringen<br />

können.<br />

Lagerbereiche sind ausreichend beleuchtet.<br />

(100 Lux – fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

oder den Berater der Verwaltungs-<br />

Berufsgenossenschaft).<br />

14. Verkehrswege<br />

Gefährdungsbeurteilung „<strong>Tierheim</strong>“<br />

Mögliche Gefährdungen oder Belastungen<br />

Ungeeignete Verkehrswege fördern Stolper- und Sturzunfälle.<br />

Wege für den alleinigen Gehverkehr sind<br />

von den Wegen für Fahrverkehr deutlich sichtbar<br />

getrennt.<br />

Die Bodenbeläge im Freien und in<br />

den Gebäuden sind rutschhemmend und<br />

widerstandsfähig.<br />

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<strong>Arbeitssystem</strong> <strong>Tierheim</strong><br />

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