Arbeitssystem Tierheim - VBG
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2.5.2 Küchenmaschinen zur<br />
Futterfleischverarbeitung<br />
In Futterküchen findet man häufig Universalküchenmaschinen<br />
vor. Auf Grund ihrer vielseitigen<br />
Einsatzmöglichkeiten mit Schneid-,<br />
Reib-, Schnitzel- und Rührwerkzeugen beinhaltet<br />
eine Universalküchenmaschine die<br />
Funktionen von mehreren Einzelmaschinen.<br />
Beim Bedienen von Küchenmaschinen zur<br />
Futterfleischverarbeitung kann es durch rotierende<br />
Schnecken oder Messer sowie bei der<br />
Reinigung der Messer zu Gefährdungen kommen.<br />
Beim Umgang mit Küchenmaschinen<br />
zur Futterfleischverarbeitung ist unter anderem<br />
zu beachten:<br />
■ Die Küchenmaschinen zur Futterfleischverarbeitung<br />
dürfen nur nach den Hinweisen<br />
der Betriebsanleitung benutzt werden; die<br />
Betriebsanleitung befindet sich in der Nähe<br />
der Küchenmaschine.<br />
■ Universalküchenmaschinen dürfen nach<br />
einem Umbau erst wieder in Betrieb genommen<br />
werden, nachdem alle notwendigen<br />
Schutzausrüstungen montiert wurden.<br />
Diese Arbeiten dürfen nur durch hierfür<br />
unterwiesenes Personal durchgeführt werden.<br />
Die Hinweise in der Betriebsanleitung<br />
sind zu beachten.<br />
<strong>Arbeitssystem</strong> <strong>Tierheim</strong><br />
Leitfaden für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Tierpflege<br />
<strong>VBG</strong><br />
■ Die Gefahrstellen sind von der Einfüllseite<br />
her gesichert, z. B. durch Schutztrichter,<br />
Zuführschacht, dreh- oder abnehmbare<br />
Schutzeinrichtungen (diese müssen mit<br />
dem Antrieb verriegelt sein).<br />
■ An Messerwellen sind die Gefahrstellen des<br />
rotierenden Messers durch einen Deckel<br />
gesichert. Der Nachlauf der Messer ist auf<br />
ein unbedenkliches Zeitmaß beschränkt.<br />
■ Bei der Reinigung der Messer sind geeignete<br />
schnittfeste Schutzhandschuhe (z. B.<br />
aus metallverstärktem Gewebe) zu tragen.<br />
■ Die Küchenmaschinen sind durch eine<br />
befähigte Person regelmäßig zu prüfen. Die<br />
Prüffrist ist in der Gefährdungsbeurteilung<br />
festzulegen.<br />
33<br />
Arbeitsmittel/-stoffe