Arbeitssystem Tierheim - VBG
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Arbeitsumgebung<br />
28 <strong>VBG</strong><br />
2.3.7 Sozialbereiche<br />
In <strong>Tierheim</strong>en gibt es wegen der möglichen<br />
Gefahren durch Bakterien, Viren, Pilze und<br />
Parasiten (Mikroorganismen) neben den allgemeinen<br />
Anforderungen an Sozialbereiche<br />
zusätzlich Dinge zu beachten wie unter<br />
anderem:<br />
Allgemeine Anforderungen<br />
■ Umkleide- und Waschräume sowie Pausenräume<br />
haben rutschhemmende Bodenbeläge<br />
(bei Fragen an Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
oder den Berater der<br />
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft wenden).<br />
■ Umkleide- und Waschräume sowie Pausenräume<br />
müssen ausreichend beleuchtet<br />
sein (bei Fragen an Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
oder den Berater der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft<br />
wenden).<br />
<strong>Arbeitssystem</strong> <strong>Tierheim</strong><br />
Umkleide- und Waschräume<br />
Leitfaden für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Tierpflege<br />
■ Es sind Räume vorhanden, in denen sich<br />
die Beschäftigten getrennt vom Arbeitsplatz<br />
umkleiden können und ihre Straßenkleidung<br />
getrennt von ihrer Arbeitskleidung und der<br />
benutzten persönlichen Schutzausrüstung<br />
aufbewahren können.<br />
■ Waschräume und Umkleideräume grenzen<br />
aneinander und sind unmittelbar verbunden.<br />
■ Für weibliche und männliche Beschäftigte<br />
sind getrennte Umkleide- und Waschräume<br />
vorhanden.<br />
Pausenräume<br />
■ Pausenräume können auch anders genutzt<br />
werden (z. B. für Besprechungen), wenn<br />
das die Erholung nicht beeinträchtigt.<br />
■ Pausenräume ersetzen keine Umkleideräume.