Arbeitssystem Tierheim - VBG
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2.3.5 Verkehrs-, Flucht- und<br />
Rettungswege<br />
■ Wege für den alleinigen Gehverkehr sollten<br />
von den Wegen für Fahrverkehr deutlich<br />
sichtbar getrennt sein.<br />
■ In Gebäuden und im Freien sind rutschhemmende<br />
und widerstandsfähige Bodenbeläge<br />
notwendig.<br />
■ Auch bodeneben verlegte Gitterroste müssen<br />
den Bewertungsgruppen für Bodenbeläge<br />
entsprechen.<br />
■ Stolperstellen sind zu vermeiden (Höhenunterschiede<br />
von mehr als 4 mm wie<br />
Fugen, Kanten, Löcher, Stufen); ausgenommen<br />
sind abgerundete und höchstens<br />
20 mm tiefe Ablaufrinnen, die farblich deutlich<br />
vom übrigen Bodenbelag abgegrenzt<br />
sind (Ablaufrinnen sollten keine Verkehrswege<br />
kreuzen).<br />
■ Abdeckungen von Vertiefungen (Ablauföffnungen,<br />
-rinnen) sind kippsicher und bodeneben<br />
zu verlegen. Sie sind gegebenenfalls<br />
gegen Verschieben zu sichern.<br />
■ Ausgleichsstufen sind dauerhaft durch gelbschwarze<br />
Streifen auf der Trittfläche oder<br />
durch Trittleuchten in der Stufe gekennzeichnet.<br />
■ Flucht- und Rettungswege sind mit nachleuchtenden<br />
oder selbstleuchtenden Hinweisschildern<br />
zu kennzeichnen.<br />
■ Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen<br />
sich jederzeit von innen öffnen lassen.<br />
■ Verkehrswege müssen freigehalten werden,<br />
Flucht- und Rettungswege sowie Zugänge<br />
zu Feuerlöschern dürfen nicht verstellt<br />
werden.<br />
<strong>Arbeitssystem</strong> <strong>Tierheim</strong><br />
2.3.6 Handwaschplätze<br />
Leitfaden für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Tierpflege<br />
<strong>VBG</strong><br />
Bei Arbeitsplätzen<br />
In der Nähe von Arbeitsplätzen in der Tierhaltung<br />
sind Handwaschplätze zur Verfügung zu<br />
stellen, die unter anderem folgende Anforderungen<br />
erfüllen:<br />
■ Fließend kaltes und warmes Wasser (zu<br />
empfehlen sind Mischbatterien).<br />
■ Hygienische Mittel zum Reinigen, Abtrocknen<br />
und Pflegen der Hände, wie zum Beispiel<br />
Spender für Hautmittel, Papierhandtücher<br />
oder Warmlufthändetrockner.<br />
Bei Lagerbereichen für Abfälle,<br />
Quarantänebereichen,<br />
Tieruntersuchungsbereichen<br />
In der Nähe von Lagerbereichen für Abfälle,<br />
Quarantänebereichen sowie Bereichen zur<br />
Tieruntersuchung und -behandlung sind<br />
Handwaschplätze zur Verfügung zu stellen,<br />
die unter anderem folgende Anforderungen<br />
erfüllen:<br />
■ Wasserarmaturen sollten ohne Berühren mit<br />
der Hand bedienbar sein, zum Beispiel über<br />
Ellenbogen-, Fuß- oder Sensorbetätigung.<br />
■ Einrichtungen zur Händedesinfektion sind<br />
vorhanden.<br />
Allgemeine Anforderung<br />
Die Waschgelegenheiten müssen vom Unternehmer<br />
mit auf die Gefährdungen abgestimmten<br />
Hautschutzmitteln, gründlichen und<br />
hautschonenden Hautreinigungsmitteln, erforderlichenfalls<br />
wirksamen und anerkannten<br />
Desinfektionsmitteln, wirksamen Hautpflegemitteln<br />
sowie hygienischen Mitteln zum Abtrocknen<br />
der Hände ausgestattet werden<br />
(ausreichende Mengen vorrätig halten).<br />
▲<br />
27<br />
Arbeitsumgebung