Arbeitssystem Tierheim - VBG
Arbeitssystem Tierheim - VBG Arbeitssystem Tierheim - VBG
Arbeitsumgebung 24 VBG 2.3.2 Quarantänebereiche Quarantänebereiche sollten unter anderem folgende Anforderungen erfüllen: ■ Der Bodenbelag und die Wände müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Sie müssen beständig gegen Reinigungsund Desinfektionsmittel sein. Dies gilt auch für Käfige und Außenflächen von eingebauten Einrichtungen und Einrichtungsteilen. ■ Der Bodenbelag sollte keine Flüssigkeiten durchlassen. ■ Quarantänebereiche müssen ausreichend beleuchtet sein. ■ Quarantänebereiche dürfen nur für ausdrücklich befugte und beauftragte Personen zugänglich sein. Wenden Sie sich bei Fragen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder an einen Berater der VBG. Arbeitssystem Tierheim 2.3.3 Räume zur Tieruntersuchung und -behandlung Leitfaden für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Tierpflege Räume zur Tieruntersuchung und -behandlung sollten unter anderem folgende Anforderungen erfüllen: ■ Höhenverstellbare Untersuchungstische erleichtern die Untersuchung und Handhabung der Tiere. ■ Die Oberflächen des Untersuchungstisches, eingebaute Einrichtungen (die dem Untersuchen und Behandeln der Tiere dienen), Arbeitsmittel und Bodenbeläge im Bereich des Untersuchungstisches und in anderen Bereichen zur Untersuchung müssen leicht zu desinfizieren und zu reinigen und beständig gegen die verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel sein. ■ Bodenbeläge müssen rutschhemmend sein. ■ Räume zur Tieruntersuchung und -behandlung müssen ausreichend beleuchtet sein. ■ Arzneimittel für die Behandlung der Tiere müssen unter Verschluss aufbewahrt werden. Wenden Sie sich bei Fragen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder an einen Berater der VBG. Arbeitshilfen AT06 – 08 nutzen: Unterweisung „Umsetzen und Fixieren für Untersuchungen und Verabreichen von Arzneimitteln bei Hunden“, Unterweisung „Umsetzen und Fixieren für Untersuchungen und Verabreichen von Arzneimitteln bei Katzen“, Unterweisung „Umsetzen und Fixieren für Untersuchungen und Verabreichen von Arzneimitteln bei Kleintieren“ ▲
Beispiele: Quarantänebereiche und Untersuchungsraum 1 Gekennzeichneter Quarantänebereich. Quarantäneboxen, in der jeweils eine Katze für kurze Zeit getrennt aufbewahrt werden kann. 3 Fußwanne mit Desinfektionsmittel am Eingang zum Quarantänebereich. 5 Tierpflegerin fixiert den Hund während einer Untersuchung. Arbeitssystem Tierheim Leitfaden für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Tierpflege 2 4 Höhenverstellbarer Untersuchungstisch 6 Gewichtskontrolle beim Hund VBG ▲ 25 Arbeitsumgebung
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Arbeitsumgebung<br />
24 <strong>VBG</strong><br />
2.3.2 Quarantänebereiche<br />
Quarantänebereiche sollten unter anderem<br />
folgende Anforderungen erfüllen:<br />
■ Der Bodenbelag und die Wände müssen<br />
leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.<br />
Sie müssen beständig gegen Reinigungsund<br />
Desinfektionsmittel sein. Dies gilt auch<br />
für Käfige und Außenflächen von eingebauten<br />
Einrichtungen und Einrichtungsteilen.<br />
■ Der Bodenbelag sollte keine Flüssigkeiten<br />
durchlassen.<br />
■ Quarantänebereiche müssen ausreichend<br />
beleuchtet sein.<br />
■ Quarantänebereiche dürfen nur für ausdrücklich<br />
befugte und beauftragte Personen<br />
zugänglich sein.<br />
Wenden Sie sich bei Fragen an die Fachkraft<br />
für Arbeitssicherheit oder an einen Berater der<br />
<strong>VBG</strong>.<br />
<strong>Arbeitssystem</strong> <strong>Tierheim</strong><br />
2.3.3 Räume zur Tieruntersuchung<br />
und -behandlung<br />
Leitfaden für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Tierpflege<br />
Räume zur Tieruntersuchung und -behandlung<br />
sollten unter anderem folgende Anforderungen<br />
erfüllen:<br />
■ Höhenverstellbare Untersuchungstische erleichtern<br />
die Untersuchung und Handhabung<br />
der Tiere.<br />
■ Die Oberflächen des Untersuchungstisches,<br />
eingebaute Einrichtungen (die dem Untersuchen<br />
und Behandeln der Tiere dienen),<br />
Arbeitsmittel und Bodenbeläge im Bereich<br />
des Untersuchungstisches und in anderen<br />
Bereichen zur Untersuchung müssen leicht<br />
zu desinfizieren und zu reinigen und<br />
beständig gegen die verwendeten Reinigungs-<br />
und Desinfektionsmittel sein.<br />
■ Bodenbeläge müssen rutschhemmend sein.<br />
■ Räume zur Tieruntersuchung und -behandlung<br />
müssen ausreichend beleuchtet sein.<br />
■ Arzneimittel für die Behandlung der Tiere<br />
müssen unter Verschluss aufbewahrt werden.<br />
Wenden Sie sich bei Fragen an die Fachkraft<br />
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<strong>VBG</strong>.<br />
Arbeitshilfen<br />
AT06 – 08<br />
nutzen:<br />
Unterweisung<br />
„Umsetzen und<br />
Fixieren für<br />
Untersuchungen<br />
und Verabreichen<br />
von Arzneimitteln<br />
bei<br />
Hunden“,<br />
Unterweisung<br />
„Umsetzen und<br />
Fixieren für<br />
Untersuchungen<br />
und Verabreichen<br />
von Arzneimitteln<br />
bei<br />
Katzen“,<br />
Unterweisung<br />
„Umsetzen und<br />
Fixieren für<br />
Untersuchungen<br />
und Verabreichen<br />
von Arzneimitteln<br />
bei<br />
Kleintieren“<br />
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