Arbeitssystem Tierheim - VBG
Arbeitssystem Tierheim - VBG Arbeitssystem Tierheim - VBG
Mensch – Soziales System – Organisation 12 VBG Prozess-Schritte einer guten Organisation des Arbeitssystems Tierheim Verantwortlichkeiten festlegen und klare Arbeitsanweisungen geben ■ Mit allen Beschäftigten schriftlich vereinbaren (zum Beispiel in Arbeitsverträgen, Arbeitsbeschreibungen), welche Aufgaben sie in der Prävention haben. Dies gilt auch für Personen, die unentgeltlich arbeiten und arbeitnehmerähnlich tätig sind. ■ In allen Arbeitsanweisungen die Anforderungen des Arbeitsschutzes mit aufnehmen. ■ Die notwendigen Betriebsanweisungen erstellen und den Beschäftigten bekannt machen. ■ Hautschutzpläne erstellen und den Beschäftigten bekannt machen. ■ Hygieneplan bzw. Reinigungs- und Desinfektionsplan erstellen und den Beschäftigten bekannt machen. Gefährdungen analysieren und Maßnahmen festlegen ■ Die Gefährdungsbeurteilungen durchführen (im Arbeitsschutzgesetz gefordert). ■ Maßnahmen festlegen, wie ermittelte Gefährdungen vermieden werden können. ■ Festlegen, wer für die Durchführung der festgelegten Maßnahmen verantwortlich ist. Planung und Beschaffung ■ Schon bei der Planung von allen Arbeitsprozessen und bei der Bauplanung von Arbeitsstätten, Räumen für die Tierhaltung, Quarantänestationen usw. Arbeitsschutzanforderungen und Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen (zum Beispiel Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zur Beratung hinzuziehen oder – falls vorhanden – Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt einbeziehen). ■ Sicherstellen, dass nur technisch einwandfreie und gekennzeichnete Maschinen, Anlagen, Geräte und andere Arbeitsmittel angeschafft werden (möglichst GS-Kennzeichen oder BG-PRÜFZERT). Arbeitssystem Tierheim Leitfaden für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Tierpflege Arbeitshilfen dieses Leitfadens nutzen AT09 – AT11 Betriebsanweisungen Seiten 66 – 69 AT12 Reinigungsplan AT13 Hygieneplan Seiten 70 – 71 AT01 Gefährdungsbeurteilung Seiten 36 – 51 ▲
Prozess-Schritte einer guten Organisation des Arbeitssystems Tierheim ■ Entsprechend der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung gekennzeichnete persönliche Schutzausrüstungen besorgen (zum Beispiel Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Gummistiefel mit rutschhemmender Sohle, Nässeschutzkleidung für Reinigungsarbeiten, Kälteschutzkleidung für Arbeiten im Freien). ■ Für das Einfangen von Tieren sind spezielle Arbeitsmittel wie Netz, Stockschlingen und Ähnliches in geeigneter Ausführung bereitzustellen. ■ Hautreinigungs-, -pflege und -schutzmittel für die Beschäftigten zur Verfügung stellen. ■ Die Erfahrungen der Beschäftigten bei der Planung und Beschaffung berücksichtigen. Personaleinsatz ■ Voraussetzung zum Betreiben eines Tierheimes ist der Nachweis der Sachkunde (§ 11 Tierschutzgesetz). ■ Bei der Personaleinsatzplanung sind Aspekte des Gesundheitsschutzes und der Sicherheitstechnik zu berücksichtigen (zum Beispiel Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen, Unterweisungen). Im Besonderen ist zu beachten: – Arbeiten mit gefährlichen Tieren sollten nicht allein ausgeführt werden. – Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen. ■ Mit dem innerbetrieblichen Führen von Kraftfahrzeugen dürfen nur Beschäftigte beauftragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sind, ihre Befähigung im Führen von Fahrzeugen nachgewiesen haben und von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. ■ Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (zum Beispiel: Einsatz von Flüssigkeitsstrahlern erst ab 16 Jahren und nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert). Arbeitssystem Tierheim Leitfaden für eine präventive Arbeitsgestaltung in der Tierpflege VBG Arbeitshilfen dieses Leitfadens nutzen AT15 „Ich schlage vor“ Seiten 74 – 75 ▲ 13 Mensch – Soziales System – Organisation
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Prozess-Schritte einer guten<br />
Organisation des <strong>Arbeitssystem</strong>s<br />
<strong>Tierheim</strong><br />
■ Entsprechend der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung<br />
gekennzeichnete persönliche Schutzausrüstungen besorgen<br />
(zum Beispiel Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Gummistiefel<br />
mit rutschhemmender Sohle, Nässeschutzkleidung für<br />
Reinigungsarbeiten, Kälteschutzkleidung für Arbeiten im<br />
Freien).<br />
■ Für das Einfangen von Tieren sind spezielle Arbeitsmittel wie<br />
Netz, Stockschlingen und Ähnliches in geeigneter Ausführung<br />
bereitzustellen.<br />
■ Hautreinigungs-, -pflege und -schutzmittel für die<br />
Beschäftigten zur Verfügung stellen.<br />
■ Die Erfahrungen der Beschäftigten bei der Planung und<br />
Beschaffung berücksichtigen.<br />
Personaleinsatz<br />
■ Voraussetzung zum Betreiben eines <strong>Tierheim</strong>es ist der<br />
Nachweis der Sachkunde (§ 11 Tierschutzgesetz).<br />
■ Bei der Personaleinsatzplanung sind Aspekte des Gesundheitsschutzes<br />
und der Sicherheitstechnik zu berücksichtigen<br />
(zum Beispiel Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen<br />
berücksichtigen, Unterweisungen). Im Besonderen ist zu<br />
beachten:<br />
– Arbeiten mit gefährlichen Tieren sollten nicht allein<br />
ausgeführt werden.<br />
– Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln<br />
nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht<br />
einer Elektrofachkraft ausführen.<br />
■ Mit dem innerbetrieblichen Führen von Kraftfahrzeugen<br />
dürfen nur Beschäftigte beauftragt werden, die das<br />
18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig<br />
geeignet sind, ihre Befähigung im Führen von Fahrzeugen<br />
nachgewiesen haben und von denen zu erwarten ist, dass<br />
sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.<br />
■ Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten<br />
(zum Beispiel: Einsatz von Flüssigkeitsstrahlern erst<br />
ab 16 Jahren und nur unter Aufsicht eines Fachkundigen<br />
und wenn es die Berufsausbildung erfordert).<br />
<strong>Arbeitssystem</strong> <strong>Tierheim</strong><br />
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