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Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU

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• die Verbreitung und Weiterentwicklung der Technologien<br />

des solaren und energieeffizienten Bauens<br />

entschieden zu fördern.<br />

7.2.4<br />

Aus der Kernkraft aussteigen<br />

Die Nutzung der Atomenergie hat sich in der Vergangenheit<br />

vor allem wegen der Risiken von Endlagerung,<br />

Wiederaufarbeitung, Proliferation und Terrorismus<br />

als nicht nachhaltig erwiesen (Kap. 3.2.2).<br />

Aus diesem Grund sollten keine neuen Kernkraftwerke<br />

mehr genehmigt und gebaut werden mit dem<br />

Ziel, bis 2050 weltweit die Nutzung der Kernkraft<br />

beendet zu haben. Dazu empfiehlt der <strong>WBGU</strong>,<br />

• internationale Verhandlungen für den Ausstieg<br />

aus der Nutzung der Kernkraft anzustreben.<br />

Anknüpfungspunkt könnte eine Statutenänderung<br />

der Internationalen Atomenergie-Organisation<br />

(IAEA) sein;<br />

• bis 2005 die Etablierung neuer schärferer IAEA-<br />

Sicherheitsstandards für alle Plutoniumlagerstätten<br />

sowie erweiterte Kontroll- und Maßnahmenkompetenz<br />

der IAEA bei Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen<br />

<strong>im</strong> Bereich Terrorismus und Proliferation;<br />

• ab 2010 den Kraftwerksbetrieb nur noch gegen<br />

Entsorgungsnachweis für Kernbrennstäbe zuzulassen,<br />

hierzu sollte in der IAEA ein Prozess eingeleitet<br />

werden;<br />

• bis 2010 EU-Moratorien für die Wiederaufbereitungsanlagen<br />

in Sellafield und LaHague zu prüfen.<br />

Als Anknüpfungspunkt kann hier das Übereinkommen<br />

zum Schutz der Meeresumwelt des<br />

Nordostatlantiks (sog. OSPAR-Abkommen) dienen;<br />

• bis 2010 die internationale Harmonisierung von<br />

Sicherheitsstandards mit deutlich erhöhten Versicherungspflichten<br />

bei Kernkraftwerken mit dem<br />

Ziel, die Versicherungspflicht vollständig privat<br />

abzuwickeln. Zudem sollten steuerliche Vergünstigungen<br />

abgebaut werden. Anknüpfungspunkte<br />

wären die geplante EU-Richtlinie zu Sicherheitsstandards<br />

von Kernkraftwerken sowie das neue<br />

Anti-Terrorismusprogramm der IAEA.<br />

7.3<br />

Energiearmut weltweit beseitigen<br />

Das zweite übergeordnete Ziel der <strong>WBGU</strong>-Transformationsstrategie<br />

ist es, den Zugang zu modernen<br />

Energieformen in den Entwicklungsländern sicher<br />

zu stellen, auszubauen und somit Energiearmut weltweit<br />

zu beseitigen. Dies ist ein grundlegender Beitrag<br />

<strong>zur</strong> Armutsbekämpfung – das Erreichen der Ziele<br />

Energiearmut weltweit beseitigen 7.3<br />

der Milleniumserklärung wird wesentlich durch die<br />

Energieversorgung beeinflusst. Um die Energiearmut<br />

zu überwinden, müssen <strong>im</strong> Zeitalter der Globalisierung<br />

die erforderlichen Weichenstellungen nicht<br />

nur in den betroffenen Ländern selbst, sondern auch<br />

durch internationale Rahmensetzungen erfolgen.<br />

7.3.1<br />

Globale Mindestversorgung anstreben<br />

Zugang zu moderner Energie verbessern<br />

Noch <strong>im</strong>mer haben 2,4 Mrd. Menschen keinen<br />

Zugang zu moderner Energie. Davon sind vor allem<br />

Arme in den am wenigsten entwickelten Ländern<br />

betroffen. Besondere Herausforderungen sind die<br />

Umstellung von gesundheitsschädlicher Biomassenutzung<br />

zum Kochen und Heizen auf moderne Energieträger<br />

sowie die Versorgung mit Energiedienstleistungen,<br />

die vom Zugang zu Elektrizität abhängen<br />

(Kap 4.4.2.2). Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt als international<br />

anzustrebendes Ziel, dass alle Menschen <strong>zur</strong><br />

Deckung des elementarsten Energiebedarfs ab 2020<br />

mindestens 500 kWh pro Kopf und Jahr, ab 2050 700<br />

kWh pro Kopf und Jahr und bis 2100 1.000 kWh pro<br />

Kopf und Jahr an moderner Endenergie <strong>zur</strong> Verfügung<br />

haben sollen.<br />

Bei allen Maßnahmen <strong>zur</strong> Transformation der<br />

Energiesysteme sollte auf eine Verringerung der<br />

regionalen und sozioökonomischen Disparitäten<br />

geachtet werden. Benachteiligte Gruppen sind dabei<br />

besonders zu fördern und kultur- sowie geschlechtsspezifische<br />

Besonderheiten zu beachten.<br />

Der <strong>WBGU</strong> hält es für gerade noch zumutbar,<br />

wenn arme Haushalte max<strong>im</strong>al ein Zehntel ihres<br />

Einkommens <strong>zur</strong> Deckung ihres Bedarfs an elementarsten<br />

Energiedienstleistungen (500 kWh pro Kopf<br />

und Jahr) ausgeben müssen. Daraus ergibt sich in<br />

Einzelfällen die Notwendigkeit <strong>zur</strong> Quersubventionierung<br />

bzw. sozialen Transfers („Strom- und Heizgeld“).<br />

Bis spätestens 2050 sollte sichergestellt werden,<br />

dass kein Haushalt gezwungen ist, mehr als 10%<br />

des Einkommens <strong>zur</strong> Deckung des elementarsten<br />

Energiebedarfs zu verwenden.<br />

Ziele der UN-Milleniumserklärung<br />

umsetzen<br />

Der Zugang zu moderner Energie ist ein zentraler<br />

Beitrag <strong>zur</strong> Erfüllung der in der Milleniumserklärung<br />

der Vereinten Nationen vereinbarten Entwicklungsziele.<br />

Insbesondere ist die Minderung der Luftverschmutzung<br />

in Innenräumen aufgrund der hohen<br />

Gesundheitsgefährdung bedeutsam. Hinzu kommt<br />

die Außenluftverschmutzung in Innenstädten. Zum<br />

Schutz vor Atemwegserkrankungen sollte aus den<br />

gesundheitsschädlichen Formen traditioneller Bio-<br />

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