Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU
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• die Verbreitung und Weiterentwicklung der Technologien<br />
des solaren und energieeffizienten Bauens<br />
entschieden zu fördern.<br />
7.2.4<br />
Aus der Kernkraft aussteigen<br />
Die Nutzung der Atomenergie hat sich in der Vergangenheit<br />
vor allem wegen der Risiken von Endlagerung,<br />
Wiederaufarbeitung, Proliferation und Terrorismus<br />
als nicht nachhaltig erwiesen (Kap. 3.2.2).<br />
Aus diesem Grund sollten keine neuen Kernkraftwerke<br />
mehr genehmigt und gebaut werden mit dem<br />
Ziel, bis 2050 weltweit die Nutzung der Kernkraft<br />
beendet zu haben. Dazu empfiehlt der <strong>WBGU</strong>,<br />
• internationale Verhandlungen für den Ausstieg<br />
aus der Nutzung der Kernkraft anzustreben.<br />
Anknüpfungspunkt könnte eine Statutenänderung<br />
der Internationalen Atomenergie-Organisation<br />
(IAEA) sein;<br />
• bis 2005 die Etablierung neuer schärferer IAEA-<br />
Sicherheitsstandards für alle Plutoniumlagerstätten<br />
sowie erweiterte Kontroll- und Maßnahmenkompetenz<br />
der IAEA bei Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen<br />
<strong>im</strong> Bereich Terrorismus und Proliferation;<br />
• ab 2010 den Kraftwerksbetrieb nur noch gegen<br />
Entsorgungsnachweis für Kernbrennstäbe zuzulassen,<br />
hierzu sollte in der IAEA ein Prozess eingeleitet<br />
werden;<br />
• bis 2010 EU-Moratorien für die Wiederaufbereitungsanlagen<br />
in Sellafield und LaHague zu prüfen.<br />
Als Anknüpfungspunkt kann hier das Übereinkommen<br />
zum Schutz der Meeresumwelt des<br />
Nordostatlantiks (sog. OSPAR-Abkommen) dienen;<br />
• bis 2010 die internationale Harmonisierung von<br />
Sicherheitsstandards mit deutlich erhöhten Versicherungspflichten<br />
bei Kernkraftwerken mit dem<br />
Ziel, die Versicherungspflicht vollständig privat<br />
abzuwickeln. Zudem sollten steuerliche Vergünstigungen<br />
abgebaut werden. Anknüpfungspunkte<br />
wären die geplante EU-Richtlinie zu Sicherheitsstandards<br />
von Kernkraftwerken sowie das neue<br />
Anti-Terrorismusprogramm der IAEA.<br />
7.3<br />
Energiearmut weltweit beseitigen<br />
Das zweite übergeordnete Ziel der <strong>WBGU</strong>-Transformationsstrategie<br />
ist es, den Zugang zu modernen<br />
Energieformen in den Entwicklungsländern sicher<br />
zu stellen, auszubauen und somit Energiearmut weltweit<br />
zu beseitigen. Dies ist ein grundlegender Beitrag<br />
<strong>zur</strong> Armutsbekämpfung – das Erreichen der Ziele<br />
Energiearmut weltweit beseitigen 7.3<br />
der Milleniumserklärung wird wesentlich durch die<br />
Energieversorgung beeinflusst. Um die Energiearmut<br />
zu überwinden, müssen <strong>im</strong> Zeitalter der Globalisierung<br />
die erforderlichen Weichenstellungen nicht<br />
nur in den betroffenen Ländern selbst, sondern auch<br />
durch internationale Rahmensetzungen erfolgen.<br />
7.3.1<br />
Globale Mindestversorgung anstreben<br />
Zugang zu moderner Energie verbessern<br />
Noch <strong>im</strong>mer haben 2,4 Mrd. Menschen keinen<br />
Zugang zu moderner Energie. Davon sind vor allem<br />
Arme in den am wenigsten entwickelten Ländern<br />
betroffen. Besondere Herausforderungen sind die<br />
Umstellung von gesundheitsschädlicher Biomassenutzung<br />
zum Kochen und Heizen auf moderne Energieträger<br />
sowie die Versorgung mit Energiedienstleistungen,<br />
die vom Zugang zu Elektrizität abhängen<br />
(Kap 4.4.2.2). Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt als international<br />
anzustrebendes Ziel, dass alle Menschen <strong>zur</strong><br />
Deckung des elementarsten Energiebedarfs ab 2020<br />
mindestens 500 kWh pro Kopf und Jahr, ab 2050 700<br />
kWh pro Kopf und Jahr und bis 2100 1.000 kWh pro<br />
Kopf und Jahr an moderner Endenergie <strong>zur</strong> Verfügung<br />
haben sollen.<br />
Bei allen Maßnahmen <strong>zur</strong> Transformation der<br />
Energiesysteme sollte auf eine Verringerung der<br />
regionalen und sozioökonomischen Disparitäten<br />
geachtet werden. Benachteiligte Gruppen sind dabei<br />
besonders zu fördern und kultur- sowie geschlechtsspezifische<br />
Besonderheiten zu beachten.<br />
Der <strong>WBGU</strong> hält es für gerade noch zumutbar,<br />
wenn arme Haushalte max<strong>im</strong>al ein Zehntel ihres<br />
Einkommens <strong>zur</strong> Deckung ihres Bedarfs an elementarsten<br />
Energiedienstleistungen (500 kWh pro Kopf<br />
und Jahr) ausgeben müssen. Daraus ergibt sich in<br />
Einzelfällen die Notwendigkeit <strong>zur</strong> Quersubventionierung<br />
bzw. sozialen Transfers („Strom- und Heizgeld“).<br />
Bis spätestens 2050 sollte sichergestellt werden,<br />
dass kein Haushalt gezwungen ist, mehr als 10%<br />
des Einkommens <strong>zur</strong> Deckung des elementarsten<br />
Energiebedarfs zu verwenden.<br />
Ziele der UN-Milleniumserklärung<br />
umsetzen<br />
Der Zugang zu moderner Energie ist ein zentraler<br />
Beitrag <strong>zur</strong> Erfüllung der in der Milleniumserklärung<br />
der Vereinten Nationen vereinbarten Entwicklungsziele.<br />
Insbesondere ist die Minderung der Luftverschmutzung<br />
in Innenräumen aufgrund der hohen<br />
Gesundheitsgefährdung bedeutsam. Hinzu kommt<br />
die Außenluftverschmutzung in Innenstädten. Zum<br />
Schutz vor Atemwegserkrankungen sollte aus den<br />
gesundheitsschädlichen Formen traditioneller Bio-<br />
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