Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU
Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU
Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
224 7 Stationen des <strong>WBGU</strong>-Transformationsfahrplans<br />
politische Umsetzung dieser Ziele wären EU-Richtlinien,<br />
ein noch zu gründendes „Globales Ministerforum<br />
für Nachhaltige Energie“ oder falls notwendig<br />
eine ebenfalls noch zu gründende „Internationale<br />
Agentur für nachhaltige Energie“ (Kap. 7.5). Bis<br />
2050 sollten zudem bei großen, fossil betriebenen<br />
Kraftwerken Mindestwirkungsgrade von über 60%<br />
angestrebt werden. Dazu empfiehlt der <strong>WBGU</strong>,<br />
• ab 2005, ausgehend von der EU-Richtlinie über<br />
die integrierte Vermeidung und Verminderung<br />
der Umweltverschmutzung, die stufenweise Etablierung<br />
internationaler Standards für Mindestwirkungsgrade<br />
fossil betriebener Kraftwerke;<br />
• bis 2012 20% des Stroms in der EU durch Kraft-<br />
Wärme-Kopplung (KWK) zu erzeugen (EU-Ziel:<br />
18% bis 2012). Dazu sollte sich die Bundesregierung<br />
<strong>im</strong> Rahmen der laufenden Verhandlungen<br />
der EU-KWK-Richtlinie für eine anspruchsvolle<br />
Definition von „Qualitäts-KWK“ und für die<br />
zügige Festlegung von verbindlichen nationalen<br />
Zielquoten einsetzen;<br />
• ökologische Finanzreformen als wesentliche<br />
Instrumente <strong>zur</strong> Schaffung von Anreizen für mehr<br />
Effizienz einzuleiten. Dazu gehören Maßnahmen<br />
<strong>zur</strong> Internalisierung externer Kosten (z. B. CO 2-<br />
Steuer, Zertikatehandel) und der Abbau von Subventionen<br />
für fossile und nukleare Energieträger;<br />
• die Endverbraucher besser zu informieren, um die<br />
Energieeffizienz zu steigern, z. B. durch Kennzeichnungspflichten<br />
für alle energieintensiven<br />
Güter, Gebäude und Dienstleistungen. Bei<br />
Gütern, die international gehandelt werden, ist<br />
eine länderübergreifende Harmonisierung von<br />
Effizienzstandards und Labels empfehlenswert;<br />
• die großen Effizienzpotenziale in der Nutzung der<br />
Heiz- und Kühlungsenergie durch ordnungsrechtliche<br />
Regelungen bei Wärmedämmung und<br />
-schutz von Gebäuden auszuschöpfen.<br />
7.2.3<br />
Erneuerbare Energien erheblich ausbauen<br />
Um den Schutz der natürlichen Umwelt trotz weltweit<br />
steigender Nachfrage nach Energiedienstleistungen<br />
zu gewährleisten und die Risiken der Energiegewinnung<br />
auf ein vertretbares Maß zu senken,<br />
sollte der Anteil der erneuerbaren Energien am globalen<br />
Energiemix bis 2020 von derzeit 12,7% auf<br />
20% erhöht werden (davon max<strong>im</strong>al 2% traditionelle<br />
Biomasse), mit dem langfristigen Ziel, bis 2050<br />
über 50% zu erreichen (davon max<strong>im</strong>al 0,5% traditionelle<br />
Biomasse). Ökologische Finanzreformen<br />
werden zu einer Verteuerung fossiler und nuklearer<br />
Energieträger führen und damit deren Anteil am globalen<br />
Energiemix <strong>zur</strong>ückdrängen. Der Anteil erneu-<br />
erbarer Energien wird folglich ansteigen. Dieser<br />
Anstieg wird jedoch deutlich unter der angestrebten<br />
Erhöhung auf 20 bzw. 50% liegen. Der <strong>WBGU</strong> plädiert<br />
daher für einen aktiven Ausbau erneuerbarer<br />
Energien. Dabei sollten bei der Wasserkraft aus<br />
Naturschutzgründen nicht alle Potenziale genutzt<br />
werden. Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt,<br />
• dass sich die Länder auf nationale Quoten einigen.<br />
Um die Kosten zu min<strong>im</strong>ieren, sollte bis 2030<br />
ein weltweites System international handelbarer<br />
Quoten angestrebt werden. In solch einem flexiblen<br />
System sollte allerdings jedes Land verpflichtet<br />
werden, einen wesentlichen Teil seiner Quote<br />
<strong>im</strong> Rahmen der einhe<strong>im</strong>ischen Energiegewinnung<br />
zu erfüllen;<br />
• Markteinführungsstrategien (z. B. zeitlich begrenzte<br />
Subventionen, Einspeisevergütungen,<br />
Quotenmodelle) fortzusetzen und auszubauen.<br />
Bis ein nennenswertes Marktvolumen erreicht<br />
wird, zählen Einspeisevergütungen mit einer zeitlichen<br />
Degression der Vergütungssätze zu den<br />
besonders sinnvollen Optionen. Wenn ein ausreichend<br />
großes Marktvolumen einzelner Energieträger<br />
erreicht ist, sollte die Förderung in ein System<br />
handelbarer Quoten und gegebenenfalls von<br />
Green Energy Certificates überführt werden;<br />
• die Investitionen in Forschung und Entwicklung<br />
auf dem Energiesektor aufbauend auf der schon<br />
vorhandenen Grundlage weiter zu stärken und<br />
von heutigen Werten aus bis 2020 mindestens zu<br />
verzehnfachen. Der Schwerpunkt sollte auf erneuerbare<br />
Energien und Effizienzmaßnahmen verlagert<br />
werden (Kap. 6);<br />
• das Energiesystem für den großskaligen Einsatz<br />
fluktuierender erneuerbarer Quellen zu ertüchtigen.<br />
Dazu zählen insbesondere eine leistungsfähigere<br />
Netzregelung, angepasste Regelungsstrategien<br />
für verteilte Energieerzeuger, die Ertüchtigung<br />
der Netze für eine starke Durchdringung mit<br />
verteilten Energieerzeugern sowie ihr Ausbau bis<br />
hin zu internationalen Energietransportstrukturen<br />
(„Global Link“). Später sollte der Aufbau<br />
einer Infrastruktur für Wasserstoffspeicherung<br />
und -verteilung unter Nutzung von Erdgas als<br />
Brückentechnologie erfolgen;<br />
• personelle und institutionelle Kapazitäten in Entwicklungsländern<br />
(z. B. durch Partnerschaften von<br />
deutschen Einrichtungen mit solchen in Entwicklungsländern)<br />
aufzubauen und zu stärken sowie<br />
den Technologietransfer zu intensivieren;<br />
• ab 2005 in der Exportkreditförderung progressive<br />
Mindestauflagen für die zulässige Kohlenstoffintensität<br />
bei Energieerzeugungsprojekten festzulegen;