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Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU

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224 7 Stationen des <strong>WBGU</strong>-Transformationsfahrplans<br />

politische Umsetzung dieser Ziele wären EU-Richtlinien,<br />

ein noch zu gründendes „Globales Ministerforum<br />

für Nachhaltige Energie“ oder falls notwendig<br />

eine ebenfalls noch zu gründende „Internationale<br />

Agentur für nachhaltige Energie“ (Kap. 7.5). Bis<br />

2050 sollten zudem bei großen, fossil betriebenen<br />

Kraftwerken Mindestwirkungsgrade von über 60%<br />

angestrebt werden. Dazu empfiehlt der <strong>WBGU</strong>,<br />

• ab 2005, ausgehend von der EU-Richtlinie über<br />

die integrierte Vermeidung und Verminderung<br />

der Umweltverschmutzung, die stufenweise Etablierung<br />

internationaler Standards für Mindestwirkungsgrade<br />

fossil betriebener Kraftwerke;<br />

• bis 2012 20% des Stroms in der EU durch Kraft-<br />

Wärme-Kopplung (KWK) zu erzeugen (EU-Ziel:<br />

18% bis 2012). Dazu sollte sich die Bundesregierung<br />

<strong>im</strong> Rahmen der laufenden Verhandlungen<br />

der EU-KWK-Richtlinie für eine anspruchsvolle<br />

Definition von „Qualitäts-KWK“ und für die<br />

zügige Festlegung von verbindlichen nationalen<br />

Zielquoten einsetzen;<br />

• ökologische Finanzreformen als wesentliche<br />

Instrumente <strong>zur</strong> Schaffung von Anreizen für mehr<br />

Effizienz einzuleiten. Dazu gehören Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Internalisierung externer Kosten (z. B. CO 2-<br />

Steuer, Zertikatehandel) und der Abbau von Subventionen<br />

für fossile und nukleare Energieträger;<br />

• die Endverbraucher besser zu informieren, um die<br />

Energieeffizienz zu steigern, z. B. durch Kennzeichnungspflichten<br />

für alle energieintensiven<br />

Güter, Gebäude und Dienstleistungen. Bei<br />

Gütern, die international gehandelt werden, ist<br />

eine länderübergreifende Harmonisierung von<br />

Effizienzstandards und Labels empfehlenswert;<br />

• die großen Effizienzpotenziale in der Nutzung der<br />

Heiz- und Kühlungsenergie durch ordnungsrechtliche<br />

Regelungen bei Wärmedämmung und<br />

-schutz von Gebäuden auszuschöpfen.<br />

7.2.3<br />

Erneuerbare Energien erheblich ausbauen<br />

Um den Schutz der natürlichen Umwelt trotz weltweit<br />

steigender Nachfrage nach Energiedienstleistungen<br />

zu gewährleisten und die Risiken der Energiegewinnung<br />

auf ein vertretbares Maß zu senken,<br />

sollte der Anteil der erneuerbaren Energien am globalen<br />

Energiemix bis 2020 von derzeit 12,7% auf<br />

20% erhöht werden (davon max<strong>im</strong>al 2% traditionelle<br />

Biomasse), mit dem langfristigen Ziel, bis 2050<br />

über 50% zu erreichen (davon max<strong>im</strong>al 0,5% traditionelle<br />

Biomasse). Ökologische Finanzreformen<br />

werden zu einer Verteuerung fossiler und nuklearer<br />

Energieträger führen und damit deren Anteil am globalen<br />

Energiemix <strong>zur</strong>ückdrängen. Der Anteil erneu-<br />

erbarer Energien wird folglich ansteigen. Dieser<br />

Anstieg wird jedoch deutlich unter der angestrebten<br />

Erhöhung auf 20 bzw. 50% liegen. Der <strong>WBGU</strong> plädiert<br />

daher für einen aktiven Ausbau erneuerbarer<br />

Energien. Dabei sollten bei der Wasserkraft aus<br />

Naturschutzgründen nicht alle Potenziale genutzt<br />

werden. Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt,<br />

• dass sich die Länder auf nationale Quoten einigen.<br />

Um die Kosten zu min<strong>im</strong>ieren, sollte bis 2030<br />

ein weltweites System international handelbarer<br />

Quoten angestrebt werden. In solch einem flexiblen<br />

System sollte allerdings jedes Land verpflichtet<br />

werden, einen wesentlichen Teil seiner Quote<br />

<strong>im</strong> Rahmen der einhe<strong>im</strong>ischen Energiegewinnung<br />

zu erfüllen;<br />

• Markteinführungsstrategien (z. B. zeitlich begrenzte<br />

Subventionen, Einspeisevergütungen,<br />

Quotenmodelle) fortzusetzen und auszubauen.<br />

Bis ein nennenswertes Marktvolumen erreicht<br />

wird, zählen Einspeisevergütungen mit einer zeitlichen<br />

Degression der Vergütungssätze zu den<br />

besonders sinnvollen Optionen. Wenn ein ausreichend<br />

großes Marktvolumen einzelner Energieträger<br />

erreicht ist, sollte die Förderung in ein System<br />

handelbarer Quoten und gegebenenfalls von<br />

Green Energy Certificates überführt werden;<br />

• die Investitionen in Forschung und Entwicklung<br />

auf dem Energiesektor aufbauend auf der schon<br />

vorhandenen Grundlage weiter zu stärken und<br />

von heutigen Werten aus bis 2020 mindestens zu<br />

verzehnfachen. Der Schwerpunkt sollte auf erneuerbare<br />

Energien und Effizienzmaßnahmen verlagert<br />

werden (Kap. 6);<br />

• das Energiesystem für den großskaligen Einsatz<br />

fluktuierender erneuerbarer Quellen zu ertüchtigen.<br />

Dazu zählen insbesondere eine leistungsfähigere<br />

Netzregelung, angepasste Regelungsstrategien<br />

für verteilte Energieerzeuger, die Ertüchtigung<br />

der Netze für eine starke Durchdringung mit<br />

verteilten Energieerzeugern sowie ihr Ausbau bis<br />

hin zu internationalen Energietransportstrukturen<br />

(„Global Link“). Später sollte der Aufbau<br />

einer Infrastruktur für Wasserstoffspeicherung<br />

und -verteilung unter Nutzung von Erdgas als<br />

Brückentechnologie erfolgen;<br />

• personelle und institutionelle Kapazitäten in Entwicklungsländern<br />

(z. B. durch Partnerschaften von<br />

deutschen Einrichtungen mit solchen in Entwicklungsländern)<br />

aufzubauen und zu stärken sowie<br />

den Technologietransfer zu intensivieren;<br />

• ab 2005 in der Exportkreditförderung progressive<br />

Mindestauflagen für die zulässige Kohlenstoffintensität<br />

bei Energieerzeugungsprojekten festzulegen;

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