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Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU

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ziehung der Entwicklungs- und Schwellenländer<br />

schaffen;<br />

• bis 2008 die Fortschreibung des Kioto-Protokolls<br />

mit Reduktionszielen für Industrieländer (die<br />

etappenweise in weiteren Verpflichtungsperioden<br />

vereinbart werden) sowie Auflagen <strong>zur</strong> Emissionskontrolle<br />

für Entwicklungsländer bis spätestens<br />

2020. Schwellenländer sollten bereits früher<br />

erste quantifizierte Auflagen annehmen. Zudem<br />

sollte bis 2005 der Art. 2 der Kl<strong>im</strong>arahmenkonvention<br />

(Vermeidung von Treibhausgaskonzentrationen,<br />

die zu „gefährlicher Kl<strong>im</strong>aänderung“<br />

führen) konkretisiert werden;<br />

• den effektiven Schutz der biosphärischen Kohlenstoffvorräte<br />

in die internationale Kl<strong>im</strong>aschutzpolitik<br />

aufzunehmen;<br />

• die Erschließung von Reduktionspotenzialen in<br />

Entwicklungs- und Schwellenländern durch verstärkte<br />

Zusammenarbeit mit Industrieländern.<br />

Dies kann durch freiwillige Partnerschaften, Förderung<br />

des Clean Development Mechanism und<br />

durch darüber hinausgehenden Technologietransfer<br />

geschehen;<br />

• die rasche Aufnahme quantifizierter Reduktionspflichten<br />

für die Emissionen des Flug- und Schiffsverkehrs<br />

in das Kioto-Protokoll;<br />

Maßnahme<br />

Natürliche Lebensgrundlagen schützen 7.2<br />

Abbildung 7-2<br />

Zusammenhang von<br />

Leitplanken, Maßnahmen<br />

und zukünftiger<br />

Systementwicklung.<br />

Die Abbildung zeigt<br />

Ziel: Vermeidung nicht nachhaltiger Entwicklungen<br />

mögliche Zustände eines<br />

Systems bezüglich seiner<br />

<strong>Nachhaltigkeit</strong>, aufgetragen<br />

über der Zeit. Der<br />

momentane Zustand eines<br />

Systems relativ <strong>zur</strong><br />

Ist-Zustand<br />

Leitplanke (Ist-Zustand)<br />

kann <strong>im</strong> grünen Bereich<br />

Grenzbereich<br />

liegen („nachhaltiger<br />

Bereich“, nach bestem<br />

derzeitigen Kenntnisstand),<br />

oder <strong>im</strong> roten („nicht<br />

Leitplanke<br />

nachhaltiger Bereich“).<br />

Wenn sich ein System <strong>im</strong><br />

nicht nachhaltigen Bereich<br />

befindet, muss es durch<br />

geeignete Maßnahmen so<br />

gesteuert werden, dass es<br />

„durch“ die Leitplanke in<br />

Ist-Zustand<br />

nicht nachhaltiger Bereich<br />

den nachhaltigen Bereich<br />

hinein kommt. Von dieser<br />

Seite aus ist die Leitplanke<br />

Ziel: Herausführen aus dem nicht nachhaltigen Bereich<br />

also durchlässig. Befindet sich ein System <strong>im</strong> nachhaltigen Bereich, gibt es zunächst keine weiteren Vorgaben. Das System kann<br />

sich <strong>im</strong> freien Spiel der Kräfte entwickeln. Erst wenn das System sich von der nachhaltigen Seite aus auf Kollisionskurs mit<br />

einer Leitplanke befindet, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Verletzung der Leitplanke zu verhindern. Von dieser<br />

Seite aus ist die Leitplanke also undurchlässig. Da sich die Leitplanken durch künftigen Wissensfortschritt verändern können,<br />

ist das Einhalten der derzeitigen Leitplanken kein hinreichendes, sondern nur ein notwendiges Kriterium für <strong>Nachhaltigkeit</strong>.<br />

Quelle: <strong>WBGU</strong><br />

Maßnahme<br />

Maßnahme<br />

Maßnahme<br />

• den Emissionen aus Landwirtschaft und Landnutzungsänderungen<br />

besondere Beachtung zu schenken.<br />

Wegen ihrer zukünftig wahrscheinlich wachsenden<br />

Bedeutung sollten Emissionsreduktionspotenziale<br />

erforscht werden;<br />

• bis 2020 sollten alle Subventionen für fossile Energien<br />

und Kernkraft in Industrie- und Transformationsländern<br />

vollständig abgebaut werden, bis<br />

2030 weltweit. Bis 2020 sollte zudem die Subventionierung<br />

fossiler Energieträger in Entwicklungsländern<br />

abgebaut werden (Kap. 7.7.2).<br />

7.2.2<br />

Energieproduktivität erhöhen<br />

Um den Ressourcenverbrauch zu min<strong>im</strong>ieren, sollte<br />

die globale Energieproduktivität (Bruttoinlandsprodukt<br />

pro Energieeinsatz) jährlich zunächst um 1,4%<br />

und möglichst bald um mindestens 1,6% gesteigert<br />

werden. Bis zum Jahr 2030 sollte gegenüber 1990<br />

eine Verdopplung der Energieproduktivität erreicht<br />

werden. Diese Steigerung umfasst erhöhte Wirkungsgrade<br />

bei der Umwandlung von Pr<strong>im</strong>är- in<br />

Endenergie, nachfrageseitige Effizienzsteigerungen<br />

und strukturelle Veränderungen der Volkswirtschaft.<br />

Geeignete Foren und Anknüpfungspunkte für die<br />

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