Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU
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7.1<br />
Von der Vision <strong>zur</strong> Umsetzung: Chancen der<br />
nächsten 10–20 Jahre nutzen<br />
Auf Basis der Analyse langfristiger Energieszenarien<br />
aus Kap. 4 und der in Kap. 5 dargelegten Handlungsoptionen<br />
werden hier zentrale politische Zielgrößen<br />
sowie Maßnahmen mit Zeitpunkten ihrer Umsetzung<br />
vorgeschlagen (Abb. 7-1). Diese Ziele und<br />
Maßnahmen sollen dazu dienen, eine Verletzung<br />
ökologischer oder sozioökonomischer Leitplanken<br />
zu verhindern oder einen nicht nachhaltigen Zustand<br />
jenseits der Leitplanke wieder in einen Zustand<br />
innerhalb der Leitplanken zu überführen (Abb. 7-2).<br />
Die vom <strong>WBGU</strong> empfohlenen Zielgrößen und Maßnahmen<br />
geben vor, welche Richtung eingeschlagen<br />
werden muss, um eine globale <strong>Energiewende</strong> zu<br />
ermöglichen. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten<br />
bei der Abschätzung künftiger Entwicklungen<br />
bleibt eine ständige Überprüfung der Zielsetzungen,<br />
die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher<br />
Erkenntnisse und technologischer Fortschritte sowie<br />
die entsprechende Justierung der Ziele und Maßnahmen<br />
unerlässlich. Die hier angeführten Ziele und<br />
Maßnahmen sind zugleich wichtige Elemente der<br />
vom <strong>WBGU</strong> vorgeschlagenen <strong>Welt</strong>energiecharta<br />
(Kap. 5.3.2). Besonderer Handlungsbedarf besteht in<br />
den kommenden 10–20 Jahren, in denen sich die entscheidende<br />
Gelegenheit für den Umbau der globalen<br />
Energiesysteme bietet. Die beabsichtigten Effekte<br />
sind erst mit einem gewissen Zeitabstand zu erwarten.<br />
Diese Verzögerungswirkung macht rasches Handeln<br />
umso wichtiger. Die Bundesregierung sollte ihr<br />
internationales Gewicht nutzen und die Transformation<br />
der Energiesysteme <strong>im</strong> Rahmen globaler Strukturpolitik<br />
engagiert vorantreiben.<br />
7.2<br />
Natürliche Lebensgrundlagen schützen<br />
Eines der beiden übergeordneten Ziele der <strong>WBGU</strong>-<br />
Transformationsstrategie ist der Schutz der natür-<br />
Stationen des <strong>WBGU</strong>-Transformationsfahrplans:<br />
politische Zielgrößen,<br />
Zeitpläne und Maßnahmen<br />
lichen Lebensgrundlagen, das andere ist die Beseitigung<br />
von Energiearmut (Kap. 7.3).<br />
7.2.1<br />
Emission von Treibhausgasen drastisch reduzieren<br />
Um die globale Erwärmung in tolerablen Grenzen<br />
zu halten, ist es notwendig, die Kohlendioxidemissionen<br />
bis 2050 gegenüber 1990 weltweit um mindestens<br />
30% zu reduzieren (Kap. 4). Dies betrifft in erster<br />
Linie die CO 2 -Emissionen aus fossilen Brennstoffen<br />
bei Wärme- und Stromgewinnung sowie die Emissionen<br />
des Verkehrs, die heute zusammen weltweit etwa<br />
85% aller CO 2 -Emissionen ausmachen. Die Industrieländer<br />
müssen ihre Emissionen um etwa 80%<br />
reduzieren, während den Entwicklungs- und Schwellenländern<br />
ein Anstieg um max<strong>im</strong>al 30% zugestanden<br />
wird. Der Höchstwert der Emissionen von Entwicklungs-<br />
und Schwellenländern sollte dabei schon<br />
früher (zwischen 2020 und 2030) durchlaufen sein<br />
(Kap. 4). Da ohne <strong>Energiewende</strong> in den Entwicklungs-<br />
und Schwellenländern für den gleichen Zeitraum<br />
eine Verdopplung bis Vervierfachung der<br />
Emissionen erwartet werden kann, ist auch in diesen<br />
Ländern ein rasches Umschwenken auf einen alternativen<br />
Technologiepfad bei der Energieerzeugung<br />
und -nutzung notwendig. Der Schwerpunkt sollte<br />
dabei auf erneuerbare Energien und Effizienzmaßnahmen<br />
gelegt werden. Zusätzlich sind flankierende<br />
Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft notwendig.<br />
Insbesondere gilt es, die in der Vegetation<br />
und in den Böden gespeicherten Kohlenstoffvorräte<br />
zu schützen.<br />
Wegen der beträchtlichen Unsicherheit, z. B. auch<br />
über die angenommene Sensitivität des Kl<strong>im</strong>as, sind<br />
die angegeben Reduktionsziele als Mindestvorgaben<br />
zu bewerten. Dazu empfiehlt der <strong>WBGU</strong>,<br />
• bis 2005 auf nationaler und europäischer Ebene<br />
bei der Umsetzung des Art. 3.2 des Kioto-Protokolls<br />
(nachweisbarer Fortschritt) eine Vorreiterrolle<br />
zu übernehmen. Dies würde das Vertrauen in<br />
den Prozess stärken und die Basis für die Einbe-<br />
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