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Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU

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7.1<br />

Von der Vision <strong>zur</strong> Umsetzung: Chancen der<br />

nächsten 10–20 Jahre nutzen<br />

Auf Basis der Analyse langfristiger Energieszenarien<br />

aus Kap. 4 und der in Kap. 5 dargelegten Handlungsoptionen<br />

werden hier zentrale politische Zielgrößen<br />

sowie Maßnahmen mit Zeitpunkten ihrer Umsetzung<br />

vorgeschlagen (Abb. 7-1). Diese Ziele und<br />

Maßnahmen sollen dazu dienen, eine Verletzung<br />

ökologischer oder sozioökonomischer Leitplanken<br />

zu verhindern oder einen nicht nachhaltigen Zustand<br />

jenseits der Leitplanke wieder in einen Zustand<br />

innerhalb der Leitplanken zu überführen (Abb. 7-2).<br />

Die vom <strong>WBGU</strong> empfohlenen Zielgrößen und Maßnahmen<br />

geben vor, welche Richtung eingeschlagen<br />

werden muss, um eine globale <strong>Energiewende</strong> zu<br />

ermöglichen. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten<br />

bei der Abschätzung künftiger Entwicklungen<br />

bleibt eine ständige Überprüfung der Zielsetzungen,<br />

die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher<br />

Erkenntnisse und technologischer Fortschritte sowie<br />

die entsprechende Justierung der Ziele und Maßnahmen<br />

unerlässlich. Die hier angeführten Ziele und<br />

Maßnahmen sind zugleich wichtige Elemente der<br />

vom <strong>WBGU</strong> vorgeschlagenen <strong>Welt</strong>energiecharta<br />

(Kap. 5.3.2). Besonderer Handlungsbedarf besteht in<br />

den kommenden 10–20 Jahren, in denen sich die entscheidende<br />

Gelegenheit für den Umbau der globalen<br />

Energiesysteme bietet. Die beabsichtigten Effekte<br />

sind erst mit einem gewissen Zeitabstand zu erwarten.<br />

Diese Verzögerungswirkung macht rasches Handeln<br />

umso wichtiger. Die Bundesregierung sollte ihr<br />

internationales Gewicht nutzen und die Transformation<br />

der Energiesysteme <strong>im</strong> Rahmen globaler Strukturpolitik<br />

engagiert vorantreiben.<br />

7.2<br />

Natürliche Lebensgrundlagen schützen<br />

Eines der beiden übergeordneten Ziele der <strong>WBGU</strong>-<br />

Transformationsstrategie ist der Schutz der natür-<br />

Stationen des <strong>WBGU</strong>-Transformationsfahrplans:<br />

politische Zielgrößen,<br />

Zeitpläne und Maßnahmen<br />

lichen Lebensgrundlagen, das andere ist die Beseitigung<br />

von Energiearmut (Kap. 7.3).<br />

7.2.1<br />

Emission von Treibhausgasen drastisch reduzieren<br />

Um die globale Erwärmung in tolerablen Grenzen<br />

zu halten, ist es notwendig, die Kohlendioxidemissionen<br />

bis 2050 gegenüber 1990 weltweit um mindestens<br />

30% zu reduzieren (Kap. 4). Dies betrifft in erster<br />

Linie die CO 2 -Emissionen aus fossilen Brennstoffen<br />

bei Wärme- und Stromgewinnung sowie die Emissionen<br />

des Verkehrs, die heute zusammen weltweit etwa<br />

85% aller CO 2 -Emissionen ausmachen. Die Industrieländer<br />

müssen ihre Emissionen um etwa 80%<br />

reduzieren, während den Entwicklungs- und Schwellenländern<br />

ein Anstieg um max<strong>im</strong>al 30% zugestanden<br />

wird. Der Höchstwert der Emissionen von Entwicklungs-<br />

und Schwellenländern sollte dabei schon<br />

früher (zwischen 2020 und 2030) durchlaufen sein<br />

(Kap. 4). Da ohne <strong>Energiewende</strong> in den Entwicklungs-<br />

und Schwellenländern für den gleichen Zeitraum<br />

eine Verdopplung bis Vervierfachung der<br />

Emissionen erwartet werden kann, ist auch in diesen<br />

Ländern ein rasches Umschwenken auf einen alternativen<br />

Technologiepfad bei der Energieerzeugung<br />

und -nutzung notwendig. Der Schwerpunkt sollte<br />

dabei auf erneuerbare Energien und Effizienzmaßnahmen<br />

gelegt werden. Zusätzlich sind flankierende<br />

Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft notwendig.<br />

Insbesondere gilt es, die in der Vegetation<br />

und in den Böden gespeicherten Kohlenstoffvorräte<br />

zu schützen.<br />

Wegen der beträchtlichen Unsicherheit, z. B. auch<br />

über die angenommene Sensitivität des Kl<strong>im</strong>as, sind<br />

die angegeben Reduktionsziele als Mindestvorgaben<br />

zu bewerten. Dazu empfiehlt der <strong>WBGU</strong>,<br />

• bis 2005 auf nationaler und europäischer Ebene<br />

bei der Umsetzung des Art. 3.2 des Kioto-Protokolls<br />

(nachweisbarer Fortschritt) eine Vorreiterrolle<br />

zu übernehmen. Dies würde das Vertrauen in<br />

den Prozess stärken und die Basis für die Einbe-<br />

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