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Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU

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204 5 Die <strong>WBGU</strong>-Transformationsstrategie<br />

• Verpflichtung zum Einsatz der unter den Bedingungen<br />

vor Ort besten verfügbaren Technik;<br />

• Verpflichtung <strong>zur</strong> Einhaltung des nationalen<br />

Umweltrechts des Gastlands einschließlich der<br />

Standards aus internationalen Umweltübereinkommen,<br />

die vom Gastland ratifiziert wurden;<br />

• Verpflichtung <strong>zur</strong> Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />

nach Maßgabe der Standards<br />

der <strong>Welt</strong>bank einschließlich der Entwicklung<br />

von Umweltmanagementplänen <strong>zur</strong> Schadensmin<strong>im</strong>ierung;<br />

• Unterstützung des Transfers umweltrelevanter<br />

Betriebsverfahren und von Technologien und<br />

Management-Know-how;<br />

• Verpflichtung <strong>zur</strong> Identifizierung und Analyse der<br />

für die Umweltauswirkungen wichtigsten Stoffströme<br />

und Lebenszyklusphasen der Produkte;<br />

• Förderung des Umweltbewusstseins der Mitarbeiter<br />

durch deren aktive Einbeziehung bei der Einrichtung<br />

und Umsetzung von Umweltmanagementsystemen.<br />

5.3.6<br />

Ausstieg aus der Kernenergie<br />

Die zivile Nutzung der Atomenergie hat sich in der<br />

Vergangenheit als nicht nachhaltig erwiesen:Wiederaufarbeitung<br />

und Endlagerung aber auch Proliferation<br />

und Terrorismus bergen erhebliches Gefahrenpotenzial.<br />

Die mangelnde Wirtschaftlichkeit in liberalisierten<br />

Energiemärkten und die wachsende Kritik<br />

der Bevölkerung vieler Länder an den Umweltund<br />

Gesundheitsrisiken der Kernkraft haben dazu<br />

geführt, dass die Zahl der jährlich ans Netz gehenden<br />

Kernkraftwerke drastisch <strong>zur</strong>ückgegangen ist (Kap.<br />

3.2.2). Der <strong>WBGU</strong> begrüßt diese Entwicklung und<br />

befürwortet, keine neuen Atomkraftwerke mehr zu<br />

genehmigen und zu bauen. Dazu empfiehlt der Beirat,<br />

rasch Verhandlungen über eine internationale<br />

Vereinbarung zum Ausstieg aus der zivilen Nutzung<br />

der Atomkraft bis 2050 anzustreben. Das Abkommen<br />

soll die Umwandlung der Internationale Atomenergie-Organisation<br />

in eine Abwicklungsbehörde<br />

vorsehen, sowie den Abbau von Subventionen und<br />

Sonderregelungen für die Nuklearindustrie umfassen.<br />

Diese verzerren den energiewirtschaftlichen<br />

Wettbewerb und binden erhebliche finanzielle Mittel<br />

<strong>im</strong> Interesse einer nicht nachhaltigen Industrie, die<br />

somit der Förderung einer nachhaltigen Energiewirtschaft<br />

fehlen (Kap. 5.3.2.3). Der Beirat begrüßt in<br />

diesem Zusammenhang die Empfehlung des deutschen<br />

Bundestags, die Förderung der Atomkraft<br />

durch den Euratom-Vertrag auslaufen zu lassen.<br />

Die problematische Doppelverwertbarkeit der<br />

Nukleartechnologie wird besonders bei der Frage<br />

der Proliferation deutlich. Diese betrifft nicht nur die<br />

Reaktoren, sondern die gesamte Kernenergiekette,<br />

die von der Gewinnung des Urans, über seine<br />

Umwandlung und Nutzung bis hin <strong>zur</strong> Zwischenund<br />

der angestrebten Endlagerung reicht. Durch<br />

„safeguard agreements“ kontrolliert die IAEA die<br />

Nichtverbreitungsverpflichtungen des Atomwaffensperrvertrags<br />

von 1970. Die Entdeckung des he<strong>im</strong>lichen<br />

Kernwaffenprogramms des Iraks nach dem<br />

Golfkrieg 1991 oder die Programme Nordkoreas<br />

haben jedoch deutlich gemacht, dass diese Kontrollsysteme<br />

mangelhaft sind. Durch ein Zusatzprotokoll<br />

hat die Agentur zwar nun das Recht, auch nicht<br />

deklarierte Kernmateralien und -aktivitäten zu<br />

untersuchen. Dieses Protokoll wurde allerdings erst<br />

von 22 Staaten ratifiziert, von denen nur zwei <strong>im</strong><br />

Nuklearbereich aktiv sind (Froggart, 2002). Die Vollmachten<br />

der IAEA reichen nicht aus, da sie die<br />

Weiterverbreitung von Nuklearmaterial erfassen,<br />

nicht jedoch verhindern kann.<br />

Internationale Regelungen <strong>zur</strong> Abwehr von<br />

Nuklearterrorismus greifen bisher zu kurz. Die derzeit<br />

einzige Regelung, das IAEA-Abkommen zum<br />

physischen Schutz von Nuklearmaterialien,<br />

beschränkt sich auf den Schutz internationaler Transporte<br />

gegen Diebstahl. Nach den Anschlägen des 11.<br />

September 2001 unterstützte die Generalversammlung<br />

der IAEA zwar 12 neue Schutzprinzipien,<br />

wandte sich aber gegen jede Form der verpflichtenden<br />

Berichterstattung und internationalen Kontrolle.<br />

Der Beirat empfiehlt daher, bis 2005 schärfere<br />

IAEA-Sicherheitsstandards für alle Plutoniumlagerstätten<br />

einzusetzen und die Kontroll- und Maßnahmenkompetenz<br />

der IAEA bei Sicherheitsbest<strong>im</strong>mungen<br />

<strong>im</strong> Bereich Terrorismus und Proliferation zu<br />

erweitern.<br />

Für den Normalbetrieb ziviler Kernkraftwerke ist<br />

problematisch, dass Sicherheitsniveaus variieren,<br />

ohne dass es einen verbindlichen internationalen<br />

Standard gibt. Der <strong>WBGU</strong> rät, bis 2010 die Sicherheitsstandards<br />

international auf anspruchsvollem<br />

Niveau zu harmonisieren. Außerdem sollten die Versicherungspflichten<br />

bei Kernkraftwerken vollständig<br />

durch die Betreiber getragen und steuerliche Vergünstigungen<br />

abgebaut werden. Anknüpfen könnte<br />

man hier an die zwei Entwürfe der Europäischen<br />

Kommission für Richtlinienvorschläge vom November<br />

2002, die die Sicherheit kerntechnischer Anlagen<br />

und die Entsorgung radioaktiven Abfalls betreffen.<br />

Die langfristige Lösung für die Lagerung des Atommülls<br />

bleibt eine der größten Herausforderungen für<br />

die Kernenergie-Industrie. Derzeit gibt es weltweit<br />

nur drei potenzielle Länder mit Standorten für Endlager:<br />

Finnland, die USA und Russland. Ob diese<br />

Lager je Nuklearabfall aufnehmen können werden,<br />

ist kaum vorherzusagen. Daher empfiehlt der Beirat,

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