Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU
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202 5 Die <strong>WBGU</strong>-Transformationsstrategie<br />
Wasserstoff benötigt, um effizient funktionieren zu<br />
können.<br />
Energienahe Dienstleistungen<br />
Die außenwirtschaftliche Öffnung der nationalen<br />
Märkte für energienahe „Non-core“-Dienstleistungen<br />
birgt volkswirtschaftliche Effizienzvorteile, da<br />
die Zulassung ausländischer Anbieter den Preis- und<br />
Qualitätswettbewerb <strong>im</strong> Inland verstärkt und<br />
Kosteneinsparungen zum Beispiel bei der Konstruktion<br />
und Wartung von Versorgungsnetzen oder be<strong>im</strong><br />
Anlagen- und Einsparcontracting verspricht. Allerdings<br />
dürften sich die statischen und dynamischen<br />
Effizienzgewinne nur dann gesamtwirtschaftlich voll<br />
entfalten, wenn es bei der Liberalisierung der Elektrizitäts-<br />
und Gasmärkte zu einer faktischen Trennung<br />
von Energieerzeugung und Netzbetrieb<br />
kommt.<br />
Energiegewinnung und -erzeugung<br />
Bei der unmittelbaren Energieerzeugung und<br />
-gewinnung generiert die außenwirtschaftliche Öffnung<br />
gleichfalls Effizienzgewinne und trägt <strong>zur</strong><br />
Überwindung inländischer Kapital- und Technologieknappheit<br />
bei, die vor allem in Entwicklungsländern<br />
eine ernsthafte Transformationsbarriere darstellt.<br />
Auf der anderen Seite sind diese Sektoren in<br />
politischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht von<br />
solch zentraler strategischer Bedeutung, dass viele<br />
Regierungen von einer Öffnung für ausländische<br />
Anbieter absehen, weil sie fürchten, die nationale<br />
Kontrolle über den Energiesektor zu verlieren<br />
(UNCTAD, 2001). Diese Gefahr ist umso größer, je<br />
konzentrierter die Energiemärkte sind. Im ungünstigsten<br />
Fall kann die Marktöffnung für ausländische<br />
Investoren bei unterschiedlichem Liberalisierungsstand<br />
der nationalen Energiemärkte zu Wettbewerbsvorteilen<br />
einiger marktbeherrschender<br />
und/oder staatlich geschützter Unternehmen führen.<br />
Verdrängen diese Unternehmen einhe<strong>im</strong>ische,<br />
grundsätzlich leistungsfähige Anbieter, droht ein globales<br />
Oligopol mit nur wenigen Anbietern, das aufgrund<br />
der hohen Anfangsinvestitionen <strong>im</strong> Energiesektor<br />
nur schwierig wieder aufgebrochen werden<br />
kann. Schließlich müsste speziell bei Verhandlungen<br />
über die Öffnung der leitungsgebundenen Energieversorgung<br />
geprüft werden, inwieweit Niederlassungsfreiheit<br />
vor Ort und diskr<strong>im</strong>inierungsfreier<br />
Netzzugang das Recht nach sich zieht, Strom bzw.<br />
Gas zu <strong>im</strong>portieren. Dieses Recht würde ähnliche<br />
umweltpolitische Probleme aufwerfen wie eine Integration<br />
der „Ware“ Strom ins GATT.<br />
Handlungsempfehlungen <strong>zur</strong><br />
Liberalisierung<br />
Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt der Bundesregierung, in der<br />
EU darauf hinzuwirken, dass sich diese für die Fortsetzung<br />
der Integration uneingeschränkt mobiler<br />
Pr<strong>im</strong>ärenergieträger (Erdöl, Kohle) in das GATT<br />
einsetzt. Dem Anliegen der Importunabhängigkeit<br />
kann durch die Förderung erneuerbarer Energien<br />
und Effizienzsteigerungen besser Rechnung getragen<br />
werden als durch die Protektion einhe<strong>im</strong>ischer<br />
Kohle- oder Gasförderung. Gleiches empfiehlt der<br />
Beirat hinsichtlich der Einbeziehung aller energienahen<br />
Dienstleistungen in die GATS-Verhandlungen,<br />
die zu globalen Wohlfahrtsgewinnen führen können.<br />
Der Beirat betont jedoch, dass damit gleichzeitig die<br />
Notwendigkeit verstärkt wird, die Transformation<br />
der Energiesysteme zügig voranzutreiben. Andernfalls<br />
ist nicht auszuschließen, dass die Liberalisierung<br />
mit steigenden externen Kosten verbunden ist, so<br />
dass per saldo Wohlfahrtseinbußen eintreten.<br />
Der Beirat ist hingegen sehr skeptisch gegenüber<br />
vereinzelten Überlegungen, den Handel mit Strom<br />
unmittelbar zu liberalisieren und dem GATT-Regelwerk<br />
zu unterwerfen. Sollte der Energieversorgungssektor<br />
umfassend ins GATS integriert werden, ist<br />
vorsorgend sicherzustellen, dass umweltpolitisch<br />
notwendige Handelsbeschränkungen – etwa für<br />
nicht nachhaltige Energien – nicht anfechtbar sind.<br />
Sollten weltweit Quoten für erneuerbare Energien<br />
sowie gesundheitliche, ökologische und sozioökonomische<br />
Mindeststandards für die Energieerzeugung<br />
gelten, kann sich der Beirat hingegen langfristig eine<br />
vollständige internationale Liberalisierung des Energieversorgungssektors<br />
vorstellen. Damit würde die<br />
Implementierung eines globalen Netzes gefördert,<br />
wovon unter best<strong>im</strong>mten Bedingungen nicht nur<br />
ökonomische und ökologische Effizienzgewinne,<br />
sondern auch Exportchancen für Entwicklungsländer<br />
ausgehen können.<br />
Der Beirat spricht sich für eine zügige Liberalisierung<br />
des Handels mit Waren und Dienstleistungen<br />
<strong>im</strong> Bereich der erneuerbaren Energien und der<br />
Energieeffizienz aus. Bestrebungen der WTO-Mitglieder,<br />
Zollfreiheit für Umweltschutzprodukte und<br />
-technologien ein<strong>zur</strong>äumen, sind besonders für ressourcenschonende<br />
Energietechnologien zu forcieren.<br />
Angesichts des noch relativ jungen Markts<br />
erscheinen in diesen Bereichen die Chancen der<br />
Liberalisierung (Marktgrößenvorteile, Wissenstransfer,<br />
Technologiediffusion) auch und gerade in Entwicklungsländern<br />
größer als etwaige Risiken. Um<br />
der Bedeutung, die diesen Sektoren künftig zukommen<br />
wird, gerecht zu werden, hält der Beirat den<br />
Abschluss eines gesonderten Protokolls zum GATTund<br />
GATS-Abkommen für wünschenswert. Dort<br />
sollte nach Möglichkeit auch der Zugang erneuerba-