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Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU

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202 5 Die <strong>WBGU</strong>-Transformationsstrategie<br />

Wasserstoff benötigt, um effizient funktionieren zu<br />

können.<br />

Energienahe Dienstleistungen<br />

Die außenwirtschaftliche Öffnung der nationalen<br />

Märkte für energienahe „Non-core“-Dienstleistungen<br />

birgt volkswirtschaftliche Effizienzvorteile, da<br />

die Zulassung ausländischer Anbieter den Preis- und<br />

Qualitätswettbewerb <strong>im</strong> Inland verstärkt und<br />

Kosteneinsparungen zum Beispiel bei der Konstruktion<br />

und Wartung von Versorgungsnetzen oder be<strong>im</strong><br />

Anlagen- und Einsparcontracting verspricht. Allerdings<br />

dürften sich die statischen und dynamischen<br />

Effizienzgewinne nur dann gesamtwirtschaftlich voll<br />

entfalten, wenn es bei der Liberalisierung der Elektrizitäts-<br />

und Gasmärkte zu einer faktischen Trennung<br />

von Energieerzeugung und Netzbetrieb<br />

kommt.<br />

Energiegewinnung und -erzeugung<br />

Bei der unmittelbaren Energieerzeugung und<br />

-gewinnung generiert die außenwirtschaftliche Öffnung<br />

gleichfalls Effizienzgewinne und trägt <strong>zur</strong><br />

Überwindung inländischer Kapital- und Technologieknappheit<br />

bei, die vor allem in Entwicklungsländern<br />

eine ernsthafte Transformationsbarriere darstellt.<br />

Auf der anderen Seite sind diese Sektoren in<br />

politischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht von<br />

solch zentraler strategischer Bedeutung, dass viele<br />

Regierungen von einer Öffnung für ausländische<br />

Anbieter absehen, weil sie fürchten, die nationale<br />

Kontrolle über den Energiesektor zu verlieren<br />

(UNCTAD, 2001). Diese Gefahr ist umso größer, je<br />

konzentrierter die Energiemärkte sind. Im ungünstigsten<br />

Fall kann die Marktöffnung für ausländische<br />

Investoren bei unterschiedlichem Liberalisierungsstand<br />

der nationalen Energiemärkte zu Wettbewerbsvorteilen<br />

einiger marktbeherrschender<br />

und/oder staatlich geschützter Unternehmen führen.<br />

Verdrängen diese Unternehmen einhe<strong>im</strong>ische,<br />

grundsätzlich leistungsfähige Anbieter, droht ein globales<br />

Oligopol mit nur wenigen Anbietern, das aufgrund<br />

der hohen Anfangsinvestitionen <strong>im</strong> Energiesektor<br />

nur schwierig wieder aufgebrochen werden<br />

kann. Schließlich müsste speziell bei Verhandlungen<br />

über die Öffnung der leitungsgebundenen Energieversorgung<br />

geprüft werden, inwieweit Niederlassungsfreiheit<br />

vor Ort und diskr<strong>im</strong>inierungsfreier<br />

Netzzugang das Recht nach sich zieht, Strom bzw.<br />

Gas zu <strong>im</strong>portieren. Dieses Recht würde ähnliche<br />

umweltpolitische Probleme aufwerfen wie eine Integration<br />

der „Ware“ Strom ins GATT.<br />

Handlungsempfehlungen <strong>zur</strong><br />

Liberalisierung<br />

Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt der Bundesregierung, in der<br />

EU darauf hinzuwirken, dass sich diese für die Fortsetzung<br />

der Integration uneingeschränkt mobiler<br />

Pr<strong>im</strong>ärenergieträger (Erdöl, Kohle) in das GATT<br />

einsetzt. Dem Anliegen der Importunabhängigkeit<br />

kann durch die Förderung erneuerbarer Energien<br />

und Effizienzsteigerungen besser Rechnung getragen<br />

werden als durch die Protektion einhe<strong>im</strong>ischer<br />

Kohle- oder Gasförderung. Gleiches empfiehlt der<br />

Beirat hinsichtlich der Einbeziehung aller energienahen<br />

Dienstleistungen in die GATS-Verhandlungen,<br />

die zu globalen Wohlfahrtsgewinnen führen können.<br />

Der Beirat betont jedoch, dass damit gleichzeitig die<br />

Notwendigkeit verstärkt wird, die Transformation<br />

der Energiesysteme zügig voranzutreiben. Andernfalls<br />

ist nicht auszuschließen, dass die Liberalisierung<br />

mit steigenden externen Kosten verbunden ist, so<br />

dass per saldo Wohlfahrtseinbußen eintreten.<br />

Der Beirat ist hingegen sehr skeptisch gegenüber<br />

vereinzelten Überlegungen, den Handel mit Strom<br />

unmittelbar zu liberalisieren und dem GATT-Regelwerk<br />

zu unterwerfen. Sollte der Energieversorgungssektor<br />

umfassend ins GATS integriert werden, ist<br />

vorsorgend sicherzustellen, dass umweltpolitisch<br />

notwendige Handelsbeschränkungen – etwa für<br />

nicht nachhaltige Energien – nicht anfechtbar sind.<br />

Sollten weltweit Quoten für erneuerbare Energien<br />

sowie gesundheitliche, ökologische und sozioökonomische<br />

Mindeststandards für die Energieerzeugung<br />

gelten, kann sich der Beirat hingegen langfristig eine<br />

vollständige internationale Liberalisierung des Energieversorgungssektors<br />

vorstellen. Damit würde die<br />

Implementierung eines globalen Netzes gefördert,<br />

wovon unter best<strong>im</strong>mten Bedingungen nicht nur<br />

ökonomische und ökologische Effizienzgewinne,<br />

sondern auch Exportchancen für Entwicklungsländer<br />

ausgehen können.<br />

Der Beirat spricht sich für eine zügige Liberalisierung<br />

des Handels mit Waren und Dienstleistungen<br />

<strong>im</strong> Bereich der erneuerbaren Energien und der<br />

Energieeffizienz aus. Bestrebungen der WTO-Mitglieder,<br />

Zollfreiheit für Umweltschutzprodukte und<br />

-technologien ein<strong>zur</strong>äumen, sind besonders für ressourcenschonende<br />

Energietechnologien zu forcieren.<br />

Angesichts des noch relativ jungen Markts<br />

erscheinen in diesen Bereichen die Chancen der<br />

Liberalisierung (Marktgrößenvorteile, Wissenstransfer,<br />

Technologiediffusion) auch und gerade in Entwicklungsländern<br />

größer als etwaige Risiken. Um<br />

der Bedeutung, die diesen Sektoren künftig zukommen<br />

wird, gerecht zu werden, hält der Beirat den<br />

Abschluss eines gesonderten Protokolls zum GATTund<br />

GATS-Abkommen für wünschenswert. Dort<br />

sollte nach Möglichkeit auch der Zugang erneuerba-

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