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Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU

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sollten bereits früher erste quantifizierte Auflagen<br />

annehmen.<br />

Dies wird allerdings sehr schwierig umzusetzen<br />

sein, weil die Industrieländer ihren Reduktionspflichten<br />

nur schleppend nachkommen und die Kl<strong>im</strong>arahmenkonvention<br />

den Grundsatz enthält, dass<br />

die Industrieländer bei den Emissionsreduktionen<br />

vorangehen müssen. Daher ist zunächst von berechtigten<br />

Widerständen der Entwicklungsländer gegen<br />

jede Form quantifizierter Reduktionsziele auszugehen.<br />

Der Beirat empfiehlt deshalb der Bundesregierung,<br />

sich für eine „Entwicklungsländerinitiative“<br />

der EU mit folgenden Charakteristika einzusetzen:<br />

• Ziel: Durch eine verstärkte Kooperation ist das<br />

Vertrauen der Entwicklungsländer <strong>zur</strong>ück zu<br />

gewinnen (historische Allianz der EU und der<br />

Entwicklungsländer auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz<br />

in Berlin, 1995) und der Boden für<br />

zukünftige Verhandlungen über Emissionsminderungen<br />

zu bereiten. Erst wenn die Entwicklungsländer<br />

erkennen, dass das Kioto-Protokoll ihnen<br />

Vorteile bringt, werden sie auch Pflichten übernehmen.<br />

• Regionale Partnerschaften: Einzelne EU-Mitgliedstaaten<br />

suchen in abgest<strong>im</strong>mten und längerfristig<br />

angelegten Initiativen den Kontakt zu best<strong>im</strong>mten<br />

Entwicklungsländern oder Ländergruppen, z. B. in<br />

Form von Arbeitsgruppen, die gemeinsam Kl<strong>im</strong>aschutz-<br />

und andere Entwicklungsziele aufstellen.<br />

In Projekten (z. B. <strong>im</strong> Rahmen von CDM) sollte<br />

insbesondere der Technologietransfer gefördert<br />

werden. Grundsätzlich sollten Initiativen zu solchen<br />

Partnerschaften auch von Entwicklungsländern<br />

ausgehen können und langfristig zu beiderseitigem<br />

Vorteil führen.<br />

• Vorbildlichkeit: Deutschland und andere Anlage-<br />

I-Länder sollten die bestehenden Regelungen <strong>im</strong><br />

Kioto-Protokoll vorbildlich erfüllen. Dies gilt insbesondere<br />

für die „nachweisbaren Fortschritte“<br />

bei der Umsetzung der Reduktionspflichten des<br />

Kioto-Protokolls bis 2005, bei Zulassung, Ausgestaltung<br />

und Durchführung von CDM-Projekten,<br />

für die Auffüllung der drei neu aufgelegten Fonds<br />

für Entwicklungsländer sowie für vorbeugende<br />

Maßnahmen gegen Folgen der Kl<strong>im</strong>aänderung,<br />

den Kapazitätsaufbau und den Technologietransfer.<br />

Dies würde das Vertrauen in den Prozess stärken<br />

und die Basis für die Einbeziehung der Entwicklungsländer<br />

schaffen.<br />

• Machbarkeit: Um die Entwicklungsländer zu<br />

überzeugen, müssen zunächst die kurz-, mittelund<br />

langfristigen Emissionsreduktionspotenziale<br />

in den wichtigsten Entwicklungsländern und<br />

Regionen ermittelt werden, denn nur so kann vermieden<br />

werden, dass die Entwicklungsländer jede<br />

Handlungsempfehlungen für die globale Ebene 5.3<br />

Verhandlung über die Dämpfung des Emissionszuwachses<br />

ablehnen.<br />

• Schließung von Lücken: Treibhausgasemissionen<br />

des Flug- und Schiffsverkehrs unterliegen bisher<br />

noch keinen quantitativen Reduktionsverpflichtungen.<br />

Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt, diese Lücken <strong>im</strong><br />

internationalen Kl<strong>im</strong>aschutz zu schließen, indem<br />

entweder diese Emissionen in das Kioto-Protokoll<br />

integriert werden oder ein Nutzungsentgelt<br />

erhoben wird (<strong>WBGU</strong>, 2002; Kap. 5.3.3.2).<br />

In diesem Zusammenhang begrüßt der Beirat die<br />

Initiative der EU auf dem <strong>Welt</strong>gipfel in Johannesburg,<br />

eine Koalition gleich gesinnter Länder für die<br />

freiwillige Erfüllung quantifizierter Ziele für den<br />

Ausbau erneuerbarer Energien zu gründen, der sich<br />

auch viele Entwicklungsländer angeschlossen haben.<br />

Nun gilt es, diese Initiative mit Leben zu füllen.<br />

5.3.5<br />

Abst<strong>im</strong>mung der internationalen Wirtschafts- und<br />

Handelspolitik mit den Zielen einer nachhaltigen<br />

Energiepolitik<br />

Die <strong>Energiewende</strong> <strong>zur</strong> <strong>Nachhaltigkeit</strong> muss durch<br />

wirtschaftliche, rechtliche und politische Rahmenbedingungen<br />

flankiert werden.Aus weltwirtschaftlicher<br />

Perspektive geht es dabei zum einen darum, attraktive<br />

Rahmenbedingungen für in- und ausländische<br />

Privatinvestitionen <strong>im</strong> Energiesektor und für den<br />

internationalen Austausch von nachhaltigen Technologien<br />

und Wissen zu schaffen. Zum anderen ist<br />

sicherzustellen, dass das internationale Wirtschaftsrecht<br />

die Energiestrategie nicht behindert, sondern<br />

ihre Umsetzung unterstützt.<br />

5.3.5.1<br />

Abschluss eines Multilateralen<br />

Energiesubventionsabkommens (MESA)<br />

Der <strong>WBGU</strong> plädiert für die Aufnahme von Verhandlungen<br />

über ein Multilaterales Energiesubventionsabkommen<br />

(MESA) zum stufenweisen Abbau der<br />

Subventionen für fossile und nukleare Energieträger<br />

und <strong>zur</strong> Vereinbarung von Regeln für die Subventionierung<br />

erneuerbarer Energien und effizienterer<br />

Energietechnologien. Europäische und internationale<br />

Erfahrungen zeigen, dass ein weltweiter Subventionsabbau<br />

am besten durch internationale Vereinbarungen<br />

initiiert werden kann. Denn die wenigsten<br />

Länder werden bereit sein, ihre Subventionen<br />

<strong>im</strong> Alleingang zu senken, weil sie internationale<br />

Wettbewerbsnachteile besonders für energieintensive<br />

Unternehmen und den Sektor der Energiebereitstellung<br />

befürchten.<br />

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