Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU
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isher quantitativ nicht genau begrenzt. Der Emissionshandel<br />
ist in der ersten Verpflichtungsperiode<br />
auf die <strong>im</strong> Annex B des Kioto-Protokolls aufgeführten<br />
Staaten beschränkt und schließt damit Entwicklungs-<br />
und Schwellenländer aus (Öko-Institut und<br />
DIW, 2001).<br />
Um das Ziel der Kl<strong>im</strong>arahmenkonvention, eine<br />
Stabilisierung der Treibhausgase in der Atmosphäre<br />
auf einem ungefährlichen Niveau zu erreichen, müssen<br />
die Entwicklungsländer zukünftig stärker in den<br />
internationalen Kl<strong>im</strong>aschutz eingebunden und insgesamt<br />
ehrgeizigere Reduktionsziele vereinbart werden.<br />
Daher sind bei der instrumentellen Umsetzung<br />
der Kl<strong>im</strong>aschutzziele in der nächsten Verpflichtungsperiode<br />
die Entwicklungsländer in ein globales System<br />
handelbarer Emissionszertifikate einzubinden.<br />
Der Beirat hat sich mehrfach dafür ausgesprochen,<br />
bei der Ausgangsverteilung der Emissionszertifikate<br />
Gerechtigkeitsprinzipien zu berücksichtigen<br />
(z. B. <strong>WBGU</strong>, 2001b). Ethischer Maßstab internationaler<br />
Kl<strong>im</strong>aschutzpolitik sollte das Recht auf gleiche<br />
Pro-Kopf-Emissionen von Treibhausgasen sein;<br />
damit würde auch dem Verursacherprinzip Rechnung<br />
getragen. Demzufolge wären die max<strong>im</strong>al<br />
zulässigen Treibhausgasemissionen auf der Basis<br />
gleicher Pro-Kopf-Emissionen zu best<strong>im</strong>men. Dabei<br />
könnten unterschiedliche Energiebedürfnisse je<br />
nach Kl<strong>im</strong>azone berücksichtigt werden, und mögliche<br />
Fehlanreize für Bevölkerungswachstum könnten<br />
z. B. durch eine Stichtagsregelung umgangen werden.<br />
Eine Ausgangsverteilung auf der Basis eines solchen<br />
modifizierten Pro-Kopf-Ansatzes würde – bei Einhaltung<br />
der <strong>WBGU</strong>-Leitplanken – einen Finanztransfer<br />
von mehreren 100 Mrd. € von den Industrieländern<br />
zu den Entwicklungsländern auslösen. Dies<br />
würde die bisherigen Mittel der Entwicklungszusammenarbeit<br />
um ein Vielfaches übertreffen. Im Prinzip<br />
ließe sich mit einem solchen Ansatz ein <strong>Welt</strong>finanzausgleich<br />
auf Kohlenstoffbasis schaffen. Von dieser<br />
Vision ist man <strong>zur</strong> Zeit jedoch noch weit entfernt.<br />
Die Kl<strong>im</strong>aschutzpolitik könnte jedoch bereits jetzt in<br />
diese Richtung weiterentwickelt werden.<br />
Die ökonomischen Effekte auf Länder mit hohen<br />
Pro-Kopf-Emissionen sind neben der absoluten<br />
Höhe auch von der Umsetzungsgeschwindigkeit<br />
eines solchen Ansatzes abhängig. Eine Orientierung<br />
am Pro-Kopf-Prinzip in der nächsten Verpflichtungsperiode<br />
würde die Volkswirtschaften der Industrieländer<br />
zu stark belasten. Daher wäre zu Beginn am<br />
bisherigen Ansatz festzuhalten, die Reduktionsquoten<br />
differenziert z. B. nach historischen Reduktionen,<br />
energiepolitischer Ausgangslage und ökonomischen<br />
Kosten zu best<strong>im</strong>men. Langfristig – mit einem Zeithorizont<br />
von 20–30 Jahren – sollte jedoch verstärkt<br />
der modifizierte Pro-Kopf-Ansatz als Maßstab dienen.<br />
Eine solche schrittweise Umsetzung würde die<br />
Handlungsempfehlungen für die globale Ebene 5.3<br />
Fähigkeit der Volkswirtschaften, sich strengeren<br />
Reduktionszielen anzupassen, nicht übersteigen und<br />
die ökonomischen Kosten eines ökologisch effektiven<br />
Kl<strong>im</strong>aschutzes auf ein tolerables Maß reduzieren.<br />
Als marktwirtschaftliche Alternative zu einem<br />
modifizierten Pro-Kopf-Ansatz in einem globalen<br />
System handelbarer Emissionsrechte wird insbesondere<br />
eine globale CO 2 -Steuer diskutiert. Eine solche<br />
Steuer wurde bereits vor der UNCED 1992 als mögliches<br />
globales Instrument des Kl<strong>im</strong>aschutzes intensiv<br />
diskutiert (Pearce, 1991; Cnossen und Vollebergh,<br />
1992). Letztlich entschied man sich dann für den<br />
Mengenansatz und eine Flexibilisierung durch die<br />
sog. Kioto-Mechanismen. Die ungeklärte Frage, wie<br />
die ehrgeizigen Entwicklungsziele des UN-Millenniumsgipfels<br />
von 2000 finanziert werden sollen,<br />
brachte die globale CO 2 -Steuer wieder verstärkt auf<br />
die internationale Agenda.<br />
Der Beirat betrachtet die Idee einer internationalen<br />
CO 2 -Abgabe als einen interessanten Ansatz.<br />
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der <strong>im</strong><br />
Kioto-Protokoll vorgesehene Zertifikatehandel bei<br />
Einbindung der Entwicklungsländer und entsprechender<br />
Ausgangsverteilung langfristig auch zu<br />
einem beträchtlichen Finanztransfer von Nord nach<br />
Süd führt. Daher wäre eine internationale CO 2 -<br />
Abgabe eher als ein vorübergehendes zusätzliches<br />
Finanzierungsinstrument einzuführen, bis ein auf<br />
dem Kioto-Protokoll aufbauendes globales Zertifikatesystem<br />
mit ökologisch effektiven Reduktionsverpflichtungen<br />
etabliert ist. Dies würde in kurz- und<br />
mittelfristiger Perspektive nicht nur die Lenkungsanreize<br />
des Kioto-Protokolls verstärken, sondern auch<br />
bestehende Finanzierungslücken <strong>im</strong> internationalen<br />
Kl<strong>im</strong>aschutz decken. Bei entsprechender Ausgestaltung<br />
würde eine internationale CO 2 -Abgabe auch<br />
dem Verursacher- und partiell dem Leistungsfähigkeitsprinzip<br />
entsprechen. Es bleibt zu prüfen, ob der<br />
Vorschlag einer internationalen CO 2 -Besteuerung<br />
nicht zusätzliche politische Blockaden hervorruft,<br />
die eine Implementierung unmöglich machen.<br />
Aus diesem Vergleich möglicher Finanzierungsansätze<br />
zieht der <strong>WBGU</strong> folgenden Schluss: Er empfiehlt<br />
der Bundesregierung, gemäß dem Vorsorgeprinzip<br />
weiterhin den Mengenansatz des Kioto-Protokolls<br />
in Verbindung mit den flexiblen Mechanismen<br />
zu unterstützen. Mit der schrittweisen<br />
Weiterentwicklung des Kioto-Ansatzes in Richtung<br />
eines modifizierten Pro-Kopf-Ansatzes ließe sich ein<br />
Finanzierungs- und Transfermechanismus schaffen,<br />
der einem <strong>Welt</strong>finanzausgleich gleichkäme und in<br />
der Geschichte internationaler Politik einzigartig<br />
wäre.<br />
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