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Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU

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174 5 Die <strong>WBGU</strong>-Transformationsstrategie<br />

5.2.4.1<br />

Kl<strong>im</strong>apolitik<br />

Internationaler Kl<strong>im</strong>aschutz muss durch nationale<br />

Kl<strong>im</strong>apolitik, insbesondere in den Industrieländern,<br />

unterstützt und vorangetrieben werden. Der Beirat<br />

möchte in diesem Zusammenhang die positive Rolle<br />

der deutschen Bundesregierung hervorheben, die sie<br />

sowohl be<strong>im</strong> 5. nationalen Kl<strong>im</strong>aschutzprogramm als<br />

auch bei den Kl<strong>im</strong>averhandlungen <strong>zur</strong> Ausgestaltung<br />

des Kiotoprotokolls auf EU- und internationaler<br />

Ebene gespielt hat. Diese Vorreiterrolle ist ein<br />

wesentlicher Beitrag für die Weiterentwicklung des<br />

Protokolls. In zwei Bereichen erscheint dem <strong>WBGU</strong><br />

eine solche Vorreiterrolle Deutschlands in Zukunft<br />

besonders interessant: bei internationalen Zertifikatshandelsmodellen<br />

und bei der Schaffung eines<br />

CDM-Standards. Zu Handlungsempfehlungen für<br />

den Kl<strong>im</strong>aschutz auf nationaler Ebene verweist der<br />

Beirat auf das Umweltgutachten 2002 des Sachverständigenrates<br />

für Umweltfragen (SRU, 2002).<br />

Vorreiter für anspruchsvollen<br />

internationalen Zertifikatshandel<br />

Bei der weiteren Ausgestaltung der geplanten EU-<br />

Emissionshandelsrichtlinie könnte Deutschland<br />

gemeinsam mit anderen EU-Ländern eine Vorreiterrolle<br />

übernehmen (Kasten 5.2-4):<br />

• Die Bundesregierung sollte Kriterien und Strategien<br />

entwickeln, die darauf abzielen, dass auch<br />

andere Mitgliedsstaaten ihren Industrien ähnlich<br />

ambitionierte Reduktionsziele auferlegen wie<br />

Deutschland. Dies soll verhindern, dass sich<br />

Kasten 5.2-4<br />

Geplanter Emissionshandel in der EU<br />

Im Dezember 2002 einigte sich der Rat der Umweltminister<br />

auf die Einführung eines europäischen Handels mit<br />

Emissionsberechtigungen ab 2005. An dem Handel beteiligt<br />

sind zunächst standortfeste Erzeuger der Strom- und<br />

Wärmeversorgung, Eisen und Stahl, Raffinerien, Papier<br />

und Zellstoffe sowie die mineralverarbeitende Industrie<br />

(Zement, Glas, Keramik u. a.), wobei einzelne Staaten bis<br />

2007 best<strong>im</strong>mte Branchen aus dem Handelssystem ausnehmen<br />

können (Opt-Out), bzw. ab 2008 zusätzlich hinzunehmen<br />

dürfen (Opt-In). Die Handelsteilnehmer erhalten die<br />

Berechtigungen zunächst kostenlos, ab 2008 sollen auf<br />

Anregung des Europäischen Parlaments bis zu 10% versteigert<br />

werden dürfen. Nach der Erstvergabe der Zertifikate<br />

kann der Handel mit den CO 2 -Emissionsberechtigungen<br />

beginnen. Neben den beteiligten Industrieunternehmen<br />

können auch andere Akteure teilnehmen, z. B. Nichtregierungsorganisationen.<br />

Um sicherzustellen, dass der<br />

Berechtigungstransfer bei den beteiligten Emittenten auch<br />

mit den entsprechenden Anpassungen der CO 2 -Emissio-<br />

Regierungen unter dem Druck der Industrie<br />

gegenseitig Wettläufe um schwache Reduktionsziele<br />

liefern oder durch übermäßige Zuteilung<br />

von Emissionsrechten sogar Schattensubventionen<br />

ermöglichen.<br />

• Für die von der Regierung festzulegenden Reduktionspflichten<br />

für die Industrie sollte die in der<br />

Selbstverpflichtungserklärung der deutschen<br />

Wirtschaft genannte absolute Emissionsreduktion<br />

als Anhaltspunkt dienen. Diese sollte allerdings<br />

angemessen verschärft werden, da ja mit dem<br />

Emissionshandel der Industrie auch eine Flexibilisierung<br />

gewährt wird. Dies gilt in verstärktem<br />

Maß, wenn, wie von der EU-Kommission geplant,<br />

Teile der Reduktionspflichten über JI oder CDM-<br />

Projekte auch außerhalb der EU erbracht werden<br />

dürfen.<br />

• Der Beirat empfiehlt der Bundesregierung, sich<br />

dafür einzusetzen, dass die Emittenten nur max<strong>im</strong>al<br />

die Hälfte ihrer Reduktionspflichten über den<br />

internationalen Emissionshandel mit Ländern<br />

außerhalb der EU erbringen dürfen. Dies soll<br />

garantieren, dass der Emissionshandel nicht nationale<br />

Maßnahmen ersetzt.<br />

• Weiterhin sollte das System <strong>im</strong> weiteren Verlauf<br />

über den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum<br />

ausgedehnt werden.Wenn die Einbeziehung<br />

der EWR-Staaten gelänge, wären etwa drei Viertel<br />

der Annex-B-Parteien des Kioto-Protokolls<br />

am Handelssystem der EU beteiligt. Damit dürfte<br />

die EU auch maßgeblichen Einfluss auf die weitere<br />

Ausgestaltung des internationalen Emissions-<br />

nen (Reduktion oder Erhöhung nur um die erlaubte<br />

Menge) verbunden ist, sieht der Richtlinienvorschlag<br />

umfassende Überwachungs- und Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten<br />

gegenüber der EU-Kommission vor.<br />

Die weiteren Beratungen <strong>im</strong> Europäischen Parlament,<br />

das ein Vetorecht besitzt, dürften weitere Details der Ausgestaltung<br />

klären. Für jede Tonne CO 2 -Emissionen, die<br />

nicht durch Zertifikate gedeckt ist, gilt nach den Beschlüssen<br />

des Rates eine Sanktion in Höhe von 40 € (100 € ab<br />

2008). Die mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten<br />

können durch ihre Reduktionsverpflichtungen des Kioto-<br />

Protokolls direkt in das Handelssystem eingebunden werden.<br />

Die Kommission will auch die Möglichkeit der Kopplung<br />

des EU-Handels mit anderen Handelssystemen abwägen,<br />

bzw. denkt über Möglichkeiten nach, um das EU-System<br />

auf den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum<br />

(EWR) auszudehnen. Wenn die Einbeziehung aller EWR-<br />

Staaten sowie Kanadas und Japans gelänge, wären über<br />

drei Viertel der Annex-B-Parteien des Kioto-Protokolls an<br />

dem Handelssystem der EU beteiligt. Damit dürfte die EU<br />

maßgeblichen Einfluss auf die endgültige Ausgestaltung<br />

des internationalen Emissionshandels in der ersten Verpflichtungsperiode<br />

des Kioto-Protokolls besitzen.

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