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Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU

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Flugzeuge – die Rückzahlungsfristen, Zinssätze<br />

sowie die Kriterien bei der Risikoprüfung modifiziert<br />

werden.<br />

Der zweite Impuls der G8-Arbeitsgruppe berührt<br />

die OECD-Umweltleitlinien für die Exportförderung.<br />

Diese sollen universell gültige Mindeststandards<br />

für Energieeffizienz und Kohlenstoffintensität<br />

sowie einen einheitlichen Berichtsrahmen für die<br />

lokalen und globalen Umweltwirkungen eines Projekts<br />

festschreiben. Der Beirat schließt sich diesen<br />

Empfehlungen an. Um den Aktivitäten der Exportkreditanstalten<br />

für die globale <strong>Energiewende</strong> eine<br />

möglichst große Hebelwirkung zu verleihen, tritt der<br />

Beirat für weitere Reformschritte ein (Maurer und<br />

Bhandari, 2000):<br />

• Vollkostenrechnung bei energierelevanten Projekten:<br />

Um die Abwälzung sozialer und ökologischer<br />

Schäden durch den Einsatz fossiler Energieträger<br />

zu unterbinden, müssen die Exportkreditanstalten<br />

auf die mindestens näherungsweise Einbeziehung<br />

externer Kosten bei der projektspezifischen Rentabilitätsberechnung<br />

bestehen.<br />

• Quoten für Projekte der <strong>Energiewende</strong>: Die<br />

Exportkreditanstalten sollten <strong>im</strong> Rahmen internationaler<br />

Absprachen Quoten ihrer Portfolios<br />

für erneuerbare Energien und für die Steigerung<br />

der Energieeffizienz festlegen. Ab 2005 sollten in<br />

der Exportkreditförderung progressive Mindestauflagen<br />

für die zulässige Kohlenstoffintensität<br />

bei Energieerzeugungsprojekten festgelegt werden.<br />

• Kriterien der Förderung: Bei der Förderung von<br />

Großstaudämmen muss die Einhaltung der durch<br />

die World Commission on Dams formulierten<br />

Kriterien gewährleistet sein. Kernenergie sollte<br />

nach Meinung des Beirats grundsätzlich nicht<br />

mehr gefördert werden.<br />

• Erhöhung der Transparenz: Frühzeitig vor der<br />

Förderentscheidung sollte die Öffentlichkeit über<br />

die Einzelheiten des beantragten Projekts, insbesondere<br />

die ökologischen und sozialen Folgewirkungen,<br />

unterrichtet werden. Die Export-Import-<br />

Bank der USA ist in dieser Hinsicht vorbildlich.<br />

Sie veröffentlicht die Umweltverträglichkeitsstudien<br />

für Projekte 30 Tage vor ihrer Entscheidung<br />

und führt sämtliche Fördermaßnahmen und involvierte<br />

Unternehmen einschließlich der betreffenden<br />

Summen in ihrem Jahresbericht auf.<br />

• L<strong>im</strong>itierung staatlicher Exportförderung: Da eine<br />

generelle Subventionierung von Exportaktivitäten,<br />

die staatliche Exportkreditanstalten darstellen,<br />

aus ordnungspolitischer Sicht kritisch zu<br />

bewerten sind, sollten internationale Verhandlungen<br />

über den Abbau staatlicher Exportkreditversicherungen<br />

aufgenommen werden mit dem Ziel,<br />

nur noch solche Exporte in das Programm der<br />

Handlungsempfehlungen für die Länderebene 5.2<br />

Exportkreditanstalten aufzunehmen, die ausdrücklich<br />

<strong>Nachhaltigkeit</strong>szielen dienen.<br />

Regulierung des Energiesektors<br />

Neben einer Regulierung der marktwirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen, bei der etwa die Bedingungen<br />

für den Zugang zu Versorgungsnetzen festzulegen<br />

sind, können weitere Regulierungen wesentlich <strong>zur</strong><br />

Erhöhung der Umweltfreundlichkeit und Effizienz<br />

des Energiesektors beitragen. Um dies sicherzustellen,<br />

müssen Tarife und Standards festgelegt werden.<br />

Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt der Bundesregierung, dies bei<br />

ihren energiepolitischen Aktivitäten in Entwicklungsländern<br />

wie folgt zu berücksichtigen.<br />

1. Marktaufsicht und Wettbewerb um den Markt: Der<br />

Wettbewerb in oder um liberalisierte Energiemärkte<br />

erhöht die Effizienz der Energieumwandlung<br />

und reduziert die Umwandlungs- und Versorgungskosten.<br />

Bei funktionierendem Wettbewerb<br />

wird dies in Form niedrigerer Preise an die Kunden<br />

weitergegeben, wodurch auch den armen<br />

Bevölkerungsschichten der Zugang zu moderner<br />

Energie erleichtert wird. Oft verbleiben die Effizienzgewinne,<br />

insbesondere bei den netzgebundenen<br />

Energieformen, aber mangels ausreichendem<br />

Wettbewerbs nahezu vollständig bei den Energieversorgern.<br />

In Entwicklungsländern, die in den<br />

wenigsten Fällen über eine effektive Politik gegen<br />

Wettbewerbsbeschränkungen verfügen, ist es<br />

daher sinnvoll, die Energieunternehmen einer<br />

gezielten Missbrauchsaufsicht zu unterwerfen und<br />

regelmäßig zu überprüfen, ob Effizienzgewinne in<br />

angemessener Weise an Endkunden weitergegeben<br />

bzw. die in Ausschreibungen gemachten Zusagen<br />

eingehalten werden. Ein weiteres Problem bei<br />

der Liberalisierung ist die Benachteiligung von<br />

Kunden in eher abgelegenen Gebieten. Um dem<br />

entgegenzuwirken, sollten die Energieversorger<br />

verpflichtend alle Konsumenten einer best<strong>im</strong>mten<br />

Region beliefern müssen. Um die Effizienz der<br />

Energieversorgung zu sichern, empfiehlt der<br />

<strong>WBGU</strong> Subventionen, die in einem transparenten<br />

Bieterprozess vergeben werden.<br />

2. Festlegung von Standards: Energiesysteme in Entwicklungsländern<br />

sind häufig durch geringe Effizienz<br />

und hohe Transport- und Verteilungsverluste<br />

gekennzeichnet. Auch wenn durch Liberalisierung<br />

Sparanreize und Effizienz steigernde<br />

Nachrüstungen entstehen, sollten insbesondere<br />

bei der Entwicklung neuer Energieprojekte Qualitätsstandards<br />

vorgegeben werden. Solche Standards<br />

stellen die Effizienz und Funktionsfähigkeit<br />

von Energieanlagen sicher und verbessern die<br />

Akzeptanz durch die Bevölkerung, die häufig<br />

unter der schlechten Qualität der Energieversorgung<br />

leidet (UNEP-CCEE, 2002). Daneben kann<br />

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