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Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU

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164 5 Die <strong>WBGU</strong>-Transformationsstrategie<br />

Gewinn (van Vurren und Bakkes, 1999). Der <strong>WBGU</strong><br />

empfiehlt, Transformationsländer bei ihren Bemühungen<br />

zu unterstützen, Übertragungs- und Verteilungsverluste<br />

deutlich zu verringern.<br />

Effiziente Energienutzung<br />

Die Effizienz der Energienutzung kann auch bei den<br />

Endverbrauchern gesteigert werden, die durch ihr<br />

Nachfrageverhalten den Energieeinsatz in Gebäuden,<br />

von Maschinen, Verbrauchsgeräten, Kraftfahrzeugen,<br />

Transportdienstleistungen usw. mitbest<strong>im</strong>men.<br />

Private Haushalte sind jedoch nur selten in der<br />

Lage, sich über die Energiebilanz der einzelnen alternativen<br />

Produkte bzw. Häuser oder Wohnungen zu<br />

informieren und diese zu bewerten. Daher haben<br />

sich seit den 1980er Jahren in vielen Industrieländern<br />

Kennzeichnungen (Labels) bzw. staatliche Mindesteffizienzstandards<br />

etabliert, die dem Verbraucher als<br />

Orientierungshilfe dienen können. Allerdings sind<br />

diese Kennzeichnungen oft freiwillig, bzw. beschränken<br />

sich meist nur auf einzelne Marktsegmente. Zum<br />

Beispiel gab es <strong>im</strong> Konsumgüterbereich lange Zeit<br />

nur Effizienzklassen und Labels für so genannte<br />

„weiße Ware“ (Kühlschränke, Waschmaschinen<br />

usw.), während „braune Ware“ (z. B. Fernseher, Stereoanlagen)<br />

bisher kaum gekennzeichnet ist.<br />

Der Beirat empfiehlt daher, die Kennzeichnung<br />

auf alle Verbrauchsgeräte auszudehnen und zu verschärfen<br />

und diese Entwicklung in der EU weiter zu<br />

forcieren. Langfristig ist eine Kennzeichnungspflicht<br />

für möglichst alle energieintensiven Verbrauchs- und<br />

Gebrauchsgüter, auf Gebäude und Industrieanlagen<br />

sowie auf Dienstleistungen einzuführen. In der<br />

„Energy Performance Directive“ der EU(EU-Kommission,<br />

2003) ist bereits das Energie-Labelling von<br />

Gebäuden ab 2006 vorgesehen.<br />

Dabei sollten die Anforderungen der Kennzeichnungen<br />

regelmäßig an den aktuellen Stand der Technik<br />

angepasst werden. Bei der Revision der Kennzeichnungsmerkmale<br />

sollte das Augenmerk verstärkt<br />

auch auf den Verbrauch der Stand-by-Funktion<br />

vieler Konsumelektronikgeräte gerichtet<br />

Kasten 5.2-3<br />

EU-weite Kennzeichnungspflicht von<br />

Verbrauchsgeräten<br />

Seit August 1999 gilt eine EU-weite Kennzeichnungspflicht<br />

von „weißen“ Haushaltsgeräten (Kühlgeräte, Waschmaschinen<br />

usw.). Die einzelnen EU-Staaten setzen die Kennzeichnungspflicht<br />

um, überwachen sie und stellen sicher,<br />

dass die Vielfalt unterschiedlicher Kennzeichnungen<br />

begrenzt bleibt und dass die Verbraucher durch Kampagnen<br />

über die Kennzeichnung informiert werden. Die Aus-<br />

werden. Der Stand-by-Verbrauch wird auf rund 10%<br />

des häuslichen Elektrizitätsbedarfs der OECD-Länder<br />

geschätzt, wobei der Verbrauch bei Nutzung besserer<br />

Technologien um durchschnittlich etwa 75%<br />

reduziert werden könnte (IEA, 2001c).<br />

Besonders bei Gütern, die in größerem Umfang<br />

international gehandelt werden, ist eine länderübergreifende<br />

Harmonisierung von Effizienzstandards<br />

und Labels empfehlenswert, um Intransparenz durch<br />

zu viele unterschiedliche Labels zu vermeiden. Bilaterale<br />

Vereinbarungen der EU können ein Schritt in<br />

diese Richtung sein (Kasten 5.2-3). Internationale<br />

Labels werden sich meist nur auf den kleinsten<br />

gemeinsamen Nenner beziehen, so dass sie ehrgeizigere<br />

Kennzeichnungssysteme nicht ersetzen, sondern<br />

sich in diese integrieren sollten.Würde langfristig<br />

zum Beispiel ein „Single Global Energy Star“ für<br />

handelbare Verbrauchsgeräte eingeführt, sollten<br />

nach wie vor regionale und nationale Kennzeichnungssysteme<br />

<strong>im</strong>plementiert und fortentwickelt werden,<br />

die über die Einhaltung weit ehrgeizigerer Effizienzstandards<br />

informieren, also etwa einen europäischen<br />

„Double Energy Star“ oder nationalen „Triple<br />

Star“.<br />

Große Effizienzpotenziale in der Nutzung von<br />

Heiz- und Kühlungsenergie lassen sich auch durch<br />

ordnungsrechtliche Regelungen in Hinblick auf<br />

geringere winterliche Wärmeverluste (Dämmung,<br />

Wärmerückgewinnung) und besseren sommerlichen<br />

Wärmeschutz von Gebäuden ausschöpfen (Kap.<br />

3.5.2). Das Bauwesen könnte dadurch umweltfreundlicher<br />

gestaltet werden, dass die gesetzlichen<br />

Mindeststandards zukünftig ambitioniertere Zielvorgaben<br />

und geeignete Fördermaßnahmen enthalten.<br />

Die „Energy Performance Directive“ sieht beispielsweise<br />

vor, dass ab 2006 die Energiebedarfsanalyse<br />

von Gebäuden nach Pr<strong>im</strong>ärenergieaufwand<br />

(einschließlich Energie für Kälte und Beleuchtung)<br />

vorzunehmen ist, was bereits in Normungsausschüssen<br />

bearbeitet wird. Dabei können wesentliche Elemente<br />

der deutschen Energieeinsparverordnung von<br />

2002 sowie bereits etablierter Verfahren der Schweiz<br />

weitung der Kennzeichnung auf „braune“ Ware (Fernseher,<br />

Stereoanlagen usw.) n<strong>im</strong>mt ebenfalls Gestalt an. So hat<br />

die EU die US-amerikanische Kennzeichnung „Energy<br />

Star“ für Büro- und Telekommunikationsgeräte (PC, Bildschirme,<br />

Fax, Kopierer, Scanner usw.) <strong>im</strong> Jahr 2001 übernommen.<br />

Für die zunächst bis 2005 befristete Übernahme<br />

des Labels und damit gegen ein eigenes europäisches Label<br />

sprach nicht zuletzt der Wert des transatlantischen Handels<br />

mit diesen Geräten in Höhe von ca. 40 Mrd. US-$. Ähnliche<br />

Abkommen bestehen zwischen den USA und anderen<br />

Staaten wie etwa Australien und Neuseeland.<br />

Quellen: WTO, 2001; Energy Star Australia, 2002

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