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Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU

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• Grundsätze für wasserbauliche Großprojekte: Für<br />

alle wasserbaulichen Projekte sollten die bestehenden,<br />

internationalen Richtlinien für <strong>Nachhaltigkeit</strong><br />

(<strong>Welt</strong>bank, OECD) Anwendung finden.<br />

Auch die World Commission on Dams hat in<br />

einem weltweiten Diskussionsprozess wichtige<br />

Grundlagen erarbeitet (WCD, 2000). Die Umsetzung<br />

der Richtlinien auf nationaler Ebene setzt<br />

den Aufbau technischer und institutioneller Kompetenz<br />

sowie langfristige Verantwortlichkeiten<br />

voraus. Außerdem müssen <strong>zur</strong> Erarbeitung von<br />

<strong>Nachhaltigkeit</strong>sanalysen zunächst die wissenschaftlichen<br />

Grundlagen geschaffen werden. Die<br />

Forschung muss für die spezifischen Einzugsgebiete<br />

und losgelöst von konkreten Projekten<br />

von unabhängigen regionalen Zentren betrieben<br />

werden (Kap. 6.3.1). Sie können auch die Grundlage<br />

für den Vergleich regionaler Standortalternativen<br />

schaffen und indirekte und kumulative<br />

Auswirkungen (z. B. eine Serie von Projekten<br />

an einem Fluss) <strong>im</strong> Blick haben (Kap. 3.2.3.3).<br />

Definition der Leitplanke<br />

Wenn während der nächsten 10–20 Jahre die notwendigen<br />

Rahmenbedingungen (Investitionen in<br />

Forschung, Institutionen, Kapazitätsaufbau usw.,<br />

Kap. 3.2.3) geschaffen werden, könnte bei entsprechender<br />

Umsicht bis 2030 nach und nach etwa ein<br />

Drittel des heute genutzten Potenzials zusätzlich<br />

zugänglich gemacht werden (Stromproduktion von<br />

insgesamt ca. 12 EJ pro Jahr). Nur bei Erfüllung der<br />

oben genannten Voraussetzungen könnte sich der<br />

Wert bis 2100 auf ca. 15 EJ pro Jahr steigern lassen.<br />

Prüfung der Leitplanke<br />

Das A1T-450-Szenario sieht bei der Wasserkraft<br />

einen Ausbau von heute ca. 9,5 EJ auf 35 EJ in 2100<br />

vor, d. h. mehr als eine Verdreifachung. Dieser Wert<br />

überschreitet die vom <strong>WBGU</strong> gesetzte Leitplanke<br />

um ein Mehrfaches.<br />

4.3.1.5<br />

Schutz der Meeresökosysteme<br />

Die marine Biosphäre wird bereits von den konventionellen<br />

Energiesystemen beeinträchtigt, etwa<br />

durch Ölverschmutzung, Aufheizen von Flussmündungen<br />

und Küstengewässern oder Verklappen<br />

von Atommüll. Im Zusammenhang mit dem Umbau<br />

der globalen Energiesysteme werden heute neue<br />

Energietechniken diskutiert, die für die Meere ebenfalls<br />

erhebliche Umweltfolgen haben könnten.<br />

Daher ist zu entscheiden, welche dieser Techniken<br />

nicht nachhaltig sind. Diese Abschätzung ist schwierig,<br />

weil die Ökosysteme der Meere vergleichsweise<br />

Leitplanken für die Transformation der Energiesysteme 4.3<br />

wenig erforscht und somit die Folgen von Eingriffen<br />

schwer zu beurteilen sind. Daher muss dem Vorsorgeprinzip<br />

besondere Bedeutung eingeräumt werden.<br />

Da es nicht möglich ist, eine generelle Leitplanke für<br />

den Meeresschutz zu definieren – sie müsste zu sehr<br />

<strong>im</strong> Allgemeinen bleiben – werden hier die in Frage<br />

kommenden Toleranzgrenzen jeweils für die einzelnen<br />

Techniken betrachtet.<br />

Definition der Leitplanke<br />

Für die Kohlenstoffspeicherung <strong>im</strong> Ozean werden<br />

zwei Optionen diskutiert: die Lösung in Meerwasser<br />

und die Speicherung in marinen Ökosystemen (Kap.<br />

3.6). Durch Injektion von Kohlendioxid in die Tiefsee<br />

wird der CO 2 -Partialdruck erhöht und gleichzeitig<br />

der pH-Wert des Meerwassers erniedrigt. Die biologischen<br />

Konsequenzen sind bis heute un<strong>zur</strong>eichend<br />

untersucht.Auch bei der Eisendüngung etwa <strong>im</strong> Südlichen<br />

Ozean sind schwerwiegende Folgen für die<br />

marinen Ökosysteme zu befürchten. Bei beiden<br />

Optionen bestehen erhebliche Unsicherheiten in<br />

Bezug auf die Langfristigkeit der Speicherung. Der<br />

<strong>WBGU</strong> empfiehlt daher, unter Beachtung des Vorsorgeprinzips<br />

beide Optionen nicht für ein nachhaltiges<br />

Energiesystem zu verwenden.<br />

Nutzung von Offshore-Windkraft<br />

Grundsätzlich kann die Windenergie nicht nur als<br />

eine erneuerbare, sondern auch als eine umweltschonende<br />

Form der Energieerzeugung betrachtet werden.<br />

Durch die Entwicklung der küstennahen Offshore-Technik<br />

hat die Windenergie ein großes neues<br />

Potenzial, wodurch ihre Entwicklung voraussichtlich<br />

noch weiter beschleunigt wird. Der Aufbau großer<br />

Windenergieparks vor den Küsten hat aber möglicherweise<br />

unerwünschte Folgen für die marine Biosphäre<br />

(z. B. Vogelschutz), die derzeit in Forschungsprojekten<br />

überprüft werden (Kap. 3.2.5).Auf wissenschaftlicher<br />

Grundlage müssen Richtlinien zum<br />

Umgang mit dieser Technologie entwickelt werden,<br />

um die Umweltfolgen zu min<strong>im</strong>ieren. Bei der Ausweisung<br />

von Flächen <strong>zur</strong> Energiegewinnung durch<br />

Offshore-Windparks sind z. B. Gebiete mit bestehendem<br />

naturschutzrechtlichem Status ebenso auszuschließen<br />

wie Flächen, die von der Habitatrichtlinie<br />

der EU betroffen sein könnten sowie wichtige Vogelbrut-<br />

oder -zuggebiete.Auch bei der Offshore-Windenergienutzung<br />

gibt es also Konkurrenz um Flächen:<br />

Anforderungen der Schifffahrt, der Ölindustrie, der<br />

Fischerei, des Naturschutzes usw. müssen in der Planung<br />

miteinander vereinbart werden. Die vorliegende<br />

Datengrundlage reicht für die Definition einer<br />

allgemein gültigen Leitplanke nicht aus.<br />

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