06.12.2012 Aufrufe

Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU

Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU

Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit - WBGU

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

114 4 Nachhaltige Transformation der Energiesysteme<br />

ppm in einem für den Beirat nicht akzeptablem Maß<br />

auf geologische Speicherung angewiesen ist, benutzt<br />

der <strong>WBGU</strong> für die Entwicklung eines exemplarischen<br />

Pfads das Post-SRES-Szenario A1T mit 450<br />

ppm Stabilisierungsziel, weil es mit Modifikationen<br />

alle Leitplanken einhalten kann. Es vermeidet eine<br />

Vertiefung der Abhängigkeit von fossilen Technologien,<br />

weist niedrige Emissionswerte auf und geht<br />

von anhaltendem Wirtschaftswachstum und einer<br />

ökonomischen Konvergenz der Länder sowie einer<br />

starken Technologieentwicklung aus.<br />

Mit dieser Auswahl ist keine Aussage darüber<br />

getroffen, welche der SRES-<strong>Welt</strong>en der <strong>WBGU</strong> für<br />

die wahrscheinlichste hält. Im Gegenteil: Da der A1-<br />

<strong>Welt</strong> opt<strong>im</strong>istische Annahmen, insbesondere in<br />

Bezug auf den raschen Abbau der Divergenz zwischen<br />

reichen und armen Ländern sowie auf ein<br />

geringes Bevölkerungswachstum zugrunde liegen,<br />

hängt die Realisierung eines (modifizierten) A1T-<br />

450-Pfads nicht nur von energiepolitischen sondern<br />

auch von wirtschafts- und entwicklungspolitischen<br />

Maßnahmen ab. Für robuste Schlussfolgerungen<br />

wäre es daher sinnvoll, auch einen entsprechenden<br />

Pfad in der B2-<strong>Welt</strong> zu untersuchen. Dazu wäre<br />

jedoch die Neuentwicklung eines entsprechenden<br />

technologieaufgelösten Kl<strong>im</strong>aschutzszenarios in der<br />

B2-<strong>Welt</strong> notwendig.<br />

4.3<br />

Leitplanken für die Transformation der<br />

Energiesysteme<br />

Leitplanken sind quantitativ definierbare Schadensgrenzen,<br />

deren Verletzung heute oder in Zukunft<br />

intolerable Folgen mit sich brächte, so dass auch<br />

große Nutzenvorteile diese Schäden nicht ausgleichen<br />

könnten (<strong>WBGU</strong>, 2000). Der Beirat stellt <strong>im</strong><br />

folgenden Leitplanken zum Schutz der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen und <strong>zur</strong> Operationalisierung<br />

sozialethischer Ziele des Leitbilds „nachhaltige Entwicklung“<br />

vor (ökologische Leitplanken, Kap. 4.3.1;<br />

sozioökonomische Leitplanken, Kap. 4.3.2). Sie zeigen<br />

konkrete Grenzen auf, die bei der Energienutzung<br />

gesetzt werden müssen, um nachhaltig zu leben<br />

(Kasten 4.3-1). Szenarien für die Energiezukunft<br />

können an diesen Leitplanken auf <strong>Nachhaltigkeit</strong><br />

getestet werden. Leitplanken sind keinesfalls <strong>im</strong> Sinn<br />

von Zielen zu verstehen, weil es sich nicht um anzustrebende<br />

Werte oder Zustände handelt, sondern um<br />

die absoluten Min<strong>im</strong>alanforderungen, die man <strong>im</strong><br />

Sinn der <strong>Nachhaltigkeit</strong> stellen muss. Es lassen sich<br />

aber dennoch konkrete Ziele aus dem Leitplankenkonzept<br />

ableiten (Kap. 5).<br />

Wenn die Leitplanken eingehalten werden,<br />

bedeutet das nicht, dass damit alle sozioökonomischen<br />

Missstände oder ökologischen Schäden abgewendet<br />

werden können. Auch berücksichtigen globale<br />

Leitplanken nicht, dass sich die Auswirkungen<br />

des Globalen <strong>Wandel</strong>s regional und sektoral deutlich<br />

unterscheiden können. Außerdem können die vom<br />

Beirat genannten Leitplanken nur Vorschläge sein,<br />

denn die Festlegung nicht tolerierbarer Belastungen<br />

kann nicht allein der Wissenschaft überlassen werden,<br />

sondern sollte – unterstützt durch wissenschaftliche<br />

Expertise – in einem weltweiten demokratischen<br />

Entscheidungsprozess erfolgen (<strong>WBGU</strong>, 1997;<br />

Kasten 4.3-2).<br />

4.3.1<br />

Ökologische Leitplanken<br />

4.3.1.1<br />

Schutz der Biosphäre<br />

Die fünf „biologischen Imperative“, die der <strong>WBGU</strong><br />

in früheren Gutachten als allgemeine Grundsätze<br />

formuliert hat (<strong>WBGU</strong>, 2000), bilden die Basis für<br />

einen nachhaltigen Umgang mit der Biosphäre und<br />

damit auch mit Energie. Dazu zählen:<br />

• Bewahrung der Integrität von Bioregionen;<br />

• Sicherung biologischer Ressourcen;<br />

• Erhalt von Biopotenzialen für die Zukunft;<br />

• Bewahrung des globalen Naturerbes;<br />

• Erhalt der Regelungsfunktionen der Biosphäre.<br />

Auf dieser normativen Grundlage werden <strong>im</strong> Folgenden<br />

ökologische Leitplanken definiert.<br />

4.3.1.2<br />

Kl<strong>im</strong>aschutzfenster<br />

Die globale Kl<strong>im</strong>aänderung ist wesentlich vom<br />

gegenwärtigen Energiesystem mit verursacht und<br />

wird nicht ohne Folgen für die Ökosysteme und die<br />

menschliche Zivilisation bleiben (Kap. 3.2.1). Im Folgenden<br />

wird daher eine Leitplanke für den Kl<strong>im</strong>aschutz<br />

hergeleitet, die intolerable ökologische wie<br />

sozioökonomische Kl<strong>im</strong>awirkungen ausschließen<br />

soll.<br />

Definition der Leitplanke<br />

Der Beirat hat das Kl<strong>im</strong>afenster bereits in früheren<br />

Gutachten begründet (<strong>WBGU</strong>, 1995, 1997). Die Festlegung<br />

der intolerablen Erwärmung orientiert sich<br />

dabei an den Belastungsgrenzen der Gesellschaft<br />

und der beobachteten Schwankungsbreite <strong>im</strong> jünge-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!